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Aus der Geschichte Namibias

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So war der „nettere deutsche Kolonialismus“ der Hohenzollern in Namibia: Es heißt „Reparation für Völkermord“, Frau Bundesregierung

Dossier

Von deutschen Truppen 1905 ermordet: Hereros im Widerstand„… Namibia hat ein Entschädigungsangebot Deutschlands bei den Verhandlungen zur Aufarbeitung der Kolonialzeit abgelehnt. Das Angebot der Bundesregierung, zehn Millionen Euro als Wiedergutmachung zu zahlen, sei für Präsident Hage Geingob weiter »nicht akzeptabel«, zitierte die Zeitung »The Namibian« am Dienstag den Berater des Präsidenten, Alfredo Hengari. (…) Der Völkermord ist unumstritten: Zwischen 1904 und 1908 hatte die deutsche »Schutztruppe« im damaligen Deutsch-Südwestafrika einen Vernichtungskrieg gegen die Herero und die Nama geführt, bei dem bis zu 100 000 Herero und Nama ihr Leben ließen. Hengari sagte der Zeitung zufolge, die deutsche Regierung habe zugestimmt, eine »bedingungslose Entschuldigung« an die namibische Regierung, ihr Volk und die betroffenen Gemeinden zu richten. Allerdings wolle Deutschland nicht den Begriff »Reparationen« benutzen. Stattdessen wolle man von »Heilung der Wunden« sprechen. Das namibische Verhandlungsteam halte diesen Begriff aber für unzureichend. (…) Ähnlich äußerte sich Christian Kopp, Sprecher der Initiative Berlin Postkolonial: »Ein Land, das über 600 Millionen Euro für den Wiederaufbau des Schlosses der für den Völkermord verantwortlichen Hohenzollern in Berlin ausgibt, kann den Opfern kein Almosen von zehn Millionen Euro als Entwicklungshilfe anbieten!«…“ – aus dem Beitrag „Namibia lässt sich nicht abspeisen“ von Martin Ling am 12. August 2020 in nd Online – der auch noch den Hinweis darauf enthält, dass man die Täter-Familie namens Hohenzollern zur Entschädigung für ihre Verbrechen mit heranziehen könnte. Siehe dazu auch einen aktuellen Beitrag zu den Winkelzügen der Bundesregierung im Dienste aristokratischer Banden (und deutscher Tradition, versteht sich) und nun die Einigung (?): Proteste in Namibia verhindern Ratifizierung eines Berliner Versuchs, Entschädigungsforderungen für den Genozid an den Herero und Nama billig abzuwehren weiterlesen »

