#BanFacialRecognitionEU: Petition für das Verbot der Gesichtserkennung in Europa„Mit dieser Petition wird die Kampagne für ein dauerhaftes Verbot der Gesichtserkennung eingeführt, welche in ganz Europa zur Identifizierung und Profilerstellung verwendet wird. Die Technologie zur automatisierten Gesichtserkennung wurde in den EU-Mitgliedstaaten bereits ohne öffentliche Konsultation eingeführt. Wir fordern die Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission auf, diese enorme Bedrohung der Menschenrechte und unserer Zivilgesellschaft ernst zu nehmen und Gesetze für das sofortige und dauerhafte Verbot der Identifizierung und Profilerstellung mittels Gesichtserkennungstechnologie in ganz Europa zu erlassen. Die Gesichtserkennung ist eine besonders invasive Technologie. Es geht nicht nur um die Überwachung von Aktivisten, Verdächtigen und Minderheiten, sondern auch um eine Verletzung der Privatsphäre für alle. Heute wird die Gesichtserkennung in Europa ohne Transparenz oder öffentliche Debatte eingesetzt und außerhalb eines koordinierten und kohärenten Rechtsrahmens eingesetzt. Mehrere europäische Mitgliedstaaten nutzen die Gesichtserkennung bereits für Sicherheit, soziale Kontrolle und öffentliche Dienste. (…) Schließen Sie sich dem Kampf gegen die Gesichtserkennungstechnologie an: Unterschreiben Sie die Petition, nehmen Sie an der Kampagne teil, ergreifen Sie Maßnahmen, bleiben Sie informiert und teilen Sie diesen Anruf…“ Petition der Kampagne #BanFacialRecognitionEU vom September 2020 mit weiteren Informationen, siehe auch einen Beitrag dazu weiterlesen »

#BanFacialRecognitionEU: Petition für das Verbot der Gesichtserkennung in Europa

#BanFacialRecognitionEU: Petition für das Verbot der Gesichtserkennung in Europa
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Dossier

Stop racial profiling!„… Man sollte der Stuttgarter Polizei, insbesondere ihrem Präsidenten Franz Lutz, und dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) dankbar sein. Viel prägnanter, als es eine Studie über racial profiling jemals vermocht hätte, zeigen sie, wie rassistisch diskriminierende Polizeiarbeit in der Praxis funktioniert und gerechtfertigt wird. Bereits kurz nach den Krawallen in der Stuttgarter Innenstadt hatte die Bild-Zeitung die polizeiliche Sortierung der festgenommenen Tatverdächtigen verkündet: »Zwölf Ausländer, neun Deutsche, drei Deutsche mit Migrationshintergrund.« Mittlerweile gibt es 39 Tatverdächtige, und die Stuttgarter Polizei betreibt, nein, keine »Stammbaumforschung«, wie die Stuttgarter Zeitung zunächst berichtet hatte, sondern »Recherchen bundesweit bei den Standesämtern«, wie Lutz korrigierte. »Bei weiteren elf deutschen Staats­angehörigen mit Migrationshintergrund steht dieser Migrationshintergrund noch nicht gesichert fest.« Lutz hat hier unfreiwillig eine gute Definition ­eines zentralen Elements des racial profiling geliefert. Gäbe es nun noch eine ehrliche Antwort auf die Frage, wie die Polizei den Migrationshintergrund, der ja vorgeblich erst gesichert festgestellt werden soll, ­bereits festgestellt hat, hätte man auch die Polizeikriterien für racial profiling ermittelt. Diese ehrliche Antwort wird es nicht geben, doch darf man aufgrund von Erfahrungswerten mutmaßen, dass Hautfarbe und Name ausschlaggebend sind. Strobl gebührt das Verdienst, den Zweck des Unternehmens verkündet zu haben: »Nicht zuletzt sollen für eine breite öffentliche Diskussion gegebenenfalls eindeutige und verlässliche Informationen zu den Tatverdächtigen kommuniziert werden können.« Damit sind natürlich nicht Informationen über Armut, Ausgrenzung, ­Erfahrungen mit Polizeigewalt und Schikanen oder dergleichen gemeint, und selbstverständlich kommt es Strobl nicht in den Sinn, ein rechts­kräftiges Urteil abzuwarten – es soll der Migrationshintergrund von juristisch betrachtet Unschuldigen »kommuniziert werden«. Umso dringlicher ist es, den US-amerikanischen Slogan »Defund the police« aufzugreifen. Der Auf­gabenbereich der Polizei kann erheblich verkleinert werden...“ – aus dem Beitrag „Verdächtiger Hintergrund“ von Jörn Schulz am 16. Juli 2020 in der jungle world (Ausgabe 29/2020). Siehe dazu auch einen Kommentar (einer Vertreterin der Amadeu Antonio Stiftung), einen Tweet über die Lobeshymnen eines olivgrünen Ministerpräsidenten auf die rassistische Vorgehensweise der Polizei Siehe dazu auch einen Kommentar (einer Vertreterin der Amadeu Antonio Stiftung), einen Tweet über die Lobeshymnen eines olivgrünen Ministerpräsidenten auf die rassistische Vorgehensweise der Polizei und weitere. Neu: Krawallnacht in Stuttgart: Polizist spricht von „Kanaken“, eine Strafe muss er nicht befürchten – Anzeige gegen Polizisten abgelehnt weiterlesen »

