VS Köln: Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken
Gegen Videoüberwachung„… Die Antragsteller sind Anmelder und Teilnehmer einer für Samstag (14.03.2020) geplanten Versammlung in Köln unter dem Thema „Demonstration gegen Repression“, zu der etwa 300 Teilnehmer erwartet werden. Die Versammlung soll als Aufzug über verschiedene Plätze verlaufen. Unter anderem am Wiener Platz ist eine Zwischenkundgebung geplant. (…) Mit ihrem Eilantrag begehrten die Antragsteller die einstweilige Verpflichtung der Polizei, die Kameras für die Dauer der Versammlung abzubauen, hilfsweise nach außen sichtbar zu verhüllen. Die Zusicherung der Polizei, die Kameras während der Dauer der Versammlung auszuschalten, reiche nicht aus. Durch die Präsenz der Kameras würden Versammlungsteilnehmer insbesondere in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Das VG Köln hat die Polizei dazu verpflichtet, die Kameras für die Dauer der Versammlung zu verhüllen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts entfalten bereits die Präsenz der Kameras und die Möglichkeit staatlicher Beobachtung eine abschreckende und einschüchternde Wirkung auf Versammlungsteilnehmer und griffen in deren Recht aus Art. 8 Abs. 1 GG, sich frei zu versammeln, ein. Die Versammlungsfreiheit schütze nicht nur die Teilnahme an einer Versammlung, sondern auch die Art und Weise der Teilnahme. Für Versammlungsteilnehmer sei von außen nicht erkennbar, ob die Kameras ausgeschaltet seien, deshalb reiche auch eine Zusicherung nicht aus. Der Grund für die Installation der Kameras sei nicht entscheidend, weil es auf deren faktische Wirkung und nicht auf den Willen der Polizei ankomme. Der Antragsgegner habe keine Anhaltspunkte für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dargelegt, die eine Überwachung der Versammlung rechtfertigen könnten. Mit Blick auf die große Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit sei die logistische Herausforderung des Abdeckens der Kameras der Polizei zuzumuten und etwaige Ausfälle der Kameras für folgende Tage seien durch andere, geeignete Maßnahmen aufzufangen. Ein Abbau der Kameras während der Versammlung sei dagegen nicht erforderlich, weil das Abdecken einen ausreichenden Schutz der Versammlungsfreiheit darstelle…“ Pressemeldung des VG Köln vom 12. März 2020 zu Az. 20 L 453/20 bei juris.de und neu dazu: Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt erneut: Anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen / Kundgebungen durch die Polizei ist rechtswidrig weiterlesen »

Gegen Videoüberwachung

VS Köln: Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken / Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt erneut: Anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen / Kundgebungen durch die Polizei ist rechtswidrig
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Stoppt Polizeigewalt„… Die Familie Ayo wurde aufgrund einer angeblichen Ruhestörung um 01:00 Uhr morgens von der Polizei rausgeklingelt und mit dem Vorwurf der Ruhestörung bedrängt. Als die Bullen jedoch keine Ruhestörung ausmachen konnten, wollten sie das Haus der Familie anlasslos und illegal durchsuchen. Die Familie beharrte darauf, dass dieses Vorgehen ohne den Beschluss eines Richters illegal sei und verweigerte den Polizisten das Eintreten in die Wohnung der Familie. Daraufhin stürmten bis zu 16 Bullen die Wohnung der Familie und attackierten die betroffene Familie unter anderem mit Pfefferspray und Faustschlägen. Darunter ein16 jähriges Mädchen, eine Schwangere und eine über 80 jährige Frau. Die beiden Männer in der Familie wurden in den Garten geschleift, schwer misshandelt und beleidigt. Diese Tortur setzte sich auch im Polizeigewahrsam sowie während der Fahrt zur Polizeiwache fort. Diverse Verletzungen lassen sich belegen (Fraktur des Handgelenkes und Platzwunden) und bezeugen die brutale Gewalt, die abermals von Essener Polizisten gegen das Volk ausgeführt wird. Die Initiative Gerechtigkeit für Adel, welche sich den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt verschrieben hat, greift diesen erneuten Fall von rassistischer Polizeigewalt in Essen auf…“ – aus dem Bericht „Erneuter Fall von Polizeigewalt in Essen“ am 30. April 2020 bei Dem Volke Dienen – worin auch die Pressemitteilung der Initiative Gerechtigkeit für Adel dokumentiert ist – und die Mailadresse für Kontakte. Siehe zum neuesten Essener Polizei-Vorfall zwei weitere Beiträge – was passiert ist, und wer es untersuchen sollte… weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt

Hauptstadt des Polizeistaats? Schon wieder Essen…
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Nix gelernt? Rechten Terror und Rassimus bekämpfen!„… Im Urteil des Landgerichts Schwerin gegen Marko G. liest man etwa: Es stehe fest, „dass es sich bei dieser Tat um eine einmalige – wenn auch zeitlich und inhaltlich sehr ausgedehnte – Verfehlung gehandelt“ habe. Marko G., 49 Jahre alt, ist Polizist, er war lange beim Spezialeinsatzkommando (SEK) in Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem ist er Chef der Prepper-Gruppe Nordkreuz, die als Teil des „Hannibal“-Netzwerkes bekannt wurde. Gegen zwei ihrer Mitglieder ermittelt der Generalbundesanwalt wegen Terrorverdachts. Marko G. selbst wurde im Dezember 2019 zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dass er rund 55.000 Schuss Munition hortete, hat viele Menschen bestürzt. Nicht nur PolitikerInnen im ganzen Land wollen wissen: Von welchen Behörden stammte diese Munition? Und warum besitzt ein Polizist überhaupt eine illegale Maschinenpistole? Bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern laufen gleich mehrere Disziplinarverfahren – gegen Marko G. selbst, aber auch gegen mutmaßliche Helfer. Diese sind ausgesetzt, solange die Strafverfahren andauern. Ein Urteil bietet die Grundlage für weitere Entscheidungen. Nun liegt das schriftliche Urteil der Großen Strafkammer 4 des Landgerichts Schwerin gegen Marko G. vor, es umfasst 64 Seiten. Die taz veröffentlicht es hier im Volltext. Es ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat. Das Urteil könnte Einfluss darauf haben, wie die Nordkreuz-Affäre letztlich gewertet wird: Geht es hier um harmlose Prepper, deren schrulliges Hobby es ist, sich auf irgendwelche Katastrophen vorzubereiten? Oder ist Nordkreuz eine gefährliche Gruppierung von Rechtsextremen?…“ – aus dem Beitrag „„Eine einmalige Verfehlung““ von Sebastian Erb und Chrstina Schmidt am 24. April 2020 in der taz online zum Urteil aus Schwerin – worin das Gericht natürlich recht hat ist, dass lebenslanger rechtsradikaler Aktivismus auch eine einmalige Verfehlung ist. Zu weiteren aktuellen Aspekten rechtsradikaler uniformierter Aktivität vier weitere Beiträge weiterlesen »

Nix gelernt? Rechten Terror und Rassimus bekämpfen!

Wie es in Schwerin ein Gericht sieht, so sehen es Behörden anderswo auch: Lebenslanger rechtsradikaler Aktivismus ist auch eine einmalige Verfehlung
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Dossier

