Informantenschutz (Whistleblowerschutz)

SLAPP: Wie (Agrar)Konzerne Kritiker zum Schweigen bringen und Pressefreiheit bedrohen

Dossier

Strategic Lawsuit Against Public Participation - SLAPPMenschen, die Missstände aufdecken, werden gemobbt. Auch durch missbräuchliche Klagen. Ein EU-Gesetz soll dies nun verhindern (…) Für alle möglichen Arten von Einschüchterungsklagen gibt es einen Fachbegriff: SLAPP, kurz: „Strategic Lawsuits against Public Participation“, was auf Deutsch „strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“ heißt. Betroffen sind Journalisten, Aktivisten, Medien und NGOs und andere engagierte Personen – all jene eben, die Missstände aufdecken und die mächtige Konzerne, Lobbyisten oder Verbände zum Schweigen bringen wollen. (…) Das europaweite Bündnis CASE will die Rechte all derer schützen, die Missstände anprangern und für umfassende Reformen kämpfen. Nun endlich scheint sich etwas zu bewegen: Am 11. November 2021 votierte die Mehrheit des EU-Parlaments für einen besseren Schutz von NGOs, Zivilgesellschaft und Journalisten vor missbräuchlichen Klagen…“ Beitrag von Susanne Aigner vom 13. November 2021 in Telepolis mit vielen Beispielen und dazu: NEU: [Studie] Agenda Cutting durch SLAPP als europaweites Phänomen und Geschäftsmodell: Einschüchterungsklagen bedrohen Presse- und Wissenschaftsfreiheit weiterlesen »

Dossier zum Kampf gegen SLAPP: Strategic Lawsuit Against Public Participation

Strategic Lawsuit Against Public Participation - SLAPP

[Studie] Agenda Cutting durch SLAPP als europaweites Phänomen und Geschäftsmodell: Einschüchterungsklagen bedrohen Presse- und Wissenschaftsfreiheit
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Whistleblower-Debatte anlässlich Julian Assange

Dossier

Freiheit für Julian Assange! (Bild: Kritisches Netzwerk)Wikileaks – Demokratie statt Verrat: „Die Internet-Plattform Wikileaks wird zurzeit von allen Seiten angegriffen, von der Politik, von Medien und auch von Hackern, die vor Kurzem die Seite lahm gelegt haben. Kritiker geißeln Plattform-Gründer Julian Assange als Verräter und sehen unserer aller Sicherheit gefährdet. Dabei geht es nicht um Verrat, sondern um Angst – und Demokratie.“ Ein Kommentar von Steffen Meyer vom 04.12.10 bei „Pflichtlektüre“ – ein Ausbildungsprojekt des Instituts für Journalistik der Technischen Universität Dortmund, als einer der Beiträge zu Wikileaks im LabourNet-Archiv. In diesem Dossier geht es um die Verfolgung von Julian Assange als Whistleblower. Siehe NEU: Vor der Berufungsverhandlung am 20./21. Februar in London wird die Freilassung von Julian Assange erneut breit gefordert: Von Amnesty, australischem Parlament, Journalisten-Föderation bis zur UNO und Günter Wallraff weiterlesen »

Dossier zu Julian Assange

Freiheit für Julian Assange! (Bild: Kritisches Netzwerk)

