Dossier

Shame on you, Europe! Sea-Eye und Seefuchs: Protest im Mittelmeer„»Angesichts der aktuellen schwierigen Lage appellieren wir deshalb an Sie, derzeit keine Fahrten aufzunehmen und bereits in See gegangene Schiffe zurückzurufen« steht in einem Papier, das »nd« vorliegt. Unterschrieben hat es der Abteilungsleiter für Migration im Bundesinnenministerium, Ulrich Weinbrenner. Das Schreiben ging an verschiedene Organisationen, die im Mittelmeer Flüchtlinge retten. Hintergrund war wohl ein Ersuchen des italienischen Innenministers Luciana Lamorgese. Dieser hatte sich am 31. März 2020 an Bundesinnenminister Horst Seehofer mit dem Hinweis gewandt, dass unter deutscher Flagge fahrende Schiff »Alan Kurdi« der NGO Sea-Eye e.V. habe seine Rettungsaktivitäten im zentralen Mittelmeer wieder aufgenommen. Die italienische Regierung wies darauf hin, dass Italien wegen des Coronavirus vor einem Gesundheitsnotstand stehen würde und daher keine Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen aus dem Mittelmeer gewährleisten könne. Per Verbalnoten hat die maltesische und italienische Regierung daher mitgeteilt, das Anlanden von Rettungsschiffen in ihre Häfen nicht gestatten zu können. Dieser »eindringliche Appell«, so steht es im Schreiben des deutschen Bundesinnenministeriums, brachte die Behörde dazu, das Schreiben an die Organisationen Sea-Eye, Lifeline, Sea-Watch und das von Ärzte ohne Grenzen betriebene Projekt SOS Mediterranee zu schicken. Michel Brandt, Bundestagsabgeordneter und Obman im Menschenrechtsausschuss sprach gegenüber »nd« von einem Aufruf zur unterlassenen Hilfeleistung. Wie absurd der Appell der Bundesregierung sei, zeige sich vor allem dadurch, dass die Bundesregierung sich zwar für einen Rückruf der Schiffe, nicht aber für einen sicheren Hafen für die »Alan Kurdi« einsetzt…“ Artikel von Fabian Hillebrand vom 07.04.2020 beim ND online – siehe dazu neu: [Jahresbericht 2020 von SOS MEDITERRANEE] „Krise in der Krise: Die Blockade ziviler Seenotrettung in der Pandemie“ weiterlesen »

Dossier „Wegen Coronagefahr: Lasst sie ertrinken!“

Shame on you, Europe! Sea-Eye und Seefuchs: Protest im Mittelmeer

[Jahresbericht 2020 von SOS MEDITERRANEE] „Krise in der Krise: Die Blockade ziviler Seenotrettung in der Pandemie“
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Staatsanwaltschaft Aschaffenburg erhebt Anklage gegen BürgerInnenAsyl-Aktivisten Hagen Kopp!

Dossier

Bürger*innen-Asyl Am 16. Juli 2020 soll vor dem AG Alzenau gegen den kein-mensch-ist-illegal-Aktivisten Hagen Kopp verhandelt werden. Ihm wird zur Last gelegt, dazu aufgerufen zu haben, „von Abschiebung bedrohten Menschen BürgerInnenasyl zu gewähren und sie auch notfalls (…) zu verstecken“. Hintergrund: Hagen Kopp wird im Impressum der Website https://aktionbuergerinnenasyl.de genannt. „Schütze Menschen vor Abschiebung – Mach mit.“ Unter diesem Motte wirbt die bundesweite Kampagne auf der Webseite für praktische Solidarität mit Menschen, die in „Armut, Verfolgung oder gar Krieg“ abgeschoben werden sollen. (…) Der Flüchtlingsrat Niedersachsen erklärt sich mit Hagen Kopp solidarisch, dessen menschenrechtliches Engagement mit diesem Prozess kriminalisiert werden soll. Hagen Kopp steht für zahlreiche Menschen, die nicht tatenlos zusehen wollen, wie Menschenrechte mit Füßen getreten werden. So kann die Anklage auch nicht anders als ein Einschüchterungsversuch gegen Menschenrechtsaktivist_innen verstanden werden.“ Meldung vom 3. Juli 2020 beim Flüchtlingsrat Niedersachsen – auch wir erklären uns solidarisch mit unserem langjährigen Kooperationspartner! Siehe dazu neu: Hagen Kopp: Freispruch im Prozess am 6. Mai 2021 in Aschaffenburg weiterlesen »

