trans-o-flex ThermoMed in Baunatal stellt Kündigungsantrag gegen Betriebsratsvorsitzende – Aufruf zur Solidarität
Gewerkschaftsfeinde und Betriebsratsfresser stören“Wer nicht kuscht, linientreu ist oder sich nicht “wegloben“ lässt, wird fertiggemacht. Das erlebt zurzeit Yvonne Langner. Mit engagierten Betriebsräten tut man sich ja bekanntlich schwer im trans-o-flex Konzern. Dabei sind die Methoden zunächst subtil: Informationen müssen mühsam eingefordert und Beteiligungsrechte eingeklagt werden. Die Erforderlichkeit von Betriebsratsarbeit und die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung wird bestritten, permanent mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, Lohnansprüche werden einbehalten und müssen mühsam geltend gemacht werden. Die Arbeitsbedingungen sind schlecht, das BR-Büro ist völlig ungeeignet und taugt bestenfalls zur Besenkammer. Dabei ist die Liste der Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte bei trans-o-flex ThermoMed in Baunatal tatsächlich lang. (…) Aber der Betrieb, in dem auf Mindestlohnniveau in Teilzeit gearbeitet wird und Sprachprobleme und Angst vor Arbeitslosigkeit vorherrschen, hat einen aktiven Betriebsrat. Und dieser Betriebsrat stellt sich mit aller Konsequenz vor die Belegschaft. In den entsprechenden Gerichtsverfahren gibt der Arbeitgeber dann auch meist kein gutes Bild ab, kaum ein Verfahren das nicht im Sinne der Arbeitnehmervertretung entschieden wird. Was sich seit längerem andeutet, ist jetzt Fakt: Die Firma will ihre BR Vorsitzende mit dem Vorwurf, sie habe sich strafbar gemacht, aus dem Betrieb klagen. Die Kollegin soll in einem Arbeitsgerichtsverfahren, ausgerechnet im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verstöße des Arbeitgebers gegen Regelungen zur Videoüberwachung, dem Gericht manipulierte Unterlagen vorgelegt haben…“ Aus dem Aufruf von ver.di Nordhessen vom 22.11.2019 zur Unterstützung von Yvonne Langner beim Gütetermin am 26.11.2019 vor dem Arbeitsgericht in Kassel um 12:00 Uhr, in Kassel, Heerstraße 6 (direkt am ICE-Bahnhof Wilhelmshöhe). Siehe nun den Bericht: Union Busting wie aus dem Lehrbuch bei trans-o-flex ThermoMed GmbH – nächster Gerichtstermin am 20.02.2020 weiterlesen »

Gewerkschaftsfeinde und Betriebsratsfresser stören

Union Busting wie aus dem Lehrbuch bei trans-o-flex ThermoMed GmbH – nächster Gerichtstermin am 20.02.2020
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Union Busting bei Callcenter-Betreiber KiKxxl in Bochum: Callcenter kündigt Betriebsratswahl-Initiatoren
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting„… Bisher gab es in den Standorten lediglich eine alternative Mitarbeitervertretung ohne gesetzliche Rechte. Dies soll sich nach dem Willen der Gewerkschaft Verdi und den Beschäftigten nun an mehreren Standorten ändern. Außerordentliche Kündigungen in Bochum: Laut der Gewerkschaft Verdi geht die Geschäftsführung bei KiKxxl jedoch rigoros gegen die Versuche einen Betriebsrat am Standort Bochum zu gründen vor. Die Gewerkschaft berichtet in einer Pressemitteilung von einer ganzen Reihe von Kündigungen im Zusammenhang mit der geplanten Betriebsratswahl vor Ort. Demnach soll die Geschäftsführung erstmals im September Beschäftigte wegen dem Vorhaben einen Betriebsrat zu gründen entlassen haben. An dem Standort arbeiten rund 300 Beschäftigte. Am 8. November folgten dann weitere Kündigung durch die Geschäftsführung. An diesem Tag wurden die drei InitiatorInnen der Betriebsratswahl und die Freundin eines der Betroffenen fristlos gekündigt, als sie die Einladung für die Konstituierung einer Wahlversammlung überbringen wollten (PM Verdi). KiKxxl bestreitet vehement, dass die Kündigungen etwas mit der geplanten Betriebsratswahl zu tun hat. Laut Geschäfstführer Kremer geht es bei den Kündigungen um ein nicht näher bezeichnetes „Fehlverhalten“ der BetriebsratsinitiatorInnen. (…) Mittlerweile haben die Mitarbeiter am 15.11.2019 in Bochum einen dreiköpfigen Wahlvorstand gebildet, der nun die Betriebsratswahlen in den kommenden Wochen vorbereitet…“ Beitrag in Frontberichte 13/2019 von Kevin Hoffmann vom 11. Dezember 2019 bei Arbeitsunrecht – darin auch: „Auch in Dortmund unterhält KiKxxl einen Standort mit rund 300 Angestellten und auch hier berichtet die Gewerkschaft Verdi erneut von Union Busting-Methoden, mit denen der Konzern gegen das gewerkschaftliche Engagement vorgeht.…“ weiterlesen »

