[Petition] Gesundheitsdaten in GefahrSeit  dem 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet,  jedem Versicherten auf Antrag eine elektronische Patientenakte (ePA) zur  Verfügung zu stellen. Die Werbung dafür hat bei allen Krankenkassen  begonnen. In Wirklichkeit ist diese Patientenakte derzeit eine Luftnummer. In sie können derzeit Ärzte weder schreiben, noch sie lesen. Einzig die Patientinnen und Patienten sollen eigene Gesundheitsinformationen darin speichern. Gleichzeitig steht die nächste technische Generation angeblich in den Startlöchern.  Die Gematik, die staatliche Betriebsgesellschaft des deutschen Gesundheits-Datennetzes, propagiert die „Telematik 2.0“, die ohne Konnektoren und Gesundheitskarten funktionieren soll. In diese Richtung geht auch der Regierungsentwurf zum „Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)“ aus dem Hause Spahn. Die Mehrzahl der Versicherten fühlt sich nicht ausreichend informiert bzw. hat viele Fragen zu Sinn und Nutzen der Telematik-Infrastruktur und der Elektronischen Patientenakte, aber auch zu den bisherigen Kosten und den künftig neu entstehenden. Der Jurist und Datenschutzberater Jan Kuhlmann, Vorsitzender des Vereins „Patientenrechte und Datenschutz e.V.“ wird zu dieser Verwendung von Versichertengeldern einen kurzen Vortrag halten (maximal 30 Minuten) und steht danach für Fragen zur Verfügung…“ Aus der Einladung von Patientenrechte und Datenschutz e.V. zur Online-Veranstaltung am Donnerstag, 25. März 2021 von 19.00 – 20.00 Uhr (Zugangsdaten vor Beginn auf der Webseite https://patientenrechte-datenschutz.de/veranstaltung) weiterlesen »

[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr

[Online-Veranstaltung am 25. März 2021] Elektronische Patientenakten (ePA) und Telematik 2.0
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Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in Berlin„Der am 01. April 1956 gegründete Bundesnachrichtendienst (BND) ist die einzige dem Bundeskanzleramt unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde. Neben dem sogenannten Bundesamt für Verfassungsschutz, der als Nachrichtendienst im Inland fungiert, und dem Militärischen Abschirmdienst, der Teil des Bundesverteidigungsministeriums ist, bildet der BND den dritten Pfeiler der Nachrichtendienste des Bundes. Aufgabe ist die nachrichtendienstliche zivile und militärische Informationsgewinnung (Überwachung durch Agenten, Telekommunikation o.ä.) im Ausland und deren Analyse. Diese offensichtlich schon im Kern unmoralische Arbeit ist zu großen Teilen gegenüber einem demokratischen und rechtsstaatlichen Interesse an Öffentlichkeit immunisiert. Denn laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehört der Einsatz von Nachrichtendiensten zu den legitimen Mitteln einer wehrhaften Demokratie, welche die Bundesrepublik Deutschland zu sein beansprucht. Diese zu gewährleisten hat regelmäßig eine höhere Priorität als Transparenz und demokratische Entscheidungsprozesse, weshalb sich der BND nur selten für sein Handeln und seine zumindest in Teilen rechtswidrigen Methoden und Operationen verantworten muss. (…) Mit dem Argument, Gefahren für die innere und äußere Sicherheit abzuwehren, entzieht sich der BND der Möglichkeit einer demokratischen Einhegung weitgehend. Regelmäßig werden geltende Gesetze und Grundrechte der Bundesrepublik wissentlich ignoriert bzw. übertreten. Untersuchungsausschüsse und Klagen funktionieren als Instrument gegen die Rechtsbrüche des BND nur bedingt. Der Nachrichtendienst setzt alle Überwachungsmethoden ein, die ihm zur Verfügung stehen und entzieht sich dabei auch bei der Auswahl, Anwerbung und Führung von V-Leuten dem Parlament…“ Sehr lesenswerte und ausführliche IMI-Analyse 2021/16 von Nina Rupprecht vom 22. März 2021 weiterlesen »

Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in Berlin

Legal, Illegal, Scheißegal: Die Arbeitsweise des BND und ihre Opfer
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Antifaschisten wollen keine AfD am Gedenktag für ermordete Zwangsarbeiter in Marzahn. Da lassen die Rechtsradikalen ihre uniformierte Schutzabteilung los…

Dossier

Ausstellung zum Thema Zwangsarbeit: "Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg" im Hamburger Museum für Arbeit 2016„… Das Gedenken an die ermordeten Zwangsarbeiter*innen an der Stele auf dem Parkfriedhof-Marzahn – Einlader*innen war die BVV-Marzahn- Hellersdorf und der Heimatverein – wurde durch die Teilnahme von Vertreter*innen der AfD aus BVV und Abgeordnetenhaus ad absurdum geführt, gestört und entwürdigt. Die Polizei schleuste in einer von langer Hand geplanten Aktion die Teilnehmer*innen der AfD unter Polizeischutz über einen Nebeneingang des Friedhofs zum Gedenkort. Den Teilnehmer*innen einer antifaschistischen Kundgebung von VNN-BdA und der Kiezgruppe Marzahn, die vor dem Friedhof mit etwa 150 Personen gegen die heuchlerische und die NS-Opfer und ihrer Nachfahren zutiefst beleidigende Teilnahme der AfD an dem Gedenken demonstriert hatten, wurde zunächst durch die Polizei der Zuritt zum Friedhof verwehrt. Auf der Kundgebung hatte Dr. Hans Coppi, Sohn der ermordeten Mitglieder der Widerstandsgruppe „Rote Kapelle“ Hans und Hilde Coppi, sein Unverständnis und seinen Schmerz über die Einladung der AfD Ausdruck gegeben und dazu aufgerufen, die Demokratie und das Gedenken gegen Rassist*innen, Antisemit*innen und Neonazis zu verteidigen. Auch Vertreter*innen der demokratischen BVV-Fraktionen mussten zunächst vor verschlossenen Friedhofstoren warten. Erst als die Polizei die AfD-Vertreter*innen zum Gedenkort geleitet hatte – sie waren die ersten Personen, die dort eintrafen – und ihre Hundeführer postiert hatte, wurden die Friedhofstore auch für andere Teilnehmer*innen geöffnet. Am Gedenken konnten trotzdem nur wenige Menschen teilnehmen. Die Polizei blockierte den Zugang zur Gedenkstele und ließ nur ausgewählte Personen passieren…“ – aus der Presseerklärung „„Stilles Gedenken“ an NS-Opfer in Marzahn-Hellersdorf geht im Polizeihundegebell unter“ der VVN-BdA Berlin vom 25. Januar 2020 über die Selbst-Enttarnung der Berliner Polizei als Schutz-Abteilung der AfD.  Siehe dazu vier weitere aktuelle Beiträge zu den eindeutigen Vorfällen – und zur polizeilichen Begründung ihrer Aktion für die AfD… Neu: Antifaschist abgeurteilt: Chef der VVN-BdA soll AfD von Gedenken an Naziopfer ferngehalten haben weiterlesen »

Dossier zur AfD gegen Gedenktag für ermordete Zwangsarbeiter in Marzahn

Ausstellung zum Thema Zwangsarbeit: "Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg" im Hamburger Museum für Arbeit 2016

Antifaschist abgeurteilt: Chef der VVN-BdA soll AfD von Gedenken an Naziopfer ferngehalten haben
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Zu Gast bei Freitalern

Dossier

addn.me: "Wo sich der Mob formiert, funken wir dazwischen. Gegen das gesunde Volksempfinden!Im sächsischen Freital betätigen sich eine Bürgerinitiative und eine Bürgerwehr ­gegen Flüchtlinge. Tätliche Angriffe auf Asylsuchende bleiben nicht aus: „Die sogenannte Gruppe Freital soll für eine Reihe von Anschlägen auf Asylunterkünfte sowie politische Gegner im sächsischen Freital und Umgebung verantwortlich sein. Acht Mitglieder müssen sich nun vor Gericht wegen der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung verantworten. Bei den Ermittlungen gerieten auch die sächsischen Sicherheitsbehörden in den Fokus…“ Siehe dazu neu: Rechtsterror: Milde Urteile im dritten Freital-Prozess weiterlesen »

Dossier zur „Gruppe Freital“

addn.me: "Wo sich der Mob formiert, funken wir dazwischen. Gegen das gesunde Volksempfinden!