Dossier zur Klage der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg gegen BürgerInnenAsyl-Aktivisten Hagen Kopp

Bürger*innen-Asyl

Hagen Kopp: Freispruch im Prozess am 6. Mai 2021 in Aschaffenburg
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Dossier

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!„… Der Hauptvorwurf an die Bamf-Außenstelle Bremen lautet folgendermaßen: Zwischen 2013 und 2016 sollen Mitarbeiter dort mindestens 1.200 Menschen ohne ausreichende rechtliche Grundlage Asyl gewährt haben. Potzblitz! Gegen die ehemalige Chefin Ulrike B. wird inzwischen wegen des Verdachts bandenmäßiger Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung ermittelt. Sounds german. Angeblich sei auch Geld geflossen. Josefa Schmid verdächtigt sogar gleich das ganze Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es bestehe „der Verdacht, dass auch die Zentrale selbst in die Angelegenheit verstrickt sein könnte“. Ein deutsches Ministerium als heimlicher Fluchthelfer? Eine Ungeheuerlichkeit in den Augen vieler. So weit, so rechtsstaatlich. Bleibt die Frage: Warum ist Ulrike B. nicht längst für diverse Menschrechtspreise nominiert? Oder wenigstens für das Bundesverdienstkreuz? Es gibt doch auch bestimmt noch jede Menge zweifelhafte Straßennamen, die man nach ihr umbenennen könnte. Denn was ist falsch daran, in einem System, welches ganz aktiv mitverantwortlich für mindestens 3.000 ertrunkene Flüchtlinge allein im Jahr 2017 ist, etwas an den Rädchen zu drehen? Ist es nicht sogar die Pflicht eines jeden Humanisten, Menschen zur Freiheit zu verhelfen? Oder wie es John Milton, englischer Dichter und Staatsbediensteter, ausdrückte: „Nur gute Menschen können die Freiheit wahrhaft lieben; die anderen lieben nicht die Freiheit, sondern die amtliche Genehmigung.“…“ Beitrag von Juri Sternburg vom 24. Mai 2018 bei der taz online – wir schliessen uns an! Siehe dazu neu: [Spendenkampagne] Solidarität mit Ulrike B. / Nach dem Bamf-Skandal: Ermittlung gegen Staatsanwälte weiterlesen »

