Gesichtserkennung und KI: Innenminister Dobrindt plant neues Sicherheitspaket
Dossier
„Die Polizei soll bald auch Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview und Überwachungs-KI wie Palantir nutzen. Wir veröffentlichen das neue Sicherheitspaket des Innenministeriums. (…) Das Gesetzespaket soll Bundeskriminalamt und Bundespolizei erlauben, Personen anhand biometrischer Daten in „öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ zu suchen. (…) Solche Datensammlungen sind nach Einschätzungen vieler
Datenschützer
illegal
. Das BKA soll damit nicht nur Verdächtige suchen, sondern auch andere Personen wie beispielsweise „Kontaktpersonen, Opfer und Zeugen“. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll Fotos, die es von Asylsuchenden aufnimmt, mit Gesichter-Suchmaschinen im Internet abgleichen. (…) Darüber hinaus sollen die Gesetze Bundeskriminalamt und Bundespolizei erlauben, „verschiedene Datenbestände technisch zusammenzuführen“ und automatisiert zu analysieren…“ Beitrag von Andre Meister vom 23.07.2025 in Netzpolitik
mit weiteren Grausamkeiten und Infos zum weiteren Verfahren:
- Digitale Überwachungsbefugnisse: Schwarz-rotes Sicherheitspaket „zum Großteil verfassungswidrig“
„Die Kritik am Überwachungspaket der Bundesregierung reißt nicht ab. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte warnt vor „Eingriffen in die Grundrechte aller Menschen“ und „mächtigen Überwachungsmaßnahmen“.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nennt in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Sicherheitspaket
die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur biometrischen Fahndung im Internet und zur automatisierten Datenanalyse „zum Großteil verfassungswidrig“. Die Bürgerrechtsorganisation lehnt deshalb die Einführung der darin vorgeschlagenen Befugnisse und Änderungen fast rundweg ab. Es handle sich bei den geplanten Befugnissen nicht nur um Werkzeuge, die zu schwerwiegenden Grundrechtseingriffen führen, sondern um „Instrumente zur potenziellen Massenüberwachung“, weil es sich eben nicht um gezielte Maßnahmen handle. Gleichzeitig würden keinerlei Nachweise vorliegen, dass diese Befugnisse tatsächlich zu einer effektiven Polizeiarbeit beitragen würden, so die GFF. (…)
Besonders besorgniserregend sei auch, dass die Referentenentwürfe staatliche digitale Souveränität vollkommen ausblenden würden, heißt es in der Stellungnahme. Das liege daran, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass biometrische Abgleiche im Internet auch von privaten Unternehmen im Ausland durchgeführt werden dürfen. Zu solchen Unternehmen gehört zum Beispiel das umstrittene PimEyes, über das netzpolitik.org oftmals berichtet hat. Solche Unternehmen haben die Gesichtsbiometrie von Millionen Menschen gegen alle Regeln des europäischen Datenschutzes erlangt, indem sie ohne zu fragen Gesichtsbilder im Internet ausgewertet und gespeichert haben. Darüber hinaus ist laut der GFF auf Grundlage des Entwurfs auch der Einsatz von Softwaretools privater Anbieter für eine Datenanalyse möglich, wie etwa die Software Gotham des US-Unternehmens Palantir. Trotz dieser Möglichkeit sieht der Entwurf laut der GFF keinerlei Vorgaben vor, die sensibelste Polizeidaten vor Fehlern, Datenlecks, unberechtigtem Zugriff, missbräuchlicher Nutzung oder Manipulation schützen. Sogar zum Training von KI-Systemen dürften polizeiliche Daten an private Unternehmen übermittelt werden. (…)
