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Die Fleisch-Industrie in den USA: Tödlich nicht nur für Tiere…
Fleischfabriken in den USA: Tödlich. Nicht nur für TiereDie UFCW, die 30 000 Beschäftigte in amerikanischen Schweinefleisch-Verarbeitungsbetrieben vertritt, hat Klage bei einem Bundesgericht eingereicht, um eine neue Regelung des Landwirtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten (USDA) zu blockieren, die sämtliche Einschränkungen der Bandgeschwindigkeiten in der Schweinefleischverarbeitung aufhebt und die Zahl der staatlichen Lebensmittelsicherheits-Inspektoren an diesen Bändern verringert und wesentliche Kontrollaufgaben an die Unternehmen überträgt. Die derzeitige Regelung setzt eine Höchstzahl von 1 106 Schweinen pro Stunde fest – weniger als eins alle vier Sekunden. Als das USDA seine vorgeschlagene Regelung “Modernisierung der Schweineschlachtungskontrollen” im Januar 2018 vorstellte, wurde zur Begründung unter anderem angeführt, dass “die traditionellen Kontrollen die Bandgeschwindigkeiten begrenzen”. Die UFCW, Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheitsgruppen legten dem USDA umfangreiches Beweismaterial vor, das die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und der Verbraucher aufzeigte. Allein im Mai 2018 legten 6500 UFCW-Mitglieder in der Branche Stellungnahmen zu der vorgeschlagenen Regelung vor ,die Schätzungen zufolge Grossbetrieben Einsparungen in Höhe von 3,8 Millionen USD bescheren wird. Die Stellungnahmen zu Gesundheit und Sicherheit wurden vom USDA ignoriert, das vorgibt, nicht befugt zu sein, Sicherheitserwägungen zu berücksichtigen. Die Verletzungsquoten von Fleischarbeitern liegen bei den derzeitigen Bandgeschwindigkeiten 2,4 mal höher als die Quoten in anderen Industriezweigen; die Krankheitsquoten betragen das 17fache…“ – aus der Meldung „Vereinigte Staaten: UFCW reicht Klage ein, um den Vorstoss der Regierung zur Beschleunigung von Verarbeitungsbändern zu blockieren“ am 14. Oktober 2019 bei der IUF über die Trumpsche Gesetzgebung für eine Branche, in der vor allem Migranten arbeiten… Siehe dazu auch eine menschenrechtliche Petition gegen die Intensivierung der Arbeitshetze weiterlesen »
Fleischfabriken in den USA: Tödlich. Nicht nur für TiereDie UFCW, die 30 000 Beschäftigte in amerikanischen Schweinefleisch-Verarbeitungsbetrieben vertritt, hat Klage bei einem Bundesgericht eingereicht, um eine neue Regelung des Landwirtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten (USDA) zu blockieren, die sämtliche Einschränkungen der Bandgeschwindigkeiten in der weiterlesen »

ver.di: Tarif- und Besoldungsrunde 2015 im öffentlichen Dienst der LänderVerwaltungsstellen, Schulen und Kitas, Polizeien oder Bibliotheken – das sind nur einige Beispiele für den öffentlichen Dienst in Deutschland. Er ist Arbeitgeber und Dienstherr für insgesamt 4,74 Millionen Menschen. Wie die Personalsituation konkret aussieht, zeigt die neueste Infografik „Zahlen und Fakten zum öffentlichen Dienst in Deutschland“ des DGB. Der öffentliche Dienst sorgt für das gute Leben in Deutschland und ist eine zentrale Basis für Demokratie und Zivilgesellschaft. Aber Personalmangel, Arbeitsverdichtung und die demographische Entwicklung bedrohen seine Leistungsfähigkeit und sorgen für schlechte Stimmung – bei Beschäftigten und BürgerInnen. Die Infografik zeigt die Beschäftigten- und Ausbildungszahlen sowie der Altersabgänge in ausgewählten Bereichen des öffentlichen Dienstes...“ Infografik am 07.03.2019 beim DGB, siehe auch: DGB-Personalreport 2019 im öffentlichen Dienst: „Wir können uns nicht in 27 Teile teilen“ weiterlesen »
ver.di: Tarif- und Besoldungsrunde 2015 im öffentlichen Dienst der Länder"Verwaltungsstellen, Schulen und Kitas, Polizeien oder Bibliotheken – das sind nur einige Beispiele für den öffentlichen Dienst in Deutschland. Er ist Arbeitgeber und Dienstherr für insgesamt 4,74 Millionen Menschen. Wie die Personalsituation konkret aussieht, weiterlesen »

