Die neue Waffe der Arbeitsagenturen: Sperren

Nach den Geflüchteten sind folgerichtig die „Faulen“ dran: Union, FDP & Rechte fordern Einführung der „Bezahlkarte“ für Bürgergeldbeziehende
Delikt ArbeitslosNachdem die Bezahlkarte nun bei den Geflüchteten durchgesetzt wurde, kommen die ersten Forderungen auf, die Bezahlkarte auf Bürgergeldbeziehen auszuweiten. „Missbrauch staatlicher Hilfen würde man so entgegenwirken“. Für Bezahlkarten im Bürgergeld (und überhaupt) gibt es keinen sachlichen und nachvollziehbaren Grund, außer die pure Freude daran, armen Menschen das Leben maximal schwer zu machen, deren Menschenrechte mit Füßen zu treten und sie maximal diskriminieren zu wollen. Auch dürfte eine Bezahlkartengewährung juristisch nicht haltbar sein. Dazu eine erfreulich klare und richtige Stellungnahme von dem Geschäftsführer Markus Biercher von der Arbeitsagentur Nord. Hier ist eine absolut klare Position von der Bundesregierung zu erwarten.“ Aus dem Thomé Newsletter 08/2024 vom 03.03.2024 – siehe eine weitere Bewertung und historische Hintergründe weiterlesen »

Delikt Arbeitslos

Nach den Geflüchteten sind folgerichtig die „Faulen“ dran: Union, FDP & Rechte fordern Einführung der „Bezahlkarte“ für Bürgergeldbeziehende
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Sanktionen nach dem BVerfG-Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen – wie weiter? Auch beim Bürgergeld!

Dossier

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„… Vor allem hat das Urteil sofortige Wirkung – und sorgt daher zumindest aufschubweise für Sanktionsfreiheit für neue Fälle. (…) Bereits sanktionierte würden hingegen weiterhin sanktioniert bleiben – und nur auf 30 Prozent zurückgestuft. Auch seien neue Verfahren wegen Regelverstößen weiterhin einzuleiten, nur eben erstmal nicht zu sanktionieren. (…) Ein großer Unsicherheitsfaktor, der mit zu dem derzeitigen Sanktionsaufschub geführt hat, ist die Frage, wer ab sofort ein Härtefall ist – und als solcher nicht mehr sanktioniert werden darf. (…) »Die einzige Ausnahme bei den Sanktionen bleiben die Meldeversäumnisse. Diese werden wir weiter verhängen, weil wir damit rechnen, dass sie in ihrer heutigen Form Bestand behalten«…“ Artikel von Alina Leimbach vom 07.11.2019 in ND online. Siehe dazu u.a. die vorläufige Weisung der BA und des BMAS zu Sanktionen, Tacheles-Hinweise und den „denkste-Effekt“. NEU: Bürgergeld-Sanktionen – alles für die Katz. Aus dem Bürgergeld und aus der „Begegnung auf Augenhöhe“ wird nun endgültig Hartz V weiterlesen »

Dossier zu Sanktionen nach dem BVerfG-Urteil

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Bürgergeld-Sanktionen – alles für die Katz. Aus dem Bürgergeld und aus der „Begegnung auf Augenhöhe“ wird nun endgültig Hartz V
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Studie zeigt Vorurteile gegenüber ausländischen Hartz-IV-Empfängern: Sanktionen für Yildirims härter als für Bergmanns?
Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres MitgefühlsAus einer neuen Studie ergibt sich der Verdacht, Menschen mit nicht-deutschem Namen könnten von Jobcentern besonders hart bestraft werden (…) Die Sanktionen sollen bleiben. Wer sich nicht an die sogenannten Mitwirkungspflichten hält, dem wird auch weiterhin das Geld zusammengestrichen. Damit sind die künftigen Empfänger des Bürgergeldes weiterhin ein Stückweit der Willkür der „Fallmanager“ ausgeliefert. Denn Sanktionsregeln sind nur formal gleich – in der Realität treffen sie die ohnehin schwächsten Teile der Gesellschaft und – potenziell – auch die, deren Namen nicht deutsch klingen. Letzteres hat eine Studie der Universität Siegen verdeutlicht, die Ende 2021 in den WSI-Mitteilungen publiziert wurde. Die Forscher untersuchten, unter welchen Bedingungen die Studienteilnehmer fiktiven Hartz-IV-Beziehern die Leistungen kürzen würden. Nicht nur fehlende Motivation würde bestraft werden, sondern die Sanktionen fielen auch dann härter aus, wenn es um Menschen mit ausländisch klingenden Namen geht…“ Artikel von Bernd Müller vom 06. Januar 2022 in Telepolis weiterlesen »

