Nicht nur Hessen: Polizei überprüft psychisch erkrankte Menschen – auf dem Weg zum „Register für psychisch kranke Gewalttäter“?
Dossier
„Die hessische Polizei geht systematisch alle Personen in ihren Datenbanken durch, bei denen sie einen Hinweis auf eine „Psychische und Verhaltensstörung“ gespeichert hat. Damit will sie Risiken für Gewalttaten erkennen und etwa Gefährderansprachen oder Überwachung planen. Um Betroffene zu unterstützen, bräuchte es andere Maßnahmen. „Psychisch Auffällige, Vielschreiber, Gewalttäter“ lautet der Name einer Taskforce, die es seit Februar 2025 beim hessischen Landeskriminalamt gibt. (…) Einen PSYV-Vermerk gibt es aktuell zu rund 1.600 Menschen in Hessen, schreibt das dortige Innenministerium auf Anfrage. (…) Laut Robert-Koch-Institut erhielten im Jahr 2023 40,4 Prozent der Erwachsenen in Deutschland eine Diagnose für eine psychische Störung…“ Aus dem Beitrag von Anna Biselli vom 08.07.2025 in Netzpolitik
(„Hessen: Polizei überprüft 1.600 psychisch erkrankte Menschen“ mit weiteren Infos zu geplanten Stigmatisierungen – siehe mehr dazu wie auch beginnende Proteste in immer mehr Bundesländern:
- 20 Organisationen und Einzelpersonen fordern zur Neufassung des PsychKHG: Keine Aushändigung sensibler Gesundheitsdaten an die Polizei in Niedersachsen!
„Stoppt die Diskriminierung per Gesetz von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen in Niedersachsen
Niedersachsen plant unter Rot-Grün derzeit eine verschärfte Neufassung des PsychKHG (Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Der Gesetzentwurf soll in Kürze im Landtag beschlossen
werden. Es bedeutet das Ende der ärztlichen Schweigepflicht und stellt Menschen mit psychiatrischen Diagnosen unter Generalverdacht.
Laut Gesetzentwurf (Drs. 19/9722) sollen Gesundheitseinrichtungen auf Verdacht sensible Gesundheitsdaten von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen an Polizeibehörden weitergeben. Diese umfassen den Gesundheitszustand und Krankheitsbild, den Behandlungsverlauf sowie Behandlungsinhalte (§38, 1-3). Als Voraussetzung reichen Anhaltspunkte, dass eine Person zu einer erheblichen Gefahr für andere werden könnte. Konkret geht es im §38, 1-3 um drei Stufen, nach denen Kliniken und sozialpsychiatrische Dienste Daten an die örtliche Polizei übermitteln können, sollen oder letztendlich müssen.
Der Vorgang ist Teil eines bundesweiten Vorstoßes von Politik und Sicherheitsbehörden gegen Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Er geht zurück auf die Forderung nach einem Register für „psychisch kranke Gefährder“ von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann
dies vorgeblich zur Verhinderung möglicher Gewalttaten. Damit werden Personen pauschal zum Sicherheitsrisiko erklärt, die ihrerseits besonders vulnerabel sind. Derartige Prognosen einer potentiellen „drohenden“ Gefahr
haben in den letzten Jahren bereits Einzug in die Polizeigesetze gehalten und haben zu einer besorgniserregenden Vorverlagerung polizeilicher Befugnisse geführt.
Zwar wird nach massiver Kritik der Begriff „Register“ von Politiker*innen inzwischen vermieden, doch stellt die jetzt geplante verpflichtende Meldung und Aushändigung von persönlichen Gesundheitsdaten an Polizeibehörden faktisch weiterhin die zentrale Erfassung von vulnerablen Personen dar. (…)
Das Niedersächsische Vorgehen ist Teil eines generellen Trends hin zu einer zunehmend abwertenden, behindertenfeindlichen Politik.
