Arbeitsrecht allgemein

Plattformrichtlinie der EU und der Streit um die Scheinselbständigkeit

Dossier

#PlatformWorkDirectiveMüssen Plattformen wie Uber und Deliveroo ihre Arbeitskräfte anstellen? Und wie viel algorithmische Überwachung bei der Arbeit ist erlaubt? Die EU-Kommission denkt über neue Gesetze für die Gig-Economy nach. Die EU-Kommission denkt über gesetzliche Maßnahmen nach, um Plattformarbeiter:innen besser vor Ausbeutung zu schützen. Dabei soll es um die Frage gehen, ob Plattformen wie Uber und Deliveroo ihre Arbeitskräfte anstellen müssen, ob diese Betriebsräte und Gewerkschaften gründen können, aber auch darum, wie viel Überwachung durch Algorithmen am Arbeitsplatz erlaubt sein soll. (…) Mehr als 24 Millionen Menschen in Europa haben bislang ihre Arbeitskraft über Plattformen angeboten, für rund drei Millionen sei die Gig Economy sogar die Haupteinkommensquelle, schätzt die EU-Kommission…“ Aus dem Beitrag von Alexander Fanta vom 24. Februar 2021 bei Netzpolitik.org („Gig Economy: EU startet Initiative gegen Ausbeutung bei Plattformarbeit“) – siehe mehr daraus und dazu NEU: Griechenland und Estland können umdenken: EU-Staaten überstimmen Deutschland und Frankreich bei der Plattformrichtlinie (folgt das Lieferkettengesetz?) weiterlesen »

Dossier zur Plattformrichtlinie der EU

#PlatformWorkDirective

Griechenland und Estland können umdenken: EU-Staaten überstimmen Deutschland und Frankreich bei der Plattformrichtlinie (folgt das Lieferkettengesetz?)
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Diskriminierend: Bundesarbeitsgericht schränkt kirchliches Arbeitsrecht ein – nicht genug

Dossier

wurstteller_grossver.di begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt, das den Kirchen enge Grenzen bei der Einstellungspraxis setzt. Demnach dürfen Bewerberinnen und Bewerber auf Arbeitsplätze in sogenannten verkündigungsfernen Tätigkeiten nicht abgelehnt werden, wenn sie nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Das Urteil des BAG folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. April 2018. (…) „Das war ein sehr langer Rechtsweg. Nach dem Europäischen Gerichtshof gibt mir nun auch das Bundesarbeitsgericht Recht; dieses Urteil bestätigt mich darin, dass diese Form der Diskriminierung bei verkündungsfernen Stellenangeboten beendet werden muss“, so Egenberger. Für die nicht erfolgte Einstellung steht Egenberger nun eine Entschädigung zu…“ Beitrag von ver.di vom 25.10.2018, siehe dazu NEU: GEW: „Kirchliches Arbeitsrecht muss modernisiert werden“ mit Recht auf Streik und auf die gewerkschaftliche Organisierung weiterlesen »

Dossier zum kirchlichen Arbeitsrecht

wurstteller_gross

GEW: „Kirchliches Arbeitsrecht muss modernisiert werden“ mit Recht auf Streik und auf die gewerkschaftliche Organisierung
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„Disziplinarrechtliche Konsequenzen“ bei „extremistischen Bestrebungen“? Berufsverbot gegen Rechte zielt auf die Linke – nun z.B. in Brandenburg