AK Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West„… Die AfD war im August in ihren Wahlkampf in Sachsen und Brandenburg mit Slogans wie «Hol dir dein Land zurück – vollende die Wende!» gezogen. Ob es grade diese Aufforderung gewesen ist, die ihnen die Stimmen gebracht hat, sei dahingestellt. Aber im 30.Jahr der demokratischen Revolution an die Enttäuschungen zu erinnern, die sich für viele mit deren «Ergebnissen» verbindet und zu erklären, die Revolution von 1989 sei nicht erfolgreich gewesen, lässt auf ein geschicktes Management schließen. Dem sollte überzeugend widersprochen werden; fragt sich, ob den erwähnten Bürgerrechtlern dies gelungen ist? Geradezu kämpferisch, einem Schlachtruf gleich, klingt ihre Überschrift: «Nicht mit uns: Gegen den Missbrauch der Friedlichen Revolution 1989 im Wahlkampf». Wie argumentieren sie nun gegen die «Aneignungsversuche» durch die AfD? Sie weisen empört den Gedanken zurück, dass sich mit der Revolution von 1989 nicht alles zum Guten gewendet habe – im Prinzip jedenfalls. Sicher, da sei einiges noch zu verändern und auch zu verbessern, aber eine Revolution braucht es nun wirklich nicht, denn: «Mit der Wiedervereinigung (hätten) sich die Ziele der Revolution (erfüllt): Demokratie, Freiheit. Rechtsstaatlichkeit, offene Grenzen, ein geeintes Europa und Wahrung der Menschenrechte.» (…) Mir scheint, je mehr Ostdeutsche sich den systemkritischen Parolen der Rechten anschließen, umso emphatischer reagiert die liberale Bürgerrechtsseite. (…) Was müssten wir sowohl der AfD als auch den Liberalen entgegensetzen? Ohne selber wieder in Mythen zu verfallen?…“ Replik von Renate Hürtgen in der Soz Nr. 10/2019 auf „Nicht mit uns: Gegen den Missbrauch der Friedlichen Revolution 1989 im Wahlkampf“ bei der Robert-Havemann-Gesellschaft – und weiteres Zitat weiterlesen »
AK Geschichte sozialer Bewegungen Ost-West"... Die AfD war im August in ihren Wahlkampf in Sachsen und Brandenburg mit Slogans wie «Hol dir dein Land zurück – vollende die Wende!» gezogen. Ob es grade diese Aufforderung gewesen ist, die ihnen die Stimmen gebracht hat, sei weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wörter mit tz“ – ein Arbeitsblatt sorgte in dieser Woche in sozialen Medien für Empörung. Denn nicht etwa ein/e ZweitklässlerIn sollte Worte mit „z“ oder „tz“ unterscheiden. Die Aufgabe ordnete das Jobcenter für eine jüngst arbeitslos gemeldete, erwachsene Frau an – sonst drohten Sanktionen. Unter Bilder, auf denen beispielsweise ein Arzt oder eine Katze zu sehen war, sollten die Worte geschrieben werden. Entsprechend mit „tz“ oder „z“. Das Aufgabenblatt sorgte deswegen für Aufregung, weil es einer erwachsenen Frau zur Bearbeitung vom Jobcenter mitgegeben wurde. Würde sie die Aufgabe nicht erledigen, würden Sanktionen folgen. (…) Schon im Januar teilte eine Nutzerin auf twitter ein Foto des Arbeitsblatts, das ihre Mutter bearbeiten sollte. „Das ist pure Erniedrigung erwachsener intelligenter Menschen. Aber wenn sie fort bleibt drohen #Sanktionen.“, kommentierte sie. Besonders bestürzend wirkt diese Information mit der aktuellen Berechnung des Bundesrechnungshofs: Rund 190 Millionen Euro gibt das Jobcenter jährlich für „nicht sachdienliche Kurse“ aus. Mit welcher Begründung die Mitarbeitenden des Jobcenters die Maßnahmen und Kurse anordnen, ist nicht klar. Sollten Hartz-IV-EmpfängerInnen diese jedoch nicht wahr oder ernst nehmen, drohen Sanktionen. Fast eine Million derartiger Sanktionen sprach das Jobcenter im Jahr 2018 aus. Diese Praxis an sich kritisieren sowohl Betroffene als auch andere AktivistInnen heftig, da Hartz-IV ohnehin ein Leben am Existenzminimum bedeutet.“ Bericht vom 13. Oktober 2019 von und bei Perspektive Online weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wörter mit tz“ – ein Arbeitsblatt sorgte in dieser Woche in sozialen Medien für Empörung. Denn nicht etwa ein/e ZweitklässlerIn sollte Worte mit „z“ oder „tz“ unterscheiden. Die Aufgabe weiterlesen »

