[Presseschau] Demokratie in sozial polarisierter Krisengesellschaft – auch im Internet
Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 23.6.2020 – wir danken! weiterlesen »

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft

[Presseschau] Demokratie in sozial polarisierter Krisengesellschaft – auch im Internet
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[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 – und Proteste

Dossier

[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt - und ProtesteVom 17. bis 19. Juni findet die Innenministerkonferenz in Erfurt statt. Bei der Innenministerkonferenz wird unter anderem über die Aufnahme aus Griechenland, Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Abschiebungen, Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus, Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien, Abschiebungen den Sudan, Kirchenasyl sowie Einstufung zusätzlicher sicherer Herkunftsstaaten beraten. Auf der Innenministerkonferenz treffen sich die Innenminister*innen und -senator*innen aller Bundesländer sowie der Bundesinnenminister. Neben Themen wie innere Sicherheit, Polizei und Verfassungsschutz geht es auch um Flüchtlings-, Migrations- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten. Für 2020 hat Thüringen den Vorsitz der Innenministerkonferenz übernommen. Sie findet vom 17. bis 19. Juni 2020 in Erfurt und vom 09. bis 11. Dezember in Weimar statt. Geflüchtete Jugendliche der Initiative Jugendliche ohne Grenzen  veranstalten anlässlich der Innenministerkonferenz ein Protest- und Kulturprogramm, das durch den BumF und zahlreiche Organisationen unterstützt wird. Damit wird sich für Seenotrettung, Bleiberecht und Aufnahmeprogramme sowie gegen Abschiebungen, Lager und Rassismus eingesetzt. Siehe Aktionen und Aufrufe. Neu: Innenminister verlängern Abschiebestopp nach Syrien / Deutschland holt 243 Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern / Kindesmissbrauch: Innenminister fordern Vorratsdatenspeicherung weiterlesen »

Dossier zur Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt/Weimar

[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt - und Proteste

Innenminister verlängern Abschiebestopp nach Syrien / Deutschland holt 243 Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern / Kindesmissbrauch: Innenminister fordern Vorratsdatenspeicherung
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Yes, we scan. Deal with it!? Plakat von Markus Beckedahl „Tech-Journalist Stefan Mey bringt Menschen bei, wie sie sich gegen die Datensammelwut im Netz wehren können. Dafür muss man kein Computergenie sein. Bereits kleine Kniffe helfen viel“, sagt Stefan Mey im Gespräch mit Moritz Osswald bei Kontext: Wochenzeitung Ausg. 481 vom 17. Juni 2020, „… Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist mit Sicherheit ein Kind der Snowden-Enthüllungen. (…) Es gibt massive Lobby-Bemühungen gegen die Verordnung und eine Verzögerungstaktik von Regierungen, auch von Seiten der deutschen Regierung. Aber auch die aktuelle DSGVO bietet einen guten Rechtsrahmen, um Voraussetzungen für Überwachung zu minimieren, beispielsweise das unkontrollierte Sammeln von Daten durch die Internetwirtschaft. (…) Etwa die IP-Adresse, mit der man Nutzer geographisch verorten kann. Beim Surfen hinterlassen Webseiten im Browser von Nutzern oft sogenannte Cookies, kleine Textdateien. Dort kann zum Beispiel drinstehen, ob ich mich für ein bestimmtes Produkt interessiert habe. Problematisch sind Drittanbieter-Cookies. Das bedeutet, dass eine Medienwebsite, etwa „Spiegel Online“, bestimmte Werbenetzwerke eingebunden hat, die dann auch Cookies anlegen. Diese verfolgen mein Surfverhalten im Internet über mehrere Websites hinweg. (…) Smartphones sind deutlich größere Datenschleudern als PCs. Man hat sie meistens bei sich, sie sind den ganzen Tag eingeschaltet. Sie ermitteln ständig den Gerätestandort. (…) Viele Antifa-Gruppen nutzen Signal für die interne Kommunikation. Wenn Behörden es schaffen, an ein einziges Smartphone zu kommen, dann sehen sie von jedem Mitglied der Signal-Gruppe die Telefonnummer. (…) Überwachung ist vor allem ein gesellschaftliches Problem: Nicht die gezielte Überwachung von Einzelpersonen, sondern dass sich Unternehmen und der Staat theoretisch in jede Bevölkerungsgruppe reinzoomen können. (…) 100-prozentige Sicherheit und Anonymität gibt es natürlich nie. Dennoch ist es gar nicht so kompliziert, und mit wenigen Tricks kommt man schon recht weit: Open-Source-Software benutzen und sich sicherere Messenger-Alternativen anschauen. E-Mail-Verschlüsselung kann ein weiterer Baustein sein. Da gibt es auch zahlreiche Hilfestellungen im Internet und auf Crypto-Parties…“ Siehe zum Hintergrund unser Dossier Prism: US-Überwachungsaffäre und der NSA-Whistleblower weiterlesen »

