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ver.di und Marburger Bund wollen Vereinbarung zum Umgang mit Tarifeinheitsgesetz treffen
26. Januar 2014 in Kassel: »Hände weg vom Streikrecht - für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit«„… Mit der Vereinbarung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber die Gewerkschaften auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen können. Die bisherige Möglichkeit tarifpluraler Regelungen soll auch unter den Rahmenbedingungen des Tarifeinheitsgesetzes für die Zukunft erhalten bleiben. Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2017 zu den von beiden Gewerkschaften eingebrachten Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz wollen ver.di und Marburger Bund durch eine in allen Kollisionsfällen wirksame tarifdispositive Abrede verhindern, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann. Die ausgehandelte Vereinbarung sieht vor, dass eine entsprechende Klausel zum Ausschluss der Verdrängungswirkung stets als weitere Tarifforderung gegenüber Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden zum Gegenstand der Verhandlungen und zur Voraussetzung eines Tarifabschlusses gemacht wird. Beide Gewerkschaften werden keinen Antrag auf Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb stellen und wollen die Arbeitgeber gleichfalls zu einem solchen Antragsverzicht vertraglich verpflichten. Die Vereinbarung der Gewerkschaften soll nun in den zuständigen Gremien von ver.di und Marburger Bund eingehend beraten und danach gemeinsam unterzeichnet werden…“ ver.di-Pressemitteilung vom 2. November 2017 und nun der Vollzug: Kliniken sollen »Tarifeinheit« nicht forcieren. Marburger Bund fordert Leitungen der Krankenhäuser dazu auf, das Nahles-Gesetz nicht anzuwenden weiterlesen »
26. Januar 2014 in Kassel: »Hände weg vom Streikrecht - für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit«"... Mit der Vereinbarung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber die Gewerkschaften auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen können. Die bisherige Möglichkeit tarifpluraler Regelungen soll auch unter den Rahmenbedingungen des weiterlesen »

[Online-Handel] Tarifverträge für die Welt: Die Streiks bei Amazon haben zentrale Bedeutung für die Zukunft der Arbeiterrechte im digitalen Kapitalismus
verdi@amazon„Seit viereinhalb Jahren kämpfen Amazon-Beschäftigte mit ihrer Gewerkschaft Verdi in den deutschen Versandzentren des größten Onlinehändlers der Welt für einen Tarifvertrag. (…) In Wahrheit dreht sich der Kampf aber eben nicht um ein paar hundert Euro mehr oder weniger im Jahr: Der Weltmarktführer des Onlinehandels weigert sich prinzipiell, mit Gewerkschaften Tarifverträge abzuschließen. Als im Frühjahr 2013 hunderte Amazon-Beschäftigte im hessischen Bad Hersfeld die Arbeit niederlegten, handelte es sich nicht nur um den ersten Streik bei Amazon in Deutschland, sondern weltweit um den ersten Arbeitskampf in der Geschichte des 1994 gegründeten Unternehmens. Nirgendwo auf der Welt war der Onlinehändler bis dahin je bestreikt worden, nirgends hatte er sich je auf Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften eingelassen oder gar einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Das ist bis heute so und soll aus Sicht des Unternehmens so bleiben. Die Auseinandersetzung mit Verdi ist daher von fundamentaler Bedeutung. Ein Tarifvertrag in Deutschland hätte Signalwirkung auch für andere Länder. Amazon will einen Präzedenzfall deshalb unbedingt vermeiden. (…) Es gehört wenig dazu, sich vorzustellen, wie bald auch Logistikunternehmen, bei denen noch tarifliche Standards gelten, unter Druck gesetzt werden. Bei DHL, wo bisher ein Großteil der Amazon-Bestellungen abgewickelt wird, bekommt man schon kalte Füße. Doch eine Koordination der verschiedenen Verdi-Fachbereiche findet bisher praktisch nicht statt. Ideen und Wissen sind durchaus vorhanden – nicht zuletzt bei den Verdi-Vertrauensleuten in den Versandzentren, die in den vergangenen Jahren wertvolle Erfahrungen gesammelt haben. Die Gewerkschaft hat durchaus noch Trümpfe auf der Hand. Sie muss sie nur klug ausspielen.“ Beitrag von Jörn Boewe und Johannes Schulten aus der Freitag 47/2017 weiterlesen »
verdi@amazon"Seit viereinhalb Jahren kämpfen Amazon-Beschäftigte mit ihrer Gewerkschaft Verdi in den deutschen Versandzentren des größten Onlinehändlers der Welt für einen Tarifvertrag. (...) In Wahrheit dreht sich der Kampf aber eben nicht um ein paar hundert Euro mehr oder weniger im Jahr: Der Weltmarktführer weiterlesen »