[DGB-Kampagne] Stop Union Busting

Union Busting bei Callcenter-Betreiber KiKxxl in Bochum: Callcenter kündigt Betriebsratswahl-Initiatoren
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„Amazons neueste Abzocke“: In diesem Jahr hat Amazon in Mönchengladbach sein viertes Logistikzentrum der Superlative in Deutschland eröffnet
Streik bei Amazon am Prime Day (15. Juli 2019)„Der sechs Hektar große Koloss ist fast so groß wie das nahegelegene Fußballstadion von Borussia Mönchengladbach. Drinnen: 17 Kilometer Förderbänder mit 192 Paketrutschen und 34.000 Regalen, ausgelegt für über 10 Millionen einzelne Warenstücke. Die erstmals eingesetzten bis zu 4.000 Transportroboter verkürzen die Lieferzeiten der Bestellungen. Sie ersetzen allerdings nicht das schwere Heben und Verpacken von Hand von bis zu 300.000 Paketen am Tag. (…) Die Bundesagentur für Arbeit hat in Mönchengladbach einen Sachbearbeiter nur für die Anwerbung von Arbeitskräften für Amazon abgestellt. Acht Wochen vor Eröffnung wurden in einem eigens angemieteten Ladenlokal in der Einkaufspassage hundert Bewerber am Tag auf die speziellen Anforderungen aussortiert: Nur wer die Prüfung Kisten heben – erst fünf, dann zehn, dann fünfzehn Kilo – bestand, durfte sich bewerben. Bevorzugt wurden Ungelernte – mit der Voraussetzung: einfache Sprachkenntnisse. Dabei wurde gezielt die Notlage von Migranten missbraucht, die bisher bei anderen Bewerbungen abgelehnt worden waren. „Ich bin froh, dass ich überhaupt diese Stelle gefunden habe“, so die Antwort einer syrischen Arbeiterin. Sie gehört zu den 500 zum Start eingestellten Beschäftigten. Geplant sind 1.000, davon 20 Prozent Saisonarbeiter. Mit acht Stunden Stehen, Heben, Bücken ohne besondere Entlastungsmöglichkeiten ist die Arbeit – so der ver.di-Handelsexperte Nils Börke – körperlich erheblich anstrengender, als bei vergleichbaren Versandhändlern wie Otto. Im Unterschied dazu liegt der Stundenlohn mit 11,27 Euro weit unter dem Handelstarif von 14,52 Euro. Mit dem neuen Logistikzentrum wird jetzt das Heer derer vergrößert, die einen unbeugsamen Kampf gegen diese untragbaren Lohn- und Arbeitsbedingungen führen. …“ Beitrag vom 10.12.2019 bei Rote Fahne News weiterlesen »

Streik bei Amazon am Prime Day (15. Juli 2019)