Yes, we scan. Deal with it!? Plakat von Markus Beckedahl

Alle Jahre einen Snowden
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IBM, Amazon und Microsoft: Black Lives Matter beendet (?) Partnerschaften mit der Polizei in der Gesichtserkennung
[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus„Das Unternehmen IBM steigt unter dem Eindruck der Massenproteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus der Gesichtserkennung aus, das verkündete Firmen-CEO Arvind Krishna am Montag in einem Brief an US-Abgeordnete und -Senatoren. Dort heißt es, dass sich IBM „entschieden gegen die Nutzung jeglicher Gesichtserkennungstechnologie [..] zur Massenüberwachung, zur Erstellung von ethnischen Profilen und zur Verletzung grundlegender Menschenrechte und -freiheiten“ wende. Es sei an der Zeit, einen Dialog in den Vereinigten Staaten darüber zu beginnen, ob und wie die Technologie von den inländischen Strafverfolgungsbehörden eingesetzt werden sollte, heißt es weiter in dem Schreiben. Laut einem Bericht von CNBC hat IBM selbst bisher keine großen Umsätze mit Gesichtserkennung gemacht, das Unternehmen arbeitete jedoch an mehreren Projekten zu der Technologie. Das Statement des großen Konzerns ist ein deutliches und sichtbares Zeichen. (…) Der Entscheidung von IBM ist eine jahrelange Debatte über rassistischen Bias von Algorithmen und Gesichtserkennung vorausgegangen. Schwarze Wissenschaftlerinnen wie Joy Buolamwini oder Timnit Gebru hatten das Thema erforscht und in Projekten wie Gender Shades und Vorträgen darauf hingewiesen. Auch IBM forschte dazu, Gesichtserkennung „fairer“ zu machen. In den USA haben Städte wie San Francisco begonnen, die Nutzung von Gesichtserkennung zu verbieten. In der Debatte um das Verbot wurde Gesichtserkennung eine „gefährliche Waffe“ genannt…“ Beitrag von Markus Reuter vom 9. Juni 2020 bei Netzpolitik: „IBM stellt sich gegen Gesichtserkennungstechnologie […] Zu verdanken ist das auch schwarzen Wissenschaftlerinnen, welche die Probleme der Technologie erforschten“. Siehe auch ähnliche Meldungen zu Amazon und Microsoft weiterlesen »

