Wenn die Bullen nicht mehr klingeln… Durchsuchung online

Bundespolizeigesetz: Bundesinnenministerium will u.a. Gesichtserkennungssysteme an Bahnhöfen und Flughäfen

Dossier

[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus„Die Kompetenzen der Bundespolizei sollen deutlich erweitert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, der derzeit laut SPIEGEL-Informationen mit dem Justizministerium abgestimmt wird. (…) So sollen Bundespolizisten künftig nicht nur an der Grenze, auf Flughäfen, in Bahnen und auf Bahnhöfen eingesetzt werden, sondern für jedes Verkehrsmittel zuständig sein, bei dem der Verdacht besteht, dass Menschen damit geschleust werden. Wer ohne Aufenthaltserlaubnis erwischt würde, bliebe dann bis zur Abschiebung in Händen und Verantwortung der Bundespolizei. Zu den Plänen gehört außerdem die Einführung von Gesichtserkennungssystemen an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Verkehrsflughäfen, ein vorbeugender Gewahrsam, um die Ausreise gewaltbereiter Fußballfans oder Dschihadisten zu verhindern, sowie ein eigenes Zeugenschutzprogramm bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität…“ Meldung von Andreas Ulrich vom 3. Januar 2020 bei Spiegel online, siehe dazu und danach sowie NEU: Neuer Entwurf für Bundespolizeigesetz schützt nicht vor rassistischen Kontrollen weiterlesen »

Dossier zum neuen Bundespolizeigesetz

[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus

Neuer Entwurf für Bundespolizeigesetz schützt nicht vor rassistischen Kontrollen
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Digitaler Polizeistaat: Massenhafter Einbruch in Computer und Smartphones geplant – oft reicht auch Beschlagnahme

Dossier

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005Der Gesetzentwurf ist noch schlimmer, als wir befürchtet haben. Für alle 38 Straftaten, bei denen Ermittlungsbehörden bisher eine normale Telekommunikationsüberwachung durchführen können, sollen sie zukünftig auch in Computer und Smartphones einbrechen dürfen, um eine so genannte „Quellen-TKÜ“ durchzuführen. (…) Bei einer „herkömmlichen“ TK-Überwachung leiten Telefonie- oder Internet-Anbieter den Datenverkehr und Telefongespräche der Zielperson an die Ermittler aus. Bei der Quellen-TKÜ wird hingegen das Kommunikationsgerät der überwachten Person direkt angezapft. Dazu muss der Computer oder das Smartphone erst infiltriert werden – also gehackt. Das staatliche Hacken wird mit diesem Gesetz zum Alltag“ – aus dem Beitrag von Andre Meister am 17. Mai 2017 bei Netzpolitik. Siehe dazu NEU: Verhandlung am Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeskriminalamts-Gesetz macht Hoffnung auf Erfolg weiterlesen »

Dossier zu Staatstrojanern und Beschlagnahme von Smartphones durch Polizei und Geheimdienste

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005

Verhandlung am Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeskriminalamts-Gesetz macht Hoffnung auf Erfolg
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EU-Medienfreiheitsgesetz: Schutz von Journalist:innen vor Überwachung mit Staatstrojanern u.a.?

Dossier

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005Die Europäische Kommission hat heute ein europäisches Medienfreiheitsgesetz angenommen, ein neues Regelwerk zum Schutz des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der EU. Die vorgeschlagene Verordnung umfasst unter anderem Schutzvorkehrungen gegen politische Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen und gegen Überwachung. Der Schwerpunkt liegt auf der Unabhängigkeit und stabilen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sowie auf der Transparenz von Medieneigentum und der Zuweisung staatlicher Werbeausgaben. Ferner werden Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit von Redakteuren und zur Offenlegung von Interessenkonflikten festgelegt…“ Pressemitteilung vom 16. September 2022 der Europäischen Kommission mit weiteren Infos, siehe erste Bewertungen und NEU: European Media Freedom Act: EU einigt sich beim Hacken von Journalist:innen weiterlesen »