Rechtsterror: Milde Urteile im dritten Freital-Prozess
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Feindeslisten der Rechtsextremen: »Bagatellisierung von Seiten der Behörden«

Dossier

Buch: Antifaschismus als FeindbildMehr als 35 000 Menschen stehen auf verschiedenen sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremen. Das teilte die Bundesregierung vergangene Woche als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei mit. Die Jungle World hat mit der Abgeordneten Martina Renner gesprochen, die die Anfrage initiierte. (…) Ich teile die Einschätzung der Sicherheitsbehörden nicht, dass diese Listen, die ja zum Teil Hunderte oder sogar Tausende Namen umfassen, keine konkrete Gefahr darstellen. Bei Franco A. wurde ja nicht nur eine Liste gefunden, sondern auch Munition und Aufzeichnungen zu potentiellen Anschlagsorten. Man hatte etwa bei der Amadeu-Antonio-Stiftung die Räumlichkeiten ausgekundschaftet und Skizzen angefertigt. Bei Nordkreuz haben wir eine ähnliche Problematik. Einer der Beschuldigten ist Polizist und hatte in dieser Funktion Zugang zu gesperrten Meldedateien. In Mecklenburg-Vorpommern sind vor allem Politikerinnen und Politiker der Partei »Die Linke« in den Fokus geraten. Wenn man sich die Mühe macht, sich Zugang zu gesperrten Meldeadressen zu verschaffen, und dazu noch Zugang zu Waffen hat, weil man Polizist oder Reservist ist, dann muss die Gefährlichkeit in diesem Kontext betrachtet werden. Die Bagatellisierung dieser Listen von Seiten der Behörden ist absolut sachfremd. Es wird immer gesagt, das sei nur eine Sammelwut, es gebe keine konkrete Anschlagsplanung. Der NSU ist der Gegenbeweis. (…) Ganz grundsätzlich braucht es von den Sicherheitsbehörden ein Eingeständnis, dass wir es derzeit mit gefährlichen und aktiven rechtsterroristischen Strukturen zu tun haben. Das würde zur Folge haben, dass man Waffenbesitz, Schießübungen und Feindeslisten anders behandelt als derzeit…“ Small Talk von Johannes Simon in der Jungle World vom 9.8.2018 mit Martina Renner (Linkspartei) über von Rechtsextremen angelegte Feindeslisten. Siehe dazu neu: Feindeslisten: „Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“ wird strafbar weiterlesen »

Dossier zu Feindeslisten der Rechtsextremen

Buch:Antifaschismus als Feindbild

Feindeslisten: „Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“ wird strafbar
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Übergriffsskandal auf einen syrischen Flüchtling in Kassel: Sanitäter als Täter, Polizei schaut weg – und die Politik empört sich nach Monaten

