Kurzarbeit ohne Rechtsgrundlage? Flugbegleiter der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink in Deutschland können kaum noch ihre Miete bezahlen
ryanair lowest wages„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Aircrew Alliance kritisieren Ryanairs Leiharbeitsfirma Crewlink. Die Leiharbeitsfirma nutze in Deutschland mutmaßlich die Krise, um geltende Tarifverträge und in einigen Fällen sogar das Mindestlohngesetz zu unterlaufen. ver.di liegen mehrere Fälle vor, in denen Nettolöhne von unter 100 Euro ausgezahlt worden seien. Crewlink begründe dies in den Gehaltsabrechnungen der rund 150 Kabinenbeschäftigten mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld. Die Kurzarbeitsfähigkeit von Crewlink ist vom Landessozialgericht Bayern jedoch aberkannt worden. „Obwohl die Voraussetzungen für Kurzarbeit durch Crewlink mutmaßlich nicht erfüllt sind, hält das Unternehmen Teile der tariflichen Vergütung seit Monaten zurück“, betont Susana Pereira Ventura, Gewerkschaftssekretärin für die Low-Cost-Carrier in der ver.di-Bundesverwaltung. „Dieses Verhalten ist untragbar. Crewlink muss umgehend eine Lösung für die Beschäftigten finden.“ (…) „Ein Unternehmen, das ohne rechtliche und vertragliche Grundlage unter Berufung auf angebliche Kurzarbeit Gehälter kürzt und dabei in Kauf nimmt, dass die Beschäftigten noch nicht einmal mehr ihre Miete bezahlen können, handelt verantwortungslos und kommt der Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten nicht nach“, so Pereira Ventura. ver.di und die Aircrew Alliance fordern Crewlink und Ryanair auf, die fehlenden Gehälter auszuzahlen und Entgeltverluste, die bis ins vergangene Jahr hineinreichen, unverzüglich auszugleichen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 15. März 2021 weiterlesen »

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Kurzarbeit ohne Rechtsgrundlage? Flugbegleiter der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink in Deutschland können kaum noch ihre Miete bezahlen
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Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!„… Rufbereitschaft kann nur dann als Arbeitszeit gewertet werden, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit ganz erheblich in der Ausübung seiner Freizeit beeinträchtigt wird. Ist dies der Fall, dann muss Rufbereitschaft jedoch nicht zwingend wie „Arbeitszeit“ vergütet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines deutschen Feuerwehrmannes (Urt. v. 9.3.2021, Rs. C-580/19) und eines slowenischen Technikers (Urt. v. 9.3.2021, Rs. C 344/19) entschieden, der seine Rufbereitschaft einsam auf einem Berggipfel verbringen musste. Der Generalanwalt des EuGH hatte in seinen Schlussanträgen bereits Stellung genommen (…) hat der EuGH nach eigenen Angaben entschieden, dass Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaft unter den Begriff der „Arbeitszeit“ fallen, wenn der Arbeitnehmer währenddessen objektiv ganz erheblich beeinträchtigt ist, sich seinen eigenen Interessen zu widmen. Ob eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, richte sich nach nationalen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen und Vorgaben des Arbeitgebers. (…) Zuletzt stellt der EuGH klar, dass die Frage der Vergütung von Bereitschaftszeiten nicht der Richtlinie 2003/88 unterliegt. Ob die Rufbereitschaft daher wie Arbeitszeit vergütet wird oder nicht, sei von der Einordnung als „Arbeitszeit“ oder „Ruhezeit“ nicht abhängig und könne in nationalen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen geregelt oder von Entscheidungen des Arbeitgebers abhängen…“ Beitrag vom 9. März 2021 von und bei Legal Tribune Online weiterlesen »

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!

