[Presseschau] Demokratie in sozial polarisierter Krisengesellschaft – auch im Internet

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 23.6.2020 – wir danken!

Die Diskussion über Rassismus- oder Fremdenwahrnehmung konnte man nicht in die USA – mit „Black Lives Matter“ – einfach auslagern, sondern jetzt stehen wir auch hier mittendrin Berlin steht auch mehrfach im Brennpunkt – aber jetzt sollen doch glatt die Krawalle von Stuttgart der Saskia Esken (https://www.tagesschau.de/inland/esken-polizei-rassismus-103.html externer Link) in die Schuhe geschoben werden…!

Rassismus-Diskurs – ausgelöst jetzt von einem TAZ-Artikel zum Thema Polizei

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel möchte Innenminister Seehofer bremsen, der eine Journalistin der TAZ wegen eines polizeikritischen Artikels anzeigen will. (https://www.sueddeutsche.de/politik/nach-polizeikritischem-taz-artikel-merkel-bremst-seehofer-1.4944225 externer Link)

Wegen eines unsäglichen [?? Anmerkung der Redaktion: Siehe demgegenüber Strafanzeige Horst Seehofers gegen taz-Journalistin Hengameh Yaghoobifarah –  Pressefreiheit statt Polizeigewalt!] Artikels in der TAZ (https://taz.de/Hengameh-Yaghoobifarah/!a25938/ externer Link) wollte Seehofer „als Bundesinnenminister Strafanzeige gegen die Kolumnistin der TAZ über die Polizei stellen“, erklärte Seehofer der Bildzeitung. Merkel hatte daraufhin Kontakt zu ihrem Minister aufgenommen… Merkel beabsichtigte, Seehofer von dieser Anzeige abzubringen. (Vgl. dazu auch weiter unten das Bundesverfassungsgericht, wie Meinungsfreiheit auch immer im Kontext zu beurteilen ist.)

Dies muss dann als dreister Angriff auf die Pressefreiheit – besonders nachdem er einfach nur in einem solchen Fall geäußert wurde und nicht schon bei den Mordtaten gegen Eingwewanderte oder deren Unterstützer. (https://www.fr.de/meinung/hengameh-yaghoobifarah-horst-seehofer-taz-kolumne-rassismus-polizei-anzeige-pressefreiheit-13806813.html externer Link)

So hatte dieser TAZ-Artikel zunächst die Republik in große Aufregung versetzt: Entsetzen und Aufruhr (https://www.sueddeutsche.de/medien/taz-medien-streit-polizei-1.4943327 externer Link)

Die TAZ selbst erklärte dazu noch: „Autorinnen und Autoren, die selbst mehrfach zum Ziel rassistischer Beleidigungen und Bedrohungen geworden sind,können gleichwohl ein anderes Verhältnis zu diesem Thema haben und das in emotionalere und zugespitztere Worte fassen als Autorinnen oder Autoren, ohne entsprechendere Erfahrungen“ (siehe dazu auch wiederum das Bundesverfassungsgericht im folgenden)

Saskia Hödl hatte dazu auch noch in der TAZ Stellung genommen: „Wer spricht und wer schweigt?“ In einer – doch gemeinsamen – Gesellschaft kann es eben eine Nichtbetroffenheit von der Betroffenheit der anderen gar nicht geben. (https://taz.de/taz-Debatte-ueber-Muell-Kolumne/!5690982/ externer Link) Seriösen Journalismus scheint man für viele nur machen zu können, indem man andere betrachtet, ohne dabei sich selbst zu erkennen – meint Saskia Hödl noch. Gleichzeitig sollte man als BPoC (Schwarze Menschen und People of Color) auf gar keinen Fall wütend werden, das wird gerne als Hass ausgelegt.