Dossier

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot„… Zurzeit wird viel darüber gesprochen und gestritten, ob ein neuer „Radikalenerlass“ eingeführt werden soll – nämlich gegen Rechte. Einen entsprechenden Beschluss haben die Innenminister und Innensenatoren am 18. Oktober 2019 gefasst. (…) Wir Betroffene des sog. „Radikalenerlasses“ vom 28. Januar 1972 lehnen solche Vorstöße ab, und zwar aus ganz konkreter persönlicher und politischer Erfahrung. Wir sind gebrannte Kinder: Wir haben nach 1972 erfahren, dass und wie solche Maßnahmen, die sich angeblich gegen rechts und links richten, sehr bald und dann fast ausschließlich gegen linke Kritiker der herrschenden Verhältnisse angewandt werden. Heute soll – so die Innenminister – geprüft werden, „inwiefern bei extremistischen Bestrebungen disziplinarrechtliche Konsequenzen bis zur Entziehung des Beamtenstatus ermöglicht werden können“. Wie vor Jahren von „Radikalen“, so sprechen die Minister heute ganz allgemein von „Extremisten“, statt von Nazis…“ Aus der Presseerklärung vom 30.10.2019 bei berufsverbote.de – siehe dazu einen weiteren Kommentar, den wir ebenfalls teilen, und erneute Bestrebungen. NEU: Brandenburg: Verfassungstreue angehender Beamten wird geprüft – kein Radikalenerlass – oder nur ein wenig weiterlesen »

Dossier: Berufsverbot gegen Rechte zielt auf die Linke – nun z.B. in Brandenburg

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem Berufsverbot

Brandenburg: Verfassungstreue angehender Beamten wird geprüft – kein Radikalenerlass – oder nur ein wenig
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EuGH fordert Arbeitszeiterfassung von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten: Selbstausbeutung bekämpfen
Stechuhr„Der Europäische Gerichtshof urteilte: Die Arbeitszeit auch von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten muss stundenweise erfasst werden. Sinkt damit die Arbeitsbelastung? E&W hat beim Fachanwalt Peter Hauck-Scholz nachgefragt. (…) In Hessen haben Lehrerinnen und Lehrer bereits vor Jahren versucht, mit Selbstaufzeichnung ihrer Arbeitszeit gegen Mehrarbeit vorzugehen. Was ist daraus geworden? [Hauck-Scholz:] Die Lehrkräfte in Hessen sind mit diesen Aufzeichnungen vor Gericht gezogen. Sie haben gesagt: Die geltende Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte in Hessen ist unwirksam. Wir arbeiten ja viel mehr. Das ist damals vor Gericht gescheitert. Die richterliche Entscheidung dazu ist lesenswert, weil es eine solche anmaßende Abfertigung der Lehrkräfte ist – von oben herab, das sucht seinesgleichen. Eine derartige Abfuhr ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr möglich…“ Interview von Matthias Holland-Letz mit Peter Hauck-Scholz vom 13.10.2020 bei der GEW, siehe NEU: Arbeitszeiterfassung an Schulen: Jede Stunde zählt! weiterlesen »

Stechuhr

EuGH fordert stundenweise Arbeitszeiterfassung von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten: Selbstausbeutung bekämpfen / NEU: Arbeitszeiterfassung an Schulen: Jede Stunde zählt!
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Arbeitsschutzkontrollgesetz: Fallen Werkverträge und Leiharbeit (leider nur) in der Fleischindustrie Corona zum Opfer?

Dossier

Protest gegen Fremdvergabe und Leiharbeit bei DC Bremen am 4.2.2014Corona in der Fleischindustrie – überraschend? Seit Jahren sind die üblen Lebens- und Arbeitsbedingungen der überwiegend osteuropäischen Beschäftigten bekannt. Es ist höchste Zeit, die Ausbeutung und Gefährdung der Arbeiter in der Branche zu beenden. Was braucht es dazu? Mehr Kontrollpersonal in den Behörden, Schluss mit Werkverträgen, die neuen Standards für Unterkünfte einhalten…“ – appelliert das #schlaglicht 19/2020 vom 14.05.2020 des DGB Niedersachsen unter der Überschrift „Fleischindustrie & Corona: Die wahre Seuche heißt Ausbeutung – Werkverträge im Kerngeschäft verbieten“. Siehe hier speziell zu Leiharbeit und Werkverträgen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Branche NEU: Die Fleischindustrie ist in Bezug auf die Arbeitsbedingungen noch lange nicht das Schlaraffenland, das der Bundesarbeitsminister nach den Ende der Leiharbeit sieht weiterlesen »

Dossier: Fallen Werkverträge und Leiharbeit (leider nur) in der Fleischindustrie Corona zum Opfer?