Der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet ermögliche „schwerwiegende Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ – und das bei einer enormen Streubreite. Das ermächtige die Bundespolizei zu Eingriffen in die Grundrechte potenziell aller Menschen, kritisiert die GFF. Denn diese könnten nur begrenzt beeinflussen, ob zum Beispiel Bild- und Videomaterial oder Tonaufnahmen von ihnen gegen ihren Willen im Internet veröffentlicht werden. Außerdem könnten durch den Abgleich Rückschlüsse auf besonders sensible Daten wie politische Einstellungen und sexuelle oder religiöse Orientierung gezogen werden, z.B. bei Aufnahmen von Demos, Veranstaltungen oder Gottesdiensten. (…) Kritik haben die Bürgerrechtler:innen auch an der Eingriffsschwelle für die Nutzung der Instrumente, die laut der schwarz-roten Koalition ab „erheblichen Straftaten“ gelten soll. Doch diese genügten nicht dem verfassungsrechtlich notwendigen Gewicht einer besonders schweren Straftat. Zudem würden die erfassten Straftaten im Gesetzentwurf nicht hinreichend konkretisiert. (…)
In der 30 Seiten starken Stellungnahme, welche die GFF im Rahmen der Verbändebeteiligung abgegeben hat, sind zahlreiche weitere Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Überwachungspläne der Bundesregierung gelistet. Auch andere Organisationen aus der Zivilgesellschaft wie Amnesty International oder der Chaos Computer Club haben massive Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung.“ Beitrag von Markus Reuter vom 9. April 2026 bei Netzpolitik.org
- „Keine verfassungskonforme Ausgestaltung möglich“: Zivilgesellschaft warnt vor Plänen für KI-Fahndung
„Die geplanten Systeme zur biometrischen Suche und automatisierten Datenanalyse bedrohten Datenschutz, Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.
Die Pläne der Bundesregierung, die Befugnisse für Sicherheitsbehörden bei der digitalen Fahndung auszuweiten, gefährden Grundrechte. Zu diesem Schluss kommen mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen aus dem Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium. „Wir betonen, dass eine grundrechtskonforme Ausgestaltung dieser Befugnisse auch durch Nachbesserungen im Verfahrensrecht nicht erreichbar wäre“, heißt es in der Stellungnahme: „Die genannten Mängel sind keine bloßen Ausgestaltungsfehler, sondern symptomatisch für das strukturelle Defizit des gesamten Regelungsvorhabens.“ Die Organisationen, darunter Amnesty International und der Chaos Computer Club, bemängeln unter anderem das Fehlen eines richterlichen Vorbehalts, die ungenügende Transparenz für Betroffene und unzureichende Dokumentation der Arbeitsweise der KI-Systeme. Es fehlten zudem Einschränkungen bei Form und Umfang der einbezogenen Daten und bei den Analysemethoden. Ferner drohten schwerwiegende Grundrechtseingriffe durch Privatunternehmen. In der Konsequenz empfiehlt die Stellungnahme die vollständige Rücknahme der Gesetzesentwürfe und stattdessen ein gesetzliches Verbot „biometrischer Massenerkennungssysteme“ sowie verbindliche Regeln zu Transparenz, Kontrolle und Haftung für die algorithmische Datenanalyse. (…)
Die Bundesregierung will der Polizei erlauben, für die Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung künftig das Internet nach Gesichtern zu durchsuchen. Ein Fahndungsfoto soll dafür mit allen im öffentlichen Internet auffindbaren Gesichtern biometrisch abgeglichen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich dazu auf mehrere Gesetzentwürfe geeinigt. Das Bündnis kritisiert, damit würde de facto die Infrastruktur für eine flächendeckende Verfolgbarkeit der Bevölkerung geschaffen. Der Einsatz von KI-Systeme wie PimEyes oder Clearview AI für die biometrische Fahndung bezeichnet die Stellungnahme als Eingriff „in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Menschen ein, die im Internet Fotos, Videos und andere Inhalte mit biometrischen Merkmalen veröffentlichen, ohne dass diese dafür einen Anlass gegeben hätten“. Mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten sei dies nicht vereinbar. Selbst Personen, die ohne ihr eigenes Zutun im Hintergrund von öffentlich zugänglichem Bildmaterial auftauchten, drohe so die Verarbeitung ihrer biometrischen Daten. Indirekt werde damit auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt: Wer befürchten muss, aufgrund der Teilnahme an einer Versammlung biometrisch erfasst zu werden, verzichte möglicherweise gänzlich – es drohe ein Abschreckungseffekt, der die Wahrnehmung der eigenen Grundrechte verhindere. Empirische Daten zeigten zudem, dass insbesondere People of Color häufig zu Unrecht von polizeilichen Maßnahmen betroffen seien. Es drohe damit eine Gefährdung des Diskriminierungsverbots. (…)