Vor der Berufungsverhandlung am 20./21. Februar in London wird die Freilassung von Julian Assange erneut breit gefordert: Von Amnesty, australischem Parlament, Journalisten-Föderation bis zur UNO und Günter Wallraff
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Amazon – Foxconn – Folter und Knast für chinesischen Alexa-Whistleblower
„Schnauze, Alexa“, ein Buch über den Online-Riesen: Die dunkle Seite von AmazonBericht des britischen Guardian über einen standhaften Foxconn Arbeiter, der um sein Recht kämpft. Alexa-Whistleblower fordert Entschuldigung von Amazon, nachdem er inhaftiert und gefoltert worden war (…) Ein Whistleblower, der illegale Arbeitsbedingungen in einer Fabrik aufgedeckt hat, in der Amazons Alexa-Geräte hergestellt werden, sagt, er sei gefoltert worden, bevor er von den chinesischen Behörden inhaftiert wurde. Tang Mingfang, 43, wurde inhaftiert, nachdem er aufgedeckt hatte, dass in der Foxconn-Fabrik in der südchinesischen Stadt Hengyang Schulkinder illegal lange Arbeitszeiten leisten mussten, um Amazons beliebte Echo-, Echo Dot- und Kindle-Geräte herzustellen. Nachdem er zwei Jahre im Gefängnis verbracht hat, appelliert er nun an höheren gerichtliche Instanzen, seinen Namen reinzuwaschen. (…) Er beschrieb, wie er von seinen Verhörern geschlagen und in Stresshaltungen mit Handschellen gefesselt wurde, bis er es nicht mehr aushielt und ein Geständnis für das Verbrechen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen unterschrieb…“ Übersetzung aus dem Guardian vom 30.1.2022 am 7.2.2022 beim Forum Arbeitswelten und NEU: Whistleblower Tang Mingfang macht auch nach seiner Haftstrafe weiter – Amazon auch weiterlesen »

„Schnauze, Alexa“, ein Buch über den Online-Riesen: Die dunkle Seite von Amazon

Amazon – Foxconn – Folter und Knast für chinesischen Alexa-Whistleblower / NEU: Whistleblower Tang Mingfang macht auch nach seiner Haftstrafe weiter – Amazon auch
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Gesellschaft für Freiheitsrechte: Whistleblowing-Portal für Polizei gestartet: "Mach Meldung"Wenn Polizeibedienstete auf interne Missstände wie Sexismus oder Rechtsextremismus aufmerksam machen, müssen sie als Nestbeschmutzer:innen gravierende Konsequenzen fürchten. Ein neues Projekt will das ändern. Rechtsextreme Chats, Datenmissbrauch, Sexismus am Arbeitsplatz, Polzeigewalt: Die Liste der Skandale, mit denen Polizeibedienstete in der jüngeren Vergangenheit Schlagzeilen gemacht haben, ist lang. Unter der Domain mach-meldung.org bringen die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Alfred Landecker Stiftung ein neues Projekt zum Thema Whistleblowing bei der Polizei an den Start. Es soll Polizeibedienstete ermutigen, aktiv gegen Missstände in den eigenen Reihen zu werden. Berichte über rassistische, sexistische und rechtsextreme Tendenzen in der Polizei würden oft nur durch Zufall oder durch mutige Stimmen von Aktivist:innen, Betroffenen oder Polizist:innen bekannt, heißt es zum Projektstart von der GFF. (…) Das Projekt solle Menschen aus der Polizei Mut machen, diesen Weg zu gehen und ihnen mit dem Infoportal die nötigen praktischen und rechtlichen Informationen liefern…“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 4. Oktober 2023 bei Netzpolitik.org und weitere Infos bei GFF weiterlesen »

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Whistleblowing-Portal für Polizei gestartet: "Mach Meldung"

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Whistleblowing-Portal für Polizei gestartet
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Prism: US-Überwachungsaffäre und der NSA-Whistleblower Snowden

Dossier

Yes, we scan. Deal with it!? Plakat von Markus Beckedahl In diesem Dossier geht es um die über die Washington Post und die britischen Zeitung The Guardian veröffentlichten Enthüllungen von Datensammlung des NSA durch Edward Snowden, wonach der US-Geheimdienst NSA und die Bundespolizei FBI direkt die zentralen Rechner und damit die Kundendaten von fünf Internet-Firmen anzapfen. Hier dokumentieren wir die immer noch anhaltenden Enthüllungen zum Ausmaß der Überwachung sowie die Reaktionen hierauf. Zur Frage eines Asylrechts für Edward Snowden samt der Frage, ob dies für ihn in Deutschland überhaupt sinnvoll wäre, siehe unser Dossier Asyl für Edward Snowden! und zur anläßlich der Enthüllungen von Edward Snowden wieder aufgelebte Frage der Whistleblower und ihres rechtlichen Schutzes siehe das Dossier Whistleblower-Debatte anlässlich Edward Snowden. Hier zu den Inhalten NEU: Snowden und die große Datenmisshandlung: „große Medien sind bei der Veröffentlichungsarbeit früher oder später eingeknickt“ weiterlesen »

