"... Die GEW Thüringen stellt fest, dass die Beschlusslagen des Landesverbandes und des Gewerkschaftstages weiterhin Bestand haben: GEW und AfD stehen sich diametral gegenüber. Wer die Grundsätze der GEW ernst meint, kann nicht zugleich AfD-Positionen vertreten. Daher schließt die GEW Thüringen auch künftig die Zusammenarbeit mit der AfD aus, lädt sie nicht zu Veranstaltungen ein und beteiligt sich aktiv an Bündnissen und Kundgebungen, die für Demokratie, Vielfalt, Toleranz und Zusammenhalt einstehen. Sie wird alle Kolleg:innen unterstützen, die politische Neutralität nicht missverstehen, sondern sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und damit gegen Rassismus, Diskriminierung, Menschenfeindlichkeit und neofaschistische Politik einstehen." Erklärung des GEW-Landesverbanddes Thüringen vom 6. März 2024 zum Beschluss des Landesvorstands vom 5. März 2024
"Das Schicksal von Maryna Zolatava steht beispielhaft für viele Frauen, die für ihren Mut einen hohen Preis bezahlen: Die belarussische Journalistin wurde zu zwölf Jahren Straflager verurteilt. Das Strafmaß gilt als unverhohlene Rache des Lukaschenko-Regimes – dafür, dass Zolatava und ihre Redaktion unerschrocken über die Proteste gegen die Regierung berichtet hatten. (...) obwohl Journalistinnen nur 13 Prozent der weltweit inhaftierten Medienschaffenden ausmachen – aktuell sind 69 Frauen und 474 Männer aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit im Gefängnis – haben sie fünf der neun längsten Strafen erhalten, die seit Januar 2023 gegen Reporterinnen oder Reporter verhängt wurden. Zum Weltfrauentag am 8. März erinnert Reporter ohne Grenzen (RSF) an diese mutigen Frauen, die für ihren Kampf für die Pressefreiheit zu zehn Jahren Gefängnis bis hin zu lebenslanger Haft unter unmenschlichen Bedingungen verurteilt wurden...." Pressemitteilung der Reporter ohne Grenzen vom 7.3.2024
"Der mutmaßliche Suizid einer Oberärztin des Medizin Campus Bodensee (MCB) hat die Belegschaft erschüttert. Bereits vor ihrem Tod Anfang Dezember hatte sie intern auf Missstände hingewiesen, die ihrer Meinung nach an der Klinik herrschen. Zudem erhob sie schwere Vorwürfe gegen einen Chefarzt. (...) Die verstorbene Ärztin hatte bereits seit mehreren Monaten klinikintern deutliche Kritik geübt und mindestens eine Gefährdungsanzeige erstellt. Kern ihrer Vorwürfe: Ein Chefarzt habe Personal zur Betreuung schwer kranker Patienten eingesetzt, das der Aufgabe nicht gewachsen gewesen sei. Dadurch sei es zu vermeidbaren Todesfällen gekommen. Dienstpläne habe er außerdem übermäßig belastend gestaltet. Ein weiterer Vorwurf betrifft den Umgang mit medizinischen Komplikationen, die nach Eingriffen auftraten. (...) Sie beklagt zudem, man habe sie zum Stillschweigen gedrängt..." Artikel von Stefan Fuchs vom 11.12.2023 in schwaebische.de ("Nach Tod einer Ärztin am MCB: Das ist bekannt"), siehe mehr Informationen, v.a. aus dem Betriebsrat, der vom Antrag auf fristlose Kündigung der Oberärztin berichtet. NEU: Fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung, Abrechnungsbetrug: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 5 ÄrztInnen nach Vorwürfen gegen Medizin Campus Bodensee