EuGH: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein. Ob Rufbereitschaft als Arbeitszeit gewertet wird, hänge von den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in dieser Zeit ab
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[Buch] Riders unite! Arbeitskämpfe bei Essenslieferdiensten in der Gig-Economy – das Beispiel Berlin
[Buch] Riders unite! Arbeitskämpfe bei Essenslieferdiensten in der Gig-Economy – das Beispiel BerlinMit ihren auffälligen Rucksäcken prägen sie mittlerweile das Bild von Großstädten in ganz Europa und darüber hinaus: Rider genannte Kurierfahrer*innen, die auf Abruf Essen direkt vor die Haustür liefern. Sie sind Teil der Gig-Economy, einem Bereich des Arbeitsmarktes, der durch die Vermittlung prekärer Dienstleistungsjobs über digitale Plattformen gekennzeichnet ist. Die Plattform-Unternehmen wälzen dabei oft Verantwortung und Kosten auf die Beschäftftigten ab, welche im Arbeitsalltag tendenziell vereinzelt sind. Unerwartet kam darum, dass sich Rider seit dem Sommer 2016 vielerorts selbst organisieren und auch international vernetzen, um bis heute für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. In Berlin wurde die Kampagne Deliverunion gegründet, in der sich Rider der konkurrierenden Lieferdienste Deliveroo und Foodora zusammenschlossen und die durch das lokale Syndikat der Basisgewerkschaft FAU unterstützt wurde. Entlang dieses konkreten Beispiels gibt das Buch Einblicke in die Welt der Plattform-Unternehmen sowie den Arbeitsalltag und die Kämpfe bei den Lieferdiensten. Durch Auszüge aus Interviews kommt dabei die Perspektive der Rider selbst besonders zur Geltung.“ Verlag Die Buchmacherei zum Buch von Robin de Greef – siehe weitere Infos und als Leseprobe im LabourNet Inhaltsverzeichnis und Vorwort – wir danken dem Autor! weiterlesen »

[Buch] Riders unite! Arbeitskämpfe bei Essenslieferdiensten in der Gig-Economy – das Beispiel Berlin

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Corona-Fälle bei Schlachthof-Mitarbeitern von Vion

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormDer Kreis Steinburg hat eine größere Unterkunft für Schlachthof-Mitarbeiter in Kellinghusen unter Quarantäne gestellt. In den Wohnblocks einer ehemaligen Kaserne leben nach Angaben von Steinburgs Landrat Torsten Wendt (parteilos) etwa 110 Menschen. Inzwischen wurden bei 18 von ihnen das Corona-Virus nachgewiesen. Nachdem es Anfang der Woche zwei bestätigte Fälle gegeben hatte, ordnete der Kreis weitere Tests in der Unterkunft an. Am Sonnabend kamen die positiven Befunde für 16 weitere Personen. Das sind in Kellinghusen etwa so viele Neuinfektionen wie zuletzt pro Tag im ganzen Land…“ NDR-Meldung vom 02.05.2020 – siehe neu: [Vion Beef] 83 Mitarbeiter: Corona-Ausbruch im Schlachthof in Buchloe wird immer schlimmer weiterlesen »

Dossier zu Corona-Fällen in Schlachthöfen von Vion

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

[Vion Beef] 83 Mitarbeiter: Corona-Ausbruch im Schlachthof in Buchloe wird immer schlimmer
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dju zum Equal Pay Day: Tarifflucht stoppen, um die Lohnlücke zwischen Journalistinnen und Journalisten und weitere Ungerechtigkeiten zu verringern
Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. OktoberAnlässlich des Equal Pay Day, der in diesem Jahr auf den 10. März fällt, fordert die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Medienunternehmen auf, die Voraussetzungen für eine gleiche Bezahlung von Journalistinnen und Journalisten zu schaffen. „Es ist beschämend, dass es im Jahr 2021 noch immer nicht gelungen ist, die klaffende Lohnlücke zu schließen. Ein Grund dafür ist die zunehmende Tarifflucht der Verlage. Echte Gleichstellung kann nur durch gleiche Chancen für alle erreicht werden. Tarifverträge sind dafür ein wichtiger Motor“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Monique Hofmann. Hofmann verweist auf die die ersten Ergebnisse der Studie „Prekarisierung im Journalismus“ der Ludwig-Maximilians-Universität München, die auch von der dju in ver.di unterstützt wurde. Danach erreichten Journalistinnen lediglich 82,7 Prozent des Durchschnittseinkommens ihrer männlichen Kollegen und selbst wenn nur die Vollzeitbeschäftigten betrachtet würden, betrage die Gehaltslücke noch immer 645 Euro netto. Als weiteren Grund für die Einkommensunterschiede zwischen Journalistinnen und Journalisten sieht Hofmann die Dominanz von Männern in den Führungspositionen der Medienunternehmen…“ dju-Pressemitteilung vom 10.03.2021, siehe auch djv zum Thema weiterlesen »