Aber ihrem Kollegen Stefan Reinecke (https://taz.de/Die-taz-die-Polizei-und-der-Muell/!5696446/ externer Link) erklärt sie noch, dass er nicht nur Zusammenhänge herstellt, wo keine sind, sondern vor allem dass er die Machtverhältnisse vollkommen außer Acht lässt. (Vgl. weiter (https://taz.de/Stefan-Reinecke/!a46/ externer Link)

Constanze von Bullion nimmt diesen kritischen Diskurs in der TAZ unter der Überschrift „Die Wurzeln des Zorns“ zum Anlass, um dem deutschen Innenminister Seehofer und seinen Inneminister-Kollegen der Länder zu erklären, dass sie diesen selbstkritischen Diskurs in der TAZ gar nicht mehr zur Kenntnis nehmen – und erkennen, wie differenziert die Töne geworden sind. (https://www.sueddeutsche.de/politik/horst-seehofer-wurzeln-des-zorns-1.4943736 externer Link)

Und so hat Seehofer selbst im Zorn über die Bilder aus Stuttgart die TAZ-Autorin kurzerhand zur Anstifterin dieser Krawalle erklärt – dabei wäre diese angekündigte Strafanzeige gegen die Autorin ein schwerer Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit.

Aber wenn Seehofer sein Vorhaben zurückzieht, wäre diese Auseinandersetzung noch längst nicht beendet. Es muss jetzt in aller Schonungslosigkeit über die Wurzeln dieses Zorns diskutiert werden. Und da herrscht – auch jenseits dieser Innenminister – vom Streifenpolizisten bis hinauf in die Spitze eben auch des Bundesinnenministeriums ein Maß an Unwissenheit über diese interkulturelle Gesellschaft vor, das nicht mehr entschuldbar ist…

Worauf die SPD-Vorsitzende Sakia Esken schon hinwies. (https://www.tagesschau.de/inland/esken-polizei-rassismus-103.html externer Link)

Und so trägt dieser Staat selbst mit dazu bei, dass Eingewanderte sich entfremden – oder gleich fremd bleiben. Das kann sich aber unser Deutschland gar nicht leisten. (https://www.sueddeutsche.de/politik/horst-seehofer-wurzeln-des-zorns-1.4943736 externer Link)

Es wäre daher – statt den Schuldigen in einem kleinen Zeitungsartikel zu sehen – Aufgabe der Innenminister von Bund und Ländern gewesen,auch über die behördliche Diskriminierung nachzudenken. Stattdessen ist das Gegenteil passiert. Im „seltsam vereinten Rudel“ griffen sie das Bundesland Berlin an, weil es Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet hatte, das auch die Polizeiarbeit schärfer in den Blick nimmt.

Das sei unzumutbar, ein Generalverdacht gegen Beamte und Beamtinnen. (dabei lieferten sie jetzt den trefflichsten Beweis, wie stichhaltig solch ein Generalverdacht doch ist) So protestierten die versammelten Innenminister. Mit dieser Wagenburgmentalität ist den Problemen nicht beizukommen, gibt Constanze von Bullion noch zu bedenken.

Wie einst nach den Berliner Mai-Krawallen braucht es ein Deeskalationskonzept – dieses Mal ein interkulturelles. Das besteht dann auch darin, sich von diesen abwertenden Zuschreibungen zu lösen und reflexhaftes Draufschlagen auf vermeintliche Gegner einzustellen. (https://www.sueddeutsche.de/politik/horst-seehofer-wurzeln-des-zorns-1.4943736 externer Link)

Und der Kampf im und ums Netz ist dann eine weitere Ebene: Für die USA kann es wahlentscheidend und demokratiezerstörend sein diese Meinungsfreiheit im Internet… Bei uns arbeitet man wenigstens daran!

Demokratie und Meinungsfreiheit im Internet – auch aus verfassungsrechtlicher Sicht

Deutsche Verfassungsrichter loten die Grenze des Sagbaren – die Meinungsfreiheit – im Netz aus. (https://www.sueddeutsche.de/digital/hatespeech-meinungsfreiheit-verfassungsgerciht-1.4941390?reduced=true externer Link)

Es wurde von den deutschen Gerichten zunächst der Meinungsfreiheit – gerade auch im Internet eine eine breite Schneise geschlagen. So durfte dei Abgeordnete Renate Kynast widerlichst einfach „Dreckfotze“ u.a. genannte werden. (https://www.tagesschau.de/kuenast-105.html externer Link)

