Arbeitsrecht allgemein

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Migrantinnen in der (24h)Pflege: „Niemand überwacht die Arbeitsbedingungen“ in Privathaushalten

Dossier

Plakat der freiburger Protestaktion Pflege am Boden 2015Dort, wo kranke oder alte Menschen gepflegt werden müssen, sind die Verwandten oft mit der Aufgabe überfordert. Neben der Lohnarbeit noch den Mann oder die Mutter waschen, für sie kochen und vielleicht sogar Medikamente verabreichen zu müssen, ist anstrengend und braucht viel Zeit. Deshalb beschäftigen viele Familien private Pflegerinnen. In Deutschland kommen die Frauen zum größten Teil aus Mittel- und Osteuropa. Helma Lutz forscht in Frankfurt zur Situation der Pflegerinnen in Privathaushalten. Die Soziologin fordert vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegerinnen, ein Ende der 24-Stunden-Arbeit und mehr Unabhängigkeit vom Haushalt der Pflegeperson.“ Interview vom 6. Mai 2019 bei Radio Dreyeckland, siehe dazu NEU: Dubiose Geschäfte, kaum Rechte und verschleppte Reformen: Das System hinter der 24-Stunden-Pflege weiterlesen »

Dossier zu Arbeitsbedingungen von 24Std.-Pflege-MigrantInnen

Plakat der freiburger Protestaktion Pflege am Boden 2015

Dubiose Geschäfte, kaum Rechte und verschleppte Reformen: Das System hinter der 24-Stunden-Pflege
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Prüfsteine Gute Arbeit für Geflüchtete – auch für Geflüchtete aus der Ukraine – und warum diese Hilfen nötig sind

Dossier

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen ArbeitsmarktDie Prüfsteine für Gute Arbeit für geflüchteten Menschen aus der Ukraine hat das Beratungsnetzwerk Gute Arbeit zusammengestellt. Sie geben denjenigen die ehrenamtlich oder hauptberuflich geflüchtete Menschen bei der Arbeitsaufnahme begleiten, eine Orientierung mit dem Ziel, Risiken von Arbeitsausbeutung vorzubeugen. (…) Nach mehr als zehn Jahren Erfahrung in arbeitsrechtlicher Beratung von Zugewanderten sehen wir, dass die Wahrung arbeitsrechtlicher Mindeststandards allein in vielen Fällen nicht ausreichend vor ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen schützt...“ Aus der Präambel der Prüfsteine des Beratungsnetzwerks Gute Arbeit, siehe weitere Hilfen und Belege ihrer Notwendigkeit. NEU: Niedriglohnfalle: Ukrainer in Deutschland schlecht bezahlt. Die Rechtspopulisten formen daraus ein politisches Narrativ über Kosten und Abhängigkeit. weiterlesen »

Dossier zu Prüfsteinen Gute Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine und ihrer Notwendigkeit

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Niedriglohnfalle: Ukrainer in Deutschland schlecht bezahlt. Die Rechtspopulisten formen daraus ein politisches Narrativ über Kosten und Abhängigkeit.
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Arbeitsschutzkontrollgesetz: Fallen Werkverträge und Leiharbeit (leider nur) in der Fleischindustrie Corona zum Opfer?

Dossier

Protest gegen Fremdvergabe und Leiharbeit bei DC Bremen am 4.2.2014Corona in der Fleischindustrie – überraschend? Seit Jahren sind die üblen Lebens- und Arbeitsbedingungen der überwiegend osteuropäischen Beschäftigten bekannt. Es ist höchste Zeit, die Ausbeutung und Gefährdung der Arbeiter in der Branche zu beenden. Was braucht es dazu? Mehr Kontrollpersonal in den Behörden, Schluss mit Werkverträgen, die neuen Standards für Unterkünfte einhalten…“ – appelliert das #schlaglicht 19/2020 vom 14.05.2020 des DGB Niedersachsen unter der Überschrift „Fleischindustrie & Corona: Die wahre Seuche heißt Ausbeutung – Werkverträge im Kerngeschäft verbieten“. Siehe hier speziell zu Leiharbeit und Werkverträgen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Branche NEU: Monitor-Recherche belegt, wie Arbeitskräfte aus sogenannten Drittstaaten am gelobten Gesetz vorbei durch Vermittlungsagenturen für die Fleischindustrie angelockt werden weiterlesen »

Dossier: Fallen Werkverträge und Leiharbeit (leider nur) in der Fleischindustrie Corona zum Opfer?