Dossier

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres MitgefühlsIn Kassel ist ein Video aus einer Flüchtlingsunterkunft aufgetaucht: Einem auf einer Trage fixierten Bewohner wird von einem Sanitäter ins Gesicht geschlagen. Die Szenen sorgen für Empörung – Ministerpräsident Bouffier fordert Klarheit. Ein Video, das zeigt, wie ein Sanitäter einen auf einer Trage fixierten Mann mit voller Wucht ins Gesicht schlägt, hat Empörung und Kritik hervorgerufen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte dem hr, die Bilder seien „schrecklich“: „Die Umstände und der Tathergang müssen jetzt so schnell wie möglich aufgeklärt werden.“ Das Video ist vom 8. November, aufgenommen in einer Kasseler Flüchtlingsunterkunft. Die Bild-Zeitung veröffentlichte die Szenen am Donnerstag. Zwei Polizisten standen neben der Trage, auf der der 32-jährige Syrer fixiert war, als der Sanitäter zuschlug – griffen aber aber nicht ein. In der offiziellen Polizeimeldung zum betreffenden Einsatz wird der Angriff durch den Sanitäter nicht erwähnt, die Polizisten sollen laut Staatsanwaltschaft den Vorfall jedoch in einem internen Bericht gemeldet haben. (…) Wie die Staatsanwaltschaft Kassel auf hr-Nachfrage mitteilte, wird gegen den Flüchtling wegen tätlichen Angriffs auf Rettungskräfte, Widerstands gegen Polizeibeamte, Beeinträchtigung von Nothilfemitteln und Sachbeschädigung ermittelt. Gegen den Sanitäter wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet. Der 44-Jährige war beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) beschäftigt. Ihm wurde direkt nach dem Vorfall fristlos gekündigt (…) Auch die Polizeibeamten stehen im Visier der Ermittlungsbehörde, die nach eigener Auskunft prüft, ob sich die Polizisten strafbar machten, indem sie nicht auf den Übergriff reagierten…“ hessenschau-Bericht vom 12.03.21: Bouffier fordert Aufklärung: Sanitäter prügelt auf gefesselten Flüchtling ein. Siehe weiteren Artikel und neu: Flüchtling in Unterkunft von Sanitäter verprügelt: „Polizei sagte, ich soll Video löschen“ weiterlesen »

Dossier: Übergriffsskandal auf einen syrischen Flüchtling in Kassel: Sanitäter als Täter, Polizei schaut weg

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls

Flüchtling in Unterkunft von Sanitäter verprügelt: „Polizei sagte, ich soll Video löschen“
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Kein Schutz für österreichischen Whistleblower
EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen„… Am Dienstag wurde der österreichische Privatdetektiv Julian H. aus Berlin nach Wien ausgeliefert und kam sofort in Untersuchungshaft. Zuvor saß er bereits seit dem 10. Dezember in Berlin in Untersuchungshaft. Dort kämpften er und sein Anwalt, der Medienrechtler Johannes Eisenberg, vergeblich gegen die Auslieferung. Denn Julian H. hat Geschichte geschrieben. Er war für das Ibiza-Video verantwortlich, das im Mai 2019 zum Rücktritt der rechtskonservativen österreichischen Regierung führte. In dem zwei Jahre zuvor gedrehten Video gerierten sich der damalige Vorsitzende der rechtspopulistischen Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), Hans-Christian Strache, und der FPÖ-Spitzenpolitiker Johann Gudenus als korrupte Machtmenschen, die mit einer vermeintlich russischen Oligarchin stundenlang verhandelten. Dabei ging es auch um die mögliche Übernahme der konservativen Kronen-Zeitung. Nachdem Ausschnitte der heimlich aufgenommenen und später veröffentlichen Videoaufnahme des Treffens bekannt geworden waren und die rechte Regierung geplatzt war, wurden in der Wiener Innenstadt Partys mit vielen Tausenden Menschen gefeiert. Die Unterstützung des Verantwortlichen Julian H. blieb hingegen sowohl in Deutschland als auch in Österreich weitgehend aus. (…) Unabhängig wie man Julian H. einschätzt, er hatte den Schutz vor der österreichischen Justiz verdient. Daher wäre es zu hoffen, dass das Verfahren jetzt in Österreich ausgiebig beobachtet wird. Es wäre auch eine Geste der Solidarität für den Whistleblower.“ Beitrag von Peter Nowak vom 12. März 2021 bei Telepolis – siehe zum Hintergrund Was das Wiener „Ibizagate“ deutlich macht: Über die bürgerliche Politik… weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Kein Schutz für österreichischen Whistleblower
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[Stade] Wenn zwei Streifenwagen-Besatzungen von einem Mann mit Hantelstange umzingelt werden, dann können sie ja nur noch schießen. Totschießen.

