[Aufruf von Pro Asyl] Wir geben keine Ruhe - Gemeinsam gegen Rassismus!„… Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen 46-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) freigesprochen. Die Äußerungen des Mannes im Internet seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar, urteilte das Gericht am Donnerstag. In einem Video soll der Mann Chebli “Quotenmigrantin der SPD” und “islamische Sprechpuppe” genannt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Äußerungen des Mannes als massiv abwertend und rassistisch eingeschätzt. Es sei um bewusste Diffamierung und nicht um politischen Diskurs gegangen. Die Richter sahen das anders. Der Prozess war öffentlich, doch aus Kapazitätsgründen konnten nur etwas mehr als 20 Personen in den Gerichtssaal. (…) Vor einem Nebeneingang hatten sich allerdings rund 200 Menschen in einer langen Schlange aufgereiht. Sie waren teils aus anderen Städten angereist und am Gericht erschienen, um den Angeklagten zu unterstützen. Als der Einlass gestoppt wurde, drängten sich viele von ihnen durch den Haupteingang ins Gericht. Dabei skandierten sie: „Auf die Tür, das Volk ist hier.” Einige hatten Deutschland-Fahnen dabei. Drinnen angekommen, stimmten sie die Nationalhymne an – während vor der Tür Sirenen erklangen. Die Polizei rückte gegen 13 Uhr mit mehreren Einheiten an, um die Menge wieder hinauszubringen. Polizisten baten sie, sich entweder rechts oder links vom Eingang zu platzieren, damit dieser frei bleibe. „Natürlich nach rechts”, rief eine Frau aus… „ Bericht von Tobias Dinkelborg vom 27. Februar 2020 beim RND, siehe mehr zu Urteilsbegründung und Täterprofil weiterlesen »

[Aufruf von Pro Asyl] Wir geben keine Ruhe - Gemeinsam gegen Rassismus!

Gericht: Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli durfte “islamische Sprechpuppe” genannt werden
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Womit sich die staatlichen Truppen in Zeiten der zunehmenden Nazimorde so befassen: Adbusting wird verfolgt…
Polizeikongress 2018: Protest mit Adbusting am Alex„… Was machen eigentlich die Sicherheitsorgane in Zeiten von rechter Gewalt? Sie widmen sich intensiv dem Adbusting, wie die meist satirische Verfremdung von Werbeplakaten genannt wird. Es gibt natürlich sehr unterschiedliche Gründe, Plakate zu verfremden. Eine Kritik an der Werbung gehört ebenso dazu wie das Lancieren einer politischen Botschaft, die der Aussage des betroffenen Plakates zuwiderläuft. Davon sind besonders häufig Plakate bestimmter in der Öffentlichkeit kritisch gesehener Konzerne, aber auch der Polizei und der Bundeswehr betroffen. Sie werben in der Öffentlichkeit um Mitarbeiter. Eine Bundeswehrwerbung mit der Zielgruppe auf Frauen, die sich dort bewerben sollten, lautete: „Bei uns haben Frauen das letzte Wort: als Chefin“. Unbekannte Adbuster verfremdeten den Text mit dem Halbsatz: „am Grab ihrer Söhne“. Ein anderes Bundeswehrplakat wurde mit dem Satz „Ausbeutung gewaltsam verteidigen: ihre Bundeswehr“ verfremdet. Welch großer Aufwand für die Ermittlung gegen Adbuster betrieben wurde, wird jetzt durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Linken, Ulla Jelpke, deutlich. Danach haben sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst systematisch mit diesen Adbusting-Aktionen befasst. So listete der MAD seit 2015 dreizehn Fälle von bundeswehrkritischer Plakatverfremdung im ganzen Bundesgebiet auf. Unter der Rubrik „Thema“ wird das Delikt als „Überkleben eines Plakats der Bundeswehr mit einem antimilitaristischen, die Bundeswehr diffamierenden Slogan“ beschrieben. Aus den Antworten auf die Kleine Anfrage wurde auch bekannt, dass sich das länderübergreifende Terrorabwehrzentrum GETZ vier Mal mit der satirischen Plakatverfremdung beschäftigt hat. In diesem Gremium stimmen sich Geheimdienste und Polizei der verschiedenen Bundesländer ab, um Anschläge zu verhindern…“ – aus dem Überblicks – Beitrag „Terrorabwehrzentrum im Einsatz gegen satirisch verfremdete Plakate“ von Peter Nowak am 26. Februar 2020 bei telepolis über die Ergebnisse der Forderungen nach mehr polizeilichen und geheimdienstlichen Tätigkeiten in Zeiten des Nazi-Terrors… Siehe dazu auch einen Beitrag zur Frage, wie der VS (Auflösen!) seine Prioritäten frech verkündet weiterlesen »