Obwohl diese Gerichtsentscheidung nicht auf Dauer in seiner Gänze Bestand hatte (https://www.rnd.de/politik/nach-skandalurteil-renate-kunast-erzielt-juristischen-teilerfolg-W6Y7FOCLKZDFLBE45GR62YD5CY.html externer Link), hatte das Gericht die Grenze für Beleidigungen weiterhin sehr hoch gehängt – d.h. muss Drecksau nicht doch eine Beleidigung in jedwedem Sachzusammenhang einer politischen Äußerung bleiben? Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio hatte darin jedenfalls eine – nicht zulässige – Schmähkritik gesehen. (https://www.deutschlandfunk.de/staatsrechtler-zu-kuenast-urteil-anstand-ist-das.911.de.html?dram:article_id=459335 externer Link)

Jedenfalls sechs Äußerungen – übrigens eines Rechtsradikalen in niedermachender Absicht – wurden dann doch als Beleidigungen doch anerkannt – und Facebook konnte die Urheber-Adressen herausgeben. (Und darum ging es Renate Kynast gerade auch) (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-berlin-27ar17-19-aendert-beschluss-kuenast-beleidigung-hass-posting-facebook-schmaehkritik/ externer Link)

Anna-Lena von Hodenberg von „aidhate“ ordnet diesen Teilerfolg vor Gericht noch genauer ein (https://netzpolitik.org/2020/dieses-urteil-ist-ein-gutes-zeichen/ externer Link) und sie verweist auch auf den Erfolg beim verbesserten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das solchem Hass im Netz noch weiter einen Riegel vorschiebt. (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/040120_NetzDG.html externer Link)

Jedenfalls scheinen bisher nicht alle davon überzeugt, dass es diesem Gesetz gelungen ist, die Hetze im Netz (vgl. das Youtube-Filmchen das zum Mord an dem CDU-Politiker Lübcke führte) in den Griff zu bekommen. (https://www.capital.de/wirtschaft-politik/gesetze-im-test-netzwerkdurchsetzungsgesetz externer Link)

Hass hat meist den Ursprung bei den Rechtsextremen – und gefährdet die Demokratie – und das Instrument des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes dagegen.

(https://www.vorwaerts.de/artikel/christine-lambrecht-schaerferen-gesetzen-hass-netz-bekaempfen-will externer Link)

Und jetzt müssen Bestandsdaten und Nutzungsdaten auch an Strafverfolgungsbehören herausgegeben werden. (https://www.tagesschau.de/inland/hasskriminalitaet-internet-101.html externer Link)

Außerdem sollen in Zukunft gerade Lokalpolitiker auch stärker geschützt werden. Mit der wachsenden Bedeutung des Internets und damit auch der Bedeutung der sozialen Medien, die gegenüber der bisherigen Presse diesbezüglich weniger Regeln hatten, (vgl. dazu im folgenden die Ausführungen zu den USA und Facebook und Twitter im folgenden noch), war eine andere Sichtweise gegenüber früher (vgl. (https://www.bpb.de/apuz/26032/das-bundesverfassungs-gericht-und-die-meinungsfreiheit externer Link) notwendig geworden.

Jetzt kommen wir also auf die verfassungsrechtliche Eingrenzung des im Netz Sagbaren – durch das Bundesverfassungsgericht – auch mit einem besonderen Schutz der Lokalpolitiker vor Angriffen in den Sozialen Medien (https://www.sueddeutsche.de/digital/hatespeech-meinungsfreiheit-verfassungsgerciht-1.4941390?reduced=true externer Link oder vielleicht ausführlich eben noch z.B. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-049.html externer Link).

Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht den Rahmen für die Angriffe im Meinungskampf sehr weit gesteckt. Zunächst hatte das Gericht die Form der Schmähkritik, also eine krasse Form der Beleidigung, „die ohne nachvollziehbaren Bezug zu einer Sachkritik grundlos aus verwerflichen Motiven wie Hass- und Wutgefühlen heraus verunglimpft und verächtlich gemacht werden,“ als nicht mehr unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallend gesehen.

Nur geht es eben meist nicht um diese krasse Form der Beleidigung. Deshalb greife diese Kategorie meist auch nicht. Dann sei eben eine umfassende Abwägung aller Umstände notwendig – und als Grundsatz müsse gelten, dass die Meinungsfreiheit nicht automatisch Vorfahrt vor dem Schutz des  Persönlichkeitsrechts genieße.