Dossier zum „BAMF-Skandal“ in Bremen

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

[Spendenkampagne] Solidarität mit Ulrike B. / Nach dem Bamf-Skandal: Ermittlung gegen Staatsanwälte
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Spanische Menschenrechtsaktivistin fürchtet um ihr Leben: Die in Marokko lebende Spanierin Helena Maleno wurde gewaltsam nach Spanien deportiert
#JusticiaParaHelenaMaleno„Ich heiße Helena Maleno, ich bin Menschenrechtsverteidigerin und ich möchte anklagen, dass mein Leben und das meiner Familie in Gefahr ist“, erklärt die Expertin für Migration per Twitter. In einem gleichzeitig veröffentlichten Video klärt die Spanierin und Gründerin der Nichtregierungsorganisation (NGO) Caminando Fronteras/Walking Borders darüber auf, dass sie schon am 23. Januar ohne Angabe von Gründen gewaltsam aus Marokko nach Spanien deportiert wurde, wo sie zuvor fast 20 Jahre gelebt hat und wo ihre Kinder aufgewachsen sind. Sie ist erst jetzt mit den Vorfällen an die Öffentlichkeit getreten, weil sie zuvor ihre 14-jährige Tochter, die in Marokko verblieben war, in Sicherheit bringen wollte. (…) Die Menschenrechtsaktivistin informiert auch über Flüchtlingsboote, die sich auf dem offenen Meer befinden. Das brachte ihr Ermittlungen unter anderem wegen „Menschenhandel“ und „Förderung illegaler Einwanderung“ ein. Dahinter standen Vorwürfe, die in Spanien schon 2012 von der Nationalpolizei erhoben wurden. (…) Deshalb habe die spanische Staatsanwaltschaft das Verfahren auch wegen „fehlender Indizien“ verworfen. Danach wurde der UCRIF-Bericht aber nach Marokko weitergereicht, wo es tatsächlich zu einem Ermittlungsverfahren kam, in dem Maleno auch vernommen wurde. Doch auch die marokkanische Justiz konnte keine Hinweise auf Straftaten finden. Das Verfahren wurde 2019 deshalb auch in Marokko eingestellt. Offenbar wurde darüber jedoch, dass sie abgehört wurde. Als „Beweise“ wurden zum Beispiel Anrufe an die spanische Seenotrettung angeführt. Seit der Einstellung der Ermittlungen sei sie sich ihres Lebens nicht mehr sicher. Die Menschenrechtsaktivistin berichtet von insgesamt 37 Angriffen in nur einem Jahr…“ Beitrag von Ralf Streck vom 15. April 2021 bei Telepolis, siehe die Kampagne für sie weiterlesen »

#JusticiaParaHelenaMaleno

Spanische Menschenrechtsaktivistin fürchtet um ihr Leben: Die in Marokko lebende Spanierin Helena Maleno wurde gewaltsam nach Spanien deportiert
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„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin„Fast ein Drittel aller Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, hat vor Gericht Erfolg. Im vergangenen Jahr sind rund 31 Prozent aller Klagen vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge ausgegangen, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem MiGAZIN vorliegt. Die Kläger bekamen einen Schutzstatus zugesprochen, der ihnen zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Unrecht verwehrt wurde. Zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ über die Zahlen berichtet. Von 68.061 überprüften Bescheiden der Bundesbehörde erklärten die Gerichte im vergangenen Jahr demnach 21.224 für rechtswidrig. Die Quote der Entscheidungen, die nach einer gerichtlichen Überprüfung aufgehoben wurden, stieg somit nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren wieder an. 2017 lag sie noch bei 40,8 Prozent, sank dann 2018 auf 31,4 Prozent und 2019 auf 26,4 Prozent. Gegen fast drei Viertel (73 Prozent) aller ablehnenden Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird geklagt, wie es weiter hieß. Besonders hoch ist die Erfolgsquote bei Afghanen: Hier wurden nach den Angaben 60 Prozent der gerichtlich überprüften Bamf-Bescheide kassiert…“ Meldung vom 14. April 2021 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

„Solidarität statt BAMF“. Aktion von Deutsch-Lehrkräften und Initiativen für die Rechte von Geflüchteten am 20. Juni 2019 in Berlin