„Amazons neueste Abzocke“: In diesem Jahr hat Amazon in Mönchengladbach sein viertes Logistikzentrum der Superlative in Deutschland eröffnet
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AWO Müritz: Überwachungssoftware auf PC von Betriebsrat – AWO und Betriebsrat vereinbaren rätselhaftes Stillschweigen
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Ganze 25 Jahre hat es gedauert bis die rund 700 Mitarbeiter im Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Müritz vor etwas mehr als zwei Jahren erstmals einen Betriebsrat gründeten. (…) Ende August 2019 bemerkte der Betriebsrat, dass die Geschäftsführung unter der Leitung von Stephan Arnstadt im gesamten IT-System des Kreisverbandes eine neue Software mit weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten installiert hatte. Die Software welche auf alle Computer der Mitarbeiter, auch des Betriebsrates, zugreift, kann ohne das Wissen der Mitarbeiter auf alle Daten der Computer zugreifen und selbst in Arbeitsprozesse eingreifen. Zudem kann sie Arbeitsvorgänge einsehen, überwachen und ändern. Es ist darüber hinaus möglich mit der Software ein Verhaltens- und Leistungsprofil aller Mitarbeiter zu erstellen. (…) stellte der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Stralsund Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Entfernung der Software. Doch zu einer Entscheidung des Gerichts sollte es dann nicht kommen. Obwohl Arbeitsrichter Rainer Rückert dem Betriebsrat recht gab, dass das Vorgehen der Geschäftsführung die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verletzte, kam es zu keiner gerichtlichen Entscheidung, denn die beiden Parteien einigten sich auf die Einberufung einer Einigungsstelle. Beide Parteien haben unterdessen Stillschweigen über den Inhalt der Vereinbarung beschlossen. Durch die Geheimhaltung der Vereinbarung ist unklar wieso sich der Betriebsrat bei einer so eindeutigen Rechts- und Faktenlage auf eine Einigung statt auf ein klares Urteil einlässt. Ein Hinweis, dass der Betriebsrat hier nicht auf seine Rechte bestanden hat?...“ Beitrag in Frontberichte 13/2019 von Kevin Hoffmann vom 11. Dezember 2019 bei Arbeitsunrecht weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

AWO Müritz: Überwachungssoftware auf PC von Betriebsrat – AWO und Betriebsrat vereinbaren rätselhaftes Stillschweigen
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Die Anstalt vom 10. Dezember 2019: „Klimaschutz kann sehr populär sein, wenn er im Ausland stattfindet.“
Die Anstalt vom 10. Dezember 2019 widmete sich verschiedenen Themen, u.a. auch der Klima-Mathematik (“1 plus 1 ist 2 ist eine beweisbar wahre Aussage.”), der Klimadebatte („Jesus, Greta und ich“) und den Klimastreiks – samt dem „Lieblingsminister“ Andi Scheuer vs. Neffton… Siehe beim ZDF das Video und einzelne Clips sowie den Faktencheck zur Sendung vom 10. Dezember weiterlesen »
Die Anstalt vom 10. Dezember 2019: „Klimaschutz kann sehr populär sein, wenn er im Ausland stattfindet.“
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Broschüre der IG BAU zur Leiharbeit im Maler- und Lackiererhandwerk
Broschüre der IG BAU zur Leiharbeit im Maler- und Lackiererhandwerk“Immer häufiger wird der Einsatz von Leiharbeitenden von der Ausnahme zur Regel. Die Zahl der Leiharbeiter*innen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Beinahe 10 000 Maler*innen und Lackierer*innen waren 2018 bei einem Leiharbeitsunternehmen beschäftigt. Dabei sägen Betriebe, die auf dauerhafte Leiharbeit setzen, am Bestand der Branche. Denn der Mangel an Fachkräften ist auch im Maler- und Lackiererhandwerk ein großes Problem. Handwerk braucht Qualität, und Fachkräfte brauchen eine Perspektive. Das liegt im gemeinsamen Interesse der Arbeitnehmer*innen und der Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk. Gemeinsam mit den Betrieben wollen wir als IG BAU dafür eintreten, Leiharbeit fair zu gestalten. Mehr darüber könnt Ihr in unserer neuen Broschüre erfahren.“ IG BAU am 04.12.2019 zur Broschüre: „Warum Leiharbeit im Maler- und Lackiererhandwerk auch den Arbeitgebern schadet?“ und darin zu den „Forderungen der IG BAU“: „… Ein Leiharbeitsverbot wie im Bauhauptgewerbe, im Dachdecker- oder Gerüstbauerhandwerk wäre auch für das Maler- und Lackiererhandwerk die sinnvollste Lösung. Die darin verankerte sogenannte  Kollegenhilfe verschafft den Betrieben trotzdem ausreichende Spielräume, auf Auftragsschwankungen reagieren zu können. Wir brauchen diese Regeln, um Arbeitnehmer*innen zu schützen, den Wildwuchs der Leiharbeit zu stoppen und einen ruinösen Lohndumping-Wettbewerb zu verhindern…“ weiterlesen »

