Differenzierung und Flexibilisierung der TarifpolitikDer Gesetzgeber darf Anreize zur Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden setzen. Dazu gehören auch Öffnungsklauseln, die nur tarifgebundene Unternehmen nutzen können. Diese würden künftig verhindern, dass Unternehmen ohne Tarifbindung mögliche für sie vorteilhafte Aspekte von Tarifverträgen herauspicken, ohne die damit verbundenen Verpflichtungen einzugehen und ihren Beschäftigten die Vorteile der Tarifbindung zu gewähren. Das zeigt ein neues Gutachten von Prof. Dr. Thorsten Kingreen für das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung. (…)  Nach Analyse des Juraprofessors hat der Gesetzgeber großen Spielraum, wenn er das Ziel verfolgt, die Tarifautonomie zu stärken. In seinem Gutachten zeigt Kingreen das am Beispiel sogenannter Tariföffnungsklauseln. Mit diesen räumt der Gesetzgeber in bestimmten Fällen den Tarifvertragsparteien das Recht ein, einzelne arbeitsrechtliche Vorgaben branchen- oder betriebsspezifisch zu modifizieren. Für die Tarifautonomie sei dies jedoch nur dann ein Gewinn, wenn diese Möglichkeit ein Privileg tarifgebundener Arbeitgeber ist, die ihren Beschäftigten alle Vorzüge der Tarifbindung gewähren, argumentiert der Rechtswissenschaftler. „Exklusive“ Öffnungsklauseln, von denen nur tarifgebundene Arbeitgeber Gebrauch machen können, würden verhindern, dass Unternehmen ohne Tarifbindung die für sie vorteilhaften Aspekte von Tarifverträgen herauspicken, ohne die damit verbundenen Verpflichtungen einzugehen und ihren Beschäftigten die Vorteile der Tarifbindung zu gewähren. Kingreen schlägt vor, gesetzliche Tariföffnungsklauseln mit einer Regelung zu versehen, nach der die Tarifvertragsparteien das gesetzliche Niveau der Arbeitsbedingungen insgesamt nicht unterschreiten dürfen…“ HBS-Pressemitteilung vom 07.09.2020 zum Gutachten beim Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht – siehe dazu auch: Gegenleistung gefordert: Gewerkschaftsnahes Institut schlägt exklusive Öffnungsklauseln zur Stabilisierung des Tarifsystems vor weiterlesen »

Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik

[exklusive Tariföffnungsklauseln] Gesetzgeber hat großen Spielraum, um die Tarifautonomie zu stärken / Gegenleistung gefordert: Gewerkschaftsnahes Institut schlägt exklusive Öffnungsklauseln zur Stabilisierung des Tarifsystems vor
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Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Auch wenn man derzeit das Gefühl hat, dass wir seit einer unendlichen Zeit in der Corona-Schleife gefangen sind, muss man darauf hinweisen, dass noch bis in den März dieses Jahres die Lage und auch die Debatten ganz anders waren: Da wurde im Lichte einer über viele Jahre guten Arbeitsmarktentwicklung in Verbindung mit strukturellen Entwicklungen wie der demografisch bedingten Anspannung auf Seiten des Arbeitsangebots über einen zunehmenden Fachkräfte- und sogar Arbeitskräftemangel in zahlreichen Branchen diskutiert und auch die Lohnentwicklung war (zumindest in den tarifgebundenen Bereichen) positiv. (…)Als wir uns noch vor dem März 2020 in Sicherheit und der unendlichen Fortschreibung der „damaligen“ Realität wiegen durften, gab es bereits seit Jahren eine Debatte über die zunehmende Polarisierung auf den Arbeitsmärkten. Dabei wurde – bei allen Vermessungen in mittleren und vor allem höheren Einkommensbereichen – darauf hingewiesen, dass es vor allem im unteren Lohnbereich eine Abkoppelung von der in anderen Bereichen durchaus positiven Lohnentwicklung gegeben hat, die zu einer Zunahme der ungleichen Verdienststrukturen geführt hat. Es ist leider zu befürchten, dass die derzeit ablaufende und wie es aussieht noch lange nicht überwundene Corona-Krise zu einer weiteren Zunahme der Polarisierung führen kann und wird. (…) Und auch bei der Sicherungsfunktionalität des Kurzarbeitergeldes muss man das Auseinanderlaufen zwischen „oben“ und „unten“ zur Kenntnis nehmen. Denn viele Aufstockungsregelungen das Kurzarbeitergeld betreffend findet man nicht nur überdurchschnittlich in eher tarifgebundenen Branchen (zu denen die meisten Niedriglohnbranchen nicht gehören), sondern es sind auch in der Regel eher die im mittleren oder oberen Lohnbereich liegenden Arbeitnehmer, deren Kurzarbeitergeld aufgestockt wird… „ Beitrag von Stefan Sell vom 22. September 2020 auf seiner Homepage weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Tarifpolitik (nicht nur) im Corona-Spagat
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Neues Tarifkonzept der Pflegegewerkschaft BochumerBund: Flächentarifvertrag für alle Pflegenden
Pflegeambulanz„Die Pflegegewerkschaft BochumerBund (BB) fordert vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifrunde für den öffentlichen Dienst branchenbezogene Flächentarife für alle professionell Pflegenden. (…) „Daher sollten auch private Träger ihrer Verantwortung gegenüber denen gerecht werden, die die Pflegebedürftigen versorgen, und mit dem BochumerBund branchenweite Flächentarife einführen.” Hierzu hat der BochumerBund ein neues Tarifkonzept entwickelt. Biniak: „Pflege kann nicht jeder – und genau das muss sich auch in einem Tarifvertrag widerspiegeln.” Die Pflegegewerkschaft setzt sich daher zum einen für ein Grundgehalt von 3.500 € ein. (…) Hierbei geht es vor allem um einen fairen Ausgleich gesundheitlicher Risiken und privater Entbehrungen in Form entsprechender Zulagen. Weil Schichtarbeit bislang aber unattraktiv ist, reduzieren immer mehr professionell Pflegende ihre Arbeitszeit und entziehen sich damit dem Schichtsystem vollends. Hubert Biniak unterstreicht: „Hier hilft nur eines: Schichtarbeit in der Pflege muss sich wieder lohnen. Und genau diesem Ziel dient unser Konzept.“ Als weiteren Ansatz zur Lösung der Probleme in der Pflege sieht Biniak einen höheren Personalschlüssel. Hierfür aber müsse zunächst die Arbeit attraktiver gestaltet werden (…) “Bislang aber führen Einsparungen in der Pflege dazu, dass sich die Gewinne privater Gesundheitskonzerne erhöhen”, kritisiert Hubert Biniak. Die überwiegende Zahl der beruflich Pflegenden wird von den Ergebnissen der aktuell stattfindenden Tarifverhandlungen nicht profitieren. Insgesamt sind ca. 4,9 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig. Davon arbeiten lediglich rund 142.000 Beschäftigte in öffentlichen – beispielsweise kommunalen – Gesundheitseinrichtungen. Geht man von ca. 1,7 Millionen erwerbstätigen Pflegekräften insgesamt aus, werden mehr als 1,5 Millionen professionell Pflegende in den aktuellen Tarifverhandlungen nicht bedacht…” Pressemitteilung der Pflegegewerkschaft BochumerBund vom 4. September 2020 weiterlesen »