Dossier

Stoppt Polizeigewalt„… Um kurz vor 19:45 Uhr am Samstagabend ging bei der Polizei im niedersächsischen Stade ein Notruf ein. Sie erhielt Informationen über eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen in einer Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Bützfleth. Da es sich bei dem Verursacher um einen, der Polizei bereits aus anderen Vorfällen bekannten, 20-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan handelte, wurden vorsorglich zwei Streifenwagen zum Tatort entsandt, wie die Polizei mitteilte. Beim Eintreffen der ersten Polizisten an der Erdgeschosswohnung des Mannes, reagierte dieser zunächst nicht auf die Ansprache der Einsatzkräfte von außen durch ein offenstehendes Fenster. Als kurze Zeit später die zweite Streifenwagenbesatzung die Wohnung betrat, ergriff der Mann eine Hantelstange aus Eisen und ging damit auf die Beamten los. Da der Einsatz von Pfefferspray durch mehrere Polizisten keine Wirkung zeigte, sah sich einer der Beamten gezwungen, seine Dienstwaffe einzusetzen und zur Unterbindung des Angriffs auf den Angreifer zu schießen. Dieser wurde dabei getroffen und lebensgefährlich verletzt...“ – aus der Meldung „Junger Mann greift mit Hantelstange an – Polizei erschießt ihn“ am 18. August 2019 in der Welt online – eine von vielen Meldungen darüber, die allesamt durch (sehr) ähnliche Formulierungen wieder einmal den Verdacht nähren, die Appelle der Journalistengewerkschaft, selbst zu recherchieren, seien ungehört verhallt… Siehe dazu weitere kritische Beiträge – auch mit Verweis auf eine Stellungnahme des Flüchtlingsrates Niedersachsen. Neu: Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten weiterlesen »

Dossier zu Todesschüssen auf Aman A. in Stade

Stoppt Polizeigewalt

Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten
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15. März, der internationale Tag gegen Polizeigewalt und 18. März, der internationale Tag der politischen Gefangenen
15. März, der internationale Tag gegen PolizeigewaltWir rufen auf am 15. März, dem internationalen Tag gegen Polizeigewalt, und am 18. März, dem internationalen Tag der politischen Gefangenen, an Aktionen teilzunehmen oder auch selbst aktiv zu werden. Wir wollen anlässlich dieser beiden Daten die Kriminalisierung von linken und emanzipatorischen Bewegungen, das Knastsystem und den institutionalisierten Rassismus in Polizei und Justiz thematisieren. Die staatliche Repression gegen linke und soziale Bewegungen nimmt seit Jahren zu und zeigt sich in Gesetzesverschärfungen, hohen Haftstrafen, zahlreichen Strafverfahren und brutalen Polizeieinsätzen. Davon betroffen sind Antifaschist*innen, Klimaaktivist*innen, feministische und antirassistische Aktivist*innen und viele andere, die die herrschenden Verhältnisse nicht hinnehmen wollen. (…) Jeden Tag werden neue sogenannte „Einzelfälle“ von Rassismus, Antisemitismus und rechten Netzwerken in den Behörden gemeldet. Rassistische Polizeigewalt und rassistische Kontrollen sind an der Tagesordnung. Regelmäßig sterben Menschen in Gewahrsam oder durch Polizeischüsse. Schwarze Menschen und People of Color haben ein besonders hohes Risiko, in staatlicher „Obhut“ ihr Leben zu verlieren oder durch die Polizei getötet zu werden (…) Gleichzeitig greift der Staat die antifaschistische Bewegung an. (…) Mit dem Vorwand einer Paragraph-129-Ermittlung lässt sich nahezu jede Überwachungs- und Bespitzelungsmaßnahme begründen. Der Strafgesetzbuch-Paragraph ist ein Werkzeug für die Repressionsorgane, um linke Strukturen auszuspionieren und Aktivist*innen zu kriminalisieren…“ Aus dem Aufruf von Gemeinschaftlicher Widerstand – Bundesweite Kampagne in Solidarität mit den von Repression Betroffenen im G20-Rondenbarg-Prozess. Siehe ebd. Bundesweite Termine rund um den 15. und 18. März und Bundesweite Terminübersicht zum 18. März bei Rote Hilfe weiterlesen »