Dossier zum EU-Medienfreiheitsgesetz und Staatstrojanern

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005

European Media Freedom Act: EU einigt sich beim Hacken von Journalist:innen
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NRW-Polizeigesetz weitet Befugnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes gewaltig aus

Dossier

NRW-Polizeigesetz weitet Befugnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes gewaltig aus„… Elektronische Fußfesseln, zusätzliche Videobeobachtung in den Städten, Ausweitung vorsorglicher Gefängnisaufenthalte – die schwarz-gelbe NRW-Regierung will künftig härter gegen Terror und Alltagskriminalität vorgehen. (…) Geprägt ist das erste „Sicherheitspaket“ der Landesregierung von Anti-Terror-Vorschriften; sie sollen Fahndern die Arbeit erleichtern. Die Befugnisse der Polizei werden beim Zugriff auf verschlüsselte E-Mails und bei der Überwachung von Messengerdiensten großzügig gelockert. (…) Die geplante Neufassung des Polizeigesetzes soll den Sicherheitsbehörden außerdem die Möglichkeit schaffen, sogenannte Gefährder länger vorsorglich einzusperren. So wird der Unterbindungsgewahrsam von derzeit 48 Stunden auf bis zu einen Monat ausgedehnt…“ Artikel von Florian Pfitzner vom 18.02.2018 bei der NOZ online, sowie NEU: Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen: Fünf weitere Jahre Staatstrojaner weiterlesen »

Dossier zum Polizeigesetz in NRW

NRW-Polizeigesetz weitet Befugnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes gewaltig aus

Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen: Fünf weitere Jahre Staatstrojaner
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Erweiterte Polizei-Kompetenzen: Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern billigt neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz

Dossier

„SOGenannte Sicherheit“ - Bündnis gegen die Verschärfung des SOG in MV„Geht es nach dem Willen der Landesregierung, dürfen Polizisten künftig Smartphones von Verdächtigen abhören und auf verschlüsselte Daten zugreifen. Auch der sogenannte finale Rettungsschuss, etwa bei Amokläufen, soll neu geregelt werden. Mecklenburg-Vorpommern passt sein Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) den neuen digitalen und rechtlichen Gegebenheiten an. (…) Dazu gehörten eine für Polizisten rechtssichere Formulierung des finalen Rettungsschusses etwa bei Amokläufen oder terroristischen Ereignissen sowie die Videoüberwachung im Polizeigewahrsam. Geregelt werde auch der Einsatz von Drohnen sowie die „gezielte Kontrolle” mutmaßlichen Drogenkurieren, Einbrechern oder Terroristen. Auch soll die Polizei künftig Veranstaltern mit Daten dabei helfen dürfen, das Securitypersonal bei Großereignissen wie Fußballspielen auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wird dem Ministerium zufolge ergänzt…“ Meldung vom 29. Januar 2019 beim Nordkurier online – interessant, wie heimlich still und leise „das Einschleusen von Ausländern“ mit Terrorismus auf eine Stufe gestellt wird… Siehe mehr dazu und zur Gegenwehr. NEU: BVerfG: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig – auf die Teile wird es wohl ankommen weiterlesen »

Dossier zum neuen Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern

„SOGenannte Sicherheit“ - Bündnis gegen die Verschärfung des SOG in MV

BVerfG: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig – auf die Teile wird es wohl ankommen
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Dossier