Dossier „Musterfall Stuttgart: Rassismus in den Polizeistrukturen“

Stop racial profiling!

Krawallnacht in Stuttgart: Polizist spricht von „Kanaken“, eine Strafe muss er nicht befürchten – Anzeige gegen Polizisten abgelehnt
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Stoppt Polizeigewalt„… Wie klingt die Botschaft: „Eine Watschen hat noch keinem geschadet“? Richtig, nach reaktionärem Erziehungsstyle der 1950er Jahre. War aber kürzlich erst, sprachlich gerne auch abweichend, eine beliebte Reaktion auf den Fall eines 19-Jährigen, dem ein Polizist in Ausübung seines Berufes ins Gesicht geschlagen hat. (…) Nicht wundern solle sich der Bub, schließlich schalle es aus dem Wald heraus, wie es in ihn hineinrufe, führte ein Leser näher aus. Denn der Jugendliche hatte nach Angaben der Polizei die Beamten mehrfach beleidigt. Drei an der Zahl waren es, die, wegen Ruhestörung kontaktiert, vorstellig wurden. Dann der Schlag ins Gesicht, der Kopf fliegt zur Seite, wie ein Video die Szene dokumentiert. Und der Leiter der hierfür zuständigen Polizeidirektion Thomas Rath? Dem Kollegen sei „die Hand ausgerutscht“, doch auch wenn das nicht hätte passieren dürfen, so sei es doch immerhin „menschlich erklärbar“. Wow, das ist schon einigermaßen stark, dass ein Dienstherr eine de facto ausgeübte körperliche Gewalt im Amt als „menschlich erklärbar“ relativiert. (…) „Schubs mich, und Du fängst dir ne Kugel“, ist jetzt keine Szene aus einem Western, sondern hatte ein Polizist einem Demonstranten bei einer Demo in Dresden zugeraunt, die Hand über der Waffe platziert. Ein weiteres Beispiel für ein gewaltaffines Mackergehabe, das die situative Machtposition unter Verkennung der eigentlichen Rolle ausnutzt. Da traf es sich bestens, dass am Wochenende eine Solidaritätsaktion das angeknackste Image der Polizei-Behörde mit dem hübschen Hashtag #DankePolizei wieder ein bisschen aufpolieren sollte. (…) „Dankt ihr der Polizei, wenn ihr sie seht?“, hatte gar die Polizeigewerkschaft Berlin auf Twitter gefragt: 84,7 Prozent hatten übrigens mit „nein“ gevotet. Überhaupt dürften Tweets wie „Danke Polizei für eure tolle Mitarbeit und Rückendeckung. Gez. NSU 2.0“, „Ob Rechtsextremismus oder Polizeigewalt, auf euch ist immer Verlass, danke Polizei“ oder „danke Polizei für das stete Verprügeln von Linken“ die Erwartungen an die Aktion eher nur so mittelmäßig erfüllt haben…“ Kolumne von Katja Thorwarth vom 24. September 2020 bei der Frankfurter Rundschau online weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt

Polizeigewalt in Deutschland: Wenn ein Schlag ins Gesicht als „Ohrfeige“ relativiert wird
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Dossier