Pflegeambulanz

Neues Tarifkonzept der Pflegegewerkschaft BochumerBund: Flächentarifvertrag für alle Pflegenden
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ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“Der gesellschaftliche Burgfrieden, der dem Ausbruch des Coronavirus im März folgte, geht zu Ende. Kurzzeitig schien es zu einer Abkehr von der neoliberalen Kürzungspolitik zu kommen: Milliardenschwere Hilfspakete wurden geschnürt, mit denen zwar vor allem den großen Unternehmen unter die Arme gegriffen wurde, die aber auch Beschäftigte, Familien und Solo-Selbstständige erreichten. Eine Aufwertung der systemrelevanten Berufe schien endlich möglich, und die Erfahrung von der Bedeutung eines funktionierenden öffentlichen Dienstes und Gesundheitswesens wirkte so übermächtig, dass eine Rückkehr zur Sparpolitik kaum möglich schien. Doch mittlerweile zeichnet sich eine erneute Kehrtwende ab: Die Kapitalseite ist fest entschlossen, die Kosten der Krise auf Beschäftigte abzuwälzen, und auch die öffentlichen Arbeitgeber wollen von einer Aufwertung der systemrelevanten Berufe nichts mehr wissen. (…) Mit den Tarifrunden im Öffentlichen Dienst und dem Nahverkehr verdichten sich im Frühherbst also zwei gesellschaftliche Großkonflikte unserer Zeit: Der um die Verteilung der Kosten von Coronakrise und Rettungspaketen und der um eine Klimawende, für die im vergangenen Jahr in Deutschland Hunderttausende auf die Straße gingen. (…) Dabei gilt: Je politischer die Auseinandersetzung geführt werden wird, desto mehr gesellschaftliche Bündnisperspektiven werden möglich. (…) Die gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen im September werden den Ton für die kommende Zeit setzen. Die gesamte gesellschaftliche Linke sollte sich daher auf eine Unterstützung der Gewerkschaften einstellen…“ Überblick von Florian Wilde vom 02.07.2020 im ND online, siehe auch unsere Rubrik Tarifrunden weiterlesen »

ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“

Tarifrunden im September: Ruhe vor dem Sturm
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Tarifeinheit: Wenn Streikbrecher sozialpartnerschaftlich zusammenarbeiten„Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Neuregelung zur Tarifkollision nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2017 in § 4a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) wenden. Den Beschwerdeführenden, zwei Gewerkschaften und einem Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, geht der Schutz gegenüber größeren Gewerkschaften durch die neue Regelung nicht weit genug. Sie müssen die aufgeworfenen Fragen jedoch zunächst von den Fachgerichten klären lassen…“ So beginnt die BVerfG- Pressemitteilung zum lang erwarteten Urteil (siehe unten umfangreicher). Armin Kammrad hält diese Entscheidung in seinem Kommentar für uns vom 04. Juli 2020 (wir danken!) für rechtswidrig: „… Faktisch steht damit eine höchstrichterliche Überprüfung noch aus, ob das Tarifeinheitsgesetz nicht auch weiterhin verfassungswidrig in das Koalitionsrecht eingreift, weil für die Beantwortung dieser Frage bereits formal nicht die Kammer, sondern nur der Senat zuständig ist. Dazu steht übrigens auch eine bereits beantragte Entscheidung des EGMR noch aus. Denn die Kernfrage ist, ob das Tarifeinheitsgesetz überhaupt in der von der Senatsmehrheit 2017 durchgewunkenen Form mit der Koalitionsfreiheit nach Art. 11 EMRK vereinbar ist. Es gibt also bisher keinen Grund für Minderheitsgewerkschaften sich nach dem (ergänzten) Tarifeinheitsgesetz zu richten…“ Siehe die BVerfG-Pressemitteilung vom 2. Juli 2020 sowie den umfangreichen Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Tarifeinheit: Wenn Streikbrecher sozialpartnerschaftlich zusammenarbeiten

Verfassungsbeschwerden gegen Neuregelung zur Tarifkollision gescheitert – ist die Beschwerdeablehnung der 3. Kammer des Ersten Senats rechtswidrig?
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Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2020 und das „Moratorium“ der IG Metall

