Antifaschisten wollen keine AfD am Gedenktag für ermordete Zwangsarbeiter in Marzahn. Da lassen die Rechtsradikalen ihre uniformierte Schutzabteilung los…

Dossier

Ausstellung zum Thema Zwangsarbeit: "Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg" im Hamburger Museum für Arbeit 2016„… Das Gedenken an die ermordeten Zwangsarbeiter*innen an der Stele auf dem Parkfriedhof-Marzahn – Einlader*innen war die BVV-Marzahn- Hellersdorf und der Heimatverein – wurde durch die Teilnahme von Vertreter*innen der AfD aus BVV und Abgeordnetenhaus ad absurdum geführt, gestört und entwürdigt. Die Polizei schleuste in einer von langer Hand geplanten Aktion die Teilnehmer*innen der AfD unter Polizeischutz über einen Nebeneingang des Friedhofs zum Gedenkort. Den Teilnehmer*innen einer antifaschistischen Kundgebung von VNN-BdA und der Kiezgruppe Marzahn, die vor dem Friedhof mit etwa 150 Personen gegen die heuchlerische und die NS-Opfer und ihrer Nachfahren zutiefst beleidigende Teilnahme der AfD an dem Gedenken demonstriert hatten, wurde zunächst durch die Polizei der Zuritt zum Friedhof verwehrt. Auf der Kundgebung hatte Dr. Hans Coppi, Sohn der ermordeten Mitglieder der Widerstandsgruppe „Rote Kapelle“ Hans und Hilde Coppi, sein Unverständnis und seinen Schmerz über die Einladung der AfD Ausdruck gegeben und dazu aufgerufen, die Demokratie und das Gedenken gegen Rassist*innen, Antisemit*innen und Neonazis zu verteidigen. Auch Vertreter*innen der demokratischen BVV-Fraktionen mussten zunächst vor verschlossenen Friedhofstoren warten. Erst als die Polizei die AfD-Vertreter*innen zum Gedenkort geleitet hatte – sie waren die ersten Personen, die dort eintrafen – und ihre Hundeführer postiert hatte, wurden die Friedhofstore auch für andere Teilnehmer*innen geöffnet. Am Gedenken konnten trotzdem nur wenige Menschen teilnehmen. Die Polizei blockierte den Zugang zur Gedenkstele und ließ nur ausgewählte Personen passieren…“ – aus der Presseerklärung „„Stilles Gedenken“ an NS-Opfer in Marzahn-Hellersdorf geht im Polizeihundegebell unter“ der VVN-BdA Berlin vom 25. Januar 2020 externer Link über die Selbst-Enttarnung der Berliner Polizei als Schutz-Abteilung der AfD.  Siehe dazu vier weitere aktuelle Beiträge zu den eindeutigen Vorfällen – und zur polizeilichen Begründung ihrer Aktion für die AfD…

  • Antifaschist abgeurteilt: Chef der VVN-BdA soll AfD von Gedenken an Naziopfer ferngehalten haben New
    „… Dem Geschäftsführer der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA wird vorgeworfen, Mitglieder der AfD daran gehindert zu haben, am 25. Januar 2019 am Gedenken an die Opfer des Faschismus auf dem Parkfriedhof Marzahn teilzunehmen. Der Vorwurf der Nötigung steht im Raum. Damals hatte sich neben anderen auch die die Israelitische Synagogen-Gemeinde in einem offenen Brief an die Veranstalter des Gedenkens gewandt und sie aufgefordert, die aus ihrer Sicht neofaschistische AfD von der Veranstaltung auszuschließen, um ein würdevolles Gedenken zu ermöglichen. Als AfD-Bezirksverordnete dennoch kamen, verhinderten mehrere Aktivisten*innen, dass diese Blumen niederlegen. Tervooren, der bei der Veranstaltung eine Rede hielt, wurde im Nachhinein eine Beteiligung an der Blockade vorgeworfen. Seine Anwesenheit auf dem Parkfriedhof bestreitet er nicht. Auch habe er in seiner kurzen Ansprache die Forderungen des offenen Briefs wiederholt. Tervooren legte dem Gericht den Wortlaut der Rede vor. Sie fordere niemanden zu konkreten Handlungen auf. Von einer Beteiligung könne daher keine Rede sein. (…) Die Staatsanwältin sieht eine Nötigung durch Tervooren als erwiesen an und betont in ihrem Plädoyer, dass der Antifaschist mit seinem Handeln ein würdevolles Gedenken auf dem Parkfriedhof unmöglich gemacht habe. Dies könne nicht im Sinne der Opfer des Nationalsozialismus gewesen sein, so die Staatsanwältin. Anders bewertet