Tarifeinigung Landesbeschäftigte Hessen 2017 – mit Burka-Verbot! Arbeitsrechtler Peter Wedde: „Tabubruch und eine Blaupause für Zusatzforderungen von Arbeitgebern“

Dossier

Wenn sie erst befreit sind, dürfen sie für 5 $ Cent für uns schuften - Bild von ToldiIm Rahmen der Tarif- und Besoldungsrunde 2017 im öffentlichen Dienst der Länder beinhaltet die Tarifeinigung für Landesbeschäftigte in Hessen im März 2017 ein »Burkaverbot« per Tarif, obwohl dies noch kurz zuvor strikt abgelehnt wurde – und die Zustimmung entsprechendin den Meldungen zur Tarifeinigung keine Erwähnung fand, aber vom hessischen Innenministerium als Arbeitgeber ausdrücklich begrüsst wurde. Siehe die Eckpunktevereinbarung Tarifabschluss 2017. Die daraufhin entbrannte Debatte wird hier – soweit uns bekannt – dokumentiert. Neu: ver.di-Vertrauensleute an der TU Darmstadt bleiben bei ihrer Kritik am tariflichen Burka-Verbot weiterlesen »

Dossier

Wenn sie erst befreit sind, dürfen sie für 5 $ Cent für uns schuften - Bild von ToldiIm Rahmen der Tarif- und Besoldungsrunde 2017 im öffentlichen Dienst der Länder beinhaltet die Tarifeinigung für Landesbeschäftigte in Hessen im März 2017 weiterlesen »

Befristungstarifvertrag Steinkohlenbergbau unwirksam
Frist oder stirb„Ein Tarifvertrag, der siebenjährige Befristungen – ohne sachlichen Grund- ermöglichen soll, ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Nach dem Gesetz ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis der Grundsatz. Befristete Arbeitsverhältnisse, ohne sachlichen Grund, sind nach § 14 TzBfG maximal für zwei Jahre zulässig. Durch Tarifvertrag sind aber Verlängerungen möglich. Die Tarifvertragsparteien haben einen Ermessensspielraum. Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifvertragsparteien bereits in mehreren Entscheidungen zum besonnen Umgang mit diesem vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessen aufgefordert, da befristete Arbeitsverträge für die Arbeitnehmer negative Folgen haben und zu den prekären Arbeitsverhältnissen gehören. Der Ermessensspielraum sei nicht grenzenlos, so das Bundesarbeitsgericht. Die Gewerkschaft IG BCE hat mit dem Steinkohlenverband einen Tarifvertrag geschlossen, der zuletzt sogar 7jährige Befristungszeiten – ohne sachlichen Grund – zulässt. Das Bundesarbeitsgericht urteilte bereits am 26.10.2016, dass trotz der Tarifautonomie sachgrundlose Befristungen in Tarifverträgen maximal für 6 Jahre zulässig sein können. Die Gewerkschaft IG BCE hat mit dem Steinkohlenverband einen Tarifvertrag geschlossen, der zuletzt sogar 7jährige Befristungszeiten – ohne sachlichen Grund – zulässt. (…) Die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hamm entschied Mitte Mai diesen Jahres unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, dass auch der Tarifvertrag über sachgrundlose Befristungen im Steinkohlenbergbau unwirksam sei, da er sich nicht im Rahmen des verfassungs- und unionsrechtlich zulässigen Gestaltungsrahmen halte…“ Pressemitteilung der Kanzlei Kuhlmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom 23. November 2017 weiterlesen »
Frist oder stirb"Ein Tarifvertrag, der siebenjährige Befristungen - ohne sachlichen Grund- ermöglichen soll, ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Nach dem Gesetz ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis der Grundsatz. Befristete Arbeitsverhältnisse, ohne sachlichen Grund, sind nach § 14 TzBfG maximal für zwei Jahre weiterlesen »