Dossier

Mitbestimmung“Ab März 2020 stehen die nächsten Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie an. In den Betrieben und Tarifkommissionen starten jetzt die Diskussionen zu den Forderungen. Die endgültige Forderung an die Arbeitgeber beschließt der IG Metall-Vorstand Ende Februar. Zu Jahresbeginn haben die Debatten über die Forderungen für die anstehende Metall-Tarifrunde begonnen. Wie viel mehr soll es für die Beschäftigten sein und wie viel kann die Wirtschaft verkraften? Darüber diskutieren die Metallerinnen und Metaller in den Betrieben und regionalen Tarifkommissionen. Es gab bereits erste Sitzungen der Tarifkommissionen. Die Meinungen ergeben ein vielfältiges Bild. Viele Betriebsräte berichten, dass ihre Unternehmen die Transformation als Vorwand benutzen, um zu sparen, Stellen abzubauen und zu verlagern. Trotz der weltweit abgesch“wächten Autonachfrage beurteilt die IG Metall die konjunkturelle Lage grundsätzlich als nicht dramatisch. „Vieles spricht dafür, dass sich die Konjunktur bereits im zweiten Halbjahr 2020 wiederbelebt“, sagt der IG Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann. Wegen der Unsicherheiten strebt die IG Metall bei den anstehenden Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie keinen Abschluss mit einer langen Laufzeit an. Jörg Hofmann: „Mit einer kurzen Laufzeit bleiben Korrekturen möglich.“ Die Laufzeit der geltenden Entgelt-Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie endet am 31. März 2020. Bis dahin gilt die Friedenspflicht. Wie in den Vorjahren orientieren wir uns an einem klaren Zeitplan. Ab Mitte Januar nimmt die Metall-Tarifrunde Fahrt auf.“ Mitteilung der IG Metall vom 8. Januar 2020 mit dem Fahrplan, siehe auch deren Sonderseite Tarifrunden – Metall und Elektro und hier dazu neu: Stellungnahme zum Tarifvertrag der IG Metall im Windschatten der Corona-Krise: “Ketten und Knebel für die Milliardäre statt für die Arbeiter!” weiterlesen »

Dossier zur Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2020

Mitbestimmung

Stellungnahme zum Tarifvertrag der IG Metall im Windschatten der Corona-Krise: “Ketten und Knebel für die Milliardäre statt für die Arbeiter!”
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ver.di und kommunale Arbeitgeber wollen tarifvertragliche Regelungen zu Kurzarbeit im öffentlichen Dienst vereinbaren
ver.di: Tarif- und Besoldungsrunde 2015 im öffentlichen Dienst der LänderDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eintreten. Das hat die ver.di-Bundestarifkommission heute (25. März 2020) beschlossen. „Angesichts der aktuellen durch das Corona-Virus ausgelösten Krise besteht auch für den Öffentlichen Dienst und öffentliche Unternehmen Handlungsbedarf“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Dort, wo das notwendig ist, soll Kurzarbeit möglich sein – ver.di will Beschäftigung sichern und Einkommen erhalten.“ Dazu müssten jetzt Regelungen vereinbart werden, um einerseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und andererseits die Beschäftigten tarifvertraglich abzusichern. Da in den Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes derzeit keine Vereinbarungen über Kurzarbeit enthalten seien, müssten diese kurzfristig verhandelt werden. Ziel müsse es sein, einen zeitlich befristeten Tarifvertrag zur Krisenbewältigung abzuschließen, um unter anderem einen Arbeitgeberzuschuss zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu vereinbaren, der reale Entgeltausfälle weitestgehend abmildert oder gar komplett beseitigt. Zudem müssten auch betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden…“ ver.di-Pressemitteilung vom 25.03.2020 – siehe dazu: Kurzarbeit: ver.di und kommunale Arbeitgeber verständigen sich auf „Covid-19-Tarifvertrag“ für den öffentlichen Dienst [den Protesten zum Trotz] weiterlesen »