Polizeikongress 2018: Protest mit Adbusting am Alex

Womit sich die staatlichen Truppen in Zeiten der zunehmenden Nazimorde so befassen: Adbusting wird verfolgt…
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K&K-Fragen. Dörthe Stein über gewerkschaftlichen Handlungsdruck in der ITK-Branche hin zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitKaum ein Trend hat die Welt in den letzten drei Jahrzehnten so sehr geprägt wie die zumindest im globalen Norden inzwischen alle Lebensbereiche durchdringende Digitalisierung. Deren Bedeutung für den Klimawandel, den Folgen und Potentialen für eine ökologisch und sozial nachhaltige Produktion und der Notwendigkeit gewerkschaftlichen Handelns geht der folgende Beitrag am Beispiel der boomenden Informationstechnologie- und Telekommunikationsbranche (ITK) nach…“ Artikel von Dörthe Stein, erschienen in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 02/2020 weiterlesen »

express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit

K&K-Fragen. Dörthe Stein über gewerkschaftlichen Handlungsdruck in der ITK-Branche hin zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit
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15 Jahre Agenda 2010 mit Angst-Armut-Niedriglohn – auch ein datenschutzrechtliches Thema?
Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„… „Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22)… Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer ‚aktivAPP‘. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten ‚reha score‘. (…) Das kommunale Jobcenter MainArbeit Offenbach ist seit Jahren bekannt und berüchtigt dafür, dass es rechtswidrig Kopien von Personalausweisen und Pässen anfertigt und zu den Akten nimmt. Nachdem diese Praxis offiziell beendet wurde, legt die MainArbeit den Antragsteller*innen auf SGB-II-Leistungen rechtlich zweifelhafte Einwilligungserklärungen vor. Was die Behörde dabei unterschlägt: Die DSGVO enthält in Erwägungsgrund 43 („Zwanglose Einwilligung“) einen Maßstab, den das kommunale Jobcenter MainArbeit Offenbach in seiner Praxis grob missachtet…“ Infos der Datenschützer Rhein Main vom 22. Februar 2020 weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

15 Jahre Agenda 2010 mit Angst-Armut-Niedriglohn – auch ein datenschutzrechtliches Thema?
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[Petition] Gesundheitsdaten in GefahrIn einer offenen Datenbank waren intime Patientendaten zu Schönheitsoperationen einsehbar. Womöglich sind auch deutsche Ärzte und Patienten betroffen. Sicherheitsteams des israelischen Unternehmens vpnmentor durchkämmen das Internet regelmäßig nach offenen Servern und nicht abgesicherten Datenbanken. Am 24. Januar 2020 stieß ein Sicherheitsteam in einem S3 Bucket der Amazon AWS-Cloud auf eine ungesicherte Datenbank. In der Datenbank waren um die 900.000 Dateien einsehbar, die offenbar aus Patientenakten stammten. Da diese Datenbank benannt war, ließ sich aus den Daten relativ schnell das Unternehmen NextMotion als Betreiber identifizieren. Die Patientendaten waren von Ärzten, die die Tools von NextMotion nutzen, in der vermeintlich sicheren medizinischen Cloud des Unternehmens abgelegt worden. Die Sicherheitsforscher hatten dort Zugriff auf hochsensible Bilder, Videodateien und Unterlagen zu Eingriffen im Bereich plastischer Chirurgie, dermatologischer Behandlungen und Patientenberatungen, die von Kliniken mit der NextMotion-Technologie durchgeführt wurden…“ Artikel von Günter Born vom 15.2.2020 bei Heise weiterlesen »