Chaussy, Ulrich: Oktoberfest : Ein Attentat.„… Trotz seiner Zugehörigkeit zur rechtsradikalen Wehrsportgruppe Hoffmann war es beim ersten Abschluss der Ermittlungen im Jahr 1982 nicht zur Einordnung gekommen, dass es sich um ein rechtsextremistisch motiviertes Attentat handelte. Die Ermittlungen zu zwei Tatbekenntnissen mit direkter Verbindung in die Wehrsportgruppe des Neonazis Karl-Heinz Hoffmann, waren von der Bundesanwaltschaft eingestellt worden. (…) Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik nahm am 11. Dezember 2014 die Bundesanwaltschaft ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder auf. Wie die Bundesanwaltschaft nun in Karlsruhe bekannt gab, wurden in den vergangenen fünfeinhalb Jahren rund 770 Spuren bearbeitet, mehr als 1000 Vernehmungen geführt und über 300 000 Seiten an Akten gesichtet. Konkrete und strafrechtlich relevante Hinweise seien jedoch nicht gefunden worden. Asservate des seinerzeit als abgeschlossen geltenden Falles wurden im Jahr 1997 vernichtet. »Die Möglichkeit einer Beteiligung weiterer Personen als Anstifter, Gehilfen oder Mittäter kann zwar nicht ausgeschlossen werden«, sagte die Behörde zum Abschluss ihrer Untersuchungen. Allerdings sei nicht ersichtlich geworden, wie sich eine etwaige Beteiligung konkret in den Entschluss zur Tat, ihre Vorbereitung oder ihre Durchführung eingefügt haben könnte…“ – aus dem Beitrag „Opferfonds nach Attentat gefordert“ von Daniel Lücking am 08. Juli 2020 in neues deutschland online über die nächste Einstellung der Untersuchungen im bekanntesten Nazi-Verbrechen der „alten Bundesrepublik“…  Siehe dazu u.a. auch ein Interview mit einem Journalisten, der sich seit langen Jahren für eine wirkliche Untersuchung eingesetzt hat und neu: Demo in München am 26.09.20: 40 Jahre nach dem Oktoberfestattentat – Gegen das Vergessen und die Kontinuitäten rechten Terrors – #mehrals40Jahre weiterlesen »

Dossier zum Nazi-Mordanschlag beim Oktoberfest 1980

Chaussy, Ulrich: Oktoberfest : Ein Attentat.

Demo in München am 26.09.20: 40 Jahre nach dem Oktoberfestattentat – Gegen das Vergessen und die Kontinuitäten rechten Terrors – #mehrals40Jahre
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Feldzug der bayrischen Justiz gegen Kurden hält an – nun Yilmaz Acil aus Augsburg Opfer von 129a/b
Feldzug der bayrischen Justiz gegen Kurden hält an - nun Yilmaz Acil aus Augsburg Opfer von 129a/bWieder wurde in Bayern ein Kurde wegen Paragraph 129a/b verhaftet. Die Vorwürfe laut Haftbefehl sind absurd und können mittlerweile der Erdogan-ergebenen türkischen Justiz Konkurrenz machen. Die deutsche Justiz scheint von Recep Tayyip Erdogans AKP/MHP-Regime einiges gelernt zu haben. Die Verhaftungswelle gegen Kurd*innen in der Bundesrepublik dauert an. Am 10. September wurde der in Augsburg lebende Yilmaz Acil aus Amed (türk. Diyarbakir) verhaftet. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Die Münchner Staatsanwaltschaft wartet gleich mit einer Vielzahl von „Beweisen“ auf, die die „Vergehen“ von Acil begründen sollen und an Absurdität kaum zu übertreffen sind. (…) All diese „Verbrechen“ werden im Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft akribisch gelistet. Sie reichen aus, um eine „Mitgliedschaft in der PKK“ zu konstruieren und einen Kurden wegen des Paragraphen 129a/b ins Gefängnis zu sperren. Der türkische Geheimdienst und Erdogan können zufrieden sein, dass die bayrische Justiz deren Weg der kurdenfeindlichen Kriminalisierung treu ergeben mitgeht...“ Meldung vom 23. September 2020 bei ANF, siehe auch den Twitter-Thread von Kerem Schamberger: „Vor zwei Wochen wurde mein guter Freund und Genosse Yilmaz Acil in Augsburg festgenommen. Seitdem sitzt der Kurde und verheiratete vierfache Vater im Gefängnis! Jetzt machen wir es öffentlich…“ weiterlesen »

Feldzug der bayrischen Justiz gegen Kurden hält an - nun Yilmaz Acil aus Augsburg Opfer von 129a/b