Plakat zur Aufklärungskampagne des Mordes in CelleIm Rassismus-freien Polizeistaat BRD wird ein 15-jähriger ermordet, und die Polizei weiß sofort nur eines: Mit Rassismus hatte dieses Verbrechen nichts zu tun. Weiß sie auch noch im Jahr 2020, ohne auch nur einen Blick in die benutzten sozialen Medien des Mörders geworfen zu haben. Wo man dessen rassistische und nationalistische Gesinnung dermaßen schnell und deutlich erkennen konnte, dass sogar seine uniformierten BeschützerInnen dann doch lieber wenigstens so weit zurück ruderten, als sie gestanden, sie müssten da vielleicht erst noch mal nachgucken. Solch ein entlarvendes Eingeständnis öffentlich zu treffen, taten sie nicht freiwillig, sondern aufgrund eines öffentlichen Drucks, der geradezu lawinenartig anschwoll, weil der Geist des Verbrechers so eindeutig überdeutlich war und ist. Die schnell gezückte Puderdose ist aber auch schon das einzige, was an der Entwicklung nach dem Celler Mord neu ist – sonst folgt sie dem üblichen polizeilichen Vorgehen, wie es etwa das BKA in Bezug auf den Mörder von Hanau demonstrativ durchzuziehen gedenkt: Leugnen, lügen, immer frecher dabei werden, die Medien – viele davon auch privatisierte Polizei-Pressestellen genannt – für sich arbeiten lassen. In Verteidigung des Rassismus und ihrer Selbst: Wenn ein bisschen Menschen ermorden schon Rassismus sein soll, was wäre dann von einer Vereinigung mit dermaßen vielen Einzelfällen zu halten? Eben. Und wer jetzt dagegen zu demonstrieren gedenkt, kommt ohnehin in den Knast, verstanden? Zum neuerlichen Nazi-Mord in Celle und dem Wirken der Freunde und Helfer der Rassisten eine kleine aktuelle Materialsammlung vom 13.4.2020 und nun weiter dazu: Der Nazi-Mord von Celle macht (wieder einmal) deutlich: Behördenversagen im Kampf gegen Nazi-Terror, aber auch Respektlosigkeit gegenüber den Opfern weiterlesen »

Dossier zum rechten Mord in Celle

Plakat zur Aufklärungskampagne des Mordes in Celle

Der Nazi-Mord von Celle macht (wieder einmal) deutlich: Behördenversagen im Kampf gegen Nazi-Terror, aber auch Respektlosigkeit gegenüber den Opfern
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Screenshot der Youtube-Serie "KSK – Kämpfe nie für dich allein" (Youtube)„… Einmal im Jahr trafen sich 70 Kilometer von Schwerin entfernt auf einem Schießplatz Spezialkräfte aus ganz Deutschland und darüber hinaus. Sondereinsatzkommandos, Bereitschaftspolizeieinheiten, GSG-9-Teams, EKO Cobra aus Österreich, SWAT-Teams aus den USA, KSK-Soldaten, kurzum: Einheiten mit besonderen Schießfähigkeiten. Die lernen sie von einem Mann mit erstaunlicher Geschichte: Frank T., mehrfacher deutscher Meister mit der Kurzwaffe. Wo man sich in der Sicherheitsbranche auch umhört, T. gilt als einer der größten Könner. Bei seiner Firma Baltic Shooters in Güstrow können Fachkräfte üben, was so nur an wenigen Orten in Deutschland geht: Schießen aus der Bewegung, auf lange Distanz, aus dem Auto heraus. Und weil nur die besten Berufsschützen zu Frank T. kommen, zieht er die großen Rüstungsfirmen an: Heckler & Koch, Rheinmetall, Schmeisser Waffen, Sig Sauer, Ruag, MEN. „Special Forces Workshop“ heißt die renommierteste Veranstaltung, sie fand jedes Jahr drei Tage lang im Sommer statt. Mitveranstalter war bis 2018 das Landeskriminalamt, Marko G.s früherer Arbeitgeber. Innenminister Lorenz Caffier war Schirmherr und schaute meist auch selbst vorbei. Als die Nordkreuz-Ermittlungen 2017 bekannt werden, sind sie kein Grund für das Innenministerium, die Kooperation einzustellen. Dabei ist schnell klar, dass auch Frank T. Mitglied der Nordkreuz-Gruppe war. Das hatte ein Zeuge dem BKA gesagt, wir haben später in der taz darüber geschrieben. Eher als andere war Frank T. aus der Nordkreuz-Gruppe ausgetreten, ihr aber als Unterstützer verbunden geblieben. Nordkreuz-Mitglieder kauften bei ihm Waffen und Munition, sie gingen bei ihm schießen. Mehr noch: Auch andere frühere Nordkreuz-Mitglieder arbeiten für Frank T. als Trainer, so auch der Mann, dem Marko G. an Hitlers Geburtstag „Happy Birthday“ schickte. Sogar Marko G. selbst war in Güstrow Trainer für zivilen Schießsport...“ aus dem Bericht „Die Spur nach Güstrow“ von Christina Schmidt, Sebastian Erb, Natalie Meinert und Daniel Schulz am 04. April 2020 in der taz online über einen „Knoten“ im rechtsradikalen Spinnen-Netz… weiterlesen »

