Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„… Neben Sozialfandern, die auch Hausbesuche abstatten, können Behörden Kontodatenabfragen von Sozialhilfe bzw. Hartz IV Beziehenden unternehmen. (…) Im August 2007 wurde § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) dahingehend ergänzt, dass auch u.a. die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch das Recht erhalten, nach belieben, also ohne besonderen Grund, eine Kontendatenabfrage durchzuführen. Dazu reicht die bloße Annahme, also Unterstellung, der Erfolglosigkeit anderer Maßnahmen zur Klärung. (…) Eine Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen besteht nicht, es reicht die pauschale Mitteilung, das die Möglichkeit eines solchen Kontendatenabrufs besteht. Wann und ob ein solcher durchgeführt wurde, muss unter den in § 93 Abs. 9 S. 3 AO genannten Voraussetzungen nicht mitgeteilt werden, wobei insbesondere der dort unter 1. genannte Grund in Betracht kommt. (…) Erwerbslosen-Initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Bezieher gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. “Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig”, so Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”.“ Mitteilung vom 15. Februar 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Hartz IV: Jobcenter können alle Konten von ALG II-Beziehern abfragen
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisAus den Jobcentern kommt Kritik an den Eingliederungsvereinbarungen für Hartz-IV-Bezieher. Sie sind aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht immer sinnvoll, wie aus einer am Dienstag in Nürnberg veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hervorgeht. Die Jobcenter sind gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. Bei einer anonymisierten Online-Umfrage von 360 Vermittlungsfachkräften bewertete die Mehrheit der Befragten Eingliederungsvereinbarungen für drei Personengruppen als „weniger sinnvoll“: für motivierte Personen, für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und für Personen mit geringen Deutschkenntnissen. In den Eingliederungsvereinbarungen nehmen juristisch formulierte Informationen zu Sanktionen und Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein…“ Meldung vom 11.02.2020 bei evangelisch.de zur PM des IAB und der IAB-Studie weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Jobcenter üben Kritik an Eingliederungsvereinbarungen – IAB für flexibleren Einsatz als bisher
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Im laufenden Hartz IV Bezug müssen Leistungsbezieher einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter will prüfen, ob sich im Verlauf der Zeit etwas geändert hat und ob noch ein Anspruch besteht. Wer versucht, den Antrag möglichst genau auszufüllen, kann allerdings ein böses Erwachen erleben. (…) Die Erwerbslosenini “Basta” aus Berlin berichtet von einem besonderen Fall von bürokratischem Wahnsinn. Weil bei einem Weiterbewilligungsantrag der Antragsteller bei der Frage 2. “Weitere Personen in meinem Haushalt” ein Strich statt einer Null setzte, wurde der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller sollte erneut den Antrag ausfüllen und statt einem Strich eine Null setzen, wenn keine weiteren Personen im Haushalt leben. Das hatte zur Folge, dass der Betroffene eine Woche kein Geld bekam. In einem Anschreiben hieß es, dass Durchstreichungen “nicht erlaubt sind, eine Null ist einzutragen”…“ Meldung vom 12. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV Bürokratie: Jobcenter verweigert Weiterbewilligung wegen einem Strich statt einer Null
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NRW plant Zerschlagung von behördenunabhängigen Erwerbslosen- und Beratungsstrukturen – prekäre Jobs statt erfolgreicher Klagen? Protest!

Dossier

Protest gegen Arbeitsagentur beim "Zahltag"„Um die Zukunft der Arbeitslosenzentren in NRW wird seit Jahren gerungen. Sie befürchten das Aus für ihre Arbeit. Am Dienstag (04.02.2020) hat NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann sein Konzept vorgestellt. Es sieht tatsächlich vor, die Förderung für die 79 Arbeitslosenzentren Ende 2020 einzustellen. (…) Einen sozialen Kahlschlag sieht der CDU-Politiker darin allerdings nicht. Denn die Tätigkeit der Arbeitslosenzentren soll nach seinen Plänen von den 73 Erwerbslosenberatungsstellen übernommen werden. Während sich die Arbeitslosenzentren bislang darum kümmerten, Betroffene aus der sozialen Isolation zu helfen, unterstützen die Beratungsstellen bei allen Behördensachen. Laumann will beide Angebote nun zusammenlegen und „Doppelstrukturen“ beenden. (…) Bislang bekommen die Arbeitslosenzentren jedes Jahr jeweils 15.600 Euro vom Land. Hinzu kommen städtische Zuschüsse und Spenden. Ab 2021 gibt es aber Änderungen am europäischen Sozialfonds ESF. Das Land geht davon aus, dass dann weniger Fördergeld nach NRW fließt. Deshalb geht Laumann nun die Umstrukturierung an. (…) Neben der Übernahme der Arbeitslosenzentren sollen sich die Beratungsstellen auch noch um Menschen kümmern, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. (…) Aus der Opposition gibt es Kritik an den Umstrukturierungen…“ „NRW legt Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen zusammen“, Bericht von Christian Wolf vom 4. Februar 2020 beim WDR, siehe dazu den Protest des Erwerbslosenverein Tacheles. Neu: Freie Wohlfahrtspflege in Sorge wegen der Arbeitslosenzentren weiterlesen »

