[DGB-Index Gute Arbeit] Arbeiten am Limit: Arbeitsstress auf „besorgniserregend hohen Niveau“ – mehr als die Hälfte fühlt sich bei der Arbeit gehetzt
„Diagnose: Kapitalismus – Therapie: Pause.“Morgens schon mit einem schlechten Gefühl zur Arbeit, weil die Arbeitsmenge die ansteht, einfach zu hoch und nicht zu schaffen ist? So geht es leider immer noch vielen Beschäftigten in Deutschland – wie der DGB-Index Gute Arbeit 2019 zeigt. Schwerpunkt der diesjährigen Auswertung des DGB-Index Gute Arbeit ist die Arbeitsintensität der Beschäftigten in Deutschland. „Das Problem zu hoher psychischer Belastung in der Arbeitswelt ist seit Jahren bekannt“, sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Für einen Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich jedoch wenig geändert. Die aktuellen Befunde des DGB-Index Gute Arbeit zeigen: Der Arbeitsstress bleibt auf einem besorgniserregend hohen Niveau.“ Mehr als die Hälfte der Befragten (53%) berichten, dass sie sich bei der Arbeit sehr häufig oder oft gehetzt fühlen. Und bei vielen Beschäftigten scheint die Arbeitsbelastung sogar noch zu steigen: Mehr als ein Drittel (34%) der Befragten berichtet, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten mehr Arbeit verrichten mussten, als noch ein jahr zuvor. Insgesamt berichtet mehr als ein Viertel der Beschäftigten (26%), dass sie sehr häufig oder oft die Arbeitsmenge, die sie eigentlich erledigen müssten, nicht in der vorgesehenen Arbeitszeit schaffen können…“ DGB-Mitteilung vom 05.12.2019 zum neuen Index – siehe dazu auch „Die erschöpfte deutsche Arbeitswelt“ von Thomas Pany am 05. Dezember 2019 bei telepolis weiterlesen »

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Bundesweite Aktionstage: Bildung braucht Zukunft!„Wie konnte das nur passieren? Deutschlands Schülerinnen und Schüler sind bei PISA weiter abgeschmiert. Bei der neuesten Auflage der internationalen Schulleistungsstudie zeigt der Daumen verglichen mit der Vorgängeruntersuchung bei allen drei getesteten Fächern – Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften – nach unten (jW berichtete). Was sich nach dem leichten Aufwärtstrend bei den Tests von 2009 und 2012 schon bei dem von 2015 angedeutet hatte, ist seit Dienstag Gewissheit: Deutschlands lernender Nachwuchs ist im internationalen Vergleich nur Mittelmaß. An dem Befund ist zweifellos etwas dran. Aber die Art, wie und durch wen er gestellt wurde, ist höchst zweifelhaft. Die OECD als Lobbyklub der weltweit führenden Industriestaaten hegt und pflegt ein strikt ökonomistisches Bildungsverständnis. Was Kind heute lernt, muss sich morgen rentieren: für es selbst, für die Wirtschaft, für den Kapitalismus. Nicht rentabel ist aus dieser Sicht all das, was die Selbst- und Fremdverwertung als Wirtschaftssubjekt durchkreuzen könnte. Und so wie alles in der Produktions- und Arbeitswelt zwecks Optimierung zu vermessen, zu evaluieren und zu rationalisieren ist, müssen deshalb auch Lehre und Lernen verzweckt werden. Bei PISA läuft das unter »Kompetenzerwerb«, also anwendungsorientiertes Verfahrenswissen. Es geht nicht mehr um die Auseinandersetzung mit einem Gegenstand, um Reflexion, Selbst- und Weltverständnis, sondern um Arbeitsmethoden und Lernstrategien. (…) Begünstigt wird das vergleichsweise schlechte Abschneiden bei den Tests freilich durch grassierenden Lehrermangel, massenhaft Aushilfskräfte, marode Lehranstalten, sogenannte Brennpunktschulen, häusliche »Bildungsferne«, wachsende Armut, exzessiven Medienkonsum – kurzum: durch fehlende Bildungs- bzw. Sozialpolitik. Damit trotzdem keinem auffällt, wie das Niveau in der Fläche immer mehr absackt, werden sukzessive die Anforderungen gesenkt. Wie nie boomen dazu die Privatschulen, und Länder mit vielen Privatschulen landen bei PISA weiter vorne. Es gibt also noch Hoffnung für Deutschland.“ Kommentar von Ralf Wurzbacher bei der jungen Welt vom 5. Dezember 2019 und dazu die GEW weiterlesen »

Bundesweite Aktionstage: Bildung braucht Zukunft!