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober

dju zum Equal Pay Day: Tarifflucht stoppen, um die Lohnlücke zwischen Journalistinnen und Journalisten und weitere Ungerechtigkeiten zu verringern
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Der Ruf nach punktueller Aufstockung einzelner Sozialleistungen reicht nicht – gewerkschaftliche Lohnpolitik mit Biss war nie so wichtig wie heute
LohnAnstandsGebotDas soziale Sicherungssystem ist in Deutschland auf die Lohnarbeit ausgerichtet, egal ob HARTZ-IV-Regelsätze mit ihren verstecktem   Lohnabstandsgebot, die Höhe von Alters- oder Erwerbsminderungsrenten, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken- oder Arbeitslosengeld, alles richtet sich nach dem Arbeitsentgelt, den Löhnen aus den sozialversichersicherungspflichtigen abhängigen Arbeitsverhältnissen. Wenn aber oben auf der politischen Agenda seit 30 Jahren der Ausbau des Niedriglohnsektors steht und die Reallöhne kontinuierlich gesunken sind, darf man sich nicht wundern, wenn auch die an die Löhne gebundenen Sozialleistungen zu niedrig sind. In der derzeitigen Krise wird der Ruf nach höheren Sozialleistungen als Einmalzahlung oder als zeitlich begrenzte regelmäßige Zahlung wieder lauter, ebenso die Forderung nach einer zurückhaltenden Lohnforderung an die Gewerkschaften, paradox, eigentlich zwei sich gegenseitig ausschließende Sachverhalte. (…) Die temporären oder einmalig gewährten Hilfen tragen nicht dazu bei, dass sich die Situation der armen Menschen ohne große Lohnsteigerungen in unserem System ändern wird und ändern kann, weil das soziale Sicherungssystem an der Lohnarbeit ausgerichtet ist, dem Arbeitsentgelt aus den sozialversichersicherungspflichtigen abhängigen Arbeitsverhältnissen. Tariflöhne stiegen zuletzt nominal um 3,0 Prozent- real erzielen die Tarifbeschäftigten ein Plus von 1,6 Prozent (…) Eine für die Beschäftigten kämpfende Interessenvertretung sieht anders aus und diese Abschlüsse tragen kaum dazu bei, Mitglieder zu gewinnen, geschweige denn gewerkschaftliche Kampfkraft zu zeigen…“ Artikel vom 5. März 2021 im Gewerkschaftsforum weiterlesen »

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Der Ruf nach punktueller Aufstockung einzelner Sozialleistungen reicht nicht – gewerkschaftliche Lohnpolitik mit Biss war nie so wichtig wie heute
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Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober„Frauen haben im Jahr 2020 in Deutschland 18 % weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um einen Prozentpunkt geringer als 2019. Bei diesem Ergebnis ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise die Veränderung des unbereinigten Gender Pay Gap beeinflusst haben können. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 10. März 2021 anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) weiter mitteilt, verdienten Frauen im Jahr 2020 mit durchschnittlich 18,62 Euro brutto in der Stunde 4,16 Euro weniger als Männer (22,78 Euro). 2019 hatte die Differenz 4,28 Euro betragen. (…) Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2020 in Ostdeutschland mit 6 % viel geringer aus als in Westdeutschland (20 %).“ Destatis-Pressemitteilung vom 9. März 2021, siehe dazu die Aktionsseite der ver.di-Frauen weiterlesen »

