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Hauskrankenpflege Berlin Mitte HS GmbH (HKP) gegen zu intensive Betreuung

Dossier

Die Pflegehelferin Angelika-Maria Konietzko kritisierte an ihrem Arbeitsplatz Bedingungen, die eine verantwortungsbewusste Pflege unmöglich machen und wehrte sich dagegen, wirtschaftlich und moralisch ausgenutzt zu werden. Sie handelte im Interesse aller, die im Alter als Pflegebedürftige menschenwürdig behandelt werden wollen. Doch nach einer Serie von Arbeitsgerichtsprozessen, die sich von 2007 bis heute erstrecken, droht ihr nun am 28.2. die Erzwingungshaft. Das ist empörend und muss abgewendet werden.“ Aus der Presseerklärung des Solidaritätskomitees Angelika-Maria Konietzko vom 20.2.2012 externer Link, Solidaritätserklärungen und Informationen finden sich auf der Seite von „Solidarität mit Angelika-Maria Konietzkoexterner Link – siehe dazu hier:

  • Wenn der Betriebsarzt mobbt und schweigt
    Ein Zivilprozess vor dem Berliner Landgericht wirft ein Schlaglicht auf die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche und die Schwierigkeit, juristisch dagegen vorzugehen
    Es war kein spektakulärer Prozess, der am Mittwochvormittag vor dem Berliner Landgericht verhandelt wurde. Eine Frau wollte von einem Arzt die Auskunft einklagen, ob er ein Gutachten selbst verfasst hat, das ihr Realitätsverlust, Schwarz-Weiß-Denken und destruktives Verhalten vorwirft. Man könnte denken, das ist eine dieser vielen persönlichen Auseinandersetzungen, mit denen sich die Gerichte tagtäglich zu beschäftigten haben. Doch wirft dieser Fall ein besonderes Schlaglicht auf eine Realität in der Arbeitswelt, die mit Mobbing und Arbeitsunrecht überschrieben werden kann. Die Frau, die den Arzt anklagte, ist die Pflegehelferin Angelika Konietzko
    …“ Bericht von Peter Nowak in telepolis vom 05.08.2015 externer Link

  • Bitte zeigt Solidarität – Es geht u.a. um Patientenrechte!
    „Pflegehelferin Angelika-Maria Konietzko fordert vor Gericht die Aufklärung zum Urheber des Betriebsarztgutachtens. Der Betriebsarzt der Hauskrankenpflege Berlin Mitte HS GmbH verweigert sogar vor Gericht die Auskunft. Am 4.06.2015 fand die Verhandlung beim Amtsgericht Neukölln statt. Die Pflegehelferin Angelika-Maria Konietzko reichte im Dez. 2014 eine Auskunftsklage gegen den Betriebsarzt der Hauskrankenpflege Berlin Mitte HS GmbH ein. Der Betriebsarzt soll beantworten, ob er der Urheber des Betriebsarztgutachten ist, welches der Arbeitgeber ( HKP) 2010 beim Arbeitsgericht gegen Fr. Konietzko einreichte…“ Zusammenfassung des Prozesses für LabourNet vom 10.06.2015 