Lernen für die Rendite: Der nächste PISA-Schock – Lehrkräftemangel verschärft Ungleichheit
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Ausgebrannt. Betriebsräte als Lotsen für Burnout-Betroffene„… Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage bei Beschäftigten hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Das ist dem aktuellen Gesundheitsreport der Betriebskrankenkassen (BKK) zu entnehmen, der an diesem Donnerstag veröffentlicht wird und dem Tagesspiegel bereits vorliegt. Im Schnitt blieb demnach jeder Arbeitnehmer an 18,5 Tagen wegen Krankheit zuhause. Das waren 0,8 Arbeitsunfähigkeits-Tage mehr als noch im Jahr davor. Als Hauptgrund für den Rekordwert nennt die Studie eine „stark ausgeprägte Grippewelle“ mit entsprechend vielen Atemwegserkrankungen und Infektionen. Doch die Zahl der Fehltage ist in den vergangenen zehn Jahren, von kleineren Ausschlägen abgesehen, kontinuierlich gestiegen. 2008 kamen die Arbeitnehmer in Deutschland im Schnitt noch auf 12,6 Krankheitstage – die Steigerung seither beträgt stolze 46,8 Prozent. (…) Wobei die Ausfallzeiten durch psychische Erkrankungen im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus von 5,4 Prozent am meisten gestiegen sind. Verglichen mit den Werten von 2008 haben sich die Fehltage mit dieser Diagnose mehr verdoppelt, der Zuwachs betrug 129,4 Prozent. Das liegt unter anderem auch daran, dass hier mit jedem Krankheitsfall überdurchschnittlich vieler Fehltage verbunden sind – im Schnitt 37 Tage pro Fall. Die Ausfallzeiten wegen Atemwegserkrankungen haben im vergangenen Jahrzehnt um 51,7 Prozent zugelegt, wie wegen Muskel-Skelett-Erkrankungen um 34,2 Prozent. (…) Wie stark Beschäftigte von Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen betroffen sind, hänge in hohem Maße von der Arbeit und den damit verbunden Arbeitsbedingungen ab, heißt es in dem Report. Auf besonders viele psychisch bedingte Krankheitstage kämen Arbeitnehmer in Gesundheits-, Erziehungs- und Sicherheitsberufen. Und an der Spitze liegen dabei – wenig verwunderlich – die Beschäftigten in der Altenpflege. Sie kamen auf durchschnittlich 5,8 Fehltage wegen psychischer Störungen – der Durchschnitt aller Beschäftigten liegt bei 2,9. (…) Doch nicht nur die Arbeit, auch der Erwerbsstatus wirkt sich spürbar auf die psychische Gesundheit aus. So lag der Wert für Arbeitslose (ALG–I) mit durchschnittlich 15,2 Arbeitsunfähigkeits-Tagen fast dreimal so hoch wie der für die am meisten belasteten Beschäftigten der Altenpflege…“ Artikel von Rainer Woratschka vom 5. Dezember 2019 beim Tagesspiegel online – siehe dazu den BKK Gesundheitsreport 2019 weiterlesen »

Ausgebrannt. Betriebsräte als Lotsen für Burnout-Betroffene

[BKK Gesundheitsreport 2019] Beschäftigte fehlten im Schnitt an 18,5 Tagen – Neuer Rekord beim Krankenstand [Endlich!]
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LAG München: Crowdworker sind keine Arbeitnehmer
faircrowdwork.org: Community, Beratung und Hilfe für Crowdworker. Für faire Arbeit in der Cloud!“… Crowdworker sind keine Angestellten. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München am Mittwoch entschieden. Personen, denen sogenannte Mikrojobs über eine Internetplattform vermittelt werden, stünden mit dem Betreiber in keinem arbeitsvertraglichen Verhältnis, weil sie nicht verpflichtet seien, die Aufträge zu übernehmen (Urt. v. 04.12.2019, Az. 8 Sa 146/19). (…) Vor dem LAG in München hatte ein Mikrojobber darauf geklagt, Angestellter der Internetfirma zu sein, die ihm die Jobs vermittelte. (…) Aus seiner Sicht bestand zwischen ihm und der Plattform ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die beklagte Internetfirma hielt dagegen, der Kläger sei selbstständig und habe als Selbstständiger Aufträge übernommen. Erstinstanzlich hatte das Arbeitsgericht (ArbG) München seine Klage abgewiesen. Nach den gesetzlichen Vorgaben liegt ein Arbeitsvertrag nur dann vor, wenn ein Mitarbeiter verpflichtet ist, seine Leistung zu erbringen – und zwar weisungsgebunden, fremdbestimmt und in persönlicher Abhängigkeit. (…) Die Basisvereinbarung zwischen Plattformbetreiber und dem Münchener erfülle die Voraussetzungen aber schon deswegen nicht, weil der Crowdworker nicht dazu verpflichtet sei, die angebotenen Aufträge anzunehmen, entschied die Kammer. Daran ändere auch der mögliche Druck des Mannes nichts, auf zukünftige Aufträge angewiesen zu sein, weil er sich einen erheblichen Teil seines Lebensunterhalts auf diese Weise verdient hatte. Der 52-Jährige könne sich nicht auf die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer berufen. (…) Die IG Metall wolle die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob sie vor das BAG gehe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zugelassen. …“ Beitrag vom 04.12.2019 bei Legal Tribune Online und ein Kommentar weiterlesen »

