Forschungsprojekt „Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen“: Warum gehen von Arbeitsrechtsverletzungen Betroffene nur selten vor Gericht?

Dossier

ChefMein Name ist Nikolai Huke, ich leite an der Universität Hamburg das Forschungsprojekt „Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen“. Das Projekt wird von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung finanziert. Im Projekt möchte ich herausfinden, wodurch es Menschen in Deutschland schwer gemacht wird, ihre Rechte als Beschäftigte einzufordern. Außerdem interessiert mich, welche Probleme Menschen im Alltag und bei der Arbeit haben und wo ihre Rechte als Beschäftigte verletzt werden. Ich möchte damit erreichen, dass Menschen in Deutschland entsprechenden Problemen mehr Aufmerksamkeit schenken. Das Forschungsprojekt wird in Kooperation mit den Beratungsstellen Faire Mobilität und Faire Integration durchgeführt…“ Siehe weitere Informationen und Kontaktangaben zum u.E. unterstützenswerten Projekt und nun die Ergebnisse:

  • Wie kann Arbeitsrecht besser durchgesetzt werden? New
    In Deutschland ist vieles gesetzlich geregelt: zum Beispiel, wie lange Beschäftigte maximal arbeiten dürfen, welche Pausen- und Ruhezeiten ihnen zustehen oder wann und in welcher Form Arbeitsverträge gekündigt werden dürfen. Doch obwohl das Arbeitsrecht in Deutschland formal ein relativ hohes Schutzniveau bietet, wird geltendes Recht in vielen Branchen und Beschäftigungsverhältnissen punktuell oder sogar systematisch missachtet. Beschäftigte arbeiten ohne Pausen, hantieren ungeschützt mit Gefahrenstoffen oder heben zu schwere Lasten. Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden ignoriert – mit potenziell schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. 
    Gegen entsprechende rechtswidrige Praktiken gehen Berufstätige erstaunlich selten vor. Um herauszufinden, warum das so ist und welche Folgen dies für die Arbeitswelt insgesamt hat, führe ich Interviews mit Menschen, die von Arbeitsrechtsverletzungen betroffen waren, und mit Mitarbeitenden von Beratungsstellen.
    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben oft kein Interesse, geltendes Arbeitsrecht einzuhalten
    Viele der Befragten schildern die Erfahrung, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von sich aus kein Interesse daran haben, geltendes Arbeitsrecht einzuhalten. Wer seinen Angestellten Urlaub verweigert, unbezahlte Überstunden anordnet oder ihnen kündigt, sobald die Auftragslage dies sinnvoll erscheinen lässt, spart erst einmal Geld. Teilweise wird arbeitgeberseitig sogar so getan, als seien solche rechtswidrigen Praktiken gerecht: etwa wenn Beschäftigten ihr Lohn verweigert wird, weil sie angeblich keine ausreichenden Leistungen erbracht haben.
    In den von mir geführten Interviews zeigt sich zudem, welche Faktoren es erschweren, sich gegen solche Praktiken zu wehren. Hierzu zählen fehlendes Rechtswissen ebenso wie die Erfahrung, dass illegalerweise eine Kündigung drohen kann, wenn Beschäftigte ihre Rechte einfordern. Darüber hinaus verfügen viele nicht über die finanziellen, zeitlichen oder psychischen Ressourcen für eine langwierige Auseinandersetzung mit einem Unternehmen. Insbesondere prekäre Lebenslagen – etwa aufgrund von Armut, unsicheren Aufenthaltstiteln oder gesundheitlichen Einschränkungen – haben zur Folge, dass Beschäftigte sich gezwungen sehen, unter rechtswidrigen Bedingungen zu arbeiten, ohne sich zu beschweren. Ausländische Berufstätige müssen zudem oft eine existenzsichernde Beschäftigung für eine Niederlassungserlaubnis, eine Einbürgerung oder den Familiennachzug nachweisen. Sie können es sich nicht leisten, ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse zu verlassen oder eine Kündigung zu riskieren.
    Am Ende des Rechtswegs steht oft ein Vergleich
    Strafen haben rechtswidrig agierende Unternehmen kaum zu befürchten, berichten Mitarbeitende der von mir befragten Rechtsberatungsstellen. Selbst im eher unwahrscheinlichen Fall, dass Beschäftigte sich für den Rechtsweg entscheiden, steht am Ende oft ein Vergleich. (…)
    Meine Forschung zeigt, dass wir Antworten auf eine grundlegende Frage brauchen: Welche Maßnahmen können geltendem Arbeitsrecht in der Praxis zur Durchsetzung verhelfen? Gesetzliche und gesellschaftliche Antworten auf diese Frage würden meines Erachtens nicht nur eine gerechtere Gestaltung der Arbeitswelt ermöglichen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Deutschland leisten.“ Artikel von Dr. Nikolai Huke vom 5. Mai 2026 in der Reihe „Forschen und Verstehen“ im Hamburger Abendblatt, dokumentiert bei der Universität Hamburg externer Link
  • Kalkulierter Rechtsbruch. Warum Unternehmen Arbeitsrechte systematisch verletzen (können)