[Broschüre] Die Zukunftsdebatte der IG Metall und die Praxis bei ThyssenkruppDie Richtung stimmt“ …. nicht! Der vorliegende Diskussionsbeitrag geht nicht auf die Antragslage der IG Metall ein, sondern auf ihre Praxis am Beispiel von Thyssenkrupp und Thyssenkrupp-Steel. Wir zeigen auf, welch katastrophale Politik die IG Metall-Führung in einer ihrer betrieblichen Hochburgen macht. Die Praxis steht völlig im Widerspruch zu den Worten des IGM-Vorsitzenden Hofmann über die IG Metall und den Gewerkschaftstag als „Motor des Fortschritts“. Wie das Beispiel Thyssenkrupp zeigt, kann von „wirksamer Gegenmacht“ keine Rede sein. Die Gewerkschaftspolitik der Sozialpartnerschaft geht in eine falsche Richtung. Eine klare Bilanz des eigenen Versagens ist dringend nötig, um ein radikales Umsteuern zu bewirken. Unser Text versteht sich als Aufforderung an die Mitglieder und Vertrauensleute, eine kritische Bilanz der IG Metall auch in anderen Betrieben, Konzernen und Bereichen zu ziehen. Die Führung der IGM ist dazu unfähig. Über das Beispiel Thyssenkrupp hinaus, möchten wir drei allgemeine Anmerkungen zur Politik der IG Metall machen: Digitale Revolution. Der IGM-Gewerkschaftstag vom 6. bis 12.Oktober 2019 hat sich mit dem „zentralen Thema (…) Gestaltung der Transformation“ viel zu wenig vorgenommen. Vor 50 Jahren wäre damit die Transformation der kapitalistischen Marktwirtschaft in eine nichtkapitalistische Gesellschaft gemeint gewesen. Heute geht es nur noch um die Ausgestaltung der sog. digitalen Revolution innerhalb des Kapitalismus. (…) Fachkräftemangel (…)Einheit der ArbeiterInnenklasse…“ Eine Broschüre der „was tun“ bei Thyssenkrupp Steel zum Gewerkschaftstag der IG Metall, siehe auch unser Dossier Thyssen-Krupp: Betriebsräte protestieren gegen Stahlfusion weiterlesen »
[Broschüre] Die Zukunftsdebatte der IG Metall und die Praxis bei ThyssenkruppDie Richtung stimmt“ …. nicht! Der vorliegende Diskussionsbeitrag geht nicht auf die Antragslage der IG Metall ein, sondern auf ihre Praxis am Beispiel von Thyssenkrupp und Thyssenkrupp-Steel. Wir zeigen auf, welch katastrophale Politik weiterlesen »