Staatstrojaner stoppen! Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner von Digitalcourage Staatstrojaner sind ein Schlag gegen vertrauliche Kommunikation – Digitalcourage klagt! Digitalcourage wird gegen den Staatstrojaner eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Digitalcourage kritisiert die Folgen der Staatstrojaner für Grundrechte und IT-Sicherheit. Alle Menschen, die digital kommunizieren, sind von diesem Gesetz betroffen und können die Verfassungsbeschwerde unterzeichnen. Noch in diesem Jahr will das Bundeskriminalamt laut einem geleakten Dokument eine mächtigere Generation von Spionage-Software einsetzen. Nach neuer Strafprozessordnung vom Juni 2017 soll nun aber auch die Polizei die sogenannten Staatstrojaner zur Überwachung von Kommunikation massenweise einsetzen dürfen – gegen Verdächtige nach 74 Paragraphen und im Zweifel auch gegen Unverdächtige. Für unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Staatstrojaner brauchen wir jede Menge Unterstützung! Jetzt Verfassungsbeschwerde gegen Straatstrojaner mitzeichnen und unterstützen!…“ Info- und Aktionsseite bei Digitalcourage von 2017 – LabourNet Germany ist bereits dabei! Siehe die Aktualisierung des Aufrufs und weiteres Vorgehen: Verfassungsbeschwerde: Staatstrojaner gehen uns alle an weiterlesen »

Dossier zur Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner

Staatstrojaner stoppen! Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner von Digitalcourage

Verfassungsbeschwerde: Staatstrojaner gehen uns alle an
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NGOs: Wir stellen Strafanzeige! Zollkriminalamt ermittelt gegen FinFisher wegen illegalem Export des Staatstrojaners an Diktaturen auf der ganzen Welt

Dossier

Staatstrojaner stoppen! Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner von Digitalcourage Der Staatstrojaner FinFisher wird in München entwickelt und in die ganze Welt verkauft. Für den Export braucht die Firma eine Genehmigung der Bundesregierung, die gab es aber noch nie. Deshalb haben wir zusammen mit anderen NGOs Strafanzeige gestellt. Jetzt ermittelt das Zollkriminalamt, es drohen fünf Jahre Haft. Ägypten, Äthiopien, Bahrain: Diktaturen auf der ganzen Welt setzen auf Überwachungstechnologie „made in Germany“. Der Staatstrojaner FinFisher oder FinSpy wird in München entwickelt und an Polizei und Geheimdienste in dutzenden Ländern verkauft, auch an das deutsche Bundeskriminalamt. Für den Export solcher Schadsoftware braucht FinFisher eine Genehmigung nach deutschen und europäischen Gesetzen. Die Bundesregierung hat aber keine solche Genehmigung erteilt. Der Export ohne Genehmigung ist eine Straftat. Deshalb haben wir Strafanzeige gegen die verantwortlichen Firmen und deren Geschäftsführer erstattet, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und dem Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte haben wir die 21-seitige Strafanzeige und einen acht-seitigen technischen Anhang verfasst und am 5. Juli bei der Staatsanwaltschaft München eingereicht. Jetzt laufen die Ermittlungen…“ Artikel von Andre Meister vom 04.09.2019 bei Netzpolitik und nun die Reaktion: Nach Pfändung insolvent: Staatstrojaner-Hersteller FinFisher „ist geschlossen und bleibt es auch“ weiterlesen »

Dossier zur NGO-Strafanzeige gegen Staatstrojaner-Hersteller FinFisher

Staatstrojaner stoppen! Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner von Digitalcourage

Nach Pfändung insolvent: Staatstrojaner-Hersteller FinFisher „ist geschlossen und bleibt es auch“
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[„Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“] Noch mehr Staatstrojaner: Verfassungsschutz soll hacken dürfen

