Kombilohn und ALG2-Aufstockung

[Studie der Bertelsmann-Stiftung] Rund 860.000 Menschen in Deutschland: Vor allem Alleinerziehende sind trotz Arbeit auf Sozialleistungen angewiesen
Systemrelevant (Berliner Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus)Rund 860.000 Menschen in Deutschland beziehen zusätzlich zu ihrer Erwerbstätigkeit Sozialleistungen. Unter diesen Aufstocker:innen befinden sich überdurchschnittlich viele Alleinerziehende. Gründe dafür sind vor allem Minijobs, niedrige Löhne und die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung. Viele Menschen in Deutschland sind trotz Arbeit auf Sozialleistungen angewiesen: Mehr als jede:r fünfte Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II geht im Jahr 2021 einer Erwerbstätigkeit nach (22 Prozent). Insgesamt belief sich die Zahl dieser sogenannten Aufstocker:innen in Deutschland im Juni dieses Jahres auf rund 860.000 Menschen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in unserem Auftrag vorgenommen hat. Wie aus einer Langzeitanalyse für die Jahre 2010 bis 2018 hervorgeht, waren fast ein Drittel aller Leistungsbeziehenden, die in einer Familie mit Kindern leben, in diesem Zeitraum erwerbstätig. Und das, obwohl sie aufgrund der Anrechnungsregeln im SGB II nur einen kleinen Teil ihres Einkommens behalten und kein Vermögen ansparen können…“ Meldung der Bertelsmann Stiftung vom 15.12.2021 – siehe die Studie und 2 Artikel dazu weiterlesen »

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[Studie der Bertelsmann-Stiftung] Rund 860.000 Menschen in Deutschland: Vor allem Alleinerziehende sind trotz Arbeit auf Sozialleistungen angewiesen
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Systemrelevante Berufe: Applaus vom Balkon reicht nicht

Dossier

Systemrelevant (Berliner Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus)Die Corona-Krise zeigt, dass es ohne Pflegekräfte, Lieferanten und Kassiererinnen nicht geht. Endlich werden sie wertgeschätzt. Doch sie brauchen mehr als ein Danke. Dieser Tage bedanken sich im Minutentakt Menschen für den Einsatz von Pflegekräften, Kassiererinnen und Erziehern. Gesundheitsminister Jens Spahn hat sogar gesagt: „Schenken Sie der Verkäuferin im Supermarkt ein Lächeln. Schenken Sie dem Lkw-Fahrer, der Tag und Nacht Waren für Sie fährt, einen freundlichen Wink. Und schenken Sie denjenigen, die gerade unter Stress für Ihre Gesundheit arbeiten, Geduld und Mithilfe.“ In Köln und anderen deutschen Städten verabreden sich nach spanischem Vorbild Bürger abends auf Balkonen und applaudieren lautstark, um ihre Dankbarkeit für das Personal in Krankenhäusern auszudrücken. (…) Doch es reicht nicht, sich jetzt einfach bei diesen Menschen zu bedanken. Es genügt nicht, ein paar Zeilen in sozialen Netzwerken zu posten oder am Balkon zu stehen und zu klatschen. Es braucht endlich umfassende Maßnahmen, um diesen Berufsgruppen mehr Wertschätzung entgegenzubringen. In der Krise hilft Solidarität auch von Nachbarn, Freundinnen und Verwandten. Unterstützen Sie die Menschen, die gesellschaftlich wichtig sind, bei ihren Einkäufen und sorgen Sie dafür, dass sie sich erholen können. Und wenn sich die Krise länger hinzieht, sollte es ähnlich wie 2008 einen Rettungsfonds geben. Mit staatlichen Subventionen für Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Betriebe, die derzeit unentbehrlich sind. Dazu gehören auch Mittel, die das Personal entlasten. Bisher zählen ausgerechnet die jetzt so wichtigen Berufe zu den besonders undankbaren, gemessen am Einkommen, an Risiken für die Gesundheit, an Überstunden und der körperlichen Belastung. (…) Wenn Berufe systemrelevant sind, sollte sich das in ihrem Gehalt, den Arbeitsbedingungen und der Rente widerspiegeln. Wir sollten das auch nach der Corona-Krise nicht vergessen.“  Kommentar von David Gutensohn vom 18. März 2020 bei der Zeit online – sehr richtig! Siehe nun u.a. zur Entlohnung: „Harte Arbeit lohnt sich immer weniger“. Nicole Mayer-Ahuja zeigt auf, dass Niedrigverdiener:innen schon vor Corona systemrelevant waren weiterlesen »