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„Mehrere Kläger aus den Städten Remscheid und Solingen sowie dem Rhein-Kreis Neuss waren mit ihren Klagen gegen Mietkürzungen der Jobcenter vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfolgreich. Die beklagten Jobcenter waren der Ansicht, dass die Mietkosten der Kläger unangemessen hoch seien und übernahmen deshalb nur einen Teil der tatsächlichen Mietkosten. Dagegen wandten sich die Kläger. Die Mietobergrenzen seien angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage zu niedrig bemessen. Die Jobcenter traten dem entgegen. Zur Bestimmung der angemessenen Miete habe eine Drittfirma im Auftrag der Jobcenter Konzepte entwickelt, mit denen nach anerkannten mathematisch-statistischen Methoden Mietobergrenzen ermittelt worden seien. Die 29. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf urteilte zu Gunsten der Kläger. Die von den Jobcentern genutzten Konzepte seien nicht schlüssig. Die streitigen Konzepte würden im Grundsatz davon ausgehen, dass der gesamte Wohnungsmarkt durch eine repräsentative Mietdatenerhebung dargestellt werde. Für Leistungsbezieher sei dann das einfache Wohnungsmarktsegment angemessen. In den hier strittigen Konzepten seien nach Ansicht der 29. Kammer jedoch keine repräsentativen Daten erhoben worden. In allen streitigen Konzepten seien überproportional viele Daten aus dem SGB II-Leistungsbezug und von großen Vermietern wie etwa Wohnungsbaugenossenschaften eingeflossen. Die Datenbasis repräsentiere daher nicht den gesamten Wohnungsmarkt, sondern enthalte besonders viele Daten aus dem einfachen und mittleren Segment…“ Pressemitteilung des Justizportals Nordrhein-Westfalen vom 2. Oktober 2019 zu den Urteilen des SG Düsseldorf (alle noch nicht rechtskräftig) weiterlesen »
Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!"Mehrere Kläger aus den Städten Remscheid und Solingen sowie dem Rhein-Kreis Neuss waren mit ihren Klagen gegen Mietkürzungen der Jobcenter vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfolgreich. Die beklagten Jobcenter waren der Ansicht, weiterlesen »

Bildungspaket „Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitierten zuletzt weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, mindestens 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Die bisherigen Reformen im Kampf gegen Kinderarmut bezeichnet der Paritätische Gesamtverband als „Stückwerk“. Die kürzlich mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft getretenen Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien allenfalls „Trostpflaster“ gewesen, aber keine zufriedenstellende Lösung. Bisher kamen die soziokulturellen Teilhabeleistungen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche noch immer „niederschmetternd gering“. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei. Dieses Paket ist durch Reparaturen nicht zu retten. Es ist Zeit, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden“, fordert Schneider…“ Pressemeldung von Gwendolyn Stilling vom Paritätischen Gesamtverband vom 8. Oktober 2019 mit Link zur Expertise der Paritätischen Forschungsstelle „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus.“ als pdf zum Download – siehe dazu auch: Änderungen beim Bildungspaket – Das Geld muss bei den Kindern ankommen! weiterlesen »
Bildungspaket "Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitierten zuletzt weiterlesen »