Broschüre der IG BAU zur Leiharbeit im Maler- und Lackiererhandwerk

Broschüre der IG BAU zur Leiharbeit im Maler- und Lackiererhandwerk
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Funke: Flugblatt von Arbeitern für Arbeiter bei Mercedes, Zulieferer und Logistik Bremen Vergangene Woche hat sich der Streik der Dauernachtschicht gegen Fremdvergabe und Leiharbeit bei Mercedes in Bremen zum 5. Mal gejährt. Was er „gebracht“ hat? Er hat nicht gebracht den Sieg über die Verbrechen des Kapitals, die damals u.a. hießen: Leiharbeit und Fremdvergabe. Die heute viel weitergehender heißen: Betrug, Raub und Zerstörung der Industrie, der ganzen Welt. Der Sieg bestand 2014 in der wichtigen Erfahrung, dass wir mächtig sein können gegen die Handvoll Milliardäre, wenn wir als Klasse handeln…“ Flugblatt vom Dezember 2019 von Arbeitern für Arbeiter bei Mercedes, Zulieferer und Logistik Bremen anlässlich der Aufführung des GoG-Films am Samstag, 14. Dezember, um 14.30 Uhr in der Posener Str. 55 in Bremen weiterlesen »

Funke: Flugblatt von Arbeitern für Arbeiter bei Mercedes, Zulieferer und Logistik Bremen

[Funke extra 2 vom Dezember 2019] 5. Jahrestag des Streiks gegen Fremdvergabe und Leiharbeit / Luft zum Atmen. 40 Jahre Opposition bei Opel in Bochum am 14.12. in Bremen
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Aufruf "abrüsten statt aufrüsten". Keine Erhöhung der Rüstungsausgaben – Abrüsten ist das Gebot der Stunde„… 2016 bereits hatten sich das Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme (MPIS), die Universitäten Stuttgart und Tübingen und große Industriepartner wie Daimler, Bosch, Porsche, BMW, ZF Friedrichshafen, Amazon und Facebook zu einer Forschungskooperation für künstliche Intelligenz zusammen gefunden, die alles bisher Dagewesene in Sachen KI in den Schatten stellen möchte. (…) Auch die Bundeswehr hat einen Mann zu bieten, der auf dem IMI Kongress vorgestellt wird und dem es sicher leichtfiele, mit Breton Hand in Hand zu arbeiten: „Mr. Digitalisierung“ Frank Leidenberger vom Kommando Heer. Ihn stellt Martin Kirsch in seinem Vortrag „Auf dem Weg in die Kriegswirtschaft?“ vor. Leidenberger ist ein vehementer Verfechter des zuvor beschriebenen Beschleunigungsgebotes. In der dienstlichen Verklausulierung firmiert die geplante Umgehung der Beschaffungsbürokratie als „einsatzbedingter Sofortbedarf“. Handlungsfähigkeit geht vor Vorschriften. Leidenbergers Thesenpapiere „Wie kämpfen Landstreitkräfte künftig?“, „Digitalisierung von Landoperationen“, insbesondere aber das dritte Thesenpapier, „Rüstung digitalisierter Landstreitkräfte“, einsehbar unter Augen geradeaus, haben im vergangenen Jahr viel Staub auf großer Bühne aufgewirbelt. Sie alle tauchen über die drei Tage beim IMI-Kongress wie ein roter Faden immer wieder auf. Ginge es nach Leidenberger, so würde man bei der Bundeswehr eine ganz „neue Kultur leben“. Diese besteht zunächst offenbar hauptsächlich darin, die Beschaffungspraxis für neues Gerät von dem Hindernis zu großer Rechtssicherheit zu befreien. „Maximale Rechtssicherheit“ sei, so Leidenberger, eine „Komplexitätsfalle“ und führe am Ende nur dazu, dass die Bundeswehr auf einem Schrotthaufen sitze. Die Armee brauche mehr „Beinfreiheit“ für den erwarteten (oder herbeigeredeten?) Krieg gegen Russland. Man spricht im Zusammenhang mit den Plänen der Leidenberger-Clique in der Armee, der sog. „Afghanistan-Connection“, bereits vom „lauwarmen Krieg“. Die aus einer offenbar als überkommen empfundenen Zeit herrührende Verpflichtung zu Transparenz und Begünstigungsvermeidung beim Einsatz öffentlicher Mittel müsse endlich überwunden werden, um künftige Soldaten, die er als „digital natives“ beschreibt und die „die rasanten Technikzyklen der zivilen Kommunikationsunternehmen“ gewöhnt sind, nicht zu verprellen. Der Stamm in Oliv trommelt angeblich schon unruhig auf den Laptopdeckeln…“ – aus dem Beitrag „Militärischer BUMMER“ von Olaf Arndt am 08. Dezember 2019 bei telepolis über „hürdenfreie“ Bundeswehr-Aufrüstung in Zusammenarbeit mit Daimler, Amazon & Co. Siehe dazu auch zwei weitere Beiträge zur digitalen Aufrüstung – und zur Einführung eines „Kontrollorgans“ ohne Kompetenzen weiterlesen »

