Hartz IV: Jobcenter können alle Konten von ALG II-Beziehern abfragen

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„… Neben Sozialfandern, die auch Hausbesuche abstatten, können Behörden Kontodatenabfragen von Sozialhilfe bzw. Hartz IV Beziehenden unternehmen. (…) Im August 2007 wurde § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) dahingehend ergänzt, dass auch u.a. die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch das Recht erhalten, nach belieben, also ohne besonderen Grund, eine Kontendatenabfrage durchzuführen. Dazu reicht die bloße Annahme, also Unterstellung, der Erfolglosigkeit anderer Maßnahmen zur Klärung. (…) Eine Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen besteht nicht, es reicht die pauschale Mitteilung, das die Möglichkeit eines solchen Kontendatenabrufs besteht. Wann und ob ein solcher durchgeführt wurde, muss unter den in § 93 Abs. 9 S. 3 AO genannten Voraussetzungen nicht mitgeteilt werden, wobei insbesondere der dort unter 1. genannte Grund in Betracht kommt. (…) Erwerbslosen-Initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Bezieher gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. “Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig”, so Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”.“ Mitteilung vom 15. Februar 2020 von und bei gegen-hartz.de externer Link

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