Dossier zu US-Überwachungsaffäre und NSA-Whistleblower Snowden

Yes, we scan. Deal with it!? Plakat von Markus Beckedahl

Snowden und die große Datenmisshandlung: „große Medien sind bei der Veröffentlichungsarbeit früher oder später eingeknickt“
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[Entwurf einer EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz] Nein, Brüssel mag immer noch keine Whistleblower

Dossier

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenNach langem Zögern und vielen Skandalen (LuxLeaks, VW-Dieselgate…) will die EU endlich die Whistleblower schützen. Doch die geplanten Regeln sind kompliziert. Für investigative Journalisten bringen sie neue Probleme. (…) Allerdings entspricht das nun vorgeschlagene Gesetz nicht wirklich dem Arbeitsalltag von Informanten und Reportern. Es sieht den Aufbau eines komplizierten Meldesystems für Firmen und Behörden vor. (…) Ob ein solches Verfahren geholfen hätte, die Missstände im Steuersystem von Luxemburg zu beheben oder Geldwäsche auf Malta aufzuklären, muss sich erst noch erweisen.  Zweifel sind nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Denn ausgerechnet bei der Information der Öffentlichkeit versagt der Entwurf…“ Kommentar von und bei Erik Bonse vom 24. April 2018, siehe hier zur Whistleblower-Richtlinie und der Umsetzung in ein Whistleblowing-Gesetz in Deutschland NEU: Bundestag und Bundesrat haben endlich ein Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und mit anderthalbjähriger Verspätung die EU-Whistleblowing-Richtlinie umgesetzt – trotz aller Mängel Fortschritte gegenüber dem prekären Status quo weiterlesen »

Dossier zur EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Bundestag und Bundesrat haben endlich ein Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und mit anderthalbjähriger Verspätung die EU-Whistleblowing-Richtlinie umgesetzt – trotz aller Mängel Fortschritte gegenüber dem prekären Status quo
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Untreuevorwürfe bei Charité Facility Management (CFM): Von der Charité vertuscht? Hinweisgeber gekündigt!
Warnstreik an der Charité CFM und Solidemo am 07.09.2016: Für Löhne die zum Leben reichen! Gegen Tarifflucht und prekäre Beschäftigung an der CharitéIm Rahmen von Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und möglichen Vergaberechtsverstößen bei der Charité Facility Management (CFM) hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Schaden in Höhe von sieben bis zehn Millionen Euro festgestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Berlin dem rbb. Tatverdächtig sind sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité-Tochter, gegen die Strafanzeige gestellt wurde. Die Akten wurden bereits an das Landeskriminalamt zur weiteren Auswertung übersandt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war von der Charité beauftragt worden. Im Juli 2022 hatten Recherchen des rbb zur Wiederaufnahme der Ermittlungen geführt. (…) Es waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CFM, die erstmals 2021 mögliche Verstöße gegen das Vergaberecht und andere Merkwürdigkeiten bei Auftragsvergaben aufdeckten. (…) Einige der Mitarbeiter, die auf die Missstände hingewiesen hatten, wurden inzwischen „freigestellt“ oder ihnen wurde gekündigt…“ Beitrag von René Althammer vom 20.03.23 bei rbb24 („Fragwürdige Geschäfte: Mitarbeiter von Charité-Tochter sollen Millionen veruntreut haben“), siehe dazu u.a. ver.di weiterlesen »

Warnstreik an der Charité CFM und Solidemo am 07.09.2016: Für Löhne die zum Leben reichen! Gegen Tarifflucht und prekäre Beschäftigung an der Charité