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober

Gender Pay Gap 2020: Frauen verdienten 18 % weniger als Männer – Verdienstunterschied bei durchschnittlich 4,16 Euro brutto pro Stunde
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Lohnungleichheit bei Männern und FrauenDie schwierigen Bedingungen in der Coronakrise haben Gender Time Gap und Gender Care Gap zuungunsten der Frauen verstärkt. Wie lassen sich diese Entwicklungen korrigieren, um die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen? Die Corona-Krise schränkt das soziale und wirtschaftliche Leben in Deutschland stark ein. Neben dem Anstieg von Kurzarbeit waren und sind viele Beschäftigte aufgrund der eingeschränkten institutionellen Kinderbetreuung gezwungen, ihre Arbeitszeit zu verkürzen oder Kinderbetreuung im Homeoffice zu leisten. Da vor allem Frauen bereits vor der Krise den Löwenanteil an Sorgearbeit übernahmen, geht der vorliegende Report der folgenden Frage nach: Wie hat sich die Krise auf die Geschlechterungleichheit ausgewirkt? Dabei wird die Entwicklung des Gender Pay Gap, Gender Time Gap und Gender Care Gap in den Blick genommen…“ WSI Report 64 von Aline Zucco, Yvonne Lott vom 03/2021 weiterlesen »

Lohnungleichheit bei Männern und Frauen

Stand der Gleichstellung: Ein Jahr mit Corona
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Gewerkschaftliche Strategien im Niedriglohnsektor. Eine Analyse ihrer Herausforderungen und Gelingensbedingungen
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„… Die Lohnentwicklung in Deutschland war in den letzten Jahrzehnten in den unteren Lohnsegmenten überwiegend durch Stagnation oder gar Realeinkommensverluste gekennzeichnet, was unter anderem im gezielten Ausbau des Niedriglohnsektors begründet war. Den Gewerkschaften ist es trotz schwindender Organisationsmacht und teilweise massivem Widerstand (auch anfänglich innergewerkschaftlichem) gelungen, den allgemeinen Mindestlohn durchzusetzen. Obgleich daraufhin die untersten Löhne anstiegen, hat sich die Niedriglohnquote nicht wesentlich verändert. Das kann auch darauf zurückgeführt werden, dass der Mindestlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle liegt. Vor dem Hintergrund dieser Problematik geht die vorliegende Untersuchung den Fragen nach, mit welchen Strategien es Gewerkschaften gelungen ist, 1. im Niedriglohnbereich entgegen dem Trend hohe Tarifabschlüsse und damit hohe Tariflohnsteigerungen in einzelnen Branchen durchzusetzen, 2. atypische Beschäftigungsformen zu regulieren, von denen Niedriglohnbeschäftigte besonders betroffen sind, sodass der Kreis der Betroffenen eingeschränkt werden konnte, 3. weitere Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor zu verbessern. (…) Ziel der Analysen ist es, Gelingensbedingungen aus Sicht der Gewerkschaften zu identifizieren, um hohe Tariflohnsteigerungen durchzusetzen, den Einsatz atypischer Beschäftigungsformen zu reduzieren und darüber hinaus Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor zu verbessern…“ Eine 40-seitige iaw-Analyse von Till Kathmann aus der Reihe Arbeit und Wirtschaft der Uni Bremen Ausgabe 33 vom Februar 2021 und neu dazu: Kampf dem Niedriglohn: Studie untersucht gewerkschaftliche Strategien bei den ärmsten Einkommensbeziehern. Abkehr vom »Krisenkorporatismus« als Erfolgsmodell weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Gewerkschaftliche Strategien im Niedriglohnsektor. Eine Analyse ihrer Herausforderungen und Gelingensbedingungen / Kampf dem Niedriglohn: Studie untersucht gewerkschaftliche Strategien bei den ärmsten Einkommensbeziehern. Abkehr vom »Krisenkorporatismus« als Erfolgsmodell
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[8. März 2021] 110 Jahre Internationaler Frauentag: Frauenunterdrückung abschaffen! Frauenstreikbewegung stärken!