ver.di: Tarif- und Besoldungsrunde 2015 im öffentlichen Dienst der Länder

Kurzarbeit: ver.di und kommunale Arbeitgeber verständigen sich auf „Covid-19-Tarifvertrag“ für den öffentlichen Dienst [den Protesten zum Trotz]
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[BVerfGE der 3. Kammer mit Vizepräsident Harbarth] „Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden“ – und ein Kommentar
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“„… Auffällig ist nun, dass der ablehnende Kammerbeschluss stark von einer Auseinandersetzung der Kammer mit dieser Rechtsprechung gekennzeichnet ist – zwangsläufig. Denn die hier zum Ausdruck gebrachte Gewerkschaftsfeindlichkeit war dem BVerfG bisher fremd. In seiner Pressemitteilung ist diese gewerkschaftsfeindliche Tendenz der Kammer mit Vize Harbarth nicht zu übersehen. Z.B. heißt es dort (PM): „Vielmehr darf der Staat seine Normsetzungsbefugnis nicht beliebig außerstaatlichen Stellen überlassen und die Bürgerinnen und Bürger nicht schrankenlos der normsetzenden Gewalt von Akteuren ausliefern, die ihnen gegenüber nicht demokratisch oder mitgliedschaftlich legitimiert sind.“ Mit diesen „Akteuren“ und ihrer „normsetzenden Gewalt“ sind die Gewerkschaften gemeint. Und welche anderen „Bürgerinnen und Bürger“ als Leidtragende sollen hier gemeint sein, als diejenigen (Bau)Unternehmer, die keine allgemeinverbindliche Tarifbindung wollen? Herr Harbarth bleibt also den Interessen seiner früheren Mandanten treu. Im Beschlusstext selbst lässt es sich die Kammer auch nicht nehmen (1 BvR 4/17) darauf hinzuweisen, dass die Allgemeinverbindlichkeit nach § 5 Abs.1 nur eine Kann-Vorschrift sei, „die im öffentlichen Interesse auch rückgängig gemacht werden kann (§ 5 Abs. 5 Satz 1 TVG)“. Ich frage mich nur, wann allgemeinverbindliche Tariflöhne und -arbeitbedingungen nicht im öffentlichen Interesse liegen sollen (von den Interessen der früheren Mandaten von Herrn Harbarth einmal abgesehen)?…“ Aus dem Kommentar Armin Kammrad vom 6. Februar 2020 zum Urteil – im Beitrag vollständig samt der BVerfG-Pressemitteilung zum Beschluss weiterlesen »

ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“

[BVerfGE der 3. Kammer mit Vizepräsident Harbarth] „Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden“ – und ein Kommentar
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Der T-ZUG der IG Metall nach der Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2017/2018

Dossier

IG Metall: 190 000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder Schicht arbeiten, wollen im nächsten Jahr acht zusätzliche freie Tage statt mehr Geld„… Besonders stolz scheint die IG Metall über die Möglichkeit zu sein, dass Beschäftigte für bis zu 2 Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden verkürzen können. Einen Lohnausgleich gibt es aber nicht. Im Gegenzug wird es für den Arbeitgeber auch möglich in vergleichbarem Umfang mehr Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abschließen. Über den Abschlusshaben wir mit Mag Wompel von labournet gesprochen.“ Interview vom 9. Februar 2018 von und beim Radio Dreyeckland: „Kritik am IG Metall Tarifabschluss in der Metall- und ElektroindustrieTarifverträge: Zeit oder Geld? Unternehmer können Beschäftigte erpressen“. Siehe zum Hintergrund das Dossier zur Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2017/2018 und auch auch das Dossier: IG Metall: Für eine neue Arbeitszeitkultur – Kampagne “Mein Leben – meine Zeit”. Hier konkret verfolgen wir die weitere Umsetzung und Debatte des T-ZUGs – neu: Metall- und Elektroindustrie: Immer mehr Beschäftigte wollen freie Tage statt Geld weiterlesen »

Dossier zum T-ZUG der IG Metall

IG Metall: 190 000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder Schicht arbeiten, wollen im nächsten Jahr acht zusätzliche freie Tage statt mehr Geld

Metall- und Elektroindustrie: Immer mehr Beschäftigte wollen freie Tage statt Geld
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Neue Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit: „Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit“