In mehreren Bundesländern werden gerade ähnliche Gesetzesvorhaben vorangetrieben, parallel durchforsten Polizeibehörden ihre Datenbanken nach ihnen verdächtig erscheinenden Personen. Alle Personen, die dort jetzt schon mit dem Vermerk „Psychische und Verhaltensstörung“ (PSYV) gelistet sind, werden aktuell polizeilich überprüft (link zu Übersichts-Dokument). Niedersachsen hat außerdem über den Bundesrat eine bundesweite Initiative angestoßen, den Austausch von Gesundheitsdaten zu erleichtern und Gesetze anzupassen…“ Pressemitteilung vom 14.4.2026 beim Grundrechtekomitee
- Neues Psychisch-Kranken-Gesetz in NRW: „Schädlich bis gefährlich“
„Dass Informationen über zwangseingewiesene Menschen in manchen Fällen an die Polizei fließen sollen, kritisieren Psychiatrie-Erfahrene ebenso wie sozialpsychiatrische Dienste
Hessen hat schon eins, in Niedersachsen ist es gerade im Landtag, nun hat auch die Regierung in Nordrhein-Westfalen einen Entwurf vorgelegt: Es geht um neue Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer. In denen ist zum Beispiel geregelt, welche Hilfen es für Menschen mit psychischen Erkrankungen geben soll. Aber auch, wann Personen gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen werden können. Die aktuelle Welle der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) behandelt noch eine andere Frage: Wann können und müssen etwa Kliniken, sozialpsychiatrische Dienste und Polizei Daten über Menschen austauschen? (…)
Anlass für diese neuen Regelungen gaben Gewalttaten in den vergangenen Jahren, bei denen Medien nach der Tat schnell über eine mutmaßliche Erkrankung der Täter:innen berichteten. Seitdem arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ an Vorschlägen, wie verschiedene Stellen Informationen austauschen können. Geht es nach der schwarz-grünen Landesregierung in NRW, sollen verschiedene Akteure künftig enger und verbindlicher zusammenarbeiten. Das betrifft besonders die regional tätigen sozialpsychiatrischen Dienste, die im Mittelpunkt des Hilfesystems stehen. (…)
Im neuen Gesetzentwurf finden sich weitere Institutionen, mit denen künftig Zusammenarbeit angesagt ist. Sie gehören überwiegend nicht zum Gesundheitsbereich: Das sind zum Beispiel Ordnungs- und Polizeibehörden, Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Ausländerbehörden. (…)
Die Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienste Nordrhein-Westfalen sieht das in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisch. Es müsse bedacht werden, „dass die Zielsetzung und die Aufgaben der Kliniken und der Sozialpsychiatrischen Dienste anders zu werten sind als die Aufgaben der Sicherheitsbehörden“,schreibt die Landesarbeitsgemeinschaft. „Eine Vermischung ist zu vermeiden“ und die Zusammenarbeit dürfe auf keinen Fall „zulasten der psychisch kranken Menschen gehen“. Ebenso kritisch sieht der Verein den geplanten Datenaustausch mit Polizei, Ausländerbehörden und anderen. Ein neuer Paragraf zu Unterbringungen, also unfreiwilligen Einweisungen, sieht in bestimmten Fällen vor, dass andere Behörden informiert werden sollen. Das soll dem Entwurf zufolge dann eintreten, wenn eine örtliche Polizei selbst an einer Einweisung wegen angenommener Fremdgefährdung beteiligt war. (…)
„Auch wenn erfreulicherweise Gefährdungsregister ausgeschlossen werden, so wird hier der Fokus weg von Hilfen und Behandlung hin zu Kontrolle und Erfassung verschoben, was Stigmatisierungseffekte verstärken sowie die erforderliche Behandlungsbereitschaft senken wird“, heißt es in der Stellungnahme. (…)
Den geplanten Datenaustausch sieht auch Luan Engelns vom Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW „sehr kritisch“ und hält ihn „für schädlich bis gefährlich“. (…) In der Vergangenheit habe die Polizei Hinweise im Vorfeld jedoch ignoriert, kritisiert Engelns. Nun würden „im Namen der Sicherheit Sündenböcke gesucht und marginalisierte Gruppen überwacht, während Polizei und Psychiatrie mehr Rechte fordern, ohne die vorhandenen so zu nutzen, dass tatsächlich Gewalttaten verhindert werden“. Da die neuen Paragrafen nicht festlegen, welche Informationen genau zwischen Polizei, Kliniken und anderen fließen sollen, schreibt Engelns: „Es ist völlig unklar, welche Daten gemeldet werden, in welchen Datenbanken diese gespeichert werden und für was die Polizei diese nutzt. Geht es dabei auch um Diagnosen und Behandlungsverläufe? Das sind hochsensible Gesundheitsdaten.“ So würden Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzt und es „wird in der Praxis ein Register ergeben, ohne es Register zu nennen“. (…)
