EU-SozialchartaDer Sozialverband Deutschland (SoVD) und die Arbeiterwohlfahrt (AWO) verlangen anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gesamteuropäische Lösungen für soziale Fragen. Am Montag stellten sie auf einer digitalen Veranstaltung ihre politischen Forderungen vor. Seit Anfang Juli hat Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union übernommen. SoVD und AWO wollen, dass Deutschland während dieser Präsidentschaft dem Kampf gegen Armut eine »weitaus höhere Priorität einräumt«. (…) AWO und SoVD fordern in ihrer gemeinsamen Erklärung von Montag eine konsequente Umsetzung sozialer Rechte. Dafür müssten verbindliche Rechtsansprüche abgeleitet werden. »Instrumente wie die Europäische Säule sozialer Rechte sind begrüßenswert, bleiben aber reine Absichtserklärungen. Wir brauchen Lösungen, die bei den Menschen ankommen«, sagte AWO-Bundesgeschäftsführer Jens M. Schubert. Die Defizite würden etwa bei der Situation von Kindern und Jugendlichen deutlich werden: »Es ist nicht hinnehmbar, dass unsere Jugend im Europa des 21. Jahrhunderts um die Erfüllung elementarer Bedürfnisse kämpfen muss«, kommentierte Schubert die Forderungen.“ Artikel von Lisa Ecke vom 12.10.2020 beim ND online zum Forderungspapier „Gemeinsam für ein Europa ohne Armut“ weiterlesen »

EU-Sozialcharta

Es braucht ein Ende der Freiwilligkeit. AWO und SoVD fordern verbindliche europäische Mindeststandards für soziale Sicherungssysteme
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(Polizei)Staat im (Polizei)Staat USA: Glaubt jemand Amazons Beteuerung, man habe davon Abstand genommen, Geheimdiensttechniker gegen Gewerkschaften einzusetzen?

Dossier

Streik bei Amazon am Prime Day (15. Juli 2019)Die ursprüngliche Meldung lautete so: „… Amazon sucht eine Art von „Geheimdienstanalysten“, die nicht-öffentlich verfügbare Informationen zu „sensiblen Themen, die streng vertraulich sind, einschließlich Bedrohungen durch Arbeiterorganisation gegen das Unternehmen“ sammeln sollen. Das geht aus einer aktuellen Stellenausschreibung hervor, die der Aktivist Wolfie Christl zuerst bei Twitter weiterverbreitete. Beschafft werden sollen auch Informationen zu „organisierten Arbeitskräften, Aktivistengruppen und feindlichen politischen Führungspersonen“. Die Tätigkeit ist bei dem Bereich Amazon Global Security Operations (GSO) im Global Intelligence Program (GIP) angesiedelt. Das Team hat seinen Sitz in der Region Phoenix, im US-Bundesstaat Arizona. (…) Amazon hat die beiden Stellenanzeigen nach mehreren Medienberichten dazu gelöscht. Das Open Markets Institute, das sich auf Kartellrecht und die Monopolmacht von Technologieunternehmen konzentriert, erklärte, Amazon benutze Tools wie Navigationssoftware, Objektscanner, Armbänder, Wärmebildkameras, Sicherheitskameras und aufgezeichnetes Filmmaterial, um seine Belegschaft in Lagern und Geschäften zu überwachen. Dabei könne es darum gehen, die Organisierung in Gewerkschaften einzuschränken. Beispielsweise würden Heatmaps erstellt und anhand von Daten wie der Stimmung der Teammitglieder und eines Diversity-Index ermittelt, in welchen Filialen das Risiko einer Gewerkschaftsbildung höher sein könne, heißt es in dem Bericht“ – in dem Beitrag „Amazon sucht Geheimanalysten gegen Gewerkschaften“ am 01. September 2020 bei golem.de über die Aufdeckung der Anwerbemaßnahme und ihre offizielle Rücknahme nach dem nicht gerade freundlichen Echo weltweit. Siehe dazu eine ausführlichere Meldung über die angeblich Rücknahme der Anwerbung, einen Beitrag über eine Studie, die die Überwachungstechniken als permanente Vorgehensweise des Unternehmens entlarvt, und eine leider reichlich zahnlose erste gewerkschaftliche Stellungnahme dazu sowie nun den Protest: Gewerkschaftsfeindlichkeit: EU-Abgeordnete warnen vor Bespitzelung durch Amazon – Software als Gewerkschaftsradar weiterlesen »