es der Verteidiger von Tervooren. Er stellt vor allem die Glaubwürdigkeit der AfD-Zeug*innen infrage, die mit Tervooren ihren politischen Gegner belasten. Zudem sei seinem Mandanten keine direkte Tatbeteiligung nachzuweisen. Keine der Zeuge*innen habe ihn bei der Auseinandersetzung beobachten können, und auch an konkrete Handlungsaufforderungen durch ihn erinnerte sich niemand. Für die Richterin reichen die Zeugenaussagen, Tervoorens Rede sowie die Mobilisierung des VVN-BdA im Vorfeld jedoch aus, um ihn der Mittäterschaft an einer Nötigung schuldig zu sprechen. Sie verurteilt ihn zu 1500 Euro Geldstrafe. Bei den Zuschauer*innen im Saal sorgt dieses Urteil für lauten Protest. Tervooren und sein Verteidiger kündigen an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. »Es kann nicht sein, dass eine politische Meinungsäußerung einfach zu einer Aufforderung zu Straftaten umgedeutet wird«, beschwert sich Tervooren.“ Artikel von Bosse Kröger vom 18. März 2021 in neues Deutschland online externer Link

    • Siehe dazu die Pressemitteilung der der VVN-BdA vom 18. März 2021 externer Link: Gegen die Kriminalisierung antifaschistischer Interventionen!
      Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA wegen angeblicher Nötigung verurteilt: Richterin folgt AfD-Argumentation. In einem Prozess am Berliner Amtsgericht Tiergarten am heutigen Donnerstag wurde der Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA, Markus Tervooren, wegen angeblicher Nötigung zu 50 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Das Gericht warf Tervooren vor, am Januar 2019 Mitglieder AfD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf daran gehindert zu haben, einen Kranz zum Gedenken an die Opfer des Holocaust auf dem Parkfriedhof in Marzahn niederzulegen. Beweise gab es nicht, allein das Halten einer Rede wurde Tervooren als Nötigung ausgelegt. Das Sichten eines Videos, das von der Verteidigung beantragt wurde, lehnte das Gericht ab. Die Richterin ging mit ihrem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft von 40 Tagessätzen hinaus. Tervooren wird gegen das Urteil Berufung einlegen. „Das Gericht ist mit seinem Urteil leider der Normalisierungsstrategie der AfD auf den Leim gegangen.“ sagte Tervooren nach dem Prozess. Ihr Urteil begründete die Richterin damit, dass die AfD eine demokratisch gewählte Partei sei, die von Seiten des Verfassungsschutzes nicht mehr als beobachtet werde. Die AfD hätte ein Recht dazu gehabt, am NS-Gedenken teilzunehmen. Sie fände es befremdlich, dass sich ein Verband, der sich für „Opfer von Gewalt“ einsetze, derart auf einem Friedhof verhalte, soll die Richterin gesagt haben. Damit bagatellisiert sie die mehr als 60 Millionen Opfer von Nazi-Terror, Vernichtungskrieg und Völkermord als „Opfer von Gewalt“ und verkennt, dass die AfD mit ihrem Gerede vom „Fliegenschiss in 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“ genau das zu ihrem Programm macht, und ihre Teilnahme an der Gedenkveranstaltung nur der Provokation dient. Die Mehrzahl der KZ-Gedenkstätten hat das im Gegensatz zur Richterin erkannt. Mit dem Urteil wird antifaschistisches Engagement kriminalisiert und die oft geäußerte Forderung nach dem „nie wieder“ mit blankem Hohn gezollt…“
  • „“Es war eine schaurige Situation für unsere Leute““ am 25. Januar 2020 im Twitter-Kanal von Leftvision externer Link ist ein Video-Interview mit einem Sprecher der VVN-BdA über die Polizeiarbeit bei der Gedenkfeier in Marzahn…
