Minijobs

Null soziale Sicherheit bei Minijobs – DGB kritisiert Ampel-Pläne der Ausweitung

Dossier

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„Minijobs sollen nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle besonders für Frauen werden. Im Koalitionsvertrag der Ampel wird eindeutig erklärt, dass dies verhindert werden soll. Gleichzeitig will die Ampel die Minijobgrenze auf 520 Euro erhöhen und dynamisieren. Diese Ausweitung riskiert aber genau das Gegenteil: Noch mehr Minijobs, die den Beschäftigten null soziale Sicherheit bieten. Eine Minijobreform steht dringend an! (…) Damit es sich für Beschäftigte lohnt, mehr Stunden zu arbeiten, spricht sich der DGB für eine volle Übernahme des Sozialversicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber ab dem ersten verdienten Euro aus. (…) Da dies für Haushalte mit geringem Einkommen problematisch sein könnte, fordert der DGB, gleichzeitig Geringverdiener*innen steuerlich zu entlasten…“ DGB-Stellungnahme vom 6. Dezember 2021 und dazu NEU: Das „System Minijob“ als weiterhin wachsende gewerkschaftliche Dauerbaustelle weiterlesen »

Dossier zur Ausweitung der Minijobs durch die Ampel-Regierung

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Das „System Minijob“ als weiterhin wachsende gewerkschaftliche Dauerbaustelle
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Altersarmut treibt in Arbeit: Immer mehr (Mini)Jobber mit über 65

Dossier

DGB-Rentenkampagne 2017Die Zahl der Deutschen, die nach dem 65. Lebensjahr weiter arbeiten, steigt. Wie die Tageszeitung „Freie Presse“ aus Chemnitz unter Berufung auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet, übten im Juli 2013 bundesweit gut 829.000 über 65-Jährige einen Minijob aus…“ Meldung vom 24.06.2014 bei Tagesschau.de: Arbeiten im Alter: Immer mehr Minijobber mit über 65. Siehe dazu NEU: Altersarmut und Fachkräftemangel: Immer mehr Rentner gehen arbeiten weiterlesen »

Dossier „Altersarmut treibt in Arbeit“

DGB-Rentenkampagne 2017

Altersarmut und Fachkräftemangel: Immer mehr Rentner gehen arbeiten
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Die Zahl der Menschen mit (mehr als) einem Nebenjob steigt an, die einen sehen darin die Not und die anderen die Freude an der Arbeit

Dossier

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„Seit 15 Jahren steigt die Zahl der Menschen mit Nebenjobs kontinuierlich an, von knapp 1,4 Millionen auf 3,4 Millionen Beschäftigte, so eine der vielen Meldungen zu neuen Zahlen über die Mehrfachbeschäftigten überschrieben (…) Es gibt unterschiedliche Formen der Mehrfachbeschäftigung, die Daten zeigen aber, dass die Kombination einer sozialversicherungspflichtigen Haupt- mit einer Nebenbeschäftigung auf Basis vor allem eines Minijobs die Hauptform darstellt. Der kontinuierliche und deutliche Anstieg der Nebenjobber ist eindeutig und beeindruckend. Wie auch in früheren Jahren gestaltet sich aber die Suche nach den Ursachen für diese Entwicklung notwendigerweise schwierig, da es eben nicht nur den einen Grund gibt, sondern teilweise ganz unterschiedliche Motivlagen eine Rolle spielen können…“ Beitrag von Stefan Sell vom 3. Februar 2019 bei Aktuelle Sozialpolitik und dazu NEU: Teufelskreis Teilzeit. Immer mehr Beschäftigte mit mehreren Jobs. Besonders Frauen arbeiten in der BRD im Niedriglohnbereich weiterlesen »

Dossier „Die Zahl der Menschen mit einem Nebenjob steigt“

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Teufelskreis Teilzeit. Immer mehr Beschäftigte mit mehreren Jobs. Besonders Frauen arbeiten in der BRD im Niedriglohnbereich
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Dossier