Dossier: Amazon setzt Geheimdiensttechniker gegen Gewerkschaften ein

Streik bei Amazon am Prime Day (15. Juli 2019)

Gewerkschaftsfeindlichkeit: EU-Abgeordnete warnen vor Bespitzelung durch Amazon – Software als Gewerkschaftsradar
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EU-Sozialcharta„… Soziale Standards sind die Grundpfeiler einer gerechten Demokartie, um auch diejenigen zu schützen, die über ein geringes Einkommen verfügen. Nun hat sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dagegen ausgesprochen, ein neues “Recht auf Wohnen” sowie ein “Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung” per Gesetz zu definieren. Das jedenfalls ergeht aus einem Positionsentwurf hervor, in dem die Bundesregierung die revidierte Europäische Sozialcharta in deutsches Recht schreiben will. Das Bundesarbeitsministerium begründet die Ablehnung damit, dass die Vorgaben “nicht ausreichend konturiert” wären. Hierzu soll auch der Deutsche Bundestag angehört werden. Dieser soll das Völkerrechtsabkommen ratifizieren, um die sozialen Grundrechte zu definieren, die der Europarat festlegte. Deutschland hatte das Abkommen zwar unterzeichnet, die Vorgaben waren aber bisher nicht bindend. Die Debatte um die sozialen Grundrechte wird seit Jahren zum Teil kontrovers diskutiert. Der Sozialausschuss soll sich im Oktober hierzu zusammenfinden…“ Beitrag „SPD-Arbeitsminister gegen neue Sozialrechte“ von Sebastian Bertram vom 26.09.2020 bei gegen-hartz.de – siehe dazu erste Kommentare weiterlesen »

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Ratifizierung der EU-Sozialcharta: Bundesarbeitsminister gegen Recht auf Wohnen und Recht auf Schutz gegen soziale Ausgrenzung
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Der Diktator Ungarns wird von der EU nicht kritisiert: Weil die außer Kraft gesetzten Arbeitsgesetze auch anderswo auf der Wunschliste stehen?
Hannes Hofbauer: Die Diktatur des Kapitals. Souveränitätsverlust im postdemokratischen Zeitalter„… Der rechtsnationale Fidesz-Politiker hat sich vom ungarischen Parlament mit umfassenden Sondervollmachten ausstatten lassen, die an eine Diktatur erinnern.Ein Notstandsgesetz wird es ihm fortan ermöglichen, auf dem Verordnungsweg zu regieren, am Parlament vorbei. Begründet wird es mit der Coronakrise, doch viele Maßnahmen – wie das Verbot von Wahlen und die Einschränkung der Pressefreiheit – zeugen eher von Orbáns Wunsch, missliebige Kritiker und Konkurrenten auszuschalten. (…) Doch wer nun erwartet hatte, dass die EU-Kommission scharf gegen Orbans „Ermächtigungsgesetz“ (so nennt es die ungarische Opposition) protestiert, sieht sich getäuscht. Junckers Amtsnachfolgerin Ursula von der Leyen reagierte erst gar nicht – und veröffentlichte dann eine windelweiche Erklärung wie von Radio Eriwan. „Alle Notstandsmaßnahmen müssen auf das, was notwendig ist, begrenzt und streng verhältnismäßig sein. Sie dürfen nicht unbegrenzt dauern“, sagte die CDU-Politikerin am Dienstag in Brüssel. Doch den Namen Orbán erwähnte von der Leyen nicht. Und von möglichen Sanktionen gegen Ungarn sprach sie schon gar nicht. Alles geschehe „im Geiste der Kooperation“, versprach von der Leyen. Genauso gut hätte sie erklären können, dass sie Orbán vertraut und weiter ganz eng mit ihm zusammenarbeiten möchte – wie schon bei ihrer Nominierung zur Kommissionspräsidentin im Sommer 2019. Schon damals war die CDU-Politikerin auf Orbáns Stimme angewiesen. Und schon damals vermuteten Kritiker im Europaparlament, dass von der Leyen es mit Demokratie und Rechtsstaat nicht so genau nehmen werde…“ – aus dem Beitrag „Orbán braucht EU nicht zu fürchten“ von Eric Bonse am 31. März 2020 in der taz online über die (Nicht) Reaktion der EU auf Orbans Diktatoren-Vollmachten. Siehe dazu drei weitere Beiträge, die vor allem das Thema „Außerkraftsetzung der Arbeitsgesetze“ behandeln (darunter eine Stellungnahme von vier ungarischen Föderationen) und den Hiweis auf unseren ersten Beitrag zur ganz speziellen Sondergesetzgebung in Ungarn weiterlesen »

