Informationsfreiheit: Was wir von Behörden wissen wollen

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„… Von Journalist:innen geliebt, von Behörden oft gehasst: Informationsfreiheitsgesetze (IFG) geben allen Bürger:innen das Recht, amtliche Informationen von staatlichen Stellen zu erhalten, ohne eine Begründung angeben zu müssen. Das Prinzip des Amtsgeheimnisses wurde damit in Deutschland aufgehoben; an seine Stelle treten Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Partizipation. So jedenfalls die Theorie. (…) Selten werden verwaltungsrechtliche Debatten so emotional geführt wie bei der Informationsfreiheit. Empirische Beiträge, welche Auswirkungen IFG-Anfragen in der Praxis haben, gibt es bisher nur wenige. (…) Fast alle Befragten gaben an, dass Behörden auf Anfragen hin zu wenig Informationen herausgeben. Auch die inhaltliche Bewertung der Antworten fiel eher negativ aus: Ganze 88 Prozent sind der Meinung, dass die Informationen aus IFG-Anfragen nicht zeigen, dass die Politik gute Arbeit macht – eine erschreckend hohe Zahl. (…) Informationsfreiheit stärkt Demokratie – dieser These stimmen ganze 95 Prozent der Befragten zu. Das demokratische Potenzial kann und sollte aber noch weiter ausgeschöpft werden. Vermehrte proaktive Veröffentlichung, Gebührenfreiheit und eine erhöhte Bekanntheit von IFG sind nur einige Möglichkeiten. Dass mit Bayern, Niedersachsen und Sachsen drei Bundesländer noch gar kein IFG haben, ist nicht zeitgemäß. Es ist Zeit, dass deutsche Behörden ihre Angst vor IFG verlieren. Verwaltungen müssen konsequent anfangen, IFG-Anfragen als integralen demokratischen Bestandteil ihrer Arbeit zu sehen…“ Gastbeitrag von Lea Pfau vom 11. März 2021 bei Netzpolitik.org externer Link

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