Feldzug der bayrischen Justiz gegen Kurden hält an – nun Yilmaz Acil aus Augsburg Opfer von 129a/b
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[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr„Viele Computer in Krankenhäusern und Arztpraxen sind nicht gerade gut gesichert. Durch die zunehmende Digitalisierung wird das zum massiven Problem. Der Daten-GAU droht. Die elektronische Gesundheitskarte: ein Flop. Erpressung mit erbeuteten Gesundheitsdaten: ein Hit. So lässt sich die gegenwärtige Situation in Sachen Digitalisierung des Gesundheitswesens auf den Punkt bringen. „Wir haben seit dem Jahr 2017 eine Steigerung der Fälle gehabt, wo auf Krankendaten zugegriffen wurde“, berichtet Hans-Peter Bauer, Deutschlandchef des IT-Sicherheitsunternehmens McAfee. Sein Unternehmen hat die Datendiebstähle aus medizinischen Beständen genauer analysiert. (…) Online-Kriminelle haben Diagnosen, Verordnungen von Medikamenten, Behandlungsunterlagen, sogar ganze Krankengeschichten und Studienergebnisse klinischer Test erbeutet. Neben den Nachrichtendiensten hat sich ein ganzer Zweig der organisierten Kriminalität auf medizinische Daten spezialisiert…“ Beitrag vom September 2020 von und bei den RIFF-Reportern – der komplette Beitrag ist leider kostenpflichtig weiterlesen »

[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr

Gesundheitswesen: Patientendaten sind eine leichte Beute für Diebe
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Nicht nur Berlin macht Jagd auf Opposition gegen Erdogan: Frankreich schiebt kurdischen Aktivisten ab ins türkische Gefängnis – Bulgarien auch
Im September 2020 aus Frankreich - direkt in Erdogans Gefängnis geschickt...„… Vor dem Oberlandesgericht Hamburg ist am Mittwoch der §129a/b-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa (Amed) Çelik fortgesetzt worden. Die beiden Verteidiger Heinz Schmitt und Tuncay Karaman trugen ihre Plädoyers vor. Rechtsanwalt Schmitt wird seine ausführlichen Darlegungen zur kurdischen Frage am 23. September fortsetzen. Die Staatsanwaltschaft hat bei der letzten Verhandlung zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe gefordert. Am gestrigen Sitzungstermin wurde zunächst ein Interview mit dem KCK-Vorsitzenden Cemil Bayik durch Rechtsanwalt Schmitt eingeführt, woraufhin eine einstündige Unterbrechung zwecks eines Selbstleseverfahrens angeordnet wurde. Nach der Unterbrechung gab der Staatsanwalt zu Protokoll, das Interview veranlasse ihn nicht zu einer „abweichenden Würdigung“, nach wie vor gebe es keine politische Verfolgung der PKK in Deutschland. In Bezug auf den Vorwurf, sein Mandant habe als Gebietsleiter der PKK gute Verbindungen in die örtliche Politik in Bremen und Salzgitter gehabt, führte Verteidiger Tuncay Karaman an, dass die Einflussnahme auf politische Akteure zugunsten der kurdischen Gemeinde durchaus üblich ist. So könnten Gemeinschaften mit gleichgelagerten Interessen ihre Anliegen in die Parlamente einbringen. Mustafa Çelik werde in der kurdischen Community als legitimer Vertreter betrachtet. Karaman bezog sich in seinem Plädoyer auf das Urteil des belgischen Kassationsgerichtshofes aus diesem Jahr, laut dem die PKK eine Partei in einem bewaffneten Konflikt ist. Die PKK erfülle die notwendigen Kriterien dazu, wie beispielsweise „ein gewisser Organisationsgrad und die Befähigung, militärische Aktionen durchzuführen“...“ – aus dem Bericht „Hamburg: Plädoyer der Verteidigung im PKK-Prozess“ am 17. September 2020 bei der ANF über den Hamburger Schauprozess im Dienste Erdogans. Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Meldungen über EU-Hilfen für Erdogans Terror aus Bulgarien und Frankreich – und von dort auch eine (hierzulande vergeblich gesuchte) solidarische gewerkschaftliche Stellungnahme mit dem kurdischen Kampf. weiterlesen »

Im September 2020 aus Frankreich - direkt in Erdogans Gefängnis geschickt...