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls

Studie zeigt Vorurteile gegenüber ausländischen Hartz-IV-Empfängern: Sanktionen für Yildirims härter als für Bergmanns?
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Bundesagentur verschärft Weisung zur Zumutbarkeit von Arbeit für Hartz IV-Bezieher
Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografieZum 01.07.2021 hat die Bundesagentur für Arbeit zwei neue Weisungen zu § 10 und § 16 SGB II an die Jobcenter erteilt. Dabei geht es um die Aufnahme von Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, aber auch um kleinteilige Verschärfungen hinsichtlich der Zumutbarkeit von Arbeit für Betroffene von Hartz IV. Trotz der anhaltenden Kritik an den Sanktionen des Hartz IV-Systems und dem wissenschaftlichen Beleg, dass Sanktionen einen langfristigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt massiv erschweren, hat die Bundesagentur für Arbeit Anfang des Monats die fachlichen Weisungen zum Umgang mit § 10 SGB II verschärft. In § 10 SGB II wird gesetzlich festgelegt, welche durch die Jobcenter vermittelte Arbeitsplätze für Betroffene von Hartz IV als zumutbar gelten. Wer einen zumutbaren Job nicht annimmt, wird wegen Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung sanktioniert und verliert bis zu 30 Prozent der Hartz IV-Regelleistungen. Die Verschärfungen liegen wie immer im Detail der Weisung. Insbesondere Alleinerzeihende mit Kindern ab 3 Jahren können sich demnach nicht erziehungsbedingt auf die Unzumutbarkeit vermittelter Beschäftigungsverhältnisse oder angwiesener Maßnahmen berufen, sobald deren Betreuung irgendwie sichergestellt ist…“ Beitrag von Jan Heinemann vom 12.7.2021 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografie

Bundesagentur verschärft Weisung zur Zumutbarkeit von Arbeit für Hartz IV-Bezieher
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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Seit dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts 2019 kürzen die Jobcenter immer seltener die Leistungen von Hartz-IV-Beziehenden. Trotzdem haben im vergangenen Jahr noch immer rund 95.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten gelebt, die von Sanktionen betroffen waren. (…) Das geht aus der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Katja Kipping hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. (…) Kinder seien als Teil einer Bedarfsgemeinschaft immer von Sanktionen gegen ihre Eltern mitbetroffen – könnten jedoch durch ihr eigenes Verhalten nichts gegen die Leistungskürzungen tun, kritisiert Die Linke. Auch wenn die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen zurückgegangen sei, handele es sich mitnichten um Einzelfälle. Die Linke will Leistungskürzungen nicht nur für Kinder abschaffen. „Jede Sanktion ist eine zu viel“, sagte Kipping. Deswegen werde Die Linke „auch weiter für eine sanktionsfreie Mindestsicherung kämpfen – die Menschenwürde kürzt man nicht.“ Meldung von Felix Huesmann vom 18. Juni 2021 beim RND weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