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Beispiel Deutschland: die Folgen eines ausgehöhlten Kollektivvertragssystems
Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik„… Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut. ArbeitgeberInnen und die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen (Gewerkschaften) schließen Tarifverträge ab und sichern so den Frieden im Betrieb zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Zudem sorgen sie für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen der Betriebe untereinander. Diese Auffassung wird aber längst nicht mehr von allen in Deutschland geteilt. Tarifverträge werden von den AnhängerInnen der marktradikalen Doktrin als Hindernis für den Wettbewerb und die freie Aushandlung des Arbeitslohns zwischen ArbeitgeberInnen und Beschäftigten angesehen. Die Weichen wurden deshalb so gestellt, dass Unternehmen zunehmend die Flucht aus Tarifen bzw. Tarifverträgen ermöglicht wird. (…)Um den „Standort“ Deutschland wettbewerbsfähig zu machen, wurden Gesetze, Regeln und die Tarifautonomie ausgehöhlt. Dies zum Nachteil der Gewerkschaften und Beschäftigten. Alle bisherigen politischen Versuche, einen fairen Machtausgleich zwischen Kapital und Arbeit stärker gesetzlich zu regeln, sind bisher ohne durchgreifenden Erfolg geblieben. Die Geister, die „wir“ riefen, haben ein Eigenleben entwickelt. Die „Büchse der Pandora“ ist geöffnet und Deutschland wird die Geister der tarifpolitischen „Untugenden“ nicht mehr los. Dies sei den ArbeitnehmerInnen in Österreich eine Warnung!“ Beitrag von Michael Schäfers vom 20. November 2017 beim Blog arbeit-wirtschaft.at – viel interessanter ist es eigentlich, dass in einem EU-Staat und Euromitglied Tarifverträge komplett „legal“ durch Erpressung abgeschafft wurden – nämlich in Griechenland… weiterlesen »
Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik"... Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut. ArbeitgeberInnen und die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen (Gewerkschaften) schließen Tarifverträge ab und sichern so den Frieden im Betrieb zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Zudem sorgen sie für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen der Betriebe untereinander. Diese Auffassung weiterlesen »

Umkleidezeiten & IG Metall: Wie Tarifverträge Gesetze aushebeln
IG Metall-Kampagne: Mein Leben. Meine Zeit. Arbeit neu denken.In den meisten Großbetrieben, vor allem in der Automobilindustrie werden Umkleidezeiten auf dem Betriebsgelände n i c h t vergütet. Dabei ist das Gesetz eigentlich klar, denn das Umkleiden erfolgt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers und auch a m Arbeitsplatz. Das Bundesarbeitsgericht zählt Umkleidezeiten zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung, wenn es sich um „eine fremdnützige Tätigkeit“ handelt. Das Umkleiden sei dann n i c h t fremdnützig, wenn es zu Hause erfolgt und die Arbeitskleidung ohne besonders auffällig zu sein auch auf dem Weg zur Arbeit getragen werden könne (BAG vom 13.12.106, 9 AZR 574/15). Die meisten Arbeitskleidungen s i n d auffällig. Allein durch Embleme wie „VW“, „BMW“ oder den Mercedes-Stern usw.. Nach BAG-Rechtsprechung ist das Tragen einer solchen Kleidung in der Öffentlichkeit dem einzelnen Arbeitnehmer n i c h t zumutbar, denn sie können auf diese Weise „als Angehörige ihres Arbeitgebers ohne Weiteres erkannt werden“ (BAG vom 17.11.2015, 1 ABR 76/13). Was bedeutet das für die Vergütung der Umkleidezeiten? Richtig: Die Zeiten müssen bezahlt werden. Das sind pro Beschäftigten oft bis zu 2x 20 Minuten pro Tag, also Millionen an Euro, die die Unternehmen eigentlich zu tragen hätten… Doch die „verständnisvollen“ Gewerkschaften vor allem in der Automobilindustrie haben dem durch die von ihnen abgeschlossenen Tarifverträge einen Riegel vorgeschoben. (…) Man mag diese Rechtsprechung kritisieren. Wohl zu Recht. Und trotzdem ist das Problem gar nicht juristischer Art: Die Gewerkschaften hätten es in der Hand JEDERZEIT durch andere Regelungen in den Tarifverträgen für eine andere Rechtslage zu sorgen. (…) Das Mindeste ist dies: Tarifverträge dürfen künftig n i c h t mehr gesetzliche Standards unterlaufen. Auch nicht Tarifverträge der IG Metall!“ Info von Rolf Geffken vom 25.10.2017 und dazu auch: Kritik an Arbeitszeit- und Tarifpolitik der IG Metall: „Eine Gewerkschaft, die sich auch als Interessensvertretung der Arbeitgeber versteht, ist keine Gewerkschaft mehr.“ weiterlesen »
IG Metall-Kampagne: Mein Leben. Meine Zeit. Arbeit neu denken."In den meisten Großbetrieben, vor allem in der Automobilindustrie werden Umkleidezeiten auf dem Betriebsgelände n i c h t vergütet. Dabei ist das Gesetz eigentlich klar, denn das Umkleiden erfolgt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers weiterlesen »