„Jung und billig“-Broschüre zu MinijobsSie haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und werden darum schneller entlassen: Durch die Corona-Krise haben Hunderttausende Minijobber ihre Arbeit verloren, vor allem in den stark gebeutelten Branchen Veranstaltungen und Gastronomie. Rund die Hälfte derer, die 2019 ausschließlich einem Minijob nachgegangen sind, standen im Frühjahr 2020 ohne Arbeit da. (…) Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl im Juni 2020 um 12 Prozent zurück, das entspricht rund 850.000 Arbeitsverhältinissen. Bei den sozialversicherungspflichtigen Jobs lag der Rückgang nur bei 0,2 Prozent. Diese Zahlen hat das DIW Berlin diese Woche veröffenlicht. „Spätestens mit dieser Studie muss allen klar sein: Minijobs sind nicht krisenfest und deshalb braucht es statt einer Ausweitung dringend eine Strategie für mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, sagt DGB-Vorstand Anja Piel. „Die Union muss die Debatte zur Erhöhung der Minijobgrenze sofort beerdigen. Dieser Vorschlag ist arbeitsmarktpolitische Irrlichterei und würde in der Folge noch weitere Millionen Menschen aus der sozialen Sicherheit hinauskatapultieren…“ DGB-Meldung vom 05.11.2020. Siehe dazu NEU: Nach dem Wegfall der Corona-Maßnahmen steigt wieder die Zahl der Minijobs weiterlesen »

Dossier zu Minijobs unter und nach Corona

„Jung und billig“-Broschüre zu Minijobs

Nach dem Wegfall der Corona-Maßnahmen steigt wieder die Zahl der Minijobs
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BAG-Urteil zur Klage eines Rettungsassistenten: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"„Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. (…) Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Beklagte zur Zahlung der geforderten Vergütung verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten blieb vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hat richtig erkannt, dass die im Vergleich zu den hauptamtlichen Rettungsassistenten geringere Stundenvergütung den Kläger entgegen § 4 Abs. 1 TzBfG ohne sachlichen Grund benachteiligt. Die haupt- und nebenamtlichen Rettungsassistenten sind gleich qualifiziert und üben die gleiche Tätigkeit aus…“ BAG-Pressemitteilung 3/23 zum Urteil vom 18. Januar 2023 – 5 AZR 108/22 weiterlesen »

DGB 2011: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das ist das Mindeste!"

BAG-Urteil zur Klage eines Rettungsassistenten: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
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Zwölf Euro: Verdi-Chef fordert neue Regeln für Mindestlohn – DGB auch

Dossier

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„… Es reiche nicht, sich „lediglich auf das Nachzeichnen durchschnittlicher Lohnerhöhungen zu beschränken“, sagte Werneke unserer Redaktion. Es müsse „mehr Spielraum für politisch notwendige Entscheidungen“ geben. (…) Bereits beschlossen ist der Wert für 2020, der bei 9,35 Euro pro Stunde liegen wird. Gewerkschaftschef Werneke verlangte eine einmalige Erhöhung des Mindestlohns Euro auf zwölf Euro pro Stunde. Dies sei nötig, „um einen Anschluss an das allgemeine Lohngefüge herzustellen“, sagte er. Schon bei seinem Start 2015 sei der Mindestlohn viel zu niedrig gewesen. Auch 9,35 Euro reichten „nicht annährend aus, um davon leben und vorsorgen zu können“…“ Meldung vom 28.12.2019 bei der Berliner Morgenpost online und dazu NEU: Der 12-Euro-Mindestlohn kommt zum 1. Oktober und hilft 6,6 Millionen – doch selbst dem DGB zu wenig: Weitere Entlastungen, Energiepreisdeckel und Übergewinnsteuer gefordert weiterlesen »

Dossier zur Forderung nach 12 Euro Mindestlohn

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!