95.000 Kinder und Jugendliche von Hartz-IV-Sanktionen betroffen
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Wer nicht spurt, kriegt kein GeldHartz-IV-Empfänger wehren sich immer erfolgreicher gegen die Kürzung ihrer Leistungen aufgrund von Sanktionen. Fast jeder zweite Widerspruch und 70 Prozent aller Klagen vor Gericht hatten 2020 Erfolg. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katja Kipping hervor, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vorliegt. Die Erfolgsquote ist dabei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Gaben die Behörden im Jahr 2018 erst 40 Prozent der entschiedenen Widersprüche ganz oder teilweise statt, so waren es 2019 bereits 41 Prozent und 2020 dann 48 Prozent. Bei den Klagen stieg die Quote von 61 Prozent im Jahr 2018 auf 70 Prozent in 2020. (…) Dabei ist die Quote der Hartz-IV-Empfänger, denen wegen fehlender Kooperation die Zahlung gekürzt wird, bundesweit nur leicht zurückgegangen. Im Jahr 2019 bekamen rund 401.000 erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II wegen Sanktionen weniger Geld. Das entsprach 8,3 Prozent der Bezieher von Arbeitslosengeld II. Im Vorjahr hatte die Quote bei 8,6 Prozent gelegen. Für 2020 lagen noch keine Zahlen vor…“ Artikel aus Neue Osnabrücker Zeitung dokumentiert am 27.03.2021 im Presseportal weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Jeder zweite Hartz-IV-Empfänger wehrt sich erfolgreich gegen Leistungskürzung
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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Herbert Sternitzke arbeitete 15 Jahre im Jobcenter Bielefeld, hat Tausende Menschen beraten.“ Er plädiert im Gespräch mit Barbara Dribbusch am 26. Februar 2021 in der taz online für eine Abschaffung der Sanktionen u.a. mit der Begründung: „Die Sanktionen waren ursprünglich bei der Einführung von Hartz IV im Jahre 2005 im Konzept „Fördern und Fordern“ enthalten. Man hatte die Idee, man muss fordern, damit die Leistungsempfängerinnen und -empfänger einen gewissen Druck verspüren, damit sie sich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Das funktioniert in gewisser Weise schon, nur kommen dadurch Entwicklungen zustande, die nicht von Vorteil sind. (…) Die Leute nehmen irgendwelche Arbeitsstellen an, die sie gar nicht gut finden, nur um dem Sanktionsdruck zu entgehen. Das kann zum Beispiel irgendeine Hilfstätigkeit in der Leiharbeit sein. Das führt aber eben nicht zu nachhaltigen Integrationen. (…) Die Menschen verlassen den Job nach relativ kurzer Zeit wieder. Die machen die Arbeit dann nur für drei Monate oder sogar für eine noch kürzere Zeit. Manchmal kommt es dann auch aufgrund von Überforderungen zu Krankheitssituationen. Die Neigung, die Interessen der Leute, die Motivation passt nicht zu dem, was sie an Arbeitsstellen vorfinden. Dadurch beziehen sie dann immer wieder aufs Neue Arbeitslosengeld II. (…) Sanktionen sind eine destruktive Form der Motivationserzeugung, wir brauchen aber eine konstruktive Form der Motivationsentwicklung. Viele der Leute haben keine Berufsqualifikation. Eine Arbeitsaufnahme ist viel nachhaltiger, wenn man eine Qualifikation hat, und sei es nur eine Teilqualifikation, auf der man dann aufbauen kann, mit einer qualifizierteren Arbeit und besserer Bezahlung. Das ist dann eine Arbeit, wo die Leute eher dabei bleiben. Daran müssen wir arbeiten, diese Selbstwirksamkeit, auch dieses Selbstvertrauen zu schaffen. Dem steht ein Drohpotenzial durch Sanktionen aber entgegen…“ weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Ehemaliger Fallmanager über Hartz IV: „Sanktionen sind destruktiv“
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Dossier

Ralph Boes hungert erneut öffentlichVor zwei Monaten fasste Richter Jens Petermann am Sozialgericht Gotha einen Beschluss: Hartz-IV-Beziehern für das Nichtbefolgen von Auflagen die existenzsichernden Leistungen zu kürzen oder streichen, sei verfassungswidrig. Er leitete sein Urteil nach Karlsruhe weiter. Die ursprüngliche Beschlussvorlage, die der Kläger eingereicht hatte, gäbe es ohne Ralph Boes wohl nicht. Denn auf sein Bestreben hin hatten der Bundesrichter a.D., Wolfgang Nešković, und die Juristin Isabel Erdem das Papier erstellt…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 7. Juli 2015 und Hintergründe. Neu: Dauerfeuer gegen Hartz. Sanktionen auf 30 Prozent begrenzt: Aktivist Ralph Boes erstritt sich Tausende Euro. Die volle Rückerstattung gönnten ihm die Landessozialrichter nun aber nicht weiterlesen »