"Über die Geschichte der Frauenbewegungen und ihrer Anfänge gibt es eine Fülle an Material und Erzählungen. Die weitaus meisten Narrative beziehen sich auf die bürgerlichen Frauenbewegungen. Das mag damit zusammenhängen, dass sie von bürgerlichen Geschichtsschreiber:innen erstellt wurden, die sich zudem in der Regel auf Theoriedebatten konzentrieren. Verwischt werden auch oft die Differenzen zwischen den Theoretiker:innen der bürgerlichen Frauenbewegung und der Arbeiterinnenbewegung, wodurch Klassengegensätze ausgeblendet werden.1 In Wirklichkeit bestand aber nicht nur „ein enormer Unterschied zwischen arbeitenden Frauen und den besitzenden Ladies, zwischen einer Dienerin und ihrer Herrin“, wie es Alexandra Kollontai 1913 treffend formulierte,2 sondern auch zwischen den Bewegungen, auf die sich die jeweiligen Frauengruppen bezogen. Mein Blick richtet sich im Folgenden auf die proletarische Frauenbewegung, die von Historiker:innen oft gar nicht als Frauenbewegung anerkannt wird, weil sie eng mit der Arbeiterbewegung verbunden war..." Artikel von Gisela Notz in Sozial.Geschichte Online 36 (2024) bei der Universität Duisburg-Essen
"... Das Unternehmen, das vor Ort über 130 Menschen beschäftigt, versuchte bereits in der Vergangenheit mehrfach erfolglos das Betriebsratsmitglied zu kündigen. Dabei schreckt es auch nicht vor dem Einsatz von Strafanzeigen zurück, um Druck aufzubauen und die Betriebsratsarbeit zu behindern. (...) „Die allesamt gescheiterten Kündigungsversuche sind reine Schikane. Auch die verschiedenen Strafanzeigen des Unternehmens haben zu nichts geführt. Damit soll massiver Druck auf den Kollegen aufgebaut werden, um ihn mürbe zu machen und gleichzeitig der Belegschaft zu signalisieren: Wer hier Betriebsratsarbeit durchführen will, wird Probleme kriegen (...) „Es kommt hier zu massivem Union Busting, also der Behinderung der Betriebsratsarbeit obwohl dies unter Strafandrohung verboten ist. Deshalb haben wir nach eingehender Prüfung eine Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen...“ Meldung vom 24. Juni 2023 der IG Metall Oldenburg - Wilhelmshaven und dazu NEU: [AMF Bruns] Union Busting in Niedersachsen: Betriebsrat gewinnt Schlammschlacht
" … Die jüngsten Bilder wirkten spontan bekannt; tatsächlich erinnerten sie frappierend an die, die im vergangenen Jahr bei der „Entwaffnung“ einer besonders umweltschädlichen Zementfabrik (https://www.labournet.de/?p=212286) aufgenommen worden waren. Auch an diesem (zurückliegenden) Wochenende waren sie wieder in weißen und größeren Gruppen unterwegs: Die rund 300 Umwelt- und Klima-Aktivist/inn/en, die am vorigen Samstag, den 02. März 24 in die Chemiefabrik des französischen Konzerns Arkema im Rhônetal unweit von Lyon eindrangen. (...) Wie nun in der Nacht vom Montag zum Dienstag dieser Woche – nach dem Ende des Polizeigewahrsams für die festgenommenen Aktivist/inn/en bekannt wurden, sollen acht identifizierte Teilnehmer/innen wegen, hoppla, „Bildung einer Vereinigung zur Begehung von Gewalt gegen Personen oder Sachen“ vor Gericht gestellt werden..." Artikel von Bernard Schmid vom 6. März 2024 - wir danken!