Der 12-Euro-Mindestlohn kommt zum 1. Oktober und hilft 6,6 Millionen – doch selbst dem DGB zu wenig: Weitere Entlastungen, Energiepreisdeckel und Übergewinnsteuer gefordert
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Riesiger Korruptionsskandal bei der Hessener AWO – auf Kosten der ArbeiterInnen – aufgedeckt

Dossier

ver.di: 100 Jahre AWO - 100 Prozent TarifSechsstellige Gehälter, 435 PS-Dienstwagen, steuerfreie Geldgeschenke: Das soll sich die Führungsspitze der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Hessen auf Kosten der ArbeiterInnen geleistet haben. Der Skandal reicht bis zum Frankfurter Oberbürgermeister (…) Auch der Wiesbadener Kreisverband spielt eine wichtige Rolle. Die Spitzen der Kreisverbände arbeiteten zusammen, um Kontrollmechanismen zu umgehen und so die Korruption möglich zu machen. Der Frankfurter Awo-Geschäftsführer Jürgen Richter war gleichzeitig im Vorstand des Kreisverbands Wiesbaden für die Aufsicht zuständig. Seine Frau Hanelore Richter war die Geschäftsführerin der Awo in Wiesbaden. (…) Das Ehepaar Richter verursachte so in Wiesbaden Gehaltskosten von mehr als 340.000 Euro jährlich. Auf etwa diese Höhe werden auch die Kosten des Kreisverbands Frankfurt geschätzt, womit man von insgesamt rund 700.000 Euro jährlich ausgehen kann. (…) Die Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Wiesbaden ermitteln wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug in mehreren Fällen.“ Beitrag bei Perspektive online vom 18.12.2019 und neu dazu: Stadt Frankfurt betrogen? Anklage gegen frühere Spitze der Frankfurter AWO weiterlesen »

Dossier zum Korruptionsskandal bei der (hessener) AWO

ver.di: 100 Jahre AWO - 100 Prozent Tarif

Stadt Frankfurt betrogen? Anklage gegen frühere Spitze der Frankfurter AWO
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Coronavirus und Arbeitsrecht: Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt wissen sollten – und brauchen

Dossier

Warnung vor Arbeitsvertragsänderung wg CoronaDarf ich aus Angst vor Ansteckung von der Arbeit fernbleiben? Wer zahlt für eine Quarantäne? Kann der Arbeitgeber das Tragen einer Atemschutzmaske anordnen? Wir beantworten häufige Fragen und geben Tipps, wie sich die Gefahr einer Ansteckung reduzieren lässt…“ FAQ vom 3. März 2020 bei der IG Metall sowie „Corona: Was Beschäftigte wissen müssen: Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefahr durch das Corona-Virus für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell „als mäßig“ ein (Stand: 04. März). Kein Grund zur Panik also. Dennoch haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Fragen: Zum Beispiel, ob Home Office möglich ist. Oder ob sie arbeiten müssen, wenn die Kitas oder Schulen ihrer Kinder geschlossen haben. Der DGB Rechtsschutz hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt…“ Ständig aktualisierte FAQ beim DGB. Siehe speziell zur Kurzarbeit unser Dossier dazu und ein Dossier zu betr. Gesundheitsschutz und Corona sowie COVID-19 als Arbeitsunfall und Berufskrankheit und hier allg. zum Arbeitsrecht unter Corona-Bedingungen (für die grundrechtlichen Aspekte gibt es ein spezielles Dossier) neu: Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht [in Berlin] weiterlesen »