Untreuevorwürfe bei Charité Facility Management (CFM): Von der Charité vertuscht? Hinweisgeber gekündigt!
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Julian Assange und Ola Bini: Was Ecuadors Regierung mit der Kampagne gegen Wikileaks bezweckt

Dossier

#FreeOlaBiniIn Ecuador haben die Behörden einen Aktivisten der Enthüllungsplattform WikiLeaks festgenommen. Der schwedische Internetaktivist Ola Bini sei gefasst worden, als er gerade in ein Flugzeug nach Japan einsteigen wollte, sagte Innenministerin María Paulo Romo am Donnerstag. Kurz zuvor war WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange nach fast siebenjährigem Asyl in der Botschaft von Ecuador in London an die britische Polizei ausgeliefert worden. (…) Ecuadors Präsident Lenín Moreno lies indes wenig Zweifel an der politischen Motivation seiner Regierung. „Wir haben diesem verdorbenen Typen das Asyl entzogen und sind zu unserem Vorteil einen Klotz an unserem Bein losgeworden“, sagte er bei einer Veranstaltung am Donnerstag zur Festnahme von Assange…““ – aus dem Beitrag „Ecuador geht massiv gegen WikiLeaks vor“ von Harald Neuber am 13. April 2019 bei amerika21 über den Beginn der Kampagne – siehe zur Repression und zur Politik der Regierung Ecuadors weitere Beiträge und unser Dossier zu Assange. NEU: Ecuador lässt Internetaktivist Ola Bini weiterhin nicht ausreisen – mehr als einen Monat nach dem Freispruch weiterlesen »

Dossier zur Verhaftung von Ola Bini in Ecuador

#FreeOlaBini

Ecuador lässt Internetaktivist Ola Bini weiterhin nicht ausreisen – mehr als einen Monat nach dem Freispruch
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[Antoine Deltour und Raphaël Halet im LuxLeaks-Prozess] Was kostet die Wahrheit? Whistleblower vor Gericht

Dossier

Antoine Deltour, un lanceur d’alerte en danger. Soutenons Antoine !Antoine Deltour, 31 Jahre alt, ist der Informant hinter dem als LuxLeaks bekanntgewordenen Steuerskandal. Seit gestern steht er mit zwei Mitangeklagten in Luxemburg vor Gericht. Angeklagt ist er wegen Diebstahls, Verletzung des Betriebs- und Berufsgeheimnisses, Einbruch in ein Informationssystem und wegen Geldwäsche. Er war Mitarbeiter der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers und gab Material an einen Journalisten weiter, das belegt, wie 350 multinationale Konzerne über Jahre hinweg für dutzende Milliarden Euro an Gewinnen so gut wie keine Steuern bezahlten. Während die einen die Moral von Deltour und seinen Gerechtigkeitssinn loben, wollen die anderen ein Exempel an ihm statuieren, um weitere potentielle Whistleblower abzuschrecken? In der kommenden Woche soll das Urteil fallen. Wenn es schlecht läuft für Deltour wird er zu einer Haft von fünf Jahren und 1,25 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt...“ Aus der hr2-Sendung Der Tag vom 27.04.2016. Siehe dazu aktuelle Informationen. NEU: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Meinungs- und Informationsfreiheit von Whistleblowern und gibt Raphaël Halet auf ganzer Linie recht weiterlesen »

Dossier zu Whistleblowern Antoine Deltour und Raphaël Halet im LuxLeaks-Prozess

Antoine Deltour, un lanceur d’alerte en danger. Soutenons Antoine !