„Menschen mit seelischen Erkrankungen werden pauschal zu potenziellen Sicherheitsrisiken erklärt“, schreibt etwa der SPD-Landtagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Rodion Bakum, der selbst als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gearbeitet hat. „Das ist fachlich falsch, gesellschaftlich gefährlich und verfassungsrechtlich bedenklich. Seelische Krisen können jede und jeden treffen. Wer Betroffene unter Generalverdacht stellt, schafft keine Sicherheit, sondern verschärft die Gewaltspirale“, so Bakum. Er sieht im Gesetzentwurf eine Verschiebung „weg von Hilfe, hin zu Verdacht“. (…)
Die Fachgesellschaft [der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) selbst schreibt in ihren Empfehlungen, dass die ärztliche Schweigepflicht ein „hohes vertrauensbildendes und therapieförderndes Gut“ sei. (…) Mitte April wird es zum geplanten Gesetz eine Sachverständigenanhörung geben.“ Beitrag von Anna Biselli vom 3. April 2026 bei Netzpolitik.org
- Datenaustausch über psychisch erkrankte Menschen: Die Rückkehr zur Registrierung
„Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten. Doch während sich damals ein Konsens für mehr Teilhabe und gegen Stigmatisierung bildete, hat sich heute etwas verändert. (…) Die Diskussion reicht weit zurück bis in die 1970er-Jahre. Doch der Blick in die Vergangenheit zeigt uns, was damals anders war, und wirft die Frage auf, warum wir heute die Lehren aus dieser Geschichte vergessen zu haben scheinen. An Fahrt gewann die gegenwärtige Diskussion mit der Forderung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vor etwa einem Jahr, im Dezember 2024. „Ich meine, wir haben große Raster angelegt für Rechtsextremisten, für Islamisten, aber offenkundig nicht für psychisch kranke Gewalttäter“, sagte Linnemann im Interview mit dem Deutschlandfunk. „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten.“ (…) Linnemanns Forderung nach einer staatlichen Datensammlung vorausgegangen war ein Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem sechs Menschen starben und mehr als 300 weitere verletzt wurden. (…) Im Anschluss suchten viele nach Erklärungen und nach Wegen, solche schrecklichen Ereignisse zu verhindern. Linnemann und andere aber richteten erheblichen Schaden an, indem sie psychische Erkrankungen und Gewalt in einen bis zur Unkenntlichkeit entstellten Zusammenhang setzten. Denn klar ist: Erfasst hätte den Täter Taleb A. ein Register für Gewalttäter mit psychischen Erkrankungen nicht. (…) Die ursprünglich von Linnemann verbreitete Registeridee schien nach einem Aufschrei von Psychiatrieerfahrenen und medizinischen Fachleuten aber zunächst vom Tisch. Fast wie bei der vorangegangenen Registerdiskussion aus dem Jahr 2018 in Bayern, als die CSU-Landesregierung das dortige Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz reformierte. Ursprünglich sollte in diesem Zug eine sogenannte Unterbringungsdatei eingeführt werden. „Wir sind da komplett an die Decke gegangen“, erzählt Brigitte Richter heute im Rückblick. „Die wollten ein Register einführen, in dem Zwangseinweisungen eingetragen sind, auf die Behörden wie die Polizei dann fünf Jahre lang hätten zugreifen können.“ Als Ziel dieser Zwangseinweisungen schrieb die Landesregierung ins Gesetz: „Ziel der Unterbringung ist die Gefahrenabwehr.