Dossier zur Reparation für Völkermord in Namibia

Von deutschen Truppen 1905 ermordet: Hereros im Widerstand

Proteste in Namibia verhindern Ratifizierung eines Berliner Versuchs, Entschädigungsforderungen für den Genozid an den Herero und Nama billig abzuwehren
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Warum die deutsche Kolonialmacht gegenüber den berechtigten Ansprüchen aus Namibia auf das Völkerrecht pochen will: Wer wohl dieses Recht gemacht hat?
Von deutschen Truppen 1905 ermordet: Hereros im WiderstandDie mangelnde rechtliche Aufarbeitung der wirtschaftlichen Ausbeutung in der ehemaligen deutschen Kolonie, der rassistischen Verbrechen und des Völkermordes von 1904 bis 1908 bestätigt, was postkoloniale Kritikerinnen und Kritiker des Völkerrechts seit Langem konstatieren: Das Völkerrecht in seiner eurozentrischen Prägung und hegemonialen Auslegung diente nicht nur während der Kolonialisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts den wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen der europäischen Unternehmen und Kolonialstaaten, sondern es dient auch heute noch dazu, diese Verbrechen in rechtlicher Hinsicht zu verschleiern. Dafür steht exemplarisch das Beharren darauf, dass koloniale Sachverhalte nach der eigenen Interpretation des formal geltenden europäischen Rechts von damals, also nach dem sogenannten Grundsatz der Intertemporalität, beurteilt werden sollen. So wird selbst heute noch implizit auf die in das damalige Recht verwobene Vorstellung eines vorgeblich „natürlichen“ Zivilisierungsauftrags der Europäer und der damit einhergehenden rassistischen Abwertung von Nicht-Europäern zurückgegriffen. Mit diesem rassistischen Konzept wurde begründet, warum „Eingeborene“ minderwertig seien und das geltende Recht ihrer politischen Gemeinwesen zum überwiegenden Teil nicht gültig oder anwendbar sei. Auf diese Weise konnten die damaligen Kolonialstaaten bestehende Ansprüche auf Land und Ressourcen ignorieren. Selbst besiedelte und bewirtschaftete Ländereien wurden oftmals als „terra nullius“, als Niemandsland, bezeichnet. Das Unrecht dieses Vorgehens wird bis heute nicht anerkannt – und das ist rechtlich, moralisch und politisch inakzeptabel…“ – aus dem Beitrag „Das Recht der Mächtigen – Die kolonialen Wurzeln des Völkerrechts“ von Karina Theurer und Wolfgang Kaleck in der Ausgabe August 2018 der Blätter für Deutsche und Internationale Politik, worin unter vielem anderen auch auf die kritischen Aktivitäten der Jura-Initiative Third World Approaches to International Law– TWAIL (Dritte-Welt-Perspektiven auf internationales Recht) eingegangen wird. Siehe dazu auch den Hinweis auf unseren Beitrag zur jüngsten „Übergabe-Show“ in Berlin weiterlesen »
Von deutschen Truppen 1905 ermordet: Hereros im WiderstandDie mangelnde rechtliche Aufarbeitung der wirtschaftlichen Ausbeutung in der ehemaligen deutschen Kolonie, der rassistischen Verbrechen und des Völkermordes von 1904 bis 1908 bestätigt, was postkoloniale Kritikerinnen und Kritiker des Völkerrechts seit Langem konstatieren: Das Völkerrecht in weiterlesen »

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Proteste gegen Kontinuität: Kein Schönfärben des deutschen Kolonialismus in Namibia
Von deutschen Truppen 1905 ermordet: Hereros im WiderstandAm 29. August 2018, 10:30 Uhr werden im Rahmen eines Gedenkgottesdienstes im Französischen Dom in Berlin die sterblichen Überreste von ca. 25 Opfern des Kolonialregimes im ehemaligen „Deutsch-Südwestafrika“ an eine große Delegation aus Namibia übergeben. Darunter befinden sich auch die Gebeine von Menschen, die während des Genozids an den Herero und Nama 1904-08 in Konzentrationslagern ermordet wurden. Die Schädel und eine Kopfhaut stammen aus rasseanthropologischen Sammlungen in Berlin, Hannover, Witzenhausen, Hamburg, Greifswald und Jena. Die Nichtregierungsorganisationen des bundesweiten Bündnisses „Völkermord verjährt nicht!“, die sich gemeinsam mit namibischen Opferverbänden seit Jahren nachdrücklich für die Rückführung dieser Gebeine einsetzen, wurden von den Veranstaltern des Gedenkgottesdienst von der Zeremonie ausgeschlossen. Trotz ihrer Versicherung, den Ablauf der Trauerveranstaltung im Französischen Dom nicht zu stören, fürchten die verantwortlichen Regierungen und evangelischen Kirchen von Deutschland und Namibia Proteste, sollte sich die Bundesregierung auch bei dieser dritten Rückgabezeremonie für Gebeine von Kolonialopfern aus Namibia nicht für den Genozid an den Herero und Nama sowie für andere Kolonialverbrechen des Deutschen Reichs entschuldigen. Das Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“ wird daher am 29. August nicht nur in Berlin, sondern auch in München und Leipzig Mahnwachen abhalten, die der namibischen Kolonialopfer gedenken und seiner Forderung nach einer Bitte um Entschuldigung durch die Bundesregierung Nachdruck verleihen…“ – aus der „Pressemitteilung zur Rückgabezeremonie für Gebeine namibischer Opfer des deutschen Kolonialismus in Berlin“ vom 27. August 2018 (hier dokumentiert bei der ISD) worin auch Orte und Zeiten der Proteste genannt werden. Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Beiträge und den Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag zum deutschen Kolonialismus in Namibia und der Verweigerungshaltung der BRD weiterlesen »
Von deutschen Truppen 1905 ermordet: Hereros im WiderstandAm 29. August 2018, 10:30 Uhr werden im Rahmen eines Gedenkgottesdienstes im Französischen Dom in Berlin die sterblichen Überreste von ca. 25 Opfern des Kolonialregimes im ehemaligen „Deutsch-Südwestafrika“ an eine große Delegation aus Namibia übergeben. Darunter weiterlesen »