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Meinungs- und Informationsfreiheit von Whistleblowern und gibt Raphaël Halet auf ganzer Linie recht
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sticker für snowdenIn diesem Dossier geht es um die Frage eines Asylrechts für Edward Snowden samt der Frage, ob dies für ihn sinnvoll wäre… Siehe zum Hintergrund im LabourNet Germany Whistleblower-Debatte anlässlich Edward Snowden sowie zu seinen Enthüllungen Prism: US-Überwachungsaffäre und der NSA-Whistleblower. Hier zu seiner persönlichen Sicherheit NEU: Ampel-Regierung lässt Snowden im Regen stehen – „Auslieferung Snowdens wäre nicht rechtmäßig“ weiterlesen »

Dossier: Asyl für Edward Snowden!

sticker für snowden

Ampel-Regierung lässt Snowden im Regen stehen – „Auslieferung Snowdens wäre nicht rechtmäßig“
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„Cum-Ex-Files“: Angriff auf Europas Steuerzahler

Dossier

CORRECTIV: CumExFilesEs geht um mindestens 55 Milliarden Euro: Der organisierte Griff in die Steuerkasse durch „steuergetriebene Aktiengeschäfte“ ist viel größer als angenommen. (…) Und die Bundesregierung unterließ es über Jahre, ihre europäischen Partner zu warnen, obwohl sie längst von dem Raubzug wusste. (…) Im Interview bezeichnet der Insider die „steuergetriebenen Geschäfte“ als „organisierte Kriminalität in Nadelstreifen“. (…) Cum-Ex wird von der Bundesregierung als illegal eingestuft und ist Gegenstand zahlreicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren. (…) Fast alle großen Banken waren an den Aktiengeschäften auf Kosten des Steuerzahlers beteiligt. „Da können Sie sich eine aussuchen. Ich kenne kaum eine, die nicht dabei war“, so der Insider. Verdeckte Recherchen zeigen außerdem, dass die Geschäfte zulasten der europäischen Steuerzahler bis heute weitergehen…“ Beitrag von Manuel Daubenberger, Karsten Polke-Majewski, Felix Rohrbeck, Christian Salewski und Oliver Schröm vom 18. Oktober 2018 bei tagesschau.de, siehe dazu NEU: Cum-Ex-Skandal: Versteckspiel im Kanzleramt weiterlesen »

Dossier zu Cum-Ex-Files

CORRECTIV: CumExFiles

Cum-Ex-Skandal: Versteckspiel im Kanzleramt
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Whistleblower dürfen nicht zum Anwalt: Verfassungsbeschwerde gegen undurchdachten § 202d StGB – den „Datenhehlerei“-Paragrafen

Dossier

Kampagne „Whistles for Whistleblowers“Heute (18.12.16) vor einem Jahr trat der neue Straftatbestand der Datenhehlerei § 202d StGB inkraft. Die Vorschrift war im Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung quasi als Malware ins Strafgesetzbuch eingeschleppt worden. Wer nicht allgemein zugängliche Daten, die ein anderer rechtswidrig erlangt hat, in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht hortet und weitergibt, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. (…) Für einige der „Datenhehler“ statuiert § 202d Abs. 3 StGB Ausnahmen von der Strafbarkeit, nämlich für Amtsträger oder für Journalisten (§ 53 bs. 1 Nr 5 StPO) – nicht aber für andere normalerweise Zeugnisverweigeurngsberechtigte wie etwa Rechtsanwälte. Ein Blogger, dem jemand etwas geleakt hat, dürfte „seine“ brisanten Daten also einzig Beamten oder Pressevertretern zeigen, nicht aber IT-Fachleuten oder Rechtsanwälten. (…) Damit verstößt das Gesetz gegen den verfassungsrechtlich anerkannten Grundsatz der freien Advokatur. Nunmehr hat der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Kerner Verfassungsbeschwerde gegen § 202d eingelegt…“ Beitrag von Markus Kompa bei telepolis vom 18. Dezember 2016. Dazu neu: Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier zum „Datenhehlerei“-Paragrafen und Kriminalisierung von Whistleblowern

