Das Land Berlin zahlt ab 2010 12,50 mehr pro Stunde – erst ab einem Auftragswert von 10.000 Euro bei Dienstleistungen und 50.000 Euro bei Bauleistungen?

Living Wage „Ab Januar müssen in Behörden und Landesunternehmen 12,50 Euro gezahlt werden. Das höhere Entgelt soll auch für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten. (…) Alle Angestellten des Landes und solche, die bei Unternehmen arbeiten, an denen das Land beteiligt ist, bekommen ab dem Jahr 2020 automatisch 3,50 Euro mehr in der Stunde, wenn sie keinen Tariflohn beziehen. Der Landesmindestlohn gilt für alle öffentlich geförderten Beschäftigungen. (…) Zeitgleich soll im Januar 2020 auch die Novellierung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes in Kraft treten – ein Auftrag aus dem gemeinsamen Koalitionsvertrag des rot-rot-grünen Bündnisses. Damit soll gewährleistet werden, dass auch Angestellte von Unternehmen, die öffentliche Aufträge annehmen, den Mindestlohn von 12,50 Euro bekommen. Allerdings muss der Mindestlohn erst ab einem Auftragswert von 10.000 Euro bei Dienstleistungen und 50.000 Euro bei Bauleistungen gezahlt werden. „Damit bauen wir die Bürokratie ab und stärken den Mittelstand“, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne). Sie geht davon aus, dass 95 Prozent der öffentlichen Vergaben davon betroffen sein werden. (…) Nicht verhindern könne man aber, dass Unternehmen ihre Aufträge an Subunternehmen weiterreichten, um den Mindestlohn zu umschiffen…“ Artikel von Melanie Reinsch vom 3. Dezember 2019 bei der Berliner Zeitung online externer Link

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