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Klage wegen deutschem Völkermord in Namibia: Soll das Lügenmärchen vom humanen deutschen Kolonialismus aufrecht erhalten werden?
Von deutschen Truppen 1905 ermordet: Hereros im WiderstandDer Justizstreit in New York über eine Klage von Vertretern der Herero- und Nama-Volksgruppen aus Namibia gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung wegen des an ihren Vorfahren begangenen Völkermords während der deutschen Kolonialzeit geht in eine weitere Runde. Das zuständige Bundesbezirksgericht in New York vertagt eine Anhörung über die Zulässigkeit der Klage am Donnerstag nach 15 Minuten auf 3. Mai, wie namibische Medien am Freitag berichteten. Es folgte damit einem Antrag des Anwalts der Bundesregierung, die erstmals seit Einreichung der Klage vor einem Jahr offiziell vertreten war und jetzt mehr Zeit zur Vorbereitung verlangte“ – so beginnt der Bericht „New Yorker Gericht vertagt sich“ am 26. Januar 2018 in der taz, worin sowohl von der Bundesregierung berichtet wird, sie sehe in dem reichsdeutschen Massenmord „mutmaßliche Gräueltaten“, als auch von den organisierten Nachfahren der Opfer, die eine vorbehaltlose Anerkennung der Schuld einfordern und in der Vorgehensweise der Regierung ein „Spiel auf Zeit“ sehen. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge zum Prozess in New York, einen Hintergrundbeitrag zur Traditionswahrung des deutschen Kolonialismus und den Hinweis auf frühere Beiträge zum Thema weiterlesen »
Von deutschen Truppen 1905 ermordet: Hereros im WiderstandDer Justizstreit in New York über eine Klage von Vertretern der Herero- und Nama-Volksgruppen aus Namibia gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung wegen des an ihren Vorfahren begangenen Völkermords während der deutschen Kolonialzeit geht in eine weiterlesen »

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100 Jahre nach Ende des deutschen Kolonialismus in Namibia: Völkermord ist Völkermord
Von deutschen Truppen 1905 ermordet: Hereros im WiderstandAm 9. Juli 2015 jährt sich zum 100. Mal das Ende der deutschen Kolonialherrschaft im heutigen Namibia. Diese Fremdherrschaft basierte auf Betrug, Gewalt, Ausbeutung und einem kolonialrassistischen Weltbild. Besonders entschlossen setzten sich dagegen die OvaHerero und Nama zur Wehr. Ihr Widerstand wurde von der kaiserlichen „Schutztruppe“ mit dem ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts beantwortet. Die beiden berüchtigten Vernichtungsbefehle, die durch Generalleutnant von Trotha 1904 und 1905 im Namen des deutschen Kaisers erlassen wurden, sind in ihrer genozidalen Absicht eindeutig“ – so beginnt der Aufruf zur Unterzeichnung der Petition „Völkermord ist Völkermord“ des Bündnisses “Völkermord verjährt nicht!” vom 09. Juni 2015 auf der Bündnisseite Genocide Namibia Net, wobei natürlich die Nichtparalellen zur bundesdeutschen Kritik am Völkermord an den Armeniern auffallen weiterlesen »
Von deutschen Truppen 1905 ermordet: Hereros im Widerstand"Am 9. Juli 2015 jährt sich zum 100. Mal das Ende der deutschen Kolonialherrschaft im heutigen Namibia. Diese Fremdherrschaft basierte auf Betrug, Gewalt, Ausbeutung und einem kolonialrassistischen Weltbild. Besonders entschlossen setzten sich dagegen die OvaHerero und weiterlesen »

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