Kampagne „Whistles for Whistleblowers“

Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad
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Whistleblower-PreisDer detaillierte Koalitionsvertrag (unter Vorbehalt – die Mitglieder der Grünenpartei müssen noch zustimmen) enthält einen Passus zu Whistleblowing: „Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“ (Randnummer 3728) Es ist unklar ausgedrückt, in welchem Ausmaß die Vorgaben der Richtlinie auf nationales Recht ausgedehnt wird. Alle Straftatbestände und unternehmensrechtlichen Bußgeldtatbestände? Aber es ist vorgezeichnet, dass das kommende Gesetz einheitlich sowohl Verstöße gegen deutsches Recht als auch die Aufdeckung von erheblichen Missständen erfassen wird. Das bedeutete auch, dass bei besonderem öffentlichen Interesse Sachverhalte gemeldet werden können, die nicht klar illegal aber illegitim sind. Bezüglich Anwendungsbereich alles in allem ein großer Erfolg!...“ Einschätzung vom 25.11.2021 beim Whistleblower-Netzwerk weiterlesen »

Whistleblower-Preis

Koalitionsvertag 2021 #Whistleblowing
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EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenWirecard, Cum-Ex, Panamapapers, Rechtsextreme bei der Bundeswehr: Erst dank medialer Berichterstattung wurden in diesen Whistleblowing-Fällen Täter*innen zur Rechenschaft gezogen und politische Konsequenzen folgten. Zuvor hatten organisationsinterne Hinweise keine Auswirkungen. Als journalistische Quellen besitzen Whistleblower*innen eine wesentliche Bedeutung für die Kontrollfunktion der Medien in demokratischen Gesellschaften. Und doch wird ihnen weder ausreichend Schutz vor digitaler, staatlicher Überwachung noch vor Repressalien am Arbeitsplatz geboten. (…) Wie wichtig sind Whistleblower*innen für investigative Berichterstattung zu Fällen von öffentlichem Interesse? Wie können Gesetzgeber und Journalist*innen Quellenschutz sicherstellen? Ist das im digitalen Zeitalter überhaupt noch möglich? Welche Risiken bestehen für Whistleblower*innen? Was muss die kommende Bundesregierung tun, um Whistleblower*innen besser zu schützen?…“ Meldung vom 29. Juni 2021 von und beim Whistleblower-Netzwerk zum Video der Debatte weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Journalismus und Whistleblowing
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Die Vereinigten Staaten gegen Tillie Kottmann: Einer Luzerner Hackerin und Anarchistin drohen in den USA über 20 Jahre Gefängnis
Asyl für Edward Snowden!Sie hat Daten der Firma Intel und Sicherheitslücken von Überwachungskameras publik gemacht – und dem Überwachungskapitalismus den Kampf erklärt. Julian Assange drohen für die Publikation von Kriegsverbrechen 175 Jahre Haft. Für Tillie Kottmann fordert das US-Justizministerium ein Strafmass zwischen mindestens zwei und mehr als zwanzig Jahren. So steht es in der Anklageschrift (…) Kern des Vorwurfs: In einem Zeitraum zwischen 2019 und heute soll die «überaus produktive Schweizer Hackerin», so das Justizministerium der Vereinigten Staaten in einer Pressemitteilung, sich Zugang zu verschiedenen Firmen verschafft, dort Daten gestohlen und diese Daten dann via ihren Twitter-Account beziehungsweise ihre Website publiziert haben. Damit soll sie sich der Verschwörung schuldig gemacht haben. (…) In der Schweiz würden Kottmann für das, was sie getan haben soll, im allerschlimmsten Fall voraussichtlich viereinhalb Jahre Gefängnis drohen. «In den USA stehen hingegen allein schon auf den einen Vorwurf des Wire Fraud zwanzig Jahre als Höchststrafe…“ Beitrag von Daniel Ryser (Text) und Herbert Zimmermann (Bilder) vom 21. April 2021 bei republik.ch mit umfangreichen Hintergründen weiterlesen »

Asyl für Edward Snowden!

Die Vereinigten Staaten gegen Tillie Kottmann: Einer Luzerner Hackerin und Anarchistin drohen in den USA über 20 Jahre Gefängnis
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