faircrowdwork.org: Community, Beratung und Hilfe für Crowdworker. Für faire Arbeit in der Cloud!

LAG München: Crowdworker sind keine Arbeitnehmer
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Living Wage „Ab Januar müssen in Behörden und Landesunternehmen 12,50 Euro gezahlt werden. Das höhere Entgelt soll auch für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten. (…) Alle Angestellten des Landes und solche, die bei Unternehmen arbeiten, an denen das Land beteiligt ist, bekommen ab dem Jahr 2020 automatisch 3,50 Euro mehr in der Stunde, wenn sie keinen Tariflohn beziehen. Der Landesmindestlohn gilt für alle öffentlich geförderten Beschäftigungen. (…) Zeitgleich soll im Januar 2020 auch die Novellierung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes in Kraft treten – ein Auftrag aus dem gemeinsamen Koalitionsvertrag des rot-rot-grünen Bündnisses. Damit soll gewährleistet werden, dass auch Angestellte von Unternehmen, die öffentliche Aufträge annehmen, den Mindestlohn von 12,50 Euro bekommen. Allerdings muss der Mindestlohn erst ab einem Auftragswert von 10.000 Euro bei Dienstleistungen und 50.000 Euro bei Bauleistungen gezahlt werden. „Damit bauen wir die Bürokratie ab und stärken den Mittelstand“, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne). Sie geht davon aus, dass 95 Prozent der öffentlichen Vergaben davon betroffen sein werden. (…) Nicht verhindern könne man aber, dass Unternehmen ihre Aufträge an Subunternehmen weiterreichten, um den Mindestlohn zu umschiffen…“ Artikel von Melanie Reinsch vom 3. Dezember 2019 bei der Berliner Zeitung online weiterlesen »

Living Wage

Das Land Berlin zahlt ab 2010 12,50 mehr pro Stunde – erst ab einem Auftragswert von 10.000 Euro bei Dienstleistungen und 50.000 Euro bei Bauleistungen?
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Verdacht auf illegale Leiharbeit bei Ryanair

Dossier

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"Die für Dumpinglöhne und schlechte Arbeitsbedingungen bekannte Billigfluglinie Ryanair beschäftigt einen Großteil seiner Flugbegleiter auf Leiharbeitsbasis möglicherweise illegal. Denn diese sind bei irischen Leiharbeitsfirmen angestellt, die in Deutschland gar keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben, wie die Bundesregierung auf eine Frage des LINKE-Bundestagsabgeordneten Pascal Meiser bestätigte. Eine solche Genehmigung müsste bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Allein 700 der rund 1000 in Deutschland tätigen Flugbegleiter haben nach Angaben Meisers Arbeitsverträge bei dem Unternehmen Crewlink Ireland Limited mit Sitz in Dublin unterschrieben. Ein kleinerer, nicht genau bezifferbarer Anteil entfalle auf Workforce International Contractors Limited. Sollte sich der Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung bestätigen, »muss dies umgehend unterbunden werden«, forderte Meiser. Nach seiner Auffassung würden dann sämtliche Leiharbeitsverhältnisse automatisch auf Ryanair übergehen. (…) Die Fluggesellschaft wies die Vorwürfe am Donnerstag als »unwahr« zurück. Ryanair und seine Dienstleister agierten vollständig nach EU-Recht, erklärte Kommunikationschef Robin Kiely. Überprüfen könnten das die deutschen Zollbehörden. Diese sind laut Bundesarbeitsministerium für die Aufdeckung und Verfolgung von illegaler Arbeitnehmerüberlassung zuständig und werden nun von den Ryanair-Kritikern in die Pflicht genommen. (…) Die Generalzolldirektion betont auf nd-Nachfrage, dass die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ohne Verdacht prüfen dürfe. Ob die aktuellen Hinweise Verdacht genug sind, um Ermittlungen aufzunehmen, darüber kann sie wiederum aufgrund des Sozialdatenschutzes nichts sagen. Die Gewerkschaft ver.di jedenfalls würde es begrüßen…“ Artikel von Ines Wallrodt vom 25.10.2018 beim ND online. Siehe dazu: Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink drangsaliert Beschäftigte weiterlesen »