Protest gegen Fremdvergabe und Leiharbeit bei DC Bremen am 4.2.2014

Monitor-Recherche belegt, wie Arbeitskräfte aus sogenannten Drittstaaten am gelobten Gesetz vorbei durch Vermittlungsagenturen für die Fleischindustrie angelockt werden
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Im Homeoffice oder mit völlig selbstbestimmten Arbeitszeiten fällt Abschalten (Frauen) besonders schwer

Dossier

postmodern times. Grafik der FAU Mannheim„Extrem flexible Arbeitszeiten gehen häufig zulasten der Beschäftigten. Dabei sind die Folgen für Frauen andere als für Männer, zeigt eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung. Was ist für Arbeitnehmer am besten: feste Bürozeiten, Gleitzeit oder völlige Selbstbestimmung ohne konkrete Zeitvorgaben? Selbstbestimmung klingt gut, ist aber auch eine Einladung zur Selbstausbeutung (…) Es zeigt sich: – Wer im Homeoffice tätig ist, kann abends oft nicht abschalten. Offenbar verschwimmen die Grenzen zwischen den Lebensbereichen bei dieser Arbeitsweise besonders leicht. (…) Im Lichte dieser Erkenntnisse sei eine von Unternehmen häufig geforderte weitere Deregulierung der Arbeitszeitbestimmungen äußerst kritisch zu sehen, sagt Lott. Neben den negativen Konsequenzen für die Work-Life-Balance verschärfen Modelle wie die völlige Arbeitszeitautonomie auch die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 14. August 2017 zur Studie von Yvonne Lott – die Redaktion kein ein Lied davon singen… Siehe dazu mehr unter den verschiedensten Aspekten und NEU: Homeoffice: Aufruf zur Rückkehr ins Büro sorgt oft für Frust weiterlesen »

Dossier zu Homeoffice

postmodern times. Grafik der FAU Mannheim

Homeoffice: Aufruf zur Rückkehr ins Büro sorgt oft für Frust
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Forschungsprojekt „Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen“: Warum gehen von Arbeitsrechtsverletzungen Betroffene nur selten vor Gericht?

Dossier

ChefMein Name ist Nikolai Huke, ich leite an der Universität Hamburg das Forschungsprojekt „Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen“. Das Projekt wird von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung finanziert. Im Projekt möchte ich herausfinden, wodurch es Menschen in Deutschland schwer gemacht wird, ihre Rechte als Beschäftigte einzufordern. Außerdem interessiert mich, welche Probleme Menschen im Alltag und bei der Arbeit haben und wo ihre Rechte als Beschäftigte verletzt werden. Ich möchte damit erreichen, dass Menschen in Deutschland entsprechenden Problemen mehr Aufmerksamkeit schenken. Das Forschungsprojekt wird in Kooperation mit den Beratungsstellen Faire Mobilität und Faire Integration durchgeführt…“ Siehe weitere Informationen und Kontaktangaben zum u.E. unterstützenswerten Projekt und nun die Ergebnisse. NEU: Kalkulierter Rechtsbruch. Warum Unternehmen Arbeitsrechte systematisch verletzen (können) weiterlesen »

Dossier zum Forschungsprojekt „Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen“

Chef

Kalkulierter Rechtsbruch. Warum Unternehmen Arbeitsrechte systematisch verletzen (können)
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Künstliche Intelligenz: KI-Einsatz in der Arbeitswelt – Folgen und Mitbestimmung