Die Europäische Union verbietet laut KI-Verordnung eigentlich die massenhafte Verarbeitung von Gesichtsbildern zu biometrischen Datenbanken. Die aktuellen Entwürfe der Bundesregierung stellen demnach einen Versuch dar, das EU-Verbot zu umgehen. Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) kritisiert die Gesetzesinitiativen zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse und kommt dabei ebenfalls zu dem Schluss: „In der vorgesehenen Form sind diese Befugnisse nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Sie gefährden die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich.“ Beitrag von Denis Glismann vom 2. April 2026 bei Netzpolitik.org
- Biometrische Überwachung: Dobrindt will Europas KI-Verordnung verwässern
„Sicherheitsbehörden sollen mehr Befugnisse zur Überwachung bekommen. Dafür will der Innenminister europäische KI-Regeln lockern. Das zeigt ein Protokoll, das wir veröffentlichen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant einen massiven Ausbau der KI-gestützten Überwachungsbefugnisse für Sicherheitsbehörden. Sein Ministerium prüft derzeit den bundesweiten Einsatz der Datenanalyse-Software Palantir. Zudem sollen die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt befugt werden, Personen mittels Gesichtserkennung durch KI, also den biometrischen Internetabgleich mit Bilddaten, zu suchen. Begrenzt werden einige dieser Vorhaben bislang durch ein europäisches Gesetz: die KI-Verordnung. Doch genau diese Grenze versucht Dobrindt aufzuweichen. Das zeigt ein internes Protokoll, das wir veröffentlichen
…“ Beitrag von Vera Deleja-Hotko vom 25. Februar 2026 bei fragdenstaat.de
- Gesichtserkennung und Palantir: Dobrindts Überwachungspaket muss vom Tisch
„Heute hat AlgorithmWatch zusammen mit Amnesty International, CCC, GFF und Ulrich Kelber ein Gutachten vorgelegt, das die Rechtswidrigkeit von Dobrindts Plänen zur biometrischen Massenüberwachung klar belegt. Auch seine unsäglichen Palantir-Ideen passen nicht in unsere Demokratie. Beide Vorhaben gehören ersatzlos gestrichen. Das von AlgorithmWatch, Amnesty International, Chaos Computer Club (CCC), Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, heute vorgestellte Gutachten ist eindeutig: Die in einem Gesetzespaket formulierten Ideen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach biometrischer Dauerüberwachung sind nicht mit einem demokratischen Rechtsstaat kompatibel und verstoßen gegen EU-Recht. Massenhaft biometrische Daten der Gesichter von allen einzusammeln und hintenrum technisch analysieren zu lassen, ist ein Vorstoß, der unser Zusammenleben nachhaltig verschlechtern würde. Denn niemand, außer vielleicht ein paar Leuten im Innenministerium, will in einer Welt leben, in der jeder Mensch überall Gefahr läuft, biometrisch analysiert und mit Datenbanken abgeglichen zu werden. Die Körperdaten von Menschen sind keine freie Verfügungsmasse, weder für kommerzielle Stalking-Dienstleister noch für das Abspeichern in staatlichen Datenhalden. Wer eins und eins zusammenzählen kann, wird den im gleichen Entwurf vorgesehenen Plan, automatisierte Datenanalysen in bisher ungekanntem Ausmaße für Polizeibehörden des Bundes zu erlauben, in der selben Kategorie von Überwachungsdystopien einsortieren: Dobrindt plant auch hier eine massenhafte Analyse mit Millionen Betroffenen, deren Daten hinterrücks