Fast jede dritte Klage gegen Asylbescheide erfolgreich: In mehr als 20.000 Fällen hat das BAMF Schutzsuchenden rechtswidrig Schutz verweigert
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Kurde über seine Abschiebung nach Rumänien am 7.4.21: „Sie werden mich hinrichten“
Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDer kurdische Iraner Kavan Heidari isst und trinkt nichts. Er streikt seit acht Tagen in einem Hamburger Gefängnis gegen seine Abschiebung. (…) Ich bin seit sieben Tagen im trockenen Hungerstreik. Ich kann weder sitzen noch stehen oder duschen. Mein ganzer Körper tut weh. Außerdem habe ich einen Tumor im Hals und Schäden an den Stimmbändern. Das sind Folgen eines Gifts, das mir als Folter im Iran verabreicht wurde. [Sie wurden als Regimegegner im Iran gefoltert, aber werden in Europa nicht als Flüchtling anerkannt?] Genau. Ich bin bei der kurdisch-demokratischen Partei, die im Grenzgebiet Iran-Irak aktiv und im Iran verboten ist. Ich wurde tausende Male gefoltert, bevor ich in den Untergrund gegangen bin. 2017 kam ich über Rumänien nach Deutschland, deshalb gucken sich die deutschen Behörden meinen Fall gar nicht an sondern wollen mich am 7. April nach Rumänien abschieben. Aber dort haben Iranische Flüchtlinge keine Rechte, da kann ich nicht bleiben. [Sie wurden schon mehrfach aus Deutschland abgeschoben.] Ja, schon zwei Mal. Das letzte Mal war 2019 von München nach Rumänien. Sie haben mich barfuß und an Händen und Füßen gefesselt zum Flughafen gefahren. Als ich gesagt habe, dass ich nicht einsteigen werde, haben sie mir zwei Rippen gebrochen und die Nase blutig geschlagen. [Was droht Ihnen, wenn Sie in den Iran zurück gehen?] Sie werden mich hundertprozentig hinrichten…“ Interview von Katharina Schipkowski vom 1.4.2021 in der taz online, siehe dazu neu: Kavan Heidari aus Abschiebehaft entlassen weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Kurde über seine Abschiebung nach Rumänien am 7.4.21: „Sie werden mich hinrichten“ / Kavan Heidari aus Abschiebehaft entlassen
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Watchblog zu European Homecare gestartet
Watchblog zu European HomecareEuropean Homecare (EHC) betreibt europaweit unzählige Flüchtlingsunterkünfte. Die Informationsplattform „EHC Watch“ soll künftig über die Machenschaften des Essener Unternehmens aufklären. Immer wieder war das Essener Unternehmer European Homecare (EHC) in den letzten Jahren in weitreichende Skandale verwickelt. Im westfälischen Burbach misshandelten Mitarbeiter über Monate hinweg Flüchtlinge, im hessischen Marburg entließ das Unternehmen eine Heimleiterin, weil sie zu viel Mitgefühl mit den Bewohnern zeigte, im sauerländischen Finnetrop soll in mehrfach vorbestrafter EHC-Heimleiter eine Syrerin vergewaltigt haben. Die Liste der Missstände und skandalösen Vorfälle ließe sich noch lange fortführen. Ernsthafte Konsequenzen gab es für European Homecare allerdings nicht. Noch immer erhält das profitorientierte Unternehmen öffentliche Aufträge, da es durch niedrige Standards und schlechte Arbeitsbedingungen Kosten reduzieren und so seine MitbewerberInnen ausstechen kann. Mit öffentlichen Geldern erzielt European Homecare Millionengewinne auf Kosten von Flüchtlingen. Der heute (1.1.17) freigeschaltete Watch-Blog soll dazu beitragen, über die Machenschaften von European Homecare aufzuklären…“ Beitrag von EHC-Watch bei Indymedia linksunten vom 01.01.2017. Siehe dazu weitere Infos und neu: European Homecare: Misshandlungen, Lohndumping, Union-busting und fette Gewinne – eine Chronik weiterlesen »