“ Erst danach, als „weiteres Ziel“, stand die Besserung des Zustandes der Eingewiesenen. (…) Richter, die heute 76 Jahre alt ist, hat selbst seit mehr als einem halben Jahrhundert Psychiatrieerfahrungen gemacht. Seit vielen Jahren engagiert sie sich unter anderem im Verein Pandora für die Selbsthilfe von Menschen mit psychischen Problemen und seelischen Belastungen. Sie stellt sich hartnäckig Missständen entgegen. „Druck erzeugt Gegendruck“, nennt Richter das. Bei der Reform des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vor acht Jahren hat das nach vielfältigen Protesten offenbar geklappt. Die Paragrafen zur „Unterbringungsdatei“ wurden aus dem Entwurf gestrichen. (…)Doch etwas ist anders als damals in Bayern. „Es ist gut, dass niemand mehr von Registern spricht“, sagt Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für die Grünen und deren Obfrau im Gesundheitsausschuss. Man habe eine Sensibilität dafür entwickelt, dass Register etwas Schädliches wären. „Aber die Grundidee hinter den Registern“, schränkt Kappert-Gonther den Optimismus ein, „die ist leider noch nicht überwunden“. Während Politiker:innen also mittlerweile den Register-Begriff meiden, suchen sie nach anderen Wegen, um Daten über psychisch erkrankte Menschen für Behörden zugänglich zu machen. Die Konferenz der Gesundheitsminister:innen hat im vergangenen Sommer beschlossen, dass rechtliche Rahmenbedingungen sowie erforderliche Anpassungen und Verantwortlichkeiten geprüft werden sollen, etwa um Gesundheitsdaten und Erkenntnisse der Gefahrenabwehrbehörden auszutauschen. Auch die Innenministerkonferenz berät zu dem Thema, das Schlagwort dafür heißt „integriertes Risikomanagement“. Dabei gehe es darum, „dass den Sicherheitsbehörden die für sie relevanten Informationen der Gesundheitsbehörden“ zugänglich gemacht werden, heißt es in einem Beschluss aus dem Juni 2025. Es müsse bei relevanten Hinweisen eine „gemeinsame Risikobewertung“ erfolgen. (…) Während eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ weiter an dem Thema arbeitet, schaffen einige Länder beim Datenaustausch bereits Tatsachen. Es lassen sich dabei zwei Grundrichtungen beobachten. Hessen beispielsweise verabschiedete im vergangenen Dezember ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Das verpflichtet Ärzt:innen, entlassene Patient:innen an die Polizei zu melden, wenn diese zuvor wegen befürchteter Fremdgefährdung zwangseingewiesen worden waren und sie „in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung“ wieder zu einer Gefahr werden könnten. Niedersachsen schlägt einen ähnlichen Weg ein, das entsprechende Gesetz wird bald im Landtag debattiert. Hamburg hingegen setzt statt verpflichtender Meldung und Datenaustausch vor allem auf anlassbezogenes Handeln. Grundgedanke im Modell der Hansestadt ist, dass die Innen-, Sozial- und Justizbehörden jeweils eine Fallkonferenz einleiten können, um über mögliche Hilfen und Konsequenzen für eine Person zu beraten. Und zwar immer dann, wenn sie einen Handlungsbedarf sehen, der ihre eigenen Kompetenzen und Kapazitäten überschreitet. (…) „Die Angst der Menschen wird man nicht abschaffen können“, sagt Brigitte Richter. (…) Krisen seien aber in der Regel nicht der Dauerzustand, betont Richter. Und man merkt ihr an, dass sie von der immer wiederkehrenden Diskussion über Gewalt und vermeintliche Gefährlichkeit in der langen Zeit ihres Engagements eigentlich genug hat. „Wenn wir immer nur über psychische Erkrankungen und Gewalt reden, bleibt das hängen“, sagt sie. „Selbst wenn wir sagen, dass psychische Erkrankungen und Gewalt erst mal nichts miteinander zu tun haben. Was dann im Kopf bleibt, ist der Zusammenhang: Gewalt, psychisch krank, Gewalt, psychisch krank.“ Da bleibe immer was hängen, egal wie sehr man sich um Differenzierung bemüht. (…) „Ich wünsche mir, dass wir als Menschen gesehen werden, die eben auch ihre Macken haben. Und gegen manche dieser Macken kann man ja sogar was tun“, sagt Richter. (…) Für ihr Engagement bekam Richter im Jahr 2023 sogar das Bundesverdienstkreuz. Ein solches Engagement für Menschen, die in unserer Gesellschaft eine psychische Belastung erleben, wird es weiterhin brauchen – ob als medizinische Fachperson, Psychiatrieerfahrene oder Nachbarin. Gerade weil der Kampf für eine menschenrechtsorientierte Versorgung in den zurückliegenden Jahrzehnten vorangekommen ist, liegt es an allen zu verhindern, dass diese Entwicklung wieder rückwärts läuft…“ Beitrag von Anna Biselli vom 7. Februar 2026 bei Netzpolitik.org
- Polizei-Umgang mit psychisch Erkrankten: Diagnose Risiko. Die Berliner Polizei will potenziell gefährliche Menschen mit psychischer Erkrankung erfassen.