Dossier „NRW plant Zerschlagung von behördenunabhängigen Erwerbslosen- und Beratungsstrukturen“

Protest gegen Arbeitsagentur beim "Zahltag"

Freie Wohlfahrtspflege in Sorge wegen der Arbeitslosenzentren
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Zuschussrente gegen Altersarmut?„Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss den Niedriglohnsumpf austrocknen“ sagt der DGB in der Pressemitteilung vom 06.02.2020: „… Nach wie vor leben 1,5 Millionen Kinder in Deutschland von Hartz IV, kaum weniger als vor drei Jahren. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des DGB. Danach sind Haushalte mit Kindern von der ansonsten relativ günstigen Entwicklung bei der Anzahl der Hartz-IV-Bezieher weitgehend abgekoppelt (…) „Weil die Zahl armer Kinder in den letzten Jahren kaum zurückgegangen ist, brauchen wir dringend ein beherztes Aktionsprogramm gegen Kinderarmut“, so Buntenbach. „Arbeitslosigkeit der Eltern und Niedriglohn sind die hauptsächlichen Ursachen für arme Familien, denn niedrige Löhne machen es trotz Arbeit oftmals unmöglich, den eigenen Lebensunterhalt und den eines Kindes aus eigenen Mitteln zu decken. Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor in West-Europa. Das Hartz-IV-System wird so durch das Aufstocken zum Reparaturbetrieb für nicht existenzsichernde Löhne. Deshalb gilt: Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss den Niedriglohnsumpf austrocknen. Dazu muss der Mindestlohn einmalig [!] über den bestehenden Anpassungsmechanismus hinaus erhöht werden und es muss möglich gemacht werden, dass Tarifverträge leichter für alle Arbeitgeber verbindlich gemacht werden.“…“ Siehe dazu die Analyse der Zahlen durch Stefan Sell weiterlesen »

Zuschussrente gegen Altersarmut?

1,5 Millionen Kinder leben in Hartz IV – wenn die Zahlen des DGB für ein “ beherztes Aktionsprogramm“ nicht zu niedrig angesetzt sind
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Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Es kommt vor, dass das Jobcenter Auskünfte von Personen verlangt, die überhaupt keine Hartz IV Leistungen beziehen. Muss man, wenn man selbst keinen Antrag gestellt hat, überhaupt der Behörde seine Einkommensverhältnisse offenlegen? In dem vor dem Sozialgericht Gießen (Az.: S 22 AS 1015/14) geführten Verfahren ging es um einen Mann, der selbst keine Hartz IV-Leistungen beantragt hat. Er lebte jedoch mit einer Hartz IV-Bezieherin in einem Haushalt. Das Jobcenter ging somit davon aus, dass beide in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben. Somit wollte das Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mannes um diese ggf. auf die Hartz IV-Leistungen der Frau anzurechnen. Das Sozialgericht entschied zugunsten des Klägers. Da der Mann selbst kein Hartz IV-Bezieher und somit Antragsteller sei, besteht für diesen keine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter. Somit kann das Jobcenter auch nicht verlangen, dass der Mann Formulare zur Klärung von Einkommensverhältnissen ausfüllt, die nicht an ihn gerichtet sind. Ferner kann ihn das Jobcenter nicht zwangsweise zum Antragsteller machen, selbst wenn er einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hätte…“ Meldung vom 6. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
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»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«Liebe unbekannte Hartz IV-Opfer, wieder einmal lässt die Bundesregierung gemeinsam mit der deutschen Wirtschaft und der Bundesagentur heimlich die Sektkorken knallen zu einem Jubiläum von Hartz IV. Das machen sie übrigens auch beim Jahrestag des Wegfalls der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne 2002, denn beides gehört zusammen: Freiheit den Zockern in Deutschland und Freiheit für die Demontage von tariflichen und sozialen Sicherungen (dank SPD und Grünen). Das Wichtigste bei der Einführung von Hartz IV war übrigens, daß es seitdem keine Arbeitsplätze mehr gibt. Allein der Begriff „Arbeitsplatz“ klingt wie aus der Mottenkiste des Zeitalters der Industrierevolution mit Maschinenölgeruch. Statt tariflich gesicherten Arbeitsplätzen gibt es jetzt moderne Jobs. Sie kommen luftig und leicht daher und es sind so viele, daß manche von den Beschäftigten gerne auch drei auf einmal nehmen…“ Der Deutsche Einheit(z)-Textdienst von Werner Lutz vom Januar 2020 weiterlesen »