Dossier zu Leiharbeit bei Ryanair

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"

Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink drangsaliert Beschäftigte
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„VW hat immer Recht“? Arbeitsgerichte in der Kritik – Anwalt übt scharfe Kritik an der Rechtsprechung zu Scheinwerkverträgen in der Automobilindustrie – „Die Anstalt“ als letzte Instanz?

Dossier

Leiharbeit in der Autoindustrie. Grafik von Findus - wir danken!Eine vernichtende Bilanz hat der Anwalt Dr. Rolf Geffken zur Rechtsprechung norddeutscher Arbeitsgerichte bei Werkverträgen in der Automobilindustrie gezogen. Geffken, der erst kürzlich in dritter Auflage ein Buch mit dem Titel „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ herausgab, verurteilt in einem für die Fachöffentlichkeit bestimmten Gutachten die extrem einseitige Position, die vor allem niedersächsische Arbeitsgerichte beim mißbräuchlichen Einsatz von verdeckter Leiharbeit in der Automobilindustrie bezogen hätten. In verschiedenen Urteilen zB der Arbeitsgerichte Emden und Hannover würde das seit 2017 geltende Gesetz zum Schutze vor Mißbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen unterlaufen, indem der Anspruch von Fremdbeschäftigten auf Festanstellung bei den Automobilfirmen – vor allem bei VW – durch viel zu hohe und zum Teil absurde Anforderungen an die „Eingliederung in die Arbeitsorganisation“ der Unternehmen verhindert werde. (…) Der Autor bezeichnet das Vorgehen und die Argumentation der Gerichte als skandalös und sieht in dieser Art Rechtsprechung „Klassenjustiz“ im Interesse der Automobilkonzerne. Er sieht aber zugleich in der Argumentation der Gerichte zum Teil so groteske Züge, daß darauf – so seine ironische Schlußfolgerung – vermutlich nur noch „Die Anstalt“ eine angemessene Antwort geben könne. Der Autor betont andererseits aber auch die Verantwortung der Gewerkschaften und Betriebsräte, die dem Mißbrauch der verdeckten Leiharbeit und der Spaltung ganzer Belegschaften viel zu lange zugeschaut hätten. Notwendig sei jetzt die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen auf tarifvertraglichem Gebiet. In die Rechtsprechung setze er selbst keine Hoffnung mehr.“ Aus der Pressemitteilung der Kanzlei RAT & TAT vom 31.8.2019 – da (noch) nicht online dokumentieren wir den Volltext samt dem Hinweis auf ein bestellbares Gutachten zum Thema und Hintergründe sowie Auszüge aus dem Gutachten und neue Stellungnahme: Farce Werkvertrag – Schutzzone Autoindustrie. Rolf Geffken über Strukturkonservatismus und Co-Management in der IG Metall und zur selbstverschuldeten Spaltung der Belegschaft bei VW weiterlesen »

Dossier

Leiharbeit in der Autoindustrie. Grafik von Findus - wir danken!"Eine vernichtende Bilanz hat der Anwalt Dr. Rolf Geffken zur Rechtsprechung norddeutscher Arbeitsgerichte bei Werkverträgen in der Automobilindustrie gezogen. Geffken, der erst kürzlich in dritter Auflage ein Buch mit dem Titel „Umgang weiterlesen »

„Essener Appell“ kommunaler Beschäftigter: Personalräte fordern Tarifvertrag Digitalisierung
isw-report 106: Digitale Arbeit und Industrie 4.0“… In dem „Essener Appell“ fordern Personalräte der deutschen Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der 15 größten Großstädte auf, sich für einen Tarifvertrag Digitalisierung einzusetzen. Dieser Tarifvertrag solle die Umbruchprozesse des digitalen Wandels für die kommunalen Beschäftigten absichern und die Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge auf dem technologischen Stand der Gegenwart unterstützen. In dem Appell heißt es dazu: „Der Weg zu zeitgemäßen öffentlichen Diensten und Angeboten für Bürgerinnen und Bürger kann nur gemeinsam mit den Beschäftigten erfolgreich beschritten werden. Ein Tarifvertrag kann den notwendigen Schutz schaffen.“ Christinen Behle begrüßte die Initiative. „Die Diskussion der Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten zeigt, dass wir mit unserem Ziel, einen Digitalisierungstarifvertrag ins Leben zu rufen, auf dem richtigen Weg sind“, sagte sie. „Wir brauchen Regeln für den digitalen Wandel, wir brauchen Beschäftigungssicherung und Arbeitsplatzerhalt.“ Notwendig seien zudem neue Zugangswege zu Qualifizierung und Weiterbildung sowie Regeln zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Ausbildung und Qualifizierung seien der Schlüssel, um gute Beschäftigte gewinnen und auf Dauer halten zu können. „Ein Digitalisierungstarifvertrag verbessert den Rahmen dafür deutlich.“ Meldung und Essener Appell vom 29.11.2019 bei ver.di weiterlesen »