„Bürgerrechtler:innen sehen eine fatale Entwicklung.
Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hat angekündigt, dass die Polizei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die sie als potenziell gefährlich einstuft, künftig gezielter erkennen und von möglichen Straftaten abhalten will. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte Slowik Meisel, die Polizei habe ein System entwickelt, „wie wir diese Personen rechtzeitig identifizieren können, um möglichst schwere Straftaten zu verhindern“. Konkret stellte sie ein Pilotprojekt in Aussicht, das ab diesem April umgesetzt werden soll. Vorgesehen ist demnach ein „Drei-Stufen-Modell“: In einem ersten Schritt sollen Polizist:innen „Menschen mit Risikopotenzial“ identifizieren und anhand „kurzer und prägnanter Kriterien“ ihre Gefährlichkeit evaluieren, sagte Slowik Meisel. Im Zweifel würden die Personalien an eine zentrale Stelle bei der zuständigen Polizeidirektion weitergeleitet, wo eine Risikoanalyse vorgenommen werde. Im dritten Schritt würden dann das Landeskriminalamt und psychotherapeutische Expertise hinzugezogen, um über mögliche weitere Maßnahmen – von einer Fallkonferenz über die Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes bis hin zu einer richterlich angeordneten Zwangseinweisung – zu beraten…“ Artikel von Timm Kühn vom 3.2.2026 in der taz online
- Neue Rasterfahndung mit Palantir? Bund prüft länderübergreifende Analyse von Polizeidaten zu psychischer Gesundheit
„In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linke-Abgeordneten Evelyn Schötz nennt das Bundesinnenministerium aktuelle Zahlen zur Speicherung sogenannter personenbezogener Hinweise (PHW) mit Bezug auf psychische Gesundheit in deutschen Polizeidatenbanken. Im bundesweiten Informationssystem Inpol sind derzeit 16 043 Personen mit dem Hinweis »Psychische und Verhaltensstörung« versehen, 3810 mit »Freitodgefahr« und 417 229 mit »Betäubungsmittelkonsument«. Die Vergabe der PHW erfolgt laut Bundesregierung nach einer Einzelfallprüfung mit dem Ergebnis, dass der Hinweis zum Schutz der Person oder zur Eigensicherung von Polizeikräften erforderlich ist. (…) Für den PHW »Psychische und Verhaltensstörung« muss zur Speicherung eine ärztlich festgestellte psychische Erkrankung vorliegen. Für »Freitodgefahr« reichen »Anhaltspunkte« für eine mögliche Suizidgefahr; ein zurückliegender Versuch kann etwa in diese Prognose einfließen. Der Hinweis »Betäubungsmittelkonsument« wird vergeben, wenn Hinweise vorliegen, dass die Person andere gefährden könnte. Als Beispiel nennt das Innenministerium Durchsuchungen, bei denen sich Polizeibedienstete »Verletzungen durch ein Fixerbesteck zuziehen können oder durch Betäubungsmittel bedingte unvorhersehbare Verhaltensweisen gefährdet werden«. Ziel der Anfrage war auch, herauszufinden, ob diese sensiblen Daten künftig in automatisierte Analysesysteme einbezogen werden könnten – etwa in die US-Software von Palantir, die bereits in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und bald auch in Baden-Württemberg genutzt wird. (…) Eingesetzt werden darf das Programm bisher nur, um Straftaten zu verhindern. Dafür wurden in den jeweiligen Ländern die Polizeigesetze geändert. Zwischen den Zeilen deutet sich in der Antwort auf die Kleine Anfrage an, dass eine Einbindung von PHW in ein bundesweites VeRA nicht ausgeschlossen ist. Wie solche problematischen Datenverknüpfungen in der Praxis aussehen könnten, darauf verweist das Beispiel Hessen. Dort hat die Polizei rund 1600 Menschen mit psychischen Erkrankungen überprüft, um mögliche zukünftige Gefährdungen einzuschätzen. Dabei wurden neben den PHW Informationen aus weiteren Quellen zusammengeführt, analysiert und nach bestimmten Kriterien bewertet. Diese Form der Rasterfahndung mit besonders geschützten Gesundheitsdaten könnte auch mit