15. März, der internationale Tag gegen Polizeigewalt

15. März, der internationale Tag gegen Polizeigewalt und 18. März, der internationale Tag der politischen Gefangenen
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Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„… Von Journalist:innen geliebt, von Behörden oft gehasst: Informationsfreiheitsgesetze (IFG) geben allen Bürger:innen das Recht, amtliche Informationen von staatlichen Stellen zu erhalten, ohne eine Begründung angeben zu müssen. Das Prinzip des Amtsgeheimnisses wurde damit in Deutschland aufgehoben; an seine Stelle treten Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Partizipation. So jedenfalls die Theorie. (…) Selten werden verwaltungsrechtliche Debatten so emotional geführt wie bei der Informationsfreiheit. Empirische Beiträge, welche Auswirkungen IFG-Anfragen in der Praxis haben, gibt es bisher nur wenige. (…) Fast alle Befragten gaben an, dass Behörden auf Anfragen hin zu wenig Informationen herausgeben. Auch die inhaltliche Bewertung der Antworten fiel eher negativ aus: Ganze 88 Prozent sind der Meinung, dass die Informationen aus IFG-Anfragen nicht zeigen, dass die Politik gute Arbeit macht – eine erschreckend hohe Zahl. (…) Informationsfreiheit stärkt Demokratie – dieser These stimmen ganze 95 Prozent der Befragten zu. Das demokratische Potenzial kann und sollte aber noch weiter ausgeschöpft werden. Vermehrte proaktive Veröffentlichung, Gebührenfreiheit und eine erhöhte Bekanntheit von IFG sind nur einige Möglichkeiten. Dass mit Bayern, Niedersachsen und Sachsen drei Bundesländer noch gar kein IFG haben, ist nicht zeitgemäß. Es ist Zeit, dass deutsche Behörden ihre Angst vor IFG verlieren. Verwaltungen müssen konsequent anfangen, IFG-Anfragen als integralen demokratischen Bestandteil ihrer Arbeit zu sehen…“ Gastbeitrag von Lea Pfau vom 11. März 2021 bei Netzpolitik.org weiterlesen »

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung

Informationsfreiheit: Was wir von Behörden wissen wollen
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Für Nationalstaaten sind Abschiebungen ein „normaler“ Vorgang. Um diese auch für die Bevölkerung „normal“ wirken zu lassen und für gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Abschiebungen zu sorgen, lässt sich der Staat einiges einfallen. (…) Mittlerweile wird vermehrt von „Rückführungen“, „freiwilliger Rückkehr“, „Ausreiseeinrichtungen“, „Ankerzentren“ oder der „Verbesserung der Durchsetzung der Ausreisepflicht“ gesprochen. Bei diesen Beschreibungen geht es zum einen darum, der Gesellschaft ein staatliches Durchgreifen gegenüber „Ausreisepflichtigen“ zu vermitteln und zum anderen darum, dass die Abschiebungen und ihre harten Folgen für die Betroffenen gleichzeitig verharmlost werden. Dafür nutzt der Gesetzgeber eine zugleich ordnungspolitische, abstrakte und verniedlichende Sprache. (…) Die Euphemismen sollen ein Bild von Abschiebungen erzeugen, als handele es sich um eine behördlich begleitete Reise. Die Härte von Abschiebungen, die Ängste und psychosozialen Folgen auf Seite der Abgeschobenen sollen aus dem Abschiebevorgang herausdefiniert werden. Die Umdeutung entzieht der Abschiebung das Subjekt, damit Abschiebungen als behördlicher Verwaltungsakt ohne Gesicht erscheinen…“ Beitrag von Hendrik Lammers vom 10. März 2021 bei MiGAZIN und weitere Zitate aus dem wichtigen Text weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Abschiebungen von Geflüchteten: Zwischen Härte und Verharmlosung
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Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V. für Antisemitismus„Bernadette Gottschalk reagierte, als sie von der geplanten Kundgebung der Neonazis erfuhr. Für den 24. November 2020, ein gutes Jahr nach dem Anschlag in Halle, hatte die Partei „Die Rechte“ eine sogenannte Mahnwache angemeldet – nahe der Braunschweiger Synagoge, die in der Reichspogromnacht zerstört worden war. Das Motto der Kundgebung sollte „Freiheit für Palästina – Menschlichkeit ist nicht verhandelbar! Zionismus stoppen!“ lauten. Als Zeitraum der später abgesagten Veranstaltung wurde „19.33 bis 19.45“ Uhr angegeben. Noch Zweifel? „Ein deutlicher Verweis auf die Judenverfolgung und den Holocaust in den Jahren 1933-1945 gerade in Verbindung mit Stopp Zionismus“, schrieb Bernadette Gottschalk aus Laatzen bei Hannover an die Braunschweiger Staatsanwaltschaft. (…) Sie erstattete Strafanzeige. (…) Man habe den Sachverhalt geprüft, hieß es in dem Schreiben einer Ersten Staatsanwältin. Es seien keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten festzustellen, es begründe „insbesondere nicht den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung“. Sie habe das Verfahren daher eingestellt. (…) Das Ehepaar Gottschalk wendete sich auch an Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza , CDU, und berichtete von diesem und anderen Fällen. Denn Braunschweigs Staatsanwaltschaft hatte auch Klagen wegen Beleidigungen bei einem Aufmarsch von Rechtsextremen am Volkstrauertag 2020 abgewiesen. (…) Sie regten an zu prüfen, „ob bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig die Zuständigkeit einzelner Personen zu verändern ist“…“ Artikel von Peter Burghardt vom 11. März 2021 in der Süddeutschen Zeitung online weiterlesen »

Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V. für Antisemitismus

Judenhass ohne Konsequenz: Neonazis äußern öffentlich üble antisemitische Schmähungen, die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellt ihre Ermittlungsverfahren ein – und das nicht nur in einem Fall
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Der direkte Draht: Wer in Bremen eine Demo anmeldet, wird vom Ordnungsamt dem Verfassungsschutz gemeldet. Die Betroffenen werden darüber bislang nicht informiert
Verfassungsschutz auflösen!„Das Bremer Ordnungsamt gibt Daten von Demoanmelder*innen „regelmäßig“ an den Verfassungsschutz weiter. Das geht aus der Antwort des Bremer Senats auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. (…) Wenn regelmäßig Daten von Demoanmelder*innen an den Verfassungsschutz weitergeleitet werden, dann führe das zu einer Veränderung des Verhaltens, selbst wenn der Verfassungsschutz die Daten gar nicht nutzen würde. (…) Eine Frage lautete: „In welchen Fällen gibt das Ordnungsamt personenbezogene Daten der Anmelder*innen an die Polizei und/oder an andere Behörden weiter?“ Der Senat antwortete, dass das Ordnungsamt Daten von Personen, die Demonstrationen oder andere Versammlungen unter freiem Himmel anmelden, „in jedem Fall an den Polizeivollzugsdienst“ weitergibt. Erst mal ist das verständlich, denn die Polizei muss, wenn sie bei einer Versammlung anwesend ist, ja die Möglichkeit haben, mit der Versammlungsleiter*in und der Anmelder*in Kontakt aufzunehmen. In der Senatsantwort heißt es jedoch weiter: „Zum Zweck der Gefährdungsbewertung werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig ebenfalls an das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt.“ Doch was bedeutet „regelmäßig“? (…) Die Linke hält die „massenhafte Weitergabe persönlicher Daten an den Geheimdienst“ für „eine Einschüchterung von Bürger:innen und somit eine unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit“. Die Fraktion fordert deshalb, dass die Praxis „schnellstmöglich überprüft und beendet“ wird…“ Artikel von Franziska Betz vom 11. März 2021 in der taz online, siehe ergänzende Anmerkung von Armin Kammrad vom 11. März 2021 weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!