Aufruf "abrüsten statt aufrüsten". Keine Erhöhung der Rüstungsausgaben – Abrüsten ist das Gebot der Stunde

Militaristen-Wunschzettel: Digitale Aufrüstung der Bundeswehr muss schnell gehen – also ohne öffentliche Debatten. Finden Daimler, Amazon & Co auch…
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Protestkundgebung in San Francisco: Google will AktivistInnen entlassen

Dossier

Über 200 protestieren am 22.11.2019 in San Francisco gegen Googles politische EntlassungsversucheAm Freitag, 22. November 2019, versammelten sich vor der Google-Niederlassung in San Francisco über 200 Beschäftigte – im Protest gegen das Vorgehen des Unternehmens gegen zwei Aktive der vergangenen Aktionen, die seit einem runden Jahr immer wieder bei Google stattgefunden haben. Rebecca Rivers und Laurence Berland waren „suspendiert“ worden – wie das Unternehmen behauptete, weil sie interne Dokumente öffentlich zugänglich gemacht hätten. Zufälligerweise waren beide in der Vergangenheit als Aktive bei verschiedenen Initiativen profiliert gewesen: Rebecca Rivers war maßgeblich an der Organisierung der recht breiten Belegschaftsproteste gegen den Auftrag, den Google von der ICE – der Grenzschutztruppe gegen Migration – angenommen hatte. Ein Protest, der so breit war, dass Google reagieren musste. Und Laurence Berland war aktiv in einer Kampagne gegen Hasstiraden auf You Tube. In dem Bericht „Google employees protest the company’s “attempt to silence workers”“ von Shirin Ghaffary am 22. November 2019 bei Vox wird deutlich gemacht, dass sowohl die beiden Betroffenen, als auch die TeilnehmerInnen am Protest in San Francisco der offiziellen Unternehmensbegründung keinen Glauben schenken, sondern dieses Vorgehen als Bestandteil der repressiven Reaktion Googles auf die zunehmenden Belegschaftsaktivitäten sehen (siehe dazu auch den Hinweis auf das Engagement einer „Union-Busting“ –Firma am Ende dieses Beitrags). Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag, der die zunehmend repressiven Tendenzen bei Google nachzeichnet, einen älteren Beitrag zur Frontstellung Googles gegen die Übernahme von ZeitarbeiterInnen und den Hinweis auf unseren letzten Beitrag zum Engagement einer Spezialfirma zur Vermeidung gewerkschaftlicher Aktivität – und nun weitere Entlassungen: US-Behörde NLRB verurteilt Google wegen willkürlicher Entlassungen weiterlesen »

Dossier: Google will AktivistInnen in USA entlassen

Über 200 protestieren am 22.11.2019 in San Francisco gegen Googles politische Entlassungsversuche

US-Behörde NLRB verurteilt Google wegen willkürlicher Entlassungen
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Seit sechs Jahren praktiziert Uber in der Schweiz: Sozialbetrug. An Beschäftigten und Sozialversicherung
DAs Uber Streikplaka der IWGB in London am 8.5.2019„… Das krasseste Beispiel, wie ein Plattform-Konzern die Gesetze missachtet, ist der Fahrdienst Uber. Dessen Geschäftsmodell basiert komplett auf Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit. Nach einer Berechnung der Unia bleibt Uber seinen Fahrer/innen jährlich zwischen 63 und 99 Millionen Franken schuldig. Seit 2013 hat Uber seine Chauffeur/innen um bis zu einer halben Milliarde Franken betrogen! Auch den Sozialversicherungen entgehen jährlich rund 20 Millionen Franken an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen, weil Uber seinen Arbeitgeberpflichten nicht nachkommt. Für die sechs Jahre, die Uber in der Schweiz aktiv ist, summiert sich dieser Betrag auf deutlich über 100 Millionen Franken. Die Behörden sind in der Pflicht! Angesichts solcher Dimensionen dürfen die Behörden nicht länger zusehen und darauf warten, dass Arbeitnehmende ihre Rechte individuell gerichtlich einklagen. Die kantonalen und eidgenössischen Behörden müssen ihre Pflicht wahrnehmen und die Gesetze durchsetzen. (…) Was es nicht braucht, sind «kreative» politische Vorstösse, welche das Plattform-Dumping legalisieren wollen: Sowohl der FDP-Vorschlag eines «dritten Status» neben selbständig und unselbständig als auch die parlamentarische Initiative von GLP-Nationalrat Jürg Grossen zur stärkeren Berücksichtigung der «Parteivereinbarungen» bei der Einstufung durch die Sozialversicherungen würden zu extremer Rechtsunsicherheit führen und es Arbeitgebern erleichtern, sich aus der Verantwortung zu stehlen...“ – aus dem Beitrag „Uber-Fahrer/innen um fast eine halbe Milliarde betrogen, Behörden müssen handeln“ am 03. Dezember 2019 bei der Gewerkschaft Unia – worin auch noch auf eine entsprechende Studie der Universität Basel zur arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Stellung von Plattform-Beschäftigten verwiesen wird. Siehe dazu auch die erwähnte Studie der Universität Basel weiterlesen »