Dossier: Systemrelevante Berufe: Applaus vom Balkon reicht nicht

Systemrelevant (Berliner Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus)

„Harte Arbeit lohnt sich immer weniger“. Nicole Mayer-Ahuja zeigt auf, dass Niedrigverdiener:innen schon vor Corona systemrelevant waren
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Neue Zahlen der Bundesregierung: In vielen Regionen reicht der Mindestlohn nicht zum Leben und zum Wohnen
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„… In sechs Bundesländern und in fast 100 Landkreisen und kreisfreien Städten waren im Jahr 2020 die Kosten für Wohnen und Heizen zu hoch, als dass sie sich von einem Vollzeitjob auf Mindestlohnbasis decken lassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. (…) Die Bundestagsabgeordnete hat das Arbeitsministerium ausrechnen lassen, wie hoch der Mindestlohn in den jeweiligen Regionen liegen müsste, damit Wohn- und Heizkosten gedeckt sind. Für eine alleinstehende Person, die 37,7 Wochenstunden arbeitet und den aktuellen Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunden verdient, dürfen laut Bundesregierung „die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung höchstens 432 Euro monatlich betragen, damit für diesen Musterhaushalt kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ besteht.  Doch in vielen Gegenden liegen die durchschnittlichen Kosten für Heizung und Wohnen deutlich höher. 1,2 Millionen Haushalte waren 2020 bei der Arbeitsagentur als Single-Bedarfsgemeinschaft registriert. In 468 000 Fällen, rund 38 Prozent, lagen ihre Ausgaben für Unterkunft und Heizen über dem Schwellenwert von 432 Euro, im Schnitt bei 540 Euro. (…) In Hamburg wäre laut Bundesregierung jedoch ein Mindestlohn von 10,18 Euro nötig gewesen, damit ein Single seine Wohn- und Heizkosten bezahlen kann, ohne auf Aufstockung vom Amt angewiesen zu sein. (…) Das Problem besteht vor allem in Westdeutschland und in den Städten…“ Meldung vom 13. August 2021 beim Tagespiegel online weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!

Neue Zahlen der Bundesregierung: In vielen Regionen reicht der Mindestlohn nicht zum Leben und zum Wohnen
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Tafeln und Vertafelung„… Das Jobcenter darf einem Kellner, der zugleich Hartz-IV-Aufstocker ist, die staatliche Unterstützung kürzen, weil ihm sein Arbeitgeber kostenlose Verpflegung bereitstellt. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Das Jobcenter habe die Kosten für die Verpflegung bei der Berechnung der Staatshilfen „zutreffend“ als Einkommen berücksichtigt, teilte das Gericht mit. (…) Jeden Tag stellte ihm der Arbeitgeber demnach kostenfrei Getränke und Verpflegung zur Verfügung. Zugleich bezog der Mann zusammen mit seiner Frau und den drei Kindern staatliche Unterstützung nach Sozialgesetzbuch II. (…) Er nehme die kostenlose Verpflegung gar nicht in Anspruch, sondern esse lieber mit seiner Familie. Seine Tochter sei behindert, er wolle so viel Zeit wie möglich mit ihr verbringen, zitiert das Urteil den Kläger: „Ein tatsächlicher Zufluss des Sachbezugs sei mithin nicht gegeben.“ Die Klage blieb sowohl vor dem Sozialgericht als auch in der nächsthöheren Instanz ohne Erfolg. Das Landessozialgericht urteilte, bei kostenlos durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Verpflegung handele es sich um Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuchs II. Ob die bereitgestellte Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen wird, sei dabei „unbeachtlich“. Diese Auffassung hat das Bundessozialgericht nun höchstinstanzlich bestätigt.“ Artikel von Johannes Süßmann vom 6. August 2021 in der Zeit online, zu den Details der Begründung siehe besonders die Entscheidung L 34 AS 801/19 des LSG Berlin-Brandenburg vom 21. November 2019 weiterlesen »