Protest gegen Fremdvergabe und Leiharbeit bei DC Bremen am 4.2.2014

Die Fleischindustrie ist in Bezug auf die Arbeitsbedingungen noch lange nicht das Schlaraffenland, das der Bundesarbeitsminister nach den Ende der Leiharbeit sieht
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Arbeit hinter Gittern: Klage für Mindestlohn für Häftlinge

Dossier

gute arbeit fuer uns alle - auch im knastIn den meisten deutschen Gefängnissen ist Arbeit für die Häftlinge Pflicht. Doch oft verdienen sie bloß zehn Euro am Tag. Das will ein Verein jetzt ändern. Denn vielen Gefangenen droht nach der Haft Altersarmut. (…) Viele Häftlinge arbeiten in deutschen Gefängnissen für gewerbliche Auftraggeber. Im Saarland, wo der Großteil der Gefangenen in Fremdbetrieben beschäftigt ist, erbringen diese etwa für die Automobilzuliefer- und Luftfahrtindustrie Teilleistungen (…) Schusterei, Schlosserei, Gärtnerei und die anderen Betriebe haben im vergangenen Jahr mehr als vier Millionen Euro erwirtschaftet. In allen bayerischen Gefängnissen betrug der Umsatz 41,5 Millionen Euro. Die Gefangenen bekommen für die Pflichtarbeit zwischen 9,87 und 16,44 Euro ausbezahlt – am Tag. In den anderen Bundesländern sind die Zahlen ähnlich…“ Artikel vom 26.02.2018 in der Welt online und dazu NEU: Strafvollzug und Armutsspirale: Ungleich vor dem Gesetz und nach dem Urteil / Gefangene in Berliner Knästen sollen immerhin höhere Löhne bekommen weiterlesen »

Dossier zur Klage für Mindestlohn für Häftlinge

gute arbeit fuer uns alle - auch im knast

Strafvollzug und Armutsspirale: Ungleich vor dem Gesetz und nach dem Urteil / Gefangene in Berliner Knästen sollen immerhin höhere Löhne bekommen
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Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma am Hamburger Flughafen abgelehnt: Muslima erstreitet kein Recht auf Einstellung, aber Schadensersatzanspruch
Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…Eine Hamburger Muslima hat vor dem Arbeitsgericht wegen Diskriminierung geklagt und Recht bekommen. Sie hatte sich bei einer privaten Firma als Luftsicherheitsassistentin für den Hamburger Flughafen beworben. Die Firma lehnte die Bewerbung ab, weil sie ein Kopftuch trägt. (…) Die Sicherheitsfirma argumentierte vor Gericht, dass Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten neutral auftreten müssten. Sie verwies dabei auf die Bundespolizei, in deren Auftrag sie arbeitet. Dort gelte ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz. Doch solch ein Verbot gebe es nicht, so das Gericht. (…) Die beklagte Firma muss die Muslima nicht einstellen, aber eine Entschädigung in Höhe von 3.500 Euro zahlen. Sie kann auch noch in Berufung gehen.“ Meldung vom 17.02.2024 bei NDR („Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma abgelehnt: Frau erhält Entschädigung“), siehe mehr dazu weiterlesen »