Watchblog zu European Homecare

Watchblog zu European Homecare gestartet / European Homecare: Misshandlungen, Lohndumping, Union-busting und fette Gewinne – eine Chronik
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Poseidons Kinder. Ein Lied über die Flüchlinge im Mittelmeer von der österreichische Reggaegruppe Iriepathie.„… Nur 18 Prozent der aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Flüchtlinge wurde ein internationaler Schutzstatus zuerkannt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt. 78 Prozent der Asylanträge wurden abgelehnt, in 4 Prozent der Fälle wurden die Verfahren eingestellt. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (liegt dem MiGAZIN vor) auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mit. Aufgenommen wurden die Asylbewerber im Rahmen des Relocationverfahrens. Damit sollen EU-Mitgliedsstaaten mit stark beanspruchten Asylsystemen durch die Überstellung der Asylsuchenden in andere EU-Staaten entlastet werden. Dort sollen die Schutzsuchenden dann auch ihr Asylverfahren durchlaufen. (…) Ursprünglich hatte das Relocationverfahren den Betroffenen Hoffnung auf ein schnelleres Asylverfahren gegeben als beispielsweise im überforderten Italien oder Griechenland. Die Antwort der Bundesregierung ist laut Linke-Politikerin Gökay Akbulut jedoch „erschreckend“. Danach haben die übernommenen Menschen kaum eine keine Perspektive, in Deutschland zu bleiben. „Es kann nicht sein, dass die Menschen, die aus Seenot gerettet werden durch ein langwieriges und dubioses Relocationverfahren müssen, welches teilweise über ein Jahr dauert, bei dem sie dann mit großer Sicherheit abgeschoben werden“, erklärte Akbulut dem MiGAZIN. Die Zahlen zeigten, „dass Deutschland quasi, die vielfach in Verruf geratenen Abschiebepatenschaften bereits praktiziert“. (…) Die sogenannte „Abschiebepatenschaft“ wurde erstmals im September 2020 von der EU-Kommission als ein neuer Migrationsmechanismus eingeführt. Danach sollen Mitgliedsstaaten, die keine Geflüchtete aufnehmen, sich solidarisch zeigen, indem sie die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber übernehmen. Der Begriff wurde zum „Unwort des Jahres 2020“ gewählt. (…) Die überdurchschnittlich hohe Ablehnungsquote von aus Seenot geretteten Geflüchteten zeigt, dass Deutschland offenbar gezielt Geflüchtete aus Herkunftsländern aufnimmt, die kaum Aussicht auf einen positiven Asylbescheid haben…“ Beitrag vom 29. März 2021  beim MiGAZIN weiterlesen »

Poseidons Kinder. Ein Lied über die Flüchlinge im Mittelmeer von der österreichische Reggaegruppe Iriepathie.

Abschiebepate Deutschland: Mehr als 80 Prozent der aus Seenot Geretteten bekommen kein Asyl
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Jobwechsel jetzt! Plakataktion und Job-Wechsel-Hilfe bei den Schreibtischtätern der Zentralen Ausländerbehörde in München
Plakataktion: Jobwechsel jetzt!Willkommen bei Jobwechseljetzt.de. Du willst Dein Leben ändern? Endlich wieder gerne zur Arbeit gehen? Ein Lächeln im Gesicht statt Stressfalten? Mach jetzt mit! Steig ein und entdecke vielfältige Alternativen. Verpasse diese Chance nicht – mach was Anständiges!…“ So die neue Aktionsseite https://jobwechseljetzt.de/ mit allen (hervorragenden) Plakaten, die offenbar vor der Zentralen Ausländerbehörde in München verklebt wurden. Siehe dazu auch bei Jobwechseljetzt.de (u.a.) am 27. März 2021 auf Twitter: „Wir sind begeistert über den Erfolg unser Launchkampagne vor der Zentralen #Ausländerbehörde in #München! Im Folgenden einige Zitate zur dortigen Tätigkeit und warum wir für einen #Jobwechsel werben: Mach was Anständiges…“ Siehe dort weitere Zitate (Die Aktion erinnert uns an die Absageagentur 2005/06) weiterlesen »

Plakataktion: Jobwechsel jetzt!