Screenshot der Youtube-Serie "KSK – Kämpfe nie für dich allein" (Youtube)

Die Waffensammler vom Nazi-Nordkreuz: Waren bekannt. Und als Schieß-Ausbilder beliebt…
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[M] NICHT EINFACH SO WEITER! Aufruf der antifa nt zur antifaschistischen Demo anlässlich des NSU-Prozesses am 13.04. in München„… Die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) arbeiten derzeit an einem Abschlussbericht zum Attentat- und haben dabei nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung eine überraschende wie kontroverse These formuliert. In einer Analyse zum Täter heißt es, Tobias R. sei in erster Linie nicht von einer rechtsextremen Gesinnung getrieben worden. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um möglichst viel Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorie zu bekommen. Rassismus sei nicht das Hauptmotiv von Tobias R. gewesen, so die BKA-Ermittler. Der Anschlag von Hanau – eine rassistische Tat, begangen von einem Verschwörungstheoretiker, aber eben nicht von einem Rechtsextremisten? Die BKA-Ermittler gehen davon aus, dass Tobias R. seine Opfer nach rassistischen Kriterien auswählte. Darüber hinaus aber gebe es, so heißt es, keine Indikatoren dafür, dass R. ein Anhänger einer rechtsextremistischen Gesinnung war…“ – aus dem Beitrag „Gefährliche Botschaften“ von Florian Flade und Georg Mascolo am 28. März 2020 in der Süddeutschen Zeitung online über die freche Attacke der organisierten Einzelfälle – die vermutlich aus eigener Erfahrung wissen, dass etwas nach rassistischen Kriterien zu betreiben (etwa: Razzien auf Shisha-Bars) noch lange gar nicht kein Rassismus ist, denn sonst… Zur Gegenwart und Tradition der Förderung rassistischer und antisemitischer Nazi-Verbrechen durch bundesdeutsche uniformierte (und zivile) Einheiten vier weitere Beiträge weiterlesen »

[M] NICHT EINFACH SO WEITER! Aufruf der antifa nt zur antifaschistischen Demo anlässlich des NSU-Prozesses am 13.04. in München

Der Massenmord von Hanau war laut BKA kein Rassismus – und die 1.700 jährlichen Anschläge? Warum die Polizei so offensichtlich Rassismus fördert
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Plakat Demo gegen Tod in Haft 15.3.2020 in BerlinAnlässlich des Black-Lives-Matter-Month 2019 hat ein antirassistisches Bündnis (u.a. ISD, ReachOut, EOTO, KOP), als Reaktion auf die vielen ungeklärten Todesfälle Schwarzer Menschen und People of Color in Gewahrsam die Kampagne „Death in Custody. Aufklärung der Todesumstände in Gewahrsamssituationen jetzt!“ ins Leben gerufen. Als Aktionsbündnis 15.03.* möchten wir dazu beitragen, dass die Namen und Geschichten derer, die in Gewahrsamssituationen – in Polizeistationen und -fahrzeugen, Gefängnissen, Abschiebehaft, Wohnunterkünften für geflüchtete Menschen, Psychiatrien und Krankenhäusern – verletzt oder getötet wurden, nicht vergessen werden. Den diesjährigen Internationalen Tag gegen Polizeigewalt am 15. März wollen wir daher zum Anlass nehmen, um gemeinsam auf die Straße zu gehen, um zu erinnern und uns mit den Betroffenen zu solidarisieren. Seit vielen Jahren machen Schwarze Communities und Communities of Color darauf aufmerksam, dass rassistische Gewalt in staatlichen Einrichtungen zum Alltag gehört, dass so genannte Sicherheitsinstitutionen wie die Polizei für Schwarze Menschen und Menschen of Color keinen Schutz bieten, sondern deren Leben im besonderen Maße immer wieder einschränken und gefährden...“ – aus der Erklärung „Internationaler Tag gegen Polizeigewalt 15.03“ mit der zur Demonstration in Berlin am 15. März 2020 um 14 Uhr ab U-Bahnhof Turmstraße aufgerufen wird. weiterlesen »