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Von Istanbul bis Tokio: Proteste gegen den türkischen Überfall auf Nordsyrien – und gegen Erdogans (auch bundesdeutsche) Verbündete
Solidarität mit RojavaIm Zuge des Aufrufes „Stoppt den Krieg gegen Rojova! Montag, 14. Oktober: Rüstungsindustrie blockieren“ besetzten in Bremen, in den Morgenstunden um 07:30 Uhr, ca. 30 Aktivist*innen die Kreuzung Osterdeich/Verdener Straße. Der Ort wurde gewählt, weil sich dort (Osterdeich 108) Büroräume des Rüstungskonzerns Rheinmetall befinden. Die Blockade dauerte eine halbe Stunde an und sorgte für Stau im Umliegenden Gebiet. Massenmord beginnt hier – Schaut nicht zu!  Wir führten hier eine politische Aktion durch, weil seit dem 9. Oktober die türkische Armee im Norden Syriens zahllose Menschenrechtsverbrechen begeht. Sie setzt dabei zahlreiche Waffen aus der Produktion deutscher Firmen ein. Die Türkei zählt traditionell zu den wichtigsten Abnehmern deutscher Rüstungsgüter und wechselnde Regierungen aus SPD, CDU, CSU und Grünen haben immer wieder Panzer, Gewehre, Munition, Dual-Use-Güter und Bomben an die Türkei geliefert. Die am Wochenende hektisch erklärte Einschränkung von Waffenlieferung der Bundesregierung an die Türkei als Reaktion auf den Kriegsbeginn ist nur ein Lippenbekenntnis und bietet weiterhin viele Hintertüren. Seit dem 9. Oktober wurden mit Hilfe dieser Waffen: Ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg begonnen, zivile Infrastruktur wie Schulen, Krankenhäuser und Staudämme zerstört und Dschihadistische Terrorgruppen unterstützt, darunter Ahrar al-Sharqija, Ahrar al-Sham sowie die in Syrien verbliebenen Schläferzellen des Islamischen Staates, welche, wie zuvor, auch in diesem Krieg ZivilistInnen hinrichten…“ – aus dem Aktionsbericht „Stoppt den Krieg gegen Rojova Rüstungsindustrie blockieren“ am 14. Oktober 2019 bei de.indymedia, hier aus Bremen. Siehe zu den Protesten überall und zur Rolle der BRD einige weitere aktuelle Beiträge – und den erneuten Hinweis auf die Demonstration vom 19. Oktober 2019 in Köln weiterlesen »
Solidarität mit RojavaIm Zuge des Aufrufes "Stoppt den Krieg gegen Rojova! Montag, 14. Oktober: Rüstungsindustrie blockieren" besetzten in Bremen, in den Morgenstunden um 07:30 Uhr, ca. 30 Aktivist*innen die Kreuzung Osterdeich/Verdener Straße. Der Ort wurde gewählt, weil sich dort (Osterdeich 108) Büroräume weiterlesen »

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Das Grundsatzurteil des Obersten Spanischen Gerichtshofes gegen katalanische Unabhängigkeits-Aktive: Im Grundsatz gegen demokratische Rechte. Wird entsprechend beantwortet
Barcelona am 20.9.2017: Massendemo gegen Notstand„… Real wurde das Urteil am heutigen Montag den Betroffenen erst verkündet. In ganz Katalonien wurde mit Proteste begonnen. Es wird nun erwartet, wie im Telepolis-Interview angekündigt, dass Katalonien nun ähnliche Verhältnisse wie in Hongkong erleben wird, allerdings friedlich durch massiven zivilen Ungehorsam, wofür die Bewegung seit vielen Jahren steht. Nach einer friedlichen Besetzung des zentralen Bahnhofs in Barcelona schon am Sonntag, werden die Bahnhöfe und Flughäfen besonders von Sicherheitskräften geschützt, um Besetzungen wie in Hongkong zu verhindern. Wirklich überrascht kann man von den harten Verurteilungen von bis zu 13 Jahren Haft nicht sein, wenn man sich etwas mit der spanischen Justiz auseinandergesetzt hat. Wie auch in anderen Fällen war das Drehbuch nach politischen Vorgaben geschrieben worden. Schon im Februar, bevor der Prozess gegen die 12 katalanischen Regierungsmitglieder und Aktivisten überhaupt begonnen hatte, stand im Prinzip fest, dass man sie „nur“ wegen Aufruhr verurteilen würde. (…) Der Schauprozess, wie ihn auch hochrangige spanische Juristen nannten, wurde so geführt, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Der Chef der Republikanischen Linken Kataloniens (ERC) Oriol Junqueras erhält als ehemaliger Vize-Ministerpräsident die Höchststrafe von 13 Jahren wegen Aufruhr und Veruntreuung, da man den ehemaligen Regierungschef Carles Puigdemont nicht ausgeliefert bekam…“ – aus dem Beitrag „Wahlurnen friedlich aufzustellen, ist in Spanien nun „Aufruhr““ von  Ralf Streck am 14. Oktober 2019  bei telepolis zur öffentlichen Bekanntmachung des Urteils am Montag – nachdem bereits Sonntag heftige Proteste begonnen hatten… Siehe dazu drei weitere Beiträge zur Bedeutung dieses Urteils und ein Video zu den Protestaktionen am Flughafen von Barcelona, sowie einen ersten Überblick über die verschiedenen Proteste – und den Hinweis auf unseren letzten Beitrag zur spanischen Repression gegen eine demokratische Bewegung weiterlesen »
Barcelona am 20.9.2017: Massendemo gegen Notstand„... Real wurde das Urteil am heutigen Montag den Betroffenen erst verkündet. In ganz Katalonien wurde mit Proteste begonnen. Es wird nun erwartet, wie im Telepolis-Interview angekündigt, dass Katalonien nun ähnliche Verhältnisse wie in Hongkong erleben wird, weiterlesen »

