„Abneigung gegenüber Betriebsräten – so etwas kommt bekanntlich in den besten Unternehmerfamilien vor. Manchen Verhinderern dieser Form von innerbetrieblicher Demokratie ist nicht bewusst, dass diese Anti-Haltung strafrechtlich relevant sein kann. „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft“, wer „eine Wahl des Betriebsrats behindert“, heißt es in § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes. Ausgerechnet ein mit christlicher Ausrichtung für sich werbendes Unternehmen aus Hamburg sieht sich nun mit einem entsprechenden Strafantrag konfrontiert: der im Hamburger Stadtteil Hammerbrook ansässige Sender Bibel TV. Gestellt hat den Strafantrag die Kirchengewerkschaft, deren Bundesgeschäftsstelle in Hamburg-Schnelsen sitzt. In einem beim Arbeitsgericht anhängigen Streit vertritt sie den IT-Fachmann Jan Preuß*. Der Vorwurf der Gewerkschaft: Der promovierte Theologe, der auch Pastor in einer Hamburger Gemeinde ist, habe den Sender verlassen müssen, weil er einen Betriebsrat gründen wollte. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte, dass eine Strafanzeige in Sachen Bibel TV „in der hiesigen Abteilung für Wirtschaftsdelikte eingetragen“ sei. (…) Beim Gütetermin wartete der Pinneberger Arbeitsrechtler Tobias Blankenburg, der Bibel TV vertritt, mit einer überraschenden Darstellung auf: Der Sender habe sich entschieden, die Arbeit für Programmierer „extern zu vergeben“, deshalb habe man Preuß freigestellt. Der erste Kammertermin in Sachen Preuß gegen Bibel TV findet am 9. Juli statt.“ Artikel von Rene´Martens vom 12.03.2020 in der Taz online, siehe auch:
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