Dossier

Kampagne "Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit"Nach gründlichen Diskussionen und der Gewinnung vieler mitunterzeichnender Organisationen durch das Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) wurde am 11. Dezember 2018 ein erster, gemeinsamer kurzer Brief an den Bundesvorstand des DGB und an die für den Vertrag zur Leiharbeit zuständige Tarifkommission der Gewerkschaften gesendet: „… als Unterzeichnende, die sich sämtlich seit vielen Jahren mit den Hartz-Gesetzen und Lohndumping im Allgemeinen beschäftigen, sehen wir die empörende Schlechterstellung bei der Entlohnung der Leiharbeiterinnen und -arbeiter. (…) Dies erhöht den Druck auf die Löhne der Stammbeschäftigten und spaltet die Lohnabhängigen im selben Betrieb. (…) Wir haben uns mit dieser Materie auseinandergesetzt und kommen nach unseren Überprüfungen zu dem einfachen Ergebnis: Die bestehenden Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und den beiden Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP setzen das Ziel des § 8 (1) Satz 1 AÜG außer Kraft und fördern Lohndumping. Die DGB-Gewerkschaften sollten daher sämtliche Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß kündigen. Denn dann werden für alle Leiharbeiterinnen und -arbeiter die im § 8 (1) beschriebenen Bedingungen ohne Einschränkung Gültigkeit erhalten…“ Bisher gibt es noch keine Antwort darauf. Es gibt die Überlegung, eine breit mobilisierte Unterschriftensammlung zu organisieren, bei welcher sich sehr viele Menschen hinter die einfache Forderung an die DGB-Gewerkschaften stellen können, die Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß zu kündigen… Siehe zunächst den Brief an den DGB u.a., unterschrieben durch weitere Organisationen, Initiativen und Personen (darunter LabourNet Germany) und die Petition an Bundesvorstand und Tarifkommission Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Siehe dazu neu: Protestbündnis beantwortet die Anwort von Stefan Körzell (DGB) auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit (nach einem Jahr und direkt vor dem Tarifabschluss) weiterlesen »

Dossier gegen Tarifvertrag Leiharbeit 2019

Kampagne "Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit"

Protestbündnis beantwortet die Anwort von Stefan Körzell (DGB) auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit (nach einem Jahr und direkt vor dem Tarifabschluss)
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Produktivität erklärt Einkommen nicht
Living Wage„… Die Grenzproduktivitäts-Theorie der Einkommensverteilung entstand vor etwas mehr als einem Jahrhundert. Ihr wichtigster Schöpfer, John Bates Clark, stellte ausdrücklich klar, dass es bei seiner Theorie um Ideologie ging – und nicht um Wissenschaft. Er wollte zeigen, dass in kapitalistischen Gesellschaften jeder genau das bekam, was er produzierte, kapitalistische Gesellschaften also faire Gesellschaften seien (…) Clark schuf die Theorie der Grenzproduktivität, um das klassenbasierte Einkommen zu erklären – die Einkommensaufteilung zwischen Arbeitern und Kapitalisten. Aber seine Theorie wurde schon bald auch verwendet, um Einkommensunterschiede zwischen Erwerbstätigen zu erklären. (…) Wir können die Produktivität von Menschen, die unterschiedliche Dinge produzieren, nicht vergleichen. Und einige Leute »produzieren« sogar überhaupt nichts. Dieses Problem schränkt die Möglichkeiten, die Grenzproduktivitäts-Theorie zu testen, stark ein. (…) Angesichts der Probleme beim Vergleich der Produktivität von Erwerbstätigen mit unterschiedlichen Arbeitsprodukten sollte man meinen, dass die Grenzproduktivitäts-Theorie längst tot wäre. Schließlich ist eine Theorie, die nicht getestet werden kann, wissenschaftlich nutzlos. Glücklicherweise (für sie selbst) spielen neoklassische Ökonomen aber nicht nach den normalen Regeln der Wissenschaft…“ Beitrag vom kanadischen Ökonom Blair Fix in der deutschen Übersetzung von Patrick Schreiner bei Blickpunkt WiSo vom 5. Dezember 2019 und dazu: Produktivität erklärt Löhne nicht weiterlesen »

Living Wage

Produktivität erklärt Löhne nicht
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Sommerloch für Zurückgebliebene: Wenn Arbeitgeber mal wieder mit Tarifflucht drohen…

Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik„… In der Metall- und Elektroindustrie zeichnet sich ein Grundsatzkonflikt zwischen den Arbeitgebern und der IG Metall ab. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetalls, Rainer Dulger, drohte der Gewerkschaft mit einem Ende des Flächentarifvertrags, der seit Jahrzehnten die Arbeitsbedingungen von 1,9 Millionen Beschäftigten regelt. „Wenn alle Unternehmen die Tarifbindung verlassen, kann die Gewerkschaft zusehen, wie sie sich im Häuserkampf durchschlägt“, sagte Dulger in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. In der Branche, die die wichtigste der deutschen Wirtschaft ist, gibt es seit längerem Klagen, dass die IG Metall viele Betriebe überfordert. Sie setze zu hohe Löhne und zu viel Freizeit durch. Dulger berichtete, dies führe zu immer mehr Austritten aus seinem Verband. Unter anderem forderte er von der Gewerkschaft eine Vereinbarung, dass sogenannte „Tagesstreiks“ künftig nur noch nach einer gescheiterten Schlichtung erlaubt sein dürften. Bei der Tarifrunde im vergangenen Jahr hätten diese Streiks – die von der Gewerkschaft das erste Mal ausgerufen wurden und die jeweils 24 Stunden dauerten – insgesamt drei Millionen Arbeitsstunden gekostet, „dreimal so viele wie die Jahre davor“. (…) Die Tarifrunde im vergangenen Jahr war besonders umkämpft. Nach mehreren Wochen mit Warn- und Tagesstreiks setzte die IG Metall eine Steigerung der Löhne von 4,3 Prozent durch. Außerdem dürfen manchen Beschäftigte in diesem Juli wählen: zwischen acht zusätzlichen freien Tagen oder einer Sonderzahlung in Höhe von 27,5 Prozent eines Brutto-Monatslohns. „Es war ein sehr, sehr hoher Abschluss, der bei uns zu Austritten geführt hat“, sagte Dulger. „Ich habe da wirklich Sorgen: sowohl, was die Tarifbindung der Betriebe, als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie betrifft.“ Artikel „Tarifverträge: Arbeitgeber drohen der IG Metall“ von Marc Beise und Detlef Esslinger vom 23. Juli 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online, zu dem wir einige, unterschiedliche Reaktionen zusammengstellt haben. Neu dazu: „VKG – Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften“: Angriffe auf den Flächentarif in der Metall- und Elektroindustrie abwehren – Drohungen Dulgers zurückweisen! weiterlesen »

Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik"... In der Metall- und Elektroindustrie zeichnet sich ein Grundsatzkonflikt zwischen den Arbeitgebern und der IG Metall ab. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetalls, Rainer Dulger, drohte der Gewerkschaft mit einem Ende des Flächentarifvertrags, der seit Jahrzehnten die weiterlesen »

Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2017/2018

Dossier

"Metall- und Elektro-Arbeitgeber: Sie wollen Profit. Wir wollen Wachstum" (IG Metall 2016). Foto: Wolfgang SchaumbergIn den nächsten Wochen diskutieren die IG Metall-Mitglieder und Vertrauensleute die Forderungen in den Betrieben und in den regionalen IG Metall-Geschäftsstellen. Auf Grundlage der regionalen Debatten wird der Vorstand der IG Metall am 10. Oktober seine Forderungsempfehlung abgeben. Die Tarifkommissionen werden sich am 24. Oktober treffen, um das Forderungspaket zu beschließen. Diese werden schließlich vom IG Metall-Vorstand bestätigt. Mitte November starten dann die Verhandlungen in den einzelnen Tarifgebieten. Am 31. Dezember endet die sogenannte Friedenspflicht. Ab dem 1. Januar 2018 sind dann Warnstreiks zulässig. Siehe zuletzt die Tarifrunde 2016 und zum Hintergrund das Dossier: IG Metall: Für eine neue Arbeitszeitkultur – Kampagne “Mein Leben – meine Zeit”. Hier konkret zur Tarifrunde, der damit verbundenen Arbeitszeit-Debatte und nun auch der Umsetzung neu: Mensch, Markt und Maßlosigkeit. Wie weiter in der Tarifpolitik der IG Metall? weiterlesen »

Dossier

[caption id="attachment_121559" align="alignright" width="138"]"Metall- und Elektro-Arbeitgeber: Sie wollen Profit. Wir wollen Wachstum" (IG Metall 2016). Foto: Wolfgang Schaumberg Plakat der IG Metall zur Metall-Tarifrunde 2016 - siehe Kommentar von Wolfgang Schaumberg im Beitrag[/caption] In den nächsten Wochen diskutieren die IG Metall-Mitglieder weiterlesen »