Tafeln und Vertafelung

Bundessozialgericht: Staat darf kostenloses Essen für Arbeitnehmer mit Hartz IV verrechnen
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[Un]Sozialer Arbeitsmarkt kommt. Minister Heil stellt Eckpunkte zur Förderung von Langzeitarbeitslosen vor: „MitArbeit“

Dossier

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS„… Aus dem Eckpunktepapier geht hervor, dass damit insbesondere Langzeitarbeitslose in Jobs gebracht werden sollen, die sechs Jahre lang ohne längere Unterbrechung arbeitslos waren. Bis 2021 sollen rund 150 000 Menschen davon profitieren. Vier Milliarden Euro plant der Bund für das Gesetz ein. (…) Die öffentliche Hand soll dabei für Langzeitarbeitslose zwei Jahre die Lohnkosten komplett übernehmen. Danach sollen die öffentlichen Zuschüsse um zehn Prozent pro Jahr gekürzt und vom Arbeitgeber übernommen werden. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. (…) Für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, sieht das Konzept eine Unterstützung für zwei Jahre vor. Dabei sollen im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent zu den Lohnkosten hinzugeschossen werden. Voraussetzung für die Förderung sind sozialversicherungspflichtige Jobs bei privaten Firmen, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern. Bei der Zwei-Jahres-Förderung sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigung danach für mindestens ein halbes Jahr fortzusetzen. (…) Die lange Förderdauer von fünf Jahren wird damit begründet, dass die Praxis gezeigt habe, dass besonders arbeitsmarktferne Menschen oft erst ab einem Förderzeitraum von drei Jahren Erfolg hätten. (…) Wenig Verständnis für die Pläne haben die Arbeitgeberverbände. »Diese staatlichen Job-Subventionspläne sind eher das Problem als die Lösung«, teilte deren Bundesvereinigung mit…“ Agenturmeldung vom 02.06.2018 beim ND online – wir hätten nie gedacht, den Arbeitgebern zustimmen zu müssen… „MitArbeit“ sollte wohl „MitLohn“ heissen! Siehe auch die BMAS-Pressemitteilung und DSGB-Position. Neu dazu: DGB-Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“: „Das geht noch besser!“ – ja, lieber DGB: Ohne Kombi-Löhne und Aufstockung! weiterlesen »

Dossier zum „Teilhabechancengesetz“ und „Sozialem Arbeitsmarkt“

Erwerbslosen- und Armutsindustrie: Die Schmarotzer. Grafik für das LabourNet Germany von TS

DGB-Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“: „Das geht noch besser!“ – ja, lieber DGB: Ohne Kombi-Löhne und Aufstockung!
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IG Metall will „Transformations-Kurzarbeitergeld“ für Umstieg auf E-Mobilität