Und in einem konkreten Fall (siehe den Bundesverfassungsgerichtslink) hatte jetzt (!) das Gericht bei heftig denunzierenden Angriffen im Netz (= über einen eigenen Blog mit 450 Blogbeiträgen) gegen die bayerische Justiz die Strafbarkeit für Beleidigung doch als gegeben angesehen. (https://www.sueddeutsche.de/digital/hatespeech-meinungsfreiheit-verfassungsgerciht-1.4941390?reduced=true externer Link) Das kam überraschend, schreibt der Gerichtsreporter Wolfgang Janisch in der Süddeutschen: War das also eine Wende für die Meinungsfreiheit – vor allem speziell im Internet? Zwar wurde hier auch zunächst bei der Abwägung der Kontext hervorgehoben, der inhaltliche Kern des Streits, die Emotionen in der Hitze des Gefechts – das kennt man schon aus früheren Urteilen. Dieses Mal aber wurde hervorgehoben die spezifische Verbreitungswirkung durch das Internet. Diese ganz besondere Art der Verbreitung macht eben doch einen Unterschied. Es ist etwas anderes, ob ich meine Wut durch Pöbelei im kleinen Kreis äußere – oder eben eine durch ein Medium verstärkte Ehrbeeinträchtigung auch noch mit Fotos und an viele Nutzer im Netz.

Das Internet ist eben ein die „ehrbeinträchtigende Wirkung einer Äußerung verstärkendes Medium“. (https://www.sueddeutsche.de/digital/hatespeech-meinungsfreiheit-verfassungsgerciht-1.4941390?reduced=true externer Link)

Die Entschuldigung, man habe etwas nur in der Wut des Moments eingetippt, lässt Karlsruhe nicht gelten, weil es dies nicht überzeugend finde. Bei schriftlichen Äußerungen sei eben ein höheres Maß an Zurückhaltung zu erwarten. Das gelte auch für diese sozialen Netzwerke. Das harsche Wort bleibt jedoch – je nach Art der angegriffenen Person(en) – weiter zulässig.

– Für Kommunalpolitiker gelten jedoch strengere Maßstäbe –

Lokalpolitiker werden mitunter durch Hasskampagnen regelrecht aus dem Amt geschossen – und etliche geben wegen dieser Hasskampagnen auch einfach auf und treten nicht mehr an. Hier sieht die Kammer des Gerichts gegenüber den Angriffen in den sozialen Medien ein besonderes Schutzinteresse, das sogar im öffentlichen Interesse liege. „Denn eine Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft kann nur erwartet werden, wenn für diejenigen, die sich engagieren ein hinreichender Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist. (auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz will die Kommunalpolitiker stärker vor dem Hass im Netz schützen)

Für Bundespolitiker gelten andere Maßstäbe, wie ein weiteres Verfahren zeigt: Ein Kläger hatte im bürokratischen Scharmützel um einen Steuerabzug einen Politiker als „rote Null“ und „Genosse Finanzministerdarsteller“ bezeichnet. Das sei keine Beleidigung fand Karlsruhe. Das müsse ein Politiker aushalten. (https://www.sueddeutsche.de/digital/hatespeech-meinungsfreiheit-verfassungsgerciht-1.4941390?reduced=true externer Link)

Weiter der Sprung in die USA im dortigen Wahlkampf:

Und jetzt noch einmal zu der für die USA so spannenden Frage, ob Facebook sich noch zu einem (relativ) unabhängen Medium mausert, oder nur blindlings als Trumps Lautsprecher fungiert? Und damit auch die amerikanische Demokratie weiter abschafft. (Vgl. Levitsky / Ziblatt, Wie Demokratien sterben: https://www.deutschlandfunkkultur.de/steven-levitsky-daniel-ziblatt-wie-demokratien-sterben.1270.de.html?dram:article_id=421077 externer Link)

Es war zunächst ein Ausgangspunkt, die Rolle der sozialen Medien – insbesondere von Facebook und Twitter – in diesem so stark polarisierten Wahlkampf unter Trump zu betrachten. (Siehe weiter unten noch), bevor wir auf die politische und ökonomische Lage uns einließen.