Dossier

isw-wirtschaftsinfo 63: „KI, Arbeitszeit und Gewerkschaften“ vom November 2023 von Marcus Schwarzbach„… Der Einsatz Künstlicher Intelligenz löse derzeit bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sorgen und Ängste aus, so Schmitz weiter. „Selbststeuernde Prozesse führen zu einer neuen Arbeitsteilung zwischen Mensch und Maschine, ohne dass diese bisher ausreichend erforscht ist.“ Drängende Fragen der Kontrolle, der Ent- oder Belastung, der Qualifizierung und der Beschäftigungssicherung müssten geklärt werden. (…) „Künstliche Intelligenz ist Werkzeug, Mittel zum Zweck. KI-Anwendungen müssen der Verbesserung von Arbeits- und Lebensqualität dienen.“ KI-Systeme seien so zu gestalten, dass die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Erwerbstätigen erweitert werden. „Tätigkeiten sind durch gezielte Qualifizierung aufzuwerten. Dies kann durch Tarifverträge flankiert und durch neue Stellenzuschnitte unterstützt werden.“ ver.di-Pressemitteilung vom 9. Dezember 2020 zur gemeinsamen Studie von ver.di, IBM und Bundesarbeitsministerium, siehe die Studie sowie weitere Beträge zum Thema und NEU: [Entlassungswelle in den USA] Die großen Tech-Konzerne haben versprochen, dass KI den Arbeitsmarkt revolutionieren würde – nur nicht so weiterlesen »

Dossier zu KI-Einsatz in der Arbeitswelt, Folgen und Mitbestimmung

isw-wirtschaftsinfo 63: „KI, Arbeitszeit und Gewerkschaften“ vom November 2023 von Marcus Schwarzbach

[Entlassungswelle in den USA] Die großen Tech-Konzerne haben versprochen, dass KI den Arbeitsmarkt revolutionieren würde – nur nicht so
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[Nachunternehmerhaftung] Paketboten-Schutz-Gesetz soll in der Liefer- und Paketbranche die Subunternehmen ausbremsen

Dossier

Spanien: Ein neues Gesetz soll Kuriere als Angestellte definieren„… Mit dem geplanten Gesetz soll den Angaben zufolge sichergestellt werden, dass die in der Branche weit verbreiteten Subunternehmen Sozialbeiträge für ihre Paketboten zahlen. „Damit sorgen wir für fairen Wettbewerb, soziale Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen“, sagte Heil. Konkret soll die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausweitet werden. Das bedeutet, dass der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich ist. Die großen Zustelldienste müssten also bei Verstößen ihrer Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht selber einstehen und die Beiträge zahlen. In der Baubranche, wo die Nachunternehmerhaftung schon seit 2002 gelte, habe man damit gute Erfahrungen gemacht, betonte Heil…“ Meldung vom 02.03.2019 bei tagesschau.de, siehe dazu ver.di und NEU: [Interview mit dem Arbeitsrechtler Martin Bechert] Lieferando, Wolt & Co.: „Brutaler Manchesterkapitalismus, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt“ weiterlesen »

Dossier zur Nachunternehmerhaftung und Gewichtsbegrenzung in der Liefer-/Paketbranche

Spanien: Ein neues Gesetz soll Kuriere als Angestellte definieren

[Interview mit dem Arbeitsrechtler Martin Bechert] Lieferando, Wolt & Co.: „Brutaler Manchesterkapitalismus, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt“
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Mit der Reform des Antidiskriminierungsgesetzes gegen Rassismus am Arbeitsplatz und Hetze im Pausenraum?
Mach meinen Kumpel nicht an!„… Es geht um rassistische Nachrichten per WhatsApp, Aufrufe zu Pegida-Demonstrationen am Schwarzen Brett in der Kantine oder Parolen im Pausenraum, in denen etwa Abschiebungen als „Remigration“ beschönigt wird. (…) Während viele Führungskräfte „ihre Organisation als geschützte Räume“ betrachteten, zeigten sich Hetze und Rassismus inzwischen auch in den Betrieben. (…) Konkret helfen könnte ein Verbandsklagerecht gegen Diskriminierung, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Nach ihren Änderungsvorschlägen könnten Gewerkschaften und Betriebsräte gegen Unternehmen klagen, die Rassismus im Betrieb dulden. (…) Regelt das AGG bisher nur Diskriminierungen im Arbeitsleben oder etwa bei Vermietungen, soll der Geltungsbereich auf staatliches Handeln ausgeweitet werden. (…) Mit besseren Klagemöglichkeiten läge die Prozesslast nicht mehr allein bei den Diskriminierten…“ Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 14. Februar 2024 bei Telepolis („Hetze im Pausenraum: Wann greifen Chefs endlich ein?“) und mehr daraus zum „Bündnis AGG Reform – Jetzt!“. NEU: Arbeitgeber in der Pflicht: Wenn rechtsextreme Sprüche den Arbeitsplatz erreichen weiterlesen »