Hannes Hofbauer: Die Diktatur des Kapitals. Souveränitätsverlust im postdemokratischen Zeitalter

Der Diktator Ungarns wird von der EU nicht kritisiert: Weil die außer Kraft gesetzten Arbeitsgesetze auch anderswo auf der Wunschliste stehen?
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MindestlohnDie Mindestlöhne in den 21 EU-Staaten plus Großbritannien, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind zuletzt im Mittel kräftig angehoben worden – im Durchschnitt nominal um 6,0 und nach Abzug der Inflation um 4,4 Prozent. Beides sind die zweithöchsten Zuwächse in den vergangenen zwei Jahrzehnten. 18 EU-Staaten haben ihre Mindestlöhne zum Jahresanfang 2020 erhöht, Großbritannien wird das in den kommenden Wochen tun. Das zeigt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Der deutsche Mindestlohn ist mit 9,35 Euro pro Stunde weiterhin spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten, die alle 9,66 Euro und mehr Stundenlohn vorsehen. In vier Euro-Ländern beträgt der Mindestlohn nun mehr als 10 Euro, in Luxemburg sogar 12,38 Euro. Auch in Großbritannien wird der Mindestlohn ab April deutlich über dem deutschen Niveau liegen. Die kräftigeren Erhöhungen sind zum Teil Ergebnis von Debatten und einzelnen Regierungs-Initiativen, die in vielen europäischen Ländern darauf abzielen, Mindestlöhne auf ein existenzsicherndes Niveau anzuheben. Die EU-Kommission hat dieses Thema ebenfalls aufgegriffen. Bislang liegen aber nur in zwei EU-Ländern, Frankreich und Portugal, die Mindestlöhne bei mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns. Dieses Niveau ist aus Sicht vieler Experten die Untergrenze für ein existenzsicherndes Entgelt. Der EU-Durchschnitt beträgt dagegen laut WSI lediglich knapp 51 Prozent, in Deutschland ist das Niveau mit knapp 46 Prozent noch niedriger und war in den vergangenen Jahren rückläufig…“ HBS-Mitteilung vom 13.02.2020, siehe auch den WSI-Mindestlohnbericht 2020 weiterlesen »

Mindestlohn

Internationaler Mindestlohnreport des WSI: Im EU-Mittel kräftige Zuwächse, in vier Ländern über 10 Euro, in Deutschland ist das Niveau rückläufig
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Ein besseres Europa für die ArbeitnehmerInnen: eine stärkere Säule sozialer Rechte„Seit 2011 versucht die EU-Kommisson, die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Euroländer zu steuern. Doch sozial ausgewogen geht es beim “Europäischen Semester” nicht zu, wie ein neuer Bericht aufdeckt. Die Studie hat der linke Europaabgeordnete M. Schirdewan vorgelegt. Unter dem Titel „Überwachen und bestrafen: Das Ende des Wegs für den Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU“ dokumentiert er zahlreiche Eingriffe in die Tarifautonomie und die Sozialpolitik der EU-Staaten. Hier die Zusammenfassung (Zitat): „Seit Einführung des Europäischen Semesters im Jahr 2011 bis 2018 forderte die Kommission die einzelnen Mitgliedstaaten auf, das gesetzliche Renteneintrittsalter anzuheben und/oder die öffentlichen Ausgaben für Renten und Altersvorsorge zu senken. Es gab seither: 63 Aufforderungen, dass die Regierungen die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und/oder die Auslagerung oder Privatisierung von Gesundheitsdienstleistungen kürzen. – An die Mitgliedstaaten wurde 50 Mal die Aufforderung gerichtet, das Lohnwachstum zu unterbinden, während Anweisungen zur Verringerung der Arbeitsplatzsicherheit, des Beschäftigungsschutzes vor Entlassungen und der Rechte von Arbeitnehmern und Gewerkschaften auf Tarifverhandlungen 38 Mal erteilt wurden. – Zusätzlich zu den routinemäßigen Forderungen, die Staatsausgaben für Sozialdienstleistungen generell zu senken, hat die Kommission 45 spezifische Forderungen gestellt, die darauf abzielen, die Leistungen für Arbeitslose, schutzbedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen zu verringern oder zu streichen, unter anderem durch Strafmaßnahmen, um diese Personen in den Arbeitsmarkt zu zwingen.“ Die Empfehlungen werden zwar in der Regel nicht umgesetzt – das “Europäische Semester” ist ein Schlag ins Wasser, genau wie die immer zahlreicheren EU-Regeln für die Währungsunion. Dennoch zeigt der Bericht, dass es mit der neuerdings oft beschworenen sozialen Ausgewogenheit der EU-Kommission und ihrer Empfehlungen nicht weit her ist…“ Meldung von Eric Bonse bei Lost in Europe vom 5. Februar 2020 mit Link zum kompletten englischen Bericht auf externer Website der Linken weiterlesen »