Tarifabschlüsse als Wahlmodelle sind Abschlüsse der Beliebigkeit
30-Stunden-Woche fordern!Die Tarifabschlüsse der DGB-Gewerkschaften wurden in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem bunten Strauß, wobei jede Gewerkschaft ihre spezifischen Varianten von Lohnentwicklung und Arbeitszeitverkürzungen festlegte. Stand bei der IG Metall mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten, individuelle Vereinbarkeit von Arbeit und Leben durch „lebensphasenorientierte Arbeitszeit“ und ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit auf gleichwertige Vollzeitstellen im Vordergrund, waren bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di der Kampf gegen die zunehmende Flexibilisierung und die ebenfalls zunehmende unbezahlte Arbeit die Diskussionsthemen. Beim letzten Bundeskongress, legte man sich aber nicht auf eine bestimmte Stundenzahl fest, sondern forderte mit dem neuen Zweiwortbegriff, eine „kurze Vollzeit“. Bei der Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beinhaltete der Tarifabschluss Ende 2018 neben anderem, auch das sogenannte Wahlmodell. (…) Für Gewerkschaftsmitglieder und engagierte Menschen in den sozialen Bewegungen wird es immer schwieriger, eine gemeinsame Linie der DGB-Gewerkschaften zu erkennen, wofür sie sich einsetzen können. Von effektiven Schritten mit den dringend erforderlichen sozio-ökonomischen Auswirkungen, wie die kollektive Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden und ein Mindestlohn in Höhe von mindestens 12 Euro bzw. kräftige Tariferhöhungen sie haben würden, ist derzeit kaum etwas zu hören. Viele Gewerkschafter erhoffen sich von der Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden mit vollem Lohn und Personalausgleich nicht nur den Abbau der Massenarbeitslosigkeit, sondern vor allem, dass diese Losung eine Mobilisierung auslöst. Die ist auch nötig, denn derzeit fehlt die gemeinsame Handlungsfähigkeit der Beschäftigten auf einem total zersplitterten Arbeitsmarkt. (…) Aus dieser Lähmung kommt man nur heraus, wenn es gemeinsame gesamtgewerkschaftliche und gesamtgesellschaftliche Forderungen gibt und gemeinsame Schritte zur Umsetzung gegangen werden. (…) Wie die Geschichte zeigt, kann man so etwas nur dann durchsetzen, wenn das Wirtschaftssystem von einer gut organisierten Arbeiterbewegung grundsätzlich in Frage gestellt wird..“ Beitrag vom 1. Februar 2019 beim Gewerkschaftsforum Dortmund mit weiteren Ausführungen am Beispiel der IG Metall und ver.di weiterlesen »
30-Stunden-Woche fordern!"Die Tarifabschlüsse der DGB-Gewerkschaften wurden in den vergangenen Jahren  immer mehr zu einem bunten Strauß, wobei jede Gewerkschaft ihre spezifischen Varianten von Lohnentwicklung und Arbeitszeitverkürzungen festlegte.  Stand bei der IG Metall mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten, individuelle Vereinbarkeit von Arbeit und Leben weiterlesen »

Anregung von ZOOM zur Diskussion: Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ)
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ): Entgelttarifvertrag: Sechs Monate Frist zum Monatsende zum 31.12.2019; Manteltarifvertrag (Urlaub, Weihnachtsgeld etc.): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten; Entgeltrahmentarifvertrag (Entgeltgruppeneinstufung,Beschreibung): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten. Anregung von ZOOM zur Diskussion: a) Wir wollen nix! b) Darf es etwas mehr sein? c) Was könnte alles besser sein? Falls b) und/oder c) bevorzugt bitte Vorschläge einbringen!!!“ Hinweis auf der Startseite von ZOOM – ZeitarbeiterInnen – Ohne Organisation Machtlos – als Anregung zur Diskussion unter „Tarifverhandlungen 2019“ – siehe dazu im LabourNet auch: Neue Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ): Entgelttarifvertrag:  Sechs Monate Frist zum Monatsende zum 31.12.2019; Manteltarifvertrag (Urlaub, Weihnachtsgeld etc.): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten; Entgeltrahmentarifvertrag (Entgeltgruppeneinstufung,Beschreibung): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten. Anregung weiterlesen »

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