DAs Uber Streikplaka der IWGB in London am 8.5.2019

Seit sechs Jahren praktiziert Uber in der Schweiz: Sozialbetrug. An Beschäftigten und Sozialversicherung
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ver.di-Tarifvereinbarung für Versicherungsangestellte im Innendienst: Übernahme von Auszubildenden bezahlt mit Ausweitung der Arbeitnehmerüberlassung?
ver.di Jugend fordert von der Gesamtorganisation, sich für ein Verbot von Leiharbeit und bis dahin für umfassende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen einzusetzen!Durch einen Hinweis in ZOOM (dem Forum für Leiharbeit der IG Metall) am 04.12.2019 wurden wir auf eine u.E. erklärungsbedürftige Tarifvereinbarung von ver.di hingewiesen – und zwar nicht durch Infos der Gewerkschafte, sondern des Arbeitgeberverbandes AGV. Erklärungsbedürftig ist für uns meheres: Einerseits soll eine equal-pay und equal-treatment-Vereinbarung für Leiharbeiter abgeschlossen worden sein. Ab erstem Tag! Wäre ja toll – warum rühmt sich ver.di nicht damit? Weil sie dass mit einer Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer zudem von 18 auf 48 Monate erkauft hat? Die Erklärungsfrist zu diesem TV (Laufzeit von 29 Monaten!) lief am Freitag, den 06.12.2019 ab, doch aus bisherigen ver.di-Verlautbaring geht auch hervor, dass die Arbeitgeber nur zu diesen Bedingungen ver.dis Forderung nach einer Übernahme von Auszubildenden erfüllen wollten – in Zeiten des angeblichen Facharbeitermangels? Fragen über Fragen – die Pressestelle der Gewerkschaft verweist auf eine neue Tarifinfo dazu in dieser Woche… Siehe im Beitrag zunächst die von uns hierzu zusammengetragenen bisherigen Dokumente/Informationen weiterlesen »

ver.di Jugend fordert von der Gesamtorganisation, sich für ein Verbot von Leiharbeit und bis dahin für umfassende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen einzusetzen!

ver.di-Tarifvereinbarung für Versicherungsangestellte im Innendienst: Übernahme von Auszubildenden bezahlt mit Ausweitung der Arbeitnehmerüberlassung?
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Enthüllungsbuch »NETZWERK DES TODES. DIE KRIMINELLEN VERFLECHTUNGEN VON WAFFENINDUSTRIE UND BEHÖRDEN« von Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Harrich-Zandberg im Heyne Verlag München„… Nachdem das BAFA nicht auf einen Widerspruch reagiert hatte, erhob das Rüstungsunternehmen Rheinmetall eigenen Angaben zufolge Untätigkeitsklage gegen die Behörde. Dieser Klage gab das Verwaltungsgericht nun statt. Die Entscheidung des BAFA sei zu pauschal und zu knapp begründet worden, urteilten die Frankfurter Richter. Allein die Tatsache, dass die Bundesregierung außen- und sicherheitspolitische Bedenken gegenüber Waffenexporten nach Riad hegt, reicht dem Urteil zufolge für die Entziehung einer bereits erteilten Ausfuhrgenehmigung nicht aus. Zudem habe das Unternehmen möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, erklärten die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen sind vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, man werde das Urteil genau geprüft…“ – aus der Meldung „Exportstopp für Saudi-Arabien nicht rechtens“ am 03. Dezember 2019 bei der Deutschen Welle über die Hilfestellung bundesdeutscher Justiz für die Händler des Todes. Auftrag ist Auftrag sagt das Gericht – und folgt seinem… Siehe dazu drei weitere Beiträge, die die allseitige Unterstützung für eine keineswegs notleidende Branche deutlich machen weiterlesen »

