Neue EU-Unternehmensform EU Inc.: Angriff auf Rechte der Beschäftigten
„Zu wenig Risikokapital, zu wenig Innovationen, schwache Wettbewerbsfähigkeit. Nach Vorstellung der EU-Kommission sollen diese Probleme durch eine neue EU-Unternehmensform gelöst werden, die sog. „EU Inc“. Künftig soll jeder in der EU für 100 Euro ein Unternehmen gründen und anmelden können – vollständig digital, ohne Notartermin und ohne Mindestkapital. Ausschlaggebend für den Gesetzesvorschlag ist die politische Analyse, die u.a. im so genannten Draghi-Bericht prominent vertreten wurde, dass es im EU-Binnenmarkt zu große Hindernisse für die Gründung und das Wachstum innovativer Unternehmen gebe. Doch der Gesetzesentwurf birgt enorme Risiken für Beschäftigte, könnte mittelfristig den Druck auf nationale Arbeits- und Sozialstandards erhöhen und löst die zentralen Probleme im Bereich Innovationsförderung nicht. Problematisch an dem Gesetzesvorschlag ist u. a. die mögliche Aufspaltung zwischen Satzungssitz und der operativen Tätigkeit eines Unternehmens…“ DGB-klartext vom 20. April 2026
und mehr dazu:
- Angriff mit dem Unternehmensrecht: EU-Kommission tritt mit 28. Regime Abwärtsspirale zur Umgehung von Arbeitsrechten und Steuern los
- EU-Kommission tritt mit 28. Regime Abwärtsspirale zur Umgehung von Arbeitsrechten und Steuern los: EU Inc. bedroht Mitbestimmung – Juristen befürchten Missbrauch durch Unternehmer
„Die EU-Kommission hat im März 2026 einen Verordnungsentwurf für die Schaffung einer neuen europäischen Gesellschaftsform für Unternehmen vorgelegt. Die »EU Inc.« soll ein Eckpfeiler des 28. Regimes werden. Mit »Regime« bezeichnet die Kommission in diesem Zusammenhang ein Rechtssystem. Mit der neuen Verordnung will die EU-Kommission einen zusätzlichen, optionalen Rechtsrahmen zu den bestehenden 27 nationalen Rechtssystemen ihrer Mitgliedstaaten schaffen. Das 28. Regime soll die 27 Rechtssysteme ergänzen und nicht ersetzen. (…)
Die neue Unternehmensform der EU Inc. soll eine vollständig digitale Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung werden, die ohne Notar innerhalb von 48 Stunden online und für höchstens 100 Euro registriert werden kann. Mindestkapital ist nicht vorgesehen. Gründer können natürliche Personen und bereits bestehende Firmen sein. Die Unternehmungen nach diesem neuen Recht sollen EU-weite Aktienoptionspläne für Angestellte aufsetzen können, die erst bei Verkauf besteuert würden. Zusätzlich sind digitale Liquidations- und vereinfachte Insolvenzverfahren vorgesehen, die laut EU-Kommission »Neustarts« erleichtern sollen. Die Löschung einer solchen Firma soll innerhalb von nur drei Monaten möglich sein…“ Artikel von Jessica Reisner vom 7. Juli 2026 bei Arbeitsunrecht
- Angriff mit dem Unternehmensrecht: EU Inc. gegen die Beschäftigten
„Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen hat sich nicht nur zum Ziel gesetzt, die EU massiv aufzurüsten, sie will auch alles dafür tun, dass europäische Unternehmen „wettbewerbsfähiger“ werden, um im globalen Machtkampf gegen die USA und China zu bestehen. Zu diesem Zweck kündigte von der Leyen auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos im Januar 2025 an, dass Europa vereinfachte Regeln für innovative Unternehmen einführen würde. Ein zentraler Schritt dazu ist das sogenannte „28. Regime“ mit einer europaweit einheitlichen Unternehmensform, der „EU Inc“. Die soll es Unternehmen ermöglichen, im gesamten Binnenmarkt ohne viel Regulierung nahtlos zu operieren. Im Klartext heißt das: mehr Bewegungsfreiheit für das Kapital auf Kosten der Beschäftigten. Noch bis Ende 2026 will die Kommission dazu eine Einigung zwischen den europäischen Institutionen erreichen. (…)
Heftige Kritik von Gewerkschaften und Verbänden
Das Vorhaben der Kommission stößt entsprechend auf breite Kritik. So warnt die Bundesnotarkammer, dass die einheitlichen und scheinbar einfachen Gründungsregeln angesichts sehr unterschiedlicher Unternehmensrealitäten in der konkreten Anwendung zu vielen Komplikationen und absehbaren Streitfällen führen können. Vor allem die Gewerkschaften – sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten – äußern grundsätzliche Kritik an den Plänen. Der DGB nennt den Entwurf einen „Angriff auf Rechte der Beschäftigten“. Nationale kollektive Arbeitsrechte und insbesondere die Unternehmensmitbestimmung würden ausgehöhlt. Das wichtigste Argument der Gewerkschaften ist die Gefahr eines Wettlaufs nach unten. Wenn Unternehmen ihren Firmensitz in einem Mitgliedstaat mit schwacher Mitbestimmung registrieren können, während sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit in einem Land mit starken Arbeitnehmerrechten ausführen, entsteht ein Anreiz, die schwächsten Standards zu wählen.