Nicht nur Berlin macht Jagd auf Opposition gegen Erdogan: Frankreich schiebt kurdischen Aktivisten ab ins türkische Gefängnis – Bulgarien auch
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Verleihung der BigBrotherAwards 2020 am 18. September in Bielefeld - zum 20sten Mal!Am Freitag, 18. September 2020, verleihen Digitalcourage und andere Bürgerrechtsorganisationen die diesjährigen BigBrotherAwards. Es ist tatsächlich schon die 20. Verleihung der “Oscars für Überwachung”. Rena Tangens, Jury-Mitglied für Digitalcourage, sagt: “Als wir 2000 die ersten BigBrotherAwards verliehen haben, dachten wir, dass wir nach 5, spätestens aber 10 Jahren alle Themen durch hätten. Aber es gibt immer wieder neue.” So bringen die BigBrotherAwards auch in diesem Jahr mehrere Datenkraken aus Politik, Wirtschaft und Behörden ins Licht der Öffentlichkeit – darunter einige besonders empörende, überraschende und zukunftsentscheidende Fälle. Das Grußwort zum 20. Jubiläum der BigBrotherAwards hält der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum. In der Jury arbeiten Rena Tangens und padeluun von Digitalcourage, der Rechtsanwalt und Publizist Dr. Rolf Gössner für die Internationale Liga für Menschenrechte, der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences, der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Dr. Thilo Weichert, heute bei der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und dem Netzwerk Datenschutzexpertise, sowie Frank Rosengart vom Chaos Computer Club. Siehe alle Infos auf der Aktionsseite und hier neu die „Gewinner“: BigBrotherAwards 2020: Tesla, H&M, Gehirnstrommessung, US-Drohnenkrieg, Personenkennziffer und Speicherung von Autokennzeichen weiterlesen »

Verleihung der BigBrotherAwards 2020 am 18. September in Bielefeld - zum 20sten Mal!

Verleihung der BigBrotherAwards 2020 am 18. September in Bielefeld – zum 20sten Mal! / BigBrotherAwards 2020: Tesla, H&M, Gehirnstrommessung, US-Drohnenkrieg, Personenkennziffer und Speicherung von Autokennzeichen
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Latein- und Zentralamerika
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Asien
[Kampagne für Saubere Kleidung] Menschenrechte dürfen keine Frage des Preises sein
ila 438 mit dem Schwerpunkt "Textilien"Seit fast 25 Jahren setzen sich die in der Initiative für Saubere Kleidung zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und kirchlichen Institutionen für bessere Arbeitsbedingungen in der weltweiten Textilndustrie ein. Zu den Gruppen, die dieses Bündnis mit initiiert haben, gehörten auch Initiativen aus der Mittelamerika-Solidaritätsbewegung der 80er-Jahre wie die Infostelle El Salvador (damals Nachbar der ila im Bonner Oscar-Romero-Haus) und die Christliche Initiative Romero in Münster. Während die Arbeit der Solidaritätsgruppen heute in Rückblicken und wissenschaftlichen Arbeiten fast ausschließlich auf die Unterstützung der mittelamerikanischen Guerillagruppen reduziert wird, war ihre Arbeit sehr viel breiter. Dazu gehörte auch die Beschäftigung mit den elenden Arbeitsbedingungen und der Repression in den Maquilabetrieben in El Salvador, Honduras, Guatemala und etwas später auch Nicaragua. Heute ist die Kampagne für Saubere Kleidung ein starkes Netzwerk mit einer klaren politischen Agenda. Gert Eisenbürger sprach mit Isabell Ullrich vom Koordinationsbüro der Kampagne über deren Geschichte und Arbeitsschwerpunkte…“ Interview von Gert Eisenbürger mit Isabell Ullrich von der Kampagne für Saubere Kleidung aus der ila 438 (September 2020) – siehe darin v.a. die Ausführungen zur aktuellen Situation wg. Corona, die wir auch unter Arbeitsbedingungen in Bangladesch dokumentiert haben… weiterlesen »

ila 438 mit dem Schwerpunkt "Textilien"