Dossier zu Coronavirus und Arbeitsrecht

Warnung vor Arbeitsvertragsänderung wg Corona

Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht [in Berlin]
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Zwei Millionen Minijobber*innen in Deutschland sind für ihren Arbeitsplatz überqualifiziert
Internationaler Tag der Bildung am 24.1.„Minijobs sind keine Brücke in den Arbeitsmarkt, sondern eine Sackgasse. (…) 38,16 Millionen Menschen waren zum Stichtag 30. Juni 2021 in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. (…) Unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren 12,6 Prozent überqualifiziert, unter den geringfügig Beschäftigten (in „Minijobs“) hingegen 27 Prozent. Mit fast zwei Millionen stellen die geringfügig Beschäftigten allein zwei Fünftel aller Überqualifizierten in Deutschland, obwohl sie nur rund ein Fünftel der Beschäftigten ausmachen. Hier sind auch diejenigen eingerechnet, die den Minijob als Nebenjob neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ausüben. Doch auch unter den ausschließlich geringfügig Beschäftigten waren 900.000 von 4,36 Millionen überqualifiziert, also 20,5 Prozent. (…) Unterhalb des eigenen Qualifikationsniveaus zu arbeiten verschlechtert langfristig die Chancen, wieder eine Stelle zu finden, die den Qualifikationen entspricht. Man spricht auch von „Dequalifikation“. Das gilt erst recht für ausschließlich geringfügig Beschäftigte mit kurzer Wochenarbeitszeit. Die Hoffnung, über den Minijob den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden, erfüllt sich daher oft nicht. Gerade für Frauen kann sich der Minijob daher als Qualifikationsvernichter erweisen…“ DGB-Themenbeitrag vom 4. März 2022 zur „Zahl des Monats“ weiterlesen »

Internationaler Tag der Bildung am 24.1.

Zwei Millionen Minijobber*innen in Deutschland sind für ihren Arbeitsplatz überqualifiziert
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Minijobs verdrängen in Kleinbetrieben sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche GeldMinijobs verdrängen in kleinen Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitenden bis zu 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen. Das geht aus einer aktuellen Studie des IAB hervor. Anders als erhofft, bilden sie zudem nur selten eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. (…) Ein zusätzlicher Minijob in einem Kleinbetrieb ersetzt der Analyse zufolge im Mittel etwa eine halbe durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Stelle (in den Analysen wird hierbei nicht zwischen Teil- und Vollzeitstellen unterschieden). Minijobs verdrängen also sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Beide Beschäftigungsformen sind demnach, zumindest in kleinen Betrieben, keine Komplemente. Hochgerechnet dürften Minijobs in kleinen Betrieben etwa 500.000 sozialversicherungspflichtige Jobs ersetzt haben. (…) Minijobs bringen zugleich für die Beschäftigten zahlreiche Nachteile mit sich. Diese verbleiben oft im Niedriglohnsegment und arbeiten unterhalb ihres Qualifikationsniveaus. Ihnen werden zudem häufig Arbeitnehmerrechte vorenthalten, zum Beispiel bezahlter Urlaub. Sie sind außerdem nur dann rentenversichert, wenn sie freiwillig zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung entrichten…“ Beitrag von Matthias Collischon, Kamila Cygan-Rehm und Regina T. Riphahn vom 20. Oktober 2021 beim IAB weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Minijobs verdrängen in Kleinbetrieben sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
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Teilzeit, Leiharbeit, Minijobs: Jeder Fünfte in „atypischer“ Beschäftigung
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„… Rund sieben Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen, also zum Beispiel in Teilzeit mit weniger als 20 Wochenstunden oder mit einem befristeten Anstellungsvertrag. Das seien 20,9 Prozent der insgesamt 33,4 Millionen abhängig Beschäftigten, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ („NOZ“) unter Berufung auf eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes berichtet. Der Statistik zufolge gibt es außerdem 4,5 Millionen Teilzeit-Beschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden. (…) Die Zahlen stammen aus einer Sonderauswertung des Mikrozensus 2020 durch das Statistische Bundesamt, welche die Linksfraktion im Bundestag in Auftrag gegeben hatte. Zu den „atypischen“ Beschäftigungsverhältnissen zählt das Bundesamt Leiharbeit beziehungsweise Zeitarbeit, geringfügige Beschäftigung (Minijobs), Teilzeitbeschäftigung unter 20 Wochenstunden sowie befristete Beschäftigungsverhältnisse. (…) Unterm Strich arbeiten laut der Linken rund 11,5 Millionen von 33,4 Millionen Beschäftigten nicht in sogenannten Normalarbeitsverhältnissen…“ Meldung vom 24. September 2021 bei tagesschau.de weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Teilzeit, Leiharbeit, Minijobs: Jeder Fünfte in „atypischer“ Beschäftigung
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Minijobber mit Mindestlohn müssen 2021 pro Monat nur rund 47 Stunden arbeiten
„Jung und billig“-Broschüre zu MinijobsSeit dem 1. Januar 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,50 Euro. Ab 1. Juli 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 pro Stunde. Für Minijobberinnen und Minijobber bedeutet jede Mindestlohnerhöhung auch: kürzere monatliche Arbeitszeiten. Auch wer in einem 450-Euro-Job („Minijob“) arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2021 9,50 Euro und steigt dann ab 1. Juli 2021 auf 9,60. Das heißt, dass Minijobber/innen pro Monat höchstens 47,368 Stunden (9,50 Euro x 47,368 = 450,00 Euro) arbeiten müssen. Ab Juli sind es dann nur noch 46,875 Stunden pro Monat. Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs…“ DGB-Infor vom 06.01.2021 u.a. mit einer Arbeitszeit-Tabelle weiterlesen »