Das ‚Potsdamer Modell‘ der IG BCE und die Ausdehnungsvereinbarung der IG Metall in Sachen Zeitarbeit: Kleine aber feine Fortschritte deutscher Tarifpolitik
„… Im Mai 2017 ist es dann nach insgesamt zweijährigen Verhandlungen endlich so weit, in Potsdam werden alle Ziele zu 100 % erreicht und die IG BCE kann in ihrer Kampagnenzeitung frohlocken: 90 Minuten mehr Freizeit: Jetzt stimmt die Chemie! Eine einzige Erfolgsgeschichte also. Abhaken muss man dafür nur, dass zum einen eine derart aus dem Rahmen fallende Errungenschaft hier und heute nicht anders zu haben ist denn in Gestalt der Aussicht auf ihre Umsetzung in realistischen Drittelportionen von 2019 an, bis in sechs Jahren dann die Chemie endgültig stimmt: 2023: In diesem Jahr wird der letzte materielle Unterschied zwischen den Beschäftigten der Chemie in Ost und West wegfallen. Und zum anderen darf man die 90 Minuten mehr Freizeit keineswegs damit verwechseln, dass 37,5 Stunden von 2023 an so etwas wie eine Regelarbeitszeit wären. Das hieße nämlich, die Verfügbarkeit ostdeutscher Chemie-Arbeitskraft zu beschränken, und dazu hat der Verhandlungsführer der Gegenseite gleich zu Beginn das Nötige klargestellt: Wenn alle weniger arbeiten, bräuchten wir auf einen Schlag mehr Arbeiter, wo sollen wir die herbekommen? (Thomas Naujoks, rbb-online.de, 21.11.16) Diese Sorge erspart das ‚Potsdamer Modell‘ den Arbeitgebern mehr als gründlich, indem es gleich überhaupt die Tradition einer brancheneinheitlichen Arbeitszeit zur Restgröße macht. (…) Den Anforderungen der Betriebe gilt es sich nicht entgegenzustellen, sondern sie bedingungslos zu unterschreiben, um sie auszunutzen: Das ist die Lösung! In diesem Sinne gibt die Gewerkschaft den Betriebsräten das machtvolle Instrument in die Hand, Verschlechterungen im Verhältnis zur gesetzlichen Regelung einzuräumen, um im Gegenzug möglicherweise Verbesserungen als Preis verlangen zu können. So lässt sich aus dem neuen Gesetz zur Leiharbeit noch richtig etwas im Sinne der Leiharbeiter herausholen. Und ganz nebenbei gibt die IG Metall damit der gesetzlichen Privilegierung der Tarifpartnerschaft genau den gemeinten Inhalt: Die nationalen Standortbedingungen werden sozialpartnerschaftlich, also friedlich, optimiert.“ Beitrag aus der am 15. September 2017 erschienenen politischen Vierteljahreszeitschrift GegenStandpunkt 3-17 weiterlesen »
"... Im Mai 2017 ist es dann nach insgesamt zweijährigen Verhandlungen endlich so weit, in Potsdam werden alle Ziele zu 100 % erreicht und die IG BCE kann in ihrer Kampagnenzeitung frohlocken: 90 Minuten mehr Freizeit: Jetzt stimmt die Chemie! Eine einzige Erfolgsgeschichte also. Abhaken muss man dafür nur, dass zum weiterlesen »

Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit. Brief an die IG Metall zur Problematik seit dem Manteltarifvertrag DGB – BAP von 2003
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Werter Kollege Hofmann, ich bitte Dich, in Deiner Eigenschaft als Vorsitzender der IG Metall darauf hinzuwirken, dass die Arbeitszeitkonten für Leiharbeiter nach §4 ff des MTV DGB-BAP in ihrer jetzigen Form abgeschafft werden. Leiharbeiter haben dadurch nur Nachteile, wie ich dies im Folgenden noch näher darlegen werde. Beispielsweise werden in einsatzfreien Zeiten ohne jede Grundlage unbegrenzt Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt. Ich war selbst 23 Jahre lang Betriebsrat bei einem großen Verleiher und weiß, über was ich schreibe. Darüber hinaus bin seit September 1984 Mitglied der IG Metall. (…) Für mich ist es trotz Anspannung meiner gesamten Vorstellungskraft bis heute nicht nachvollziehbar, wie sich die Gewerkschaften haben dazu breitschlagen lassen, mit einer zwielichtigen Branche wie der Leiharbeit, in der ein rüpelhafter Umgang mit den Leiharbeitern an der Tagesordnung ist, neben einem Entgelttarifvertrag mit garantierter finanzieller Unterversorgung auch noch das Arbeitszeitkonto mit all seinen Risiken und Nebenwirkungen zu Lasten Leiharbeiter in den MTV zu zementieren. Die segensreiche Wirkung des Arbeitszeitkontos zu Gunsten der Leiharbeitsbranche ist mittlerweile in das 14te Kalenderjahr eingetreten, ohne das dessen unzulässige Bestandteile bislang beseitigt wurden. Es bedarf keineswegs eines besonderen Sachverstands, um zu erkennen, dass sich Leistung und Gegenleistung in den Tarifverträgen in einem aufdringlichen Missverhältnis zu Ungunsten der Leiharbeiter befinden. Darüber hinaus springt ins Auge, das der MTV DGB-BAP sehr feinfühlig und passgenau auf die Bedürfnisse der Zeitarbeit zugeschnitten wurde. Wer böse denkt, könnte auf die Idee kommen, als haben die Gewerkschaften der Leiharbeitsbranche eine lukrative Einnahmequelle verschaffen wollen. (…) Aber auch ohne das Arbeitszeitkonto garantieren die Tarifverträge den Leiharbeitern für ihr späteres Rentendasein immerhin einen Lebensabend in Würde und Altersarmut. Mit Tarifverträgen auf Ramschniveau kann jedenfalls nicht verhindert werden, dass die betroffenen Leiharbeiter nach wie vor zu den ewigen Verlierern des Arbeitsmarktes zählen…“ Brief von Dieter Vogt an den IG Metall-Vorstand vom 1.9.2017 – über die uns natürlich passende Einschätzung hinaus sehr informativ! Wir freuen uns auf die Antwort… Herausragend darin ein zitierter Arbeitsrichter: „Wenn ich Gewerkschafter gewesen wäre und hätte den Tarifvertrag unterschreiben sollen, wäre mir der Griffel aus der Hand gefallen„. weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Werter Kollege Hofmann, ich bitte Dich, in Deiner Eigenschaft als Vorsitzender der IG Metall darauf hinzuwirken, dass die Arbeitszeitkonten für Leiharbeiter nach §4 ff des MTV DGB-BAP in ihrer jetzigen Form abgeschafft werden. Leiharbeiter haben dadurch nur Nachteile, weiterlesen »

Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der TarifpolitikDie große Koalition will durch eine neue Strategie die Tarifparteien stärken: Sie gewährt gesetzliche Privilegien und soll größere Freiheiten vom Gesetzgeber garantieren. Die Pläne sind jedoch umstritten (…) neue, durchaus umstrittene Strategie der Regierung im Umgang mit Gewerkschaften und Arbeitgebern: Deren tarifpolitisches Zusammenwirken soll vom Gesetzgeber gezielt belohnt werden, um für mehr Tarifbindung zu sorgen. Das Instrument dazu sind Sonderklauseln in neuen Regulierungsgesetzen, die Betriebe mit Tarifvertrag gegenüber Betrieben ohne Tarifvertrag bevorzugen – so etwa im geplanten „Lohngleichheitsgesetz“ wie auch im neuen Gesetz zur strengeren Regulierung der Zeitarbeit: Wer sich an einen Tarifvertrag bindet, bekommt vom Gesetzgeber größere Freiheiten und weniger Bürokratie. Diese Strategie einer „Stärkung der Tarifautonomie“ war von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) schon vor einiger Zeit entwickelt worden und gehört nun offenbar auch zum politischen Werkzeugkasten der Union. In der Wirtschaft sorgt sie allerdings zunehmend für Spannungen. Sie weckt ungute Erinnerungen an die Hochzeiten des sogenannten Tarifkartells. (…) Auch den Familienunternehmern missfällt die neue Form des Belohnens und Belastens, wie ihr Verbandspräsident Lutz Goebel betont: „Tarifbindung wird so zur Tarifzwangsbindung“, sagte Goebel dieser Zeitung. Diese „Zwangsbindung“ sei offensichtlich das neue Instrument der Gewerkschaften, „um den ansonsten rückläufigen Mitgliederzahlen entgegenzuwirken“…“ Artikel von Dietrich Creutzburg vom 22.11.2016 bei der FAZ online – bei uns ruiniert diese – bereits in der Leiharbeit folgenschwere – Strategie des Tarifvorbehalts jegliche positive Bindung an den Begriff „Tarifvertrag“! Siehe die Beispiele im Artikel – es kündigte sich bereits an, dass die Arbeitszeit das nächste Objekt der Flexibilisierung per Tarif sein würde… Siehe dazu neu: Mit Tarifverträgen fahren Arbeitnehmer besser. Das stimmt (nicht immer). Über „tarifdispositive Regelungen“ und ihre Ambivalenz mit erheblicher Schlagseite weiterlesen »

Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik"Die große Koalition will durch eine neue Strategie die Tarifparteien stärken: Sie gewährt gesetzliche Privilegien und soll größere Freiheiten vom Gesetzgeber garantieren. Die Pläne sind jedoch umstritten (...) neue, durchaus umstrittene Strategie der Regierung im Umgang mit weiterlesen »

Betrogene Arbeitnehmer – Wie durch Tarifverträge Schutzbestimmungen ausgehebelt werden
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Das galt lange als sicher: Wer nach Tarif bezahlt wird, der hat Glück, dem geht es gut! Anders als in den Unternehmen, die sich dem Tarif verweigern und in denen nur die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden. Doch viele Leiharbeiter mussten in der Vergangenheit feststellen, die gesetzlichen Mindeststandards sind besser als die Bedingungen, denen die Gewerkschaft bei den Tarifverhandlungen zugestimmt hat…“ Text und Video des Beitrags von Diana Kulozik und Chris Humbs im Rahmen der ARD-Sendung „Kontraste“ am 31.08.2017. Ein uns bekannter Leiharbeiter kam in der Sendung leider nur kurz zu Wort, u.a. mit „Leiharbeit ist Teil des Sklavenlohnsektors. Von der Bezahlung her und das ganze Rundherum…“ Allerdings widmet sich die Sendung umfangreich und kritisch der Politik der „Tarifvorbehalte“ um angeblich Tarifbindung zu sichern – durch Unterlaufen gesetzlicher Standards! Siehe dazu unser Dossier – nicht nur im Zusammenhang mit der Leiharbeit: “Stärkung der Tarifautonomie: Unternehmer fürchten Rückkehr des Tarifkartells” – wir fürchten uns auch vor Tarifvorbehalten – darin zitieren wir umfangreicher zu dieser Thematik weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Das galt lange als sicher: Wer nach Tarif bezahlt wird, der hat Glück, dem geht es gut! Anders als in den Unternehmen, die sich dem Tarif verweigern und in denen nur die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden. Doch viele weiterlesen »

DB AG: EVG-Tarifverträge für EVG-Mitglieder!
„Im DB-Konzern ist neuerdings eine fragwürdige Praxis eingezogen: Bei DB Cargo, DB Regio und DB Fernverkehr werden Dienstpläne nach Tarifregelungen einer anderen Gewerkschaft gemacht – auch für EVG-Mitglieder. Das ist rechtswidrig und muss deshalb sofort beendet werden! Das haben wir der DB AG sowie den Vorständen der drei Gesellschaften auch unmissverständlich mitgeteilt. Diese Tarifregelungen sind keineswegs besser als die der EVG. Sie führen zur Verschiebung von Ruhetagen und schränken die individuellen Planungsmöglichkeiten der Beschäftigten ein. Wir fordern unsere Betriebsräte auf, alle rechtswidrig erstellten Dienstpläne abzulehnen!“ EVG-Stellungnahme vom 3. August 2017 – zu den Hintergründen ist nicht mehr zu erfahren, aber sind das nicht evtl. die Folgen des Tarifeinheitsgesetzes, das die EVG gefordert hatte?? Wir bitten kundige LeserInnen um Aufklärung! weiterlesen »
"Im DB-Konzern ist neuerdings eine fragwürdige Praxis eingezogen: Bei DB Cargo, DB Regio und DB Fernverkehr werden Dienstpläne nach Tarifregelungen einer anderen Gewerkschaft gemacht – auch für EVG-Mitglieder. Das ist rechtswidrig und muss deshalb sofort beendet werden! Das haben wir der DB AG sowie den Vorständen der drei Gesellschaften auch weiterlesen »