Dossier

Elektro-MobilitätIG Metall-Chef Jörg Hofmann fordert eine neue Form des Kurzarbeitergelds. Es soll beim Umstieg von Unternehmen auf Elektromobilität Arbeitslosigkeit verhindern. „Ein Transformations-Kurzarbeitergeld könnte es Betrieben ermöglichen, bei Strukturumbrüchen ihre Mitarbeiter umzuschulen, ohne dass sie arbeitslos werden“, sagte Hofmann der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Samstag). Diese Forderung werde die IG Metall an die Bundesregierung herantragen. Da bei der Produktion von E-Autos weniger Beschäftigte nötig sind als bei herkömmlichen Fahrzeugen, erwartet Hofmann beim Umstieg vom Verbrennungsmotor zum Elektroantrieb den Wegfall von 150 000 Stellen. Besonders betroffen seien Regionen mit vielen Zulieferer-Betrieben. Daher seien Hilfen – vergleichbar mit denen für die Braunkohlereviere im Zuge des Kohleausstiegs – nötig…“ dpa-Meldung vom 15.03.19 bei boerse.de – bei der WAZ (im Abo) heisst es zum Interview „IG-Metall-Chef: Regierung und Autoindustrie gefährden Jobs“ : „IG-Metall-Chef Jörg Hofmann wirft im Interview Regierung und Industrie schwere Fehler bei der Verkehrswende vor. Warum er Elektrotaxen fordert.“ Irgendwie typisch: Einerseits kritisiert die IG Metall die Autoindustrie, andererseits sollen wir den Umstieg subventionieren… Siehe dazu: Koalitionsausschuss beschließt Verbesserungen bei Kurzarbeit und Qualifizierung – Dafür hat die IG Metall lange geworben weiterlesen »

Dossier: IG Metall will “Transformations-Kurzarbeitergeld”

Elektro-Mobilität

Koalitionsausschuss beschließt Verbesserungen bei Kurzarbeit und Qualifizierung – Dafür hat die IG Metall lange geworben
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Kombilohn? Nein danke!„… Löhne von arbeitenden Hartz-IV-Empfängern sind im vergangenen Jahr um fast 10 Milliarden Euro aufgestockt worden. Das geht aus neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen und von der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann ausgewertet wurden. Zwischen 2007 und 2018 sind damit mehr als 117 Milliarden Euro für das Aufstocken niedriger Löhne ausgegeben worden. Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn ihr Einkommen zu niedrig ist, um ihren Lebensunterhalt und den möglicher weiterer Bedürftiger im Haushalt zu bestreiten. Den Zahlen zufolge gab es im vergangenen Jahr durchschnittlich 944.197 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Erwerbstätigen, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen waren. Ihr durchschnittlicher Zahlungsanspruch belief sich 2018 auf monatlich 861 Euro. (…) Linken-Arbeitsmarktpolitikerin Zimmermann sagte dem RND, Milliardenbeträge aus Steuermitteln würden aufgewendet, um nicht existenzsichernde Arbeit aufzustocken. „Die Gesellschaft subventioniert so seit vielen Jahren Arbeitgeber, die Niedriglöhne zahlen oder ihren Beschäftigten nur Arbeitsverhältnisse in Teilzeit oder Minijobs anbieten, obwohl viele gerne länger arbeiten würden. Das ist eine verdeckte Subventionierung von Lohndumping, mit der die Bundesregierung prekäre Beschäftigung vorantreibt und zementiert“, so die Bundestagsabgeordnete.“ Meldung von Rasmus Buchsteiner vom 13. November 2019 beim RDN weiterlesen »
Kombilohn? Nein danke!"... Löhne von arbeitenden Hartz-IV-Empfängern sind im vergangenen Jahr um fast 10 Milliarden Euro aufgestockt worden. Das geht aus neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen und von der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann ausgewertet wurden. Zwischen weiterlesen »

Auch mit neuem Job bleiben viele in Hartz IV
LohnAnstandsGebot„… Rund 40 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bekommen auch nach dem Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter Sozialleistungen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach kamen im Jahr 2018 nur 58,4 Prozent aller alleinstehenden Leistungsbezieher nach dem Wechsel in einen Job ohne Unterstützung vom Amt über die Runden. Diese sogenannte bedarfsdeckende Integration war in der Gruppe der über 55-Jährigen noch seltener. Von ihnen waren nur 46,9 Prozent nicht mehr auf Leistungen angewiesen, bei Alleinerziehenden lag die Quote sogar bei nur 38,4 Prozent. Von einer bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt gehen die Statistiker der Bundesagentur für Arbeit aus, wenn drei Monate nach dem Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keine Leistungen nach SGB II mehr gezahlt werden müssen. Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sieht ein strukturelles Problem. „Trotz Arbeit bleiben viele im Hartz-IV-System gefangen“, sagte sie. Es sei ein Skandal, dass Hartz-IV-Empfänger unter Androhung von Sanktionen in prekäre Beschäftigungen hineingezwungen werden könnten, betonte Zimmermann und erneuerte die Forderung der Linken nach einem Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde.“ Beitrag von Jan Drebes vom 6. September 2019 bei RP online zur Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Rund 40 Prozent der Hartz-IV-Empfänger bekommen auch nach dem Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter Sozialleistungen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach kamen im Jahr 2018 weiterlesen »