Jobwechsel jetzt! Plakataktion und Job-Wechsel-Hilfe bei den Schreibtischtätern der Zentralen Ausländerbehörde in München
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Übergriffsskandal auf einen syrischen Flüchtling in Kassel: Sanitäter als Täter, Polizei schaut weg – und die Politik empört sich nach Monaten

Dossier

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres MitgefühlsIn Kassel ist ein Video aus einer Flüchtlingsunterkunft aufgetaucht: Einem auf einer Trage fixierten Bewohner wird von einem Sanitäter ins Gesicht geschlagen. Die Szenen sorgen für Empörung – Ministerpräsident Bouffier fordert Klarheit. Ein Video, das zeigt, wie ein Sanitäter einen auf einer Trage fixierten Mann mit voller Wucht ins Gesicht schlägt, hat Empörung und Kritik hervorgerufen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte dem hr, die Bilder seien „schrecklich“: „Die Umstände und der Tathergang müssen jetzt so schnell wie möglich aufgeklärt werden.“ Das Video ist vom 8. November, aufgenommen in einer Kasseler Flüchtlingsunterkunft. Die Bild-Zeitung veröffentlichte die Szenen am Donnerstag. Zwei Polizisten standen neben der Trage, auf der der 32-jährige Syrer fixiert war, als der Sanitäter zuschlug – griffen aber aber nicht ein. In der offiziellen Polizeimeldung zum betreffenden Einsatz wird der Angriff durch den Sanitäter nicht erwähnt, die Polizisten sollen laut Staatsanwaltschaft den Vorfall jedoch in einem internen Bericht gemeldet haben. (…) Wie die Staatsanwaltschaft Kassel auf hr-Nachfrage mitteilte, wird gegen den Flüchtling wegen tätlichen Angriffs auf Rettungskräfte, Widerstands gegen Polizeibeamte, Beeinträchtigung von Nothilfemitteln und Sachbeschädigung ermittelt. Gegen den Sanitäter wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet. Der 44-Jährige war beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) beschäftigt. Ihm wurde direkt nach dem Vorfall fristlos gekündigt (…) Auch die Polizeibeamten stehen im Visier der Ermittlungsbehörde, die nach eigener Auskunft prüft, ob sich die Polizisten strafbar machten, indem sie nicht auf den Übergriff reagierten…“ hessenschau-Bericht vom 12.03.21: Bouffier fordert Aufklärung: Sanitäter prügelt auf gefesselten Flüchtling ein. Siehe weiteren Artikel und neu: Flüchtling in Unterkunft von Sanitäter verprügelt: „Polizei sagte, ich soll Video löschen“ weiterlesen »

Dossier: Übergriffsskandal auf einen syrischen Flüchtling in Kassel: Sanitäter als Täter, Polizei schaut weg

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls

Flüchtling in Unterkunft von Sanitäter verprügelt: „Polizei sagte, ich soll Video löschen“
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[Stade] Wenn zwei Streifenwagen-Besatzungen von einem Mann mit Hantelstange umzingelt werden, dann können sie ja nur noch schießen. Totschießen.

Dossier

Stoppt Polizeigewalt„… Um kurz vor 19:45 Uhr am Samstagabend ging bei der Polizei im niedersächsischen Stade ein Notruf ein. Sie erhielt Informationen über eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen in einer Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Bützfleth. Da es sich bei dem Verursacher um einen, der Polizei bereits aus anderen Vorfällen bekannten, 20-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan handelte, wurden vorsorglich zwei Streifenwagen zum Tatort entsandt, wie die Polizei mitteilte. Beim Eintreffen der ersten Polizisten an der Erdgeschosswohnung des Mannes, reagierte dieser zunächst nicht auf die Ansprache der Einsatzkräfte von außen durch ein offenstehendes Fenster. Als kurze Zeit später die zweite Streifenwagenbesatzung die Wohnung betrat, ergriff der Mann eine Hantelstange aus Eisen und ging damit auf die Beamten los. Da der Einsatz von Pfefferspray durch mehrere Polizisten keine Wirkung zeigte, sah sich einer der Beamten gezwungen, seine Dienstwaffe einzusetzen und zur Unterbindung des Angriffs auf den Angreifer zu schießen. Dieser wurde dabei getroffen und lebensgefährlich verletzt...“ – aus der Meldung „Junger Mann greift mit Hantelstange an – Polizei erschießt ihn“ am 18. August 2019 in der Welt online – eine von vielen Meldungen darüber, die allesamt durch (sehr) ähnliche Formulierungen wieder einmal den Verdacht nähren, die Appelle der Journalistengewerkschaft, selbst zu recherchieren, seien ungehört verhallt… Siehe dazu weitere kritische Beiträge – auch mit Verweis auf eine Stellungnahme des Flüchtlingsrates Niedersachsen. Neu: Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten weiterlesen »