Dossier

Frauenstreik 2020: Nur gemeinsam sind wir stark!Die Frauenbewegung ist in den letzten Jahren zu neuem Leben erwacht und Frauenstreiks und Frauenproteste sind zu einer globalen Bewegung geworden. Insbesondere der Frauenstreik am 8. März 2018 in Spanien mit fast sechs Millionen Streikenden hat großen Mut gemacht und neuen Auftrieb gegeben, auch für die Frauenbewegung hier in Deutschland. Am 8. März 2021 feiert der Internationale Frauentag seinen 110. Geburtstag. Lasst ihn uns zu einem kämpferischen Frauentag machen – es gibt mehr als genug Gründe. Nach wie vor hat uns die Pandemie fest im Griff! Und sie trifft Frauen besonders hart. (…) Die Pandemie hat die Diskriminierung der Frauen weiter verschärft. Aber ein Zurück zur Normalität davor ist keine Lösung. (…)  Als Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften (VKG) unterstützen wir die Frauen in ihrem Kampf gegen Diskriminierung, Ausbeutung, Unterdrückung, sexuelle Belästigung und Gewalt, für gleiche Rechte, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, für gleichmäßige Aufteilung der Familien- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern, sowie für ein ausreichendes öffentliches Angebot, um Frauen von Haus- und Sorgearbeit zu befreien, für das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und für eine solidarische, nicht am Profit orientierten Gesellschaft. Der Frauenkampf ist Teil des Klassenkampfes. Die Gewerkschaften müssen hier eine zentrale Rolle spielen. (…) Als VKG fordern wir: Mehr Personal, bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen für alle Berufe, die in der Krise als systemrelevant bezeichnet wurden (Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen, Hebammen, Erzieher*innen, Verkäufer*innen…); Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit; 30-Stundenwoche mit vollem Lohn- und Personalausgleich; Lohnfortzahlung auch bei notwendiger Kinderbetreuung bei KiTa- und Schulausfall; Ausbau von Schutzräumen für Frauen.“ Aufruf vom 19. Februar 2021 der Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften (VKG), mit dem wir unser alljährliches internationales Dossier eröffnen, siehe erste Aufrufe/Infos für Deutschland (allgemein und kommunal) und nun auch international. Neu: Neue Länder: Ägypten, Marokko, Türkei sowie Tunesien und erste – altbekannte – Verbote (in Madrid) sowie Polizeiübergriffe in Istanbul und sogar in der Schweiz weiterlesen »

Dossier zum 8. März 2021

Frauenstreik 2020: Nur gemeinsam sind wir stark!

Neue Länder: Ägypten, Marokko, Türkei sowie Tunesien und erste – altbekannte – Verbote (in Madrid) sowie Polizeiübergriffe in Istanbul und sogar in der Schweiz
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Gender Pay Gap: Ein Armutszeugnis für den Kulturbereich! Frauen werden im Kulturarbeitsmarkt strukturell benachteiligt
Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. OktoberFast durchgängig erreichen Frauen ein geringeres Einkommen aus der selbständigen künstlerischen Tätigkeit im Kulturbereich als Männer. Das haben Gabriele Schulz und Olaf Zimmermann in der Untersuchung „Frauen und Männer im Kulturmarkt: Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage“ im Juni 2020 noch einmal bestätigt. Das trifft zu, wenn die Einkommen der KSK-Versicherten in den Berufsgruppen verglichen werden, wenn sie in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen in Beziehung gesetzt werden, wenn die Länder als Vergleichsmaßstab herangezogen werden oder auch die verschiedenen Alterskohorten. Das heißt nichts anderes, es trifft eigentlich immer zu. Fast durchgängig erzielen die männlichen Versicherten ein höheres Einkommen als die weiblichen. Einige wenige Ausnahmen bestätigen die Regel. Im Vergleich zur Studie „Frauen in Kultur und Medien “ aus dem Jahr 2016 hat sich also am Gender Pay Gap (geschlechtsspezifisches Lohngefälle) leider nichts grundsätzlich geändert. (…) „Unbestreitbar ist, noch immer werden Frauen im Kulturarbeitsmarkt strukturell benachteiligt. Deshalb muss sich jetzt etwas ändern. Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Medienbereich kann erreicht werden, wenn jetzt Bundesregierung, Bundestag, Kulturverbände, Kulturwirtschaft und Kulturpublikum an einem Strang ziehen. Deshalb haben wir einen umfangreichen Forderungskatalog vorgelegt, damit allen klar ist, was getan werden muss.““ Pressemitteilung vom 7. März 2021 des Deutschen Kulturrates weiterlesen »