Mit der Reform des Antidiskriminierungsgesetzes gegen Rassismus am Arbeitsplatz und Hetze im Pausenraum

Mach meinen Kumpel nicht an!

Arbeitgeber in der Pflicht: Wenn rechtsextreme Sprüche den Arbeitsplatz erreichen
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Diskriminierend: Bundesarbeitsgericht schränkt kirchliches Arbeitsrecht ein – nicht genug

Dossier

wurstteller_grossver.di begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt, das den Kirchen enge Grenzen bei der Einstellungspraxis setzt. Demnach dürfen Bewerberinnen und Bewerber auf Arbeitsplätze in sogenannten verkündigungsfernen Tätigkeiten nicht abgelehnt werden, wenn sie nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Das Urteil des BAG folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. April 2018. (…) „Das war ein sehr langer Rechtsweg. Nach dem Europäischen Gerichtshof gibt mir nun auch das Bundesarbeitsgericht Recht; dieses Urteil bestätigt mich darin, dass diese Form der Diskriminierung bei verkündungsfernen Stellenangeboten beendet werden muss“, so Egenberger. Für die nicht erfolgte Einstellung steht Egenberger nun eine Entschädigung zu…“ Beitrag von ver.di vom 25.10.2018, siehe hier mehr zur Einstellungs- wie Kündigungspraxis und NEU: [Darf die Caritas einer Frau nicht kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist?] EuGH-Urteil zu Grundsatzfrage: Kirche darf nicht allein wegen Austritts kündigen weiterlesen »

Dossier zum kirchlichen Arbeitsrecht

wurstteller_gross

[Darf die Caritas einer Frau nicht kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist?] EuGH-Urteil zu Grundsatzfrage: Kirche darf nicht allein wegen Austritts kündigen
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„Disziplinarrechtliche Konsequenzen“ bei „extremistischen Bestrebungen“? Berufsverbot gegen Rechte zielt (auch) auf die Linke – nun z.B. in Brandenburg

Dossier

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot„… Zurzeit wird viel darüber gesprochen und gestritten, ob ein neuer „Radikalenerlass“ eingeführt werden soll – nämlich gegen Rechte. Einen entsprechenden Beschluss haben die Innenminister und Innensenatoren am 18. Oktober 2019 gefasst. (…) Wir Betroffene des sog. „Radikalenerlasses“ vom 28. Januar 1972 lehnen solche Vorstöße ab, und zwar aus ganz konkreter persönlicher und politischer Erfahrung. Wir sind gebrannte Kinder: Wir haben nach 1972 erfahren, dass und wie solche Maßnahmen, die sich angeblich gegen rechts und links richten, sehr bald und dann fast ausschließlich gegen linke Kritiker der herrschenden Verhältnisse angewandt werden. Heute soll – so die Innenminister – geprüft werden, „inwiefern bei extremistischen Bestrebungen disziplinarrechtliche Konsequenzen bis zur Entziehung des Beamtenstatus ermöglicht werden können“. Wie vor Jahren von „Radikalen“, so sprechen die Minister heute ganz allgemein von „Extremisten“, statt von Nazis…“ Aus der Presseerklärung vom 30.10.2019 bei berufsverbote.de – siehe dazu einen weiteren Kommentar, den wir ebenfalls teilen, und erneute Bestrebungen. NEU: Hamburg: Kommen jetzt die Berufsverbote zurück? Demo am 21. März vom Sitz des sogenannten Verfassungsschutzes am Johanniswall zum Rathaus weiterlesen »