[„Teilhabechancengesetz“] Lassen wir uns nicht länger entwürdigen, knechten und spalten. Holen wir uns unsere Würde und Eigenmacht zurück!
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«Mit dem Teilhabechancengesetz verspricht die SPD eine Besserung für Arbeitnehmer, genauer; für Hartz IV-Betroffene. Doch die SPD spricht die verlogene Sprache der Verschleierung, indem sie die Parolen von Hartz IV-Gegnern für sich vereinnahmt (Hartz IV muss weg/Grundeinkommen), und unter dem Deckmantel schöner Worte zusammen mit der CDU die eigentlichen Forderungen von Hartz IV-Gegnern zunichte macht, um nur um so härter gegen Arbeitnehmer vorzugehen, sie weiter zu entrechten und die Taschen der Arbeitgeber weiter zu füllen. Schon in den Entwürfen der Hartz-Gesetze war es angedacht, 1€-Jobber in der freien Wirtschaft, am ersten Arbeitsmarkt einzusetzen. Das ist offene Sklaverei! Mit dem Teilhabechancengesetz kommt die SPD dem sehr nahe. Sie nennen es nur anders. (…) Sie nennen es eine „Chance für Langzeitarbeitslose“ – ich nenne es eine Chance für Arbeitgeber noch reicher zu werden, und in der Entrechtungs-Agenda gegen die Arbeitnehmer einen Schritt weiter zu kommen. (…) Die letzten Jahre hat die offene Hetze gegen Erwerbslose (die leider auch bis in Linke Kreise hinein ihre Wirkung getan hat) abgenommen. Mit Verschleierungstaktiken (schöne Worte, Vereinnahmung der Slogans des Widerstands) der tatsächlichen Politik gegen Arbeitnehmer durch die SPD vereint mit der CDU und der nun wieder ganz offenen und allgemeinen Stimmungsmache gegen Flüchtlinge und Migranten wird vom eigentlichen Thema, dem auch in Deutschland verschärft entbrannten Klassenkampf, abgelenkt und ein neuer Sündenbock geschaffen, an dem sich nun die Wut vieler Menschen entlädt, die sich davon haben beeindrucken lassen. Verdeckt und fast unbemerkt, werden währenddessen (erwerbslose) Arbeitnehmer immer weiter entrechtet,  gedemütigt und das Erwerbslosengeld immer weiter zusammengestrichen. Lassen wir uns das nicht weiter gefallen! Lassen wir uns nicht spalten!...“ Beitrag von Silke Buchholz vom April 2019 – wir danken! weiterlesen »
»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«"Mit dem Teilhabechancengesetz verspricht die SPD eine Besserung für Arbeitnehmer, genauer; für Hartz IV-Betroffene. Doch die SPD spricht die verlogene Sprache der Verschleierung, indem sie die Parolen von Hartz IV-Gegnern für sich vereinnahmt (Hartz IV muss weg/Grundeinkommen), weiterlesen »