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma am Hamburger Flughafen abgelehnt: Muslima erstreitet kein Recht auf Einstellung, aber Schadensersatzanspruch
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Mit der Reform des Antidiskriminierungsgesetzes gegen Rassismus am Arbeitsplatz und Hetze im Pausenraum?
Mach meinen Kumpel nicht an!„… Es geht um rassistische Nachrichten per WhatsApp, Aufrufe zu Pegida-Demonstrationen am Schwarzen Brett in der Kantine oder Parolen im Pausenraum, in denen etwa Abschiebungen als „Remigration“ beschönigt wird. (…) Während viele Führungskräfte „ihre Organisation als geschützte Räume“ betrachteten, zeigten sich Hetze und Rassismus inzwischen auch in den Betrieben. (…) Konkret helfen könnte ein Verbandsklagerecht gegen Diskriminierung, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Nach ihren Änderungsvorschlägen könnten Gewerkschaften und Betriebsräte gegen Unternehmen klagen, die Rassismus im Betrieb dulden. (…) Regelt das AGG bisher nur Diskriminierungen im Arbeitsleben oder etwa bei Vermietungen, soll der Geltungsbereich auf staatliches Handeln ausgeweitet werden. (…) Mit besseren Klagemöglichkeiten läge die Prozesslast nicht mehr allein bei den Diskriminierten…“ Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 14. Februar 2024 bei Telepolis („Hetze im Pausenraum: Wann greifen Chefs endlich ein?“) und mehr daraus zum „Bündnis AGG Reform – Jetzt!“ weiterlesen »

Mach meinen Kumpel nicht an!

Mit der Reform des Antidiskriminierungsgesetzes gegen Rassismus am Arbeitsplatz und Hetze im Pausenraum?
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Streikrecht oder Streikverbot für BeamtInnen?

Dossier

"willst du mit mir streiken gehen?"Allerorten heisst es: Beamte dürfen nicht streiken. Wo „steht“das ? Die Frage war immer berechtigt, wurde aber selten gestellt. Die wenigen, die es doch wagten, die Arbeit als Beamte niederzulegen, erhielten jedenfalls vom Bundesverwaltungsgericht dafür deutliche Antworten. In seinem sogenannten Fluglotsenurteil vom 03.12.1980 (1 B 86.79) meinte der 1. Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts, dass die damaligen streikähnlichen Aktionen der Fluglotsen selbstverständlich rechtswidrig gewesen seien. Die Rechtswidrigkeit sei „evident“ gewesen. Selbstverständlich mussten die Fluglotsen deshalb disziplinarrechtlich mit Sanktionen rechnen, „denn es leuchtet jedem vernünftigen (!) und vorurteilsfreien (!) Betrachter „ein, dass „der Versuch, die Regierung … durch Nicht- oder Schlechterfüllung von Amtspflichten zur Befriedigung von materiellen Forderungen … zu zwingen, mit der Funktionsfähigkeit des … Berufsbeamtenverhältnisses schlechterdings nicht vereinbart werden kann.“Juristisch korrekte Begründungen enthält das Urteil wenig…“ Aus dem Vortrag von Dr. Rolf Geffken bei der ver.di und GEW Südhessen von 2011, dokumentiert im LabourNet-Archiv. Siehe zur NEU: EGMR zum Beamtenstreikrecht: Ein Urteil gegen die Menschenrechte, das Begehrlichkeiten wecken könnte weiterlesen »

Dossier: Streikrecht oder Streikverbot für BeamtInnen?

"willst du mit mir streiken gehen?"

EGMR zum Beamtenstreikrecht: Ein Urteil gegen die Menschenrechte, das Begehrlichkeiten wecken könnte
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Im Homeoffice oder mit völlig selbstbestimmten Arbeitszeiten fällt Abschalten (Frauen) besonders schwer

Dossier

postmodern times. Grafik der FAU Mannheim„Extrem flexible Arbeitszeiten gehen häufig zulasten der Beschäftigten. Dabei sind die Folgen für Frauen andere als für Männer, zeigt eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung. Was ist für Arbeitnehmer am besten: feste Bürozeiten, Gleitzeit oder völlige Selbstbestimmung ohne konkrete Zeitvorgaben? Selbstbestimmung klingt gut, ist aber auch eine Einladung zur Selbstausbeutung (…) Es zeigt sich: – Wer im Homeoffice tätig ist, kann abends oft nicht abschalten. Offenbar verschwimmen die Grenzen zwischen den Lebensbereichen bei dieser Arbeitsweise besonders leicht. (…) Im Lichte dieser Erkenntnisse sei eine von Unternehmen häufig geforderte weitere Deregulierung der Arbeitszeitbestimmungen äußerst kritisch zu sehen, sagt Lott. Neben den negativen Konsequenzen für die Work-Life-Balance verschärfen Modelle wie die völlige Arbeitszeitautonomie auch die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 14. August 2017 zur Studie von Yvonne Lott – die Redaktion kein ein Lied davon singen… Siehe dazu mehr unter den verschiedensten Aspekten und NEU: Grenzenlose Arbeit: Wenn Homeoffice und Flexibilität zu Burnout führen weiterlesen »