[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr

Patientendaten aus französischer Medizin-Cloud offen im Internet
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„… Neben Sozialfandern, die auch Hausbesuche abstatten, können Behörden Kontodatenabfragen von Sozialhilfe bzw. Hartz IV Beziehenden unternehmen. (…) Im August 2007 wurde § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) dahingehend ergänzt, dass auch u.a. die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch das Recht erhalten, nach belieben, also ohne besonderen Grund, eine Kontendatenabfrage durchzuführen. Dazu reicht die bloße Annahme, also Unterstellung, der Erfolglosigkeit anderer Maßnahmen zur Klärung. (…) Eine Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen besteht nicht, es reicht die pauschale Mitteilung, das die Möglichkeit eines solchen Kontendatenabrufs besteht. Wann und ob ein solcher durchgeführt wurde, muss unter den in § 93 Abs. 9 S. 3 AO genannten Voraussetzungen nicht mitgeteilt werden, wobei insbesondere der dort unter 1. genannte Grund in Betracht kommt. (…) Erwerbslosen-Initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Bezieher gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. “Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig”, so Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”.“ Mitteilung vom 15. Februar 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Hartz IV: Jobcenter können alle Konten von ALG II-Beziehern abfragen
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Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Es kommt vor, dass das Jobcenter Auskünfte von Personen verlangt, die überhaupt keine Hartz IV Leistungen beziehen. Muss man, wenn man selbst keinen Antrag gestellt hat, überhaupt der Behörde seine Einkommensverhältnisse offenlegen? In dem vor dem Sozialgericht Gießen (Az.: S 22 AS 1015/14) geführten Verfahren ging es um einen Mann, der selbst keine Hartz IV-Leistungen beantragt hat. Er lebte jedoch mit einer Hartz IV-Bezieherin in einem Haushalt. Das Jobcenter ging somit davon aus, dass beide in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben. Somit wollte das Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mannes um diese ggf. auf die Hartz IV-Leistungen der Frau anzurechnen. Das Sozialgericht entschied zugunsten des Klägers. Da der Mann selbst kein Hartz IV-Bezieher und somit Antragsteller sei, besteht für diesen keine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter. Somit kann das Jobcenter auch nicht verlangen, dass der Mann Formulare zur Klärung von Einkommensverhältnissen ausfüllt, die nicht an ihn gerichtet sind. Ferner kann ihn das Jobcenter nicht zwangsweise zum Antragsteller machen, selbst wenn er einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hätte…“ Meldung vom 6. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
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[Petition] Gesundheitsdaten in GefahrIhre Krankenkasse hat mehr kritische Daten über Sie, als jede andere Institution: Krankheiten, Behandlungen, Einkommen, Arbeitsplätze, Anschriften. Sie können Ihre Krankenkasse fragen, welche Daten sie über Sie gespeichert hat. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihre Anfrage innerhalb von vier Wochen vollständig zu beantworten. Dieser Anfrage-Generator hilft dabei, so eine Anfrage zu erstellen. Wenn Sie den Generator nicht benutzen wollen, können Sie auch nur unseren Text kopieren, er ist hier ...“ Aktion des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V., siehe dazu: Datenabfrage bei Krankenkassen: Was tun, wenn Krankenkassen Auskünfte verweigern? weiterlesen »

[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr

Datenabfrage bei Krankenkassen: Was tun, wenn Krankenkassen Auskünfte verweigern?
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[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus„… Die neue Europäische Kommission überlegt offenbar, den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum für die nächsten Jahre zu verbieten. Die neue Kommission von Ursula von der Leyen könnte damit Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) durchkreuzen, 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen mit Echtzeit-Gesichtserkennung zu überwachen. Das temporäre Verbot für Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wird im Entwurf eines Arbeitspapiers der Kommission zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz vorgeschlagen, über das Freitagmorgen Bloomberg, Euractiv und Reuters berichteten. Politico veröffentlichte das Dokument im Volltext. (…) Das Verbot soll zunächst drei bis fünf Jahre andauern und für private wie öffentliche Akteure gelten. Währenddessen müssten eine „solide Methodologie für die Einschätzung der Auswirkungen der Technologie und mögliche Risikomanagementmaßnahmen“ entwickelt werden. Laut dem Reuters-Bericht soll es Ausnahmen für „Sicherheitsprojekte“ und Forschung und Entwicklung geben. (…) Das nun geleakte Arbeitspapier beschreibt fünf mögliche Handlungsoptionen für die Kommission. Zu diesen gehört die freiwillige Kennzeichnung des Einsatzes von KI, spezielle Auflagen für die öffentliche Verwaltung und für Gesichtserkennung, verpflichtende Auflagen für Hochrisiko-Anwendungen, Haftungsregeln und klar Aufsichtsstrukturen. Im Dezember hatte eine weitere Expert:innengruppe der Kommission einen Bericht zu möglichen Haftungsregeln für KI-Anwendungen vorgelegt. Der Bericht schlägt vor, dass die Anwender von besonders risikoreicher Technologie, strenge Haftung für mögliche Schäden tragen. Das neue Arbeitspapier beantwortet nicht direkt die Frage, wer konkret für durch KI-Anwendungen verursachte Schäden haften soll…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 17. Januar 2020 bei Netzpolitik. Siehe dazu aber auch die angebrachte Skepsis weiterlesen »