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Pflegedienst wollte Minijobber*innen nicht auszahlen und Gewerkschaft mundtot machen. Gericht entscheidet: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Nachtschichtzuschläge
PflegeambulanzAm 28.11.2019 wurde am Arbeitsgericht Halle entschieden, dass auch Minijober*innen aus der Pflege-Branche Anspruch auf Nachtschichtzuschläge haben. Die drei ehemaligen Pflegehilfskräfte hatten mit Hilfe der FAU Halle geklagt, nachdem sie im November 2018 gekündigt wurden. Sie wurden vorrangig nachts eingesetzt, erhielten dafür aber nie einen Ausgleich. Nun muss die Lebensdank Halle GmbH ihnen rund 3500 Euro an Nachtschichtzuschlägen und Urlaubsentgelt nachzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Das Urteil ist gut für Menschen, die in prekären Teilzeitbeschäftigungen schuften und zeigt, dass es sich lohnt, sich zu wehren. Der Prozess hat aber auch offenbart, dass die gesetzlichen Normen die Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten nicht klar verhindern.“, so die Sekretärin der FAU Halle, Lisa Birkigt. Die Lebensdank GmbH hat sich bis zuletzt gegen die Forderungen der Pflegehilfskräfte gewehrt. Unter anderem hatte sie versucht eine einstweilige Verfügung gegen die FAU zu erwirken, um weitere Proteste zu verbieten, war damit aber vor Gericht gescheitert…“ Pressemitteilung vom 29.11.2019 von und bei FAU Halle weiterlesen »

Pflegeambulanz

Pflegedienst wollte Minijobber*innen nicht auszahlen und Gewerkschaft mundtot machen. Gericht entscheidet: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Nachtschichtzuschläge
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Vor genau dreißig Jahren erschien die Nullnummer der »Arbeit & Ökologie-Briefe« – ein Pionierprojekt, aus dem sich die heutige Zeitschrift »Gute Arbeit« entwickelte
»Arbeit & Ökologie-Briefe«„Das Jahr 2019 ist reich an Jubiläen. Eines davon hat mit dieser Zeitschrift zu tun. Denn in diesen Tagen besteht sie genau 30 Jahre. Die erste Ausgabe erschien im Herbst 1989 unter dem Namen »Arbeit & Ökologie-Briefe«. Und drei Jahrzehnte danach fällt eine erstaunliche Aktualität ins Auge: Dass nämlich heute mehr denn je nicht nur die Frage hochbrisant ist, »wie« – unter welchen Bedingungen – die Menschen arbeiten. Sondern dass es immer wichtiger wird, »was« an Gütern und Dienstleistungen produziert wird und »wozu« – und wer darüber bestimmt. So ist die heutige Arbeitswelt nicht nur von hochgradig belastenden, oft auch zunehmend prekären und unsicheren Arbeitsbedingungen geprägt. Sondern geht es auch darum, ob und wie es gelingt, zu arbeiten und zu produzieren, ohne unsere Lebensgrundlagen zu zerstören. Das ist durchaus im Sinne auch des Betriebsverfassungsgesetzes, wonach nicht nur Fragen des Arbeitsschutzes, sondern auch des Umweltschutzes zu den Aufgaben der Betriebsräte gehören. (…) Dabei ging es immer auch darum, den gewerkschaftlichen Positionen und Aktionen für Gute Arbeit ein Forum zu bieten und damit der betrieblichen Arbeitsschutzpraxis eine wichtige Hilfestellung zu geben. So etwa den Betriebsräten bei der Nutzung ihrer Mitbestimmungs-rechte. Diese Rechte zu verteidigen und teilweise überhaupt erst durchzusetzen, z. B. die Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung, zog sich als Argumentationsstrang durch die gesamten drei Jahrzehnte des Bestehens der Zeitschrift. Hier ging es zwar auch, aber nicht nur um eine fachjuristische Beratungsfunktion. In klarer Sicht auf die begrenzten Möglichkeiten der Interessenvertretungen hat die Zeitschrift den Interessenvertretungen dabei immer auch die gewerkschaftlichen Unterstützungsangebote näher gebracht (Leitfäden, Seminare usw.) und den direkten Kontakt zwischen den im Arbeitsschutz aktiven Gewerkschaftern und den Betrieben hergestellt.“ Artikel von Klaus Pickshaus und Jürgen Reusch aus ‚Gute Arbeit‘ 11/2019 (Mag Wompel gehört übrigens zu den AutorInnen der »Arbeit & Ökologie-Briefe« weiterlesen »