Dossier zum Hartz-IV-Aktivist Ralph Boes gegen Sanktionen

Ralph Boes hungert erneut öffentlich

Dauerfeuer gegen Hartz. Sanktionen auf 30 Prozent begrenzt: Aktivist Ralph Boes erstritt sich Tausende Euro. Die volle Rückerstattung gönnten ihm die Landessozialrichter nun aber nicht
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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Die Jobcenter beginnen wieder zu Terminen in die Behörden einzuladen. Das bedeutet, dass auch wieder Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher folgen, wenn ein Termin in der Behörde nicht eingehalten wird. Leistungskürzungen bei sog. Meldeversäumnissen dürfen allerdings nicht immer ausgesprochen werden, wie ein Sozialgericht in Berlin urteilte. Das berichtet Rechtsanwalt Dr. Robin von Eltz. (…) Im konkreten Fall wurde eine Hartz IV Bezieherin zu einem Termin in das Jobcenter eingeladen. Die Klägerin sollte um 9 Uhr in der Behörde erscheinen. Um 15 Uhr am gleichen Tag meldete sich die Betroffene im Jobcenter, um den Termin nachzuholen. Dennoch sanktionierte das Jobcenter die Klägerin. Ein Widerspruch wurde abgelehnt. Daraufhin klagte die Betroffene. (…) Das Sozialgericht Berlin (Az: S 37 AS 13932/16) urteilte, dass in der Rechtsfolgenbelehrung auf der Terminseinladung darauf schriftlich fixiert sein muss, dass der Termin nicht als versäumt gilt, wenn der Betreffende sich noch am gleichen Tag beim Jobcenter meldet (ähnlich schon SG Leipzig, Beschluss AZ: S 22 AS 2098/16 ER).(…) Nach § 309 Abs. 3 S. 2 SGB III gilt der Termin nicht als verpasst, wenn sich der Leistungsberechtigte am gleichen Tag des Termins meldet, um den Termin nachzuholen. Wird dies in der Rechtsfolgenbelehrung nicht erwähnt, kann eine nachfolgende Sanktion erfolgreich mit dem Widerspruch angegriffen werden. Zudem wurde “der Meldezweck zu vage beschrieben, um eine wirksame Sanktion auslösen zu können und schließlich fehle die Ausübung von Ermessen bei der Verfügung von Meldeterminen in dichter Folge“, so das Gericht.“ Meldung von und bei gegen-hartz.de vom 20. Juli 2020 weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Hartz IV: Termin im Jobcenter verpasst – so gibt es keine Sanktionen
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Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter als Sklavenhändler

Dossier

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Immer mehr offene Stellen, die bei der Arbeitsagenturen oder den Jobcentern gemeldet sind, kommen von Leiharbeitsfirmen. Und offensichtlich befinden sich die Agenturen und Jobcenter in einer win-win-Situation mit den Leiharbeitsfirmen, wenn diese Arbeitslose einstellen – und sei es eben auch nur, was der Regelfall ist, kurzfristig: Denn jede Einstellung bei einer Leiharbeitsfirma gilt als “Integration” in Erwerbsarbeit und bekommt in der Statistik das gleiche Zählungsgewicht wie die oftmals mühsame, auf alle Fälle erheblich aufwendigere Vermittlung in eine normale, unbefristete Beschäftigung in einem normalen Unternehmen…“ Aus dem Kommentar von und bei Stefan Sell vom 12. Januar 2013. Siehe dazu im LabourNet-Archiv das Special “ Leiharbeit und Hartz“ und hier neu: Hartz IV-System: Mehr als jede 4. Vermittlung führt in die Leiharbeit weiterlesen »