Plakat Demo gegen Tod in Haft 15.3.2020 in Berlin

[15. März 2020: Internationaler Tag gegen Polizeigewalt] Kampagne gegen „Tod in der Haft“ mobilisiert zur bundesweiten Demonstration in Berlin
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UniterEinst Streifenpolizist, dann VS-Mann und Vereinsgründer, jetzt zur Kriminalpolizei hochgelobt. Dass der „Sicherheitsverein“ Uniter nicht rechtsradikal ist, wusste der Verfassungsschutz sofort (Siehe dazu etwa „[Uniter] Der Verfassungsschutz weiß: Dieser Verein verfolgt keine Ziele, die gegen die FDGO gerichtet sind…“ am 15. März 2019 im LabourNet Germany). Was ja insofern überzeugend ist, als der VS im Vereinsvorstand vertreten war. In der Person jenes Ringo M. der nun die Konsequenzen seines Tuns tragen muss: Er wurde zur Kriminalpolizei Baden Württemberg versetzt. In der Meldung „Uniter-Mitbegründer arbeitet jetzt bei der Kriminalpolizei“ am 06. März 2020 beim Spiegel online heißt es dazu unter anderem: „… Der Mitbegründer des umstrittenen Vereins Uniter, Ringo M., arbeitet seit Kurzem für die baden-württembergische Kriminalpolizei. Das bestätigte das Stuttgarter Innenministerium auf Anfrage. (…) Ringo M. ist eigenen Angaben zufolge seit Frühjahr 2019 nicht mehr Mitglied bei Uniter. Das Stuttgarter Innenministerium teilt mit, bei Sicherheitsüberprüfungen habe es „keine Hinweise auf eine extremistische Gesinnung des Mitarbeiters gegeben“...“ weiterlesen »

Uniter

Innenministerium Baden Württemberg: Wer rechtsradikale Vereine gründet… ist für die Kriminalpolizei qualifiziert
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We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen Polizeikongress„… Im Zuge der Überprüfungen im Fall Thorsten W. in Hamm stieß die Polizeiführung auf weitere drei Mitarbeiter, die sich im Internet rassistisch geäußert hatten. Einer der Verdächtigen gehörte bisher der lokalen AfD an, ein anderer soll Sympathien für Reichsbürger bekundet haben. Zudem bestätigte Reul Ermittlungen gegen zwei Polizisten in Aachen, die während ihres Einsatzes nahe einer Synagoge ein Video mit Sprüchen wie „Sieg Heil“ abgespielt und offenbar versehentlich über Funk verbreitet hatten. Reul betonte, er dulde keine Extremisten im Polizeidienst. Der CDU-Politiker fürchtet jedoch, dass bei nun genauerer Prüfung „noch ein paar weitere Fälle auftauchen werden“. Als Gegenmaßnahme ordnete Reul an, in jeder Polizeibehörde einen „Extremismusbeauftragten“ einzusetzen. Dort sollten Polizisten „außerhalb des Dienstwegs“ verdächtige Verhaltensweisen von Kollegen melden...“ – aus der Meldung „Rechtsextreme Polizisten“ am 05. März 2020 in der Süddeutschen Zeitung online über die dann immer als neu ausgegebenen Erkenntnisse aus zwei NRW-Städten. Siehe dazu einen Beitrag zu den „Live-Übertragungen“ in Aachens Polizeifunk, einen über uniformierte Antisemiten in Bayern – und was sie dürfen und was nicht – sowie einen Beitrag der Antifa aus Essen über das dortige Zusammenwirken mit Gesinnungsfreunden ohne Uniform… weiterlesen »