Dossier

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005… Wer dachte, die enorme Ausweitung der Befugnisse bei Staatstrojanern in der letzten Legislaturperiode sei schon das Ende der Fahnenstange, der wird nun von den neuen Plänen der schwarz-schwarz-roten Koalition zu noch mehr staatlichem Hacken überrascht. Unter der Ägide von Heimatminister Horst Seehofer (CSU) soll nun auch Geheimdiensten die Nutzung von Staatstrojanern erlaubt werden. Diesmal geht es nicht nur um die kastrierte Variante der Schadsoftware, die heimlich auf Geräten eingeschleust wird und dann ausschließlich laufende Gespräche mithören darf, sondern um die sogenannte „Online-Durchsuchung“. Dabei handelt es sich um eine Spionagesoftware, die den gesamten Inhalt von Festplatten von Computern, Smartphones und anderen informationstechnischen Geräten durchsuchen und ausleiten kann. (…) Wir dürfen gespannt sein, ob sich der Koalitionspartner SPD nun dem Wunsch des Heimatministeriums nach geheimdienstlichen Trojanern anschließen wird. Vielleicht können die Sozialdemokraten die Christenunion an das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erinnern.“ Beitrag von Constanze Kurz vom 1. August 2018 bei Netzpolitik. Siehe dazu neu: Prantls Blick: Warum der Verfassungsschutz aufgelöst werden sollte weiterlesen »

Dossier zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005

Prantls Blick: Warum der Verfassungsschutz aufgelöst werden sollte
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2015: „Stille SMS“ des Inlandsgeheimdiensts haben sich innerhalb eines Jahres verfünffacht – und seitdem?

Dossier

„Stille SMS“Die Zahl der vom Bundesamt für Verfassungsschutz versendeten heimlichen Ortungsimpulse ist im zweiten Halbjahr 2014 auf 142.108 angestiegen. Dies teilte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mit. Im ersten Halbjahr 2014 hatte die Behörde noch rund 53.000 dieser „Stillen SMS“ verschickt. Dieser Wert stellte schon im Vergleich zum Vorjahr (erstes Halbjahr 2013: 28.472) eine starke Zunahme dar. Von 2013 auf 2014 hat sich die Zahl nunmehr verfünffacht…“ Beitrag von Matthias Monroy bei Netzpolitik vom 27. Februar 2015. Siehe zur weiteren Entwicklung: Überwachung: Bundespolizei verschickte 2020 über 100.000 stille SMS weiterlesen »

Dossier zu stillen SMS

„Stille SMS“

Überwachung: Bundespolizei verschickte 2020 über 100.000 stille SMS
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Das Innenministerium reagiert auf die demokratische Forderung nach Auflösung des Verfassungsschutzes: Mit einem Ausbauplan – bis ins Kinderzimmer. Und steht dank Brandenburg damit nicht alleine…
Verfassungsschutz auflösen!Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will das Verfassungsschutzgesetz reformieren, dabei aber Befürchtungen ausräumen, der Staat dringe immer tiefer ins Privatleben seiner Bürger ein. Um Terrorgefahren, aber auch Rechts- und Linksextremismus früher abwehren zu können, sollen Verfassungsschützern Onlinedurchsuchungen auf Smartphones und Rechnern erlaubt werden. Bisher darf das nur das Bundeskriminalamt. Auch die Infiltration von Messengerdiensten und Gamingplattformen müsse dem Dienst möglich werden, hieß es am Dienstag im Bundesinnenministerium. Besonders kontrovers ist das Vorhaben, auch Daten von Kindern unter 14 Jahren beim Verfassungsschutz zu speichern. Bisher ist das nur bei Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt. „Nach unserer Erfahrung sind immer mehr Kinder und Jugendliche beispielsweise im dschihadistischen Umfeld unterwegs“, sagte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Hans-Georg Engelke, am Dienstag in Berlin. Er verwies auf die „erhebliche Zahl“ von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich radikalisiert oder der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen hätten…“ – so beginnt der Artikel „Überwachung im Kinderzimmer“ von Constanze von Bullion am 27. März 2019 in der Süddeutschen Zeitung online über die Ausbaupläne für die V-Männer Vereinigung des Innenministeriums. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag – und einen Bericht samt Kommentar über den Ausbau des Verfassungsschutzes in Brandenburg, wo Seehofer nicht regiert. Neu: Jugendliche unter Überwachung stellen? Macht der Verfassungsschutz auch ohne Gesetz weiterlesen »
Verfassungsschutz auflösen!Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will das Verfassungsschutzgesetz reformieren, dabei aber Befürchtungen ausräumen, der Staat dringe immer tiefer ins Privatleben seiner Bürger ein. Um Terrorgefahren, aber auch Rechts- und Linksextremismus früher abwehren zu können, sollen Verfassungsschützern Onlinedurchsuchungen auf Smartphones und Rechnern erlaubt weiterlesen »