  • „Eklat bei Gedenken an Naziopfer“ von Lothar Bassermann am 27. Januar 2020 in der jungen welt externer Link berichtet noch in realen Zahlen – und Verhaltensweisen: „… Rund 200 Antifaschistinnen und Antifaschisten, darunter zahlreiche Überlebende des Naziterrors und deren Angehörige, wurden durch ein Polizeiaufgebot aus rund 120 Beamten daran gehindert, sich an einem durch die Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), Kathrin Henkel (CDU), und den lokalen Heimatverein organisierten »stillen Gedenken« zu beteiligen. Dieses findet traditionell an einer auf dem Friedhof gelegenen Stele für die Opfer der Zwangsarbeit statt. Die rund 60 Menschen, die am Samstag durch die Polizei als Teilnehmer der Kundgebung zugelassen wurden, waren gegen 10.30 Uhr vorwiegend über einen Nebeneingang des Friedhofes durch Einsatzkräfte zur Stele eskortiert worden. Bereits kurz zuvor versperrten die Beamten den Haupteingang des Friedhofs; hier fand zu diesem Zeitpunkt eine antifaschistische Kundgebung statt, zu der unter anderem die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN–BdA) aufgerufen hatte. Erst als sich ein Ende der bezirklichen Veranstaltung abzeichnete, ließen die Beamten die Menge auf den Friedhof, stoppte sie allerdings unter anderem mit Polizeihunden kurz vor Erreichen der Stele. Dabei gingen Beamte äußerst rabiat gegen die Protestierenden vor und ließen sie erst zum Gedenkort ziehen, nachdem Vertreter des Heimatvereins und der in der BVV vertretenen Parteien, die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) sowie Botschaftsmitarbeiter von durch die Nazis überfallenen Staaten Kränze und Blumen abgelegt und den Friedhof wieder verlassen hatten. Rund 15 AfDler waren zum »stillen Gedenken« erschienen. Ihr Kranz landete schließlich im Graben. BVV-Vorsteherin Henkel und auch Mitglieder des Heimatvereins hatten zuvor mehrfach verlauten lassen, auf die Unterstützung der Polizei zu setzen, um der AfD ein »Gedenken« zu ermöglichen und verklärten den Protest zum eigentlichen Problem...“
  • „Gegen geheuchtelte Anteilnahme“ von Claudia Krieg am 26. Januar 2020 in neues deutschland online externer Link unter anderem zur offiziellen polizeilichen Begründung für diese – auch noch unverschämter Weise als „neutral“ bezeichnete – Schutzaktion für die AfD: „… »Ihr solltet euch schämen«, sagt eine ältere Frau zu dem Polizisten, der ihr gegenüber steht. »Sie sind bewaffnet und schützen diejenigen, die den Holocaust leugnen.« Der Beamte entgegnet: »Wir sind neutral und hier, um Straftaten zu verhindern.« Man habe dafür zu sorgen, dass »Ruhe einkehrt«. »Wissen Sie, wir haben ruhig und friedlich demonstriert, es wurde erst lauter, als wir aufgehalten wurden«, erklärt die Frau dem Beamten ihre Sicht: »Unter uns sind Menschen, deren Eltern in nationalsozialistischen Lagern oder als Zwangsarbeiter ermordet wurden, die werden von Ihnen gerade daran gehindert, ihrer Angehörigen zu gedenken.« Die Hunde bellen noch immer. Die polizeilich hergestellte Situation vermeintlicher Ruhe nutzen derweil Mitglieder der AfD, um sich an der Gedenkstele, an der sich Vertreter*innen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) versammelt haben, zu positionieren. Einige filmen anwesende Journalist*innen und beschimpfen die etwa 150 Meter entfernt hinter der Polizeikette stehenden Antifaschist*innen. Den Gedenkreden hören sie nicht zu. Zuvor hatten Polizeibeamt*innen die etwa zehnköpfige AfD-Gruppe vom hinteren Parkeingang zum Ort der Gedenkveranstaltung eskortiert. Um den Bereich vor der Stele freizuhalten, schob die Polizei dafür 25 Menschen vom Bündnis »Antifaschistisch gedenken« zurück in Richtung Friedhofseingang. (…) Der junge Mann wird beiseite gedrängt und tritt dann zurück. Joachim Nedderhut ruft nach der Polizei, er wolle Anzeige erstatten. Der Antifaschist erhält später eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Zwei Polizisten, die anwesende Pressevertreter*innen davon abhalten, sich als Zeug*innen zur Verfügung zu stellen, kommentieren das Anliegen mit: »Irgendwo hört das Presserecht auch auf.«…“ und zwar genau dort, wo es die AfD-Polizei haben will…“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=161848
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