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober

Gender Pay Gap: Ein Armutszeugnis für den Kulturbereich! Frauen werden im Kulturarbeitsmarkt strukturell benachteiligt
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Weit unter Wert. Bäckerhandwerk: Über 90 Prozent der Beschäftigten im Verkauf sind weiblich und werden mies bezahlt – NGG fordert flächendeckende Tarifbindung
NGG Ost fordert flächendeckende Tarifbindung im Bäckerhandwerk„Es ist ein bekanntes Problem: Frauen verdienen immer noch weniger als Männer; in manchen Branchen arbeiten sie zu Niedriglöhnen. Verkäuferinnen im Bäckerhandwerk gehören dazu. Aus Anlass des bevorstehenden Internationalen Frauenkampftages macht die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) einmal mehr auf das Problem aufmerksam. Sie fordert höhere Löhne und mehr Tarifbindung für die Beschäftigten im ostdeutschen Bäckerhandwerk. (…) Im Bäckerhandwerk ist die Ungleichheit besonders sichtbar: Der Lohnunterschied zwischen den Lohngruppen »Produktion« und »Verkauf« betrage oft mehrere Euro pro Stunde, heißt es bei der NGG. Am Monatsende wachse die Lohndifferenz dadurch auf mehrere hundert Euro. Im bundesweiten Schnitt sind 93 Prozent der Beschäftigten im Verkauf weiblich. Neun von zehn verharren mit ihrem Verdienst im Niedriglohnbereich. Bundesweit liegt dieser Grenzwert bei 2.267 Euro – im Osten dagegen bei 1.885 Euro. Legt man den letzten Wert zugrunde, bleiben nach NGG-Angaben in Berlin und Brandenburg immer noch 70 Prozent im Niedriglohnbereich. Eine der Ursachen für die noch immer hohen Lohnunterschiede sieht Ledwig in der fehlenden Tarifbindung in Ostdeutschland. (…) Im Freistaat gibt es seit 2003 keinen gültigen Tarifvertrag für die Branche, und die Verhandlungen für einen neuen »scheitern am Widerstand der Arbeitgeber«, heißt es bei der NGG Sachsen. Auch in Thüringen wirft die Gewerkschaft der Kapitalseite vor, bei den Verhandlungen zu mauern…“ Artikel von Bernd Müller bei der jungen Welt vom 6. März 2021 weiterlesen »

NGG Ost fordert flächendeckende Tarifbindung im Bäckerhandwerk

Weit unter Wert. Bäckerhandwerk: Über 90 Prozent der Beschäftigten im Verkauf sind weiblich und werden mies bezahlt – NGG fordert flächendeckende Tarifbindung
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Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. OktoberSind in einem Land viele Frauen erwerbstätig, ist der Gender Pay Gap tendenziell höher – Lohnlücke in Deutschland aber auch bei Berücksichtigung dieses Zusammenhangs mit am größten in Europa – Vor allem nordeuropäische Länder zeigen, dass es auch anders geht. Der Gender Pay Gap ist in Deutschland auch dann einer der höchsten in Europa, wenn er nur mit dem in Ländern mit einer ähnlichen Frauenerwerbsquote verglichen wird. Das geht aus einer aktuellen Analyse von Julia Schmieder und Katharina Wrohlich aus der Forschungsgruppe Gender Economics des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) anlässlich des bevorstehenden Equal Pay Days hervor. „Der Gender Pay Gap alleine ist nicht der Maßstab für die Frage, wie es um die Gleichstellung in einem Land bestellt ist“, erklärt Wrohlich. „Man muss auch berücksichtigen, wie viele Frauen in einem Land überhaupt erwerbstätig sind. Allerdings erscheint die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in Deutschland auch dann nicht positiver – sie ist und bleibt im internationalen Vergleich sehr hoch.“ Im Jahr 2019 – dem aktuellsten, für das entsprechende Daten vorliegen – betrug der Gender Pay Gap in Deutschland 19 Prozent. Seit Jahren verringern sich die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern hierzulande kaum…“ DIW-Pressemitteilung vom 3. März 2021 weiterlesen »