»Arbeit & Ökologie-Briefe«

Vor genau dreißig Jahren erschien die Nullnummer der »Arbeit & Ökologie-Briefe« – ein Pionierprojekt, aus dem sich die heutige Zeitschrift »Gute Arbeit« entwickelte
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[Buch] Kranke Arbeitswelt. Ethische und sozialkulturelle Perspektiven [Buch] Kranke Arbeitswelt. Ethische und sozialkulturelle Perspektiven von Wolfgang Hien beim VSA-Verlag„… Immer öfter werden Menschen durch ihren Job krank. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der angezeigten Berufskrankheiten um mehr als ein Viertel an. Die Gesamtausgaben für anerkannte Berufskrankheiten nahmen im selben Zeitraum um ein Drittel zu, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei, die ZEIT ONLINE vorliegt. Die Daten belegen auch: Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Ausgaben wird von nur fünf Krankheiten verursacht. Dazu gehören vor allem Krankheiten, die durch Asbest hervorgerufen werden. Die Zahlen sind erstaunlich, denn es ist sehr schwer, eine Krankheit als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Von allen angezeigten Verfahren ist nur ein Viertel am Ende auch erfolgreich. Arbeitsmediziner gehen daher davon aus, dass die Dunkelziffer der nicht angezeigten Erkrankungen hoch sein dürfte. Denn die Berufskrankheitenverordnung listet derzeit nur 80 Krankheitsbilder auf. (…) Und es gibt weitere Probleme: Bis eine Krankheit anerkannt ist, dauert es sehr lange – kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mit bis zu 40 Monaten Bearbeitungszeit rechnen. Doch laut Berufskrankheitenrecht dürfen sie in dieser Zeit ihrem Beruf gar nicht mehr nachgehen, so will es der sogenannte Unterlassungszwang. Doch für die Betroffenen ist ja völlig unklar, ob das Verfahren erfolgreich sein wird, geschweige denn, wovon sie währenddessen leben sollen. Nicht wenige scheuen deshalb das Verfahren, ein Leiden überhaupt als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, sondern arbeiten lieber so lange weiter, bis sie krankheitsbedingt die Arbeitszeit reduzieren müssen – oder aber in der Erwerbsminderung landen. Mehr als 342.000 Menschen beantragten im vergangenen Jahr die Erwerbsminderungsrente. Im Vergleich dazu gab es aber nur 77.877 Fälle, bei denen Beschäftigte eine Berufskrankheit anzeigten – 19.748 davon wurden letztlich anerkannt.(…) Um den Arbeitsschutz zu verbessern und zu verhindern, dass mehr Menschen durch ihre Arbeit krank werden, hat die große Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart, das Berufskrankheitengesetz zu reformieren. Das Bundesarbeitsministerium hat bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt, ein Kabinettsbeschluss soll noch in diesem Jahr erfolgen. Doch eine weitreichende Reform ist bisher nicht vorgesehen…“ Artikel von Tina Groll vom 27. November 2019 in der Zeit online weiterlesen »

[Buch] Kranke Arbeitswelt. Ethische und sozialkulturelle Perspektiven [Buch] Kranke Arbeitswelt. Ethische und sozialkulturelle Perspektiven von Wolfgang Hien beim VSA-Verlag