Ein besseres Europa für die ArbeitnehmerInnen: eine stärkere Säule sozialer Rechte

Renten kürzen, Lohn deckeln: Was Brüssel so alles fordert
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Abschied von der Mittelschicht – Die prekäre Gesellschaft in der EU
Brexit: No to EU Austerity„Rund ein Drittel aller Beschäftigten in Europa lebt in Unsicherheit. Obwohl sie Arbeit haben, teilweise sogar mehrere Jobs gleichzeitig, kommen sie nur knapp über die Runden. Sie bilden das sogenannte „Prekariat“. Die wachsende Angst vor der Armut führt zu einem Gefühl des sozialen Ausschlusses und auch zu Zweifeln an der Demokratie. Populistische Parteien profitieren. Nicht nur in Deutschland oder Frankreich wächst die Kluft zwischen Arm und Reich. Selbst in Schweden, das vielen noch als „Sozialparadies“ gilt, wird die soziale Schere immer größer. Jeder fünfte Rentner lebt dort unter der Armutsgrenze, Frauen sind besonders betroffen. In Spanien sind mehr als die Hälfte der unter 30-Jährigen prekär beschäftigt. „Das Prekariat lebt immer hart am Rand der Verschuldung. Ein Fehler, eine Krankheit zum falschen Zeitpunkt, ein Unfall oder einem Familienmitglied passiert irgendwas, das kann das Ende bedeuten“, so der britische Wirtschaftswissenschaftler Guy Standing. Welche Explosivität steckt in der neuen Klasse des Prekariats? Wie steht es um Europas sozialen Frieden? Welche Chancen und Herausforderungen gehen mit der Idee eines Grundeinkommens einher? Wie könnte man der großen Unsicherheit und der Polarisierung des politischen Systems entgegenwirken? Karin de Miguel Wessendorf und Valentin Thurn spüren diesen Fragen in der Dokumentation „Abschied von der Mittelschicht – Die prekäre Gesellschaft“ nach und begleiten junge und alte Menschen aus verschiedenen Ländern Europas bei ihrem Alltag im Prekariat.“ Reportage von Karin de Miguel Wessendorf und Valentin Thurn am 4. Februar 2020 bei arte.tv (Videolänge: 89 Min., in der arte-Mediathek verfügbar bis zum 3. April 2020) weiterlesen »