[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus

EU erwägt Verbot von Gesichtserkennung (?)
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Grenzschutz: EU-Asylbehörde EASO beschattete Flüchtende in sozialen Medien
Bestandsdatenauskunft„Die EU-Agentur EASO überwachte jahrelang soziale Netzwerke, um Flüchtende auf dem Weg nach Europa zu stoppen. Der oberste Datenschützer der EU setzte dem Projekt nun ein Ende. (…) Mitarbeiter von EASO durchforsteten soziale Medien seit Januar 2017. Ihr Hauptziel waren Hinweise auf neue Migrationsbewegungen nach Europa. Die EU-Behörde übernahm das Projekt von der UN-Organisation UNHCR, berichtete EASO damals in einem Newsletter. Die Agentur durchsuchte einschlägige Seiten, Kanäle und Gruppen mit der Hilfe von Stichwortlisten. Im Fokus standen Fluchtrouten, aber auch die Angebote von Schleusern, gefälschte Dokumente und die Stimmung unter den Geflüchteten, schrieb ein EASO-Sprecher an netzpolitik.org. (…) Die wöchentlichen Berichte von EASO landeten bei den EU-Staaten und Institutionen, außerdem bei UNHCR und der Weltpolizeiorganisation Interpol. Die EU-Staaten forderten EASO bereits 2018 auf, Hinweise auf Schleuser an Europol zu übermitteln. (…) Gräueltaten gegen Flüchtende standen hingegen nicht im Fokus von EASO. In Libyen werden tausende Flüchtende unter „KZ-ähnlichen Zuständen“ in Lagern festgehalten, befand ein interner Bericht der Auswärtigen Amtes bereits Ende 2017. Über die Lage in Libyen dringen über soziale Medien und Messengerdienste immer wieder erschreckende Details nach außen. Die EU-Agentur antwortete ausweichend auf unsere Frage, ob ihre Mitarbeiter bei ihrem Monitoring Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gefunden hätten. (…) Der oberste EU-Datenschützer übte heftige Kritik an dem Projekt. Die Behörde kritisiert, die EU-Agentur habe sensible persönliche Daten von Flüchtenden gesammelt, etwa über deren Religion, ohne das diese informiert worden seien oder zugestimmt hätten. Die Asylbehörde habe für solche Datensammelei keinerlei Rechtsgrundlage, urteilte der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski in einem Brief an EASO im November. (…) Die Datenschutzbehörde ordnete die sofortigen Suspendierung des Projektes an. Es gebe vorerst keine Pläne, die Überwachung sozialer Medien wieder aufzunehmen, schrieb der EASO-Sprecher an netzpolitik.org…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 9. Dezember 2019 bei Netzpolitik. Siehe dazu neu: Migrationsabwehr: Internetüberwachung durch Europol, Frontex, Bundespolizei ist rechtswidrig weiterlesen »

Bestandsdatenauskunft

Migrationsabwehr: Internetüberwachung durch Europol, Frontex, Bundespolizei ist rechtswidrig
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Die digitale Fortschrittsfalle. Warum der Gigabit-Gesellschaft mit 5G-Mobilfunk freiheitliche und gesundheitliche Rückschritte drohen

