[Presseschau] Digitale Lernangebote in der Schule nicht rechts- und verfassungskonform – Microsoft liegt vorn

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 2.9.2020 – wir danken!

Wann wird auch bei uns in Deutschland mit der Datensouveränität (Das Selbstbestimmungsrecht über die eigenen Daten (informationelle Selbstbestimmung = ein Grundrecht!) ernst gemacht?

Zu den größten Anbietern im Bildungsbereich zählt Microsoft. Laut Microsoft nutzen 150 Millionen SchülerInnen, Studierende und Lehrkräfte diese Konzerntechnologie für den virtuellen Unterricht oder für den Aufbau digitaler Lernplattformen. (https://taz.de/!5710461/ externer Link)

Dabei ist diese digitale Technologie von Microsoft nicht mit dem Datenschutzrecht in Deutschland konform hat der Berliner Datenschutzbeauftragte feststellen müssen. (https://www.rakoellner.de/2020/05/microsoft-deutschland-vs-landesdatenschutz-berlin-eine-zusammenfassung-in-sachen-microsoft-teams/ externer Link und https://www.drwindows.de/news/der-streit-zwischen-den-berliner-datenschuetzern-und-microsoft-geht-in-die-naechste-runde externer Link)

Die Liste der Mängel des Datenschutzbeauftragten ist knapp zwei Seiten lang.

Aber auch der EU-Datenschutzbeauftragte warnte kürzlich vor dem Einsatz von Microsoft-Produkten – und riet zu Alternativen – mit einem höheren Datenschutzstandard.

Britta Schinzel vom Vorstand des Forums für InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FFIF) (https://www.fiff.de/themen externer Link) kritisiert die dadurch ausgeübte Marktmacht von z.B. Microsoft. Denn über diesen Einsatz in der Schule würden sich die SchülerInnen auch schnell an die ihnen einfach vorgesetzte Software gewöhnen – und dann eben auch privat nutzen – was für Microsoft ja auch ein Zweck ist. (https://taz.de/!5710461/ externer Link)

Diese Nichtbeachtung der „informationellen Selbstbestimmung“ wird so auch bei uns „systemisch“

Björn Schießle von der Free Software Foundation Europe (https://www.schiessle.org/ externer Link) sieht, dass Deutschland – im Gegensatz zu anderen Ländern – hier viel verschlafen hat. Aber nach der Entscheidung für ein Software (Cloudlösung), lässt sich da kaum etwas ändern. Bei Leistungsbeurteilungen oder persönlichen Aufsätzen würde dieser mangelhafte Datenschutz ein Problem. Und mit der Entscheidung für eine Software würden auch gleich Fakten geschaffen.

Die Free Software Foundation sieht den Weg über Free Software. (https://www.youtube.com/watch?v=56G-Clfiwuo externer Link )

Jetzt ist die Kultusbürokratie in der Pflicht, die Datensouveränität für uns wieder herzustellen

Björn Schießle sieht daher Länder im Vorteil, die sich schon früh um eine eigene (konzernunabhängige) Strategie gekümmert hätten. Deutschland hat da viel verschlafen! Notwendig ist daher eine Lösung auf politischer Ebene, die Länder mit ihrer Kulturhoheit sind gefordert, für nachhaltige, datenschutzkonforme Lösungen zu sorgen. Endlich müssen sich PolitikerInnen mit den Themen wie Datenschutz und digitaler Souveränität auseinandersetzen, statt sich einfach auf die bekannten Lösungen von großen Anbietern zu verlassen. (Schießle) (https://taz.de/!5710461/ externer Link)

Dabei ist das eigentlich gar nicht ins Belieben der Politiker gestellt, denn schon die Verfassung macht da Vorgaben, dass der amerikanische Weg der Digitalisierung für uns nicht „demokratiekonform“ sein kann. (https://taz.de/Urteil-zu-Datenabkommen-zwischen-USA-und-EU/!5695136/ externer Link)

Nur so können die Technikkonzerne im Silicon-Valley von Europa lernen. (https://taz.de/Tech-Bosse-im-US-Kongress/!5699620/ externer Link)

Aber dieses Recht kümmert keinen Menschen, solange es nicht Menschen gibt ,die diesen so personifizierten Datentransfer anprangern, um ihn zu unterbinden – wie z.B. der Datenschutzverein noyb (https://taz.de/Datenschuetzer-ueber-US-Datentransfers/!5709198/ externer Link).

Dabei sind – auch nach dem Urteil des EuGH Datentransfers, die für die Wirtschaft notwendig sind, durchaus weiter erlaubt. Es ist aber einfach die Bequemlichkeit vieler – gerade auch von Unternehmen – ,die einfach weiterhin die persönlichen Daten von Nutzern in die USA übermitteln – und das obwohl das Datenschutzniveau in den USA gänzlich inkompatibel ist mit den europäischen Vorgaben.

Und obwohl es hierzulande Alternativen gibt.

Doch diese Alternativen werden vermutlich erst eine Chance bekommen, wenn die Unternehmen gezwungen werden z.B. auch Google und Facebook nicht mehr zu verwenden.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=177763
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