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005„Die EU-Polizeiagentur Europol sucht derzeit nach Hacker-Expertise. Sie will Polizeibehörden in allen EU-Staaten Staatstrojaner zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe diese fremde Geräte ausspionieren können. Das sorgt für Bedenken: Europol dürfe keine „europäische Hackerbehörde werden“, warnt Linken-Abgeordneter Andrej Hunko. (…) Das Bundesinnenministerium gestand in seiner schriftlichen Antwort an den Bundestag ein, dass Europol derzeit eine „Marktsichtung“ für den Ankauf eines Staatstrojaners durchführt. Mit Staatstrojanern können Behörden die verschlüsselten Kommunikationsdaten von Verdächtigen in Strafverfahren vor und nach dem Verschlüsseln auslesen. Allerdings ist solche Software problematisch, da sie Sicherheitslücken ausnutzt, die von den Behörden absichtlich offengelassen werden. Damit arbeitet der Staat direkt gegen die IT-Sicherheit der Allgemeinheit. In Deutschland verwendet das Bundeskriminalamt seit einem Jahr den Staatstrojaner. (…) Darf eine EU-Behörde eigentlich hacken? Die Bundesregierung hält den Ausbau von Entschlüsselungsfähigkeiten bei Europol für rechtlich gedeckt. Das gilt auch dann, wenn die IT-Sicherheit auf dem Spiel steht. „Dies kann auch die Frage umfassen, ob aus technischen Gründen die Notwendigkeit besteht, Schwachstellen sowie Fehler bei Algorithmen und Implementierungen bei der Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikationsinhalte einzusetzen“, schrieb das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko. (…) Hunko warnte, durch den Staatstrojaner werde die Sicherheit digitaler Geräte geschwächt. „Regierungen stützen damit den Schwarzmarkt für den Handel mit Sicherheitslücken. Es ist höchst fahrlässig, wenn diese sogenannten Zero-Day-Exploits nicht bekannt gemacht werden.“ Beitrag von Alexander Fanta 22. Januar 2019 Netzpolitik – siehe auch unser Dossier [Staatstrojaner] Gesetzentwurf sieht massenhaften Einbruch in Computer und Smartphones vor: Digitaler Polizeistaat weiterlesen »
Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005"Die EU-Polizeiagentur Europol sucht derzeit nach Hacker-Expertise. Sie will Polizeibehörden in allen EU-Staaten Staatstrojaner zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe diese fremde Geräte ausspionieren können. Das sorgt für Bedenken: weiterlesen »

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005Die Justizminister sprechen von „gesetzlichem Betretungsrecht“, im Volksmund nennt man es Einbruch. In Zukunft soll der Polizei gestattet sein, in Wohnungen heimlich einzudringen, um Staatstrojaner auf Computern oder Handys von Zielpersonen zu installieren. Das hat die Justizministerkonferenz am vergangenen Donnerstag in Eisenach beschlossen. (…) Damit wird jedoch nicht nur die gesetzliche Grundlage für das Einsetzen von Trojanern gelegt: In der Realität bedeutet diese Maßnahme ebenfalls, dass bei dem Einbruch auch die Wohnung durchsucht werden könnte oder neue Gegenstände bzw. Beweise vor Ort „liegen gelassen werden“. Eine vergleichbare Möglichkeit hätte die Polizei auch mit dem Trojaner: Sie darf nicht nur mitlesen, sondern auch Dateien verändern oder hinzufügen. (…) Nun ist die Bundesjustizministerin, Katarina Barley, am Zuge, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Dass dieser mit der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ (Grundgesetz Artikel 13) vereinbar sein wird, bleibt fraglich.“ Beitrag vom 12. Juni 2018 bei der Perspektive weiterlesen »
Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005"Die Justizminister sprechen von „gesetzlichem Betretungsrecht“, im Volksmund nennt man es Einbruch. In Zukunft soll der Polizei gestattet sein, in Wohnungen heimlich einzudringen, um Staatstrojaner auf Computern oder Handys weiterlesen »

