„Ist es Mobbing, wenn Beschäftigte immer wieder grundlos vom Arbeitgeber abgemahnt werden? Besteht dann ein Anspruch auf Schmerzensgeld? Und hilft es im Prozess, wenn Beschäftigte sich an einen Arzt wenden? Darüber entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln. Und sorgt mit seinem Urteil dafür, dass Mobbingklagen in der Praxis jetzt fast nicht mehr zu gewinnen sind. (…) So sprach die Arbeitgeberin dem Kläger innerhalb von 8 Jahren insgesamt 14 Abmahnungen aus (…) Auch eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug sprach die Arbeitgeberin aus. Der Kläger ging vor Gericht erfolgreich gegen die Maßnahmen vor. Alle Abmahnungen mussten aus seiner Personalakte entfernt werden und auch die Kündigung war im Ergebnis unzulässig. Im weiteren Verlauf folgten noch zwei weitere Kündigungsversuche der Arbeitgeberin, der Kläger war inzwischen einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden. Auch diese beiden Kündigungsversuche blieben jedoch erfolglos, das Integrationsamt lehnte die Anträge der Arbeitgeberin zur Kündigungszustimmung ab. (…) Der Kläger sah in den Maßnahmen der Arbeitgeberin Mobbing und eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. (…) Seine Klage blieb jedoch erfolglos, das LAG verneint einen Anspruch auf Entschädigung. Laut LAG Köln liege hier kein Mobbing vor. (…) Das Urteil legt Betroffenen Hürden in Sachen Darlegungs- und Beweislast auf, die fast unüberwindbar scheinen. Denn beweisen, dass es Mobbing ist und dieses zu einem Gesundheitsschaden geführt hat, muss der Betroffene. Und das wird nach dem Urteil nur noch schwer gelingen, wenn dafür als Beweis nun nicht einmal mehr die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens ausreichen soll. Das sollten Betriebs- und Personalräte auch offen kommunizieren, wenn sich Betroffene ratsuchend in Sachen Mobbing an sie wenden…“ Mitteilung vom und beim Bund Verlag am 26. Oktober 2020 zu LAG Köln Az. 4 Sa 118/20 vom 10. Juli 2020 – siehe dazu den umfangreichen Kommentar von Armin Kammrad vom 3. November 2020 – wir danken!
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