einer Software zur Risikoanalyse durchgeführt werden – nachdem das Polizeigesetz entsprechend geändert wurde. (…) »Wir dürfen uns nicht abhängig machen von einer Firma, deren Gründer und Chef in den USA einen faschistischen Gesellschaftsumbau vorantreibt«, kritisiert die Fragestellerin Evelyn Schötz gegenüber »nd«. Die Abgeordnete ist auch Sprecherin für psychische Gesundheit ihrer Fraktion. Sicherheit auch für Menschen mit einer psychischen Erkrankung entstehe nicht durch Überwachung und Generalverdacht, sondern durch Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe, so Schötz.“ Artikel von Matthias Monroy vom 12. August 2025 in Neues Deutschland online
- Siehe auch unser Dossier: Big Data bei der Polizei: (Nicht nur) Hessen sucht mit Palantir-Software (nicht nur) nach Gefährdern
- Psychisch krank und unter Generalverdacht – wie der Überwachungsstaat wächst
„Psychisch krank? Dann bist du bald im Visier der Behörden. Was in Hessen mit der Überprüfung von über 1.600 psychisch kranker Menschen beginnt, setzt sich nun bundesweit fort: Immer mehr Landesregierungen reformieren ihre Psychisch-Kranken-Gesetze mit dem Ziel, Überwachung, Datenerfassung und Zugriffsmöglichkeiten auszuweiten. (…)
Die neue Linie: Prävention durch Kontrolle
Dem voraus geht in Hessen ein Gesetzesentwurf
– „Zweites Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ –, der Meldepflichten bei Entlassungen aus der Psychiatrie, neue Datenübermittlungen, erweiterte Definitionen von Gefährdung und einen immer größeren Kreis potentiell „auffälliger“ Personen vorsieht. Gleichzeitig wird die ärztliche Schweigepflicht weiter aufgeweicht, Datenschützer:innen und Fachverbände werden übergangen. Eine ärztlich attestierte Krankheit soll genügen, um zum Risiko erklärt zu werden – verbunden mit massiven Grundrechtseingriffen. Die Linie lautet: Stigma statt Hilfe – „Prävention“ durch Kontrolle.
Nicht nur Hessen – Bundesländer überarbeiten „Psychisch-Kranken-Gesetze“
Das Ganze ist allerdings nicht nur ein hessisches Problem – wobei man sich schon die Frage stellen könnte, was denn eigentlich mit Hessen los ist. NSU 2.0, das neue hessische Versammlungsgesetz
, dass die Erhebung persönlicher Daten durch Versammlungsleitungen, polizeiliche Bild- und Tonaufnahmen und erleichterte Verbote und Auflösungen von Versammlungen vorsieht oder auch die Datenanalyse-Software „Hessendata“
, die vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde – all das gibt Anlass zur Sorge um das Bundesland. (…)
Statt die Gründe für die zunehmenden psychischen Erkrankungen zu untersuchen – Stress, Armut, Einsamkeit, Arbeitsdruck, soziale Unsicherheit –, werden die Erkrankten nun zum Sündenbock gemacht. Statt sich mit dem offenkundig rechtem Hintergrund des Anschlags in Magdeburg zu befassen, lenkten CDU-Politiker die Debatte auf psychische Erkrankungen um. Carsten Linnemann forderte sogar ein Register für psychisch kranke Menschen
, als wäre Krankheit gleichzusetzen mit Gefährlichkeit. (…)Besonders besorgniserregend: Laut der Zeitschrift der Polizeigewerkschaft ist etwa die Hälfte der Menschen, die bei Polizeieinsätzen getötet
werden, psychisch krank. Fehlende Schulung und Deeskalation führen immer wieder zu tödlichen Eskalationen…“ Kommentar von Alexandra Baer vom 11.07.2025 auf Perspektive online 
- Kleine Anfrage: Speicherung von Hinweisen auf die psychische Gesundheit
„Die Fraktion Die Linke will wissen, welche Möglichkeiten es für die Speicherung von Hinweisen auf die psychische Gesundheit heute für Polizeibeamte beziehungsweise Sicherheitsbehörden gibt. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (21/854) unter anderem danach, von wie vielen Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung „Merkmale mit Bezug auf psychische Gesundheit (inklusive Suizidgefahr, Abhängigkeitserkrankung etc.) polizeilich gespeichert“ sind.“ Kurzmeldung des Deutschen Bundestags vom 15. Juli 2025