Jetzt kommen wir wieder auf diesen meinungsbildenden Social-Media-Konflikt zurück: Wenn Facebook zur „fünften Gewalt“ im politischen Gefüge der USA gehört (https://www.sueddeutsche.de/digital/facebook-trump-zuckerberg-twitter-snapchat-1.4929888?reduced=true externer Link), dann muss auch Facebook zur Eskalationsstrategie in der extrem gespaltenen Gesellschaft Position beziehen. (https://www.rnd.de/digital/faktencheck-bald-auch-bei-facebook-zuckerberg-stellt-verbesserungen-in-aussicht-5KNDLQUVX47JF7OAYXMEETBKNY.html externer Link)

Die Konkurrenten Twitter und Snapchat haben die Sichtbarkeit von Trump eingeschränkt, nachdem er die Grenzen des – politischen – Anstands mehrfach überschritten hatte. (vgl auch hier weiter unten den Abschnitt „Und eine brisante – eventuell entscheidende – Rolle für die sozialen Medien.“)

Und jetzt zeigt der Konflikt zwischen US-Präsident Donald Trump und den „Social-Medien-Unternehmen“ wie sehr Facebook selbst zum Machtfaktor geworden ist. Auslöser sind jetzt die Beiträge, in denen Trump nach der Tötung des Afroamerikaners George Floyd, die Stimmung einfach weiter anheizte. (https://www.deutschlandfunk.de/nach-trump-aeusserung-facebook-prueft-umgang-mit.2850.de.html?drn:news_id=1138831 externer Link)

Bisher zeigte Zuckerberg eine bemerkenswerte Furcht, Amerikas Rechte zu verärgern. Nun aber wird der Druck auch aus den eigenen Reihen immer stärker. Und so wollen hunderte von Mitarbeitern bei Facebook es nicht länger hinnehmen, dass der Präsident ihre Plattform für seine Eskalationsstrategie nutzt. (https://www.sueddeutsche.de/digital/facebook-trump-zuckerberg-twitter-snapchat-1.4929888?reduced=true externer Link)

Jetzt gerät Zuckerberg immer weiter unter internen Druck – und sollte seine Richtlinien überprüfen, damit Facebook etwas gegen die „aufwiegelnde Sprache, die Menschen oder Menschengruppen schadet“, tun muss. (https://www.deutschlandfunk.de/nach-trump-aeusserung-facebook-prueft-umgang-mit.2850.de.html?drn:news_id=1138831 externer Link) Die Washington Post berichtete, dass 5000 Mitarbeiter sich dafür einsetzten, die Ausnahme, dass Politiker von Faktenchecks ausgenommen werden, aufzuheben. (https://www.rnd.de/digital/faktencheck-bald-auch-bei-facebook-zuckerberg-stellt-verbesserungen-in-aussicht-5KNDLQUVX47JF7OAYXMEETBKNY.html externer Link)

Jetzt doch erst wieder zurück zur politischen und ökonomischen Lage der USA: … oder wie die Süddeutsche es ausdrückte „die unvereinigten Staaten“ – jetzt noch mit dem in den USA aktuell diskutierten „Green New Deal“

Das bleibt politisch ein doch recht heißes Eisen! Die Süddeutsche brachte jetzt immerhin einen Hinweis auf diese Rede von Franklin A. Roosevelt im Jahr 1932 zu Beginn seiner Regierung – als Beispiel einer Wendemarke zum Besseren (https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidentschaftswahl_in_den_Vereinigten_Staaten_1932 externer Link) (das ist erwähnenswert, weil bisher war diese positive Wende 1932 durch den „New Deal“ ideologisch durch den Neoliberalismus in eine nicht beachtete „Quarantäne“ versetzt).

Jetzt dennoch einmal diese Geschichte – vor allem mit den zwei Harvard-Profs und ihrer schon vor längerem gestellten Diagnose „Wie Demokratien sterben“ zu den USA habe ich auch einem Bekannten geschickt, der doch bisher immer so stolz auf sein Land, die USA, sein konnte. Aber vielleicht kennst du Daniel Ziblatt und Steven Levitski schon – aber weißt noch nicht, dass sie gerade jetzt in der Frankfurter Rundschau vorkamen? (https://www.perlentaucher.de/buch/steven-levitsky-daniel-ziblatt/wie-demokratien-sterben.html externer Link)

Alles scheint im Fluss – oder doch nur noch weiter ins eher demokratisch Schreckliche?