[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus

IBM, Amazon und Microsoft: Black Lives Matter beendet (?) Partnerschaften mit der Polizei in der Gesichtserkennung
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facebook is a drugMit “Workplace” will Facebook in ein neues Marktsegment vordringen: Die Kommunikation innerhalb von Unternehmen soll ortsunabhängig möglich werden, unter anderem gehören Chats und Videokonferenzen zu dem Tool. (…) eines der neuen Features ist die Kontrolle von Inhalten, die über den Messenger verschickt werden können. “Content Control” nennt Facebook die Funktion einer internen Präsentation zufolge. Diese liegt “The Intercept” vor. Demonstriert wurde das Feature anhand des Begriffs “unionize”, berichtet “The Intercept” weiter. Demnach sei es den Administratoren des Firmenchats möglich gewesen, Nachrichten mit dem Begriff auf eine schwarze Liste zu setzen oder sie zu löschen. Übersetzt bedeutet “unionize” “sich zu einer Gewerkschaft zusammenschließen” oder “sich in einer Gewerkschaft engagieren”. Der Europäischen Gewerkschaftsbund sieht die Entwicklung mehr als kritisch: Man wende sich entschieden gegen Praktiken, die gewerkschaftliches Engagement behindern, schrieb ETUC-Generalsekretärin Esther Lynch am Freitag in einem offenen Brief an europäische Facebook-Manager. “Ich möchte hiermit Facebook daran erinnern, dass Unionbusting und andere diskriminierende Aktivitäten gegenüber Gewerkschaften in Europa absolut verboten sind”, so Lynch. Dazu gehöre es auch, Informationen in firmeninternen Netzwerken mittels schwarzer Listen zu zensieren. Der ETUC fordert Facebook nun auf, derartige Features bei “Workplace” gar nicht erst anzubieten. Außerdem müsse das Unternehmen versichern, dass es künftig das Grundrecht auf gewerkschaftliches Engagement respektiere…“ Artikel von Christoph Höland vom 12.06.2020 beim RND weiterlesen »

facebook is a drug

Europäischer Gewerkschaftsbund attackiert Facebook wegen Messenger-Zensur
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Gegen Videoüberwachung„Wer bei 5G-Technik nur an vernetzte Fabrikhallen und den Verkehr der Zukunft denkt, übersieht laut einer aktuellen Studie ein wichtiges Einsatzfeld. Videoüberwachung könnte die treibende Anwendung zur Einführung von 5G-Technik in Unternehmen werden, ergab eine Studie des 5G-Ausrüsters Nokia und des Marktforschers Parks Associates. 83 Prozent von 1000 befragten IT-Entscheidern in den USA und Großbritannien finden Video-Monitoring via 5G eine attraktive Option, 62 Prozent würden 5G-fähige Videokameras kaufen. Auf den weiteren Plätzen folgen die klassischen 5G-Felder: die vernetzen Maschinen der Industrie 4.0 (77 Prozent) und vernetzte Fahrzeuge (73 Prozent). 55 Prozent der für die Nokia-Studie Befragten können sich den Einsatz von 5G bei Virtual und Augmented Reality im Kontext von Schulungen und Informationssystemen vorstellen. Kleine und mittlere Unternehmen schätzen 5G hingegen vor allem als Alternative zur Internetanbindung via Kabel (Fixed Wireless Access, FWA). Zwei Drittel der Befragten haben sich schon näher mit 5G beschäftigt, fast die Hälfte hat schon mit den Planungen für den 5G-Einsatz begonnen. Bei einem Drittel der Befragten ist 5G-Technik bereits im Einsatz. Bei Unternehmen aus der Industrie und der Energiebranche ist die Aufmerksamkeit für 5G am höchsten.“ Meldung von Oliver Diedrich bei heise online am 10. Juni 2020 weiterlesen »

Gegen Videoüberwachung

Videoüberwachung ist die Killer-Anwendung für 5G
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Dossier

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob bzw. in welcher Form Jobcenter Kontoauszüge von Antragstellern erheben dürfen. Die Frage ist deshalb so relevant, weil Kontoauszüge teilweise sehr sensible Daten enthalten können, etwa besondere Warenbezeichnungen, Hinweise auf Straf- und Bußgeldzahlungen, Aussagen über bestimmte Parteizugehörigkeiten und besondere Arten personenbezogener Daten etc. Insgesamt können Kontoauszugsinformationen auch ein recht umfangreiches Bild über den Kontoinhaber vermitteln. Gleichwohl dürfen und müssen Jobcenter in vielen Situationen die Vorlage von Kontoauszügen verlangen. (…) Rund um die Kontoauszüge hat sich mit der Zeit eine relativ konkrete Ausgestaltung dieses Erforderlichkeitsprinzips ergeben, die nicht nur durch interne Arbeitsanweisungen der Jobcenter sondern auch durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…) und Äußerungen der Datenschutzaufsichtsbehörden geprägt ist…“ Rechtliche Erläuterungen von Sven Venzke-Caprarese vom 29. Mai 2017 bei den datenschutz-notizen. Siehe u.a. Infos zur Rechtsgrundlage und neu: Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen bis zu zehn Jahre Kontoauszüge speichern – aber nicht leistungsrelevante Kontodaten dürfen geschwärzt werden weiterlesen »

Dossier: Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen?