We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen Polizeikongress

„Normal antisemitisch“ darf man als Polizist schon sein, nicht nur in Bayern. Und mit nicht uniformierten Gesinnungsfreuden zusammen arbeiten, sowieso – nicht nur in Essen.
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Keine Zukunft für Nazis! Neuruppin, 6. Mai 2015„… Im Zusammenhang mit einem rechtsextremen Schriftzug in Cottbus will das brandenburgische Landeskriminalamt einen möglichen Tatverdacht gegen mehrere Polizisten wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten prüfen. Die neun Polizisten würden noch in der laufenden Woche für drei Monate in verschiedene Dienststellen in anderen Regionen des Bundeslandes versetzt, teilte das Polizeipräsidium am Dienstag in Cottbus mit. Gegen die Beamten läuft auch ein Disziplinarverfahren. Ausgangspunkt ist den Angaben zufolge ein Foto, das am vergangenen Donnerstag kurz vor Beginn der Anti-Kohle-Proteste in der Lausitz aufgenommen und anschließend in sozialen Netzwerken verbreitet worden ist. Auf dem Bild posieren neun Polizeibeamte der dritten Einsatzhundertschaft aus Cottbus vor einem Graffito „Stoppt Ende Gelände!“ mit abgebildetem Krebs an einer Mauer in Cottbus. (…) Ein „E“ sei in ein „C“ verändert, der Krebs und die Buchstaben „DC“ mit Ausrufezeichen blieben sichtbar. „DC“ weist auf die rechtsextreme Gruppe „Defend Cottbus“...“ – aus der Meldung „Polizei prüft Ermittlungen gegen Kollegen“ am 04. Dezember 2019 im Migazin, woran das Interessanteste ist, dass die jetzt übers ganze Bundesland verteilt ihre Hetze verbreiten dürfen. Siehe dazu auch die Dokumentation von Fotos dieser Demonstration, eine Meldung über die lautstarken – gewerkschaftlichen – Unterstützer und zwei weitere Beiträge die das aktuelle Umfeld zunehmend offenerer Bekundungen aus gut uniformierten Kreisen verdeutlichen –  und nun den Ausgang: Auch die Nazi-Demonstration der Polizei gegen „Ende Gelände“ in Cottbus bleibt ohne Folgen… weiterlesen »

Keine Zukunft für Nazis! Neuruppin, 6. Mai 2015

Auch die Nazi-Demonstration der Polizei gegen „Ende Gelände“ in Cottbus bleibt ohne Folgen…
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Womit sich die staatlichen Truppen in Zeiten der zunehmenden Nazimorde so befassen: Adbusting wird verfolgt…
Polizeikongress 2018: Protest mit Adbusting am Alex„… Was machen eigentlich die Sicherheitsorgane in Zeiten von rechter Gewalt? Sie widmen sich intensiv dem Adbusting, wie die meist satirische Verfremdung von Werbeplakaten genannt wird. Es gibt natürlich sehr unterschiedliche Gründe, Plakate zu verfremden. Eine Kritik an der Werbung gehört ebenso dazu wie das Lancieren einer politischen Botschaft, die der Aussage des betroffenen Plakates zuwiderläuft. Davon sind besonders häufig Plakate bestimmter in der Öffentlichkeit kritisch gesehener Konzerne, aber auch der Polizei und der Bundeswehr betroffen. Sie werben in der Öffentlichkeit um Mitarbeiter. Eine Bundeswehrwerbung mit der Zielgruppe auf Frauen, die sich dort bewerben sollten, lautete: „Bei uns haben Frauen das letzte Wort: als Chefin“. Unbekannte Adbuster verfremdeten den Text mit dem Halbsatz: „am Grab ihrer Söhne“. Ein anderes Bundeswehrplakat wurde mit dem Satz „Ausbeutung gewaltsam verteidigen: ihre Bundeswehr“ verfremdet. Welch großer Aufwand für die Ermittlung gegen Adbuster betrieben wurde, wird jetzt durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Linken, Ulla Jelpke, deutlich. Danach haben sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst systematisch mit diesen Adbusting-Aktionen befasst. So listete der MAD seit 2015 dreizehn Fälle von bundeswehrkritischer Plakatverfremdung im ganzen Bundesgebiet auf. Unter der Rubrik „Thema“ wird das Delikt als „Überkleben eines Plakats der Bundeswehr mit einem antimilitaristischen, die Bundeswehr diffamierenden Slogan“ beschrieben. Aus den Antworten auf die Kleine Anfrage wurde auch bekannt, dass sich das länderübergreifende Terrorabwehrzentrum GETZ vier Mal mit der satirischen Plakatverfremdung beschäftigt hat. In diesem Gremium stimmen sich Geheimdienste und Polizei der verschiedenen Bundesländer ab, um Anschläge zu verhindern…“ – aus dem Überblicks – Beitrag „Terrorabwehrzentrum im Einsatz gegen satirisch verfremdete Plakate“ von Peter Nowak am 26. Februar 2020 bei telepolis über die Ergebnisse der Forderungen nach mehr polizeilichen und geheimdienstlichen Tätigkeiten in Zeiten des Nazi-Terrors… Siehe dazu auch einen Beitrag zur Frage, wie der VS (Auflösen!) seine Prioritäten frech verkündet weiterlesen »

