Dossier

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Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), fordert die Bundesregierung auf, dem Ersuchen der türkischen Regierung nach Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann nicht nachzugeben. „Die Bundesregierung muss an dieser Stelle glaubwürdig die Meinungs- und Pressefreiheit verteidigen. Jan Böhmermann hat kein Schmähgedicht verfasst, sondern durch eine vorangestellte Erklärung auf subtile Art und Weise die Mechanismen von Satire und bedrohter Pressefreiheit dargestellt. Die Menschen in Deutschland erwarten, dass die Bundesregierung demokratische Grundrechte wie die uneingeschränkte Meinungs- und Kunstfreiheit ohne Wenn und Aber verteidigt. Auch und vor allem angesichts des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei“, sagte Werneke. Er kritisierte auch, dass das ZDF das Gedicht von Böhmermann aus der Sendung Neo Magazin Royal „in voraus eilendem Gehorsam“ aus dem Netz genommen habe…“ dju-Pressemitteilung vom 11.04.2016 zum Fall Böhmermann: Bundesregierung soll keine Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen. Ähnlich djv, siehe auch Beiträge zum Straftatbestand der Majestäts-/Politikerbeleidigung in unserer kleinen grundrechtlichen Materialsammlung. NEU:
Krise der Meinungsfreiheit: Die Beleidigten weiterlesen »