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Die Regierung Ecuadors muss das Dekret 883 des IWF zurück nehmen: Ein wichtiger Sieg – doch die Repression wird fortgesetzt
Am 17. September 2014 in Ecuador: Gewerkschaftsverbände, soziale Organisationen, Indigene: Gemeinsam gegen neues Arbeitsgesetz„… In Ecuador ist es nach einer vorläufigen Einigung zwischen der Regierung von Präsident Lenín Moreno und dem einflussreichen Indigenen-Dachverband Conaie zu einer Verhaftungswelle gegen Oppositionspolitiker und regierungskritische Journalisten gekommen. Beobachter sehen in dieser jüngsten Entwicklung einen Strategiewechsel von Regierung und Sicherheitsorganen: Nach einer allgemeinen Repression gegen die Massenproteste gehen Regierung und Behörden nun offenbar gezielt gegen Kritiker vor. (…) Nach der Bekanntgabe des Abkommens zwischen Vertretern von verschiedenen Indigenenorganisationen und der Regierung am späten Sonntagabend gingen tausende Menschen auf die Straßen, um den Sieg zu feiern – die Rücknahme des umstrittenen Dekrets 883, mit dem Präsident Moreno zum Monatsbeginn eine massive Erhöhung der Treibstoffpreise verfügt hatte. (…) Am späten Nachmittag gaben die Indigenenorganisationen eine Pressekonferenz, in der sie die sofortige Absetzung der Innenministerin und des Verteidigungsministers forderten. Beide Kabinettsmitglieder seien für die Toten und Verletzten der vergangenen Tage verantwortlich. Die Sprecher der Indigenen verwiesen darauf, dass die Treibstoffpreiserhöhungen zurückgenommen werden. Die erhöhten Fahrpreise für Busse, die Senkung der Gehälter von Angestellten und die Flexibilisierung von Arbeitsverträgen erwähnten sie nicht. Am heutigen Dienstag soll eine erste Verhandlungsrunde zwischen Regierung und Vertretern der Gewerkschaft Einheitsfront der Arbeiter (Frente Unitario de Trabajadores, FUT) stattfinden…“ – aus dem Beitrag „Nach Deal mit Indigenen: Verhaftungswelle gegen Oppositionelle in Ecuador“ von Kerstin Sack und Harald Neuber am 15. Oktober 2019 bei amerika21.de, worin auch noch die Repressionsmaßnahmen gegen Aktive der früheren Regierungspartei Thema sind. Zur aktuellen Entwicklung in Ecuador vier weitere Beiträge, sowie zwei Beiträge, die die Bedeutung von Massenmobilisierungen eben gerade in Ecuador unterstreichen und der Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag zu diesen Protesten weiterlesen »
Am 17. September 2014 in Ecuador: Gewerkschaftsverbände, soziale Organisationen, Indigene: Gemeinsam gegen neues Arbeitsgesetz„... In Ecuador ist es nach einer vorläufigen Einigung zwischen der Regierung von Präsident Lenín Moreno und dem einflussreichen Indigenen-Dachverband Conaie zu einer Verhaftungswelle gegen Oppositionspolitiker und regierungskritische Journalisten gekommen. Beobachter weiterlesen »