Dossier zu Jobcentern als Sklavenhändler

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Hartz IV-System: Mehr als jede 4. Vermittlung führt in die Leiharbeit
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Auswirkungen des Hartz IV Urteils auf das Migrationsrecht: Leistungskürzungen bei MigrantInnen und Flüchtlinge nicht mit Bundesverfassungsgerichtsurteil vereinbar
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Das höchste deutsche Gericht betrachtet Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen als verfassungskonform. Das Ausmaß der Sanktionen wurde aber erheblich verringert. Statt bisher bis zu 100% dürfen ab sofort „nur“ noch 30% des Regelbedarfs gestrichen werden. In der Reaktion auf das Urteil sind nun erst einmal alle Sanktionen gegen Hartz IV EmpfängerInnen eingestellt, wohl aber nur zeitweise. Nach RDL Informationen wollte sich das Arbeitsministerium von vornherein darauf einlassen, die komplette Streichung der Hartz IV Bezüge aufzugeben. Seehofers Innenministerium intervenierte gegen die Prozesstaktik aber, weil er die komplette Streichung weiterhin für die Asylbewerberleistungen haben möchte. Welche Konsequenzen das Urteil nun also im Migrationsrecht eigentlich haben müsste, haben wir den Juristen David Werdermann gefragt. Er befasst sich immer wieder mit verfassungsrechtlichen Fragen im Migrationsrecht.“ Beitrag von und bei Radio Dreyeckland vom 8. November 2019 und unsere Anmerkung dazu sowie ein neues Gerichtsurteil: Gericht erlaubt Leistungskürzung für Asylbewerber als Anreiz zur Ausreise weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Gericht erlaubt Leistungskürzung für Asylbewerber als Anreiz zur Ausreise
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Existenzminimum nach Luxemburger Art – Der EuGH zu der Möglichkeit von Sanktionen bei existenzsichernden Leistungen im Flüchtlingssozialrecht
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebensstandards sind unantastbar. Das hat die große Kammer des EuGH in der Rs Haqbin (C-233/18) am 12. November 2019 für das Flüchtlingssozialrecht entschieden. § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wird den Anforderungen des EuGH nicht gerecht, und das BVerfG könnte am Ende den Kürzeren ziehen, wenn es die Rechtsprechung des EuGH nicht berücksichtigt und die Sozialgerichtsbarkeit in Sachen Sanktionssystem stattdessen Rat in Luxemburg sucht. Die Entscheidung kam nur eine Woche, nachdem das BVerfG mit langen, aber kaum überzeugenden Ausführungen (…) versucht hat, zu plausibilisieren, warum ein Entzug existenzsichernder Leistungen (ein Minimum unter Minimum) möglich ist – ja sogar Leistungskürzungen bis zu 100 Prozent nicht auszuschließen sind. Der EuGH hingegen hat deutlich konstatiert, dass Leistungen, die einen menschenwürdigen Lebensstandard (also ein menschenwürdiges Existenzminimum) sicherstellen, nicht verhandelbar sind und unter keinen Umständen sanktioniert und mithin eingeschränkt oder entzogen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten müssen dauerhaft und ohne, auch nur zeitweilige, Unterbrechung einen menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten. (…) Eine Sanktion ist nach Maßgabe dieser Grundsätze nur zulässig, wenn die zuständigen Behörden „unter allen Umständen dafür sorgen“, dass diese „im Hinblick auf die besondere Situation des Antragstellers und auf sämtliche Umstände des Einzelfalles mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht und die Würde des Antragstellers nicht verletzt.“ (Ziff. 51). Dies gelte auch für Entzug oder Einschränkung von Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs. Das heißt: Sanktionen, die materielle Leistungen tangieren und dazu führen, dass ein menschenwürdiger Lebensstandard nicht mehr gewährleistet werden kann, sind auf keinen Fall zulässig. (…) Er wiederholt, dass materielle Leistungen so bemessen und bestimmt sein müssen, dass dadurch stets und in jedem Fall ein menschenwürdiger Lebensstandard gewährleistet wird…“ Beitrag von Ibrahim Kanalan vom 4. Dezember 2019 beim Verfassungsblog – und unsere Anmerkung dazu weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Existenzminimum nach Luxemburger Art – Der EuGH zu der Möglichkeit von Sanktionen bei existenzsichernden Leistungen im Flüchtlingssozialrecht
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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„… »Im Jahr 2018 wurden von Jobcentern 91.000 Sanktionen gegenüber alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Anfrage und Antwort im Wortlaut. Damit werden zugleich die Kinder der betroffenen Frauen sanktioniert. Bei den ohnehin zu knappen Hartz IV-Leistungen ist das also amtliche Kindeswohlgefährdung. Damit die Sanktionen auch richtig reinhauen, setzen manche Jobcenter noch eins drauf: „In manchen Jobcentern erfolgt bei einer drohenden oder verhängten Sanktion eine automatisierte Meldung an das zuständige Jugendamt zur Überprüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies verunsichert manche Kundinnen und Kunden, (…)“, heißt es in der Anfrage der FDP. „Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt verantwortungsvolles und einzelfallbezogenes Handeln der Jobcenter,“ lautet die Antwort der Bundesregierung. (…) Alleinerziehenden Frauen wird von Jobcentern zusätzlich existenzgefährdender Stress gemacht mit dem üblichen Vorwurf der mangelnden Mitwirkung, wenn sie den biologischen Vater des Kindes nicht wissen oder nicht mitteilen möchten…“ Mitteilung von Norbert Hermann vom 1. Dezember 2019 bei Bochum Prekär weiterlesen »