    • Spendenaufruf im Text: „Angelika-Maria Konietzko will weiter um Grundrechte und Aufklärung kämpfen, sie benötigt für Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten dringend Geld. Der Rechtsanwalt von Fr. Konietzko ist – RA Reinhold Niemerg, Schönhauser Allee 72a, 10437 Berlin.“ 
    • Gerichtstermine und Informationen auf der Solidaritätsseite externer Link
  • Streit um Betriebsarztgutachten
    „Auseinandersetzung einer Pflegehelferin mit ihrem Arbeitgeber geht in die nächste Runde. Angelika Konietzko kritisierte die Arbeitsbedingungen bei einem Pflegedienst in Mitte – und verlor ihren Job. Jetzt streitet sie vor Gericht um ein Gutachten, das sie als »destruktive Person« beschreiben soll. Darf Angelika Konietzko erfahren, ob ein Betriebsarzt ein Gutachten selber verfasst hat, in dem ihr Realitätsverlust, Schwarz-Weiß-Denken und destruktives Verhalten vorgeworfen wird? Diese Frage hatte das Amtsgericht Neukölln am Donnerstagmorgen zu klären. Eine Entscheidung wurde nicht gefällt. Zunächst will die Richterin klären lassen, ob nicht vielleicht das Landgericht zuständig ist…“ Artikel von Peter Nowak für das Neue Deutschland auf seinem Blog vom 05.06.2015 externer Link
    Aus dem Text: „Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Dort hatten Aktivisten von Erwerbslosengruppen und sozialen Initiativen Platz genommen. Der Fall sorgt dort seit Jahren für Aufmerksamkeit (…). Der Arbeitgeber behauptet, Konietzko habe die Betriebsabläufe gestört. Die Betroffene sieht sich als Opfer von Mobbing, weil sie sich für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt hat. Dabei spielt die Stellungnahme des Betriebsarztes eine wichtige Rolle. »Dadurch wurde ich als destruktive Person stigmatisiert, obwohl mich der Arzt seit Jahren nicht gesehen hat«, beklagt Konietzko gegenüber »nd«. Der Verdacht, dass die Stellungnahme nicht von ihm verfasst wurde, gründet sich auf mehrere Indizien. So ist die Unterschrift unleserlich und weicht beträchtlich von anderen Unterschriften des Arztes ab. Zudem soll das Schreiben in der gleichen Diktion verfasst worden sein, wie andere Schriftsätze des Pflegedienstes Mitte. Besonders misstrauisch wurde Konietzko aber, als der Arzt ihr die Antwort auf die Frage, ob er den Text geschrieben hat, mit Verweis auf seine Schweigepflicht gegenüber der Betriebskrankenkasse verweigerte…“
  • Richter für befangen erklärt
    “Die Berufungsverhandlung wegen fortgesetztem Mobbing durch den Geschäftsführer, den Rechtsanwalt und den Betriebsarzt der Hauskrankenpflege Berlin Mitte HS GmbH (HKP) fand nicht statt. Am 6.6.2013 wurde im Mobbingverfahren der Pflegehelferin Angelika-Maria Konietzko gegen die HKP der angesetzte Vorsitzende Richter von der 19. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) für befangen erklärt. Der abgelehnte Richter hatte zuvor einen Antrag der Klägerin auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. Sein fehlerhaftes Verhalten bei der Behandlung des Antrags deutete allerdings nach Auffassung des LAG auf dessen Voreingenommenheit gegenüber der Klägerin hin. Die Darstellung der Tatsachen durch die Pflegehelferin wurde von ihm überhaupt nicht oder nur mangelhaft zur Kenntnis genommen. Ein faires Verfahren war mit dem vorgesehenen Richter also nicht zu erwarten gewesen. Hintergrund des Falls: Nachdem sich Frau Konietzko über die unzumutbaren Arbeitsbedingungen an ihrem Arbeitsort in der Wohngemeinschaft für demente Menschen bei ihren Vorgesetzten beschwert hatte, wurde sie gemobbt und schließlich krankheitsbedingt entlassen. Seit mittlerweile sechs Jahren wehrt sie sich juristisch gegen den privaten ambulanten Pflegedienst, der für die Pflegedefizite verantwortlich war. Die Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit weigert sich bis heute eine wirkliche Prüfung des Tatbestandes vorzunehmen. Der Fall sollte deshalb öffentlich aufmerksam verfolgt werden!” Mail an die Redaktion des LabourNet Germany vom 14.06.2013 Nähere Information über die Hintergründe der Auseinandersetzungen bei Komitee „Solidarität mit Angelika-Maria Konietko“ externer Link
  • Pflegehelferin scheitert mit Klage wegen Mobbing: Klägerin will vor europäisches Gericht ziehen. Sie hatte Arbeitsbedingungen kritisiert
