Geschäftsmodell von Google, Facebook & Co. bedroht (nicht nur) Menschenrechte – Alternativen?
Dossier

"Nach dem Rückzug der Telekom aus Diversity-Programmen in den USA haben mehr als 200.000 Menschen innerhalb weniger Tage den Appell "Telekom vs. Trump: Vielfalt verteidigen!" unterzeichnet. Sie fordern von Telekom-Chef Tim Höttges, die in den USA gestrichenen Programme zu Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion wieder aufzunehmen und sich öffentlich gegen diskriminierende Aussagen der Trump-Regierung zu stellen. Der Appell wurde von der Kampagnen-Organisation Campact gemeinsam mit CSD Deutschland e.V. und LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt am vergangenen Freitag gestartet. Unter dem Druck der neuen US-Regierung hat die Telekom angekündigt, den Großteil ihrer Anti-Diskriminierungs-Programme in den USA teils zurückzufahren oder gar einzustellen. Das steht in starkem Kontrast zum Auftreten in Deutschland. Hier versucht der Konzern sich weiterhin als vielfältig und queerfreundlich zu geben - beispielsweise durch die Unterstützung verschiedener CSD-Demonstrationen in deutschen Städten..." Pressemitteilung vom 16.06.2025 von LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt - siehe Hintergründe und NEU: US-Behörde genehmigt T-Mobile milliardenschwere Übernahmen - nach dem Ende der Diversitäts-, Gerechtigkeits- und Inklusionsprogramme
"Der Arbeitsmarkt ist keine statische Angelegenheit, sondern ein überaus dynamisches Gebilde. Da geht es raus aus Beschäftigungsverhältnissen und gleichzeitig werden in vielen Betrieben neue Mitarbeiter eingestellt. Und zwar in erheblichem Umfang. Auf der Basis der IAB-Stellenerhebung wissen wir, dass beispielsweise im Jahr 2024 die Betriebe in Deutschland rund 4,4 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs) vorgenommen haben. Und seit vielen Jahren wird darüber kritisch berichtet und diskutiert, dass es „viele“ Befristungen der Beschäftigungsverhältnisse geben würde. (...) Nun hat sich hinsichtlich der Befristungen zumindest gesamtwirtschaftlich gesehen eine Menge verändert, wenn man auf den Befristungsanteil bei den Neueinstellungen schaut: (...) Im Jahr 2024 wurde also der niedrigste Anteilswert an befristeten Neueinstellungen seit dem Jahr 2000 gemessen..." Beitrag von Stefan Sell vom 24. Juni 2025 auf seiner Homepage und mehr daraus
"Beschäftigte des Gesundheitswesens in Äthiopien befinden sich seit Dienstag, dem 13. Mai in einem Teilstreik und fordern eine bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und den Schutz ihrer Berufsrechte. Neben den Krankenhäusern sind auch die Ausbildungszentren der Universitäten von dem Streik betroffen. Der Streik hält seit 5 Tagen an und in vielen Kliniken haben die streikenden Ärzte gezwungenermaßen ihre Arbeitsplätze geräumt. In vielen Einrichtungen gibt es nur noch einen Notdienst. Die Streikenden sehen sich einer zunehmenden Repression durch die Staatsorgane ausgesetzt. Es gab bereits zahlreiche Festnahmen. Die Regierung in Addis Adeba erklärt, jeder Streik im Gesundheitswesen sei illegal." Kurzmeldung vom 20.05.2025 in den Rote-Fahne-News ("Äthiopien: Streik der Gesundheitsbeschäftigten")(Foto aus Liberia 2020, nicht Äthiopien) - siehe die weitere Entwicklung: Seit Wochen anhaltender Streik im staatlichen Gesundheitswesen in Äthiopien trifft auf Repression gegen Streikende und ihren Verband - samt Verhaftungen
"Die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit gegen die Kreuze in Behörden sind bislang gescheitert. Nun ruft die Gruppe das Bundesverfassungsgericht an. Die Kritiker des umstrittenen Kreuzerlasses in Bayern wollen nach der juristischen Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht nach Karlsruhe ziehen. Wie der Bund für Geistesfreiheit (BfG) München am Sonntag ankündigte, will die Gruppe vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die 2018 von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erlassene Vorschrift einlegen. Diese sieht vor, dass in Eingangsbereichen staatlicher Behörden ein gut sichtbares Kreuz anzubringen sei. Der Bund für Geistesfreiheit, eine religionskritische Körperschaft des öffentlichen Rechts, hält den Kreuzerlass für einen Verstoß gegen die Grundsätze der staatlichen Neutralität, Gleichbehandlung und Religionsfreiheit..." Meldung vom 24. März 2024 in der Südeutschen Zeitung online und der BfG. NEU: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof fällt Urteil gegen Söders „Kreuzerlass“: Kruzifix an Gymnasium in Bayern verletzt Glaubensfreiheit