Dossier zu Homeoffice

postmodern times. Grafik der FAU Mannheim

Grenzenlose Arbeit: Wenn Homeoffice und Flexibilität zu Burnout führen
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Ein GDL-Streik kommt immer passend: CDU(Mittelstandsvereinigung) will allen wichtigen Berufen das Streikrecht rasieren

Dossier

Streikrechtplakat Shopstewardnetzwerk England im Juli 2015Unter dem Eindruck des aktuellen Bahnstreiks fordern Wirtschaftsexperten aus den Unionsparteien eine Verschärfung des Streikrechts. (…) Zuvor berichtete die „Bild“ über Pläne der Unions-Mittelstandsvereinigung, das Streikrecht zu verschärfen. In einem Beschluss, welcher der Zeitung vorliegt, heißt es demnach, dass in einzelnen Bereichen wie dem Bahn- und Luftverkehr, aber auch der medizinischen Versorgung und Pflege künftig andere Arbeitskampfregeln gelten sollen, um zu verhindern, dass „unbeteiligte Dritte übermäßig belastet werden“. Laut der Zeitung zählen zu den Forderungen eine Ankündigungspflicht von mindestens vier Tagen vor Arbeitskämpfen, klare Regeln zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung und ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren vor dem Scheitern von Tarifverhandlungen…“ Aus dem Beitrag „Streit über Streikrecht entbrannt“ am 4. September 2021 bei ntv – solche Vorstöße v.a. im Logistikbereich sind uns weltweit bekannt. Siehe zu diesem erneut in 2014: Auch 2024 will die CDU den GDL-Streik für die Beschränkung des Streikrechts nutzen – mit erneutem Gegenwind (und einem Einwand von Armin Kammrad) weiterlesen »

Dossier zu GDL-Streiks und den Angriffen der CDU auf das Streikrecht

Streikrechtplakat Shopstewardnetzwerk England im Juli 2015

Auch 2024 will die CDU den GDL-Streik für die Beschränkung des Streikrechts nutzen – mit erneutem Gegenwind (und einem Einwand von Armin Kammrad)
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Arbeiten und Organisieren in der Plattformökonomie. Über digitale Tagelöhner, algorithmisches Management und die Folgen für die Arbeitswelt

Dossier

Mäuse (Foto: Mag Wompel)Lieferdienste als Modell: Zu neuen Beschäftigungsformen auf digitalen Plattformen wie Uber, Deliveroo oder Amazon Mechanical Turk gibt es eine breite öffentliche Diskussion. Manche sehen darin eine Form des »digitalen Tagelöhnertums«. (…) Crowdsourcing-Plattformen bieten ihre Dienstleistungen inzwischen auch für internes Crowdsourcing innerhalb von Unternehmen an. Management per Algorithmus gibt es nicht nur im Bereich der Plattformarbeit, auch wenn es dort am deutlichsten in Erscheinung tritt und am besten erforscht ist. Deshalb befasst sich dieser Report nicht nur mit der Plattformarbeit im engeren Sinne, sondern auch mit dem Arbeiten auf digitalen Plattformen im Allgemeinen…“ Studie von Stefan Lücking als Report 5 vom September 2019 bei der Hans Böckler Stiftung. Siehe zum komplexen Thema hier unter dem Aspekt der Arbeitsbedingungen NEU: Die Ekstase der Information: Big Tech und Plattformen weiterlesen »

Dossier zum Arbeiten und Organisieren in der Plattformökonomie

Mäuse (Foto: Mag Wompel)