Dossier zu Todesschüssen auf Aman A. in Stade

Stoppt Polizeigewalt

Ermittlungen eingestellt: Wenn Polizisten töten
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Für Nationalstaaten sind Abschiebungen ein „normaler“ Vorgang. Um diese auch für die Bevölkerung „normal“ wirken zu lassen und für gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Abschiebungen zu sorgen, lässt sich der Staat einiges einfallen. (…) Mittlerweile wird vermehrt von „Rückführungen“, „freiwilliger Rückkehr“, „Ausreiseeinrichtungen“, „Ankerzentren“ oder der „Verbesserung der Durchsetzung der Ausreisepflicht“ gesprochen. Bei diesen Beschreibungen geht es zum einen darum, der Gesellschaft ein staatliches Durchgreifen gegenüber „Ausreisepflichtigen“ zu vermitteln und zum anderen darum, dass die Abschiebungen und ihre harten Folgen für die Betroffenen gleichzeitig verharmlost werden. Dafür nutzt der Gesetzgeber eine zugleich ordnungspolitische, abstrakte und verniedlichende Sprache. (…) Die Euphemismen sollen ein Bild von Abschiebungen erzeugen, als handele es sich um eine behördlich begleitete Reise. Die Härte von Abschiebungen, die Ängste und psychosozialen Folgen auf Seite der Abgeschobenen sollen aus dem Abschiebevorgang herausdefiniert werden. Die Umdeutung entzieht der Abschiebung das Subjekt, damit Abschiebungen als behördlicher Verwaltungsakt ohne Gesicht erscheinen…“ Beitrag von Hendrik Lammers vom 10. März 2021 bei MiGAZIN und weitere Zitate aus dem wichtigen Text weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Abschiebungen von Geflüchteten: Zwischen Härte und Verharmlosung
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[Buch] Die Stadt als Stätte der Solidarität
[Buch] Die Stadt als Stätte der SolidaritätOhne Migration gibt es keine Stadt. Die Stadt als Stätte der Vielen verweist immer schon auf die Bewegung von Menschen, die woanders weggingen und jetzt hier leben – egal, ob das Anderswo innerhalb oder außerhalb der nationalen Grenzen war. Damit stellt das Leben in der Stadt die Nation und ihren beschränkten Imaginationsraum immer schon in Frage und fordert ihre Selbstverständlichkeit heraus. Begriffe wie Solidarische Stadt, Sanctuary Cities, postmigrantische Gesellschaft oder die neuen Munizipalismen betonten unter anderem genau diese Verbindung zwischen dem heterogenen städtischen Raum, der Transnationalität von Lebensformen und der Solidarität unter Nichtgleichen. Nicht zuletzt angesichts der Intensivierung rassistischer, faschistischer und nationalistischer Bewegungen stellt der Band die unterschiedlichen Stätten der Zuflucht, der Rast, der Reproduktion, der Ankunft wie der Zusammenkunft in Verbindung, welche in Bezug auf die Stadt als Stätte der Solidarität über die letzten Jahre entwickelt und erkämpft wurden.“ Info von transversal texts zum von Niki Kubaczek und Monika Mokre herausgegebenen und gerade erschienenen Buch, das auch zum freien Download zur Verfügung steht! Siehe mehr Informationen sowie als Leseprobe im LabourNet Germany Inhaltsverzeichnis und den Beitrag von Sheri Avraham und Niki Kubaczek „Vor der Nationalisierung des Zusammenhalts. Urbane Undercommons und die Kämpf um die transversalen Verbindungen“ – wir danken dem transversal texts! weiterlesen »