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen bis zu zehn Jahre Kontoauszüge speichern – aber nicht leistungsrelevante Kontodaten dürfen geschwärzt werden
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VS Köln: Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken
Gegen Videoüberwachung„… Die Antragsteller sind Anmelder und Teilnehmer einer für Samstag (14.03.2020) geplanten Versammlung in Köln unter dem Thema „Demonstration gegen Repression“, zu der etwa 300 Teilnehmer erwartet werden. Die Versammlung soll als Aufzug über verschiedene Plätze verlaufen. Unter anderem am Wiener Platz ist eine Zwischenkundgebung geplant. (…) Mit ihrem Eilantrag begehrten die Antragsteller die einstweilige Verpflichtung der Polizei, die Kameras für die Dauer der Versammlung abzubauen, hilfsweise nach außen sichtbar zu verhüllen. Die Zusicherung der Polizei, die Kameras während der Dauer der Versammlung auszuschalten, reiche nicht aus. Durch die Präsenz der Kameras würden Versammlungsteilnehmer insbesondere in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Das VG Köln hat die Polizei dazu verpflichtet, die Kameras für die Dauer der Versammlung zu verhüllen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts entfalten bereits die Präsenz der Kameras und die Möglichkeit staatlicher Beobachtung eine abschreckende und einschüchternde Wirkung auf Versammlungsteilnehmer und griffen in deren Recht aus Art. 8 Abs. 1 GG, sich frei zu versammeln, ein. Die Versammlungsfreiheit schütze nicht nur die Teilnahme an einer Versammlung, sondern auch die Art und Weise der Teilnahme. Für Versammlungsteilnehmer sei von außen nicht erkennbar, ob die Kameras ausgeschaltet seien, deshalb reiche auch eine Zusicherung nicht aus. Der Grund für die Installation der Kameras sei nicht entscheidend, weil es auf deren faktische Wirkung und nicht auf den Willen der Polizei ankomme. Der Antragsgegner habe keine Anhaltspunkte für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dargelegt, die eine Überwachung der Versammlung rechtfertigen könnten. Mit Blick auf die große Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit sei die logistische Herausforderung des Abdeckens der Kameras der Polizei zuzumuten und etwaige Ausfälle der Kameras für folgende Tage seien durch andere, geeignete Maßnahmen aufzufangen. Ein Abbau der Kameras während der Versammlung sei dagegen nicht erforderlich, weil das Abdecken einen ausreichenden Schutz der Versammlungsfreiheit darstelle…“ Pressemeldung des VG Köln vom 12. März 2020 zu Az. 20 L 453/20 bei juris.de und neu dazu: Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt erneut: Anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen / Kundgebungen durch die Polizei ist rechtswidrig weiterlesen »