    Der Artikel analysiert, warum Unternehmen in Deutschland sich entscheiden, Arbeitsrechte zu verletzen – und warum sie dies tun können. Empirische Grundlage sind qualitative Interviews mit Arbeitsrechtsberatungsstellen. Unter Rückgriff auf rechtssoziologische Perspektiven und Forschungsarbeiten zur Unternehmensdelinquenz werden vier zentrale Problembereiche identifiziert, die aus Sicht der Beratungsstellen Arbeitsrechtsverletzungen begünstigen: 1) der unternehmerische Nutzen der Rechtsverletzungen, 2) normative Orientierungen der Unternehmen, die in Konflikt zum Arbeitsrecht stehen, 3) die in der Regel ausbleibende Rechtsmobilisierung durch Beschäftigte und 4) dass Unternehmen, die Arbeitsrechte verletzen, überwiegend keine Sanktionen zu befürchten haben. Rechtsdurchsetzung in der Arbeitswelt erscheint vor diesem Hintergrund als Resultat von Konfliktaushandlungen zwischen Kapital und Arbeit in asymmetrischen Kräfteverhältnissen.“ Zusammenfassung des Artikels von Nikolai Huke in den WSI-Mitteilungen Ausgabe 02/2026 externer Link
  • Interviewpartner:innen gesucht: Erfolgreiche Mobilisierung von Arbeitsrechten vor Gericht
    „… wir suchen derzeit für eine ergänzende Interviewstudie zur erfolgreichen Rechtsmobilisierung bei Arbeitsrechtverletzungen Beschäftigte, die bereit wären mit uns ein Interview über ihre Erfahrungen bei der rechtlichen Geltendmachung von Ansprüchen zu führen. Verwantwortlich für die Durchführung der Studie sind Sarah Tews und Christoph Wolter.
    Explizit suchen wir Personen, die aufgrund erlebter Rechtsverletzungen in der Arbeit bis vor ein Gericht gezogen sind. Inhaltlich geht es darum zu verstehen, welche Faktoren dazu führen, dass Recht mobilisiert wird bzw. welche Faktoren diese Mobilisierung hindern. Ziel ist es, zu verstehen, welche Maßnahmen es benötigt, damit mehr Betroffene fähig sind, ihre Rechte zu mobilisieren. Für die Interviews gibt es eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro. Die Interviews können online oder vor Ort geführt werden. Bei Bedarf organisieren wir gerne eine Übersetzung
    …“ Aufruf von Nikolai Huke, Leiter des Projekts „Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen“ (gefördert durch die Hans-Böckler-Stiftung) an der Universität Hamburg – siehe den Kontakt weiter unten
  • [Rassismus in der Arbeitswelt] Warum gehen Betroffene nur selten vor Gericht? Fachtag „Arbeitsrechtsverletzungen in Deutschland“ am 4. April 2025 in Hamburg
    • Fachtag „Arbeitsrechtsverletzungen in Deutschland“
      Am 4. April 2025 lädt Dr. Nikolai Huke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen, Behörden, Gewerkschaften, Berufsschulen wie auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter herzlich zu einem Fachtag an der Universität Hamburg ein externer Link. Die Veranstaltung findet in der Edmund-Siemers-Allee 1 im Flügelbau West, Raum 221 von 11 bis 17 Uhr statt. Studierende, Forschende und andere Interessierte sind ebenfalls herzlich willkommen.
    • Forschung zu Arbeitsrechtsverletzungen: Warum gehen Betroffene nur selten vor Gericht?
      Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären Lebenslagen müssen häufig mehr arbeiten als vereinbart oder gesetzlich zulässig, bekommen nicht ihren vollen Lohn ausgezahlt oder müssen gesundheitsgefährdende Tätigkeiten ausführen. Dr. Nikolai Huke von der Universität Hamburg erforscht, warum sie so selten rechtliche Schritte dagegen einleiten und was ihnen dabei helfen könnte. Am 4. April lädt er zu einem thematischen Fachtag ein…“ Interview von Christina Krätzig vom 24. März 2025 bei der Uni Hamburg externer Link mit Nikolai Huke
  • Institutionelle Hürden auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit: Warum setzen wenige prekäre migrantische Beschäftigte ihre Arbeitsrechte durch?
    Im Mai 2021 beschloss die Brandenburger Landesregierung eine Neustrukturierung mit vier statt bisher sechs Arbeitsgerichtsbezirken mit dauerhaften Standorten lediglich in Brandenburg an der Havel, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Zur Begründung verwies das Justizministerium auf ein gesunkenes Klageaufkommen in den letzten Jahren und Jahrzehnten. Diese Reform geschah entgegen aller Kritik von Richter:innen und Justizbeschäftigten und trotz der Bemühungen von ver.di durch eine online-Petition das Vorhaben zu verhindern. (…) Medial vielfach thematisierte Rechtsverletzungen von saisonalen und prekären Beschäftigten in Brandenburg, etwa von Erntehelfer:innen in der Spargel- oder Erdbeersaison oder von Lagerhelfer:innen und Paketzusteller:innen bei großen Logistikunternehmen, weisen auf fortbestehende und sogar wachsende Herausforderungen in der Durchsetzung von Arbeitnehmer:innenrechten hin. Die Ansiedlung von großen Logistikzentren und Teslas »Gigafactory« in Brandenburg geht mit einer Zunahme von Beschäftigungsverhältnissen einher, die vermehrte Arbeitsrechtsverletzungen befürchten lässt…“ Artikel von Mouna Maaroufi und Maria Seidel in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 6/2022.
  • Siehe weitere Artikel zum Projekt:
  • Im express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit externer Link – gibt es aktuell 10 Beiträge zum Projekt und zwas in der Rubrik „Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen“

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=224669
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