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«

15 Jahre Hartz IV – Ein Nachruf
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Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-Industrie„Ein Blick auf die Entwicklung der jährlichen Ausgaben der Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ im Bund und in den 16 Ländern) für „Ein-Euro-Jobs“ (amtlich: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante), die bis Ende 2019 auf 306,7 Millionen Euro stiegen, den höchsten Stand seit 2013. (…) Bis Juli 2016 (August 2015-Juli 2016) sanken die Ausgaben auf 238,8 Millionen Euro. Danach stiegen die Ausgaben bis zur Bundestagswahl 2017 auf den bis dahin höchsten Stand nach 2014, auf 279,2 Millionen Euro (Oktober 2016-September 2017). In den ersten 12 Monaten nach der Bundestagswahl 2017 sanken die Ausgaben auf 258,6 Millionen Euro (Oktober 2017-September 2018). Bis Ende 2019 stiegen die Ausgaben auf den bisher höchsten Stand nach 2014, auf 306,7 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2019. Die genannten Ausgaben umfassen nicht die Ausgaben für das weiter gezahlte Arbeitslosengel II (einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung)…“ Meldung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) vom 27. Januar 2020 weiterlesen »

Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-Industrie

Gar nicht tot: jährliche Ausgaben der Jobcenter gE für „Ein-Euro-Jobs“ Ende 2019 auf dem höchsten Stand seit 2013
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Die BA hat die Widerspruchs- und Klagestatistik im SGB II für das Jahr 2019 vorgelegt. Widersprüche von Hartz-IV-Beziehenden haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurde im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Rund 34 Prozent der Widersprüche und knapp 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben. Eine solche Widerspruchs- und Klageerfolgsquote macht deutlich, dass die Jobcenter in hohem Maße rechtswidrig handeln und sie weiterhin, entgegen der gesetzlichen Grundlagen (§ 2 Abs. 2 SGB I), das Recht lieber zu Lasten als zu Gunsten der Anspruchsberechtigten auslegen…“ Meldung von Harald Thomé aus seinem Newsletter 03/2020 Punkt 1 vom 20. Januar 2020 mit Links zur weiteren Infos und zur Statistikseite der BA weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen im Hartz-IV-System oder das häufig rechtswidrige Handeln der Jobcenter
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Ist Arbeit Glück?„Wolfgang Schäuble muss nicht gerade darben. Jetzt ist er Präsident des Deutschen Bundestages, in dem er seit 1972 ununterbrochen sitzt, also 48 Jahre. Er kann sich auf eine Rente in Höhe von 6440 Euro freuen, die weit über dem Durchschnitt liegt. (…) Man muss das vorausschicken, weil Schäuble in einer Rede am Freitag beim Neujahrsempfang der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Hamburg den Anspruch erhob, allen Menschen in Deutschland verordnen zu wollen, dass sie bloß nicht zu viel und schon gar nicht ein bedingungsloses Grundeinkommen bekommen sollen, was Erben großer Vermögen immer haben. (…) Schäuble versicherte den wohlhabenden Unternehmern, dass man sich in der CDU sehr wohl Sorgen darüber macht, dass dem ärmeren Teil der Bevölkerung womöglich zu viel leistungsloses Einkommen gewährt werden könnte, was dazu führen könnte, dass sie Jobs im Niedriglohnbereich nicht mehr annehmen und damit die Profite der Unternehmen schmälern. Letztlich vertritt Schäuble die neoliberale „Arbeit-macht-glücklich“-Ideologie für die Unterschicht, dass jede Form der Lohnarbeit, auch mit dem höchsten Grad der Ausbeutung, besser für den Menschen sei, als sich der Ausbeutung nicht zu unterwerfen. Das ist die Ideologie, die früher zur Einrichtung von Arbeitshäusern führte (…) „Wir müssen die Balance zwischen Fordern und Fördern richtig einhalten. Denn wenn wir überfördern, zerstören wir die Motivation der Menschen (…) und machen sie unglücklicher.“ Das ist harter Tobak. Die Menschen zu zwingen, auch beschissene und unterbezahlte Arbeit annehmen zu müssen, wird als Strategie verkauft, diese glücklich zu machen und dem Elend zu entreißen. Die Reichen, die ihr Geld arbeiten lassen, das für Armut und Niedriglohnarbeit sorgt, sind offenbar nicht überfördert von der Gesellschaft, die steuerliche Belastungen heruntergefahren, also immer weniger gefordert hat. Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das auch garantieren würde, dass nicht jede Arbeit aufgenommen werden muss, ist das Schreckgespenst von Schäuble und der Klientel, die er als CDU-Politiker vertritt…“ Kommentar von Florian Rötzer vom 13. Januar 2020 bei Telepolis weiterlesen »

Ist Arbeit Glück?

