Judenhass ohne Konsequenz: Neonazis äußern öffentlich üble antisemitische Schmähungen, die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellt ihre Ermittlungsverfahren ein – und das nicht nur in einem Fall

Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V. für Antisemitismus„Bernadette Gottschalk reagierte, als sie von der geplanten Kundgebung der Neonazis erfuhr. Für den 24. November 2020, ein gutes Jahr nach dem Anschlag in Halle, hatte die Partei „Die Rechte“ eine sogenannte Mahnwache angemeldet – nahe der Braunschweiger Synagoge, die in der Reichspogromnacht zerstört worden war. Das Motto der Kundgebung sollte „Freiheit für Palästina – Menschlichkeit ist nicht verhandelbar! Zionismus stoppen!“ lauten. Als Zeitraum der später abgesagten Veranstaltung wurde „19.33 bis 19.45“ Uhr angegeben. Noch Zweifel? „Ein deutlicher Verweis auf die Judenverfolgung und den Holocaust in den Jahren 1933-1945 gerade in Verbindung mit Stopp Zionismus“, schrieb Bernadette Gottschalk aus Laatzen bei Hannover an die Braunschweiger Staatsanwaltschaft. (…) Sie erstattete Strafanzeige. (…) Man habe den Sachverhalt geprüft, hieß es in dem Schreiben einer Ersten Staatsanwältin. Es seien keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten festzustellen, es begründe „insbesondere nicht den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung“. Sie habe das Verfahren daher eingestellt. (…) Das Ehepaar Gottschalk wendete sich auch an Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza , CDU, und berichtete von diesem und anderen Fällen. Denn Braunschweigs Staatsanwaltschaft hatte auch Klagen wegen Beleidigungen bei einem Aufmarsch von Rechtsextremen am Volkstrauertag 2020 abgewiesen. (…) Sie regten an zu prüfen, „ob bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig die Zuständigkeit einzelner Personen zu verändern ist“…“ Artikel von Peter Burghardt vom 11. März 2021 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link

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