Dossier

Broschüre des Theologen und Publizisten Werner Thiede unter dem Titel „Die digitale Fortschrittsfalle. Warum der Gigabit-Gesellschaft mit 5G-Mobilfunk freiheitliche und gesundheitliche Rückschritte drohen“ im pad-Verlag Aus aktuellem Anlass veröffentlicht der pad-Verlag eine 90-seitige Broschüre des Theologen und Publizisten Werner Thiede unter dem Titel „Die digitale Fortschrittsfalle. Warum der Gigabit-Gesellschaft mit 5G-Mobilfunk freiheitliche und gesundheitliche Rückschritte drohen“. Der Verlag hat mit dem Autor mehrerer Bücher zum Thema über seine Bedenken gesprochen. Siehe das Interview „Wenn sich sogenannter Fortschritt als Rückschritt entpuppt…“ samt Informationen zur Person und einer ausführlichen Inhaltsbeschreibung der Broschüre im pad-Verlag. Siehe auch den internationalen Appell (hier in deutscher Fassung) „Stoppt G 5 auf der Erde und im Weltraum“ von Wissenschaftlern, Ärzten und Umweltorganisationen. Dort heißt es: „Die Weigerung, wichtige und nachweislich gültige Wissenschaftliche Erkenntnisse zu akzeptieren und umzusetzen ist, ethisch gesehen, untragbar. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zeigen, dass G5 – und insbesondere ein weltraumbasiertes G5 – gegen Prinzipien verstoßen, die in zahlreichen internationalen Abkommen veranktert sind.“ Siehe dazu auch weitere Informationen und weitere Broschüren. Neu: Mobilfunk: Wie gesundheitsschädlich ist 5G wirklich? weiterlesen »

Dossier zu 5G-Mobilfunk und Gesundheit

Broschüre des Theologen und Publizisten Werner Thiede unter dem Titel „Die digitale Fortschrittsfalle. Warum der Gigabit-Gesellschaft mit 5G-Mobilfunk freiheitliche und gesundheitliche Rückschritte drohen“ im pad-Verlag

Mobilfunk: Wie gesundheitsschädlich ist 5G wirklich?
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„Out of Control“ – Außer Kontrolle – Untersuchung von ForbrukerrådetNorwegische Verbraucherschützer:innen haben heute eine neue Untersuchung zu Online-Werbung veröffentlicht, in der sie eindringlich vor den Folgen illegaler Datensammlung warnen. Basierend auf den Ergebnissen wollen Verbraucher- und andere zivilgesellschaftliche Organisationen in Europa ihre Behörden auffordern, die höchst fragwürdigen Praktiken der Online-Werbeindustrie zu beenden. Dating-Apps, Zyklus-Tracker oder harmlos scheinende Tastatur-Apps: Norwegische Datenschützer:innen haben sich zehn beliebte Smartphone-Apps näher angesehen, darunter Tinder, My Days oder Wave Keyboard. Alle der untersuchten Apps gaben personenbezogene und in aller Regel intime Daten an Werbenetzwerke oder ähnliche Dritt-Anbieter weiter, die daraus individualisierte Profile der Nutzer:innen erstellen – eine Praxis, die in Europa in dieser Form illegal ist. „Diese Praktiken sind außer Kontrolle geraten und verstoßen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“, sagt Finn Myrstad, der sich im norwegischen Verbraucherrat Forbrukerrådet um Digitalpolitik kümmert. Das Ausmaß dieses Trackings mache es für Nutzer:innen unmöglich, bewusst und frei zu entscheiden, wie persönliche Daten gesammelt, geteilt und eingesetzt werden, so Myrstad. (…) Viele Akteure in der Online-Werbebranche sammeln Informationen von einer Vielzahl an Quellen, unter anderem beim Surfen im Netz, von angeschlossenen Geräten und genutzten sozialen Medien. Wenn diese Daten kombiniert werden, können daraus viele Informationen über die Nutzenden abgeleitet werden. Allein daraus kann teilweise auf die sexuelle Neigung von Individuen geschlossen werden oder welche politische Meinung sie vertreten, wie bereits 2015 in einer Studie gezeigt wurde...“ Beitrag von Felix Richter vom 14. Januar 2020 bei Netzpolitik zu „Out of Control“ – Außer Kontrolle – Untersuchung von Forbrukerrådet weiterlesen »

