Ein angemessenes Gehalt? Aber es gibt doch ergänzendes ALG II

Nachträgliche Gedanken zum „Tag der Arbeit“: Wer ist eigentlich arbeitslos? Und gehört ALG II zum Arbeitsentgelt? Artikel von Twister (Bettina Hammer) in telepolis vom 02.05.2013 externer Link. Aus dem Text:

„… Während von den Freunden der Arbeitsmarktliberalisierung stets betont wird, dass es nun einmal Menschen gibt, die weniger produktiv sind und daher auch lediglich mit niedrigen Löhnen auskommen müss(t)en, zeigte sich bereits am Beispiel der 1-Euro-Jobs, was die „Liberalisierung des Arbeitsmarktes“ mit sich brachte: Wer Menschen eine Erwerbstätigkeit mit einem geringen Einkommen anbot, wurde hierfür großzügig belohnt. Mangelnde Prüfung der gesetzlichen Vorgaben für 1-Euro-Jobs etc. taten ihr Übriges, um eine Art Niedriglohnindustrie zu bilden, die sich ihre geringen Löhne deshalb leisten konnte, weil der „Staat“ die Steuern dafür verwandte, diese Löhne wieder aufzustocken, um damit den Menschen, die unfreiwillig im Niedriglohnsektor steckten, ein Auskommen zu ermöglichen. (…) Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass die Regelungen der Sozialcharta hinsichtlich des „Arbeitsentgeltes“ ad absurdum geführt werden, da das Arbeitsentgelt, das vom Arbeitgeber gezahlt wird, nicht wirklich für einen angemessenen Lebensstandard mehr ausreichen muss. Verstößt ein Arbeitgeber also gegen die in der Charta vereinbarten Vorgaben, so springt ja der „Staat“ ein und stockt die fehlende Summe z.B. durch ALG II auf. Dies bedeutet aber, dass die Charta komplett ignoriert werden kann und sich die Arbeitgeber auf keine Grenzen nach unten einrichten müssen, was die Arbeitsentgelte angeht…“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=33885
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