Dossier
„… Stand der Verfahren: Der Betriebsrat der IG BAU hat den Kündigungen widersprochen. Versuche des Vorstands, die fehlende Zustimmung gerichtlich zu ersetzen, blieben erfolglos. In erster Instanz hat das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main dieses Ansinnen am 21. November 2014 abgelehnt. Die IG BAU hat beim Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt. Derzeit ruhen alle Verfahren bis November, um außergerichtliche Einigung zu ermöglichen. In Wilhelmys Umfeld befürchten viele, der Vorstand wolle so nur Zeit schinden. (…) Auch auf Nachfrage von jW wollte sich Rosenbaum [Regionalleiter der IG BAU Hessen] am Donnerstag mit Verweis auf ein schwebendes Verfahren zunächst nicht äußern: »Jede öffentliche Geschichte dazu würde Veit sicherlich auch nicht helfen.« Allerdings bestätigte er: »Natürlich hat er in den Betrieben gute Arbeit gemacht.« Lächerlich seien die Kündigungsgründe nicht, obgleich er selber das Vorhaben des Vorstands als »schwer realisierbar« einschätze: »Als Betriebsrat der IG BAU, Schwerbehindertenvertreter und Hessischer Abgeordneter ist er dreifach geschützt.« Der politische Streik habe als Kündigungsgrund keine Rolle gespielt…“ Artikel von Gitta Düperthal in junge Welt vom 01.09.2015.
Neu: Die Redaktion des LabourNet Germany hat am 9.12.2015 erfahren, dass – unter der Vermittlung von Günter Wallraff und Albrecht Kieser (work-watch) – in der Angelegenheit eine einvernehmliche Lösung erzielt wurde.
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