Reformvorschlag des IAB: „Arbeit muss sich lohnen – auch im unteren Einkommensbereich!“
LohnAnstandsGebot„… Das IAB hat einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem der arbeitsmarktpolitische Anspruch der Grundsicherung aufrechterhalten wird und die Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin Priorität hat. Zudem würden Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich, davon viele in instabilen und nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen, bei Bedarf in die fördernde Arbeitsmarktpolitik einbezogen. (…) Der Reformvorschlag sieht eine umfassende Neugestaltung des Transfersystems vor. Demnach würde ein Erwerbszuschuss eingeführt, der sich bei der Bedürftigkeitsprüfung und der Transferhöhe weitestgehend an den Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiert. Für Erwerbstätige ab einem bestimmten Erwerbseinkommen würde er Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag ersetzen, aber weiterhin im Bereich der Grundsicherung administriert werden. Der Transfer zielt darauf ab, mehr Anreize für eine Erwerbstätigkeit mit höheren Wochenarbeitszeiten zu schaffen. Dazu würden die Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Grundsicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen eingeschränkt. Im Gegenzug würde die Transferentzugsrate bei Verdiensten oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze oder bei Bezug des Erwerbzuschusses großzügiger ausgestaltet als bisher…“ IAB-Reformvorschlag von Kerstin Bruckmeier, Jannek Mühlhan, Jürgen Wiemers und Ulrich Walwe vom 21. Dezember 2018 und nun eine Bewertung: Kürzen »gegen Armut« – Arbeitsmarktforscher propagieren »Erwerbszuschuss« als neue Hartz-IV-Reformidee. Hinter der vermeintlichen Wohltat steckt eine Mogelpackung weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Das IAB hat einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem der arbeitsmarktpolitische Anspruch der Grundsicherung aufrechterhalten wird und die Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin Priorität hat. Zudem würden Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich, davon viele in instabilen und nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen, bei Bedarf in weiterlesen »

Mindestlohn – mit Subvention – Der Chef der Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, fordert eine Anhebung auf zwölf Euro pro Stunde – finanziert mit Steuergeld!
Kombilohn? Nein danke!Die Gewerkschaft IG BCE will eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro mit einem staatlichen Zuschuss für die Arbeitgeber ermöglichen. Der Staat solle den Mindestlohn entsprechend erhöhen und den Unternehmen die Differenz zum aktuell geltenden Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde aus Steuermitteln ersetzen, heißt es in einem Konzeptpapier von IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis. Die Mindestlohnkommission – die aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht – soll nach den Vorstellungen der IG BCE weiterhin regelmäßig darüber entscheiden, welchen gesetzlichen Mindestlohn sie aus Sicht der Sozialpartner für vertretbar hält. Jede Erhöhung über die aktuell geltenden 9,19 hinaus würde damit den Betrag vermindern, der aus Steuermitteln benötigt wird, um auf die zwölf Euro zu kommen. „Erreicht der abgelöste Mindestlohn die zwölf Euro, endet die Übergangsregelung“, heißt es in dem Papier. Die Gewerkschaft nennt dieses Übergangsmodell in ihrem Konzeptpapier einen „TransFair-Lohn“…“ Artikel von Rasmus Buchsteiner vom 18. Januar 2019 in der Frankfurter Rundschau online weiterlesen »
Kombilohn? Nein danke!"Die Gewerkschaft IG BCE will eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro mit einem staatlichen Zuschuss für die Arbeitgeber ermöglichen. Der Staat solle den Mindestlohn entsprechend erhöhen und den Unternehmen die Differenz zum aktuell geltenden Mindestlohn von 9,19 Euro pro weiterlesen »

