
Ohne Schlüssel fürs eigene Zimmer. Hausordnungen in Asylheimen greifen unverhältnismäßig in Grundrechte ein. Das machen vier Freiburger Flüchtlinge jetzt mit einer Klage geltend. „
Flüchtlinge wehren sich gegen schikanöse Hausordnungen in Asylunterkünften. In einem Pilotprozess haben vier Männer eine Normenkontrolle mit Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht. „Wir werden kontrolliert, als seien wir Verbrecher oder Kleinkinder“, sagte einer von ihnen. Drei der Männer kommen aus Ghana, ein vierter aus dem Senegal. Sie wohnen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg. Gemeinsam klagen sie gegen die Hausordnung der LEA, die das landesweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe erlassen hat. Es geht aber um eine grundsätzliche Klärung der Rechte von Flüchtlingen. Die LEA-Hausordnung gilt wortgleich in allen Aufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regeln. Wenn die Flüchtlinge das LEA-Gelände betreten, werden sie jedes Mal am Eingang durchsucht. Die Hausordnung erlaubt anlasslose Kontrollen. (…) Die Security darf laut Hausordnung jederzeit für Routinekontrollen die Zimmer betreten. Immerhin klopft sie vorher an. Gleichzeitig können die Flüchtlinge ihr eigenes Zimmer nicht abschließen (…) Auf dem Gelände gilt laut Hausordnung ein grundsätzliches Besuchsverbot, auch für Verwandte oder Hilfsorganisationen. (…) Die Klage der vier Männer wurde intensiv vorbereitet. Hinter ihr stehen die Freiburger Aktion Bleiberecht, der Landesflüchtlingsrat und die bundesweit aktiven Organisationen Pro Asyl und Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)…“ Artikel von Christian Rath vom 16.3.2021 in der taz online – siehe dazu:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Freiburg: Eilantrag von Bewohnern der Einrichtung gegen Regelungen der Hausordnung abgelehnt weiterlesen »