Jeder zweite Hartz-IV-Empfänger wehrt sich erfolgreich gegen Leistungskürzung

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldHartz-IV-Empfänger wehren sich immer erfolgreicher gegen die Kürzung ihrer Leistungen aufgrund von Sanktionen. Fast jeder zweite Widerspruch und 70 Prozent aller Klagen vor Gericht hatten 2020 Erfolg. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums externer Link auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katja Kipping hervor, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vorliegt. Die Erfolgsquote ist dabei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Gaben die Behörden im Jahr 2018 erst 40 Prozent der entschiedenen Widersprüche ganz oder teilweise statt, so waren es 2019 bereits 41 Prozent und 2020 dann 48 Prozent. Bei den Klagen stieg die Quote von 61 Prozent im Jahr 2018 auf 70 Prozent in 2020. (…) Dabei ist die Quote der Hartz-IV-Empfänger, denen wegen fehlender Kooperation die Zahlung gekürzt wird, bundesweit nur leicht zurückgegangen. Im Jahr 2019 bekamen rund 401.000 erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II wegen Sanktionen weniger Geld. Das entsprach 8,3 Prozent der Bezieher von Arbeitslosengeld II. Im Vorjahr hatte die Quote bei 8,6 Prozent gelegen. Für 2020 lagen noch keine Zahlen vor…“ Artikel aus Neue Osnabrücker Zeitung dokumentiert am 27.03.2021 im Presseportal externer Link

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