„Wenn wir überfördern, machen wir die Menschen unglücklicher“: Wolfgang Schäuble verteidigt den Zwang zur Arbeit als Garant „persönlicher Lebenserfüllung“
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Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

Dossier

[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!EU-Bürger*innen ohne deutschen Pass werden in Deutschland immer weiter von sozialen Rechten ausgeschlossen. In Notlagen haben sie oft keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen. Die Ausgrenzung fördert Verarmung, Obdachlosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse. Auf wachsende Armut und verschärfte Ausbeutung reagieren Bund und Kommunen zunehmend kontroll- statt sozialpolitisch. Nun soll diese Entwicklung noch verschärft werden: 1) Ausschluss von sozialen Rechten: Das Bundesfinanzministerium möchte den Anspruch auf Kindergeld u. a. für EU-Bürger*innen, die nicht erwerbstätig sind, mit einem neuen Gesetz einschränken. Dies trifft vor allem diejenigen, die am meisten auf das Kindergeld angewiesen sind, wie z. B. alleinerziehende Frauen, und fördert Kinderarmut. 2) Vertreibung aus dem öffentlichen Raum: In vielen Städten werden Obdachlose in letzter Zeit vermehrt aus dem öffentlichen Raum vertrie- ben. Das neue Gesetz soll zudem ermöglichen, Menschen, die in Gruppen im öffentlichen Raum stehen, Platzverweise und Bußgelder zu erteilen, wenn Ihnen unterstellt wird, ihre Arbeitskraft für undokumentierte Arbeit anzubieten. Diese Vertreibungspolitik bekämpft die Mittellosen selbst, statt die Ursachen für deren Lage. Sie kann leicht von rassistischer Hetze vereinnahmt werden. 3) Generalverdacht: Die Bundesarbeitsagentur stellt EU-Bürger*innen, die Leistungen in Jobcentern beantragen, unter den Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs. (…) 4) Der Fokus verschiebt sich von Sozial- zu Ordnungspolitik…“ Presseerklärung des Netzwerk „Europa in Bewegung“ vom 25.3.2019 bei ALSO, Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V., siehe auch den Aufruf zu Aktionstagen am 2.-5. April 2019 (zum mitzeichnen, wir haben bereits) und weitere Infos. Neu: Ein besonders gut ausgefüllter Antrag ist in den Augen der BA bereits verdächtig – Stellungnahme von 13 Dortmunder Organisationen weiterlesen »

Dossier: Interne „Arbeitshilfe“ der BA verdächtigt Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien

[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

Ein besonders gut ausgefüllter Antrag ist in den Augen der BA bereits verdächtig – Stellungnahme von 13 Dortmunder Organisationen
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Eine Pfandflaschensammlerin hat sich vor dem Düsseldorfer Sozialgericht einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen erstritten. Die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen seien in ihrem Fall so gering, dass sie nicht angerechnet werden könnten, entschied das Gericht am Mittwoch (08.01.2020). Die wohnungslose 53-Jährige habe weder Einkommen noch Vermögen und lebe auch nicht in einer Bedarfsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr Regelbedarf zu. Das Jobcenter hatte ihr eine Unterstützung mit dem Hinweis auf widersprüchliche Angaben verwehrt. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Agenturmeldung vom 9.1.2020 beim WDR weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Erfolg vor Düsseldorfer Sozialgericht: Doch Hartz IV für Düsseldorfer Flaschensammlerin
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Wie macht man Arme ärmer? Ganz einfach: Man passt sogenannte Beihilfen nicht den steigenden Preisen an. Bezieher von Sozialhilfe und Hartz IV bekommen das nicht nur bei der Wohnungsmiete zu spüren, sondern auch bei den Stromkosten. Während sie ab Januar genau 1,9 Prozent mehr zum Begleichen ihrer Rechnungen erhalten, erhöhen rund zwei Drittel der Grundversorger ihre Preise im Schnitt um sechs, regional sogar um bis zu 15,1 Prozent, wie das Vergleichsportal Verivox zu Wochenbeginn informierte. Zu günstigeren Anbietern wechseln können die Betroffenen meist nicht. Denn die prüfen die Bonität ihrer künftigen Kunden penibel. (…) Der akribisch kleingerechnete monatliche Regelsatz für alleinstehende Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter steigt zum 1. Januar um knapp 1,9 Prozent von 424 auf 432 Euro. Die darin enthaltende Summe für »Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung« klettert damit ebenfalls um 1,9 Prozent auf rund 38 Euro. Die Pauschale liege dann etwa 26 Prozent unter den realen Stromkosten, hatte der Energieexperte von Verivox, Valerian Vogel schon Mitte Dezember gerügt. Es ist sogar noch drastischer: Denn nach dem Willen der Bundesregierung sollen Bezieher dieser 38-Euro-Minipauschale davon noch Geld für Wohnungsreparaturen und Malerarbeiten beiseitelegen. (…) Beziehern von Grundsicherung fehlt das Geld für energiesparende Elektrogeräte. Selbst für eine Erstausstattung, die nur einmal beantragt werden kann, gibt es lediglich Minizuschüsse für gebrauchte Altgeräte, was die Kosten in die Höhe treibt…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 31.12.2019 – wir erinnern an: Stromkosten der Hartz-IV-Haushalte neu bemessen weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Strom frisst Regelsatz. Teuer wie nie: Die Energiepreise steigen vielerorts. Für Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe ist das alarmierend
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Jobcenter versuchen regelmmäßig an die Emialadressen und Handynummern von Hartz IV Leistungsbeziehern zu kommen. In einem Formular versuchen die Behörden, über einen Umweg an die Daten zu gelangen. Mit dem Hinweis: “Bitte überprüfen Sie ihre Kommunikationsdaten auf Aktualität” sollen diese Daten ermittelt werden. Viele Leser/innen fragten uns, ob das überhaupt rechtens ist. Der Datenschutzbeauftragte hat jedoch eindeutig festgestellt, dass die Weitergabe dieser Daten grundsätzlich freiwillig sind. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass die Behörden die Daten an Dritte weitergegeben haben und zum Beispiel Leiharbeitsfirmen bei den Betroffenen ungefragt anriefen. Nachdem Betroffene fragten, woher die Leiharbeitsfirmen die Telefonnummern hatten, sagten diese, das Jobcenter habe die Telefonnummern “mit Einwilligung des Kunden” weitergegeben. Wer dies künftig unterbinden will, kann folgenden Vordruck verwenden…“ Meldung vom 18. Dezember 2019 bei gegen-hartz.de mit einem Vordruck des Antrags auf Datenlöschung weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Jobcenter erschleichen sich Email-Adressen und Handynummern u.a. für Leiharbeitsfirmen – Email- und Telefonangaben beim Jobcenter nicht notwendig
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Vorsicht Schnüffler!Pro Arbeit, das kommunale Jobcenter des Landkreises Offenbach, teilt am 13.12.2019 auf seiner Homepage mit: „Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22). Das Projekt soll… dazu beitragen, die Gefahr, dass eine Person ihre Erwerbsfähigkeit mittel- oder langfristig verliert, besser abzuschätzen und zu reduzieren. Im Mittelpunkt stehen Männer und Frauen mit einem beginnenden Handicap und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. ‚Für sie sollen neue Beschäftigungschancen eröffnet werden, indem die Jobcenter neue Ansätze zur Unterstützung und zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit über einen längeren Zeitraum erproben und auswerten‘… Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer ‚aktivAPP‘. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten ‚reha score‘. Dieser Score gibt an, ob und wie stark die Erwerbsfähigkeit eines Menschen bereits gefährdet ist. Aus den Ergebnissen werden maßgeschneiderte Förderstrategien abgeleitet, um die Arbeitsfähigkeit des Einzelnen zu erhalten und zu stärken. Die jeweiligen Daten, aus denen sich der ‚reha score‘ berechnet, bleiben dabei anonym.“ In einer Projektdarstellung werden weitere Einzelheiten der beschriebenen Maßnahme bekannt gegeben. Auf der Grundlage dieser Information stellen sich eine Vielzahl von Fragen (…) Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat eine entsprechende Anfrage an das für das Pilotprojekt KOPF22 verantwortlich zeichnende Jobcenter des Landkreises Offenbach gerichtet.“ Meldung vom 21.12.2019 von und bei dieDatenschützer Rhein Main weiterlesen »

Vorsicht Schnüffler!

Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22) in Hessen: Soll die „aktivAPP“ Hartz-IV-Bezieher*innen überwachen?
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