„Jung und billig“-Broschüre zu Minijobs

Minijobber mit Mindestlohn müssen 2021 pro Monat nur rund 47 Stunden arbeiten
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„Jung und billig“-Broschüre zu MinijobsÜber sieben Millionen Menschen in Deutschland waren zu Beginn der aktuellen Wirtschaftskrise geringfügig beschäftigt, sie waren als Minijobber tätig. Bereits im März 2020 wurde 224.000 von ihnen von heute auf morgen gekündigt. Obwohl eine Kündigungsfrist von sechs Wochen bei Minijobs gilt, wurde sie in den meisten Fällen geflissentlich übergangen. Minijobber waren die ersten Beschäftigten, die in der neuen Krise entlassen wurden und den Kurzarbeitergeldschirm gibt es für sie auch nicht. Die „Flexibilität durch Minijobs“ nutzen die Unternehmen nun in der Krise, um Personal schnell abbauen zu können. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung für die Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 den Unternehmen ein fünfmaliges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro ein. Das war die Steilvorlage für die organisierte Unternehmerschaft und interessierte FDP- und CDU- Kreise, lautstark die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 530 Euro im Monat zu fordern. (…) Die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs auf 530 Euro führt dazu, dass der Versicherungsschutz für viele Tausend Beschäftigte verloren geht, sie erhalten dann weder Arbeitslosen- noch Kurzarbeitergeld. (…) Minijobs verhindern Lohnerhöhungen, verdrängen reguläre Arbeitsplätze, befördern die Altersarmut und bilden in der Krise einen Großsteil der Reservearmee an Arbeitskräften. Es ist höchste Zeit, dieses Arbeitsmodell endlich aufzugeben…“ Beitrag vom 16. Oktober 2020 beim gewerkschaftsforum.de weiterlesen »