    Eine Pflegehelferin ist mit ihrer Klage gegen den Pflegedienst Mitte wegen Mobbing gescheitert. Angelika Konietzko hatte in einer Demenz-Wohngemeinschaft des Pflegedienstes gearbeitet, bis es zum Zerwürfnis kam. Über die Gründe gab es vor dem Landesarbeitsgericht unterschiedliche Auffassungen. Der Anwalt des Pflegedienstes, Georg Hartmann, sagte, sie habe den Betriebsablauf gestört. „Ich machte auf die schlechten Arbeitsbedingungen und die unzumutbaren Bedingungen für die Pflegebedürftigen aufmerksam, wurde gemobbt und bin dadurch krank geworden“, sagte dagegen Konietzko vor Gericht.“ Artikel von Peter Nowak, zuerst erschienen in der TAZ vom 27.11.2012, auf der Webseite des Autors externer Link
  • Mobbingklage von Angelika Konietzko vor dem Berliner Arbeitsgericht
    „Die Krankenbetreuerin Angeilka Konietzko kämpft seit Jahren gegen schlechte Arbeitsbedingungen in einer Demenz-WG. Deswegen wurde sie jahrelang gemobbt und mit Klagen überzogen. Seit einigen Monaten hat sich ein Solidaritätskomitee zu ihrer Unterstützung gegründet. Am 17.8. wird vor dem Berliner Arbeitsgericht ab 12 Uhr im Raum 216 eine Mobbingklage von Angeika Konietzko verhandelt. Solidarisches Publikum ist ausdrücklich erwünscht.“ Siehe dazu die Webseite von „Solidarität mit Angelika-Maria Konietzkoexterner Link
  • Betrug im Pflegedienst – Erzwingungshaft wegen verantwortungsvollen Handelns? Der Fall Angelika-Maria Konietzko
    “Angelika-Maria Konietzko ist Pflegehelferin bei einem ambulanten Berliner Pflegedienst. Sie machte ihre Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass sie wegen ihrer Arbeitsbedingungen keine verantwortungsbewusste Pflege leisten könne, und wehrte sich dagegen, wirtschaftlich und moralisch ausgenutzt zu werden. Obwohl sie im Interesse aller Pflegebedürftigen handelte, wurde im Jahr 2007 vor dem Arbeitsgericht ein Prozess gegen sie eröffnet. Nun droht ihr sogar die sog. «Erzwingungshaft», da sie die Prozesskosten zahlen muss. Zu ihrer Unterstützung hat sich ein Solidaritätskomitee gebildet…” Artikel von Jochen Gester in der SoZ 03/2012 externer Link
  • Der Skandal – Pflegehelferin in Erzwingungshaft
    Die Pflegehelferin Angelika-Maria Konietzko kritisierte an ihrem Arbeitsplatz Bedingungen, die eine verantwortungsbewusste Pflege unmöglich machen und wehrte sich dagegen, wirtschaftlich und moralisch ausgenutzt zu werden. Sie handelte im Interesse aller, die im Alter als Pflegebedürftige menschenwürdig behandelt werden wollen. Doch nach einer Serie von Arbeitsgerichtsprozessen, die sich von 2007 bis heute erstrecken, droht ihr nun am 28.2. die Erzwingungshaft. Das ist empörend und muss abgewendet werden.Presseerklärung des Solidaritätskomitees Angelika-Maria Konietzko vom 20.2.2012 externer Link. Aus dem Text: „. Alles hat Grenzen. Frau Konietzko wurde extrem abgestraft für Handlungen, die eigentlich vorbildlich sein sollten. Jetzt soll sie dafür auch noch zahlen. Sie hat deshalb entschieden, als Zeichen des Protests gegen den Umgang mit ihr und den Problemen der Pflegebedürftigen, die eidesstattliche Erklärung über ihre soziale Lage abzulehnen und die ihr dann drohende Haft anzutreten. Wir fordern die gerichtliche Aufsichtsbehörde auf, die Einweisung in die Erzwingungshaft für Frau Konietzko zurückzuziehen und die sachlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen. Der Sozialstadtrat des Bezirks Mitte muss einen Musterprozess für die Rückzahlung unrechtmäßig angeeigneter Gelder von der HSK Mitte einleiten. Am Montag 27.2. werden wir um 11 Uhr im attac-Treff, Grünbergerstr. 24 (Friedrichshain), eine Infostunde für Presse- und Medienverantwortliche durchführen.
  • Wegen zu intensiver Betreuung: Sozialer Einsatz mit Knast bestraft
    Pflegerin hat Demente intensiver betreut als vorgesehen. Nach einem Lohnstreit soll sie nun ins Gefängnis. Artikel von Peter Nowak in der TAZ vom 29.12.2011 externer Link. Aus dem Text: „Angelika-Maria Konletzko hat schon ihre kleine Tasche gepackt, in der wichtige Utensilien verstaut sind. Denn sie muss im kommenden Jahr ins Gefängnis. Der Haftbefehl ist schon ausgefertigt. Konletzko soll in Erzwingungshaft, die bis zu sechs Monate andauern kann, weil sie einen Offenbarungseid verweigert, aber auch nicht bereit ist, die Kosten eines Rechtsstreits von über 2.200 Euro zu tragen. Sie sind bei einem Streit vor dem Arbeitsgerichts entstanden, der sich um die Bezahlung ihrer Tätigkeit als Nachtwachenbereitschaft in einer WG für Demenzkranke drehte…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=4289
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