Ende der Sklavenarbeit in Sicht? DGB-Gewerkschaften sollten die Tarifverträge der Leiharbeit kündigen – noch vor den EuGH-Urteil!
Das meint – wie wir auch – Harry Herrmann (Rechtsanwalt in Bochum) in seinem Artikel
„Ende der Sklavenarbeit in Sicht? Der Generalanwalt beim EuGH meint wohl so wie bisher geht es nicht“ : „… Anstatt nun gewerkschaftlich den gleichen Lohn einzufordern, ließen sich die größten Gewerkschaften des DGB auf die niederträchtigste Kumpanei mit den mächtigsten Konzernen ein und schufen selbst Tarifverträge mit den Leiharbeitsfirmen, obwohl sie lediglich Stammbelegschaft der Großkonzerne als Mitglieder vertraten. (…) Das eigentliche Grundproblem, daß die Großkonzerne so die Belegschaft im Betrieb spaltet, wurde allseits hingenommen, weil die Gewerkschaftsbürokratie sich damit zufrieden gab, daß ihre „gut verdienende“ Stammbelegschaft relativ unangetastet blieb. (…) Die Überprüfung von Tarifverträgen im Rahmen eines kollektiven Günstigkeitsprinzips muß eben im Tarifvergleich komplett ausgeglichen sein. Dies hat nun der Generalanwalt des EuGH auch für den Leiharbeitnehmer anerkannt. Da dies die entscheidende Frage des BAG an den EuGH war, ist nun klar, dass der EuGH hieran wohl kaum vorbei kann und auch so entscheiden wird. (…) Dies macht nicht automatisch alle Dumpingtarifverträge zu nichte. Aber jeder der auf gleichen Lohn klagt, wird gute Aussichten haben sich durchzusetzen. Es gilt also für die Gewerkschaften. Der richtige Zeitpunkt, nicht nur die Tarifverträge der Leiharbeit zu kündigen, muß genutzt werden. Meiner Ansicht nach sollten die Gewerkschaften diese Tarifverträge für unwirksam erklären und tatsächlich Equal Pay für alle fordern…“ Siehe weitere Informationen zur Klage und der kürzlichen Stellungnahme des Generalanwalts im Dossier zur Kampagne
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Nach der Stellungnahme des Generalanwalts kann das Ergebnis der Klage vor dem EuGH für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen in der Leiharbeit nicht lange dauern
Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage vor dem EuGH für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland! Wer gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen will, kann sich auf niemanden verlassen und muss dafür durch mehrere Instanzem klagen – wir helfen dabei! Unter der Mailadresse prof.daeubler@labournet.de können sich an einer Klage interessierte Leiharbeiter (bzw. Ex-Leiharbeiter einer Leiharbeitsfirma) an Herrn Prof. Däubler wenden. Bestandteil der Kampagne sind juristische Betreuung, Vermittlung von Rechtsanwälten sowie eine Spendenkampagne. Die Richtlinie verlangt, dass bei tariflichen Abweichungen von Equal Pay der „Gesamtschutz“ des Leiharbeitnehmers gewahrt bleibt, und was „Gesamtschutz“ bedeutet, ist bisher völlig unklar. In solchen Fälle muss ein oberstes Bundesgericht an den EuGH vorlegen – und hat es nun getan! Wir danken an dieser Stelle allen SpenderInnen und bitten um Geduld – die Mühlen der Gerechtigkeit sind bekanntlich langsam. Siehe mehr Infos und Hintergründe im Dossier zur Kampagne – darin die Stellungnahme des Generalanwalts betont den notwendigen Gesamtschutz, der in den Tarifen der DGB-Germeinschaft fehlt, da keine Kompensation für den niedrigeren Lohn vorhanden. Däubler: „Perversion der Tarifautonomie“ – mit dem Urteil ist nun in 1-2 Monaten zu rechnen – und neu im Pressespiegel zur Kampagne: Nach der Stellungnahme des Generalanwalts: Das Urteil des EuGH rückt näher (nein, noch kein Termin bekannt) und die Leiharbeitsbranche scheint nervös zu werden