- In der Kleinen Anfrage 21/854
„Berichte über Bedenken gegen die Datenerfassung und -speicherung zu Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Sicherheitsbehörden“ heißt es u.a.: „Im Dezember 2024 sprach sich Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, für einen Austausch der Sicherheitsbehörden untereinander und auch mit Psychiatrie, mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und vielem mehr aus (…) Er forderte ein Register für psychisch Kranke als Lehre aus dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt (…). Diese Forderung steht nach Ansicht der Fragestellenden in direktem Widerspruch zu menschenrechtlichen Standards, insbesondere zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Artikel 14 UN-BRK betont, dass Menschen mit Behinderungen – einschließlich psychischer Erkrankungen – das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person gleichberechtigt mit anderen genießen müssen. Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) untersagen die pauschale Erfassung sensibler Gesundheitsdaten ohne individuelle, rechtlich überprüfbare Grundlage. Derartige Forderungen bergen nach Einschätzung der Fragestellenden erhebliche Missbrauchs- und Diskriminierungsgefahren. Die Vorstellung, Menschen mit psychischen Erkrankungen in einem zentralen Register zu erfassen und sie pauschal als sicherheitsrelevantes Risiko einzustufen, verstößt nach Einschätzung der Fragestellenden nicht nur gegen medizinische Erkenntnisse, sondern auch gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. (…) Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) stellt in Reaktion auf die Forderung eines Registers für psychisch kranke Menschen klar: „Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht generell gewalttätiger als Menschen ohne psychische Erkrankungen. […] Auch in der Gruppe der terroristischen Gewalttäter ist der Anteil der psychisch Kranken nicht höher als in der Allgemeinbevölkerung“ (…) Im Zusammenhang mit der Einführung eines Registers für psychisch erkrankte Personen besteht die Sorge, dass die bisherige Entstigmatisierung der Betroffenen beeinträchtigt werden könnte (ebenda). Personen, die sich bewusst für medizinische und therapeutische Unterstützung entscheiden, könnten zukünftig von der Inanspruchnahme entsprechender Hilfsangebote absehen. Eine generelle Erfassung könnte dazu führen, dass Betroffene aus Sorge um ihre Datenvertraulichkeit auf Hilfeleistungen verzichten, um nicht in einem für Dritte zugänglichen Register erfasst zu werden… [Es folgen 26. detaillierte Fragen an die Bundesregierung dazu]
- In der Kleinen Anfrage 21/854
Grundinfos:
- CDU Hessen: Psychisch erkrankte Menschen sollen demnach zentral erfasst werden – weil sie angeblich so gefährlich für die Allgemeinheit seien. Siehe den entsprechenden Gesetzentwurf

- Auch Carsten Linnemann, der Generalsekretär der Partei, hatte bereits kurz vor Jahreswechsel ein „Register für psychisch kranke Gewalttäter“ gefordert
. Er sprach in einem Interview wörtlich davon, es gebe „Raster für Rechtsextremisten und Islamisten, aber nicht für psychisch kranke Gewalttäter“.
Siehe zum Thema:
- Dossier: Wenn Polizisten auf psychisch Kranke bzw. Menschen in Ausnahmesituation schießen…
- Dezember 2024: Wenn Polizisten auf psychisch Kranke schießen: Seit 2019 haben Polizisten in Deutschland 37 Menschen in offenbar psychischen Krisen erschossen
- Dossier: [Schützt Menschen in psychischen Ausnahmesituationen vor der Polizei!] 8 tödliche Polizeischüsse auf Lamin Toray aus Gambia in Nienburg/Nds
- 2019: [Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr – Keine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten; Anschluss von Arzt- und Psychotherapiepraxen an die Telematik-Infrastruktur auf freiwilliger Basis