EU-Arbeitszeitrichtlinie: Mehr Geld für Feuerwehrleute! Und auch für andere Arbeitnehmer?
ver.di: Überstunden sind kein Hobby„Brandenburger Feuerwehrleuten steht nach einem Urteil des BVerwG nachträgliche Vergütung für Mehrarbeit zu. Die Entscheidung rückt Fragen nach der Zulässigkeit von Überstunden auch für die Privatwirtschaft erneut ins Blickfeld. Die Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug („BbgAZVPFJ“) verstößt gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG v. 4. November 2003). Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden und einem Feuerwehrbeamten auch in dritter Instanz überwiegend Recht gegeben (Urt. v. 21.07.2017, Az. BVerwG 2 C 31.16 – BVerwG 2 C 44.16). (…) Der Sachverhalt ist schnell erzählt: Der klagende Feuerwehrmann forderte Geld für geleistete Mehrarbeit. Er argumentierte, eine Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden (vgl. Art. 6 EU-Arbeitszeitrichtlinie) könne nur angeordnet werden, wenn zugleich die Vorgaben aus Brüssel eingehalten würden. (…) Für die Privatwirtschaft sind die Vorgaben aus Brüssel einheitlich im Arbeitszeitgesetz („ArbZG“) umgesetzt. Dabei steht den Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien offen, von bestimmten Vorgaben abzuweichen (vgl. § 7 ArbZG) – es gilt insoweit eine Angemessenheitsvermutung. Auch für die maximale Wochenarbeitszeit besteht eine Opt-Out-Option: In einem Tarifvertrag oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrags kann die Arbeitszeit pro Werktag auch ohne Ausgleich auf mehr als acht Stunden verlängert werden (vgl. § 7 Abs. (2a) ArbZG). Vielfach wird die Regelung als europarechtswidrig angesehen: Der Staat dürfe die Einhaltung der Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie (insbesondere Sicherheits- und Gesundheitsschutz) nicht an die Tarifvertragsparteien delegieren…“ Beitrag von Dr. Silvia Lang und Dr. Nadine Kramer vom 21. Juli 2017 bei Legal Tribune Online – ist wegen der Frage, ob eine Gewerkschaft zum Nachteil der AN bei der Arbeitszeit von den EU-Vorgaben abweichen darf, schon interessant – siehe auch Leiharbeit… weiterlesen »
ver.di: Überstunden sind kein Hobby"Brandenburger Feuerwehrleuten steht nach einem Urteil des BVerwG nachträgliche Vergütung für Mehrarbeit zu. Die Entscheidung rückt Fragen nach der Zulässigkeit von Überstunden auch für die Privatwirtschaft erneut ins Blickfeld. Die Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug ("BbgAZVPFJ") verstößt gegen die weiterlesen »

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Signale für eine neue „Pflegegewerkschaft“? Und was das mit dem Tarifeinheitsgesetz zu tun haben könnte
„Es ist aus gewerkschaftlicher Sicht schon ein Kreuz mit der Pflege. Dort herrscht unter den vielen Betroffenen seit Jahren eine (zunehmende) Unzufriedenheit ob der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern und in den Einrichtungen und Diensten der Altenpflege…“ Die „Gewerkschaft Verdi, die für sich reklamiert, die Pflegekräfte zu vertreten, ist bei diesen nicht wirklich fest verankert, was man bekanntlich immer wieder an der Kennzahl Organisationsgrad bemisst. (…) Und in dieser Gemengelage werden wir mit so einer Meldung konfrontiert: Plan für Pflegegewerkschaft: Der Vorsitzende des Marburger Bunds (MB), Rudolf Henke, und der Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, haben Einigkeit demonstriert in den Fragen von Pflegekammern, einer generalistischen Berufsausbildung in der Pflege und einer starken Gewerkschaft für die Pflege. (…) Bislang hat man ja gerade in der bislang durchaus erfolgreichen Exklusion der Krankenhausärzte aus der Gemeinschaft der Beschäftigten seine Existenzberechtigung gezogen und auch dementsprechend als Ärzte-Gewerkschaft agiert. In dem Moment, wo nun möglicherweise durch die anstehende Entscheidung des BVerfG die Existenzgrundlage entzogen wird, kommt man auf die Idee, die Reihen „aufzufüllen“ mit den Pflegekräften, um dann in der notwendigen Konkurrenz mit Verdi auf der betrieblichen Ebene als stärkste Gewerkschaft dazustehen und weiter tarifpolitisch agieren zu können…“ Beitrag von Stefan Sell vom 25. Juni 2017 bei Aktuelle Sozialpolitik weiterlesen »
"Es ist aus gewerkschaftlicher Sicht schon ein Kreuz mit der Pflege. Dort herrscht unter den vielen Betroffenen seit Jahren eine (zunehmende) Unzufriedenheit ob der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern und in den Einrichtungen und Diensten der Altenpflege..." Die "Gewerkschaft Verdi, die für sich reklamiert, die Pflegekräfte zu vertreten, ist bei diesen weiterlesen »