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Tausende Feuerwehrleute demonstrieren in Paris: Bisheriger Höhepunkt einer wachsenden Streikbewegung
Seit Monaten in lokalen Streiks, jetzt erstmals auf einer landesweiten Demonstration: Feuerwehrleute in Frankreich am 15.10.2019Neben den Beschäftigten der Notaufnahmen in Frankreichs Krankenhäusern gehören die Feuerwehrleute zu jenen im öffentlichen Dienst des Landes, die bereits seit Monaten eine Streikbewegung entfalten, auch sie mit zentralen Forderungen nach mehr Personal und besserer finanzieller Ausstattung und Entlohnung. Am Dienstag, 15. Oktober 2019, fand als bisheriger Höhepunkt dieser Bewegung eine landesweite Demonstration der Feuerwehren in Paris statt, aner der sich mehrere Tausend Beschäftigte beteiligten – und auch sie mussten, wie so viele vor ihnen, Bekanntschaft machen mit dem neoliberalen Polizeistaat, den Macron & Co etablieren. In dem Bericht „Santé, action sociale, retraités, pompiers… Deux journées de mobilisation“ von Valérie Forgeront am 15. Oktober 2019 beim Gewerkschaftsbund Force Ouvrière wird aber auch erneut deutlich, dass die Bestrebungen der verschiedenen streikenden Belegschaften, ihre Kämpfe zu vereinen, Hindernisse überwinden müssen – es ist ein Bericht über zwei verschiedene Aktionstage… Zur Pariser Demonstration zwei weitere aktuelle Beiträge weiterlesen »
Seit Monaten in lokalen Streiks, jetzt erstmals auf einer landesweiten Demonstration: Feuerwehrleute in Frankreich am 15.10.2019Neben den Beschäftigten der Notaufnahmen in Frankreichs Krankenhäusern gehören die Feuerwehrleute zu jenen im öffentlichen Dienst des Landes, die bereits seit Monaten eine Streikbewegung entfalten, auch sie weiterlesen »

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 15.10.2019 – wir danken! weiterlesen »

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 15.10.2019 - wir danken!

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Bundesverfassungsgericht zum Einsatz der Bundeswehr und Oppositionsrechte: Organstreitverfahren gegen den „Anti-IS-Einsatz“ erfolglos – und umfangreicher Kommentar
Krieg beginnt hier. Widerstand auch.„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen, mit dem diese im Wege des Organstreitverfahrens die Feststellung begehrt hatte, dass Bundesregierung und Bundestag die Rechte des Deutschen Bundestages aus Art. 24 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG durch die Beschlussfassung über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) verletzt hätten. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Antragstellerin die Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht substantiiert dargelegt hat. Nach dem vorgetragenen Sachverhalt erscheint die von der Antragstellerin behauptete Verletzung von vornherein ausgeschlossen.(…) Eine Respektierung sonstigen (Verfassungs-)Rechts kann im Organstreit nicht erzwungen werden; er dient allein dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht aber einer allgemeinen Verfassungsaufsicht. Aus dem Grundgesetz lässt sich kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe. Auch eröffnet der Organstreit keine allgemeine Kontrolle außen- oder verteidigungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung…“ Einleitung der BVerfG-Pressemitteilung Nr. 65/2019 vom 10. Oktober 2019 zum Beschluss 2 BvE 2/16 vom 17. September 2019. Siehe dazu einen umfangreichen Kommentar von Armin Kammrad vom 15.10.2019 – wir danken! weiterlesen »
Krieg beginnt hier. Widerstand auch."Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen, mit dem diese im Wege des Organstreitverfahrens die Feststellung begehrt hatte, dass Bundesregierung und Bundestag die weiterlesen »