[Kampagne für Saubere Kleidung] Menschenrechte dürfen keine Frage des Preises sein
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EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenKlage vor dem Arbeitsgericht eingereicht – Frau soll Aufnahme von Tönnies-Kantine in sozialen Netzwerken verbreitet haben. Bei der Firma erhielt die Mitarbeiterin bereits Hausverbot, teilt das Arbeitsgericht Bielefeld mit. In einem Gütetermin habe die Klägerin am 9. Juni nicht bestritten, das Video gepostet zu haben. Das Kantinen-Video hatte im Internet für viel Wirbel gesorgt – insbesondere weil zunächst nicht klar war, wann die Sequenz aufgenommen worden war…” Meldung vom 30.06.2020 im Westfalenblatt online und das Video auf youtube – siehe zum Hintergrund unser Dossier Branchengrößter (doch) nicht der Branchenbeste: Corona-Fälle nun auch bei Tönnies und nun zum Verfahren: Tönnies-Video: Vergleich vor Arbeitsgericht in Bielefeld / [Protest vor dem Arbeitsgericht Bielefeld] Aufdeckung statt Ausbeutung – Solidarität mit der gefeuerten Tönnies-„Whistleblowerin“ weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Kantinen-Video: Mitarbeiterin des Caterers von Tönnies erhält fristlose Kündigung / Tönnies-Video: Vergleich vor Arbeitsgericht in Bielefeld / [Protest vor dem Arbeitsgericht Bielefeld] Aufdeckung statt Ausbeutung – Solidarität mit der gefeuerten Tönnies-„Whistleblowerin“
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Verfassungsschutz auflösen!„Die deutschen Geheimdienste BND, MAD und Verfassungsschutz haben eines gemeinsam. Immer dann, wenn sie mal wieder knietief im meist selbst produzierten braunen Morast waten oder ihnen Gesetzesbrüche nachgewiesen wurden, kommt ihnen die Politik zur Hilfe (…) Dabei ist eines sicher – ein demokratischer Rechtsstaat, in dem sich auch die Regierung an die eigenen Gesetze hält, braucht keinen Geheimdienst. Geheimdienste braucht man nur, wenn staatliches Handeln außerhalb der Legalität ermöglicht werden soll. Vor Gericht entscheiden die Dienste, ob und was sie oder ihre oft kriminellen Zuträger aussagen. Ich habe erlebt, dass ein solcher „V-Mann“ eines Geheimdienstes vor Gericht in seiner eigenen Verhandlung keine vollständigen Angaben zur eigenen Person machen durfte. (…) In den Parlamenten werden oftmals aus jenen, die die Geheimdienste eigentlich kontrollieren sollten, schon oft nach wenigen Jahren deren Fürsprecher, kaum noch zu unterscheiden von PR-Beratern oder Pressesprechern (Hartmanns Erzählungen). Von einer kritischen Distanz ist dann nichts mehr zu spüren, von Kontrollwillen ganz zu schweigen. Auch von den „Terrorismusexperten“ der öffentlich-rechtlichen Sender sind viele Mitglied im „Gesprächskreis Nachrichtendienste“. Erzähle mir niemand, dass das sich nicht in der Berichterstattung oder Nicht-Berichterstattung niederschlägt. (…) Im Zuge der NSU-Verstrickungen sollte der Verfassungsschutz mal wieder reformiert werden. Der damalige Präsident Maaßen versprach, dass der Dienst „sich selbst reformieren“ würde. Tatsächlich bekam der Verfassungsschutz erneut mehr Mittel und mehr Personal. Allerdings begann auch eine verstärkte Diskussion darüber, ob man dem Verfassungsschutz überhaupt noch brauche.“ Teil 1 eines Beitrags von Helmut Lorscheid bei Telepolis am 7. September 2020 und nun Teil 2: Verfassungsschutz endlich auflösen weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!

Besser selbst die Verfassung schützen / Verfassungsschutz endlich auflösen
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Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 9.9.2020 – wir danken! weiterlesen »

Chaussy, Ulrich: Oktoberfest : Ein Attentat.

[Presseschau] Wie über den fatalen Mythos vom Einzeltäter die rechten Netzwerke ausgeblendet und der Rechtsterrorismus nicht ernst genommen wird
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Dossier

