Konferenz der Innenminister:innen der Länder fordert ein Verbot von de.indymedia.org

Gegen die Kriminalisierung linker Medien!„… Die Konferenz der 16 Landesinnenminister bittet nun Dobrindt, „alle rechtlichen Möglichkeiten für ein vollständiges Verbot des linksextremistischen Portals ‚indymedia.org‘ zu prüfen“. Die IMK fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Ihr gehören derzeit neun Minister mit CDU/CSU-Parteibuch an und sieben SPD-Minister. (…) Die AfD hatte im Bundestag schon 2020 ein Verbot von de.indymedia.org gefordert. SPD und Grüne warfen der AfD damals aber vor, sie wolle nur von der Bedrohung durch den Rechtsextremismus ablenken. (…) Allerdings wird de.indymedia.org seit Juni 2021 vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Ein Jahr später erfolgte sogar die Hochstufung zur „gesichert linksextremistischen Bestrebung“….“ Artikel von Christian Rath vom 1. Juli 2026 in der taz online externer Link („Droht ein Verbot von Indymedia?“) und mehr dazu:

  • Ungebrochene Verbotsfreude: Konferenz der Innenminister fordert Bundesinnenministerium zum Vorgehen gegen Portal »Indymedia« auf
    „… Die Taz versteht den IMK-Beschluss als Drängen auf ein Verbot von »de.indymedia.org«. Diese Beschränkung auf die deutsche Subdomain mag gemeint sein. Sie findet sich aber nicht im Beschluss. Eine Anfrage an die für die IMK aktuell zuständige Pressestelle der Hamburger Senats-Innenbehörde wurde bislang nicht beantwortet. Es sollte erwartet werden können, dass die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit den rechten Compact-Medien aus dem vergangenen Jahr und im Zusammenhang mit »linksunten.indymedia« aus dem Jahr 2020 in den Innenministerien der Länder bekannt sind. »linksunten.indymedia« war von 2008 bis 2017 die zweite deutsche »Indymedia«-Subdomain. Gegen sie war das Bundesinnenministerium 2017 – und 2024 gegen Compact – vorgegangen, aber nicht direkt gegen die Medien (auch wenn es sich in den Pressemitteilungen des BMI teilweise anders anhörte), sondern in Form von Vereinsverboten gegen die dahinterstehenden »Personenzusammenschlüsse« bzw. Unternehmen. (…)
    Die Frage an die IMK-Pressestelle, ob dort zugestimmt werde, dass angesichts der genannten Urteile »auch im Zusammenhang mit der Domain indymedia.org oder der Subdomain de.indymedia.org allenfalls in Betracht käme, die dahinter stehenden BetreiberInnenkreise zu verbieten« (sofern sie erstens überhaupt vereinsförmig im Sinne des öffentlichen Vereinsrechts organisiert sind und zweitens mindestens einer der drei in Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz genannten Verbotsgründe vorliegt), blieb vorläufig unbeantwortet. Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz lautet: »Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.«
    Eine entsprechende Bestimmung gibt es dagegen weder in Artikel 5 Absatz 1 und 2 Grundgesetz unter anderem über die Meinungsäußerungs- und Medienfreiheiten noch in den Landespresse- und -mediengesetzen. Kein Wunder also, dass die IMK-Pressestelle Schwierigkeiten hat, die Frage nach den Bundesverwaltungsgerichts-Urteilen zu beantworten.
    Auch eine dritte Frage blieb bisher unbeantwortet. In dem IMK-Beschluss steht nämlich außerdem noch, dass das Straf- und Gefahrenabwehrrecht »bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Rechtsgrundlagen für ein entschiedenes Vorgehen gegen das Portal ›indymedia.org‹, insbesondere durch Beschlagnahmen der Webseiten, Löschungsaufforderungen gegenüber den Hostingprovidern sowie den Erlass von Netzsperren als Ultima Ratio« biete. Welche Normen des »Gefahrenabwehrrechts« die IMK hier im Auge hat, und welche Behörden ihrer Ansicht nach für die Anwendung dieser Normen zuständig sind, ist vorläufig unklar
