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Macron will das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankern

Frankreich: Kampf um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankernDas Recht auf Abtreibung soll in Frankreich bald Verfassungsrang haben und damit unumkehrbar sein. Eine entsprechende Grundgesetzänderung solle in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden, sagte Macron zum Internationalen Frauenkampftag in Paris. Zuvor hatten sich bereits die Nationalversammlung und der Senat hinter das Vorhaben einer Verfassungsänderung gestellt. Macron möchte das Verfahren nun beschleunigen. Der Schwangerschaftsabbruch war in Frankreich 1975 legalisiert worden. Das Bestreben in Frankreich, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern, folgt auf die Verschärfung von Abtreibungsgesetzen in den USA. Als Reaktion darauf will auch das EU-Parlament das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufnehmen…“ Agenturmeldung vom 8. März 2023 in der Zeit online externer Link und nun die Erfolgsmeldung:

  • Frankreich nimmt das Recht auf Abtreibung in die Verfassung auf – der Kampf geht weiter, um das effektive Recht darauf zu gewährleisten New
    • Völlige Straffreiheit: Frankreich nimmt als erstes Land „Freiheit zu Abtreibung“ in Verfassung auf
      In Frankreich wird Abtreibung völlig straffrei und erhält sogar Verfassungsrang. Die Neuregelung, ein Versprechen von Präsident Macron, ist deutlich liberaler als die deutsche Regelung. Eine garantierte „Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch“ externer Link ist demnächst Teil in Frankreichs Verfassung. Am Montagabend gaben die in Versailles versammelten Abgeordneten beider Parlamentskammern mit deutlicher Mehrheit Grünes Licht für das Projekt von Staatspräsident Emmanuel Macron. 780 Parlamentarier stimmten mit Ja, 72 mit Nein. Mehrere Rednerinnen und Redner feierten ihr Votum als historisch. In der vergangenen Woche hatten Nationalversammlung und Senat bereits in separaten Abstimmungen gebilligt, dass Abtreibungen künftig vollständig straffrei gestellt werden. (…) Während der Abstimmung versammelten sich mehrere Hundert Abtreibungsgegner in der Nähe des Kongresses in Versailles, um gegen die Verfassungsänderung zu protestieren…“ Agenturmeldung vom 04.03.2024 im Tagesspiegel online externer Link – es wurde aber gleichzeitig auch breit gefeiert…  Siehe aber auch:
    • Verfassungsrechtliche Verankerung von Abtreibung ein symbolischer Sieg. Der Kampf geht weiter, um das effektive Recht darauf zu gewährleisten!
      Die Konstitutionalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist symbolisch ein Durchbruch auf nationaler und internationaler Ebene, wo dieser mit großer Spannung erwartet wurde. Es ist ein enormer Rückschlag für Reaktionäre und Wahlrechtsgegner und eine große Hoffnung für Millionen von Frauen auf der ganzen Welt. Dieser Sieg ist nicht nur ein Sieg von Parlamentariern, es ist ein feministischer Sieg, sondern auch ein Sieg der gesamten Gesellschaft.
      Aber weil es ein Aber gibt, schützt diese Formulierung und ihre Platzierung in der Verfassung in der Praxis, wie wir seit mehreren Monaten gemeinsam mit dem Kollektiv „Abtreibung Europa“ anprangern, nicht vor laufenden und zukünftigen indirekten Angriffen auf das Recht auf Abtreibung.
      Der so formulierte Artikel verhindert nicht, dass die Regierungspolitik im Gesundheitsbereich den Zugang zu ihm im ganzen Land einschränkt und weiterhin Zentren für freiwilligen Schwangerschaftsabbruch schließt. Er wird auch nicht verhindern, dass es zu Engpässen bei Abtreibungspillen kommt, wie sie 2023 bestanden, oder dass die Gesetze der Republik in Gesundheitseinrichtungen nicht eingehalten werden: nicht eingehaltene Fristen, Schwierigkeiten beim Zugang zum Operationssaal, zu wenig freiwillige Operateure, eine Tätigkeit, die als Anpassungsvariable betrachtet wird. Er verhindert auch nicht die Veröffentlichung von verbindlichen Dekreten, damit Hebammen instrumentelle Abtreibungen durchführen können.
      Wie mehrere feministische Vereinigungen und Gewerkschaften schlugen wir vor, in Artikel 1 der Verfassung einen dritten Absatz mit folgendem Wortlaut aufzunehmen: „Das Gesetz garantiert den Zugang und die Effektivität des Rechts auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch“, was wesentlich mehr Schutz bietet als „Das Gesetz bestimmt die Bedingungen, unter denen die der Frau garantierte Freiheit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, ausgeübt wird“.
      Aus diesem Grund ist der Kampf zur Verteidigung des Rechts auf Abtreibung mit der Verfassungsgebung des Rechts auf Abtreibung nicht beendet. Diese Abstimmung verpflichtet und öffnet den Weg für neue Kämpfe, um den Zugang zur Abtreibung effektiv zu machen.
      Die Union Syndicale Solidaires wird weiterhin für Mittel und geschultes Personal kämpfen, damit jede Person, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigt, diesen in der Nähe ihres Wohnortes vornehmen lassen kann und die Wahl der Methode hat. Wir werden weiterhin die Wiedereröffnung der geschlossenen IVGZs und das Ende der doppelten Gewissensklausel für Ärzte fordern.“ franz. Erklärung von Solidaires vom 4.3.2024 externer Link (maschinenübersetzt)

Siehe dazu auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=218680
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