Brexit: No to EU Austerity

Abschied von der Mittelschicht – Die prekäre Gesellschaft in der EU
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EU-Militärpolitik„Ab 2021 sollen bis zu 1.200 Mrd. Euro aus dem EU-Budget über die nächsten sieben Jahren neu verteilt werden. Schulungen für Arbeitssuchende, Infrastrukturvorhaben und Klimaschutzmaßnahmen sind nur einige Beispiele dafür, die mit diesen Mitteln gefördert werden können. Die Verhandlungen zwischen den EU-FinanzministerInnen gestalten sich aber schwierig: Ausgerechnet Arbeits- und Sozialprojekte könnten möglichen Kürzungen im EU-Budget zum Opfer fallen. (…) Der für ArbeitnehmerInnen wichtigste Fonds, der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+), sollte nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission mit rund 101 Mrd. Euro für sieben Jahre ausgestattet werden. Gleichzeitig soll der ESF+ zusätzliche Aufgaben übernehmen, die bisher über andere Finanzierungslinien abgedeckt wurden. Unterm Strich ergibt sich daher eine Verringerung der verfügbaren Mittel gegenüber dem derzeit laufenden Programm. Der finnische Ratsvorsitz sieht nun weitere erhebliche Kürzungen vor: Das Volumen des ESF+ wird nun mit rund 86,3 Mrd. Euro veranschlagt. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag eine weitere drastische Kürzung um rund 15 Mrd. Euro bzw. 17 Prozent. (…) Die massiven Kürzungen beim Europäischen Sozialfonds, ein recht magerer „Just Transition“-Fonds, bei gleichzeitiger Vervielfachung der Militärausgaben, sorgen für Ernüchterung…“ Beitrag von Frank Ey vom 30. Januar 2020 beim A&W-Blog weiterlesen »

EU-Militärpolitik

Neuer EU-Haushaltsrahmen ab 2021: massiver Anstieg bei Militärausgaben, drastische Kürzungen in der Sozialpolitik
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Albrecht Goeschel: EU-Sozialpolitik: Formierung einer Klassengesellschaft der billigen Arbeit (pad-verlag)Nach der verquasten, mühseligen Debatte um ein liberales „Europäisches Sozialmodell“, welches auf dem Sozialpolitik-Torso des Vertrags von Maastricht 1991, dem „Opting-out“ der Briten und der jahrzehntelangen Obstruktion jedweder Vergemeinschaftung der Sozialpolitik durch dieselben auflagerte, gab Mario Draghi, Delegierter von Goldman Sachs und Präsident der Europäisches Zentralbank, 2012 mit gehöriger Verachtung gegenüber den Subalternen die Devise aus, dieses Modell sei tot. Allzu erfolgreich hatten sich die Kräfteverhältnisse zwischen Arbeit und Kapital seit der Finanzkrise 2008 und der Renaissance des finanzmarktgetriebenen Akkumulationsregimes zugunsten letzterer verschoben (…) Ohnehin diente die Sozialpolitik der EU seit 1991 vordringlich dazu, mittels der Durchsetzung von Sozialdienstleistungsmärkten, Vergaberegimen und Beihilfeverboten die soziale Daseinsvorsorge dem Finanzkapital, jüngst etwa in Form der „Social Entrepreneurship Initiative“ oder von „Social Impact Bonds“ zu öffnen, um nun auch mit Obdachlosigkeit, Hunger, Gewalt oder psychischen Erkrankungen Profite generieren zu können. Außerhalb der Marktlogik ist diesen Leuten soziale Sicherheit kategorial nicht mehr denkbar. (…) Neuerlich wurde damit deutlich, dass ein austeritätspolitisch imprägniertes Vermarktlichungskonzept den Einbau eines „Social Pillar“ im Primärrecht nicht erlaubt. Denn der vielbesungene „Social Pillar“ könnte nur dann Armut und Ausgrenzung bekämpfen, wenn er durchsetzbare, bedarfsdeckende, individuelle Rechte auf Geld-, Sach- und Dienstleistungen im Falle von Arbeitslosigkeit, Armut, Wohnungslosigkeit oder fehlender Bildungsbeteiligung einräumen würde. Derlei Rechte müssten europäisiert gleichartig durchsetzbar sein und sich an den EU-SILC-Schwellen orientieren. Er müsste im EU-Wirtschafts- und Arbeitsrecht nicht nur Unternehmensstrategien des Sozialdumping (Lohnunterbietungswettbewerbe im Standortwettbe werb) und die Schaffung kollektivvertragsfreier Zonen, sondern auch den Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten der Union unterbinden…“ Artikel von Nikolaus Dimmel vom 17. Januar 2020 aus Streifzüge 2019-77 weiterlesen »

Albrecht Goeschel: EU-Sozialpolitik: Formierung einer Klassengesellschaft der billigen Arbeit (pad-verlag)

Soziales Europa? Ein Wintermärchen. Über Kosten und Folgen der EU-Non-Social-Policy
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Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