Faschismus und Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!„Die NPD hatte auf Facebook zahlreiche hetzerische Beiträge zur Flüchtlingspolitik veröffentlicht. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stufte sie als „jugendgefährdend“ ein. Zu Unrecht, entschieden jetzt Verfassungsrichter in Karlsruhe. Die Meinungsfreiheit darf bei rechter Hetze gegen Flüchtlinge auf Facebook nicht pauschal als „jugendgefährdend“ eingestuft und von der Medienaufsichtsbehörde eingeschränkt werden. Wenn eine Landesmedienanstalt einen Landesverband der verfassungsfeindlichen NPD wegen veröffentlichter „jugendgefährdender“ Inhalte auf deren Facebook-Profil zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet, muss dies verhältnismäßig sein und genau begründet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde des Berliner NPD-Landesverbandes Erfolg. (…) [A]uch hetzerische und möglicherweise offen rassistische Äußerungen gehörten zum Schutzbereich der Meinungsfreiheit, entschied das Bundesverfassungsgericht. Zwar dürfe die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden, dies „bedarf aber immer der besonderen Rechtfertigung“, so die Verfassungsrichter. Dies sei hier unterlassen worden…“ Meldung vom 14. Oktober 2019 von und bei MiGAZIN – siehe das Urteil und einen Kommentar von Armin Kammrad (wir danken!) weiterlesen »
Faschismus und Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!"Die NPD hatte auf Facebook zahlreiche hetzerische Beiträge zur Flüchtlingspolitik veröffentlicht. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stufte sie als „jugendgefährdend“ ein. Zu Unrecht, entschieden jetzt Verfassungsrichter in Karlsruhe. Die Meinungsfreiheit darf bei rechter Hetze gegen Flüchtlinge auf weiterlesen »

Amazon-Mitarbeiter sichten Bilder von Cloud-Kameras
„Schnauze, Alexa“, ein Buch über den Online-Riesen: Die dunkle Seite von AmazonNicht nur die Sprachbefehle an die Sprachassistentin Alexa werden transkribiert, auch die Videoaufnahmen von Amazons Cloud Cam werden von Mitarbeitern ausgewertet. (…) Laut einem Bericht von Bloomberg , der sich auf fünf ehemalige Mitarbeiter beruft, prüfen Dutzende Amazon-Angestellte in Indien und Rumänien Aufnahmen der Überwachungskameras. Amazon betont, dass die Clips freiwillig eingereicht würden, doch die ehemaligen Mitarbeiter hegen Zweifel daran. (…) Laut dem Bericht werten Amazon-Mitarbeiter in Indien und Rumänien kurze Aufnahmen der Amazon Cloud Cam aus, um damit KI-Algorithmen zu trainieren und zu verbessern. (…) An einem typischen Arbeitstag werte ein Amazon-Mitarbeiter 150 Videoaufnahmen aus, die typischerweise 20 bis 30 Sekunden lang seien, berichteten die ehemaligen Mitarbeiter dem Magazin. (…) Laut Amazon stammen die Clips von Testmitarbeitern und Kunden. Letztere sollen die Clips freiwillig eingesendet haben. Daran zweifeln die Mitarbeiter, die an der Auswertung beteiligt waren, jedoch. Die Aufnahmen hätten die Eigentümer auch in Situationen gezeigt, die sie wahrscheinlich nicht teilen wollten, in sehr seltenen Fällen auch beim Sex…“ Artikel von Moritz Tremmel vom 10. Oktober 2019 bei Golem, siehe auch beim Amazon-Watchblog: „Amazon wertet private Videoaufnahmen seiner Überwachungskameras aus“ und unser Dossier Alexa: Alles, was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden – durch Amazon-Mitarbeiter und Geheimdienste weiterlesen »
„Schnauze, Alexa“, ein Buch über den Online-Riesen: Die dunkle Seite von Amazon"Nicht nur die Sprachbefehle an die Sprachassistentin Alexa werden transkribiert, auch die Videoaufnahmen von Amazons Cloud Cam werden von Mitarbeitern ausgewertet. (...) Laut einem Bericht von Bloomberg weiterlesen »

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