Das Elend des deutschen Trade-Unionismus. Alles für den Standort. Die Gewerkschaften setzen auf »Mitgestaltung« – eine Polemik
Mitbestimmung„… Dank gewerkschaftlicher Beteiligung findet Ausbeutung von Lohnarbeit heutzutage in einem »objektiven« und mit dem Stempel »sozial gerecht« versehenen Rahmen statt, in dem Unselbständige ihr Interesse an einem möglichst guten Auskommen mit dem Einkommen in aller Freiheit verfolgen können: nämlich durch das Konkurrieren gegeneinander mit der Leistung, die sie zu ihrem eigenen Schaden ganz passiv anzubieten haben. Da fällt es den »Arbeitgebern« leicht, ihren ständig neuen und verschärften Anforderungen die Gestalt von »Chancen« zu geben: Sie finden stets »engagierte Mitarbeiter« für die Arbeitsplätze, die sie permanent gemäß ihrem Profitinteresse renovieren, weil andere Verdienstgelegenheiten nun einmal nicht im Angebot sind. Und so kommt noch jedes vereinbarte Tarifgefüge ziemlich automatisch wieder in die »Schieflage«, die im Folgejahr nach Korrektur durch die Gewerkschaft verlangt. Die Daueraufgabe der gewerkschaftlichen Tarifpolitik, im Kampf um »gute Arbeit« den Angriffen der Unternehmer korrigierend hinterherzulaufen, schließt die bange Frage nach dem »Ob« der Beschäftigung ein: Moderne Gewerkschaften kümmern sich um »Beschäftigungssicherung«. (…) »Beschäftigungssicherung« bedeutet auch in der Sache nichts anderes als die Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen. Eine »verantwortliche« Gewerkschaft kann das freilich keinesfalls den Unternehmern überlassen, will sie den Betroffenen »unnötige Härten« ersparen: So viele Entlassungen, wie vorgesehen, sind bestimmt nicht nötig, mit ein bisschen kollektivem Lohnverzicht und Flexibilisierung kann man Arbeitsplätze retten – nämlich genau so lange, wie sie dadurch rentabel bleiben. Weit verbreitet sind inzwischen Tarifverträge, die »gut für die Beschäftigung« sind…“ Artikel von Theo Wentzke in junge Welt vom 31.03.2017 weiterlesen »
Mitbestimmung"... Dank gewerkschaftlicher Beteiligung findet Ausbeutung von Lohnarbeit heutzutage in einem »objektiven« und mit dem Stempel »sozial gerecht« versehenen Rahmen statt, in dem Unselbständige ihr Interesse an einem möglichst guten Auskommen mit dem Einkommen in aller Freiheit verfolgen können: nämlich durch das Konkurrieren weiterlesen »

Missbrauch regulieren? Per Tarifvertrag zum equal pay? Oder Leiharbeits-Tarifverträge ersatzlos kündigen?

Dossier zur Kampagne

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Alle DGB-Gewerkschaften bejubeln (realpolitisch vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages) die am 10.5. erreichte Einigung im Koalitionsausschuss zum Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen. Bei Betroffenen sowie kritischen GewerkschafterInnen herrscht hingegen Kritik – wie bereits seit der gewerkschaftlichen Anerkennung des Sklavenhandels und den Tarifverträgen damit. Dennoch begnügt sich nicht nur die IG-Metall mit ihrer Rolle als Tarifpartner… Tarifverträge zur Leiharbeit werden aber nicht umsonst seit Jahren als Teil des Übels „Sklavenhandel“ betrachtet. Zuletzt 2013 gab es eine – erfolglose – Kampagne: „Equal Pay durchsetzen statt Lohndumping tarifieren – Nein zum DGB Tarifvertrag in der Zeitarbeit!“ Doch in 2016 bietet sich eine neue Gelegenheit: Die DGB-Tarife in der Leiharbeit sind zum 31.12.2016 und ab dem 30. Juni kündbar! Und es gibt bereits eine erste Initiative des Aktionsbündnisses Sozialproteste… Mag Wompel fragt in dem Diskussionsbeitrag vom 24.5.2016: Wer macht mit beim neuen Anlauf für eine Kampagne gegen Sklavenhandel mit Tarif? (Offener Brief im gesonderten Beitrag!) Neu im Pressespiegel: Warum hat DGB wieder per Tarifvertrag gleichen Lohn für gleiche Arbeit verhindert? Schaffung eines Pools von LeiharbeiterInnen als Flexibilitätspuffer, der Stammbelegschaft [vermeintlich] schützt. Audio des Interviews mit Mag Wompel vom 16.3.2017 von und bei Radio Dreyeckland weiterlesen »

Dossier zur Kampagne

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Alle DGB-Gewerkschaften bejubeln (realpolitisch vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages) die am 10.5. erreichte Einigung im Koalitionsausschuss zum Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen. Bei Betroffenen sowie kritischen GewerkschafterInnen herrscht hingegen Kritik - wie weiterlesen »

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