Dossier

[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!EU-Bürger*innen ohne deutschen Pass werden in Deutschland immer weiter von sozialen Rechten ausgeschlossen. In Notlagen haben sie oft keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen. Die Ausgrenzung fördert Verarmung, Obdachlosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse. Auf wachsende Armut und verschärfte Ausbeutung reagieren Bund und Kommunen zunehmend kontroll- statt sozialpolitisch. Nun soll diese Entwicklung noch verschärft werden: 1) Ausschluss von sozialen Rechten: Das Bundesfinanzministerium möchte den Anspruch auf Kindergeld u. a. für EU-Bürger*innen, die nicht erwerbstätig sind, mit einem neuen Gesetz einschränken. Dies trifft vor allem diejenigen, die am meisten auf das Kindergeld angewiesen sind, wie z. B. alleinerziehende Frauen, und fördert Kinderarmut. 2) Vertreibung aus dem öffentlichen Raum: In vielen Städten werden Obdachlose in letzter Zeit vermehrt aus dem öffentlichen Raum vertrie- ben. Das neue Gesetz soll zudem ermöglichen, Menschen, die in Gruppen im öffentlichen Raum stehen, Platzverweise und Bußgelder zu erteilen, wenn Ihnen unterstellt wird, ihre Arbeitskraft für undokumentierte Arbeit anzubieten. Diese Vertreibungspolitik bekämpft die Mittellosen selbst, statt die Ursachen für deren Lage. Sie kann leicht von rassistischer Hetze vereinnahmt werden. 3) Generalverdacht: Die Bundesarbeitsagentur stellt EU-Bürger*innen, die Leistungen in Jobcentern beantragen, unter den Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs. (…) 4) Der Fokus verschiebt sich von Sozial- zu Ordnungspolitik…“ Presseerklärung des Netzwerk „Europa in Bewegung“ vom 25.3.2019 bei ALSO, Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V., siehe auch den Aufruf zu Aktionstagen am 2.-5. April 2019 (zum mitzeichnen, wir haben bereits) und weitere Infos. Neu: Ein besonders gut ausgefüllter Antrag ist in den Augen der BA bereits verdächtig – Stellungnahme von 13 Dortmunder Organisationen weiterlesen »

Dossier: Interne „Arbeitshilfe“ der BA verdächtigt Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien

[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

Ein besonders gut ausgefüllter Antrag ist in den Augen der BA bereits verdächtig – Stellungnahme von 13 Dortmunder Organisationen
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EuGH stärkt AirBnB: Erhalt von Wohnraum verstößt gegen das EU-Recht
5.000 Menschen in London für Recht auf Wohnen„Kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember 2019, erging ein fatales Urteil für Mieter*innen in der EU. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vereitelte den Versuch Frankreichs, AirBnB schärfer zu regulieren. (…) Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte Klage gegen AirBnB erhoben, weil der Konzern ohne eine Maklerlizenz Immobilien vermittelte. AirBnB dagegen bestritt, als Immobilienmakler tätig zu sein. Das französische Makler-Gesetz (Loi Hoguet) sei nicht auf AirBnB anwendbar, weil dies mit der E-Commerce-Richtlinie kollidiere. In seinem Urteil vom 19. Dezember 2019 schloss sich der EuGH der Argumentation von AirBnB an. Der Konzern erbringe einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ nach der E-Commerce-Richtlinie und genieße die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt. Das französische Recht sei daher nicht anwendbar. Für Städte, die gegen die grassierende Umwandlung in Ferienwohnungen ankämpfen, ist das EuGH-Urteil ein „herber Rückschlag“, wie der Österreichische Städtebund kritisiert. Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte ein Bündnis von zehn europäischen Städten, darunter Berlin, München, Wien, Amsterdam, Barcelona, Brüssel und Paris, in einem offenen Brief vor den Folgen eines negativen Urteils gewarnt. Doch vergeblich. Denn den erforderlichen Zugriff auf AirBnBs Vermietungsdaten hat das Luxemburger EU-Gericht nun nahezu unmöglich gemacht. Das dürfte sich auch negativ auf Gerichtsverfahren in Deutschland auswirken…“  Beitrag von Jana Mattert und Thomas Fritz (Attac AG De-Privatisierung) vom Januar 2020 – siehe daraus zudem… weiterlesen »