Arbeitsverweigerer sind nützlich für Arbeitnehmer
LohnAnstandsGebot„… Ob Schröder oder Merkel, ob Nahles oder Lindner, ob Trump oder Macron, ob Gauland, Meuthen oder Weidel: Sie alle denken sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch in die falsche Richtung. Praktisch alle Regierungsparteien der Welt ignorieren die Erkenntnis des US Politikers (Democrats) Jim Hightower: „Es geht nicht um Jobs. Selbst Sklaven hatten Jobs. Es geht um Einkommen.“ (…) Das „Lohnabstandsgebot“ heißt in der bisherigen Glaubenslehre der Regierungsparteien: Das Arbeitslosengeld II muss erheblich niedriger als die Niedriglöhne sein. Umgekehrt wird ein sinnvolles Ziel daraus: Je mehr Geld es für das Nichtstun gibt, desto mehr Geld müssen Arbeitgeber bieten, um genügend Arbeitnehmer zur Mitarbeit zu motivieren. Deshalb sind Arbeitsverweigerer (bis zum break-even point, …) nützlich für Arbeitnehmer. (…) Die Diskussion um das Arbeitslosengeld II hat viele Gemeinsamkeiten mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Aus Sicht der Nicht-Erwerbstätigen ist ein BGE im Wesentlichen ein ALG II ohne Sanktionen. „Wer geht noch arbeiten, wenn man die Sanktionen des ALG II abschafft?“ ist das gleiche Argument wie „Wer geht noch arbeiten, wenn es ein BGE gäbe?“ Unter anderem die 1,1 Millionen „Aufstocker“, die trotz Erwerbstätigkeit weniger Lohn als das ALG II erhalten, entkräften dieses Gegenargument. Aufstocker arbeiten, obwohl es sich nicht lohnt, weil ihr eigener Antrieb zur Arbeit größer ist als die ökonomische Vernunft. Das ist durchaus ehrenwert, aber schädlich für die anderen Arbeitnehmer. Denn dadurch drücken sie das Gehaltsniveau. (…) Es gibt keine Notwendigkeit, immer mehr Arbeitskräfte in den Markt zu pressen, so lange es nicht nennenswert viele wirklich wichtige offene Stellen gibt, die von angeblichen oder tatsächlichen „Drückebergern“ besetzt werden könnten. Gäbe es zum Beispiel 5 Millionen offene Stellen, die dringend besetzt werden müssten, und für die es passende „Drückeberger“ gäbe, dann – und nur dann – ist eine Pflicht zur Arbeit vertretbar. Das ist nur nirgends der Fall…“ Lesens- und nachdenskenswerter Kommentar von Jörg Gastmann vom 5. Januar 2019 bei Telepolis weiterlesen »
LohnAnstandsGebot"... Ob Schröder oder Merkel, ob Nahles oder Lindner, ob Trump oder Macron, ob Gauland, Meuthen oder Weidel: Sie alle denken sowohl gesellschaftlich als auch ökonomisch in die falsche Richtung. Praktisch alle Regierungsparteien der Welt ignorieren die Erkenntnis des US Politikers (Democrats) weiterlesen »

Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband„Selbstständige und Beschäftigte mit schwankendem Einkommen, die dieses mit Arbeitslosengeld II aufstocken, müssen seit einer Rechtsänderung aufpassen. (…) Diese Rechtsänderung gestattet es dem Jobcenter nämlich, alle Leistungen für einen gesamten Bewilligungsabschnitt zurückzufordern. Diese Leistungen müssen dann zurückgezahlt werden, wenn man als selbstständiger Hartz IV-Bezieher, der Aufforderung des Jobcenters nicht nachgekommen ist, die Höhe seiner tatsächlichen Einkünfte binnen einer vorgegebenen Frist, nachzuweisen. Bei Selbstständigen beträgt diese Frist mindestens 2 Monate. Dabei ist es für das Jobcenter unerheblich, ob überhaupt ein Einkommen erzielt wurde oder wie hoch dieses tatsächlich war. Sollte man dieser Aufforderung nicht nachgekommen sein, kann das Jobcenter feststellen, dass ein Leistungsanspruch nicht bestanden hat und das Geld für den gesamten Zeitraum zurückfordern, was es nur allzu gerne auch tut. Hinzu kommt, dass diese Regelung den meisten Leistungsbeziehern allerdings gar nicht bekannt ist. Verpasst ein Hartz IV-Bezieher also die vom Jobcenter vorgegebene Frist, steht ihm die Grundsicherung nicht mehr zu und er muss zudem die Leistungen für den gesamten bewilligten Zeitraum zurückzahlen. (…) In einem Urteil vom 12. September 2018 entschied das Bundessozialgericht, dass zumindest im Rahmen eines Widerspruchverfahrens, gegen die daraus resultierende Leistungsfestsetzung auf Null, eine Prüfung der tatsächlichen Einkommenshöhe zu erfolgen habe. Wenn Betroffenen der Leistungsanspruch nachträglich auf Null gesetzt wurde, sollten sie deswegen Widerspruch gegen diese Festsetzung erheben…“ Meldung vom 13. Dezember 2018 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »
Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband"Selbstständige und Beschäftigte mit schwankendem Einkommen, die dieses mit Arbeitslosengeld II aufstocken, müssen seit einer Rechtsänderung aufpassen. (...) Diese Rechtsänderung gestattet es dem Jobcenter nämlich, alle Leistungen für einen gesamten Bewilligungsabschnitt zurückzufordern. Diese Leistungen müssen dann zurückgezahlt werden, weiterlesen »