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005Die hessische Polizei bekommt künftig Staatstrojaner, darauf haben sich die schwarz-grünen Regierungsfraktionen geeinigt. Damit kommt die Schadsoftware noch häufiger zum Einsatz. Die Bundesregierung hat keine Meinung zu dem Vorhaben, verfassungsrechtliche Bedenken werden ignoriert. (…) Im ersten Urteil zum Staatstrojaner hat das Bundesverfassungsgericht extra ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Der Staat hat demnach höchstrichterlich die Aufgabe, IT-Sicherheit zu gewährleisten – die Beteiligung am Markt für Sicherheitslücken bewirkt genau das Gegenteil. Die Bundesregierung aber sieht „keine Gefahr für die IT-Sicherheit des Bundes oder kritischer Infrastruktur“…“ Beitrag von Andre Meister vom 28. Mai 2018 bei Netzpolitik weiterlesen »
Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005"Die hessische Polizei bekommt künftig Staatstrojaner, darauf haben sich die schwarz-grünen Regierungsfraktionen geeinigt. Damit kommt die Schadsoftware noch häufiger zum Einsatz. Die Bundesregierung hat keine Meinung zu dem Vorhaben, weiterlesen »

Was bringt ein „Safer Internet Day“, solange es ein riesiges gesetzliches Einfallstor für Angriffe gibt? Nichts. Deshalb haben wir einen Warnbrief an Bundestagsabgeordnete auf den Weg gebracht und erklären ihnen noch einmal die Gefahren des staatlichen Hackings. Wir fordern: Behörden, Unternehmen und Bevölkerung vor Hackingangriffen schützen und ein Aufhebungsgesetz für den Staatstrojaner beschließen!...“ Warnbrief von und bei Digitalcourage weiterlesen »
"Was bringt ein „Safer Internet Day“, solange es ein riesiges gesetzliches Einfallstor für Angriffe gibt? Nichts. Deshalb haben wir einen Warnbrief an Bundestagsabgeordnete auf den Weg gebracht und erklären ihnen noch einmal die Gefahren des staatlichen Hackings. Wir fordern: Behörden, Unternehmen und Bevölkerung vor Hackingangriffen schützen und ein Aufhebungsgesetz für weiterlesen »

Wenn die Bullen nicht mehr klingeln. Durchsuchung onlineDieses Video sollten alle Menschen ansehen, die ein Smartphone, einen Laptop, ein smartes Küchengerät oder irgendein anderes vernetztes Gerät benutzen. In vier Minuten erklärt unser Video das Kernproblem von staatlichem Hacking und Staatstrojanern. Das Video macht die Folgen klar, mit denen eine Gesellschaft leben muss, wenn sie auf Unsicherheit und Überwachung setzt und nicht auf Sicherheit und Privatsphäre. Von staatlichem Hacking ist die Bevölkerung genauso betroffen wie Unternehmen und Behörden.“ Ansehen & weitergeben: Erklärvideo zu Staatstrojanern von Digitalcourage bei vimeo weiterlesen »
Wenn die Bullen nicht mehr klingeln. Durchsuchung online"Dieses Video sollten alle Menschen ansehen, die ein Smartphone, einen Laptop, ein smartes Küchengerät oder irgendein anderes vernetztes Gerät benutzen. In vier Minuten erklärt unser Video das Kernproblem von staatlichem Hacking und Staatstrojanern. Das Video macht weiterlesen »

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