5.000 Menschen in London für Recht auf Wohnen

EuGH stärkt AirBnB: Erhalt von Wohnraum verstößt gegen das EU-Recht
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„Las Kellys“ aus Spanien, CNT-SO aus Frankreich und britische Basisgewerkschaft UVW beteiligen sich an den Bestrebungen, Reinigungskräfte international zu vernetzen
Reinigungskräfte vernetzen sich international gegen die Praxis von Subunternehmen und kämpfen für eine entsprechende EU-Richtlinie“Spanische, britische und französische Reinigungskräfte haben sich unter dem Motto »We end outsourcing« (Wir beenden die Auslagerung) zusammengetan, um gegen ausbeuterische Subunternehmen auf europäischer Ebene vorzugehen. Ganz vorne dabei ist die Organisation der spanischen Reinigungsfrauen »Las Kellys«, die britische Gewerkschaft United Voices of the World und die französische CNT-SO Marseille. Sie hoffen, dass ihre Beschwerden mehr Gehör finden werden. Wie Vania Arana, Vertreterin von »Las Kellys« aus Barcelona, gegenüber der Online-Tageszeitung El Salto ankündigte, sei im Januar ein Treffen in Großbritannien und im Februar eines in Deutschland geplant. Kontakte zu engagierten Arbeiterinnen vor Ort gebe es bereits. Bereits am 5. und 6. November stellten die Frauen vor Abgeordneten und Beamten der Europäischen Kommission in Brüssel einen Vorschlag für eine entsprechende EU-Richtlinie vor. »Las Kellys« steht für »Las que limpian« (die, die putzen). Vor ungefähr drei Jahren hat sich die Organisation gegründet. Ihr Anwalt Alejandro García, der die Richtlinie mitentworfen hat, erklärte gegenüber El Salto, dass die Arbeitsprobleme von Raumpflegern in ganz Europa sehr ähnlich seien. »Organisiere dich, wenn du nicht möchtest, dass jemand anderes dich organisiert« stand auf T-Shirts der 17 Arbeiterinnen, die Arana während ihrer Rede in Brüssel unterstützten. Eingeladen wurden sie von der spanischen Wahlkoalition Unidas Podemos (UP). Die UP-Abgeordnete im EU-Parlament, Idoia Villanueva, sprach von einem »unhaltbaren Zustand«, dem die Reinigungsfrauen ausgeliefert seien, und versprach den Arbeiterinnen, dass ihre Gruppe sich für die Richtlinie einsetzen werde. Ob der Vorschlag überhaupt zur Diskussion angenommen wird, bleibt abzuwarten. Die Reinigungskräfte kämpfen dafür, dass die Hotels, in denen sie arbeiten, sie direkt einstellen und nicht über Subunternehmen…“ Artikel „Die, die putzen“ von Carmela Negrete in der jungen Welt vom 17.12.2019, in dem die Bestrebungen, sich international zu vernetzen ausführlich dargestellt werden. Siehe dazu auch zwei weitere aktuelle Beiträge sowie drei Beiträge aus der Arbeit der beteiligten Gewerkschaften   weiterlesen »

Reinigungskräfte vernetzen sich international gegen die Praxis von Subunternehmen und kämpfen für eine entsprechende EU-Richtlinie