Gegen Videoüberwachung

VS Köln: Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken / Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt erneut: Anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen / Kundgebungen durch die Polizei ist rechtswidrig
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„Eine Frau, die im Bezug von Leistungen nach SGB II stand und wieder Arbeit gefunden hatte, die ihr ein Leben ohne „Hartz IV“ möglich machte, teilte dies dem Jobcenter Frankfurt auf einem von diesem bereitgestellten Formular („Veränderungsmitteilung“) mit. Sie erhielt dann die Aufforderung, dem Jobcenter ihren neuen Arbeitsvertrag vorzulegen. In einer Beschwerde beim Bundesdatenschtzbeauftragten erklärte sie, dass nach ihrer Ansicht „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Jobcenters… der vollständige Arbeitsvertrag nicht erforderlich“ ist. Weiter erklärte sie: „Auf die Schwärzung nicht relevanter Passagen im Arbeitsvertrag hat das Jobcenter Frankfurt nicht hingewiesen, noch hat es den Hinweis gegeben, dass die erforderlichen Nachweise auf andere Weise erbracht werden können, sofern das überhaupt leistungsrechtlich erheblich ist.“ Nach Prüfung des Sachverhalts und des Behördenhandelns stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte in einem Schreiben an die Beschwerdeführerin u. a. fest: „… sehe ich die standardmäßige Anforderung der vollständigen Arbeitsverträge aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch… Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich ggf. um ein umfangreiches Dokument mit vielen Einzelinformationen, die für die Beendigung des Leistungsbezugs nicht erforderlich sind. Hinzu kommt, dass diese Daten in einen zukünftigen Zeitraum fallen, der außerhalb des Leistungsbezugs liegt… In Fällen wie Ihren, in dem keine Überbrückungshilfen beantragt wurden, sollte es möglich sein, die Betroffenen zum Nachweis genau der zu prüfenden Punkte aufzufordern mit dem Hinweis, dass der Nachweis z. B. Durch Vorlage des Arbeitsvertrags (mit Schwärzungen) oder einer Arbeitgeberbescheinigung oder auch eines Kontoauszugs (für den Mittelzufluss) erbracht werden kann… Ich habe dem Jobcenter meine vorstehende Rechtsauffassung mitgeteilt und um zukünftige Beachtung gebeten…“ Bericht vom 5. Mai 2020 von und bei ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ (ddrm) (mit Link zur Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten im Wortlaut) weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Jobcenter Frankfurt: Bundesdatenschutzbeauftragter rügt Forderung nach Vorlage vollständiger Arbeitsverträge
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Schengen-System SIS als Big Brother: Europäische Union will Fingerabdrücke und Gesichtsbilder gemeinsam speichern. Zentralisierung betrifft auch EU-Bürger

Dossier

Studie von Statewatch: Market Forces: the development of the EU security-industrial complexDas Schengener Informationssystem (SIS) ist die größte europäische Fahndungsdatenbank mit zahlreichen problematischen Funktionen. Seine Einführung wurde mit der Verbrechensbekämpfung begründet, faktisch ist das SIS aber vielmehr eine Ausländerdatenbank. Mehr als die Hälfte der rund 900.000 gespeicherten Personen sind Migranten und Geflüchtete, die abgeschoben werden sollen oder denen die Wiedereinreise in den Schengen-Raum verwehrt wird. (…) Aus bürger- und datenschutzrechtlicher Perspektive ist das Vorhaben brachial. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder würden mit Personendaten in einer einzigen Datei gespeichert, womit diese durchsuchbar wären. Geplant ist ein »gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten«, der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist außerdem ein einheitliches »Europäisches Suchportal«, das bei einer polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein »Detektor für Mehrfachidentitäten« eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht. Die Neuerungen betreffen zunächst vor allem Geflüchtete und Drittstaatenangehörige, da über diesen Personenkreis in SIS, Eurodac und Visumsdatenbank die meisten biometrischen Daten vorhanden sind. Es folgen später womöglich auch Unionsangehörige. Entsprechende Pläne, Grenzübertritte von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu speichern, liegen nach einem Vorschlag der französischen Regierung bereits in der Schublade.“ Artikel von Andrej Hunko bei der jungen Welt vom 10. Oktober 2018, siehe dazu neu: Fragwürdige Kooperation: EU öffnet größte Fahndungsdatenbank für Geheimdienste aus Drittstaaten weiterlesen »

Dossier zum Schengen-System SIS als Big Brother

Studie von Statewatch: Market Forces: the development of the EU security-industrial complex