Polizeikongress 2018: Protest mit Adbusting am Alex

Womit sich die staatlichen Truppen in Zeiten der zunehmenden Nazimorde so befassen: Adbusting wird verfolgt…
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20.07.13: Naziaufmarsch in Hamm stoppen! 19./20. Juli Nazidemo in Hamm verhindern!„… Bei einem Berliner Polizeibeamten, der von Hessen in die Hauptstadt gewechselt war, wurde am 7. Februar wegen des „Verdachtes der Volksverhetzung“ und des Verwendens von „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main vollstreckt. Das teilte die Polizei am Mittwoch mit. Sie sprach gegenüber der B.Z. von einer „proaktiven“ Kommunikation auf die Frage, warum es so lange gedauert habe, den Fall öffentlich zu machen. „Das Ermittlungsverfahren hatte Vorrang“ vor Bekanntmachen des Sachverhalts, so der Polizeisprecher. Nun wolle man jedoch selbst als Erster mit der Nachricht an die Öffentlichkeit gehen. Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden demnach sowohl am Arbeitsplatz als auch an der Wohnanschrift des Polizisten statt. Dabei konnten mögliche Beweismittel beschlagnahmt werden, deren Auswertungen aktuell noch andauern. Bestandteil der laufenden und durch das LKA Hessen geführten Ermittlungen sei die Mitgliedschaft des nun Berliner Polizeimitarbeiters in einem WhatsApp-Gruppenchat, in dem unter anderem auch Gewaltdarstellungen und rechtsextreme Inhalte ausgetauscht worden sein sollen...“ – aus der Meldung „Razzia! Berliner Polizist (35) Mitglied in rechtsextremem Gruppenchat“ am 19. Februar 2020 in der Berliner Zeitung online – an der, wie so oft, auffällt, dass Chatgruppen-Mitgliedschaft eher als eine Art Meinungsaustausch bewertet wird, denn als Medium zur Verabredung von Verbrechen. Siehe dazu und zu den Hintergründen und Gesamtentwicklungen vier weitere Beiträge weiterlesen »

20.07.13: Naziaufmarsch in Hamm stoppen! 19./20. Juli Nazidemo in Hamm verhindern!

„Der tägliche Einzelfall“: Noch ein Nazi bei der Berliner Polizei. Der faschistische Mobilisierung betrieb
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We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen Polizeikongress„… Die Bremer Staatsanwaltschaft wird in dem Todesfall in einer Ausnüchterungszelle nicht ermitteln. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage mit. Es gebe keine Hinweise auf eine Straftat. Am vergangenen Donnerstag hatte die Polizei einen 35-jährigen, stark alkoholisierten Mann aufgegriffen und in eine Ausnüchterungszelle in der Polizeiwache Am Wall gebracht. Dort verlor der Mann das Bewusstsein. Erste-Hilfe-Maßnahmen seien sofort eingeleitet und der Rettungsdienst sowie ein Notarzt alarmiert worden. Auf dem Weg ins Krankenhaus sei versucht worden, den Mann zu reanimieren. Nach Polizeiangaben verstarb der Mann im Krankenhaus. Eine Obduktion ergab, dass der Mann an einem Herzinfarkt verstorben war..“ – aus der Meldung „Tod nach Polizeigewahrsam: Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt nicht“ am 10. Februar 2020 bei Buten und Binnen, aus der sofort hervorgeht, dass alles seine Richtigkeit hat… Siehe dazu auch einen kurzen Bericht zu einer spontanen Protestdemonstration – und eine Meldung über die Reaktion der Polizei (und ihrer outgesourcten Pressestelle) weiterlesen »