„Out of Control“ – Außer Kontrolle – Untersuchung von Forbrukerrådet

Grindr, Tinder, MyDays & Co.: Norwegische Studie zeigt, wie populäre Apps systematisch intime Nutzerdaten weitergeben
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[Petition] Gesundheitsdaten in GefahrDie Zahl der Patientendaten, die offen im Internet stehen, steigt auf über eine Milliarde. Zu den Daten zählen auch Brustkrebsscreenings und Röntgenaufnahmen. Forscher haben insgesamt über eine Milliarde personenbezogene Patientendaten auf unsicher konfigurierten Servern im Internet gefunden. Das sei jedoch noch nicht die endgültige Zahl. Bereits im November 2019 sorgten Berichte über das Datenleck, das weltweit mehrere Millionen Patientendaten betraf, für Aufsehen. Die nun veröffentlichten Informationen zeigen, dass sich bislang offenbar wenig an der Situation geändert hat. In Zusammenarbeit mit Techcrunch berichtet The Mighty von der Gefahr, die von den offen zugänglichen medizinischen Daten ausgehe und wofür Datendiebe diese nutzen können. Neben Gesundheitsschäden, etwa wenn Informationen über Allergien aus den Patientenakten verschwinden, zählen demnach zu den möglichen Folgen auch Schwierigkeiten beim Abschluss einer Lebensversicherung. Schuld an dem Datenleck sind unsicher konfigurierte Communication System-Server (PACS), die mit dem aus den 80er Jahren stammenden Kommunikationsstandard Digital Imaging and Communications in Medicine (DICOM) arbeiten…“ Artikel von Kim Sartorius vom 13.01.2020 bei Heise news weiterlesen »

[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr

Weltweites Datenleck bei Patientendaten größer als bisher angenommen
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Kasperle-Theater zur "Sicherheit". Grafik von Jascha Buder zur Kampagne von DigitalcourageAchim Grunwald (Prof. für Technikphilosophie), als Leiter des Büros für Technologiefolgenabschätzung beim Deutschen Bundestags erklärt Technologie-Debatten sind die neuen Systemdebatten. Er scheint das gerade auf die Künstliche Intelligenz zu beschränken, dabei müssen wohl in den Zeiten des Überwachungs-Kapitalismus dies breiter gefasst werden (vgl. Zuboff im nächsten Abschnitt), damit es wirklich dem Internetzeitalter angemesseneund klärende“System-Debatten“ werden können…“ Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 13.1.2020 – wir danken! weiterlesen »

Kasperle-Theater zur "Sicherheit". Grafik von Jascha Buder zur Kampagne von Digitalcourage

Eine Welt im Umbruch zum privaten Überwachungskapitalismus und zum staatlichen Sicherheitswahn
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Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„Viele Unternehmen kontrollieren ihre Mitarbeiter ständig mit den neuesten technischen Mitteln. Überforderte Datenschützer und rechtliche Grauzonen lassen ihnen freie Bahn. (…) Überwachung im Firmenauto ist keine Seltenheit. In zumindest sieben deutschen Bundesländern meldeten Betroffene und Betriebsräte den Datenschutzbehörden Fälle von fragwürdigem GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen. Das ergab eine Umfrage von netzpolitik.org bei den 16 Landesdatenschutzbehörden. Ortung von Fahrzeugen und Videokameras sind zwei der häufigsten Arten der Überwachung am Arbeitsplatz. (…) Videoüberwachung am Arbeitsplatz sorgt laufend für Beschwerden. (…) Beschäftigte sind rechtlich nicht grundsätzlich vor der Videofalle geschützt. Im Vorjahr entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitgeber recht frei darin sind, Videoaufnahmen vom Arbeitsplatz zu verwerten. Im Entscheidungsfall ertappten die Betreiber eines Tabak- und Zeitschriftenladens durch eine Sicherheitskamera eine Mitarbeiterin beim Diebstahl aus der Registerkasse – allerdings erst ein halbes Jahr nach der Tat. Die langfristige Speicherung von Videodaten von Beschäftigten ist rechtlich zwar eigentlich unzulässig. Doch das hindere den Arbeitergeber im Fall eines Diebstahls nicht bei der Auswertung der Daten, entschied das Gericht. Das Urteil legitimiere die Speicherung und Auswertung von Videoaufzeichnungen nach Belieben, beklagte der Arbeitsrechtler Peter Wedde. Es käme einer „‚Lizenz zur Vorratsdatenspeicherung‘ gleich.“ Die Gewerkschaften wünschen sich rechtliche Grenzen. In den Firmen fielen immer mehr Daten über Beschäftigte an, sagte Isabel Eder von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (…) „Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet die Installation von Kameras im Betrieb oftmals einen Stressfaktor, weil sie sich nicht sicher sein können, wieweit sie einer Überwachung unterliegen“, urteilt die Behörde in Nordrhein-Westfalen. Der Stress ist sogar wissenschaftlich nachweisbar: Zu viel Kontrolle macht krank…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 1. Januar 2020 bei Gewerkschaftsforum Dortmund weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Wie deutsche Firmen ihre Beschäftigten mit Kameras und GPS überwachen
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