„Las Kellys“ aus Spanien, CNT-SO aus Frankreich und britische Basisgewerkschaft UVW beteiligen sich an den Bestrebungen, Reinigungskräfte international zu vernetzen
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Existenzminimum nach Luxemburger Art – Der EuGH zu der Möglichkeit von Sanktionen bei existenzsichernden Leistungen im Flüchtlingssozialrecht
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebensstandards sind unantastbar. Das hat die große Kammer des EuGH in der Rs Haqbin (C-233/18) am 12. November 2019 für das Flüchtlingssozialrecht entschieden. § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wird den Anforderungen des EuGH nicht gerecht, und das BVerfG könnte am Ende den Kürzeren ziehen, wenn es die Rechtsprechung des EuGH nicht berücksichtigt und die Sozialgerichtsbarkeit in Sachen Sanktionssystem stattdessen Rat in Luxemburg sucht. Die Entscheidung kam nur eine Woche, nachdem das BVerfG mit langen, aber kaum überzeugenden Ausführungen (…) versucht hat, zu plausibilisieren, warum ein Entzug existenzsichernder Leistungen (ein Minimum unter Minimum) möglich ist – ja sogar Leistungskürzungen bis zu 100 Prozent nicht auszuschließen sind. Der EuGH hingegen hat deutlich konstatiert, dass Leistungen, die einen menschenwürdigen Lebensstandard (also ein menschenwürdiges Existenzminimum) sicherstellen, nicht verhandelbar sind und unter keinen Umständen sanktioniert und mithin eingeschränkt oder entzogen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten müssen dauerhaft und ohne, auch nur zeitweilige, Unterbrechung einen menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten. (…) Eine Sanktion ist nach Maßgabe dieser Grundsätze nur zulässig, wenn die zuständigen Behörden „unter allen Umständen dafür sorgen“, dass diese „im Hinblick auf die besondere Situation des Antragstellers und auf sämtliche Umstände des Einzelfalles mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht und die Würde des Antragstellers nicht verletzt.“ (Ziff. 51). Dies gelte auch für Entzug oder Einschränkung von Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs. Das heißt: Sanktionen, die materielle Leistungen tangieren und dazu führen, dass ein menschenwürdiger Lebensstandard nicht mehr gewährleistet werden kann, sind auf keinen Fall zulässig. (…) Er wiederholt, dass materielle Leistungen so bemessen und bestimmt sein müssen, dass dadurch stets und in jedem Fall ein menschenwürdiger Lebensstandard gewährleistet wird…“ Beitrag von Ibrahim Kanalan vom 4. Dezember 2019 beim Verfassungsblog – und unsere Anmerkung dazu weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Existenzminimum nach Luxemburger Art – Der EuGH zu der Möglichkeit von Sanktionen bei existenzsichernden Leistungen im Flüchtlingssozialrecht
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Zuschussrente gegen Altersarmut?„… Gut zehn Jahre nach Beginn der globalen Finanzkrise 2008 haben sich laut einer Studie die Arbeitsmärkte in vielen Industrieländern deutlich erholt. Das habe aber keine entscheidenden Auswirkungen auf die Armutsquoten, stellt eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung in 41 Ländern der EU und OECD fest. In 25 Staaten stagniere das Armutsrisiko oder sei bis 2018 sogar gewachsen, heißt es in dem „Social Justice Index“. In dem Ranking zu sozialer Gerechtigkeit und Teilhabechancen kommt Deutschland auf Platz zehn.“ Agenturmeldung vom 5. Dezember 2019 beim ZDF  – siehe dazu den Social Justice Index der Bertelsmann-Stiftung, des quasi Erfinders der Agenda 2010 und einen Kommentar weiterlesen »

Zuschussrente gegen Altersarmut?

[Social Justice Index der Bertelsmann-Stiftung] Trotz Aufschwung – Armutsrisiko bleibt hoch – Trübe Aussichten für junge Generationen in OECD-Ländern
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Dossier

Film „Der marktgerechte Mensch“Das Filmteam des Dokumentar-Filmes „Wer rettet wen? Die Krise als Geschäftsmodel“ startet jetzt ein neues Filmprojekt via Crowdfunding mit dem Titel „ Der marktgerechte Mensch“. Es geht hier wieder um ein Thema, welches uns alle bewegt: Europa ist im Umbruch. Neue Weichen werden gestellt. Gesellschaftliche Solidarsysteme, über Jahrzehnte erstritten, werden ausgehebelt. Besonders der Arbeitsmarkt verändert sich rasant. Hier setzt der Film „Der marktgerechte Mensch“ an…  Siehe alle Infos zum Filmprojekt und Aufruf zur Unterstützung – LabourNet Germany gehört auch dieses Mal zu den Supportern. Neu: „Der Marktgerechte Mensch“ feiert seine Premiere am Donnerstag, den 16. Januar 2020 in vielen Städten Deutschlands! weiterlesen »

Dossier zum Film “Der marktgerechte Mensch”

Film „Der marktgerechte Mensch“

„Der Marktgerechte Mensch“ feiert seine Premiere am Donnerstag, den 16. Januar 2020 in vielen Städten Deutschlands!
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