zusammengeführt und gerastert werden. Dass er dazu auch noch öffentlich erwägt, einen Vertrag mit dem Konzern Palantir einzugehen, strotzt vor Ignoranz gegenüber allem, was sich in den Vereinigten Staaten derzeit mit aktiver technischer Hilfe von ebenjenem US-Konzern abspielt. Aber das Problem heißt nicht Palantir, Pimeyes oder Clearview AI. Das eigentliche Problem ist die Idee einer allgegenwärtigen Überwachung und Datenrasterung, der niemand mehr ausweichen kann. (…) Ein Kern der Kritik ist der eindeutige Verstoß gegen die KI-Verordnung der EU (AI Act), der im Gesetzentwurf angelegt ist. Die KI-Verordnung verbietet es ausnahmslos, „Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen [zu] erstellen oder [zu] erweitern.” Insofern würden nationale Gesetzesvorhaben, die einen biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet vorsehen, geltendem EU-Recht zuwiderlaufen, falls dieser Abgleich nur mit Hilfe solcher Datenbanken stattfinden kann. Genau das ist der Fall, wie das von AlgorithmWatch beauftragte technische Gutachten belegt: Um den biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet wie vorgesehen durchzuführen, müssen ausnahmslos Datenbanken zur Gesichtserkennung genutzt werden. Damit ist ein solches Gesetz europarechtswidrig und zum Scheitern verurteilt…“ Beitrag von kantorkel vom 15. Oktober 2025 beim ChaosComputerClub (CCC)
mit diversen Stellungnahmen und Links zu wichtigen Dokus. Siehe auch
- BigBrotherAwards 2025 – Oscar für Datenkraken – Behörden & Verwaltung: Bundesinnenminister Dobrindt für sein geplantes Sicherheitspaket
- Gesichtserkennung und Datenanalyse: Zivilgesellschaft stellt sich gegen „Sicherheitspaket“ „Familienvideos, Selfies, Chatgruppen: Die Bundesregierung will es Polizeibehörden erlauben, das öffentliche Internet mit den biometrischen Daten gesuchter Personen abzugleichen. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor einer Infrastruktur der umfassenden Überwachung.
Die Bundesregierung soll ihre Pläne für eine biometrische Gesichtersuche im Internet und den Einsatz von KI-Datenanalysen in der Polizeiarbeit zurückziehen. Das fordert eine Koalition aus zivilgesellschaftlichen Organisationen in einem heute veröffentlichten Brief
. Die Kritik richtet sich gegen das sogenannte „Sicherheitspaket“ aus dem Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU). Derzeit befindet es sich in der Abstimmung zwischen den Ministerien. (…) Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen zeigen sich angesichts dieser Pläne alarmiert, darunter die Vereine D64, AlgorithmWatch, der Chaos Computer Club und Amnesty International Deutschland. Biometrische Datenbanken, wie sie für eine solche Suche notwendig wären, ermöglichten Massenüberwachung und schwere Verstöße gegen Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre, heißt es in dem Appell. (…) „Innenminister Dobrindt schlägt im Prinzip vor, eine gigantische Gesichtsdatenbank aller Bürgerinnen und Bürger aus dem Internet zu bauen – ganz egal, ob jemand verdächtig ist oder nicht“, sagt Kilian Vieth-Ditlmann von der Organisation AlgorithmWatch. Familienfotos und Party-Selfies seien dann ebenso im Visier wie Bilder, auf denen man nur im Hintergrund zu sehen ist. „Das ist völlig unverhältnismäßig und genau deshalb durch EU-Recht verboten.“ (…) Diese automatisierte Auswertung von Daten beschränke sich nicht auf Tatverdächtige, kritisieren die zivilgesellschaftlichen Organisationen. Auch Opfer, Zeug*innen und weitere unbeteiligte Personen, deren Daten zufälligerweise bei der Polizei landen, werden mit einbezogen. Der Quellcode von Palantirs Software sei zudem nicht offen, sodass die Ergebnisse nicht nachvollziehbar seien. Der Einsatz von KI-Systemen, die ihre Entscheidungen nicht offenlegten, sei besonders riskant für bereits marginalisierte Gruppen in der Bevölkerung.