Dossier: Berufsverbot gegen Rechte zielt (auch) auf die Linke – nun z.B. in Brandenburg

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot

Hamburg: Kommen jetzt die Berufsverbote zurück? Demo am 21. März vom Sitz des sogenannten Verfassungsschutzes am Johanniswall zum Rathaus
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Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma am Hamburger Flughafen abgelehnt: Muslima erstreitet kein Recht auf Einstellung, aber Schadensersatzanspruch
Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…Eine Hamburger Muslima hat vor dem Arbeitsgericht wegen Diskriminierung geklagt und Recht bekommen. Sie hatte sich bei einer privaten Firma als Luftsicherheitsassistentin für den Hamburger Flughafen beworben. Die Firma lehnte die Bewerbung ab, weil sie ein Kopftuch trägt. (…) Die Sicherheitsfirma argumentierte vor Gericht, dass Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten neutral auftreten müssten. Sie verwies dabei auf die Bundespolizei, in deren Auftrag sie arbeitet. Dort gelte ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz. Doch solch ein Verbot gebe es nicht, so das Gericht. (…) Die beklagte Firma muss die Muslima nicht einstellen, aber eine Entschädigung in Höhe von 3.500 Euro zahlen. Sie kann auch noch in Berufung gehen.“ Meldung vom 17.02.2024 bei NDR („Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma abgelehnt: Frau erhält Entschädigung“), siehe mehr dazu und NEU: Schlappe für Bundespolizei. Bundesarbeitsgericht: Kontrolleurin am Flughafen darf Kopftuch tragen weiterlesen »

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma am Hamburger Flughafen abgelehnt: Muslima erstreitet kein Recht auf Einstellung, aber Schadensersatzanspruch / NEU: Schlappe für Bundespolizei. Bundesarbeitsgericht: Kontrolleurin am Flughafen darf Kopftuch tragen
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Europäischer Gerichtshof: Zeiterfassung ist Pflicht

Dossier

StechuhrArbeitgeber sollen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter in Luxemburg. Nach Ansicht des EuGH ist das zwingend notwendig, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Nur wenn die Arbeitszeit genau erfasst werde, könne man genau überprüfen, ob sie nicht überschritten werde. Außerdem sei es wichtig, dass die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden, so die Richter. (…) Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.“ Meldung vom 14.05.2019 bei tagesschau.de zur Rechtssache C-55/18, siehe dazu u.a. den DGB und NEU: Verwaltungsgerichte bestätigen Sanktionen der Behörden: Bußgelder wegen fehlender Zeiterfassungssysteme weiterlesen »

Dossier zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Zeiterfassung ist Pflicht

Stechuhr

Verwaltungsgerichte bestätigen Sanktionen der Behörden: Bußgelder wegen fehlender Zeiterfassungssysteme
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Selbstausbeutung bekämpfen: EuGH fordert Arbeitszeiterfassung von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten

Dossier

Stechuhr„Der Europäische Gerichtshof urteilte: Die Arbeitszeit auch von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten muss stundenweise erfasst werden. Sinkt damit die Arbeitsbelastung? E&W hat beim Fachanwalt Peter Hauck-Scholz nachgefragt. (…) In Hessen haben Lehrerinnen und Lehrer bereits vor Jahren versucht, mit Selbstaufzeichnung ihrer Arbeitszeit gegen Mehrarbeit vorzugehen. Was ist daraus geworden? [Hauck-Scholz:] Die Lehrkräfte in Hessen sind mit diesen Aufzeichnungen vor Gericht gezogen. Sie haben gesagt: Die geltende Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte in Hessen ist unwirksam. Wir arbeiten ja viel mehr. Das ist damals vor Gericht gescheitert. Die richterliche Entscheidung dazu ist lesenswert, weil es eine solche anmaßende Abfertigung der Lehrkräfte ist – von oben herab, das sucht seinesgleichen. Eine derartige Abfuhr ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr möglich…“ Interview von Matthias Holland-Letz mit Peter Hauck-Scholz vom 13.10.2020 bei der GEW, siehe NEU: Eine Bildungssenatorin auf Abwegen: Im Berliner Bildungsausschuss mutiert der Arbeitsschutz durch Erfassung der Lehrkräftearbeitszeit zum Wettbewerbsnachteil weiterlesen »