Fragwürdige Kooperation: EU öffnet größte Fahndungsdatenbank für Geheimdienste aus Drittstaaten
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BestandsdatenauskunftStaatliche Stellen haben vergangenes Jahr fast 16 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Diese automatisierte Bestandsdatenauskunft ist in drei Jahren um mehr als die Hälfte gestiegen. Auch Internet-Daten werden übermittelt, darüber gibt es jedoch weiterhin keine Transparenz. Wem gehört eine Telefonnummer? Das können über 100 staatliche Stellen von mehr als 100 Telefon-Anbietern erfahren, ohne dass die Firmen oder Kunden davon etwas mitbekommen. Dieses automatisierte Auskunftsverfahren wird von der Bundesnetzagentur betrieben und ist auch als „Behördentelefonbuch“ oder Bestandsdatenauskunft bekannt. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht darüber jährliche Statistiken, neben einem Absatz im heute veröffentlichten Jahresbericht auch auf der Webseite: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 16,01 Millionen Ersuchen über das [Automatisierte Auskunftsverfahren] bei der Bundesnetzagentur beauskunftet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit rund 2 Millionen Ersuchen mehr an die Bundesnetzagentur gestellt und von dieser beantwortet. Wir haben die Zahlen wie jedes Jahr aufbereitet und visualisiert…“ Artikel von Andre Meister vom 30.04.2020 bei Netzpolitik weiterlesen »

Bestandsdatenauskunft

Bestandsdatenauskunft 2019: Behörden fragen alle zwei Sekunden, wem eine Telefonnummer gehört
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Schule geschlossen? Dezentraler Unterricht geht auch datenschutzfreundlich!
Bestandsdatenauskunft“Die Schulen sind bundesweit geschlossen worden, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Viele Lehrerinnen und Lehrer stehen nun vor der Herausforderung, wie sie ihre Schüler.innen weiterhin unterrichten sollen und suchen Lösungen durch die Nutzung diverser digitaler Angebote. Somit zeigt sich klarer als je zuvor, wie der Stand der digitalen Möglichkeiten an Schulen aussieht. Das Ergebnis: Viele Lehrkräfte haben ad hoc keine Lösungen zur Hand. Derzeit kursieren im Netz etliche – zum Teil dubiose – Angebote, die den Austausch zwischen Lehrkräften, Schulkindern und Eltern erleichtern sollen. Es sollte aber niemand eilig zu Lösungen greifen, die nicht datenschutzkonform sind. Unser Appell: Handeln Sie mit Bedacht! Wählen Sie nicht unüberlegt Angebote aus, die dem Schutz privater Schüler.innen-Daten entgegenstehen! Die Bildung von Kindern zu sichern, ist wichtig und die Politik reagiert bereits mit Maßnahmen, die Lehrkräfte entlasten und mögliche Bildungsungleichheiten vermeiden sollen. (…) Das heißt: Es ist nicht nötig, dubiose Onlineangebote und datensammelnde Apps zu nutzen, um Unterrichtsstoff zu vermitteln. Was bisher nicht im Unterricht behandelt wurde, wird auch nicht in Prüfungen behandelt. Es gilt durchzuatmen und weiterhin datenschutzfreundliche Lösungen im Bereich der digitalen Bildung vorzubereiten, die zukünftig kollaboratives Arbeiten von Zuhause ermöglichen…“ Hinweise bei digitalcourage vom 16.03.2020 weiterlesen »

Bestandsdatenauskunft

Schule geschlossen? Dezentraler Unterricht geht auch datenschutzfreundlich!
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EU erweitert polizeiliche Datenbanken mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung
[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des DigitalismusDie Europäische Kommission hat gestern (4.5.16) ihren Vorschlag zur Neufassung der EURODAC-Verordnung vorgelegt. Geplant sind erhöhte Speicherfristen, die Erweiterung von Datenkategorien und Abgleichsfähigkeiten und der Zwang zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Bisher wird EURODAC zum Abgleich von Fingerabdrücken genutzt. Nun soll das System auch Gesichtsbilder speichern und Fähigkeiten zur Gesichtserkennung erhalten…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 05. Mai 2016 bei Netzpolitik, siehe dazu: Prüm-Beschluss: Europäische Kriminalämter einigen sich auf Gesichtserkennungssystem weiterlesen »

