Arbeitsgericht sieht keinen Kündigungsgrund für Betriebsratsmitglied bei Freudenberg

Fight Union Busters!“Erst im Herbst 2019 hatte die Belegschaft der Freudenberg & Co. KG, der Führungsgesellschaft der Freudenberg Gruppe, erstmals einen Betriebsrat gegründet und ist direkt in den Genuss der Union-Busting Methoden des Konzerns gekommen (Frontberichte 04/2020 externer Link). Mit dem konstruierten Vorwurf, der Betriebsratsvorsitzende würde seine Arbeit vernachlässigen versuchte die Unternehmensleitung, bestehend aus Mohsen Sohi, Ralf Krieger und Tilman Krauch, die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung von Wolfgang S. beim Betriebsrat zu erlangen. Dieser lehnte eine Zustimmung ab, so dass das Unternehmen die Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht Mannheim beantragte. Nachdem die Parteien beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Mannheim am 15.01.2020 keine Einigung erzielen konnten, trafen sich die Parteien am 22.07.2020 erneut vor dem Arbeitsgericht zum Kammertermin. Die Vorsitzende Richterin der 13. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim Kerstin Miess sah keine ausreichenden Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden vorliegen. Zwar habe der Betriebsratsvorsitzende Pflichtverletzungen begangen und auch das Arbeitsverhältnis sei von beiden Seiten aus „stark belastet“, für die angestrebte außerordentliche Kündigung reiche dies aber nicht aus. Ein zweites Verfahren ist zudem weiter offen, dabei geht es darum, ob der Betriebsratsvorsitzende als leitender Angestellter überhaupt für den Betriebsrat hätte kandidieren dürfen. …“ Aus Frontbericht 09/2020 vom 04.09.2020 bei Arbeitsunrecht externer Link

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