„Jung und billig“-Broschüre zu Minijobs

Die Verdienstgrenze für Minijobs soll auf 530 Euro im Monat angehoben werden – mit fatalen Folgen für die Beschäftigten
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DGB-Rentenkampagne 2017„Ein Jahr arbeiten – und dafür später 4,40 Euro brutto mehr Rente bekommen? Ein Mini-Job macht’s möglich. (…) Dabei lassen sich auch noch 81 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber im gewerblichen Bereich von der Rentenversicherung befreien. In diesem Fall kommen nur 3,55 Euro brutto pro Jahr auf die Rente hinzu. In privaten Haushalten sind es sogar knapp 87 Prozent, die sich befreien lassen. Sie bekommen dadurch 1,18 Euro brutto mehr Rente pro Beitragsjahr. Schlimmer noch: durch die Befreiung verlieren sie Beitragsjahre für die Wartezeit und verzichten auf eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente sowie auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen. Gleichzeitig werden dadurch Sozialkassen massiv geschwächt. Andere Beschäftigte, vor allem solche mit kleinen und mittleren Einkommen, müssen dafür zahlen. (…) Arbeitsrechtlich sind Minijobs einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gleichgestellt. Oft bleibt das leider nur Theorie. In der Praxis fallen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Vergütung von Überstunden oder der bezahlte Urlaub aus. Löhne werden durch falsche Arbeitszeiterfassung gedrückt. Die Arbeit geschieht auf Abruf und ist nicht planbar. (…) Alle sprechen von Fachkräftemangel und Mangel an Arbeitskräften. Während die meisten geringfügig Beschäftigten entweder einen beruflichen oder einen akademischen Abschluss haben, verrichten sie häufig Helfertätigkeiten. Möglichkeiten für Aus- und Weiterbildung, für einen beruflichen Aufstieg und mehr Einkommensstabilität bleiben in der Regel aus. (…) Vielen von ihnen würden gerne mehr arbeiten. 45% der Frauen und 56% der Männer, die ausschließlich einen Minijob haben, wollen ihre Arbeitszeit ausweiten. Deshalb setzt sich der DGB für eine Exit-Strategie ein: Minijobs müssen schrittweise in sozialversicherungspflichtige Teilzeit umgewandelt werden. Gleichzeitig müssen Menschen mit niedrigen Einkommen über einen Arbeitnehmer-Entlastungsbetrag steuerlich entlastet werden.“ DGB-Themenbeitrag vom 3. Februar 2020  weiterlesen »

DGB-Rentenkampagne 2017

[Zahl des Monats: 4,40 Euro brutto] Mini-Job bringt Mini-Rente: Auch bei Chancen und Arbeitsrechten ist die Lage schlecht
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Pflegedienst wollte Minijobber*innen nicht auszahlen und Gewerkschaft mundtot machen. Gericht entscheidet: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Nachtschichtzuschläge
PflegeambulanzAm 28.11.2019 wurde am Arbeitsgericht Halle entschieden, dass auch Minijober*innen aus der Pflege-Branche Anspruch auf Nachtschichtzuschläge haben. Die drei ehemaligen Pflegehilfskräfte hatten mit Hilfe der FAU Halle geklagt, nachdem sie im November 2018 gekündigt wurden. Sie wurden vorrangig nachts eingesetzt, erhielten dafür aber nie einen Ausgleich. Nun muss die Lebensdank Halle GmbH ihnen rund 3500 Euro an Nachtschichtzuschlägen und Urlaubsentgelt nachzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Das Urteil ist gut für Menschen, die in prekären Teilzeitbeschäftigungen schuften und zeigt, dass es sich lohnt, sich zu wehren. Der Prozess hat aber auch offenbart, dass die gesetzlichen Normen die Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten nicht klar verhindern.“, so die Sekretärin der FAU Halle, Lisa Birkigt. Die Lebensdank GmbH hat sich bis zuletzt gegen die Forderungen der Pflegehilfskräfte gewehrt. Unter anderem hatte sie versucht eine einstweilige Verfügung gegen die FAU zu erwirken, um weitere Proteste zu verbieten, war damit aber vor Gericht gescheitert…“ Pressemitteilung vom 29.11.2019 von und bei FAU Halle weiterlesen »

Pflegeambulanz

Pflegedienst wollte Minijobber*innen nicht auszahlen und Gewerkschaft mundtot machen. Gericht entscheidet: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Nachtschichtzuschläge
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