Zahl der Berufskrankheiten deutlich gestiegen
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»Protest am prekären Rand der Logistik« – Über die Protestwelle bei den Delivery Services
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit„… Die öffentliche Aufmerksamkeit für die Proteste in der Branche ist sicherlich auch den Metho-den der Riders geschuldet. Diese hängen deutlich mit der Art des Arbeitens zusammen: Für die Riders ist die ganze Stadt der Arbeitsplatz. Das Smartphone beim Unternehmen einzuloggen ist meist mit der Ansteuerung eines zentralen öffentlichen Platzes (eines »Hubs«, wenn auch in anderer Bedeutung als in der »großen« Logistik) verbunden, an dem sich die Riders, öffentlich auch noch gut erkennbar, fast zwangsläufig treffen, ebenso wie in Cafés (weniger bei den anbietenden Restaurants) oder in Fahrradläden und -werkstätten oder diesen nahegelegenen Cafés und Kiosken. Die Proteste finden entsprechend an öffentlichen Orten statt, die Riders »reclaimen« die Straße und protestieren im »Open Space«, entsprechend gab es z.B. Beteiligungen an den Fahrraddemonstrationen von »Critical Mass« (Degner/Kocher 2018: S. 251). Damit sind ihre Proteste hochgradig anschlussfähig an andere moderne Protestformen wie die Platzbesetzungen der spanischen M15-Bewegung und von Occupy, ebenso schließen sie an Proteste gegen Gentrifizierungsprozesse an. Zwei Punkte markieren Spezifika dieser Riders-Bewegung: Zum einen neigen die Riders dazu, sich entweder ganz informell oder jenseits der großen Gewerkschaften zu organisieren (London: IWBG, Leeds, Bristol, Brighton: IWW, Berlin: FAU, Frankreich: SUD Solidaires, Turin und Bologna: SI Cobas, Spanien: IAC), zum anderen greifen sie nicht selten auf Petitionen zurück. Zweites hat sicherlich auch mit den digitalen Formen der Kommunikation zu tun, beide Punkte sind aber interessanterweise Kampf- und Organisationsformen der frühen Arbeiterbewegung und hängen auch damit zusammen, dass die Arbeit in dieser neuen Dienstleistung den Formen des Frühkapitalismus ähnelt: hochgradig flexibel, mobil und oftmals in einer modernen Form von Tagelöhnerei beschäftigt, in jedem Fall aber prekär, und andererseits jung, urban und mit neuen Ansprüchen an ihre Arbeitsverhältnisse, erscheint die Zusammensetzung der Riders relativ gewerkschaftsfern und erfordert eine kreative und flexible Gewerkschaftsarbeit…“ Artikel von Torsten Bewernitz, erschienen in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit Ausgabe 11/2019 weiterlesen »

express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit

»Protest am prekären Rand der Logistik« – Über die Protestwelle bei den Delivery Services
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DGB-Rentenkampagne 2017„… Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten auch im fortgeschrittenen Alter. So hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 Jahren und mehr seit dem Jahr 2007 fast verdreifacht. Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag hervor. 2007 waren 903.488 Beschäftigten 60 Jahre und älter. Bis 2018 stieg die Zahl kontinuierlich auf 2.609.777. Damit wuchs die Zahl der älteren Beschäftigten stärker als die der Beschäftigten insgesamt. Ihr Anteil lag im Jahr 2007 bei 3,34 Prozent, 2018 bei 7,93 Prozent. In manchen Bereichen ist mehr als jeder zehnte Beschäftigte 60 oder älter. (…) Die Zahl der Rentner zwischen 60 bis unter 65 Jahren hat sich in den vergangenen zehn Jahren dagegen fast halbiert: 2008 bezogen noch mehr als 1,3 Millionen Menschen in diesem Alter eine Altersrente – das waren 32 Prozent. 2014 wurde die Millionengrenze laut BA unterschritten. Ende 2018 bezogen 723.000 Personen von 60 bis unter 65 Jahren eine Rente wegen Alters (13 Prozent). Ein Grund ist, dass das Rentenalter seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Nach Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 im Jahr 2014 stieg die Zahl der Bezieher im Alter von 63 bis unter 66 Jahren andererseits auf 584.000 Ende vergangenes Jahr…“ Meldung vom 26. November 2019 von und bei tagesschau.de weiterlesen »