Wenn das Gehalt kaum zum Leben reicht – Betroffene bitte melden!
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche GeldBei aller erfahrungsgemäßen Vorsicht unterstützen wir den Aufruf einer Journalistin des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, die uns im Zusammenhang mit unserer Leiharbeit-Klage-Kampagne kontaktierte: „Haben Sie einen Vollzeitjob nur knapp über dem Mindestlohn? Haben Sie mehrere Jobs, um über die Runden zu kommen? Oder können Sie nur in Teilzeit arbeiten, weil Ihr Arbeitgeber Sie nicht Vollzeit einstellt? Für eine öffentlich-rechtliche TV-Dokumentation sind wir auf der Suche nach Menschen, die wenig Geld zum Leben haben, obwohl sie (Vollzeit) arbeiten gehen. Es geht in der Dokumentation darum, wie wenig vom Wirtschaftsboom bei vielen Arbeitnehmern ankommt. Trifft etwas davon auf Sie zu und könnten Sie sich vorstellen, an der geplanten TV-Dokumentation gegen eine Aufwandsentschädigung mitzuwirken? Dann freuen wir uns sehr über eine Kontaktaufnahme. Persönliche Informationen werden vertraulich behandelt.“ In Kenntnis der Lage ist auch eine Anonymisierung möglich! Couragierte Betroffene leitet mag.wompel@labournet.de weiter! weiterlesen »
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche GeldBei aller erfahrungsgemäßen Vorsicht unterstützen wir den Aufruf einer Journalistin des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, die uns im Zusammenhang mit unserer Leiharbeit-Klage-Kampagne kontaktierte: "Haben Sie einen Vollzeitjob nur knapp über dem Mindestlohn? Haben Sie mehrere Jobs, um über die weiterlesen »

Hartz-IV-Aufstocker: Eine Milliarde Euro für Mini-Jobber in der Gastronomie
Kombilohn? Nein danke!Mini-Jobber im Gastgewerbe haben im vergangenen Jahr allein knapp eine Milliarde Euro als aufstockende, staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, auf die die Linksfraktion hinweist. An die geringfügig Beschäftigten im Gastgewerbe ging damit etwa ein Viertel der insgesamt 4,2 Milliarden Euro, mit denen der Staat Mini-Jobber bezuschusst hat. (…) Auch die Gewerkschaft NGG schlug Alarm. „Minijobs sind gerade im Gastgewerbe eine Armutsfalle“, sagte Guido Zeitler, stellvertretender NGG-Vorsitzender. „Sie reichen nicht zum Leben und sind am Ende ein teures Zuschussgeschäft für den Staat.“…“ Artikel von Birgit Marschall vom 12.10.2018 in RP online. Siehe dazu: Eine Milliarde Euro vom Jobcenter für Mini-Jobber in der Gastronomie ersparen den Unternehmen die Personalkosten weiterlesen »
Kombilohn? Nein danke!Mini-Jobber im Gastgewerbe haben im vergangenen Jahr allein knapp eine Milliarde Euro als aufstockende, staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, auf die die Linksfraktion hinweist. An die geringfügig Beschäftigten im Gastgewerbe ging weiterlesen »

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