"Mit dem vorliegenden Material möchte ich elementare Basisinformationen über die Gewerkschaften in Schweden und über Rahmenbedingungen, unter denen sie arbeiten, zur Verfügung stellen. (...) Eine Empfehlung zur einführenden Lektüre: Mir scheint dafür der „Gewerkschaftsmonitor Schweden“ der Friedrich-Ebert-Stiftung von Juli 2023 gut geeignet. Darin nicht „nur“ Informationen zur Gewerkschaftsbewegung und deren Geschichte, sondern auch zu den politischen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen..." Aus den Vorbemerkungen zu den Basisinformationen von Bernhard Pfitzner (Stand: 2.3.24)
"Mit dem vorliegenden Material möchte ich elementare Basisinformationen über die Gewerkschaften in Dänemark und über Rahmenbedingungen, unter denen sie arbeiten, zur Verfügung stellen. (...) Eine Empfehlung zur einführenden Lektüre: Mir scheint dafür der „Gewerkschaftsmonitor Dänemark“ der Friedrich-Ebert-Stiftung von Juli 2023 gut geeignet. Darin nicht „nur“ Informationen zur Gewerkschaftsbewegung und deren Geschichte, sondern auch zu den politischen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen..." Aus den Vorbemerkungen zu den Basisinformationen von Bernhard Pfitzner (Stand: 4.3.24)
"Riesige Auswirkung. Studenten und Nachbarschaftsversammlungen besetzten die Bahnhöfe, um gegen die Tarife und die Sparmaßnahmen zu protestieren. Proteste finden an den Bahnhöfen Constitución, Retiro und Once statt. Die Forderung richtet sich gegen die Erhöhung der Fahrpreise. Auch gegen die Anpassung durch die nationale Regierung, die Gouverneure, den IWF und die großen Bosse. Jetzt marschieren sie zum Kongress. Um 21:00 Uhr wird Milei bei der Eröffnung der ordentlichen Sitzungen sprechen. Die #molinetazos sind Teil eines Kampftages, der eine Mobilisierung zum Nationalkongress beinhaltet. Dort werden sich die Nachbarschaftsversammlungen zusammen mit sozialen Organisationen, kämpferischen Gewerkschaften und der Linken versammeln..." span. Beitrag vom 1.3.2024 in La Izquierda Diario mit Fotos und Videos (maschinenübersetzt), siehe weitere
"... Amtsinhaber Abdelmadjid Tebboune, er wurde beim letzten Mal mit offiziell 58 Prozent der abgegebenen Stimmen gewählt, dürfte erneut zur Präsidentschaftswahl antreten und sich für seine Wiederwahl bewerben. (...) Am Samstag, den 23. Februar dieses Jahres diskutierten darüber die Vertreter von vier algerischen Oppositionsparteien, zusammen mit denen von acht Nichtregierungsorganisationen und Vereinigungen der „Zivilgesellschaft“, in einem (als selbstverwaltetes Kulturzentrum dienenden) Hafengebäude im Pariser Seine-Hafenbereich. In Algerien selbst wäre dies so nicht möglich gewesen. Dort erlaubt es derzeit das Parteiengesetz den zugelassenen politischen Parteien zwar, interne Versammlungen an ihrem jeweiligen Zentralsitz abzuhalten. Externe Organisationen wie etwa Gewerkschaften oder Menschenrechtsvereinigungen dort zu empfangen, ist ihnen jedoch verboten, ebenso wie ihnen Saalveranstaltungen außerhalb ihrer Gebäude quasi unmöglich gemacht werden..." Artikel von Bernard Schmid vom 6. März 2024 - wir danken
"Ein absurd schlechter Schutz sensibler Daten von Konsumierenden wird die legale Abgabe von Cannabis torpedieren. Kiffer:innen müssen fürchten, dass ihre Daten vom legalen Kauf in den Händen von Polizei & Co. landen. So bleibt der Dealer attraktiv. Wer in Zukunft legal kiffen möchte, muss entweder selbst anbauen oder sein Bubatz bei einem Anbauverein beziehen. Während das Selbstanbauen recht unkompliziert und datensparsam geregelt ist, wird das legale Gras vom Verein – wie Recherchen von netzpolitik.org zeigen – zum absoluten Datenschutz-Horrortrip. Wer in so einem Anbauverein ab und zu was zu Rauchen holen will, muss dort Mitglied werden. Als Mitglied landet man mit Name, Anschrift und Geburtsdatum in einer Mitgliederliste. Wird etwas zu Kiffen geholt, muss der Verein Name, Geburtsjahr und Abgabemenge in einer Liste vermerken. Es entsteht lokal beim Verein eine Datenbank von Kifferinnen und Kiffern – und ihren Konsumgewohnheiten..." Kommentar von Markus Reuter vom 28. Februar 2024 bei Netzpolitik und mehr daraus