Die Ekstase der Information: Big Tech und Plattformen
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Über die Sisyphosarbeit zum Aufbau gewerkschaftlicher Strukturen in kirchlichen Unternehmen
wurstteller_gross„… Im Rahmen der Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe wurde seit Mitte der 1990er Jahre der Sozialstaat mit seinem Budget von über 100 Milliarden Euro systematisch dem Verwertungsprozess zugeführt. Die zwei christlichen Kirchen übernahmen die betriebswirtschaftlichen Grundzüge in ihren vormals gemeinnützigen Unternehmungen und sprachen nun von ihren „Sozialbetrieben“. (…) Aufgrund der mangelnden Mitbestimmung und der Selbstdefinition als „Dienstgemeinschaft“ – ein Begriff, der aus dem deutschen Faschismus stammt – konnten Veränderungsprozesse von „oben“ angeregt und umgesetzt werden. Das garantierte einen handfesten Konkurrenzvorteil, wenn unternehmerische Entscheidungen nach „Gutsherrenart“ gefällt werden können. In ihren Unternehmen nutzen sie die möglichen prekären Arbeitsverhältnisse mit den unmenschlichen Bedingungen für ihre Beschäftigten aus, um ihren Profit zu sichern. Gleichzeitig unterbinden sie jegliche Gegenwehr, Selbstorganisation oder gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten in ihren Reihen…“ Beitrag vom 8. Januar 2024 vom und beim gewerkschaftsforum.de und mehr daraus weiterlesen »

wurstteller_gross

Über die Sisyphosarbeit zum Aufbau gewerkschaftlicher Strukturen in kirchlichen Unternehmen
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Kampagne für ein umfassendes Streikrecht – auch gegen massive Preissteigerungen, hohe Mieten oder Heizkosten…

Dossier

Kampagne für ein umfassendes StreikrechtDie Bundesrepublik Deutschland hat eines der rückständigsten und restriktivsten Streikrechte in Europa. Arbeitsniederlegungen werden in der deutschen herrschenden Rechtsprechung als illegal betrachtet, wenn sie nicht von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und wenn nicht für Ziele gestreikt wird, die sich in einem Tarifvertrag abbilden lassen. Spontane Streiks und Streiks für politische Forderungen werden somit hierzulande kriminalisiert. Massive Preissteigerungen, hohe Mieten oder Heizkosten sind alles Themen, die nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden, aber das Leben von uns unmittelbar betreffen. Um dagegen wirksam aktiv zu werden, sind Streiks ein wichtiges Mittel. Mit dem restriktiven Streikrecht wird die Handlungsfähigkeit von uns als Beschäftigten und Gewerkschafter*innen eingeschränkt. Ein Klimastreik, ein feministischer Streik, ein Streik gegen Aufrüstung und Krieg, ein Streik gegen die Abwälzung der Krise auf die Lohnabhängigen, darf nicht weiter durch die deutsche Rechtsprechung illegalisiert werden. Auch Beamt*innen darf das Streikrecht nicht verwehrt werden...“ Statement der neuen Kampagne für ein umfassendes Streikrecht. NEU: [Bericht] Veranstaltung „Recht auf politischen Streik“ mit der Juristin Theresa Tschenker und 80 Personen weiterlesen »

Dossier zur Kampagne für ein umfassendes Streikrecht

Kampagne für ein umfassendes Streikrecht

[Bericht] Veranstaltung „Recht auf politischen Streik“ mit der Juristin Theresa Tschenker und 80 Personen
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Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – durch das Bundesarbeitsgericht

Dossier

Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem VormarschKündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. (…) Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Gelingt das dem Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen…“ Pressemitteilung vom 08.09.2021 beim Bundesarbeitsgericht zum Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21 – siehe dazu einen Kommentar und weiteren Fall bei passiver Kündigung: Bundesarbeitsgericht erlaubt dem AG die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei der AU nach Zugang der Kündigung – kritisch kommentiert von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier zum Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem Vormarsch

Bundesarbeitsgericht erlaubt dem AG die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei der AU nach Zugang der Kündigung – kritisch kommentiert von Armin Kammrad
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