DGB-Rentenkampagne 2017

Arbeit im Alter: Zahl älterer Beschäftigter fast verdreifacht
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Südkoreas Eisenbahnen im Streik: Für mehr Sicherheitspersonal und Wiedereingliederung von Unternehmensbereichen – samt Belegschaften
Eisenbahnstreik Südkorea November 2019 mit massiver Beteligunng trotz grosser Notdienste„… Gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter der koreanischen Eisenbahn sind in einen Streik getreten. Grund sind gescheiterte Gespräche mit dem Management. Sie fordern vier Prozent mehr Gehalt und die Einstellung von rund 4.000 neuen Kollegen. Korea Railroad Corporation und das Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport arbeiteten Notmaßnahmen aus, damit der Fahrbetrieb aufrechterhalten werden kann. Die U-Bahnen zwischen Seoul und den Vorstädten fuhren im morgendlichen Berufsverkehr noch wie gewohnt, nach Streikbeginn waren nur noch etwa 82 Prozent der Züge unterwegs. Von den Schnellzügen KTX sollen während des Streiks etwa 69 Prozent weiterfahren, von den langsameren Zügen Mugunghwa und Saemaeul werden rund 63 und 31 Prozent verglichen mit dem normalen Fahrbetrieb eingesetzt. Die Gewerkschaftsmitglieder hatten seit vergangenem Freitag bereits Dienst nach Vorschrift gemacht, das heißt sie reduzierten ihre Arbeitsintensität im legalen Rahmen. Heute traten sie dann in einen unbefristeten Generalstreik, den ersten seit September 2016...“ – aus der Meldung „Eisenbahner beginnen unbefristeten Streik“ am 20. November 2019 beim KBS Radio über den Streikbeginn, bei dem es aber neben der erwähnten Lohnerhöhung und mehr Personal auch um die Übernahme von Zeitarbeit-Beschäftigten und die Wiedereingliederung ausgelagerter Unternehmensbereiche geht. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge, die die Ziele und Gründe des Eisenbahnstreiks deutlich machen, sowie eine Meldung von der Fortsetzung des Streiks auch am 5. Tag und nun die Vereinbarung: Südkoreas Eisenbahnstreik beendet – mit einem Abkommen, dessen Wert sich erst noch zeigen muss, das aber einen Rückzug des Unternehmens bedeutet weiterlesen »

Eisenbahnstreik Südkorea November 2019 mit massiver Beteligunng trotz grosser Notdienste

Südkoreas Eisenbahnstreik beendet – mit einem Abkommen, dessen Wert sich erst noch zeigen muss, das aber einen Rückzug des Unternehmens bedeutet
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Wie Arbeitgeberjuristen versuchen gegen einen Klimastreik zu argumentieren – und ihn damit erst rechtfertigen
29. November 2019: 4. Globaler KlimastreikIn einem Gastkommentar bei LTO am 25. November 2019 warnen die beiden Juristen Dr. Stephan Vielmeier und Prof. Dr. Volker Rieble Arbeitgeber vor einer Unterstützung von Fridays for Future („Erst Klimastreik, dann Pegida-Demo?“): „Viele Unternehmen wollen Mitarbeitern freigeben, damit sie am Klimastreik teilnehmen können. Dabei droht Managern der Vorwurf der Untreue – und dem Arbeitgeber die Pflicht, auch die nächste Pegida-Demonstration unterstützen zu müssen.“ (…) Ich hatte schon in meinem Beitrag „Zum Verhältnis von Arbeitspflicht, Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht“ am 29. Oktober 2019 darauf hingewiesen, „dass die Teilnahme an einem außerbetrieblichen Protest, zwar eine Wahrnehmung des Rechts auf Versammlung nach Art. 8 GG ist, jedoch noch kein Streik und in sofern Art. 9 GG gar nicht tangiert“ ist. Diesen Unterschied scheinen die beiden Juristen nicht so ganz zu begreifen. So schreiben sie: „Gibt der Arbeitgeber streikenden Arbeitnehmern frei, muss er auch den anderen Arbeitnehmern während der Streikzeit freigeben“. Ist also bei Streik Streikbrecher zu beschäftigen rechtlich unzulässig? Wäre schön. Aber das meinen die beiden wohl nicht. Sie haben jedoch Schwierigkeiten mit dem rechtlichen Verständnis des Streikrechts, schreiben sie doch allen Ernstes: „Arbeitskampfrechtlich ist klar: Arbeitnehmer haben kein Recht zur Arbeitsniederlegung, um ohne Zustimmung des Arbeitgebers an einer Demonstration teilzunehmen.“ So einen Unsinn vertritt nicht einmal das BAG. Das Recht zur Arbeitsniederlegung ist eine Rechtsanwendung gegen die Interessen der Arbeitgeber und setzt folglich gerade keine Zustimmung des Arbeitgebers voraus. (…) Die beiden Juristen sind es letztlich selbst, die den Klimastreik zu einem politischen Streik machen. Denn sie sind alles andere als unpolitisch mit ihrer Verabsolutierung der Gewinninteressen der Unternehmen. Deshalb lässt sich auch sagen: Politisch ist der Klimastreik gerade deshalb, weil und in sofern die Unternehmer versuchen ihre Profitinteressen über die Interessen der Gesellschaft an einer natürlichen Lebensgrundlage zu stellen…“ Kommentar von Armin Kammrad vom 26. November 2019 – wir danken! Siehe zum Hintergrund unser Dossier: 29. November 2019: 4. Globaler Klimastreik weiterlesen »

29. November 2019: 4. Globaler Klimastreik

Wie Arbeitgeberjuristen versuchen gegen einen Klimastreik zu argumentieren – und ihn damit erst rechtfertigen
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