Besonders schlecht kommt Palantir weg. Laut den Plänen sollen Polizeibehörden auch die Systeme von Drittanbietern wie Palantir für die Analyse einsetzen dürfen. „Palantir ist eng verbunden mit dem Tech-Milliardär Peter Thiel, der bekennender Anhänger der Trump-Regierung und explizit der Auffassung ist, dass Demokratie nicht mit Freiheit vereinbar sei“, warnt das Bündnis. Der Einsatz der Software gefährde die digitale Souveränität Deutschlands. (…)
Jenseits der Kritik an den konkreten geplanten Überwachungsmaßnahmen kritisieren die Organisationen die politische Stoßrichtung der Bundesregierung: Die Maßnahmen stünden insgesamt in keinem angemessenen Verhältnis zu dem vermuteten Gewinn an Sicherheit. Außerdem loteten sie rechtliche Grauzonen aus. „Als Zivilgesellschaft haben wir die Erwartung, dass die Bundesregierung Gesetze vorlegt, die nicht ständig an der Grenze der Verfassungswidrigkeit und des Europarechts – und sogar darüber hinaus – segeln.“ Solche Gesetze führten auch zu jahrelanger Rechtsunsicherheit für die Strafverfolgungsbehörden…“ Beitrag von Chris Köver vom 08.08.2025 in Netzpolitik
- Palantir und biometrische Überwachung: Dobrindts „Sicherheitspaket“ missachtet Grundrechte – und wird von allen Seiten kritisiert
„Dobrindts neues „Sicherheitspaket“ wird von allen Seiten kritisiert: Die geplante automatisierte Gesichtserkennung und die polizeiliche Datenanalyse fallen bei IT- und Menschenrechtsexperten durch. Das Innenministerium hat eingeräumt, Palantir-Software zu prüfen. Experten lassen auch daran kein gutes Haar, die Palantir-Nutzung sei die „schlechteste Wahl“.
Seit vorletzter Woche ist bekannt, wie die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für die Polizeibehörden des Bundes aussehen: Wir haben den Referentenentwurf eines „Sicherheitspakets“
seines Hauses veröffentlicht. Die polizeilichen Bundesbehörden hatten Palantir unter SPD-Vorgängerin Nancy Faeser meiden müssen. Nun plant Dobrindt, dem US-Konzern die Türen zu öffnen. Sowohl das Bundeskriminalamt als auch die Bundespolizei sollen Datenanalysesoftware wie die von Palantir nutzen dürfen, um „verschiedene Datenbestände technisch zusammenzuführen“ und dann automatisiert zu analysieren. Dobrindts Initiative stößt mitten in eine bereits laufende Debatte, ob und unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten aus polizeilichen Systemen in einer Analysesoftware zusammengeführt und ausgewertet werden dürfen. (…) Laut den Plänen Dobrindts sollen das BKA und die Bundespolizei außerdem mit Hilfe von biometrischen Abgleichen im Internet nach Menschen fahnden dürfen. Das BKA dürfte dann das Netz etwa nach Gesichtern oder anderen biometrischen Merkmalen von Verdächtigen, aber auch nach Opfern oder Zeugen durchforsten. Die automatisierte Analyse von Polizeidaten über eine Vielzahl von Menschen und das Abgrasen des Internet nach biometrischen Mustern völlig Unbeteiligter sind beides ohne Zweifel weitreichende und neuartige Befugnisse. Welche Kritikpunkte Experten an Dobrindts Überwachungsplänen vorbringen, haben wir zusammengetragen. (…) Das Vorhaben Dobrindts, eine Software zur Datenanalyse bei den Polizeien des Bundes einzusetzen, stößt bei Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International in Deutschland, auf wenig Gegenliebe.