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober

DIW-Studie: Wie man es dreht und wendet: Deutschland hat einen der höchsten Gender Pay Gaps in Europa
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Spitzelaufruf bei Real. Generalverdacht: Einzelhandelskette wollte Beschäftigte als »Hinweisgeber« gewinnen. Gesamtbetriebsrat und Verdi schreiten ein
»Faules Früchtchen entdeckt?« Plakat bei real. Foto privat“Knallbunt und im Vierfarbdruck sind sie ja. Die Einzelhandelskette Real hatte Ende Februar Plakate in den Personalräumen der Beschäftigten aufhängen lassen – Überschrift: »Faules Früchtchen entdeckt?« (…) Die Unterzeilen des Plakats machen deutlich, worum es geht: »Sie möchten anonym bleiben? Helfen Sie, Fehlverhalten und Verstöße bei Real aufzudecken!« Nicht nur das: »Hinweisgebern« werde seitens der Geschäftsführung »Schutz gegen nachteilige Behandlung«, Identitätswahrung sowie Sanktionsfreiheit garantiert, auch »für unbegründete Meldungen im guten Glauben«. Der Fall ist klar: Es ist ein Aufruf zur Denunziation. In einer Zeit, in der Beschäftigte nach der Übernahme von rund 100 Real-Filialen durch den Konkurrenten Kaufland verunsichert sind und in der Konflikte um Arbeitsplatzsicherung anstehen dürften. Verantwortlich für das Plakat samt Inhalt und Gestaltung ist eine Art Kreativabteilung, das neu geschaffene Compliance-Team bei Real. In dessen Aufgabenbereich fällt die Überwachung der Beschäftigten, es geht um die sogenannte Regeltreue im Unternehmen, ob Richtlinien und Kodizes eingehalten werden. Ein Einfallstor, um beispielsweise die Organisierung von Belegschaftsprotest in den Blick zu nehmen, fürchten Gewerkschafter. (…) Schlussendlich habe man sich entschieden, »das Plakat nicht weiter zum Einsatz kommen zu lassen«. Das bestätigte am Mittwoch auch der GBR-Vorsitzende Werner Klockhaus…“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 04.03.2021 weiterlesen »

»Faules Früchtchen entdeckt?« Plakat bei real. Foto privat

Spitzelaufruf bei Real. Generalverdacht: Einzelhandelskette wollte Beschäftigte als »Hinweisgeber« gewinnen. Gesamtbetriebsrat und Verdi schreiten ein
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Die besten europäischen Länder, um als Frau im Gesundheitswesen zu arbeiten – Deutschland auf Platz 18
Lohnungleichheit bei Männern und Frauen“Eines ist sicher, unsere Gesundheit war noch nie so wichtig wie in den letzten 12 Monaten, seit die Welt mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie konfrontiert ist. Doch haben Sie sich jemals gefragt, welche europäischen Länder die besten Möglichkeiten für Frauen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, bieten? Lenstore hat 30 Länder in ganz Europa analysiert, um herauszufinden, wie es für Frauen ist, im Gesundheitswesen zu arbeiten. Wir haben die besten Arbeitsorte, anhand des durchschnittlichen Jahresgehalts, der Arbeitszeiten und der Urlaubstage, ermittelt. Außerdem haben wir den Prozentsatz der Ärztinnen und der Frauen, die Medizin studieren, analysiert, um die Länder mit den meisten Möglichkeiten herauszustellen. Welches Land ist also das beste, um als Frau im Gesundheitswesen zu arbeiten? (…) Für Frauen, die eine Karriere im Gesundheitswesen anstreben, ist Frankreich das beste Land Europas. (…) Die Schweiz, Island und Luxemburg sind die Top 3 Länder der Vergütung. Frauen, die in diesen Ländern im Gesundheitswesen tätig sind, können mit einem jährlichen Einkommen von über EUR 65.000 rechnen. Im Vergleich dazu werden deutsche Frauen im Durchschnitt mit einem jährlichen Gehalt von EUR 39.042€ entlohnt…“ Studie des Kontaktlinsenanbieters Lenstore (Februar 2021) weiterlesen »

Lohnungleichheit bei Männern und Frauen

Die besten europäischen Länder, um als Frau im Gesundheitswesen zu arbeiten – Deutschland auf Platz 18
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