"Inhaftierte im US-Bundesstaat Alabama wehren sich derzeit gegen ein Haftsystem, dem sie attestieren, dass es sich dabei um »Sklaverei« handelt. Wie das US-Onlineportal Peoples Dispatch am vergangenen Dienstag berichtete, haben organisierte Gefangene im Staatsgefängnis St. Clair Correctional Facility nahe Birmingham seit dem 6. Februar die Strafanstalt mit einem »Shutdown« lahmgelegt. Sie verweigern jede Arbeit und Teilnahme am Gefängnisalltag. Dabei werden sie von außen durch ein Netzwerk von Exgefangenen und Solidaritätsgruppen unterstützt. Ihr Protest richtet sich gegen die fortdauernden unmenschlichen Haftbedingungen unter dem Regime der Gefängnisbehörde »Alabama Department of Corrections« (ADOC). Die Streikenden, von denen viele dem seit 2016 aktiven »Free Alabama Movement« (FAM) angehören, werfen der Leitung des ADOC vor, systematisch die Entlassung von Häftlingen zu hintertreiben, um sie über ihre von den Gerichten festgelegte Strafzeit hinaus weiterhin als Arbeitskräfte auspressen zu können..." Artikel von Jürgen Heiser in der jungen Welt vom 4. März 2024 und mehr daraus
"Frauen werden nach wie vor deutlich schlechter entlohnt als Männer. Auch im Jahr 2024 bleibt es bei einer Entgeltlücke von 18 Prozent. Das ist eine Stundenlohndifferenz von 4,46 Euro. „Für viele Frauen hat die derzeitige Entgeltsituation weitreichende Folgen“, erklärt Silke Zimmer, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, anlässlich des Equal Pay Day am 6. März 2024. „Zwei Drittel der Frauen haben keine langfristige Existenzsicherung, jede dritte erwerbstätige Frau kann von ihrem eigenen Einkommen nicht einmal ihren unmittelbaren Bedarf decken. 2,7 Millionen Frauen sind trotz 40 Jahren Vollzeitarbeit von Altersarmut bedroht. Das ist skandalös“, so Zimmer. Die stagnierende Entgeltlücke zeigt: das Entgelttransparenzgesetz bedarf einer erneuten Reform..." ver.di-Pressemitteilung vom 04.03.2024 und aktuelle Daten
"Das Recht auf Abtreibung soll in Frankreich bald Verfassungsrang haben und damit unumkehrbar sein. Eine entsprechende Grundgesetzänderung solle in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden, sagte Macron zum Internationalen Frauenkampftag in Paris. Zuvor hatten sich bereits die Nationalversammlung und der Senat hinter das Vorhaben einer Verfassungsänderung gestellt. Macron möchte das Verfahren nun beschleunigen. Der Schwangerschaftsabbruch war in Frankreich 1975 legalisiert worden. Das Bestreben in Frankreich, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern, folgt auf die Verschärfung von Abtreibungsgesetzen in den USA. Als Reaktion darauf will auch das EU-Parlament das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufnehmen..." Agenturmeldung vom 8. März 2023 in der Zeit online und nun die Erfolgsmeldung: Frankreich nimmt das Recht auf Abtreibung in die Verfassung auf - der Kampf geht weiter, um das effektive Recht darauf zu gewährleisten
"Wer sich in Syrien der Einberufung zum Wehrdienst entzieht, hat keinen Anspruch auf Asyl. So entschied vor wenigen Tagen das Oberverwaltungsgericht Münster. (...) In ihrem Urteil bestreitet das OVG Münster, dass der syrische Staat Wehrdienstentziehern eine oppositionelle Gesinnung unterstelle. Die Richter kritisieren dabei nicht nur den UN-Flüchtlingskommissar, sondern auch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der eine solche politische Verfolgung bejaht hat. Das sei eine "unplausible Spekulation", heißt es in der Begründung. Um den Asylanspruch abzulehnen, müssen die Münsteraner Richter aber noch einen Schritt weiter gehen und verneinen, dass die syrische Armee generell einen völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Krieg führt. (...) Im Übrigen sei der Asylbewerber ja gar kein richtiger Wehrdienstsverweigerer, sondern jemand, der sich dem Dienst durch Flucht entzogen habe..." Bericht von Arnd Henze vom ARD Hauptstadtstudio vom 10. Mai 2017 bei tagesschau.de. Siehe dazu NEU: Neues Urteil: Syrische Kriegsdienstverweigerer haben doch Anspruch auf Asylfolgeverfahren