Dossier zur Arbeitszeiterfassung von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten

Stechuhr

Eine Bildungssenatorin auf Abwegen: Im Berliner Bildungsausschuss mutiert der Arbeitsschutz durch Erfassung der Lehrkräftearbeitszeit zum Wettbewerbsnachteil
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Plattformrichtlinie der EU und der Streit um die Scheinselbständigkeit

Dossier

#PlatformWorkDirectiveMüssen Plattformen wie Uber und Deliveroo ihre Arbeitskräfte anstellen? Und wie viel algorithmische Überwachung bei der Arbeit ist erlaubt? Die EU-Kommission denkt über neue Gesetze für die Gig-Economy nach. Die EU-Kommission denkt über gesetzliche Maßnahmen nach, um Plattformarbeiter:innen besser vor Ausbeutung zu schützen. Dabei soll es um die Frage gehen, ob Plattformen wie Uber und Deliveroo ihre Arbeitskräfte anstellen müssen, ob diese Betriebsräte und Gewerkschaften gründen können, aber auch darum, wie viel Überwachung durch Algorithmen am Arbeitsplatz erlaubt sein soll. (…) Mehr als 24 Millionen Menschen in Europa haben bislang ihre Arbeitskraft über Plattformen angeboten, für rund drei Millionen sei die Gig Economy sogar die Haupteinkommensquelle, schätzt die EU-Kommission…“ Aus dem Beitrag von Alexander Fanta vom 24. Februar 2021 bei Netzpolitik.org („Gig Economy: EU startet Initiative gegen Ausbeutung bei Plattformarbeit“) – siehe mehr daraus und dazu NEU: Selbst Schulen droht mit hohem Risiko eine „Uberisierung“, wenn die EU-Mitgliedstaaten die Plattformarbeitsrichtlinie nicht vollständig umsetzen weiterlesen »

Dossier zur Plattformrichtlinie der EU

#PlatformWorkDirective

Selbst Schulen droht mit hohem Risiko eine „Uberisierung“, wenn die EU-Mitgliedstaaten die Plattformarbeitsrichtlinie nicht vollständig umsetzen
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Verbleibende wenn nicht gar wachsende Kluft: Menschen ohne deutschen Pass verdienen weniger

Dossier

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt„… Der Lohnunterschied zwischen Arbeitnehmern aus Deutschland und dem Ausland wird zunehmend größer. In den letzten zehn Jahren hat er sich fast verdreifacht. (…) Vollzeitbeschäftigte, die keinen deutschen Pass haben, verdienten demnach Ende 2020 durchschnittlich 2638 Euro brutto im Monat. Das sind 903 Euro weniger als jene mit deutschem Pass. 2010 lag der Unterschied noch bei 317 Euro. Besonders stark wuchs die Schere zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus Deutschland und solchen aus dem EU-Ausland: Dieser Abstand hat sich innerhalb des letzten Jahrzehnts mehr als verzehnfacht, von 91 Euro auf 1003 Euro Lohnunterschied. Während das Durchschnittseinkommen deutscher Beschäftigter in dieser Zeit stieg, fiel das Einkommen dieser Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sogar. (…) Experten und Expertinnen nennen den Lohnunterschied »Migration Pay Gap« – analog zum Gender-Pay-Gap, der ungleiche Löhne unter den Geschlechtern beschreibt. Genau erforscht sind die Gründe dieser Lohnlücke nicht…“ Meldung vom 16. September 2021 beim Spiegel online – siehe dazu NEU: Ausländische Arbeitskräfte im deutschen Niedriglohnsektor: Sprungbrett in den Arbeitsmarkt oder Armutsfalle? weiterlesen »

Dossier zur Lohndiskriminierung von ArbeitnehmerInnen ohne deutschen Pass

Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Ausländische Arbeitskräfte im deutschen Niedriglohnsektor: Sprungbrett in den Arbeitsmarkt oder Armutsfalle?
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