[Buch] Die Stadt als Stätte der Solidarität

[Buch] Die Stadt als Stätte der Solidarität
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Vor der Abschiebung eines Flüchtlings in dessen Heimatland müssen Gerichte die dortigen aktuellen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedingungen berücksichtigen. Dazu könne auch die Prüfung gehören, ob der Flüchtling trotz der Folgen der Corona-Pandemie durch eigene Arbeit ein Existenzminimum überhaupt erwirtschaften kann, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Freitag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvQ 8/21) Die Karlsruher Richter gaben damit dem Antrag eines afghanischen Flüchtlings auf einstweilige Anordnung gegen dessen bevorstehende Abschiebung statt. (…) Behörden und Gerichte müssten aber prüfen, ob ein Flüchtling nach der Abschiebung in sein Heimatland dort überhaupt überleben kann, forderte das Bundesverfassungsgericht. Dazu gehöre, sich „laufend über die tatsächlichen Entwicklungen“ zu unterrichten. Das Gericht brauche zwar nicht jede Erkenntnisquelle heranziehen, müsse aber auf die vom Flüchtling vorgetragenen relevanten Gesichtspunkte auch eingehen. (…) Im konkreten Falle sei nicht untersucht worden, ob der drogensüchtige Mann unter den derzeitigen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedingungen in Afghanistan und angesichts der Corona-Pandemie überhaupt sein Existenzminimum erarbeiten kann. Ob der Flüchtling bei seiner Rückkehr auf ein familiäres Netzwerk zugreifen könne, sei ebenso nicht geprüft worden. Bis zur Entscheidung einer noch einzulegenden Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, dürfe der Mann wegen der Versäumnisses des Verwaltungsgerichts daher nicht abgeschoben werden.“ Meldung vom 1. März 2021 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Bundesverfassungsgericht: Vor Abschiebung sind aktuelle Lebensbedingungen zu prüfen
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[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babies
[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babiesDas Bündnis Together-we-are-Bremen ruft für Donnerstag zu einer weiteren Kundgebung vor dem Innensenator auf. Das Bündnis fordert weiterhin vom Standesamt ein Ende der diskriminierenden Behandlung gegenüber Schwarzen Frauen und die Ausstellung der Geburtsurkunden für die Neugeborenen. Das Bremer Standesamt verweigert die Ausstellung der Geburtsurkunden mit der pauschalen Unterstellung, die betroffenen Frauen seien verheiratet. Hier trifft eine patriarchale Gesetzgebung auf rassistische Behördenpraxis: denn nach deutschem Gesetz ist der rechtliche Vater eines Kindes grundsätzlich der Ehemann der Mutter, und nicht der reale Vater. Letzterer muss die Vaterschaft erst aufwendig gerichtlich anfechten, bevor er anerkannt wird. Mit der pauschalen Unterstellung, verheiratet zu sein, verweigert das Standesamt die Eintragung des realen Vaters in die Geburtsurkunde. Mit weitreichenden Konsequenzen: denn viele der Kinder besitzen über den Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter damit eine Aufenthaltserlaubnis. Aber auch das Migrationsamt weigert sich, eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen, wenn die Geburtsurkunde nicht vorliegt…“ Aufruf beim Bündnis Together-we-are-Bremen zur Demo am Donnerstag | 04.02. | 11 Uhr | Contrescarpe 22/24 – darin weitere Informationen, siehe nun dazu: Enough is enough – the movie weiterlesen »

[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babies

[04.02.21 in Bremen] Enough is Enough: PAPERS FOR ALL the babies / Enough is enough – the movie
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