    .“ Artikel von Detlef Georgia Schulze in der jungen Welt vom 06.07.2026 externer Link
  • Innenministerkonferenz will de.indymedia verbieten
    Etwas unter dem Aufmerksamkeitsradar hat die Innenministerkonferenz Mitte Juni in Hamburg einen Beschluss zur openposting Plattform Indymedia gefasst. Darin bittet sie das Bundesinnenministerium, „alle rechtlichen Möglichkeiten für ein vollständiges Verbot der linksextremistischen Portals „indymedia.org“ zu prüfen und sich innerhalb der Bundesregierung für ein solches einzusetzen.“ Ein Verbot von de.Indymedia.org? Diese Plattform ist ganz offensichtlich gemeint, auch wenn allgemein von Indymedia die Rede ist. Ein Verbot wird in den letzten Jahren immer mal wieder gefordert, jetzt also von der Innenministerkonferenz. Die IMK weist zudem darauf hin, dass das Straf- und Gefahrenabwehrrecht bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Rechtsgrundlagen fürein entschiedenes Vorgehen gegen das Portal „indymedia.org“, bieten würde insbesondere durch Beschlagnahmen der Webseiten, Löschungsaufforderungen gegenüber den Hosting- Providern sowie den Erlass von Netzsperren als ultima ratio. Über diesen Vorstoß haben wir mit RDL Redakteur Thomas gesprochen, der selber eigene Texte auf indymedia veröffentlicht.“ Interview vom 3. Juli 2026 im Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
  • Bundesländer wollen Netz- und Reise­sperren für »Links­extreme«
    Die Innenministerkonferenz fordert vom Bund ein »Indy­media«-Verbot und ein europaweit schärferes Vor­gehen gegen »gewalt­bereite Links­extremisten«.
    Unter dem Vorsitz von Hamburg fordert die Innenministerkonferenz (IMK) ein Verbot der linken Internetplattform »Indymedia«. Das Bundesministerium des Innern wird aufgefordert, »alle rechtlichen Möglichkeiten« dafür zu prüfen und sich innerhalb der Bundesregierung für ein solches Verbot einzusetzen.
    Die »Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder« hatte sich vom 17. bis 19. Juni zur Frühjahrssitzung in Hamburg getroffen. Auch das Bundesinnenministerium nahm daran teil. Vergangene Woche wurde auf der Webseite der IMK eine »Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse« veröffentlicht. Darin findet sich unter Tagesordnungspunkt 34 der Titel »Stärkung der Inneren Sicherheit durch effektive Bekämpfung linksextremistischer Strukturen«. (…) Konkret bittet die IMK das Bundesinnenministerium, »alle rechtlichen Möglichkeiten für ein vollständiges Verbot des linksextremistischen Portals ›indymedia.org‹ zu prüfen und sich innerhalb der Bundesregierung für ein solches einzusetzen«. Das Straf- und Gefahrenabwehrrecht biete dafür bereits alle Rechtsgrundlagen – genannt werden die Beschlagnahme der Webseiten, Löschungsaufforderungen gegenüber den Hosting-Providern sowie der Erlass von Netzsperren. (…) Konkret bittet die IMK das Bundesinnenministerium, »alle rechtlichen Möglichkeiten für ein vollständiges Verbot des linksextremistischen Portals ›indymedia.org‹ zu prüfen und sich innerhalb der Bundesregierung für ein solches einzusetzen«. Das Straf- und Gefahrenabwehrrecht biete dafür bereits alle Rechtsgrundlagen – genannt werden die Beschlagnahme der Webseiten, Löschungsaufforderungen gegenüber den Hosting-Providern sowie der Erlass von Netzsperren
    …“ Artikel von Matthias Monroy vom 30.06.2026 in ND online externer Link
  • Siehe die Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse externer Link der 225. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 17. bis 19.06.26 in Hamburg

Siehe auch das Dossier: Solidarität gegen das Verbot von linksunten.indymedia und mit betroffenen Journalist:innen (auch von RDL)!

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=236462
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