[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus

Prüm-Beschluss: Europäische Kriminalämter einigen sich auf Gesichtserkennungssystem
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Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… COVID-19 verlangt von uns, dass wir unsere Seele ebenso wie unseren Körper untersuchen. Irgendwann einmal wird man sich hoffentlich darüber wundern, wie wenig Empörung die drastischen Quarantänemaßnahmen, die Durchsuchungen, Einschüchterungen und Massenüberwachungen in China hervorgerufen haben und wie wenig Solidarität es mit den Millionen von betroffenen Menschen gegeben hat. Das scheint auf eine neue psychische Krankheit hinzuweisen: der weltweite Verlust von Mensch-zu-Mensch-Empathie und Solidarität. Paradoxerweise scheint der leichte Zugang zu und die Fülle an Informationen über Frontlinien grober Menschenrechtsverletzungen – sei es in Idlib oder in Wuhan – die Menschen daran gewöhnt zu haben, dass Menschenrechte grob verletzt werden. Das Grauen hat sich normalisiert. Donald Trump und Wladimir Putin müssen das dystopische Spektakel in China mit Neid erfüllen: Könnten sie doch auch nur so leicht künstliche Intelligenz einsetzen, ganze Städte lahmlegen, Drohnen zur Überwachung der Bevölkerung aussenden. Die Dystopie ist eingetroffen. (…) COVID-19 und andere Krankheitsbedrohungen gehen alle auf eine Ökonomie der Ungleichheit zurück, auf die anhaltende Periode der Sparmaßnahmen, in der die Gesundheitssysteme grundlegend ausgehöhlt wurden. Auch allgemeine Sanitäranlagen, Maßnahmen, dank derer Anfang des 20. Jahrhunderts sich die durchschnittliche Lebenserwartung stark erhöht hat, sind längst erodiert. Die COVID-19-Krise ist ein weiteres Argument dafür, dass die Verwirklichung sozioökonomischer Rechte sichergestellt werden muss: Rechte wie das Recht eines jeden Menschen „auf den höchsten erreichbaren Standard körperlicher und geistiger Gesundheit“…“ Beitrag von Mark Heywood vom 11. März 2020 bei medico international weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Corona: Die autoritäre Versuchung
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#StopSpyingOnUs: Beschwerde-Welle gegen „verhaltensorientierte“ Google-AnzeigenAuf Einladung der Civil Liberties Union for Europe haben zehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen in sieben EU-Ländern die Datenschutzbehörden in ihren Ländern aufgefordert, Verstöße gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Smartphone-Apps wie z. B. Grindr, Tinder und OkCupid zu untersuchen. In Deutschland appellieren die Digitale Gesellschaft, Digitalcourage, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz und das Netzwerk Datenschutzexpertise an die Datenschutzaufsichtsbehörden, auf der Grundlage einer umfassenden Analyse [i] mit dem Titel „Out of Control“ (Außer Kontrolle) gegen App-Betreiber vorzugehen, die ohne wirksame Einwilligung der Nutzenden hochsensible Daten erheben und für Werbezwecke nutzen. An der Kampagne sind weitere Nicht-Regierungsorganisationen aus Kroatien, Italien, Ungarn, Slowenien, Spanien und Schweden beteiligt. (…) Die in der Analyse untersuchten Mobil-Apps, darunter Dating- und Menstruationszyklus-Apps, leiten die sensiblen Informationen ihrer Nutzerinnen und Nutzer über deren genauen Standort, sexuelle Orientierung, religiöse und politische Überzeugungen und viele weitere persönliche Informationen an zahlreiche Drittfirmen in einem intransparenten Werbetechnologie-Ökosystem weiter…“ Pressemitteilung vom 04.03.2020 bei Digitalcourage mit weiteren Informationen, der Studie sowie dem Schreiben an die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden. Siehe die Kampagne #StopSpyingOnUs und #StopSpyingOnUs: Beschwerde-Welle gegen „verhaltensorientierte“ Google-Anzeigen weiterlesen »

#StopSpyingOnUs: Beschwerde-Welle gegen „verhaltensorientierte“ Google-Anzeigen

Studie: Tinder, Grindr, OkCupid & Co. verletzen Privatsphäre von Nutzenden. Europäische Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen warnen vor illegalen Online-Werbemethoden durch Apps
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