Der direkte Draht: Wer in Bremen eine Demo anmeldet, wird vom Ordnungsamt dem Verfassungsschutz gemeldet. Die Betroffenen werden darüber bislang nicht informiert
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iz3w 383: Stop it! Polizeigewalt„… Man kann nicht sicher sein – denn Polizeigewalt spielt sich oft in einem nicht öffentlichen Raum ab. Das staatliche Gewaltmonopol, subjektive Willkür und Polizeikameradschaft schaffen einen Raum, den Nicht-Angepasste, Oppositionelle, Subalterne oder irgendwie Unerwünschte allzu oft nur versehrt und gedemütigt wieder verlassen. (…) Die Black Lives Matter-Bewegung führt bis heute eine Kampagne gegen die rassistische Polizeigewalt gegen Schwarze, in deren Rahmen auch eine »Entpolizeilichung« diskutiert wird. Weiter gibt es spezifische Polizeigewalt gegen Frauen, LGBTIQ-Personen und ethnische oder soziokulturelle Minderheiten. Ein großes Thema ist Polizeigewalt für oppositionelle Bewegungen. Denn auch im »Rechtsstaat« müssen Atomkraftgegner*innen, Stadtteilaktive, Gewerkschaftsgründer*innen und so weiter Schläge einstecken, solange sie nicht prominent oder hochetabliert sind. Autoritäre Regime sichern die Ruhe im Land mit Polizeigewalt ab. (…) Auf den zweiten Blick ist Polizeigewalt ein noch deutlich größeres Feld. Über konkrete zwischenmenschliche Gewaltanwendung schwebt eine strukturelle Polizeigewalt. Die ‚Polizeikritik‘ sieht in der Polizei eine besondere, strukturkonservative und autoritäre Institution, wurde sie doch zum Schutz der vorherrschenden Ordnung und Eliten geschaffen. So fragen wir in dem Themenschwerpunkt auch nach der prägenden Kraft der Polizeien auf die Gesellschaft, für ein Konservieren von Obrigkeit und Untertanenschaft sowie nach der Rolle der Polizei bei der Frage: Was ist gehörig und ungehörig? Warum fühlen sich von derselben Polizei manche Bevölkerungsteile beschützt und andere bedroht?…“ Editorial zum Themenschwerpunkt ‚Polizeigewalt‘ von iz3w 383 vom März/April 2021 weiterlesen »

iz3w 383: Stop it! Polizeigewalt

[iz3w 383: Stop it! Polizeigewalt] Man kann nicht sicher sein
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[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr„… Seit das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen im vergangenen Herbst an den Start ging, hat es sich gut gefüllt. Mittlerweile können Patient:innen sich elf verschiedene Apps und Browseranwendungen von der Krankenkasse erstatten lassen. Sie versprechen Hilfe bei Erkrankungen wie Adipositas, Angststörungen, Migräne, Tinnitus, Depressionen und Arthrose. Ein Problem bleibt allerdings ungelöst: Wenn Patient:innen die Apps benutzen, fallen personenbezogene Gesundheitsdaten an. Einige der Krankheiten, bei deren Behandlung die Apps helfen sollen, sind gesellschaftlich stigmatisiert, beispielsweise psychische Erkrankungen. Weil Betroffene im Alltag Nachteile erleiden könnten, wenn solche Daten an die Öffentlichkeit gelangen, unterliegen Gesundheitsdaten einem besonderen Schutz. (…) Der Haken: Nach dem Ende des EU-US-Privacy-Shields gibt es kein Abkommen mehr, das die Datenübermittlung zwischen der EU und den USA regelt. (…) Schon kurz nach dem Start des DiGA-Verzeichnisses mit damals noch zwei Anwendungen gab es erste Sicherheitslücken bei velibra, einer Anwendungen, die unter anderem die Behandlung von Angststörungen unterstützen soll. (…) Das Bundesinstitut versucht (…) europäische Daten vor amerikanischen Geheimdiensten zu schützen, schafft aber mit seinem Papier keine ausreichende Grundlage, um das sicherzustellen…“ Beitrag von Jana Ballweber vom 2. März 2021 bei Netzpolitik.org weiterlesen »

[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr

Unklare Rechtslage bei Gesundheitsapps: Wenn Gesundheitsdaten bei US-Konzernen landen
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