In ähnlicher Weise besteht die Gefahr, dass durch die Gründung von EU-Inc.-Briefkastenfirmen Steuerpflichten umgangen werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist die geplante Einführung sogenannter „Employee Stock Option Plans“ (ESOPs) im Rahmen der EU Inc., also Aktienoptionen des Unternehmens, die als Lohnbestandteil ausgegeben werden sollen. Abgesehen davon, dass Aktienoptionen niemals einen Teil des Lohns ersetzen sollten, ist deren Einführung gerade für Unternehmen, die im Schnellverfahren und ohne viel Kontrolle sowohl gegründet als auch wieder aufgelöst werden können, hochproblematisch. Die Beschäftigten könnten so auf Aktien sitzenbleiben, die sich schnell als wertlos herausstellen.
Das 28. Regime ergänzt den EU-Binnenmarkt als Mechanismus zur Deregulierung des sogenannten „europäischen Sozialmodells“ um ein weiteres Instrument. Schon zuvor gab es gescheiterte Versuche, in diesem Zusammenhang eine EU-weit einheitliche Unternehmensform einzuführen. Mit der EU Inc. nimmt die von der Leyen-Kommission dieses Projekt wieder auf, um der jahrzehntelangen Wettbewerbsorientierung der EU neuen Schwung zu geben. Es ist klar, dass dieser Angriff auf die Interessen der Beschäftigten in der EU vereitelt werden muss…“ Artikel von Özlem Alev Demirel vom 07.07.2026 auf links-bewegt.de
- EU-Kommission tritt mit 28. Regime Abwärtsspirale zur Umgehung von Arbeitsrechten und Steuern los: EU Inc. bedroht Mitbestimmung – Juristen befürchten Missbrauch durch Unternehmer
- Die neue Gesellschaftsform EU Inc. EU-Kommission schafft Einfallstor für Geldwäscher
„Mit der EU Inc. will Brüssel Unternehmensgründungen revolutionieren: digital, europaweit einheitlich, binnen 48 Stunden. Doch ausgerechnet beim Kampf gegen Geldwäsche könnte die Rechtsform zu einem Rückschritt werden, meint Martin Thelen.
Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine neue europäische Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung vorgelegt: die „EU Inc.“. Sie soll als sogenanntes 28. Regime neben die 27 nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen treten und Unternehmen ein optionales, EU-weit einheitliches Korsett bieten. Ziel ist es, den Binnenmarkt zu stärken und Gründungen zu erleichtern. Die Idee dahinter ist nachvollziehbar: Wer heute grenzüberschreitend gründen will, muss sich durch 27 verschiedene Rechtsordnungen kämpfen. Eine harmonisierte Form mit einheitlichen Regeln für Gründung, Anteile und Verwaltung kann hier echte Erleichterung bringen – gerade für Start-ups und Scale-ups, die in mehreren Mitgliedstaaten Fuß fassen wollen. Die EU Inc. soll ohne Mindestkapital auskommen und könnte daher mit nur einem Euro gegründet werden…“ Gastbeitrag von Dr. Martin Thelen vom 19.05.2026 in LTO.de
Grundinfos:
- Vorschlag für eine neue europäische Gesellschaftsform
vom 18. März 2026 - EU Inc.: Was hat es mit dem 28. Regime auf sich?
„Unternehmen in der EU brauchen einfache Regeln, um gedeihen zu können. Die Unternehmensform „EU Inc.“ soll ihnen helfen, Fuß zu fassen und zu wachsen…“ Info vom 29-05-2026 beim EU-Parlament