Während Hubert Wetzel die starren und unbeweglich scheinenden Fronten im jetzigen US-Wahlkampf beleuchtet (https://www.sueddeutsche.de/politik/proteste-usa-unvereinigt-1.4928588?reduced=true externer Link) 42 Prozent Zustimmung zu Trump – und 53 Prozent Ablehnung und auch über die Zeit hinweg bewegt sich nichts zwischen diesen gleichbleibenden, sich jeweils radikal feindlich gegenüberstehenden Blöcken – so kurz vor den Wahlen.

Deshalb meint Chrsitian Zaschke in seinem Kommentar – um uns Mut zu machern?: Diese aktuelle Krise könnte sich für die USA als Chance erweisen – und so könnte dann bei allen Schwächen des Kandidaten Joe Biden, dieser für 4 Jahre eben doch jener Präsident der Heilung für dieses so tief gespaltene Land werden? (https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-joe-biden-rassismus-trump-1.4927958?reduced=true externer Link)

Noch kann der Politikwissenschaftler Daniel Ziblatt (Harvard) nicht solch einen positiven Ausgang erkennen – und erklärt: „Man muss mit dem Schlimmsten rechnen“ (https://www.fr.de/politik/man-muss-schlimmsten-rechnen-13789282.html externer Link). Auf die aktuelle Situation gemünzt schrieb er aktuell mit Steven Lewitzki (beide Harvard) ein vielbeachtetes Buch „Wie Demokratien sterben“ (https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/294394/wie-demokratien-sterben externer Link). Und er erklärt: Dass sie Wut auf Polizei und Regierung gerade jetzt so heftig ausbricht, liegt an der Kombination von mehreren Krisen, die die USA gleichzeitig treffen.

Zur Rassismusfrage kommt Corona, das sowohl eine Gesundheits- als auch eine Wirtschaftskrise ausgelöst hat. Es gibt klare Belege dafür, dass Afroamerikaner von beidem überdurchschnittlich betroffen sind. Und es herrscht überall das Gefühl, dass die dadurch verursachten Probleme eher schlimmer als besser werden.

Dabei haben viele der Demonstranten überhaupt keine politische Motivation, ihnen geht es nicht um Donald Trump, sondern um ihr tägliches Leben – und welche Erfahrungen sie darin machen. Dort beschreibt er auch, dass diese Polarisierung schon vor Trump bestand – und seinen Wahlsieg auch ermöglicht hatte. Und die dritte Zutat in diesem Krisenkoktail: Rasse und Politik sind ohnehin hochgradig polarisierte Felder in den USA, vor allem weil die Republikaner eine sehr weiße Partei sind und die Demokraten inzwischen eine sehr vielfältige Mitgliedschaft haben.

Und nun passiert all dies – die Wut auf den Rassismus, die Sorge um die Gesundheit und um den eigenen Job in einer hochgradig polarisierten politischen Lage in einem Wahljahr. (https://www.fr.de/politik/man-muss-schlimmsten-rechnen-13789282.html externer Link)

Und wenn Trump jetzt doch nicht noch das Militär einsetzt, dann vielleicht nur deshalb weil man im klarmachen konnte, dass das schlecht für seinen Wahlkampf ist. (Vgl dazu auch Steven Geyer – die ersten drei Beiträge: https://www.rnd.de/autoren/steven-geyer/ externer Link, zu Daniel Ziblatt und Steven Levitsky (beide Harvard) vgl. auch noch https://www.perlentaucher.de/buch/steven-levitsky-daniel-ziblatt/wie-demokratien-sterben.html externer Link)

Das politische (!) Desaster wird wohl von Levitzky / Ziblatt angemessen beschrieben, jedoch die USA waren bei den Wahlen 1932 in einer ähnlich politisch gespaltenen Situation, die jedoch durch Franklin Roosevelt für sich und die Demokraten mit dem ökonomischen Plan eines New Deal entschieden werden konnte. (siehe den Link dazu eingangs) Nur die ökonomische Krisensituation wird bei diesen beiden Politologen nicht selbst angegangen – wie sie durch Roosevelt mit dem New Deal und jetzt eben von Demokraten mit einem New Green Deal durch z.B. Alexandria Ocasio-Cortez aktuell jetzt aufgenommen wird. (https://ocasio-cortez.house.gov/gnd/resolution externer Link)

Dabei muss ich gestehen, dass ich die Wirkung dieses klar formulierten Green New Deal auf die Mehrheit der Demokraten nicht einschätzen kann, vor allem seine Durchsetzungskraft – jedoch bedeutungslos ist er nicht. (https://www.nytimes.com/2019/02/21/climate/green-new-deal-questions-answers.html externer Link)

Interessant ist er vor allem deshalb, weil er ausgehend von dem IPCC-Bericht zur weltweiten Klimasituation mit dem notwendigen 1,5 Grad-Ziel die dafür notwendigen Maßnahmen ins Auge fasst. (https://www.de-ipcc.de/256.php externer Link)

Die Journalistin und Klima-Expertin Naomi Klein hat die politische Wirkung dieses „Green New Deal“ in ihrem Buch „Green New Deal“ in dem Kapitel „Der Green New Deal tritt auf den Plan“ genauer beschrieben. (Seiten 37 f.: https://www.deutschlandfunkkultur.de/naomi-klein-fordert-green-new-deal-radikaler-appell-fuer.950.de.html?dram:article_id=462428 externer Link) Gleichzeitig reflektiert sie in ihren Auführungen auch die Schwächen des New Deal von Roosevelt noch.

Und ihr Fazit ist, Roosevelts „New Deal“ ist nicht in jeder Hinsicht eine ideale Analogie – auch wegen der dort vorhandenen sozialen Ungerechtigkeiten, die heute natürlich vermieden werden müssten. (https://willy-brandt.de/neuigkeiten/on-fire-willy-brandt-lecture-naomi-klein/ externer Link)

Aber der heute unübersehbare Unterschied ist, dass heutzutage der Dekarbonisierung eine hohe Priorität eingeräumt werden müsste (siehe den IPCC-Bericht). während damals zur Ankurbelung gerade auf die Ausweitung eines C02-intensiven Lebensstils abgestellt worden ist. (https://www.perlentaucher.de/buch/naomi-klein/warum-nur-ein-green-new-deal-unseren-planeten-retten-kann.html externer Link)

Jedenfalls ist solch ein Green Deal nicht auf die USA beschränkt, sondern auch Europa wandelt jetzt auf diesen Pfaden. (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-05/european-green-deal-eu-kommission-naehrwertlogo-nachhaltige-ernaehrung externer Link und https://www.sueddeutsche.de/politik/europaeischer-green-deal-gesuender-und-gruener-aus-der-krise-1.4913437?reduced=true externer Link sowie https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en externer Link) und er bleibt eine große Chance auch für Europa (https://www.cleanthinking.de/european-green-deal-europas-grosse-chance/ externer Link)

Und eine brisante – eventuell entscheidende – Rolle durch die „sozialen Medien

Und nun mischen in dieser politisch so brisanten Gemengelage auch noch die sozialen Medien vor allem Twitter und Facebook mit: Zuletzt sah es in diesem Streit so aus: Rolle der sozialen Medien (z.B. Twitter und Facebook) in einer Demokratie. (https://www.merkur.de/politik/usa-donald-trump-twitter-video-snapchat-tweet-briefwahl-usa-wahl-faktencheck-fake-news-kalifornien-zr-13778144.html externer Link)

Und während Twitter Kritik versucht, proben bei Facebook die Mitarbeiter den „Aufstand“ wegen zu großer Willfährigkeit von Zuckerberg gegenüber Trump (https://www.sueddeutsche.de/digital/zuckerberg-trump-facebook-floyd-1.4925192?reduced=true externer Link, siehe auch weiter noch Simon Hurtz: https://www.sueddeutsche.de/autoren/simon-hurtz-1.2992135 externer Link)

Anders als Twitter will – jetzt in diesem heißen – d.h. unheimlich polarisierten und rassistisch aufgeladenen – Wahlkampf in den USA (https://taz.de/Historische-Chance-der-US-Proteste/!5686478/ externer Link) Zuckerberg mit Facebook nicht gegen die immer weiter polarisierenden Äußerungen des US-Präsidenten Trump vorgehen. (https://taz.de/Facebooks-Umgang-mit-Trump/!5686531/ externer Link)

Und jetzt ist der firmeninterne Druck auch in einer Video-Konferenz noch deutlicher hervorgetreten. Und ungewöhnlich für Facebook ist die Öffentlichkeit in der Facebook-Beschäftigte ihr Unverständnis für die Entscheidung Zuckerbergs,in Trumps Inhalte nicht einzugreifen, äußerten. Ausgelöst wurde diese Facebook-Kontroverse durch Twitter, wo Anfang der letzten Woche damit begonnen wurde, Tweets des Präsidenten redaktionell – als Fake – zu bearbeiten.

Dieses Vorgehen nahm das Twitter-Personal zum Anlass für ihren Protest – und ihre Vorstellung, wie mit den Äußerungen von Trump angemessen umgegangen werden könnte – und jetzt haben die ersten Leute bei Facebook aus Protest gekündigt. (https://taz.de/Facebooks-Umgang-mit-Trump/!5686531/ externer Link, siehe weiter noch die Artikel von Daniel Kretschmar in der TAZ: https://taz.de/Daniel-Kretschmar/!a109/ externer Link)

Zum weiteren digitalen Umfeld

Aber in Deutschland möchte Justizministerin Christine Lambrecht das noch unvollkommene NetzDG nachbessern – und damit VorreiterIn werden bei der Strafverfolgung von Hassreden im Netz (https://taz.de/Justizministerin-Lambrecht-ueber-NetzDG/!5689014/ externer Link). Jedenfalls ist dieser Entwurf jetzt eindeutig besser geworden. (https://netzpolitik.org/2020/bundesregierung-will-beim-netzwerkdurchsetzungsgesetz-nachbessern/ externer Link)

Aber es wird eine Menge Ermittlungsverfahren geben. (https://www.lto.de/recht/justiz/j/netzt-belastung-justiz-150000-faelle-neue-stellen-hass-posts-social-media-soziale-medien/ externer Link)

Und im Mordfall Lübcke wurde jetzt schon mit einer Konzertierten Aktion in 12 Bundesländern begonnen. (https://taz.de/Wohnungsdurchsuchung-und-Hasskommentare/!5686585/ externer Link)

Ja, dem Mord an dem Regierungspräsidenten Lübcke war eine widerliche Hetze im Netz vorausgegangen. Und in den USA wirft eine Gruppe von US-Verbrauchern in einer Sammelklage Google den Missbrauch der Privatsphäre vor. Nachdem Shoshana Zuboff in ihrer gründlichen Studie „Google sucht dich“den Boden dafür bereitet hatte (https://taz.de/25-Jahre-Le-Monde-diplomatique/!5677785/ externer Link) und den Überwachungskapitalismus gerade durch Google herausgearbeitet hatte (https://netzpolitik.org/2019/im-zeitalter-des-ueberwachungskapitalismus/ externer Link und https://www.bpb.de/mediathek/300777/shoshana-zuboff-ueberwachungskapitalismus-und-demokratie externer Link) ist es eigentlich nur selbstverständlich, dass US-Bürger jetzt daran gehen, die Verletzung der Privatsphäre anzuprangern. (https://www.heise.de/news/Datensammelei-trotz-Inkognito-Modus-Google-soll-Privatsphaere-verletzen-4772637.html externer Link) und deshalb Klage erheben (https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-USA-Sammelklage-Google-26294581.html externer Link)

Der Konzern muss jetzt deshalb in den USA mit einer Milliardenklage rechnen (https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2020-06/verletzung-der-privatsphaere-google-usa-sammelklage-nutzerdaten-zugriff-milliarden externer Link).

Und angesichts der Ausweitung der digitalisierten Lehre in den Bildungssystemen muss jetzt – über das recht unsaubere „Zoom“ – ein Angriff von Microsoft bevorstehen, wenn die deutschen Bildungseinrichtungen nicht noch rechtzeitig die Gefahr der Abhängigkeit von rein marktwirtschaftlich agierenden Software-Konzernen rechtzeitig als Gefahr der Abhängigkeit erkennen. (https://taz.de/Open-Source-Software-an-Universitaeten/!5686650/ externer Link und weiter noch bei Christian Füller: https://taz.de/Christian-Fueller/!a244/ externer Link)

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=174430
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