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Durfte sich in der dpa-Meldung noch die Gewerkschaft der Polizei über „eine neue Dimension, was die Schwelle der Gewalt angeht“, beklagen, ist dies beim genauen Blick auf die Zahlen nicht zu halten. Von den gut 6.650 gezählten Gewaltopfern entfallen nur 700 Fälle auf einfache sowie schwere beziehungsweise gefährliche Körperverletzung, etwa im gleichen Verhältnis. Während die Zahl der schweren Körperverletzungen auf dem Vorjahresniveau ist, ist bei der Zahl der einfachen Körperverletzungen laut Polizei „ein deutlicher Rückgang“ festzustellen; 2018 wurden hier noch 949 Opfer registriert. Die korrekte Schlagzeile hätte also lauten können: 2019 gab es täglich etwas weniger als zwei Gewalttaten gegen Polizeibeamte.
Als Gewalttaten gezählt werden außerdem Bedrohungen und Nötigung. Die überwältigende Mehrheit der 2019 erfassten Fälle entfällt mit etwa 5.500 aber auf die Delikte Widerstand und tätlicher Angriff – der einzig erfasste relevante Anstieg in der Statistik. Beide sind unterhalb der einfachen Körperverletzung angesiedelt, weil sie eine Verletzung nicht intendieren. Das Delikt „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ war erst im Jahr 2017 als eigenständiger Paragraf ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Kritiker sprechen von einer Lex Polizei und von einem „Schubsgesetz“. Während ein Schubsen gegen Vollstreckungsbeamte als Straftat gewertet wird, ist eine solche Tat gegen alle anderen Menschen nicht strafbar. In der Praxis reicht neben dem Schubsen auch sich loszureißen, sich gegen eine Tür zu stemmen oder eine ruckartige Bewegung, damit Polizisten von Widerstand oder tätlichem Angriff sprechen können. Dass der Gesetzgeber und die Polizei diese Delikte als Gewalttaten zählen, ist Ausdruck eines politischen Interesse…“ – aus dem Beitrag „Zahlen, die knallen“ von Erik Peter am 28. Januar 2020 in der taz online über wie die selbe Frau Oberpolizistin, die bei Todesschüssen in Friedrichshain alles voll normal findet, die unglaublichen Leiden ihrer Truppe ein ganz klein wenig aufgebauscht hat, mit medialer Unterstützung, versteht sich. Und wir können aus der Dortmunder Nordstadt, einer Sonderzone mit Freiheit zur Polizeiwillkür, hinzufügen: Von den letzten 325 Polizisten, die wir gesehen haben, ist keiner blutüberströmt auf allen Vieren zurück ins Revier gerobbt… Zu verschiedenen Dimensionen polizeilicher Propagandaarbeit zwei weitere aktuelle und sehr unterschiedliche Beiträge
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