Amtsenthebungsverfahren wegen Betriebsratsarbeit bei Adient Zwickau GmbH

Gewerkschaftsfeinde und Betriebsratsfresser stören“Beim VW-Zulieferer Adient schlagen in den vergangenen Wochen die Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat hohe Wellen. Wegen unterschiedlichen Meinungen und Forderungen über die Höhe des Kurzarbeitergeldes will Adient den Vorsitzenden des Betriebsrates seines Amtes entheben lassen. Grundlage der Auseinandersetzung war die Forderung des Betriebsrats, dass das während der Corona-Krise staatlich garantierte Kurzarbeitergeld von 60 bzw. 67 Prozent des Lohns von Adient auf bis zu 80 Prozent aufgestockt werden sollte. Nachdem Adient die Forderung des Betriebsrates ablehnte, rief dieser durch seinen Betriebsratsvorsitzenden die Einigungsstelle an. Dies soll ihm, wenn es nach Adient geht, nun zum Verhängnis werden. Adient sieht die Forderung nach Aufstockung des Kurzarbeitergeldes als rechtswidrig an und will den Betriebsratsvorsitzenden daher seines Amtes entheben lassen. Betriebsrat und Gewerkschaft sehen dies als absurd an, da der Betriebsrat bei Kurzarbeit Mitbestimmungsrechte hat. (…) Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Zwickau hat bereits ohne Ergebnis stattgefunden. Im November soll dann der erste Kammertermin folgen. Bis dahin bleibt der Betriebsratsvorsitzende weiter im Amt…“ Aus Frontbericht 09/2020 vom 04.09.2020 bei Arbeitsunrecht externer Link

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