„Das Wort ‚Datenanalyse‘ klingt nach einem präzisen und nachvollziehbaren Vorgang, aber das Gegenteil ist der Fall. Zuvor nicht verknüpfte Daten werden zusammengeführt, um eine umfassendere Überwachung zu ermöglichen“, sagt Rohrbach gegenüber netzpolitik.org. Denn es handele sich um eine „auf einem geheimen Code basierende Software“, die Schlussfolgerungen ziehe, „die der Mensch vor dem Rechner oftmals nicht nachvollziehen kann“. Carola Otte von der Humanistischen Union kritisiert auch die Art der personenbezogenen Daten aus den Systemen des BKA, der Bundespolizei und aller Polizeibehörden, die verknüpft werden sollen: Dort enthalten seien auch „Daten von Zeuginnen und Zeugen, Opfern, Beschuldigten und Unbeteiligten, die nicht durch die wenigen Einschränkungen im Gesetzentwurf ausgefiltert werden“. An die zu verwendende Software werden außerdem „keinerlei Anforderungen gestellt, zum Beispiel an Transparenz oder Erklärbarkeit der Ergebnisse“. Das kritisiert auch Rohrbach: Die verwendete Software sei intransparent, der Quellcode im Falle von Palantir oder anderen privaten Unternehmen „nicht einsehbar“. Deswegen könnten sich Betroffene „nur schwer gegen falsche Verdächtigungen wehren“, sofern sie überhaupt von der Auswertung oder von polizeilichen Folgemaßnahmen erfahren würden. (…)
Sabine Grützmacher, stellvertretende Vorsitzende des netzpolitischen Vereins LOAD, kritisiert diese neuen Biometrie-Befugnisse: „Der Entwurf setzt auf biometrische Erfassung und anlasslose Massenüberwachung trotz tiefgreifender Grundrechtseingriffe und bekannter Chilling-Effekte.“ Der Begriff Chilling-Effekt bezieht sich auf eine Einschüchterung von Menschen durch staatliche Überwachungsmaßnahmen, die zu einer ungewünschten Verhaltensänderung führen können. Dass künftig zum Beispiel „private Social-Media-Beiträge“ überwacht werden sollen, sieht Grützmacher besonders kritisch. Das ginge „zulasten von Bürgerrechten“ und sei „sicherheitspolitisch wie demokratisch nicht nachvollziehbar“. (…)
Auch Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz kritisiert die Ausweitung der automatisierten Gesichtserkennung: Die geplanten Regelungen seien „in Bezug auf den Begriff des ‚biometrischen Abgleichs‘ zu unbestimmt. Sie legitimieren die polizeiliche Nutzung eindeutig datenschutzwidriger Tools und Internet-Dienstleistungen.“ (…)
Amnesty International hat schon länger ein beobachtendes Auge auf Gesichtserkennungstechnologien und KI-Analysewerkzeuge für menschenrechtsfeindliche Zwecke, in Ländern wie Russland oder China schon länger, in den Vereinigten Staaten ganz aktuell. Rohrbach von Amnesty bemängelt, dass Dobrindts politische Agenda in die falsche Richtung geht, und fordert wegen des „zunehmenden Einflusses menschenrechtsfeindlicher und antidemokratischer Kräfte“ stattdessen einen „Kurswechsel in der Sicherheitspolitik“. Sonst drohe eine Unsicherheitspolitik: „Ein schlüsselfertiger Überwachungsstaat ist brandgefährlich, weil er zur Unterdrückung von Protest, zur Diskriminierung und Verfolgung genutzt werden kann, wenn menschenrechtsfeindliche Kräfte an die Macht gelangen.“ Auszüge der wichtigsten Kritiken aus dem ausführlichen Beitrag von Constanze Kurz vom 4. August 2025 bei Netzpolitik.org
- Das Wichtigste aus dem Beitrag von Andre Meister vom 23.07.2025 in Netzpolitik
: „Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt plant ein neues „Sicherheitspaket“. Sein Ministerium hat zwei Gesetzentwürfe erstellt und an die anderen Ministerien geschickt. Wir veröffentlichen beide Entwürfe in Volltext: