Frontex Files: Der militärisch-grenzpolizeiliche Komplex
Frontex Files: Der militärisch-grenzpolizeiliche Komplex in der Sendung ZDF Magazin Royale vom 5. Februar 2021Nach Informationsfreiheitsanfragen hat die EU-Grenzagentur über hundert Präsentationen herausgegeben, in denen zum großen Teil Firmen ihre militärischen Technologien zur Sicherung europäischer Außengrenzen bewerben. Einsätze zur Migrationsabwehr erfolgen mit Drohnen, Satelliten, hochauflösenden Kameras und Radargeräten, Muster- und Verhaltenserkennung sowie bleifreier Munition. Das ZDF Magazin Royale hat heute Abend die „Frontex Files“ veröffentlicht: Ein Konvolut aus mehr als Hundert Präsentationen, die ein paar Dutzend Hersteller von Überwachungstechnologie in den vergangenen vier Jahren bei der EU-Grenzagentur gehalten haben. (…) Mit der Plattform FragDenStaat wird Izuzquiza von Frontex nach einer verlorenen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 24.000 Euro verklagt. Die Agentur sollte Auskunft geben, welche seegehenden Einheiten sie zur Migrationsabwehr im Mittelmeer einsetzt. Mit den Namen der Schiffe wollten die Aktivist:innen nachverfolgen, ob diese an illegalen Zurückschiebungen nach Libyen beteiligt sind. Jetzt liegen auf den Servern von Frag den Staat die „Frontex Files“. (…) Seit mehreren Jahren nutzt Frontex bereits Satellitenüberwachung und Drohnen und gibt dafür viele Hundert Millionen Euro aus. Mit EUROSUR betreibt Frontex ein Netzwerk, das Vorkommnisse an sämtlichen EU-Außengrenzen zusammenträgt. Mit der „technischen Vorausschau“ soll dieses Inventar nun ausgeweitet werden. (…) Insgesamt enthalten die „Frontex Files“ Dokumente zu 17 „Industrietagen“ oder ähnlichen Veranstaltungen in Warschau. Die eingeladenen Firmen ermöglichen daher einen guten Überblick, wer an der europäischen Migrationsabwehr derzeit besonders verdient…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 05.02.2021 bei Netzpolitik mit ausführlicher Analyse der Informationen, siehe auch das Video der Sendung ZDF Magazin Royale vom 5. Februar 2021 weiterlesen »

Frontex Files: Der militärisch-grenzpolizeiliche Komplex in der Sendung ZDF Magazin Royale vom 5. Februar 2021

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Nacht zu Samstag, 09.01.2021: Brandanschlag auf Landesabschiebebehörde Braunschweig – und ein Verbot der „Antifa“ als Folge?

Dossier

Aufkleber der Antifa Altona Ost: Antifa AreaWIR HABEN DAS MÖRDERISCHE ABSCHIEBESYSTEM ANGEGRIFFEN: „in der nacht vom 08 01 21 auf den 09 01 21 haben wir auf den fuhrpark der landesabschiebebehörde (LAB) in braunschweig und ein gebäude der landesabschiebebehörde (LAB) in hannover-langenhagen brandanschläge verübt. (…) die LAB beteilligt sich an ihren verschiedenen standorten an der organisierung und durchführung von abschiebungen. auf dem gelände der LAB hannover-langenhagen wird gerade eine zentrale abschiebebehörde (ZAB) aufgebaut und mit mehr personal ausgestattet. ziel der politik ist es abschiebungen mit der ZAB schneller effizienter und konsequenter durchzuführen. ganz im sinne des tödlichen paktes der auf bundesebene und europaebene für den ausbau der festung europa nach vorne getrieben wird. mit den transportern werden refugees gegen ihren willen aus ihren wohnungen und aus lagern direkt zu abschiebeflügen bzw in den abschiebeknast transportiert – mitten in der nacht oder tagsüber aus der schule… “ (angebliches) Bekennerschreiben am 09.01.2021 bei indymedia, siehe dazu neu: Niedersächsische Erklärung: Antifaschismus lässt sich nicht verbieten – #WirsindalleAntifa weiterlesen »

Dossier zum Brandanschlag auf Landesabschiebebehörde Braunschweig – und ein Verbot der „Antifa“ als Folge?

Aufkleber der Antifa Altona Ost: Antifa Area

Niedersächsische Erklärung: Antifaschismus lässt sich nicht verbieten – #WirsindalleAntifa
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… EU-Länder müssen vor der Ausweisung unbegleiteter Minderjähriger prüfen, ob im Rückführungsland eine geeignete Aufnahmemöglichkeit besteht. Das Kindeswohl sei zwingend zu berücksichtigen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu am Donnerstag in Luxemburg. Er wandte sich damit gegen die Niederlande, wo ein 15-Jähriger erfolglos eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hatte. (AZ: C-441/19) Der junge Mann hatte laut EuGH erklärt, in Guinea geboren zu sein und in Sierra Leone bei seiner Tante gelebt zu haben. Nach deren Tod sei er nach Europa gekommen, wo er unter anderem Opfer von sexueller Ausbeutung geworden sei. Nachdem dennoch eine Rückkehrentscheidung gegen ihn verhängt wurde, zog er vor Gericht und machte den Angaben zufolge geltend, dass er seine Eltern weder kenne noch wisse, wo sie wohnten oder ob es andere Familienangehörige gebe. (…) Das zuständige niederländische Gericht erklärte demnach, dass die Behörden in solchen Fällen nach dem Alter unterschieden. Bei unbegleiteten Minderjährigen, die bei ihrem Asylantrag unter 15 seien, werde vor einer Entscheidung untersucht, ob im Rückkehrstaat geeignete Aufnahmemöglichkeiten bestünden. Falls nicht, werde ein regulärer Aufenthaltstitel erteilt. Bei Älteren werde die Aufnahmemöglichkeit nicht geprüft. Die Behörden „schienen abzuwarten“, so erklärte der EuGH die Darstellung des niederländischen Gerichts, bis die Betreffenden volljährig seien, um sie dann abzuschieben. Ihr Aufenthalt sei so lange illegal, aber geduldet. (…) Das widerspreche dem Kindeswohl, urteilte der EuGH. Denn der Betroffene werde „in eine Situation großer Unsicherheit hinsichtlich seiner Rechtsstellung und seiner Zukunft versetzt“. Diese betreffe insbesondere seine Schulausbildung, seine Verbindung zu einer Pflegefamilie oder die Möglichkeit, in dem EU-Staat zu bleiben.“ Meldung vom 15. Januar 2021 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

[unbegleitete Minderjährige] Europäischer Gerichtshof: Kindeswohl geht vor Ausweisung
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EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)Die Flüchtlingskrise ist vorbei, verkündete die EU-Kommission vor der Europawahl. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Es gibt wieder mehr Asylanträge – vor allem in Frankreich. Die Zahl der Asylbewerber ist nach Angaben von Eurostat 2019 wieder gestiegen.  EU-weit nahm sie zwischen Januar und September um 8,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu – und lag bei insgesamt gut 473.200. Frankreich meldete erstmals seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 wieder mehr Asylbewerber als Deutschland. Zum Stichtag 24. November verzeichnete Frankreich 124.383 Erstanträge – mehr als je zuvor. Ein Gutteil der Anträge bei unseren Nachbarn kommt von Asylbewerbern, die in Deutschland abgewiesen wurden. Sie versuchen ihr Glück zunehmend in Frankreich, auch wenn dies eigentlich nicht zulässig ist. Dies und der Anstieg der Gesamtzahlen zeigt, dass die Flüchtlingskrise noch längst nicht ausgestanden ist. Auch die Lage auf den griechischen Inseln gibt zunehmend Anlass zu Sorge. Nimmt man dann noch die wiederholten Drohungen von Sultan Erdogan hinzu, so wird klar, dass die EU hier gefordert ist. Doch bisher hat man von der neuen EU-Kommission noch nicht viel gehört…“ Beitrag vom 26. Dezember 2019 bei Lost in EU. Siehe dazu neu: Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz! Pro Asyl fordert Evakuierung und Aufnahme aus den Elendslagern vor und an der EU-Grenze weiterlesen »

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)

Was hinter dem Rückgang der Asylanträge in Deutschland steckt / Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz! Pro Asyl fordert Evakuierung und Aufnahme aus den Elendslagern vor und an der EU-Grenze
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[RAV] Behörden und die Justiz sind in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden
Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Auch die Behörden und die Justiz sind in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu unterbinden. Die Aufrufe zum gesellschaftlichen Zusammenhalt verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sich die Einschränkungen auf den Privatbereich fokussieren und nicht auch seitens der Behörden und der Justiz die erforderlichen Anstrengungen unternommen werden. Vor diesem Hintergrund hält der RAV u.a. folgende Maßnahmen für unabdingbar: Sämtliche nicht eilbedürftigen Gerichtstermine sind unverzüglich aufzuheben. Das Personalbedarfsberechnungssystem (PEBB§Y) der Justiz ist vorübergehend außer Kraft zu setzen und die Situation in den Gerichtssälen der Pandemie anzupassen. Die Zustellung negativer (Asyl-)Bescheide ist bis zum Ende des harten Lockdown auszusetzen. (…) Wir erwarten von den Behörden und der Justiz, dass sie angemessen und rechtskonform auf die Pandemie reagieren. Wir erneuern daher mit diesem Appell unsere Forderungen an die Verantwortlichen, die wir bereits im März 2020 gestellt haben…“ Offener Brief vom 11. Januar 2021 des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

[RAV] Behörden und die Justiz sind in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden
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Handlanger für Erdogan – Amtshilfe aus der Türkei: Freiheitsstrafen für alle Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess – und nun Abschiebung?!

Dossier

Turkey up in arms against Erdoğan!Mit mehrjährigen Freiheitsstrafen für alle Angeklagten endete am Dienstag der seit vier Jahren laufende Terrorismusprozess gegen zehn aus der Türkei stammende Kommunisten vor dem Oberlandesgericht München. Die neun Männer und eine Frau waren nach dem Strafgesetzbuchparagraphen 129b angeklagt worden, einer »terroristischen Vereinigung im Ausland« anzugehören. Das Gericht unter dem Vorsitz von Manfred Dauster sah es nach 234 Hauptverhandlungstagen als erwiesen an, dass die Angeklagten einem Auslandskomitee der nur in der Türkei verbotenen Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) angehört hätten (…) Der Hauptangeklagte Müslüm Elma, der sich zum Zeitpunkt der Urteilsverkündigung als einziger der Angeklagten nach mehr als fünf Jahren noch in Untersuchungshaft befand, wurde wegen »Rädelsführerschaft« zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der 60jährige, der in der Bundesrepublik als politischer Flüchtling anerkannt ist, hatte in der Türkei aufgrund seiner kommunistischen Überzeugung bereits mehr als 20 Jahre in Haft verbracht. Deniz Pektas, der von Frankreich aufgrund eines deutschen Haftbefehls ausgeliefert worden war, wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die einzige mitangeklagte Frau, die Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci, bekam dreieinhalb Jahre Haft. Die Freiheitsstrafen für die übrigen Angeklagten reichen von zwei Jahren, neun Monaten bis zu viereinhalb Jahren Haft…“ Artikel von Nick Brauns in der jungen Welt vom 29.07.2020 und weitere Bewertungen. Neu dazu: Solidarität mit Kollegin Banu Büyükavci weiterlesen »

Dossier „Amtshilfe aus der Türkei: Freiheitsstrafen für alle Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess – und nun Abschiebung?!“

Turkey up in arms against Erdoğan!

Solidarität mit Kollegin Banu Büyükavci
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The Black Book of PushbacksDas „Schwarzbuch“ sammelt Fälle illegaler Rückweisungen an den Außengrenzen der EU. Viele Geflüchtete berichten darin von exzessiver Gewalt. (…) Dieser Bericht stammt von einem 28-jährigen Afghanen, der Ende Februar auf einem Lkw versteckt auf die Fähre nach Venedig gelangte und dort nach der Ankunft entdeckt worden war. Dokumentiert hat sein Schicksal die NGO No Name Kitchen, die entlang europäischer Migrationsrouten aktiv ist. Es ist eine von 892 Aussagen, die in einem „Black Book of Push Backs“ betitelten Dokument enthalten sind, das am heutigen Internationalen Tag der Migranten veröffentlicht wird. Zusammengestellt hat das „Schwarzbuch“ das Border Vio­lence Monitoring Network (BVMN), ein Zusammenschluss von Menschenrechtsinitiativen, der seit Jahren die zunehmende Zahl von Pushbacks, also Rückschiebungen und Abweisungen von Migranten an europäischen Grenzen, sowie die fehlenden staatlichen Kontroll- und Sanktionsmechanismen kritisiert. In Auftrag gegeben und finanziert hat es die Fraktion der Linken (GUE/NGL) im Europaparlament, wo es diesen Freitag auch präsentiert werden soll. Pushbacks, betont das 1.500 Seiten fassende Dokument, verstoßen gegen das in der universellen Erklärung der Menschenrechte enthaltene Recht auf Asyl, die Grundrechtecharta der EU sowie das in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegte Prinzip der Nichtzurückweisung. Nichtsdestotrotz hätten sie sich vor allem seit Schließung der sogenannten Balkanroute 2016 zunehmend zu einer „gut koordinierten, systematischen Praxis“ entwickelt, die im Grenzregime der EU zunehmend verbreitet sei, aber nicht offiziell eingestanden werde. Die aufgelisteten Fälle, die 12.654 zurückgeschobene Personen betreffen, sind dabei nur ein Bruchteil des tatsächlichen Umfangs dieser Praxis…“ Artikel von Tobias Müller vom 18.12.2020 in der taz online zu The Black Book of Pushbacks, siehe auch ein Video dazu weiterlesen »

The Black Book of Pushbacks

[The Black Book of Pushbacks] Geflüchtete an EU-Außengrenzen: Europas Schande auf 1.500 Seiten
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Österreichs Rechtsregierung will ihre Kampagne gegen den „politischen Islam“ mit der Ausweisung kurdischer Aktivisten ins Reich eines der Paten des Fundamentalismus beginnen – und scheitert am demokratischen Widerstand
Österreich: Protest gegen Abschiebung von Mustafa S. in die Türkei„… Der Lehrer Mustafa S. lebt seit dem Frühjahr 2016 in Österreich. Er musste aus der Türkei flüchten, weil er sich an den Gezi-Protesten beteiligte. Die Gezi-Proteste begannen Ende Mai 2013. Sie richteten sich zunächst gegen ein umstrittenes Bauprojekt im Istanbuler Gezi-Park, weiteten sich dann aber zu landesweiten Demonstrationen gegen die islamistische Regierungspartei AKP aus. (…) Nach den Gezi-Protesten gab es eine lange Inhaftierungswelle, in deren Folge viele Demonstrantinnen und Demonstranten, insbesondere Studierende, kriminalisiert und verurteilt worden sind. Auch Mustafa S. In vier verschiedenen Verfahren wurde er in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 35 Jahren verurteilt, die Akten liegen aktuell noch beim Kassationshof, dem höchsten Gericht in der Türkei. Dennoch soll Mustafa S. am Mittwoch abgeschoben werden. Wie die Initiave „Bleiberecht für Mustafa“ mitteilt, wurde der alevitische Kurde am Montagfrüh (23. November) von der Polizei aus seiner Wohnung in Innsbruck geholt und ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) in Wien (Hernalser Gürtel) überführt…“ – aus der Meldung „Österreich: Kurde von Ausweisung bedroht“ am 24. November 2020 bei der ANF zur ganz besonderen Art, wie Österreich den Kampf (nicht etwa gegen islamischen Fundamentalismus sondern) gegen den „politischen Islam“ führt. Das „politische Christentum“ der Kurz & Co schickt jetzt dem Fundamentalismus-Paten Erdogan so viele Gefangene, dass seine Gefängnisse platzen oder wie sieht die Taktik aus? Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge, darunter die Meldung über die Freilassung von Mustafa S. aus der Abschiebehaft – und einen Hintergrundbeitrag zur Verwandtschaft von Nationalismus und Fundamentalismus weiterlesen »

Österreich: Protest gegen Abschiebung von Mustafa S. in die Türkei

Österreichs Rechtsregierung will ihre Kampagne gegen den „politischen Islam“ mit der Ausweisung kurdischer Aktivisten ins Reich eines der Paten des Fundamentalismus beginnen – und scheitert am demokratischen Widerstand
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Der Brenner-Prozess macht Italiens Justiz kenntlich: Jagd auf Flüchtlinge organisieren ist okay – Salvini läuft frei herum. Gegen seine Menschenjagd Widerstand leisten: Gibt Gefängnis, jahrelang
»Ciutat Refugi«„… hatte die Staatsanwaltschaft Bozen durch Andrea Sacchetti und Igor Secco, nachdem sie, als ob sie eine Einkaufsliste machten und in einer perfekten praktischen Darstellung der Anwendung des Strafrechts des Feindes, über 330 Jahre Gefängnis für Genoss:innen / Angeklagte im Prozess wegen „Verwüstung und Plünderung“ gefordert hatte, weitere 85 Jahre für Genoss:innen gefordert, die wegen „geringfügiger“ Verbrechen oder Unterbrechung des öffentlichen Dienstes, aufrührerischer Ansammlungen und Fälschung angeklagt waren. In der Tat wurde die höchstmögliche Strafe gegen jede einzelne Person gefordert und damit eine Art kollektives Verbrechen vorgetäuscht, mit der klaren politischen Absicht, diejenigen einzuschüchtern und zu schlagen, die angesichts der inakzeptablen Ungerechtigkeiten beschlossen hatten, dass es an der Zeit sei, „Es reicht!“ zu sagen. Die Genoss:innen wurden zu Strafen verurteilt, die zumeist zwischen 7 und 10 Monaten Arrest oder Freiheitsstrafe von insgesamt etwa 37 Jahren Gefängnis betrugen. Sie wollen uns zum Narren halten und uns glauben machen, dass die so genannte „Justiz“, die in den Gerichtssälen ausgeübt wird, „neutral“ sei, in denen unparteiische Männer über das Leben und oft auch über den Tod von Männern und Frauen entscheiden. Kein Ort wie das Gericht von Bozen zeigt so deutlich, dass dies weit von der Realität entfernt ist, die sie uns glauben machen wollen, deren Generalstaatsanwalt Gianluca Bramante, ein Freund des ehemaligen Magistrats Luca Palamara (letzterer wurde aus der Justiz geworfen, nach der Entdeckung seines Einflusssystems, indem er beeinflusst, um nicht zu sagen über die Ernennung von Staatsanwälten und anderen Machthabern an den Gerichten in ganz Italien entschieden hat), aus den öffentlich gemachten Chats geht hervor, dass er der Protagonist eines Machtkampfes innerhalb des Gerichtshofs von Bozen war…“ – aus dem Beitrag „Brenner-Prozess: 61 Genoss:innen in Italien verurteilt“ am 24. November 2020 bei Enough is Enough über die Bozener Urteile der Klassenjustiz (eine Übersetzung eines Beitrags bei oltre il Ponte / über die Brücke von PuneX161) zu den Urteilen vom 17. November 2020 gegen die Proteste im Mai 2016. Siehe dazu auch einen Hinweis auf unseren Bericht zu den Aktionen von März bis Mai 2016 in Italien und Österreich. weiterlesen »

»Ciutat Refugi«

Der Brenner-Prozess macht Italiens Justiz kenntlich: Jagd auf Flüchtlinge organisieren ist okay – Salvini läuft frei herum. Gegen seine Menschenjagd Widerstand leisten: Gibt Gefängnis, jahrelang
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Berichte über illegale Pushbacks von Migranten an österreichischer Grenze zu Slowenien
Pushed Back - völkerrechtswidrige Zurückweisungen von Flüchtlingen an der griechisch-türkischen Land- und Seegrenze„Die österreichische Polizei soll Migranten, obwohl sie einen Asylantrag gestellt haben, an die slowenischen Behörden übergeben haben. (…) Bereits seit Monaten gibt es Berichte über illegale Kettenabschiebungen von Migranten auf der Balkanroute, von Slowenien nach Kroatien und von dort weiter über die europäische Außengrenze nach Bosnien-Herzegowina. Im September sollen nun auch die österreichischen Behörden in zwei Fällen an solchen illegalen Pushbacks beteiligt gewesen sein, berichtet der freie Journalist Christof Mackinger für das Ö1-„Europajournal“ . Der Wiener Anwalt Clemens Lahner hat in einem der Fälle eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei eingebracht. Grundsätzlich kann die Polizei zwar Menschen ohne Papiere, die sich illegal auf Bundesgebiet aufhalten, in ein anderes Land zurückweisen, jedoch nur, wenn sie keinen Asylantrag stellen. Genau das soll in den genannten Fällen aber geschehen sein, sagen die Betroffenen. Stimmt das, wären die Abschiebungen rechtswidrig. Der erste Fall fand am 5. September statt und wurde von der NGO No Name Kitchen dokumentiert …“ Meldung vom 16. November 2020 bei der Standard.at – siehe dazu auch unser Dossier: Die Migrations-Karawane auf dem Balkan: Niemand droht mit der Armee. Die Polizei ist schon da… Und siehe bereits 2016: Spielfeld/Österreich: Push-backs nach Slowenien – und erneute Einreise weiterlesen »

Pushed Back - völkerrechtswidrige Zurückweisungen von Flüchtlingen an der griechisch-türkischen Land- und Seegrenze

Berichte über illegale Pushbacks von Migranten an österreichischer Grenze zu Slowenien
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Petition "Bleiberecht statt Ausgrenzung und Illegalität"70 Jahre Grundgesetz: Petition fordert allgemeines Bleiberecht für ein Leben in Würde: „Anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung des Grundgesetzes (23. Mai 1949) fordern das Grundrechtekomitee und medico international eine Geste des politischen Willens, die es so in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie gab. In einer Petition an den Bundestag fordern sie ein allgemeines Bleiberecht für Geduldete und Illegalisierte in Deutschland. (…) Nach Artikel 1 des Grundgesetzes soll die „Würde des Menschen unantastbar“ sein. Eine wichtige Bedingung für ein Leben in Würde ist die „Freiheit vor Furcht und Not“, wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte festhält. In Deutschland leben jedoch hunderttausende Menschen – oft über Jahre – in existenzieller Unsicherheit, weil sie lediglich über ein prekäres oder über gar kein Aufenthaltsrecht verfügen. „Menschen, die von Kettenduldungen oder Illegalisierung betroffen sind, wird ein Leben in Würde vorenthalten“, so Albert Scherr vom Grundrechtekomitee. „Die anhaltende Unsicherheit über die Zukunft stellt eine gravierende Belastung für die Betroffenen dar, verunsichert und verängstigt. Der 70. Jahrestag des Grundgesetzes ist ein geeigneter Anlass, um einen Schritt in Richtung Abschaffung dieses unhaltbares Zustandes zu gehen.“…“ Aus der Pressemitteilung der Grundrechtekomitees vom 20. Mai 2019 zur Petition: „In Deutschland leben hunderttausende Menschen – oft über Jahre – in existenzieller Unsicherheit, weil sie entweder lediglich über ein prekäres oder über gar kein Aufenthaltsrecht verfügen. Diesen Zustand der existenziellen Unsicherheit und Rechtlosigkeit gilt es zu beenden. Deshalb fordern wir den Deutschen Bundestag/den Petitionsausschuss anlässlich des 70. Jahrestages des Grundgesetzes auf: Alle, die auf Dauer hier leben wollen, sollen zum Anlass des 70. Jahrestages des Grundgesetzes ein Bleiberecht erhalten…“ LabourNet Germany gehört zu den ErstunterzeichnerInnen. Siehe ein Jahr später: Das Bundesinnenministerium verschleppt Entscheidung zu gefordertem Bleiberecht weiterlesen »

Petition "Bleiberecht statt Ausgrenzung und Illegalität"

Bleiberecht statt Ausgrenzung und Illegalität. Petition zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes / Das Bundesinnenministerium verschleppt Entscheidung zu gefordertem Bleiberecht
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Kampagne „Legalisierung jetzt“
Kampagne „Legalisierung jetzt“Der aktuelle Kontext drängt uns heute dazu, als Netzwerk von Kollektiven und Organisationen von Migrant*innen und Anti-Rassist*innen die dauerhafte und bedingungslose Legalisierung aller migrantischen Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung in diesem Land zu fordern. In Berlin leben schätzungsweise zwischen 60.000 und 100.000 migrantische Personen ohne Dokumente. Unterschiedlichste Gründe führen dazu, dass sie sich in dieser Situation befinden. Ihre Lebensbedingungen sind gezeichnet von Unsichtbarkeit und Prekarität. Es fehlt der Zugang zum Gesundheitswesen, dem Wohnungsmarkt, dem Schulsystem, würdiger Arbeit und einem freien Leben. Offensichtlich werden also grundlegende Menschenrechte nicht für alle hier lebenden Menschen umgesetzt. Ein Großteil der Personen, die unter dieser illegalisierten Situation leiden, kommt aus dem globalen Süden. Vielen wird aus weißer Perspektive die Zugehörigkeit zu anderen ‚Rassen‘ zugeschrieben. Die Lebensrealität von Frauen* und non-binären Personen mit weiblich gelesenen Körpern ist unter den ohnehin schweren Bedingungen besonders problematisch. (…) Es ist jetzt der Moment, das Tabu zu brechen und auch hier in Berlin einen Schritt nach vorne zu gehen für eine Legalisierung mit allen dazugehörigen Rechten für alle migrantischen Personen ohne Dokumente. (…) Die COVID19-Krise hat ein Schlaglicht auf die bestehenden sozialen Ungleichheiten geworfen und diese weiter verschärft. Dabei sind illegalisierte Menschen in besonderem Maße betroffen, weil sie keinen Bürger*innenstatus besitzen und nicht als Subjekte mit Rechten behandelt werden. In diesen Zeiten ist Verantwortung und Solidarität gefordert…“ Offener Brief bei der Kampagne „Legalisierung jetzt“ „für die dauerhafte, bedingungslose Legalisierung aller undokumentierten, sich in illegalisierten Bedingungen befindlichen migrantischen Personen“, siehe weitere Informationen über die Kampagne weiterlesen »

Kampagne „Legalisierung jetzt“

Kampagne „Legalisierung jetzt“: Für die dauerhafte, bedingungslose Legalisierung aller undokumentierten, sich in illegalisierten Bedingungen befindlichen migrantischen Personen
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Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern„… Die Sozialleistungen für Flüchtlinge sind zu niedrig – und verstoßen deshalb gegen das Grundgesetz kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie hat deshalb eine Mustervorlage erstellt, mit deren Hilfe Sozialgerichte das Problem dem Bundesverfassungsgericht vorlegen können. (…) Die GFF hält solche Abschläge vom Existenzminimum für sachlich nicht gerechtfertigt und deshalb für verfassungswidrig. Es könne nicht unterstellt werden, dass sich Flüchtlinge in der Regel nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. (…) Für Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften leben, wird seit 2019 sogar noch ein weiterer zehnprozentiger Abschlag abgezogen. Sie werden damit behandelt wie Ehepaare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und „aus einem Topf“ wirtschaften. Da sie in gleicher Lage seien und damit eine „Schicksalsgemeinschaft“ bildeten, könnten Flüchtlinge in Sammelunterkünften etwa Bücher gemeinsam nutzen und Lebensmittel in Großpackungen einkaufen, so die Bundesregierung. Die GFF hält das für weltfremd. (…) GFF-Expertin Sarah Lincoln geht davon aus, dass es bald entsprechende Richtervorlagen an das Bundesverfassungsgericht geben wird. In Eilverfahren hatten im letzten Jahr schon rund zehn Sozialgerichte von Freiburg bis Berlin verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtslage für Flüchtlinge aus Sammelunterkünften geäußert.“ Artikel von Christian Rath vom 29. September 2020 in der taz online, siehe dazu bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte die entsprechende Pressemitteilung sowie die Mustervorlage für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz weiterlesen »

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

Gesellschaft für Freiheitsrechte moniert Hartz IV für Flüchtlinge: Verfassungswidrig niedrig?
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Steuerfreier Spitzen-Umsatz: Die zweifelhafte Gemeinnützigkeit des AWO-Sicherheitsdienstes Protect gGmbH
Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet Germany„Den AWO-Wachdienst für zwei Flüchtlingsheime haben die Ermittler schon im Visier. Jetzt wird bekannt: In einem Monat waren 360.000 Euro zu verdienen. Das Finanzamt muss sich fragen lassen, was daran gemeinnützig war. Das AWO-Tochterunternehmen Protect gGmbH steht im Verdacht, die Stadt Frankfurt bei der Abrechnung der Bewachung von zwei Flüchtlingseinrichtungen um Millionen betrogen zu haben. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen laufen, der Fall beschert nun aber auch noch der Finanzverwaltung kritische Fragen. Nicht nur die Höhe der Einnahme für die Arbeiterwohlfahrt ist interessant. Der Umsatz war auch noch steuerfrei. Denn das g von gGmbH steht für Gemeinnützigkeit. Dass die AWO-Firma in den Genuss des äußerst geldwerten Privilegs kam, führt aus mehr als einer Richtung zu harscher Kritik an der hessischen Finanzverwaltung. (…) Dass den Kreisverbänden der Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt und Wiesbaden die Gemeinnützigkeit nicht längst aberkannt wurde, kritisiert Rupert Graf Strachwitz, Direktor des Maecenata Instituts und Spezialist für Gemeinnützigkeitsrecht. Die Großzügigkeit, die die hessische Finanzverwaltung bei großen Playern im Wohlfahrtsektor wie der AWO offensichtlich an den Tag legt, zeige sie bei kleineren Vereinen nicht. So sei dem ebenfalls in Frankfurt ansässigen Verein attac die Gemeinnützigkeit entzogen worden, weil er sich allgemein politisch engagiere. Geschäftsführergehälter von 350.000 Euro, teure Dienstwagen und Luxusreisen seien hingegen in den vergangenen Jahren bei den Steuerprüfern offenbar kein Grund gewesen, der AWO Steuerprivilegien abzuerkennen. (…) Wegen des AWO-Skandals hat die zuständige Oberfinanzdirektion inzwischen eine Sonderprüfung der AWO veranlasst. Der Stadt Frankfurt waren die finanziellen Unregelmäßigkeiten rund um die gemeinnützige Protect GmbH aber schon 2017 bekannt…“ Beitrag von Volker Siefert vom 8. Januar 2020 bei der Hessenschau online – siehe dazu neu: Awo fordert 1,2 Millionen Euro von Tochterfirma Awo-Protect weiterlesen »

Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet Germany

Steuerfreier Spitzen-Umsatz: Die zweifelhafte Gemeinnützigkeit des AWO-Sicherheitsdienstes Protect gGmbH / Awo fordert 1,2 Millionen Euro von Tochterfirma Awo-Protect
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Dossier

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Asyl-Änderungen beschlossen, darunter die Speicherung von Fingerabdrücken von Kindern ab sechs Jahren. Seehofer bezeichnet das Gesetz als „Meilenstein“. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen beim Austausch der Daten von Asylsuchenden beschlossen. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Anschluss in Berlin mitteilte, soll damit eine schnellere und zuverlässigere Erfassung der Daten möglich gemacht werden. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig schneller registriert werden. Zudem sollen künftig auch Fingerabdrücke von Kindern ab einem Alter von sechs Jahren gespeichert werden. Derzeit ist das erst ab 14 Jahren möglich. Änderungen sieht das Gesetz auch beim Austausch der Sicherheitsdaten vor. Zudem soll es für die Bundespolizei künftig möglich sein, Asylsuchende auch außerhalb der Zone von 30 Kilometern ab der deutschen Grenze erkennungsdienstlich zu behandeln. Um Fehler bei der Registrierung etwa durch unklare Namensschreibweisen auszuschließen, soll in den Dokumenten künftig auch immer die zugehörige Nummer aus dem Ausländerzentralregister aufgenommen werden…“ Meldung vom 31. Januar 2019 beim Migazin: „Kabinett beschließt Speicherung von Fingerabdrücken sechsjähriger Kinder“, siehe zum Hintergrund „Härtere Regeln für Geflüchtete: Innenministerium will Zahl der Abschiebungen erhöhen – auch nach Syrien?“ und hier dazu neu: Ein Jahr „neues“ AsylbLG: Verfassungswidrigkeit bestätigt weiterlesen »

Dossier: Das “Gute-Abschiebungs-Gesetz” von 2019

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

Ein Jahr „neues“ AsylbLG: Verfassungswidrigkeit bestätigt
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