Enthüllungsbuch »NETZWERK DES TODES. DIE KRIMINELLEN VERFLECHTUNGEN VON WAFFENINDUSTRIE UND BEHÖRDEN« von Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Harrich-Zandberg im Heyne Verlag München

Ein Gericht unterstützt Rheinmetalls Waffenhandel. Und wer alles noch?
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35 Jahre nach dem Massenmord in Bhopal: Der kapitalistische Terror wirkt immer noch. Nicht nur in Indien – und nicht nur in der chemischen Industrie.
No More Bhopals„… Am 3. Dezember erinnern wir uns an den bisher größten Chemie-Unfall aller Zeiten, der sich vor 35 Jahren im indischen Bhopal ereignete. Dort starben bei der Explosion einer Pestizid-Fabrik von UNION CARBIDE allein in den ersten drei Tagen 8.000 Inder*innen. Und an den Spätfolgen der Detonation, die Methylisocynat (MIC) und andere Chemikalien freisetzte, leiden bis heute Millionen Menschen. Damals hatten die Behörden der Stadt BAYER um Unterstützung gebeten, da der Konzern umfassende Kenntnisse über die Wirkung von MIC auf den menschlichen Organismus besaß. Aber Ihr Unternehmen weigerte sich ebenso wie UNION CARBIDE, dieser Bitte nachzukommen. Der renommierte Toxikologe Dr. Max Daunderer, der als einer der wenigen Expert*innen in Bhopal half, berichtete gar nach seiner Rückkehr, dass Beschäftigte von BAYER vor Ort Feldstudien betrieben, ohne sich an den Rettungsarbeiten zu beteiligen. Siebzehn Jahre später übernahm BAYER das Bhopal-Schwesterwerk in den USA vom „UNION CARBIDE“-Neubesitzer DOW CHEMICAL. Gleich nach der Chemie-Katastrophe von 1984 versicherte UNION CARBIDE zwar, die MIC-Produktion in Institute laufe ganz anders ab als in Indien, und teilweise stimmte das sogar, aber die Fertigungsstätte wies noch genug gefährliche Familien-Ähnlichkeiten auf. Allein zwischen 1979 und 1984 traten 190 Leckagen auf; 28 Mal gelangte dabei MIC ins Freie. Zum größten Knall aber kam es am 28. August 2008, als ein Vorratsbehälter in die Luft ging. Zwei Beschäftigte bezahlten das mit ihrem Leben…“ – aus „Offener Brief an den Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann und die zuständigen Stellen des BAYER-Konzerns“ der Coordination gegen Bayer Gefahren vom 03. Dezember 2019, worin auch noch einige weitere aktuelle Ereignisse „angesprochen“ werden – Störfälle also, die von der CBG in einer eigenen Liste dokumentiert werden (die in dem Brief verlinkt ist). Siehe dazu einen weiteren Beitrag und den Hinweis auf unseren Beitrag anlässlich des damaligen 30. Jahrestages weiterlesen »

