Dossier
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In Bremen und Bayern ist es jetzt zu den ersten Ausnahmefällen gekommen: Infizierte Pflegekräfte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen infizierte Bewohner versorgen. (…) Die infizierten Pflegekräfte: müssen symptomfrei sein, tragen eine FFP2-Maske, dürften nur mit ebenfalls positiv getesteten Bewohnern arbeiten, außerdem gilt die Ausnahme nur für die Zeit der Tätigkeit, darüber hinaus müssen die infizierten Pflegekräfte die Quarantäne weiterhin aufrechterhalten. (…) In Nordrhein-Westfalen gebe es die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung von infiziertem Personal nicht, berichtet Andreas Plietker, Leiter des Pflegeheims Haus St. Benedikt in Recke. Unter bestimmten Bedingungen gebe es allerdings die Möglichkeit für quarantänepflichtige Pflegekräfte, die als sogenannte „Kontaktperson eins“ identifiziert wurden, weiterzuarbeiten….“ Artikel „Erstmals arbeiten Pflegekräfte mit Corona-Infektion“ von Birgitta vom Lehn vom 15. Oktober 2020 bei pflegen-online.de, siehe mehr daraus und dazu NEU:
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