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Sanktionen gegenüber alleinerziehenden Leistungsberechtigten: Jobcenter & Kindeswohlgefährdung
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Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht

Dossier

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeDas Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit…“ dpa-Meldung in der WAZ online vom 27.05.2015 und weitere Beiträge dazu. Neu: Armin Kammrad: Mit dem Bundesverfassungsgericht vom sozialen zum neoliberalen Rechtsstaat? weiterlesen »

Dossier

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe"Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Das Gericht in weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldZehntausende Hartz IV Beziehende werden jedes Jahre sanktioniert. Sanktionen bedeutet, dass der Hartz IV Regelsatz um 30,60 und sogar 100 Prozent für 3 Monate als “Strafe” gekürzt wird. Eine Anfrage der Partei “Die Linke” an die Bundesregierung ergab, dass die Hälfte der Kürzungen zu Unrecht erfolgten. Das Ergebnis zeigt jedoch nur diejenigen Fälle, die sich wehrten. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher ausfallen, weil sich nur ein Bruchteil der Menschen gegen die oft willkürliche Sanktionspraxis der Jobcenter wehrt. (…) Wie sich jetzt zusätzlich herausstellte, sind fast die Hälfte der vom Jobcenter verhängten Sanktionen unzulässig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach waren fast 50 Prozent der Klagen und Widersprüche gegen die Entscheidung des Jobcenters erfolgreich. Das bedeutet, dass Betroffene in diesen Fällen zu Unrecht unter den Folgen leiden müssen. Nicht mit einbezogen sind zudem die Fälle, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, weil Betroffene die Entscheidung unwissentlich akzeptiert haben. In Zahlen: Von 17.700 Widersprüchen gegen Sanktionen wurde 8.100 ganz oder teilweise stattgegeben; Von 1.200 Klagen gegen Sanktionen waren etwa 500 erfolgreich, weil der Klage stattgegeben wurde, oder auch, weil das Jobcenter vorher einlenkte…“ Meldung vom 25. Oktober 2019 von gegen-hartz.de weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Zehntausende Hartz IV Beziehende werden jedes Jahre sanktioniert. Sanktionen bedeutet, dass der Hartz IV Regelsatz um 30,60 und sogar 100 Prozent für 3 Monate als “Strafe” gekürzt wird. Eine Anfrage der Partei “Die Linke” an die Bundesregierung ergab, weiterlesen »

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