We will be your crisis. NEA-Aufruf gegen europäischen Polizeikongress

„In Gewahrsam“ genommen – in der Ausnüchterungszelle in Bremen gestorben. Staatsanwälte wissen sofort Bescheid: War nichts…
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Für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik in Österreich: November 2015„Debatten um Migration und Integration sind allgegenwärtig – und scheitern häufig schon an den grundlegenden Fakten. (…) Der „Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration“ hat deshalb nun ein Faktenpapier mit Basiswissen zu Einwanderung in Deutschland zusammengestellt. (…) Demnach hat derzeit mehr als jeder vierte Deutsche über einen Migrationshintergrund. 20,8 von 81,6 Millionen Deutschen wurden im Ausland geboren oder verfügen über mindestens einen Elternteil mit Migrationserfahrung. Rund die Hälfte von ihnen besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Die hunderttausendfache Zuwanderung von Flüchtlingen aus Nordafrika und Nahost in den vergangenen Jahren schlägt sich nur in der Zusammensetzung der Migrationsbevölkerung nieder (…) Zur Frage, wie viele Muslime in Deutschland leben, weisen die Wissenschaftler zunächst darauf hin, dass endgültige Zahlen nicht existieren. (…) Auch bei der Zuwanderung spielen Muslime keine dominante Rolle. Anders als es im öffentlichen Diskurs häufig den Anschein macht, stammt der Großteil der Migranten weder aus Nahost noch aus Nordafrika. Stattdessen wanderten die meisten Menschen im Jahr 2018 aus EU-Ländern zu…“ Artikel von Fabian Goldmann vom 13. Februar 2020 bei Telepolis zur am 30. Januar 2020 aktualisierte Fassung der „Fakten zur Einwanderung in Deutschland“ des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration weiterlesen »

Für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik in Österreich: November 2015

Herkunft, Bildung, Asyl: Wie es wirklich um Migration in Deutschland steht
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Kurdische Protestmärsche in mehreren europäischen Ländern unter starken Polizeiprovokationen. Welche Erdogan-Freunde waren da wohl wieder einmal die „Aktivsten“?
Demonstration für Frieden und Autonomie im türkischen Kurdistan August 2015„… Der Jugendmarsch für die Freiheit Abdullah Öcalans, an dem etwa 120 Aktivist*innen aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich teilnehmen, ist am 8. Februar von Frankfurt am Main aus gestartet. Gestern liefen die Jugendlichen von ihrem Etappenziel Darmstadt weiter nach Bensheim. Wie auch in den vergangenen Tagen war dieser Tag von Polizeiprovokationen geprägt. Bereits vor dem Abmarsch in Darmstadt kam es zu einem Polizeiangriff auf die Auftaktkundgebung, wobei ein deutscher Internationalist festgenommen wurde. Der junge Aktivist wurde gegen 14.30 Uhr wieder freigelassen. Ein Block junger Frauen führte die Demonstration an. Die Jugendlichen zeigten trotz des Sturms und Regens Entschlossenheit und gute Stimmung. Auf dem Weg wurde die Aufhebung der Isolation Öcalans und seine Freiheit gefordert. Die gestrige Etappe endete in Bensheim, wo die Aktivist*innen Flugblätter im Stadtzentrum verteilten. In der Kirche von Bensheim fand anschließend ein Seminar der Bewegung junger Frauen zum Frauenbefreiungskampf statt…“ – aus der Meldung „Vierter Tag des Jugendmarschs startet in Bensheim“ am 11. Februar 2020 bei der ANF über die ganz normalen alltäglichen Freundschaftsdienste für das AKP-Regime. Siehe dazu auch zwei weitere Meldungen zu jenem der aktuellen Märsche, der die meisten Polizeiangriffe auf sich zog – der Jugendmarsch. In der BRD, versteht sich… weiterlesen »

Demonstration für Frieden und Autonomie im türkischen Kurdistan August 2015

Kurdische Protestmärsche in mehreren europäischen Ländern unter starken Polizeiprovokationen. Welche Erdogan-Freunde waren da wohl wieder einmal die „Aktivsten“?
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