No More Bhopals

35 Jahre nach dem Massenmord in Bhopal: Der kapitalistische Terror wirkt immer noch. Nicht nur in Indien – und nicht nur in der chemischen Industrie.
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Entlassene AktivistInnen bei Google klagen vor der Arbeitsbehörde
Über 200 protestieren am 22.11.2019 in San Francisco gegen Googles politische Entlassungsversuche„… Google sieht sich Vorwürfen des sogenannten Union Bustings ausgesetzt. So soll der Konzern eine Beraterfirma engagiert haben, die sich auf die Verhinderung von Mitarbeiterorganisationen wie etwa Gewerkschaften spezialisiert hat. Wenige Tage später wurde berichtet, dass offenbar mehreren Beschäftigten gekündigt wurde. Sie hatten sich in der Vergangenheit für Arbeitnehmerrechte eingesetzt. Wie die New York Times unter Berufung auf zwei Google-Angestellte berichtete, träfen sich Manager des Konzerns bereits seit Monaten mit Vertretern der Beratung IRI Consultants. Diese sei bekannt dafür, anti-gewerkschaftlich zu arbeiten, wie unter anderem das Handelsblatt herausstellt. Tatsächlich rühmt sich die Beratung auf ihrer Webseite beispielsweise, in einem Fall Gewerkschaften an einer Wahl verhindert zu haben, obwohl sie „Millionen von Dollar“ in Kampagnen gesteckt hätten. Kurz zuvor hatte Google-CEO Sundar Pichai in einer E-Mail an die Mitarbeiter angekündigt, dass die wöchentlichen sogenannten TGIF-Meetings künftig nur noch monatlich stattfinden würden. Sie galten bisher als Musterbeispiel einer transparenten Unternehmenskultur, da gemeinsam mit dem Management diskutiert und auch Kritik an ihm geübt werden durfte. Nun kündigte der Konzern vier Mitarbeitern, weil sie gegen Datenschutzregeln verstoßen haben sollen. Sie selbst sehen den Grund für ihre Kündigung jedoch darin, dass sie den Mund aufgemacht und sich für einen besseren Arbeitsplatz eingesetzt hätten, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Im englischen Original wurde der Begriff „Organising“ verwendet, der in den USA Praktiken umschreibe, mit denen Gewerkschaften in Betrieben Fuß fassen wollen. Die Vorgänge stellen einen neuen Höhepunkt in der nunmehr monatelangen Auseinandersetzung zwischen dem Konzern und einigen seiner Mitarbeiter dar...“ – so werden die bisherigen Entwicklung von Googles Offensive gegen aktive Beschäftigte in der Meldung „Union Busting bei Google? Kritiker werfen Internetkonzern anti-gewerkschaftliche Tendenzen vor“ von David Schahinian am 04. Dezember 2019 bei Betriebsratspraxis24.de nochmals kurz zusammen gefasst. Siehe dazu jetzt auch die Meldung über die Klage der Entlassenen, einen Aufruf der Tech Workers Coalition ais der Vorgehensweise des Unternehmens Konsequenzen zu ziehen und den Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag zu dieser Auseinandersetzung weiterlesen »

Über 200 protestieren am 22.11.2019 in San Francisco gegen Googles politische Entlassungsversuche

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LAG München: Crowdworker sind keine Arbeitnehmer
faircrowdwork.org: Community, Beratung und Hilfe für Crowdworker. Für faire Arbeit in der Cloud!“… Crowdworker sind keine Angestellten. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München am Mittwoch entschieden. Personen, denen sogenannte Mikrojobs über eine Internetplattform vermittelt werden, stünden mit dem Betreiber in keinem arbeitsvertraglichen Verhältnis, weil sie nicht verpflichtet seien, die Aufträge zu übernehmen (Urt. v. 04.12.2019, Az. 8 Sa 146/19). (…) Vor dem LAG in München hatte ein Mikrojobber darauf geklagt, Angestellter der Internetfirma zu sein, die ihm die Jobs vermittelte. (…) Aus seiner Sicht bestand zwischen ihm und der Plattform ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die beklagte Internetfirma hielt dagegen, der Kläger sei selbstständig und habe als Selbstständiger Aufträge übernommen. Erstinstanzlich hatte das Arbeitsgericht (ArbG) München seine Klage abgewiesen. Nach den gesetzlichen Vorgaben liegt ein Arbeitsvertrag nur dann vor, wenn ein Mitarbeiter verpflichtet ist, seine Leistung zu erbringen – und zwar weisungsgebunden, fremdbestimmt und in persönlicher Abhängigkeit. (…) Die Basisvereinbarung zwischen Plattformbetreiber und dem Münchener erfülle die Voraussetzungen aber schon deswegen nicht, weil der Crowdworker nicht dazu verpflichtet sei, die angebotenen Aufträge anzunehmen, entschied die Kammer. Daran ändere auch der mögliche Druck des Mannes nichts, auf zukünftige Aufträge angewiesen zu sein, weil er sich einen erheblichen Teil seines Lebensunterhalts auf diese Weise verdient hatte. Der 52-Jährige könne sich nicht auf die Schutzvorschriften für Arbeitnehmer berufen. (…) Die IG Metall wolle die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob sie vor das BAG gehe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zugelassen. …“ Beitrag vom 04.12.2019 bei Legal Tribune Online und ein Kommentar weiterlesen »

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