friendsofhengameh: Pressefreiheit statt Polizeigewalt!„… am 21. Juni 2020 kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer an, eine Strafanzeige gegen taz- Autor_in Hengameh Yaghoobifarah wegen einer satirischen Kolumne zu stellen. Das ist ein massiver Angriff gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Wir als Kulturproduzent_innen, Autor_innen, Journalist_innen, als Bürger_innen einer offenen demokratischen Gesellschaft, sind erschüttert über diesen Vorgang. Die Bundesregierung sollte nämlich aktiv für den Schutz dieser Freiheiten stehen. Öffentliche Statements von Bundesinnenminister Horst Seehofer knüpfen dagegen einen erfundenen Zusammenhang zwischen dieser satirischen Zeitungskolumne und den Randalen gegen die Polizei in Stuttgart am 20. Juni 2020. (…) Die gefährliche Instrumentalisierung dieser Debatte durch den Innenminister spaltet die Gesellschaft, sie führt auch dazu, dass Autor_innen wie Hengameh Yaghoobifarah von anderen Rechtspopulisten und Rechtsextremen massiv angefeindet, angegriffen und bedroht werden. (…) Das eigentliche Thema worüber nämlich gerade weltweit gesprochen wird und worüber wir auch in Deutschland sprechen müssen, heißt rassistische Polizeigewalt. Der Bundesinnenminister möchte sich diesem Gespräch nicht stellen und profiliert sich mit seiner angedrohten Strafanzeige auf dem Rücken einer freien Autor_in, die selbst von Rassismus, Queerfeindlichkeit und den täglichen Angriffen gegen Journalist_innen betroffen ist. Diese Strafanzeige ist eine Einschüchterungstaktik gegen all jene, die sich öffentlich für die Chancengleichheit aller Bürger_innen in diesem Land positionieren. Das können wir nicht zulassen…“ Petition „Pressefreiheit statt Polizeigewalt!“ von friendsofhengameh bei change.org an die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland – siehe die ErstunterzeichnerInnen auf der Aktionsseite friendsofhengameh und hier weitere Stellungnahmen. Neu: taz-Kolumne „All cops are berufsunfähig“: Presserat sieht keinen Verstoß gegen Pressekodex weiterlesen »

Dossier zur angedrohten Strafanzeige Horst Seehofers gegen taz-Journalistin Hengameh Yaghoobifarah

friendsofhengameh: Pressefreiheit statt Polizeigewalt!

taz-Kolumne „All cops are berufsunfähig“: Presserat sieht keinen Verstoß gegen Pressekodex
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[Presseschau] Digitale Lernangebote in der Schule nicht rechts- und verfassungskonform – Microsoft liegt vorn
Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 2.9.2020 – wir danken! weiterlesen »

foodwatch-Forderung nach mehr staatlicher Verantwortung für Lehrmaterialen

[Presseschau] Digitale Lernangebote in der Schule nicht rechts- und verfassungskonform – Microsoft liegt vorn
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Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach Kündigung: Wo haben Sie sich beworben?
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Ein gekündigter Arbeitnehmer muss sich um einen neuen Job bemühen, auch wenn er gegen die Kündigung klagt. Der bisherige Arbeitgeber darf nun sogar Auskunft über unterbreitete Vermittlungsvorschläge verlangen (…) Mit seinem Urteil vom 27. Mai 2020 (AZ: 5 AZR 387/19) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine bisherige Rechtsprechung geändert und erkennt erstmals einen Auskunftsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer an, um dessen böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs besser beurteilen und erforderlichenfalls auch beweisen zu können. Für Arbeitgeber wird es dadurch einfacher, die Höhe der Annahmeverzugslohnansprüche zumindest zu begrenzen…“ Aus dem Gastbeitrag von Dr. Stefan Lochner vom 4. September 2020 bei Legal Tribune online. Armin Kammrad kommentiert dazu u.a.: „Diese (neue) Haltung des BAG kann nur als extrem arbeitgeberfreundlich gewertet werden. So müsste sich nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB), den das BAG hier bemüht, der AN eigentlich darauf verlassen können, dass der Arbeitgeber ihn nicht kündigt, wenn die Kündigung mutwillig und unwirksam ist. (…) Praktisch ist das verheerend für den AN, weil der AG nicht nur mit rechtwidrigen Kündigungen Schikane ausüben kann, sondern zusätzlich noch durch Auskunftsverlangen beim entlassenen AN; konkret: durch manifeste Nachstellung und Belästigung um zu überprüfen, ob der AN alles tut, um sich bereits vor Kündigungsprozess einen neuen AG zu suchen. Diese BAG-Entscheidung, die unverkennbar Bossing und Schikane, also Klassenkampf von oben erleichtert, sollte möglichst breit in der Gewerkschaftsbewegung diskutiert werden…“ Siehe das Urteil sowie beide Beiträge ausführlich weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Auskunftsanspruch des Arbeitgebers nach Kündigung: Wo haben Sie sich beworben?
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